Religiosität und Wahn. Die Konstitution des Geisteskranken im Vergleich zum Religiösen

Analyse eines psychiatrischen Textes von W. Horstmann aus dem Jahr 1919


Term Paper, 2013

16 Pages, Grade: 1


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Kontext des Gutachtens
2. 1. „Ernste Bibelforscher“
2. 2. Historischer Hintergrund

3. Analyse des Gutachtens
3. 1. Persönliches Profil und Diagnose – kurze Zusammenfassung
3. 2. Der Seelisch Gesunde
3. 3. Der Seelisch Kranke
3. 4. Zur Unterscheidung von Krank und Gesund
3. 5. Der Religiöse (Fanatiker)
3. 6. Gemeinsamkeiten zwischen Paranoikern und Religiösen
3. 7. Zur Unterscheidung von Paranoikern und religiösen Fanatikern

4. Conclusio und Interpretation
4. 1. Zur Legitimierung des Religiösen / zum Ausschluss des Geisteskranken
4. 2. Die Religion als wertvolles Element der Gesellschaft

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In der folgenden Arbeit wird der Frage nachgegangen, wie der Geisteskranke im Vergleich zum Religiösen (Fanatiker) innerhalb eines historischen Textes aus dem Jahr 1919 erscheint. Der Psychiater W. Horstmann erhielt vor 1919 den Auftrag, ein psychiatrisches Gutachten über den 23-jährigen S. zu erstellen, der nicht bereit war seinen Kriegsdienst zu tun und die Waffen zu ergreifen. Der junge Mann weigerte sich, laut eigenen Angaben deshalb seinen Dienst zu tun, da ihn religiöse Motive davon abhielten.

Horstmann sollte nun als Obergutachter fungieren, nachdem der Mann bereits von einem Vorgutachter als geisteskrank diagnostiziert worden war. Horstmann arbeitet in seinem Text hervor, dass es sehr wohl einige Parallelen zwischen religiösen Fanatikern und Geisteskranken gebe.

Das Herangehen an den Text wird ein Herangehen im Sinne Michel Foucaults sein. Er selbst beschreibt in seinem Werk Wahnsinn und Gesellschaft die Geschichte des Wahnsinns. Er versucht, den Wahnsinn nicht als Naturgegebenheit oder objektiv greifbares Phänomen anzusehen, sondern als soziales Konstrukt, das sich innerhalb eines bestimmten geschichtlichen Umfeldes herausbildet. Wahnsinn ist demnach eingebettet in bestimmte Wissens- und Machtverhältnisse. Wenn Foucault die Geschichte des Wahnsinns schreibt, so bedeutet das für ihn eine „Strukturuntersuchung der historischen Gesamtheit - Vorstellungen, Institutionen, juristische und polizeiliche Maßnahmen, wissenschaftliche Begriffe – zu leisten“ (Foucault, 1973, S. 13). So ganz wird dies in der vorliegenden Arbeit wohl nicht gelingen, es soll aber zumindest versucht werden aus der Analyseperspektive Michel Foucaults zu arbeiten, was bedeutet, dass keine festen und ahistorischen Gegebenheiten angenommen werden.

2. Kontext des Gutachtens

Der Psychiater Horstmann war mit der Aufgabe betraut worden, ein so genanntes Obergutachten des 23-jährigen Soldaten S. zu erstellen, der aufgrund seiner religiösen Anschauungen seinen Kriegsdienst verweigerte. S. war Mitglied der damaligen Strömung der „Ernsten Bibelforscher“ (genauere Erläuterungen folgen), die nach einem sehr strengen Glaubenskonstrukt lebten. In diesem Sinne hatte Horstmann den Auftrag zu erfüllen, herauszufinden, ob S. an einer tatsächlichen Geisteskrankheit litt oder ob seine Kriegsverweigerung nur aus einem extrem strengen Glauben resultierte. Als Vorbereitung für seine Gutachtenerstellung zog er Vorgutachten heran, aus denen hervorging, dass S. als geistig minderwertiger Psychopath und Paranoiker anzusehen sei (Horstmann, 1919). Jedoch ist Horstmann der Auffassung, dass „Gewiss . . . sich unter den Sektierern mit Vorliebe viele Psychopathen und Geisteskranke [finden]; aber darum die ganze Sekte als einen Bund von Geisteskranken anzusehen, geht doch wohl nicht an“ (Horstmann, 1919, S.220).

