Frauen im Dritten Reich. Ideologie und Alltag


Trabajo de Seminario, 2011

19 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Rahmenbedingungen
2.1 Ideologischer Rahmen
2.2 Gesetzliche Neuerungen

3. Ehe
3.1 Das Ehestandsdarlehen
3.2 Das Scheidungsrecht

4. Mutter
4.1 Propagandamaßnamen
4.2 Erziehung zum Führerkult
4.3 Verein „Lebensborn e.V.“
4.4 „Volksgesundheit“
4.5 Geburtenanstieg als Erfolg?

5. Arbeiterin

6. Partizipation an der Macht

7. Widerstand und Annahme des Frauenbildes

8. Fazit

Literatur

1. Einleitung

Diese Arbeit wird sich mit den Frauen im Dritten Reich beschäftigen. Dabei soll untersucht werden, wie das ideologische Frauenbild der Nationalsozialisten aussah und welche Propagandamittel, Institutionen und Organisationen benutzt wurden um diesem Bild näherzukommen.Wie sah der Alltag einer Frau im Dritten Reich aus?Und gab es eine spezifische Frauenideologie, wie sollte sie verwirklicht werden?Schwerpunkt soll der Zeitraum von der Machtergreifung der Nationalsozialisten bis hin zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges sein.

Es darf angenommen werden, dass nicht alle Frauen politisch aktiv waren, sei es im Widerstand oder als Ausführungsorgane. Es gab weiterhin auch passive Teilnehmerinnen, für die das Leben unter Hitler weiterging wie bisher. Um einen Einblick in die Situation der Frauen unter Hitler zu bekommen wird zunächst ausgehend von den ideologischen Richtlinien die NS-Politik entfaltet. Daran werden sich drei Teile anschließen, welche die Lebenssphären der Frauen im Nationalsozialismus aufzeigen. Dies sind: die Ehefrau, die Mutter und die Arbeiterin. Das zeigt schon, dass das Frauenbild nicht heterogen war, sondern sich den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erfordernissen anpasste. Mit welchen Maßnahmen dies geschah wird in dem jeweiligen Kontext zu klären sein. Die gesamte Alltagwelt der Frauen im „Dritten Reich“ mit allen Facetten zu analysieren ist im Rahmen dieser Arbeit jedoch nicht möglich. Abschließend werden die reellen politischen Teilhabemöglichkeiten der Frauen dargestellt und in diesem Zusammenhang etwaige Widerstände gegen die geschlechtsspezifische Politik. Dabei soll ebenfalls betrachtet werden, ob die These, welche den Nationalsozialismus als eine Zeit des „offiziellen Antifeminismus“[1]beschreibt, mit den realen Lebensbedingungen übereinkommt.

Gender Forschung im Allgemeinen ist noch eine sehr junge Teildisziplin der Geschichtswissenschaft. Und gerade die Frauenforschung der Zeit des Nationalsozialismus entwickelte sich erst in den 70er Jahren. Lanwerd und Stoehr beschreiben eine dreiphasige Gliederung dieser Forschung in den vergangenen 40 Jahren. In der Mitte der 1970er Jahren trat die Freu als Opfer des Nationalsozialismus in das Zentrum der Forschung. Es schloss sich eine Forschung an, die sich den Frauen als Täterinnen widmeten. Erst seit den 1990er Jahren betrachtete die Forschung auch das Alltagsleben des Nationalsozialismus.[2]Diese Opfer-Täterin Zweigliedrigkeit wird jedoch nicht Thema dieser Arbeit sein. Der Blick soll vor Allem auf die alltägliche Frau gerichtet sein. Demnach zunächst auf die Regelungen, welche den Großteil der weiblichen Bevölkerung betrafen. Zunächst sollen die ideologischen Grundlagen dargestellt werden. Aus diesen begründeten sich dann die politischen Festlegungen.

