Ist die Stadtratssitzung ein geeigneter außerschulischer Lernort um die Großform der Erkundung durchzuführen?


Dossier / Travail de Séminaire, 2015

21 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Großform der Erkundung

3 Aufbau und Struktur des Stadtrates

4 Politikdidaktische Einschätzung der drei Merkmale nach Detjen auf die Stadtratssitzung
4.1 Merkmal 1: Die Realitätsbegegnung
4.2 Merkmal 2: Interaktionell
4.3 Merkmal 3: Intensive Planung

5 Kritische Betrachtung und Fazit der Großform „Erkundung“

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

„Der Lehrer nimmt den Bach durch. Er zeigt ein Bild.

Er zeichnet an die Wandtafel. Er beschreibt.

Er erzählt.

Er schreibt auf. Er diktiert ins Heft.

Er gibt eine Hausaufgabe auf. Er macht eine Prüfung.

Hinter dem Schulhaus fließt munter der Bach vorbei. Vorbei.“1

Dieses kurze Gedicht trifft den Kern dieser Arbeit sehr gut. In dieser Arbeit soll gezeigt werden, dass Unterricht nicht immer nur im Klassenraum durchgeführt werden muss, son- dern auch außerhalb des Schulgebäudes - also an einem außerschulischen Lernort - statt- finden kann. Somit hätte der Lehrer den Schülern und Schülerinnen (SuS) das Unterrichts- thema „Der Bach“ auch an einer originalen Begegnung näher bringen können, als ihnen alles nur theoretisch an der Tafel, als Hausaufgaben u.s.w. zu erklären. Denn ein außer- schulischer Lernort ermöglicht ein aktives Erkunden und Lernen an „didaktisch- pädagogisch ergiebigen Informations-, Erfahrungs- und Tätigkeitsort[en].“2

In wie weit der außerschulische Lernort auch im Politikunterricht genutzt werden kann, soll in dieser Arbeit beispielhaft an einer Stadtratssitzung begründet werden. Dabei wird die Großform der Erkundung als theoretisches Konstrukt genutzt und mithilfe der von Detjen genannten Merkmale dieser Form analysiert. Dementsprechend lautet die zu bear- beitende Frage:

Ist die Stadtratssitzung ein geeigneter außerschulischer Lernort um die Großform der Erkundung durchzuführen?

In der Literatur werden zwar oft die einzelnen Großformen - u.a. Studienfahrt, Exkursion, Erkundung, Sozialstudie und Praktikum - des außerschulischen Lernens genannt, jedoch fehlen oft genaue Beispiele an denen diese Formen und die zu beachtenden politikdidakti- schen Komponenten erklärt werden.

Aus diesem Grund soll diese Arbeit im zweiten Kapitel zunächst die Großform der Erkundung näher definieren, die Merkmale dieser nach Detjen und die Einsatzmöglichkeiten in der Unterrichtsplanung beschreiben.3

Im anschließenden dritten Abschnitt werden die Struktur und die Aufgaben des Stadtrates bzw. einer Stadtratssitzung auf kommunalpolitischer Ebene näher erläutert, so dass der Leser im weiteren Verlauf dieser Arbeit die Argumentationen bezüglich dieses Organes nachvollziehen kann.

Das vierte Kapitel bildet den Hauptteil dieser Arbeit und erläutert anhand der nach Detjen genannten Merkmale einer Erkundung, inwiefern dort politikdidaktische Komponenten eine Rolle spielen bzw. diese berücksichtigt werden müssen. Aufgrund des Umfanges die- ser Arbeit wurde eine Auswahl von politikdidaktischen Komponenten getroffen, auf wel- chen die Analyse der Erkundungsmerkmale beruht. Bei diesen Komponenten handelt es sich um den Beutelsbacher Konsens, die Dimensionen des Politischen und die fachspezifi- schen Kompetenzen nach der Gesellschaft für politische Jugend- und Erwachsenenbildung (GPJE).4

Im letzten Kapitel wird eine kritische Betrachtung der Arbeit durchgeführt und ein Fazit gezogen, sodass die Ausgangsfrage der Arbeit beantwortet werden kann. Zu Beginn der Arbeit wird die Großform der Erkundung näher definiert, die Merkmale dieser nach Detjen und die Einsatzmöglichkeiten in der Unterrichtsplanung beschrieben.