Um den zeitlichen Kontext, in dem Horstmann sein Gutachten erstellte, besser verstehen zu können, findet einerseits eine kurze Beschreibung der „Ernsten Bibelforscher“ und andererseits ein kleiner historischer Exkurs statt.

2.1. „Ernste Bibelforscher“

Die Gruppe der „Ernsten Bibelforscher“, die im späten 19. Jahrhundert aus der Bibelforscherbewegung gegründet wurde, sahen sich selbst als Bewahrer der Lehren von Charles Taze Russell. Ursprünglich waren die „Ernsten Bibelforscher“ eine Vereinigung, die sich aus der Wachtturm-Gesellschaft herausbildete, aber sich dann letztendlich von ihr trennte. Sie sind nicht zu verwechseln mit den heutigen Zeugen Jehovas. Heutzutage zählt die Gruppe ca. 16.000 Mitglieder weltweit.[1]

Der Führer der „Ernsten Bibelforscher“, Russell, behauptet, dass er „den vollständigen Plan Gottes mit der Welt“ (Horstmann, 1919, S. 219) entdeckt hat. Sie beschreiben drei unterschiedliche Phasen der göttlichen Weltregierung. „1. Die Zeit bis zur Sintflut, wo die Welt unter der Herrschaft der Engel stand. 2. Von da bis zur Gegenwart, wo sie unter der Herrschaft Satans steht und 3. Das Millennium unter der Herrschaft des Herrn“ (ebd.). Die letzte Phase ist mit dem Jahr 1914 datiert. In diesem Jahr fängt das tausendjährige Reich mit dem Tag der Rache an. Die „Ernsten Bibelforscher“ verbinden mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges den Beginn der dritten Phase, des tausendjährigen Reiches. Die „Ernsten Bibelforscher“ sind der Auffassung, dass ihre bevorzugten Glaubensgenossen, die das Leid der Welt auf sich nehmen, nach ihrem leiblichen Tode zu Christus gelangen und ein gleiches ewiges Leben führen können, während die übrigen Menschen im tausendjährigen Reich sich erst erproben müssen. Zum ewigen Tode verdammt werden all diejenigen, die diese Probe nicht bestehen.

Weiters glauben sie, dass Christus seit dem Jahre 1874 unsichtbar auf der Erde wandelt, doch dass seit dessen Tod Gott nie wieder in leiblicher Form erschienen ist.

2.2. Historischer Hintergrund

Wie in der Einleitung beschrieben, soll die vorliegende Arbeit Geisteskrankheit oder Wahnsinn mit Blick auf die Arbeiten Michel Foucaults nicht als Gegebenheiten betrachten, die immer schon da sind. Vielmehr geht es darum, einen historischen Text zu analysieren und dabei herauszuarbeiten, wie verschiedene Konzepte sich hier konstituieren. Um dies zu tun, wird hier mit einem kurzen Blick auf den historischen Hintergrund begonnen.