2. Rahmenbedingungen

2.1 Ideologischer Rahmen

Das Frauenbild durchlebte innerhalb der Zeit des Nationalsozialismus einen bedeutenden Wandel und war keineswegs heterogen. Die Frau wurde zum Einen als Ehefrau und Mutter wahrgenommen, deren Aufgabe in der „Erhaltung der deutschen Rasse“ lag. Daneben stand das Bild der Arbeitnehmerin. Diese Pluralität der Frauenrolle entstand jeweils aus ökonomischen Gesichtspunkten, welche noch zu zeigen sein werden.[3]Die Frau war demnach nicht nur im familiären Leben verortet sondern auch in der Wirtschaft.

Am eindringlichsten wurde im zu untersuchenden Zeitraum aber die Rolle der Frau als Mutter propagiert. Dabei lag das Augenmerk jedoch stets auf die „erbgesunde und rassisch einwandfreie“ Frau. Der Propagandaverantwortliche Josef Goebbels sagte 1933 über die Frau: „Den ersten, besten und ihr gemäßesten Platz hat die Frau in der Familie, und die wunderbarste Aufgabe, die sie Erfüllen kann, ist die, ihrem Volk Kinder zu schenken.“[4]Des Weiteren sollte sie ihrem Mann gehorchen und war ihm untergeordnet. Gottfried Feder, Mitglied der NSDAP, fasste diese Auffassung wie folgt zusammen: “Der Mann ist Organisator des Lebens, die Frau seine Hilfe und sein Ausführungsorgan.“[5]Aufgabe der Frauen war die „Vermehrung und Erhaltung der Rasse und Art“ sowie die „Aufartung“ des Volkes hin zum altgermanischen Musterbild.[6]Idealer Weise umsorgte die Frau ihren Mann und schenkte dem deutschen Volk viele Kinder. Die gerade erst aufkeimende Emanzipation der Frau, war hingegen aufzuhalten. Alfred Rosenberg, Chefredakteur des Völkischen Beobachters, sprach von einer „Emanzipation der Frau von der Frauenemanzipation.“[7]

2.2 Gesetzliche Neuerungen

Die seit 1933 regierende NSDAP war Männern vorenthalten. Frauen wurden dagegen nicht auf Grund des Geschlechtes ausgeschlossen, sondern den traditionellen Stammrollen folgend früher auch nicht.

Um die „Aufartung“ der deutschen Bevölkerung zu verwirklichen wurde am 14. Juli 1933 das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ erlassen. Dieses Gesetz ermöglichte eine freiwillige Sterilisation bei bekannten „Erbkrankheiten“. Ab 1934 wurde es auf staatlich angeordnete (unfreiwillige) Zwangssterilisationen erweitert. Insgesamt wurden wegen dieser Regelung rund 400.000 Personen zwangssterilisiert.[8]Ab 1935 mussten sich im Zuge des „Gesetzes zum Schutz deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ heiratswillige Paare eine Gesundheitsprüfung unterziehen. Sollte diese bei einem oder beiden negativ ausfallen, konnte deren Eheschließung nun verboten werden.[9]

Um den Kinderreichtum der Bevölkerung zu fördern wurden ebenfalls verschiedene Maßnahmen ergriffen. So wurden ab 1934 dem Haushaltsvorstand kinderreicher Familien steuerliche Erleichterungen bei Erbschaften und Einkommen gewährt. Das Haushaltsdefizit des Staates aus dieser Regelung mussten kinderlose bzw. kinderarmen Familien tragen.[10]

1936 wurde die Kinderbeihilfe geschaffen. Familien erhielten ab dem fünften Kind zehn Reichsmark im Monat. Seit 1938 wurde dies bereits ab dem dritten Kind gewährt. Erwähnenswert ist hierbei, dass diese Beihilfen oder Darlehen stets an den Familienvater oder Ehemann gingen, diese Praktik wurde ideologisch mit der hervorgehobenen Stellung des Mannes vor der Frau begründet.[11]

