Der Gesellschaftsvertrag bei Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau

Ein Vergleich


Essay, 2015

15 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Thomas Hobbes
2.1 Leben und historischer Hintergrund
2.2 Naturzustand und Menschenbild
2.3 Der Gesellschaftsvertrag

3. Jean-Jacques Rousseau
3.1 Leben und historischer Hintergrund
3.2 Naturzustand und Menschenbild
3.3 Der Gesellschaftsvertrag

4. Vergleich beider Philosophien

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1.Einleitung

„Der Mensch ist ein Wolf für den Menschen.“ - Thomas Hobbes

„Es ist nichts zahmer als der Mensch in seinem ursprünglichen Zustande,…“ - Jean-Jacques Rousseau

Diese beiden sich so widersprechenden Zitate stammen von zwei der bedeutendsten Philosophen der politischen Vertragstheorie. Hobbes' Werk der „Leviathan“ und Rousseau's „Contrat social“ zahlen zu den folgenreichsten Werken der politischen Theorie überhaupt.

Wie der Begriff der Vertragstheorie schon verrat, geht es dabei um den Vertrag als konstituierendes Instrument der menschlichen Gesellschaft. Und da die Begründung und Legitimierung politischer Herrschaft bis heute Gegenstand politikwissenschaftlicher und politikphilosophischer Fragestellungen ist, beschaftige ich mich in dieser Arbeit mit den pragenden Gesellschaftsvertragen der genannten Theoretikern.

Ziel der Arbeit ist nicht nur der Versuch, beide Philosophen und deren Ansichten zu durchleuchten, sondern diese auch zu vergleichen, um die Unterschiede aufzeigen zu können. Um den Abstand der beiden Philosophien besser verstehen zu können, gehe ich zunachst auf das Leben und den historischen Hintergrund der beiden Staatstheoretiker ein. Da zwischen den beiden mehr als ein ganzes Jahrhundert liegt unterschied sich auch ihre raumliche und soziokulturelle Umgebung, die ihre Denkweisen auf unterschiedlichste Weise beeinflusst und gepragt hat. Nachfolgend gehe ich dann auf das jeweilige Menschenbild im jeweiligen Konstrukt eines Naturzustandes ein, auf das sich dann der entsprechende Gesellschaftsvertrag aufbaut. Nachdem ich beide Vertragstheorien erlautert und anschließend verglichen habe, werde ich in meinem Fazit nochmal meine Erkenntnisse festhalten.

2.Thomas Hobbes

Thomas Hobbes war ein englischer Mathematiker, Staatstheoretiker und Philosoph.

Seine Staatsphilosophie war der erste systematische Entwurf einer rein sakularen Konzeption der politischen Philosophie. Er begründet sie individuell und rein auf menschliche Vernunftsfahigkeit gestützt und bricht dadurch mit dem Aristotelismus oder theologisch gestützten Ordnungskonzepten, weshalb mit ihr die politische Philosophie der Neuzeit beginnt.

2.1 Leben und historischer Hintergrund

Thomas Hobbes wurde am 5. April 1588 in Westport, einem Dorf ganz in der Nahe von Malmesbury in der Grafschaft von Wiltshire geboren. Zu dieser Zeit lebte die englische Bevölkerung in der Furcht vor der spanischen Armada, die am Tage seiner Geburt in britische Gewasser eindrang. Diese Furcht um den eigenen Leib pragte sein Verhalten sein Leben lang, jedoch verbunden mit einer unerschrockenen intellektuellen Neugier.

Er war der Sohn eines ungebildeten, trinkenden Landpfarrers, der schließlich wegen eines Vorfalls aus Malmesbury verbannt wurde, weshalb Hobbes von seinem Onkel, Francis Hobbes, großgezogen wurde. Hobbes erhielt eine gute Bildung und trotz seiner Missgunst gegenüber der mittelalterlich scholastischen Lehre machte er seinen Abschluss und wurde Tutor junger Adliger, die er auf mehrjahrige Bildungsreisen aufs europaische Festland begleitete. Zudem war er kurze Zeit der Sekretar des englischen Philosophen Francis Bacon. Sein eigenes methodisches Bewusstsein wurde jedoch mehr durch die Begegnung mit der Geometrie Euklids gepragt. Sein höchstes Ziel wurde es, diesem unerreichbaren Ideal so nah wie möglich zu kommen.