2 Die Großform der Erkundung

Gewöhnlich verstehen wir unter Unterricht die planmäßige, regelmäßige Vermittlung von Wissen an Lernende durch einen Lehrenden in der Schule.

Jedoch muss Unterricht nicht immer im Klassenraum stattfinden, da es auch überzeugende Alternativen außerhalb des Lernortes Schule gibt.5 Lernorte außerhalb des Schulhauses, an denen alle Personen unabhängig von ihrem Alter im Rahmen von formaler, non-formaler oder informeller Bildung lernen können, werden als außerschulisch definiert.6 Eine weitere Definition beschreibt den außerschulischen Lernort als einen „didaktisch-pädagogisch ergiebige[n] Informations-, Erfahrungs- und Tätigkeitsort[e], [der] außerhalb der Klassenräume ein aktives Erkunden und Lernen ermöglich[t]."7

Unter der Begriffseinheit Exkursion lassen sich Unterrichtsabsichten fassen, bei denen das Schulgelände verlassen und an außerschulischen Lernorten gelernt wird. Eine Art der Exkursion kann dabei die Erkundung sein.8

Die Erkundung setzt sich zum Ziel, dass die SuS selbstständig Informationen beschaffen und Arbeitsaufgaben durchführen, welche in Fragen oder Hypothesen gebettet sein müssen, da es sich sonst nur um eine Besichtigung handelt.9

Die SuS sollen ein Mitspracherecht bei der Planung der Erkundung, im Hinblick auf das Vorgehen und das zu erzielende Handlungsergebnis, haben.10 Des Weiteren ist es wichtig, dass die Erkundung nicht zu einer Selbstdarstellung der zu besuchenden Institution ver- kommt.11

Weiterhin kann die Erkundung als eigene Makromethode genutzt, aber auch in eine weitere integriert werden. Beispielsweise dient die Erkundung als Informationsbeschaffung in der Projektarbeit.12

Ein weiterer positiver Aspekt der Erkundung ist ihre universelle Nutzbarkeit in der Unter- richtsplanung. So kann diese in allen drei Phasen einer Unterrichtseinheit verwendet wer- den.

In der Einführung dient sie der Erfahrungsbeschaffung (Zugangs- bzw. Erarbeitungserkun- dung) und von dort an der Aktivierung von weiterentwickelnden Fragen sowie dem Auf- kommen einer generellen Fragehaltung, eines Staunens oder Stutzens. Um Fragen oder Meinungsverschiedenheiten zu klären, wird die Erkundung in der Phase der Vertiefung und Veranschaulichung des Unterrichtes genutzt. Zum Schluss kann die Erkundung als Überprüfung (Überprüfungserkundung) dienen, indem das im Unterricht bereitgestellte Wissen am außerschulischen Lernort praktisch genutzt, gefestigt und dabei unweigerlich auf Richtigkeit untersucht und ggf. relativiert wird.13

Zusammenfassend nennt Detjen drei wesentliche Kriterien, durch die eine perfekte Erkundung charakterisiert ist.

Merkmal der Erkundung Beschreibung

Realitätsbegegnung Die Erkundung dient der Wirklichkeitsbegegnung mit der Alltags- oder Umgebungswelt der SuS. Dabei sollen sich die SuS die Wirklichkeit aneignen, wie sie ist und nicht über Zeichensysteme und Symbole, wie Texte, Bilder und Vorträge erfahren werden.

Interaktionell Die Erkundung muss interaktiv sein. (z.B. in Vorbereitungsgesprä- chen, Planungsabsprachen, Informationsaktivitäten am Erkundungs- ort sowie Auswertungsarbeiten nach der Erkundung) Weiterhin soll- ten die Lernenden möglichst selbständig und arbeitsteilig organisiert arbeiten, da die erkundeten Sachverhalte oft sehr komplex sind und sich nicht jeder Schüler im Einzelnen mit allen Facetten beschäftigen kann.