Wie in der Einleitung erwähnt, hat Foucault selbst in seinem Werk „Wahnsinn und Gesellschaft“ eine Analyse des Wahnsinns vorgenommen. Zentral in Foucaults Analyse ist der Begriff der Vernunft. Dieser steht in einem konstitutiven Verhältnis zur Unvernunft, spezifischer – dem Wahnsinn (Sarasin, 2010). So ist der entscheidende historische Zeitabschnitt, während dessen die Vernunft definiert wird, bei Foucault die Aufklärung. Über das Ausgrenzen der Wahnsinnigen, das Unterbringen der Wahnsinnigen in Irrenhäusern/Internierungslagern (Gentner, 2007) entsteht mehr und mehr eine Trennung von Vernunft und Wahnsinn. Wahnsinn wird zum Fehlen von Sinn/Vernunft. Mit Ende des 18. Jahrhunderts erschien der Wahnsinn als Geisteskrankheit (Sarasin, 2010). Die Psychologie/Psychiatrie untersucht nun vermehrt auch die Bedingungen der Entstehung der Geisteskrankheit, Krankheitsstudien häufen sich. Im Zuge dieser Krankheitsstudien werden auch Untersuchungen zum Milieu interessant (Gentner, 2007). Wie Foucault 1973 schreibt, wird auch das Milieu des religiösen Glaubens interessant. Dieser bereite „eine Art imaginärer Landschaft, ein illusorisches Milieu, das für alle Halluzinationen und alle Delirien günstig ist“ (ebd., S. 375). Die Ärzte würden, so schreibt er weiter, seit langem die „Wirkung einer zu strengen Devotion oder eines zu lebhaften Glaubens“ fürchten (ebd, S. 375). Um diese These etwas auszuführen, sei ein genauerer Blick auf dieses 18. Jahrhundert geworfen.

Das 18. Jahrhundert sei nach Foucault (1973) also durch die Abschiebung des Wahnsinns, der Unvernunft, Irren und Freigeister, Kranke und Verbrecher in Internierungshäuser geprägt gewesen. Es entstand eine Segregation und Reinigung, die gleichzeitig eine kulturelle Funktion ausübte, und eine imaginäre Kraft. Bilder von verbotenen Gestalten setzten sich in der Vorstellung der Menschen fest. Es waren Imaginationen wie Lust und Mord, Grausamkeit und Leidenswünsche, Souveränität und Sklaverei, Beleidigung und Erniedrigung. Diese Bilder wurden dann anhand von künstlerischen Werken (Brocken, Dullen Griet, Die große Legende des Marschalls de Rais) aus der Dunkelheit der Hinterwelt ins Bewusstsein der Gesellschaft gerufen. Die Internierungslager stellten eben diese dunkle Hinterwelt dar. Die bisherige Vorstellung der Beziehung von Wahnsinn und der Welt sah im 17. und 18. Jahrhundert unter anderem folgendermaßen aus, dass man glaubte, das Klima oder auch der Mond habe direkt auf die Natur und die Eigenschaft der Lebensgeister und weiters auf alle psychischen Krankheiten Einfluss. „Für den klassischen Geist konnte der Wahnsinn leicht die Wirkung eines äußeren Milieus sein“ (Foucault, 1973, S. 371). Imaginationen spielten also eine große Rolle innerhalb des Verständnisses des Wahnsinns. So verwundert es auch nicht, dass die Religion hier einen sehr guten Nährboden für ein illusorisches Milieu bildet, das Halluzinationen und Delirien in großem Maße hervorrief. Dieses Milieu gestattete den Menschen, in einem Delirium dem Wahnsinn zu entkommen. Mit der Moderne manifestierte sich die Religion als ein leeres Milieu von Muße und Gewissensbissen, „worin das Herz des Menschen seiner eigenen Unruhe überlassen ist“ (ebd., S. 377).

In dieser Zeit befürchteten Ärzte, unter ihnen auch Pinel, dass sich der zu streng religiöse oder lebhafte Glaube in Geisteskrankheiten verwandeln könnte. Im Hospital von Montelimar ließen sich Beispiele dieser Zeit in der Enzyclopedie finden, wo die Religion als moralische Instanz zu großen Manien und Melancholien führte. „. . . sie [die Frauen] sprachen nur in Verzweiflung von Rache, Strafe usw., und eine von ihnen wollte absolut kein Heilmittel nehmen, weil sie glaubte, daß sie in der Hölle sei und nicht das Feuer, von dem sie sich verschlungen wähnte, löschen könne“ (Foucault, 1973, S. 375). Leicht beeinflussbare Menschen liefen Gefahr, von Predigern oder andersartigen stark religiösen Eindrücken dermaßen überrollt zu werden, dass dies zu Wesensveränderungen und Änderungen ihrer Weltansicht führte. Dies äußerte sich unter anderem in Verfolgungswahn oder Realitätsverlust, nachdem Prediger Schreckensbilder zu unbedacht ausmalten und ihnen eintrichterten.