Auf weiteren Reisen nach Italien und Frankreich lernt er Galilei und Pater Marsenne kennen. Damals entsteht zumindest in gedanklichen Umrissen sein philosophisches System, das aus drei Teilen besteht: Der Lehre vom Körper (de corpore), der Lehre vom Menschen (de homine) und der Lehre vom Bürger (de cive).

Zu dieser Zeit herrschten in England extreme Spannung zwischen dem absolutistisch gesinnten König und dem Unterhaus, sowie zwischen verschiedenen religiösen Gruppen. 1640 setzte sich die Parlamentspartei in England durch.

Im Auftrag König Karls I. versuchte Hobbes mit seinen Traktaten über „Humane Nature; or the Fundamental Elements of Policie“ und „de Corpore Politico, or the Fundamental Elements of Law“ die absolute Souveranitat des Königs für die Rebellen einleuchtender zu machen um damit den drohenden englischen Bürgerkrieg zu verhindern. Als dieser Versuch scheiterte und der Krieg 1642 ausbrach, floh Hobbes relativ bald nach Frankreich, wo er elf Jahre verblieb.

Der Krieg endete 1649 mit der Hinrichtung des Königs, der zeitweiligen Abschaffung der Monarchie und, zu Hobbes Verbitterung, der Errichtung einer Republik in England.

Als 1645 der „Leviathan“ in London veröffentlicht wurde geriet Hobbes am Pariser Exilhof in Schwierigkeiten und wurde u.a. des Atheismus beschuldigt. Daraufhin kehrte er 1651 nach England zurück und unterwarf sich der Parlamentsherrschaft.

Hobbes selbst hat nie ein politisches Amt ausgeübt, doch verbrachte er sein ganzes Leben in unmittelbarer Nahe maßgeblicher Politiker seiner Zeit.

2.2 Naturzustand und Menschenbild

Hobbes hat in vielen seiner Werke, auch im Leviathan, den Anspruch die Bedingungen für die Herausbildung und die Legitimation eines Frieden schaffenden und Frieden haltenden Rechtszustands aufzuzeigen. Dabei bedient er sich stets dem Instrument des Naturzustandes. Der Naturzustand ist der nicht-staatliche Zustand. Dieser darf keineswegs als eine historische Entwicklungsstufe angesehen werden, sondern als ein hypothetisches Modell, dass die Bedingungen des Zusammenlebens individueller Rechtspersonen unter Annahme des Fehlens von Herrschaft skizziert.

An oberster Stelle tritt im Hobbes'schen Naturzustand ein alles beherrschender Selbsterhaltungstrieb, welcher eine standige Todesfurcht verursacht und auch mit allen Mitteln durchzusetzen ist. Somit ist der Mensch stets kriegsbereit. Konkurrenzdenken, Misstrauen und Ruhmgier gehören ebenso zu seiner Natur, paradoxer Weise verbunden mit einem wohl sehr ausgepragten Wunsch nach sozialer Anerkennung.

Als eine weitere Bedingung im Naturzustand gilt zum einen die natürliche Gleichheit der Menschen. Die Gleichheit bedeutet zwar keine absolute Übereinstimmung der physischen und geistigen Leistungsfahigkeit aller, aber doch eine so weitgehende Ähnlichkeit, dass keiner auf Grund seiner natürlichen Überlegenheit bereits über andere zu herrschen in der Lage ware. Zum anderen besteht eine generelle Güterknappheit und wenn zwei Menschen denselben Gegenstand begehren, folgt notwendiger Weise ein Konflikt. Da beiden der Gegenstand für ihre Selbsterhaltung als unentbehrlich erscheint, werden beide Streiter danach streben, den anderen zu töten oder sich zu unterwerfen. Es gibt ohnehin in diesem Zustand kein rechtlich anerkanntes Eigentum. Es gibt nur flüchtigen Besitz, der solange gilt, wie einem die Kraft ausreicht, ihn gegen andere zu verteidigen.

