Im Untreuetatbestand trifft das moderne Wirtschaftsleben auf die dogmatischen Grundlagen des Vermögensstrafrechts. Die unredliche Vermögensverwaltung als strafbare Handlungen rückte bereits vor einiger Zeit in den Fokus des Wirtschaftsstrafrechts. Die Untreue ist, neben dem Betrug, der Grundtyp des Wirtschaftsverbrechens. In jüngerer Zeit hat eine Erscheinungsform der Untreue in der Rechtsprechung wegen ihres Bezugs zur Schadensdogmatik des § 266 StGB besondere Bedeutung erlangt. Die Rede ist von der Bildung und Führung schwarzer Kassen.
Hat sich der Angestellte eines Unternehmens, der verdeckte Konten unterhält und allein von deren Existenz weiß, wegen Untreue strafbar gemacht? Die Antwort auf diese Frage hängt sehr von dem Verständnis des Schadensbegriffs bei § 266 StGB ab.
Ziel dieser Arbeit ist eine an den Problemschwerpunkten der Rechtsprechung orientierte Darstellung des Schadensbegriffs der Untreue. Praktischer Bezugspunkt der Untersuchung ist die Frage nach der Strafbarkeit des Unterhaltens schwarzer Kassen in der Privatwirtschaft.
Ausgangspunkt der Untersuchung ist das kriminalpolitische Phänomen der schwarzen Kassen. Diese werden im Laufe der Arbeit, besonders bei der Analyse ausgewählter Urteile, immer wieder eine Rolle spielen. Den Schwerpunkt bildet der Schadensbegriff selbst. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Schadensbegriff der Untreue liegt ein weiteres Augenmerk der Untersuchung auf der Figur des Gefährdungsschadens. Teil der Schadensproblematik ist insbesondere eine Analyse der Beschlüsse des 2. Senats im Fall „Kanther“ und im Fall „Siemens/ENEL“.
Inhaltsverzeichnis
A. Problemstellung
B. Schwarze Kassen als Erscheinungsform der Untreuestrafbarkeit
I. Der Begriff der schwarzen Kassen
II. Die Erscheinungsformen schwarzer Kassen
III. Motive zur Einrichtung schwarzer Kassen in der Privatwirtschaft
C. Strafbarkeit der Untreue gemäß § 266 StGB
I. Deliktscharakter und Rechtsgüterschutz beim § 266 StGB
II. Die Tatbestandsalternativen des § 266 Abs. 1 StGB
III. Die Vermögenbetreuungspflicht
IV. Die Pflichtverletzung
D. Der Schadensbegriff der Untreue gemäß § 266 StGB
I. Grundlagen
II. Der Vermögensbegriff
1. Der juristische Vermögensbegriff
2. Der wirtschaftliche Vermögensbegriff
3. Der juristisch-ökonomische Vermögensbegriff
4. Der personale Vermögensbegriff
5. Stellungnahme
III. Der Begriff des Vermögensnachteils im Sinne des § 266 StGB
IV. Ermittlung des Vermögensnachteils
V. Der Gefährdungsschaden
1. Bestimmung des Gefährdungsschadens und Terminologie
2. Restriktion des Gefährdungsschadens
a. Das Erfordernis der Konkretheit
b. Die „subjektive Lösung“ - der Fall „Kanther“
3. Das Halten schwarzer Kassen als endgültiger Schaden
4. Der Gefährdungsschaden vor dem BVerfG
5. Zwischenergebnis
E. Das Halten schwarzer Kassen - eine strafbare Untreue?
F. Fazit
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