Intensive Planung Die Erkundung beruht idealer Weise auf einer gemeinsamen Planung von Lehrer und Lernenden. Dabei wird organisiert, welche Informationen die Schüler erhalten und welche Fragen die Lerngruppe beantworten sollen. Diese intensive Planung setzt bei den Lernenden aber seinen Wissensdrang voraus.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Merkmale einer idealtypischen Erkundung.14

Abschließend kann gesagt werden, dass die Erkundung den SUS die Möglichkeit bietet sich durch eine geplante und organisierte Wirklichkeitsbegegnung mit ihrer Umwelt auseinanderzusetzen. Dabei dient diese Methode der sinnlich-anschaulichen Untersuchung eines Inhaltsschwerpunktes, der Überbrückung der Separation von Schule und Alltag und bewirkt somit die Öffnung zur Wirklichkeit.15

Im kommenden Abschnitt wird der Stadtrat mit seiner kommunalpolitischen Struktur vorgestellt, damit sich der Leser dieser Arbeit mit dem Lernort vertraut machen kann.

3 Aufbau und Struktur des Stadtrates

Der Stadtrat - auch Gemeinderat, Stadtverordnetenversammlung oder Rat genannt - „ist das Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung und entscheidet über die Angelegen- heiten der Kommune“, welche rechtlich betrachtet Körperschaften des öffentlichen Rech- tes sind.16

Die Kommunen kümmern sich um den Personalausweis, Hochzeiten, Dokumente der Ge- burt, Bauanträge, die Wasserver- und die Müllentsorgung u.v.m.. Ohne Kommunen gäbe es kein Kulturleben in einer modernen Industrie- und Informationsgesellschaft.17 Der Vorsitzende des Stadtrates und zugleich Leiter der Stadtverwaltung und oberster Dienstvorgesetzter aller Beamten, Angestellten und Arbeiter der Stadt ist in den meisten Fällen der Bürgermeister - in Ausnahmefällen wird der Vorsitzende und sein Stellvertreter von den Ratsmitgliedern gewählt.18 Der Bürgermeister ratifiziert die Beschlüsse des Stadt- rates und übernimmt die Angelegenheiten der aktuellen Verwaltung.19 Der Stadtrat muss, entweder mit dem Bürgermeister zusammen oder ohne dessen Zustän- digkeit, durch Konsultationen und Besprechungen bedeutende Entschlüsse treffen und mit deren Hilfe, die ihm kraft Gesetzes aufgetragenen Aufgaben erfüllen.20 Entsprechend den einzelnen Bundesländern wird der Stadtrat, welcher aus ehrenamtlichen Stadträten besteht, von den Einwohnern der Stadt alle vier bis sechs Jahre durch Direkt- wahl ernannt. Dabei ist festzuhalten, dass sich jeder, der wahlberechtigt ist, wählen lassen kann und als Stadtrat für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhält, mit der er seine Telefon- und Portokosten, sowie seinen Arbeitsausfall und seine Fahrtkosten abde- cken kann. Gewöhnlich, aber nicht zwingend erforderlich, ist ein Stadtrat Mitglied einer Partei oder einer Wählerinitiative, die bei der Wahl unterstützend zur Seite steht.21 Die Bildung von Fraktionen, in der sich Stadträte zusammenschließen, ist sowohl für eine bessere Aufgabenverteilung, die Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete und einen hö- heren Einfluss im Stadtrat von Vorteil. Des Weiteren werden Fraktionen für ihre Tätigkeiten, Räumlichkeiten, Materialien und zum Teil auch finanzielle Mittel für die Anstellung eines Geschäftsführers zur Verfügung gestellt.22

[...]


1 SCHULMANN, Heinrich: Fibel für Lehrer. Im Schulton zu lesen. Hitzkirch: Comenius, 1973, S. 29.

2 HOPF, A.: Grundschularbeit heute. Didaktische Antworten auf neue Lebensverhältnisse. München: Ehren- wirth, 1993, S. 186.

3 Vgl. BRUNOLD, A.: Erkundung. In: REINHARDT, S.; RICHTER, D. (Hrsg.): Politik-Methodik. Hand- buch für die Sekundarstufe I und II. Berlin: Cornelsen, 2. Aufl., 2011, S. 68 ff.