Der ausschlaggebende Kriegsgrund ist allerdings der Kampf um soziale Anerkennung, denn „ein jeder würde von anderen ebenso hoch geschatzt sein wollen, als er sich selbst schatzt, und jeden Beweis einer Geringschatzung […] rachen.“1 Und da sich die Menschen, laut Hobbes, von Natur aus allen anderen überlegen fühlen, ist der Ausdruck dessen bereits ein Zeichen von Geringschatzung.

Da die Natur, einem jeden ein Recht auf alles gibt - selbst auf den Körper eines anderen - woraus der bereits beschriebene Konflikt entsteht, wirkt dies so, als gabe es überhaupt kein Recht. Zusammenfassend lasst sich deshalb sagen, dass der Hobbes'sche Naturzustand ein Kriegszustand ist. Und zwar ein Krieg aller gegen alle. „Bellum omnium contra omnes“.

2.3 Der Gesellschaftsvertrag

Es ist nun einleuchtend, dass jeder Bewohner des Naturzustandes ein fundamentales Interesse daran hat, diesen Zustand zu beenden. Dies kann nur durch eine starke, unwiderstehliche Instanz geschehen, die alle Individuen dazu zwingt, bestimmte Regeln einzuhalten und somit der herrschenden Unsicherheit ein Ende macht. Und sie muss aus ihrer eigenen Mitte entstehen, da unabhangige Individuen nur einer Ordnung folgen, die sie selbst gestiftet haben. Für die Menschen im Naturzustand ist ein bloßer Vertrag, der sie künftig dazu verpflichtet den Besitz ihrer Mitmenschen zu achten nicht ausreichend, wenn sie keine Garantie dafür haben, dass alle anderen sich ebenfalls daran halten. Für die, die vorher „das Recht auf alles“ hatten, ist eine allgemeine Gewalt, die sie im Zaum halten und ihre Handlungen auf das Gemeinwohl hinlenken soll, von Nöten. Namlich der Staat, welcher nur durch Vertrag entstehen kann und dessen Aufgabe es ist Frieden zu schaffen und zu sichern.

Dies kann nur geschehen, wenn die Menschen ihre gesamte Macht und Starke auf einen Menschen oder eine Versammlung von Menschen übertragen, die ihre Einzelwillen durch Stimmenmehrheit auf einen Willen vereinigen können. Und zwar so, dass dieser eine Mensch oder eine Versammlung von Menschen als eines jeden Stellvertreter wirkt.

Diese Übertragung der „Starke und Macht“ geschieht durch einen Vertrag, einem Autorisierungsvertrag, der Menschen untereinander und mit einem selbst nicht vertragsgebunden Dritten, dem Souveran.

„Ich übergebe mein Recht, mich selbst zu beherrschen, diesem Menschen oder Gesellschaft unter der Bedingung, dass du ebenfalls dein Recht über dich ihm oder ihr abtrittst.“2 So vereinbart jeder mit einem jeden, künftig einem Dritten absoluten Gehorsam leisten zu wollen. Es entsteht eine zur Person vereinigte Menge, der Staat. Für Hobbes, der große Leviathan, dessen Macht durch die von allen übertragenen Rechte so groß ist, dass unter ihr alle gerne friedlich miteinander umgehen und sich gegen auswartige Feinde schnell vereinigen würden. Den Namen Leviathan“ bewusst angelehnt an den jüdisch-christlichen Mythos des Leviathan, einem Seeungeheuer aus dem Buch Hiob, von dessen Allmacht jedes Individuum in die Knie gezwungen wird.

[...]


1 Hobbes, Thomas, Leviathan, Stuttgart 2005, S. 114-115.

2 Hobbes, Thomas, Leviathan, Stuttgart 2005, S. 155.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Der Gesellschaftsvertrag bei Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau
Untertitel
Ein Vergleich
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Seminar: Der Gesellschaftsvertrag
Note
1,7
Autor
Jahr
2015
Seiten
15
Katalognummer
V338973
ISBN (eBook)
9783668286368
ISBN (Buch)
9783668286375
Dateigröße
1289 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Es ist eine kurze Hausarbeit von 12 Seiten, die allerdings essay-istisch geschrieben wurde. Also OHNE Zitieren. Außer wörtliche Zitate.
Schlagworte
Gesellschaftsvertrag, Rosssau, Hobbes
Arbeit zitieren
Nina Eudenbach (Autor:in), 2015, Der Gesellschaftsvertrag bei Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/338973

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