Die vorliegende Arbeit wird zeigen, dass die Foltern in Hexenprozessen keineswegs so ungehemmt und grausam abliefen, wie allgemein angenommen wird, und dass auch der folternde Scharfrichter sich an Regeln zu halten hatte. Was geschah, wenn die vermeintliche Hexe selbst während der Folter leugnete? Wurden alle Angeklagten auch verurteilt? Und konnte die Folter auch ohne Geständnis überstanden werden?
Diese Arbeit wird nicht nach den Schuldigen oder Opfern der Hexenprozesse suchen, und auch nicht die Inquisition verurteilen, sondern nur die Inquisitionspraxis mit dem Schwerpunkt auf die Foltermethoden betrachten. Historiker schätzen die europaweite Zahl der Hinrichtungen vermeintlicher Hexen inzwischen auf 50.000. Dass in den katholischen Gebieten hierbei entschiedener vorgegangen wurde oder mehr Opfer zu beklagen sind, wird nicht bestätigt.
Denn allein im protestantischen Herzogtum Mecklenburg wurden circa 2.000 Hinrichtungen vollstreckt. Deshalb zählen neuere Studien über die Hexenverfolgung Mecklenburg zu den verfolgungsintensivsten Gebieten im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Darum wird auf die Hexenverfolgung und Folterpraxis in Mecklenburg noch einmal gesondert eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Maßgebende Werke der Hexenprozesse
2.1 Malleus Maleficarum – Der Hexenhammer
2.2 Constitutio Criminalis Carolina
3. Der Inquisitionsprozess
4. Die Folter – Spezialinquisition
4.1 Die Anwendung der Folter
4.2 Der Scharfrichter
4.3 Die Foltergrade und Foltermethoden
5. Gegner der Folter in der Frühen Neuzeit
5.1 Cesare Beccaria und Friedrich von Spee
5.2 Cornelius Pleier und Benedict Carpzov
6. Die Hexenprozesse im Herzogtum Mecklenburg
7. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die tatsächliche Durchführung von Hexenprozessen und der damit verbundenen Folterpraxis in der Frühen Neuzeit, um weit verbreitete Vorstellungen von ungehemmter Grausamkeit zu hinterfragen und die Rolle des Scharfrichters sowie rechtliche Regelungen zu beleuchten.
- Regelwerke wie der "Hexenhammer" und die "Constitutio Criminalis Carolina".
- Ablauf und rechtlicher Rahmen des Inquisitionsprozesses.
- Die systematische Anwendung und Regulation der Folterpraxis.
- Historische Kontrahenten und Gegner der Folter.
- Regionale Fallstudie: Die Hexenprozesse im Herzogtum Mecklenburg.
Auszug aus dem Buch
2.1 Malleus Maleficarum – Der Hexenhammer
1486/7 schrieb Heinrich Kramer (Institoris) den Malleus Maleficarum, dieses Werk sollte als Grundlage für Hexenprozesse dienen. Es stieß auf ein breites Publikum, das sich Kramers Gedanken bedenkenlos anschloss.
Das Werk ist in drei Hauptteile gegliedert, für diese Arbeit ist jedoch lediglich der zweite Teil relevant, da dort auf die Peinliche Befragung eingegangen wird.
„Über die Weise, die Beschuldigte zu den [peinlichen] Fragen zu verurteilen, und wie sie am ersten Tag [peinlich] zu verhören ist, und ob man ihr die Erhaltung des Lebens versprechen kann.“
Grundlegend sprach sich Kramer dafür aus die Folter nur dann anzuwenden, wenn es keine andere Möglichkeit auf ein Geständnis gab. Deswegen sollte die Folter vorerst nur angedroht werden und Freunde sollten die Angeklagte zur Aussage ermutigen. Nur wenn sie dennoch ungeständig blieb, sollte gefoltert werden. Betont wird hierbei, dass der Scharfrichter dies freudlos zu verrichten hatte. Vor jedem weiteren Schritt war jedoch die Möglichkeit gegeben ein Geständnis abzulegen. Sofern es sich so verhielt, dass die Schuld schon bewiesen war, durfte der Delinquentin sogar das Leben versprochen werden, selbst wenn sie später hingerichtet werden würde. Ein Geständnis in der Peinlichen Befragung musste später ohne Folter wiederholt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der Rolle des Scharfrichters und die Zielsetzung, die Folterpraxis sachlich statt als ungehemmte Grausamkeit zu betrachten.