Dies ist also die Funktion, die der Religion laut Foucault im 18. Jahrhundert im Zusammenhang mit dem Wahnsinn zufällt. Der hier analysierte Text von W. Horstmann stammt aus dem Jahr 1919, also bereits aus dem 20. Jahrhundert, deshalb soll auch diese Zeit noch einer genaueren Betrachtung unterzogen werden.

Die Weimarer Nationalversammlung regelte nach dem Ersten Weltkrieg das Verhältnis von Kirche und Staat neu. Sie schuf dabei einen eigenen Regelungskomplex, der die Religionsfreiheit, die weltanschauliche Neutralität des Staates und die Selbstbestimmung aller religiösen Vereinigungen miteinbezog. In diesem Sinne war die Ausübung von Religion nicht rein individuell, sondern eine öffentliche Angelegenheit, die aber vom Staat abgegrenzt war.[2]

Dies bedeutet auf gesellschaftspolitischer Ebene, dass sich ein Bewusstsein für verschiedene Weltanschauungen gebildet hatte und praktisch vollzogen wurde.

Parallel dazu hat sich das Bild der Geisteskrankheit in der Psychologie insofern verändert, dass Krankheiten des Geistes als Krankheiten des Gehirns angesehen wurden. Die Subjektivität des Kranken wird immer mehr in den Vordergrund gerückt. Neue Krankheitsstudien wurden entworfen und diese beleuchteten den Zusammenhang von Krankheit und anderen Faktoren wie Milieu und Veranlagung. Begriffe wie Psychogenese und Organogenese kamen auf, außerdem wurde der Begriff „Seele“ durch den Begriff „Psyche“ ersetzt. Der Begriff der „Geisteskrankheit“ löst den Begriff „Wahnsinn“ ab. Später spricht man von „psychischen Störungen“ oder „Verhaltensstörungen“ (Gentner, 2007).

In diesem gesellschaftspolitischen und psychologischen Kontext ist Horstmanns Gutachten zu sehen.

3. Analyse des Gutachtens

Im Folgenden soll der Versuch unternommen werden, sich näher mit dem Text von Horstmann zu beschäftigen und herauszuarbeiten, wie geistige Gesundheit und geistige Krankheit zueinander stehen. Desweiteren wird beschrieben, wie Horstmann die zwei Bereiche des Psychopathischen und des Religiösen darstellt, miteinander in Verbindung bringt und voneinander abgrenzt. In diesem Rahmen möchte ich genauer auf die genauer die Diagnose des Soldaten S. zu sprechen kommen.

3.1. Persönliches Profil und Diagnose – kurze Zusammenfassung

Nach der Dienstverweigerung des jungen S. war das Gericht zu der Aussage gekommen, dass „das religiöse Innenleben des Angeklagten in seiner wahnhaften Vorstellung in Bezug auf die vorstehende Straftat ein so ausgesprochenes Krankheitsgepräge angenommen habe, dass mit großer Wahrscheinlichkeit der Tatbestand des Par.51 erfüllt sein dürfe“ (Horstmann, 1919, S. 222).

