Alter und Rente - die gesetzliche Rentenversicherung


Dossier / Travail, 2004

19 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Geschichtliche Entwicklung

2. Gründe für eine gesetzliche Rentenversicherung

3. Kernprinzipien sozialer Sicherungssysteme
3.1. Das Versicherungsprinzip
3.2. Das Versorgungsprinzip
3.3. Das Fürsorgeprinzip
3.4. Bewertung der Prinzipen

4. Die gesetzliche Rentenversicherung
4.1. Der Generationenvertrag
4.2. Kreis der Versicherten
4.3. Aufgaben und Leistungen
4.4. Berechnung der Rente
4.5. Finanzierung

5. Belastende Faktoren für das Rentensystem

6. Fazit

0. Einleitung

Das Mittelseminar „Sozialpädagogik im „Umbau“ des Sozialstaats“ befasst sich mit den Veränderungen der personenbezogenen sozialen Dienstleistungen, die durch den „Umbau“ des Sozialstaats Deutschland hervorgerufen werden. Diese Veranstaltung dient nicht zuletzt der Aneignung von Wissen über einzelne Teilbereiche der Sozialpolitik Deutschlands sowie der Verschaffung eines gewissen Überblicks. Eine der Sitzungen befasst sich mit dem Thema „Alter und Rente“.

Gegenstand der vorliegenden Hausarbeit ist die Entstehung, die Entwicklung sowie die charakteristischen Merkmale der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands (GRV).

Das deutsche Rentensystem ist dreigeteilt. Es basiert auf drei Säulen: auf der staatlichen, der betrieblichen und der privaten Rentenversicherung. Es gibt viele Möglichkeiten, finanziell für das Alter vorzusorgen: einige entscheiden sich für eine Lebensversicherung, andere für Aktien oder Immobilien. Für die meisten Arbeitnehmer stellt aber die staatliche Rentenversicherung noch immer die einzige Altersvorsorge dar. Sie alle rechnen mit einer Altersrente, da sie in die Rentenkasse einzahlen.

Der inhaltliche Schwerpunkt dieser Ausarbeitung liegt auf der Säule der staatlichen Rentenversicherung, da mein Interesse hierfür am größten war.

Im ersten Teil dieser Hausarbeit stelle ich die Entstehung der ersten Alters- und Invaliditätsversicherung dar. Da die Rentenversicherung seit den 1990ern stark reformiert wurde, und die Ausführung sonst zu lang wäre, beschränke ich mich auf die Entwicklung der GRV bis zur Wiedervereinigung Deutschlands. Im Anschluss nenne ich die wichtigsten Gründe für eine gesetzliche Rentenversicherung. Der dritte Teil beinhaltet die Beschreibung und Gegenüberstellung von drei Kernprinzipen sozialer Sicherungssysteme. Im nächsten Teil thematisiere ich einzelne Kriterien der deutschen staatlichen Rentenversicherung: den Generationenvertrag, den Kreis der Versicherten, die Aufgaben und Leistungen sowie die Berechnung der Rente. Im fünften Teil erläutere ich die belastenden Faktoren für das Rentensystem. Am Schluss fasse ich die wichtigsten Ergebnisse dieser Hausarbeit zusammen.

1. Geschichtliche Entwicklung

Die Anfänge der sozialstaatlichen Sicherung in Deutschland gehen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Aus diesem Grund wird Deutschland, ebenso wie Österreich, als Pionierland sozialstaatlicher Sicherung bezeichnet. Bereits 1883 entstand die Krankenversicherung, die den Anfang der Entwicklung eines Sicherungssystems markierte. Nach dem Hinzukommen der Unfallversicherung wurde 1889 die erste Alters- und Invaliditätsversicherung eingeführt. „Die Gründungsgesetzgebung der Rentenversicherung 1889 schuf eine Arbeiterpflichtversicherung für den Alters- und Invaliditätsfall“ (Fisch / Haerendel 2000, S. 169). Ab diesem Zeitpunkt waren alle Arbeiter im Alter zwischen 16 und 70 Jahren verpflichtet, in die Rentenkasse einzuzahlen. Der Beitragssatz von 1,7 Prozent wurde zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Auch „kleinere“, schlechter verdienende Angestellte wurden einbezogen. Damals bildete dieser Kreis der Pflichtversicherten knapp ein Viertel der Bevölkerung. Ausgezahlt wurde die Rente erst mit Vollendung des 70. Lebensjahres, obwohl die durchschnittliche Lebenserwartung damals nur 40 Jahre betrug. Aus diesem Grund erhielten nur sieben von hundert der Siebzigjährigen eine staatliche Rente. Das Gesetz beschränkte sich darauf, den Arbeitern bei Invalidität oder im Alter ein „Kostgeld“ in Höhe von knapp einem Fünftel des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgeltes aller Arbeiter zu gewährleisten. Nach wie vor kam die Bedeutung für die Altersversorgung dem Familienverband zu.