2. Maßgebende Werke der Hexenprozesse: Vorstellung der juristischen und ideologischen Grundlagen der Hexenverfolgung, insbesondere des "Hexenhammers" und der "Constitutio Criminalis Carolina".
3. Der Inquisitionsprozess: Erläuterung des Ablaufs des Inquisitionsverfahrens und der rechtlichen Konstruktion des Hexereiverbrechens als Ausnahmeverbrechen.
4. Die Folter – Spezialinquisition: Detaillierte Betrachtung der Folter als Beweisverfahren, der Funktion des Scharfrichters und der spezifischen Foltermethoden.
5. Gegner der Folter in der Frühen Neuzeit: Vorstellung historischer Persönlichkeiten, die sich kritisch mit der Durchführung und Legitimität der Folter auseinandersetzten.
6. Die Hexenprozesse im Herzogtum Mecklenburg: Regionale Analyse der Verfolgungspraxis, der Rolle der lokalen Gerichte und der Anwendung der Folter im Herzogtum.
7. Zusammenfassung: Abschlussbetrachtung der Ergebnisse, die eine stärkere Regulation der Folter und eine Korrektur der heutigen extremen Sichtweisen auf die Inquisitionsprozesse nahelegt.
Schlüsselwörter
Hexenprozesse, Frühe Neuzeit, Folterpraxis, Scharfrichter, Inquisitionsverfahren, Malleus Maleficarum, Constitutio Criminalis Carolina, Peinliche Befragung, Mecklenburg, Hexenverfolgung, Rechtsgeschichte, Rechtsprechung, Geständnis, Inquisition, Strafrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der sozialen und alltagsgeschichtlichen Rolle des Scharfrichters sowie der praktischen Anwendung der Folter in Hexenprozessen der Frühen Neuzeit.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die juristische Basis der Prozesse, die methodische Durchführung der Folter und die kritische Auseinandersetzung mit der gängigen Wahrnehmung dieser Epoche.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es aufzuzeigen, dass die Folter nicht so ungehemmt ablief wie oft angenommen, sondern strengen, wenn auch grausamen, rechtlichen Regeln unterlag.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine historische Analyse, die auf der Auswertung zeitgenössischer Werke und moderner Studien zur Rechtsgeschichte der Hexenprozesse basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die maßgebenden Gesetzeswerke, den Ablauf des Inquisitionsprozesses, die spezifischen Foltertechniken und die Stimmen der historischen Foltergegner.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Hexenprozesse, Folterpraxis, Inquisitionsverfahren, Rechtsprechung und die regionale Untersuchung in Mecklenburg.
Warum spielt das Herzogtum Mecklenburg eine besondere Rolle?
Mecklenburg dient als regionales Fallbeispiel, da es trotz seiner Bedeutung als Zentrum der Hexenverfolgung eine spezifische rechtliche Handhabung durch die Juristenfakultäten aufwies.
Wie wurde die Rolle des Scharfrichters bewertet?
Der Scharfrichter wird nicht als willkürlicher Grausamkeitsakteur, sondern als an Regeln gebundene Person dargestellt, deren Handeln einer gewissen gerichtlichen Kontrolle unterlag.
- Citation du texte
- Manuela Klagge (Auteur), 2010, Hexenprozesse und Folterpraxis in der Frühen Neuzeit. Peinliche Befragungen im Heiligen Römischen Reich und die Rolle der Scharfrichter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/339947