Zuzüglich der vorangegangenen Gutachten holte sich Horstmann Informationen aus dem privaten Umfeld von S.. Sein geistlicher Vorgesetzter gab zur Aussage, dass S. Schriften „von einer derartigen religiösen Überspanntheit zeugten, dass er sie für das Machwerk eines Menschen halte, der infolge religiösen Wahnes nicht ganz richtig im Kopf sei“ (ebd.). Die Eltern des Protagonisten beschrieben diesen als einen sehr religiösen und frommen Menschen, der zuletzt nur noch Sinn für das Beten und die Bibel hatte, denn er hatte seinen ursprünglichen Beruf als Kellner aufgegeben um Missionar zu werden. Nach Aussagen des Lehrers habe S. zu Beginn des Krieges keinerlei Bedenken gegen den Kriegsdienst gehabt und habe sich sogar freiwillig als Soldat gemeldet.

S. fühlte sich seit jeher zu Gott hingezogen. Er trat als Jugendlicher dem christlichen Kellnerbund bei und berichtete von einer Erscheinung des Heiligen Geistes, zwar nicht in leiblicher Form, jedoch als ein Berührt-Werden von Gott. Von diesem Erlebnis an beschloss er, es für seine Pflicht zu sehen, als „königlicher Priester nur noch für den König aller Könige Dienst verrichten zu dürfen“ (Horstmann, 1919, S.224). Er fühlte sich berufen, das Leid der Welt auf sich zu nehmen. Er lernte die Gemeinschaft der „Ernsten Bibelforscher“ kennen und trat ihnen bei, da er große Glaubensübereinstimmungen feststellte. Als er die drei Phasen der göttlichen Weltregierung kennenlernte, begann er die göttlichen Gesetze wichtiger zu nehmen als die irdischen und verweigerte deswegen den Kriegsdienst in jeglicher Form. S. hielt sich keineswegs für geistig krank und auch Horstmann widerspricht in seinem Gutachten denen seiner Vorgänger und sieht S. nicht als Geisteskranken an. Horstmann räumt allerdings ein, dass nicht auszuschließen sei, dass sich eine Schizophrenie noch ausbilden könne.

3.2. Der Seelisch Gesunde

Horstmann kommt, wie gesagt, zu dem Schluss, dass es sich bei dem Protagonisten S. um keinen Psychopathen, sondern um einen grundsätzlich gesunden Menschen, wenngleich religiösen Fanatiker handelt. Er beschreibt sehr detailliert, wie er zu dieser Einschätzung gelangt. Durch die Beschreibung von S. lässt sich innerhalb des Textes ein Muster an Merkmalsausprägungen festmachen, das den Seelisch Gesunden in den Augen Horstmanns charakterisiert.

Horstmann beschreibt S. folgendermaßen: Aus den seelischen Befunden geht hervor, dass S. „klar und geordnet“ (Horstmann, 1919, S. 223) sei, „immer gleichmäßig ruhiger Stimmung, . . . gut unterrichtet über Zeit und Ort und Zweck seines Aufenthalts . . ., bescheiden, zuvorkommend, rückhaltlos offen, vertrauensvoll“ (ebd.), er habe „eine gute Merkfähigkeit, gute Auffassung und gute Intelligenz, Allgemeinkenntnisse und natürliche Interessen“ (ebd.). Desweiteren „spricht [er] ruhig und sachlich, . . . drängt sich niemandem auf, versucht, keine Glaubensgenossen zu werben“ (ebd.). Er ist „fleißig und beschäftigt sich mit Hausarbeit“ (ebd.). Er zeige weiters „geordnetes und folgerichtiges Denken“ (ebd.), übe seinen „Religionseifer ohne sexuelle Färbung“ (ebd.) aus, habe außerdem eine „normale sexuelle Veranlagung“ (ebd.), Masturbation habe er betrieben bevor er 14 wurde, nun kämpfe er „gegen die Gewalt des Fleisches“ (ebd.). Sein „geschlechtliches Fühlen“ (ebd.) sei „durchaus normal und frei von perversen Beimischungen“ (ebd.), „aus sittlichen Gründen hatte er nie Geschlechtsverkehr“ (ebd.), außerdem eine „natürliche Neigung zum weiblichen Geschlecht“ (ebd., S.224), er habe eine „recht gute Logik“ (ebd.), sein Dogma vertrete er „nicht als abgeschlossene Lehrmeinung“ (ebd.), vielmehr würde er sich die Argumente anderen anhören. Weiters halt S. sich selbst „nicht für seelisch abnorm“ (ebd., S. 225), er habe immer gewusst, was er tue. S. spreche außerdem „ruhig und sachlich“ (ebd.), er habe Geschick und sei „für fremde Logik nicht unzugänglich“ (ebd.), würde auf die Einwände anderer eingehen, antworte treffend und klug. Es begleite ihn meist ein Wohlgefühl (bis auf etwas Kopfweh), ansonsten sei er gleichmäßiger Stimmung, Schlaf und Appetit wären normal (Horstmann, 1919). Die religiösen Anschauungen von S. seien logisch und dialektisch durchaus richtig.