Das deutsche Sicherungssystem wurde vom damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck (1871 – 1890) ins Leben gerufen. Zuvor gab es lediglich diverse Fürsorge- und Versicherungseinrichtungen, die auf genossenschaftlicher, kommunaler, betrieblicher und kirchlicher Grundlage beruhten. Durch die Einführung der Sozialversicherungsgesetze wollte Bismarck ursprünglich eine Revolution verhindern, die aus dem sozialdemokratischen Lager auszubrechen drohte. Während der Industrialisierung kam es zu gravierenden Veränderungen im Land, die durch Fortschritte in Technik und Wissenschaft hervorgerufen wurden. „Angesichts des rapiden Wandels der ökonomischen, politischen und sozialen Strukturen in allen westlichen Industrieländern sind auch bei den Wohlfahrtsstaaten eine Reihe von gravierenden Veränderungen eingetreten“ (Schmid 2002, S. 21). Eine der Auswirkungen war eine starke Zunahme an Arbeitsunfällen in Betrieben auf Grund unzureichenden Arbeitsschutzes. Die sozialen und ökonomischen Probleme spitzten sich zu. Die Einführung der Sozialversicherungsgesetze war eine politische Reaktion Bismarcks auf eine solch schwere Situation im Land. Gleichzeitig gewannen die Arbeiterorganisationen durch die Versicherungsgesetze an Kraft, wodurch sie besser und gezielter politisch handeln konnten.

Die soziale Absicherung der 1880er Jahre kann mit dem heutigen sozialen Sicherungssystem nicht annährend verglichen werden. Die Absicherung reichte damals nicht aus, um die grundlegenden Lebensbedürfnisse zu befriedigen. „Diese Altersrente sicherte nicht den vollen Lebensunterhalt, sondern war eher als eine Art Teilrente zu verstehen, die eine Einschränkung der Arbeit im Alter ermöglichen sollte“ (Fisch / Haerendel 2000, S. 169). Außerdem richteten sich die Sozialversicherungen nicht an alle Bürger und stellten keine soziale Mindestsicherung aller Menschen dar, sondern orientierten sich an einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Die Versicherungsstrukturen wurden allein für die Arbeitnehmer des Landes aufgebaut. Folglich standen die Beitragshöhe und die Leistung in engem Bezug zueinander, wodurch eine Mindestsicherung für alle Bürger unmöglich war.

An der Berechnung der Leistungen hat sich bis heute nichts geändert. Aus diesem Grund zählen Deutschland und Österreich nach der Einteilung von Esping-Andersen zu den „konservativen Wohlfahrtsstaaten“. In Anbetracht des Ursprunges des deutschen sozialen Sicherungssystems, hat sich die Bezeichnung „Bismarck – Modell“ etabliert.

Die weitere Entwicklung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde von sich ständig ändernden politischen Machtverhältnissen und von der raschen Zunahme der Erwerbstätigen in Industrie, Handel und Gewerbe beeinflusst. Schon vor dem Ersten Weltkrieg wurde die Sozialdemokratische Partei zur stärksten Partei Deutschlands. Damit bekamen Arbeiter und Angestellte zunehmend an politischem Gewicht. Die rasche Zunahme dieses Bevölkerungsteils verstärkte diese Entwicklung zusätzlich. Folglich lösten sich immer größere Bevölkerungsteile aus dem traditionellen System des Familienverbandes. Nun mussten alternative Versorgungsformen geschaffen werden, vor allem für die wachsende Gruppe der Angestellten. Ein weiteres Problem dieser Zeit war ein beachtlicher Anstieg der älteren Bevölkerung im Land.