Nicht nur die Eheschließungsgesetze wurden erneuert, ab 1939 wurde das Zerrütungsprinzip auf Ehen angewendet, nach drei Jahren Trennung konnten sich die Paare ohne Angabe von Gründen scheiden lassen. So sollten nach einer Trennung rasch eine neue Ehe (und neue Kinder) zu ermöglichen. Die Familie war für den Nationalsozialismus nur so lange Erhaltungs- und Schützenswert, wie sie „rassisch hochwertige“ Kinder hervorbrachte.[12]

3. Ehe

Auch wenn Hitler 1932 die Rolle der Frau als „Geschlechts- und Arbeitsgenossin des Mannes“ betonte,[13]war die Frau in allen Rechtslagen dem Mann untergeordnet. Sie galt als Hausfrau, Ehefrau und Mutter. Ihr „wesensgemäßer“ Bereich war die Familie, dem Mann stand das politische und militärische Leben zu.[14]Begründet wurde dieses Bild hauptsächlich mit der schon immer tradierten Lehre der von Natur aus schwächeren Frau.[15]

Bevor geheiratet werden durfte wurde die „Ehetauglichkeit“ beider Partner untersucht. Diese Untersuchungen wurden von Amtsärzten durchgeführt und lagen auf Grund der ärztlichen Schweigepflicht in einer rechtlichen Grauzone, wie es Czarnowski in ihrem Werk „Das kontrollierte Paar“ näher ausführt.[16]Obwohl die Feststellung der Ehetauglichkeit keine nationalsozialistische Neuheit war, war in dieser Zeit ein negatives Urteil dagegen heiratshindernd. Genetisch gesehen waren beide Geschlechtspartner gleichermaßen für das Kind verantwortlich. In diesen Untersuchungen wurde das Paar „virtuell Gekreuzt.“[17]

In „Mein Kampf“ beschreibt Hitler die Frau erst als vollwertige Staatsbürgerin, sofern sie mit einem Deutschen verheiratet ist. Zur vollen „Staatsbürgerin“ sollte die Frau nur durch die Ehe werden, andernfalls wäre sie lediglich als „Staatsangehörige“ zu betrachten. Dieser Wunsch wurde jedoch nie per Gesetz legitimiert.

Durch das Ehegesetz 1938 wurde sämtliche Entscheidungsgewalt dem Mann übertragen. Er verfügte über die Finanzen, sämtliche Entscheidungen in der Kindererziehung oblagen dem Mann und er bestimmte auch über den Arbeitseinsatz der Frau. Nur wenn sie selbst Geld verdiente, konnte sie darüber frei verfügen.[18]

3.1 Das Ehestandsdarlehen

Das Ehestandsdarlehen hatte ein arbeitsmarktpolitisches und ein bevölkerungspolitisches Ziel. Zum Einen sollten sie mehr Kinder bekommen. Frauen sollten zum Anderen vom Arbeitsmarkt genommen werden, geplant war, dass die nun freigewordene Stelle von einem Mann besetzt würde.[19]

Das Ehestandsdarlehen war für Paare eingerichtet worden die eine Heirat anstrebten. Zur Gewährung des Darlehens mussten sie sich zunächst einem Gesundheitstest unterziehen, in dem ein Arzt ihre Erbgesundheit prüfte. Nur Paare „‚reinblütiger‘, arischer, körperlich wie geistig gesunder […Eigenschaften, mit einer (MK)…] nationalsozialistischen Einstellung“[20]erhielten dann auch das Darlehen. Mithilfe dessen sollten sie ihren neuen Haushalt einrichten können. Der dadurch geplante Anstieg der Nachfrage nach Wohnungsausstattungen sollte gleichzeitig die Möbelindustrie fördern.[21]