3.3. Der Seelisch Kranke

Im Gegensatz zum Seelisch Gesunden beschreibt Horstmann in seinem Gutachten auch den Kranken oder Psychopathen oder auch Paranoiker. Die Begriffe werden hier deshalb so unscharf getrennt, weil sich zwar zwischen verschiedenen Krankheitsbildern auch zur Zeit von Horstmann bereits Unterscheidungen finden, es in der vorliegenden Analyse aber nicht um die Differenzierung verschiedener Typen von Geisteskrankheit gehen soll, sondern viel mehr um den geistig kranken Menschen – oder noch besser um das Konzept der seelischen – zu dieser Zeit schon – geistigen Krankheit.

Horstmann äußert sich vor allem im ersten Teil sehr wenig über den Geisteskranken für sich. Er spricht aber über das, was dem Gesunden fehle, und somit seine Gesundheit ausmache. Aus dieser Beschreibung des Gesunden, und was ihm sozusagen fehle, kann meines Erachtens im Umkehrschluss herausgearbeitet werden, was den Kranken somit charakterisieren würde.

So habe dieser „verkehrte und direkt krankhafte Vorstellungen“ (Horstmann, 1919, S. 223), das Nervensystem weise einen organischen oder funktionellen Krankheitsbefund auf, es könnten sich „Schädelnarben“ (ebd.), „Abweichungen im Schädelbereich oder Entartungszeichen“ (ebd.) zeigen. Weiters sei das sexuelle Empfinden mit „perversen Beimischungen“ verbunden (ebd, S. 224). Es könnten Visionen zu beobachten sein von „Hölle und Fegefeuer“ (ebd., S. 225), „Verzückungen und Ekstasen“ (ebd.) könnten auftreten, das Sprechen mit „Engelzungen“ (ebd.) wird ihm zugeschrieben. Es träten „Selbstüberschätzung, . . . Misstrauen, . . . Beziehungswahn, . . . Verfolgungswahn, Angst-und Verwirrtheitszustände“ (ebd.) auf, epileptische und „hysterische Erscheinungen“ (ebd., S.226) werden ihm zugeschrieben, außerdem Gereiztheit und Willensschwäche.

[...]


[1] Ernste Bibelforscher (Wikipedia)

[2] Trennung von Kirche und Staat (Wikipedia)

Excerpt out of 16 pages

Details

Title
Religiosität und Wahn. Die Konstitution des Geisteskranken im Vergleich zum Religiösen
Subtitle
Analyse eines psychiatrischen Textes von W. Horstmann aus dem Jahr 1919
Grade
1
Author
Year
2013
Pages
16
Catalog Number
V339725
ISBN (eBook)
9783668295568
ISBN (Book)
9783668295575
File size
512 KB
Language
German
Keywords
religiosität, wahn, konstitution, geisteskranken, vergleich, religiösen, analyse, textes, horstmann, jahr
Quote paper
Katharina Praniess (Author), 2013, Religiosität und Wahn. Die Konstitution des Geisteskranken im Vergleich zum Religiösen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/339725

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Religiosität und Wahn. Die Konstitution des Geisteskranken im Vergleich zum Religiösen



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free