Mit einem Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen sollte dieser Entwicklung entgegengewirkt werden. In dieser Zeit war ein Rückgang der Einnahmen durch die Herabsetzung des Rentenalters zu verzeichnen. Außerdem kam es durch den Krieg zu Beitragsausfällen. Die Versicherungen wurden zudem in unvorhersehbarem Maße von invaliden Kriegsteilnehmern in Anspruch genommen. Die Geldentwertung führte das Rentenversicherungssystem zu unlösbaren Schwierigkeiten. Die Armut zwischen den Älteren breitete sich aus. Durch die erhöhten Staatszuschüsse wurde versucht politisch dagegenzuwirken. 1921 wurde zusätzlich die Beitragsbemessungsgrenze erhöht. 1923 stellte man das Rentenversicherungssystem vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren um. Die Beitragssätze wurden überdies kräftig angehoben.

Durch diese Maßnahmen gelang es, auch wenn nur für kurze Zeit, die Funktionsfähigkeit der Rentenversicherung wieder herzustellen. Die Ausgaben für Alterssicherung sind sogar gestiegen. Sie versechsfachten sich!

Im Jahr 1929 verursachte die Weltwirtschaftskrise neue Probleme. Es kam zu einer sehr hohen Arbeitslosigkeit und damit auch zum abrupten Rückgang der Einnahmen. Folglich wurden die allgemeinen Rentenzahlungen gesenkt wodurch wieder viele Rentenbezieher unter das Existenzminimum gerieten. Erneut kam es zur Beitragserhöhung sowie zur Erweiterung der Beitragsbemessungsgrenze.

Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es wiederum zu beträchtlichen Reformen innerhalb des Sicherungssystems. Der Kapitalstock war durch den Krieg und die nachfolgende Entwertung des Geldes aufgebraucht. Millionen von Flüchtlingen und Vertriebenen aus den Ostgebieten mussten in das Rentensystem integriert werden. Folglich wurden die Beiträge wieder kräftig erhöht. Trotz leerer Kassen wurde die Rente jedoch auch nach 1945 weiterhin ausgezahlt.

In den fünfziger Jahren gab es ein starkes Wirtschaftswachstum. Die Anzahl der Beschäftigten nahm zu und das Entgelt stieg kontinuierlich. Dadurch veränderte sich die Ausgangslage aller sozialen Sicherungssysteme, auch die der Rentenversicherung, völlig. Die finanziellen Verteilungsspielräume wuchsen stark an. Zur gleichen Zeit gab es aber viel Armut unter dem älteren Anteil der Bevölkerung, da das bestehende Rentensystem mangelhaft war. Schließlich wurden die Art und der Umfang der Leistungen des Systems erweitert. „Im Längsschnitt zeigt sich ferner, dass der Umfang und die Ausdifferenzierung der Sozialpolitik in Deutschland in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg erheblich angestiegen ist“ (Schmid 2002, S. 110).

Die erste entscheidende Reform der Rentenversicherung erfolgte im Jahr 1957. In diesem Jahr wurde das statische System der Alterssicherung durch ein dynamisches System mit bruttolohngebundener Anpassung abgelöst. Durch diese Reform sollten der Einkommens- und Lebensstandard sowie der Sozialstatus des Beitragszahlers im Alter erhalten bleiben. Die Reform beinhaltete eine „Ablösung der alten Rentenformel mit ihren strukturausgleichenden Elementen (Grundbeträge, Mindestrenten) durch eine stark am Prinzip der Beitragsgerechtigkeit („Äquivalenzprinzip“) orientierte Versicherungslösung“ (Fisch / Haerendel 2000, S. 179). Die Regierungskoalition unter Konrad Adenauer verankerte mit der Zustimmung der oppositionellen SPD das Prinzip der beitragsäquivalenten und einkommensbezogenen Absicherung. Die Rentenbezüge wurden an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. Somit waren die Rentner an dem ständigen Wirtschaftswachstum dieser Zeit beteiligt. Darüber hinaus wurden nun die beitragslosen Zeiten, wie z.B. während einer Ausbildung, im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit, viel besser angerechnet. Durch diese Reform bekam die gesetzliche Rentenversicherung einen höheren Stellenwert, indem sie zum ersten Mal eine Lohnersatzfunktion erhielt. „Von 1957 bis 1990 stiegen die Renten 32-mal, insgesamt auf mehr als das Siebenfache an“ (http://www.quarks.de/dyn/8357.phtml).