Die Braut war mit Inanspruchnahme des Ehestandsdarlehens verpflichtet ihren Arbeitsplatz zu verlassen und kein weiteres Arbeitsverhältnis einzugehen, sollte der Ehemann über ein regelmäßiges Einkommen verfügen. Das Darlehen war zinslos und bestand aus sogenannten „Bedarfsdeckungsscheinen“ im Wert von maximal 1.000 RM (bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 1.500 RM). Der Betrag ergab sich aus den Unterhaltskosten des geplanten Wohnsitzes des Paares (in Deutschland). Zurückgezahlt wurde das Darlehen in der Regel in monatlichen Raten von 1 %. Die Verschuldung (höchstens 15 RM im Monat) hielt über Jahre hin an. Mit jedem Kind, welches das Ehepaar bekam, verringerte sich die Darlehensschuld um ein Viertel der gewährten Summe, das heißt, bei 4 Kindern war die Schuld getilgt („abgekindert“[22]). Das sollte gleichzeitig einen Anreiz zum Kinderkriegen bilden.[23]

[...]


[1]Vgl. Wehler, Hans-Ulrich: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, S. 752.

[2]Lanwerd, Susanne/Stoehr, Susanne: Frauen- und Geschlechterforschung zum Nationalsozialismus seit den 1970er Jahren, S. 22f. Zum Stand der Forschungen siehe auch: Steinbacher, Sybille: Frauen im „Führerstaat“, S. 115f.

[3]König, Cosima: Die Frau im Recht des Nationalsozialismus, S. 3f, siehe auch: Frevert, Ute: “Frauen“, S. 252f.

[4]Zitiert nach: Frevert, Ute: Zwischen Tradition und Moderne, S. 201.

[5]Zitiert nach: Ebenda, S. 208.

[6]Ebenda, S. 228.

[7]Zitiert nach: Ruhl, Klaus-Jörg: Die nationalsozialistische Familienpolitik (1933-1945), S. 481.

[8]Steinbacher, Sybille: Frauen, S. 110.

[9]Czarnowski, Gabriela: Das kontrollierte Paar, S. 64ff.

[10]Bock, Giesela: Nationalsozialistische Geschlechterpolitik und die Geschichte der Frauen, S. 192.

[11]Ebenda, S. 192; Frevert, Ute: Tradition, S. 222.

[12]Frevert, Ute: Tradition, S. 229.

[13]Vgl. Frevert, Ute, Tradition, S. 208, erwähnt wird hierbei auch der wahlpolitische Hintergrund dieser Äußerung.

[14]Steinbacher, Sybille: Frauen, S. 104f.

[15]Wehler, Hans-Ulrich: Gesellschaftsgeschichte, S. 752.

[16]Czarnowski, Gabriele: Paar, S. 121-135. Im Rahmen dieser Arbeit ist es nicht möglich auf dieses Problem einzugehen, es soll an dieser Stelle lediglich darauf aufmerksam gemacht werden.

[17]Vgl. Czarnowski, Gabriele: Paar, S. 64.

[18]Eichborn, Ulrike: Ehestandsdarlehen, S. 61f.

[19]Eichborn, Ulrike: Ehestandsdarlehen, S. 48.

[20]Vgl. Ebenda, S. 53.

[21]Ebenda, S. 51.

[22]Steinbacher, Sybille: Frauen, S. 106f.

[23]Eichborn, Ulrike: Ehestandsdarlehen, S. 51f.

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Frauen im Dritten Reich. Ideologie und Alltag
Universidad
Dresden Technical University  (Geschichte)
Curso
Ideologie und Charisma
Calificación
2,3
Autor
Año
2011
Páginas
19
No. de catálogo
V339967
ISBN (Ebook)
9783668295827
ISBN (Libro)
9783668295834
Tamaño de fichero
506 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Nationalsozialismus, Ideologie, Alltag, Frauen, Frauenbild
Citar trabajo
Manuela Klagge (Autor), 2011, Frauen im Dritten Reich. Ideologie und Alltag, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/339967

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