4 Vgl. MAY, M.: Kompetenzorientiert unterrichten. Anforderungssituationen als didaktisches Zentrum poli- tisch-sozialwissenschaftlichen Unterrichts. In: Gesellschaft - Wirtschaft - Politik. 60 (2011) 1, S. 124 f.

5 Vgl. DETJEN, J.: Erkundungen und Sozialstudien. In: FRECH, S.; u.a. (Hrsg.): Methodentraining für den Politikunterricht I. Mikromethoden - Makromethoden. Schwalbach/Ts.: Wochenschau Verlag, 5. Aufl., 2014, S. 195.

6 Vgl. MESSMER, K.; u.a. (Hrsg.): Ausserschulische Lernorte - Positionen aus Geographie, Geschichte und Naturwissenschaften. Tagungsband zur 1. Tagung Ausserschulische Lernorte der PHZ Luzern vom 10. September 2010. Münster/Wien/Zürich: LIT, 2011, S. 7.

7 HOPF, a. a. O., S. 186.

8 Vgl. DETJEN, 2014, a. a. O., S. 195.

9 Vgl. BRUNOLD, a. a. O., S. 69.

10 Vgl. ebd., S. 69.

11 Vgl. DETJEN, 2014, a. a. O., S. 196.

12 Vgl. BECKER, F. J. E.: Politisches Lernen durch Realbegegnung. Zur Methode von Erkundung und Be- fragung. In: Diskussionsbeiträge zur politischen Bildung. Methoden in der politischen Bildung. Handlungsorientierung. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung. (1991) 304, S. 174.

13 Vgl. DETJEN, 2014, a. a. O., S. 200.

14 Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: DETJEN, 2014, S. 195 f.

15 Vgl. BRUNOLD, a. a. O., S. 68.

16 Vgl. BOGUMIL, J.; HOLTKAMP, L.: Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung. Eine policyorientierte Einführung. Wiesbaden: VS Verlag, 2006, S. 9.

17 Vgl. SCHIEREN, S.: Einleitung. In: Kommunalpolitik. Probleme und Potentiale der „Wiege der Demokra- tie“. Schwalbach/Ts.: Wochenschau Verlag, 2010, S. 5.

18 Vgl. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG: Wegbeschreibung für die kommunale Praxis. Ablauf einer Sit- zung des Gemeinderats (Rats, Gemeindevertretung). [http://www.fes- kommunales.de/_data/RF_Ablauf_Sitzung.pdf; 03.03.2015], S. 1.

19 Vgl. GEIS, M.-E.; MADEJA, S.: Verfassungsrechtliche und kommunalrechtliche Grundlagen der Kom- munen. In: Kommunalpolitik. Probleme und Potentiale der „Wiege der Demokratie“. Schwalbach/Ts.: Wochenschau Verlag, 2010, S. 25.

20 Vgl. ebd., S. 24.f

21 Vgl. SAARO, D.; FRIEDEL, S.: Kommunalpolitik verstehen. Für junges Politikverständnis. Dresden: Friedrich-Ebert-Stiftung, 1. Aufl., 2005, S. 12.

22 Vgl. SAARO, D.; FRIEDEL, S.: Kommunalpolitik verstehen. Für junges Politikverständnis. Dresden:Friedrich-Ebert-Stiftung, 1. Aufl., 2005, S. 12.

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Ist die Stadtratssitzung ein geeigneter außerschulischer Lernort um die Großform der Erkundung durchzuführen?
Université
http://www.uni-jena.de/  (Politikwissenschaft)
Cours
Politikdidaktik
Note
2,0
Auteur
Année
2015
Pages
21
N° de catalogue
V339207
ISBN (ebook)
9783668287488
ISBN (Livre)
9783668287495
Taille d'un fichier
690 KB
Langue
allemand
Mots clés
Politikdidaktik, Didaktik, LaaO, Lernen am anderen Ort, Großform, Unterrichtsplanung, Erkundung, Stadtratssitzung, politische Bildung, Bildung, Stadtrat, Kommunalpolitik, Exkursion, Methodenkompetenz, Kompetenz
Citation du texte
Master of Education Konrad Steinwachs (Auteur), 2015, Ist die Stadtratssitzung ein geeigneter außerschulischer Lernort um die Großform der Erkundung durchzuführen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/339207

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