Vor dieser Neuerung wurden die Renten nach einem Kapitaldeckungsverfahren organisiert. Ab 1957 wurde das Umlageverfahren eingeführt. Das heißt, das Geld wurde sofort verwendet, um die Renten zu bezahlen. Dieses Verfahren wurde auch Generationenvertrag genannt.

Die zweite Reformphase verlief in den ersten Jahren der sozialliberalen Regierung (1965 – 1975). Da die Ansprüche der Bevölkerung auf soziale Teilhabe gestiegen waren, sollte nun der Bereich der Sozialpolitik systematisch ausgebaut werden. In der Rentenversicherung wurde im Jahre 1967 die Versicherungspflichtgrenze für Angestellte aufgehoben. 1972 öffnete die Rentenversicherung ihre Tore für Hausfrauen und Selbständige, die nun freiwillig ihre Beiträge einzahlen konnten. Außerdem wurde eine flexible Altersgrenze eingeführt, wodurch Frauen und ältere Arbeitslose bereits im Alter von 63 Jahren, Schwerbehinderte sogar mit 60 Jahren in Rente gingen.

Diese Neuerungen brachten aber auch Nachteile mit sich. Die Integration der Selbständigen entwickelte sich zu einer finanziellen Belastung. Durch den technischen Fortschritt und die Rationalisierung fehlten Millionen an Arbeitsplätzen. Gleichzeitig gingen immer mehr Menschen früher in Rente. „Die Menschen gingen immer früher in Rente: Nur noch 29 % der Arbeitnehmer warteten damit bis zu ihrem 65. Lebensjahr“ (a.a.O.).

1973/1974 brach eine Öl- und Wirtschaftskrise aus, die zum Wendepunkt der deutschen Sozialpolitik führte. Auch in anderen Ländern kam es zu starken Veränderungen in der Sozialpolitik. Durch die steigende Arbeitslosigkeit und die demografische Verschiebung kam es zum rapiden Anstieg der Sozialausgaben. Da aber die Einnahmen stark sanken, kam der Sozialstaat in finanzielle Bedrängnis. Die deutsche Wiedervereinigung im Jahr 1889 verschärfte dieses Problem durch noch größere finanzielle und regulative Schwierigkeiten des bundesdeutschen Sozialstaates.

Im Jahr 1989 verabschiedete Bundestag das Rentenreformgesetz (RRG). Folgende Ziele wurden damit beabsichtigt:

1) Die Beitragsgerechtigkeit sollte unter Beibehaltung der Lohn- und Beitragsbezogenheit gestärkt werden. Eine Gesamtleistungsbewertung wurde eingeführt und ein so genannter Rentenzugangsfaktor wurde in die Berechnung der Rente miteinbezogen.
2) Die Finanzierungslasten sollten auf Rentner, Beitragszahler und den Bund gerecht verteilt werden. Durch die Einführung der Nettolohnorientierung der Rentenanpassung versuchte man dieses Ziel zu erreichen.
3) Die familienbezogene Elemente wurden ausgebaut. Dabei wurde die Kindererziehungszeit auf 3 Jahre verlängert. Außerdem wurden die Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung und für nicht erwerbsmäßige Pflege anerkannt. (http://www.quarks.de/dyn/8357.phtml)

[...]

Fin de l'extrait de 19 pages

Résumé des informations

Titre
Alter und Rente - die gesetzliche Rentenversicherung
Université
Johannes Gutenberg University Mainz  (Pädagogisches Institut)
Cours
Seminar "Sozialpädagogik im "Umbau" des Sozialstaats
Note
2,0
Auteur
Année
2004
Pages
19
N° de catalogue
V33952
ISBN (ebook)
9783638342940
ISBN (Livre)
9783640278145
Taille d'un fichier
541 KB
Langue
allemand
Mots clés
Alter, Rente, Seminar, Sozialpädagogik, Umbau, Sozialstaats
Citation du texte
Alena Scherer (Auteur), 2004, Alter und Rente - die gesetzliche Rentenversicherung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33952

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