Leseprobe
Gliederung
Gliederung
1. Einleitung
2. Rechtliche Grundlagen
2.1 Das Familienrecht in der DDR
2.2 Die Gleichstellungspolitik der DDR
3. Das Programm der SED von 1976
4. DDR-Frauen in Familie, Partnerschaft und Ehe
4.1 Die werktätige Mutter
4.2 DDR-Frauen in der Familie
4.2.1 Familienformen
4.2.2 Unterstützung der Familien
4.3 DDR-Frauen in der Ehe: Gleiche Rechte - Gleiche Pflichten?
4.4 DDR-Frauen in Partnerschaft: Gleichberechtigung und Reproduktion
5. Fazit
Literaturverzeichnis
Auszug aus dem Programm der SED von 1976
Aus dem Familiengesetzbuch der DDR
1. Einleitung
Frauen wurden in der DDR mit einem besonderen Interesse bedacht. Sie waren letztendlich diejenigen, die den Erhalt der sozialistischen Gesellschaft durch die Geburt von Kindern sicherten. Gleichzeitig stellten sie nach dem Zweiten Weltkrieg den größten Teil der Bevölkerung und spielten somit eine entscheidende Rolle in der Produktion. Daher ist es nicht verwunderlich, dass viele Regelungen und Erleichterungen auf die Bedürfnisse der Frauen ausgerichtet waren. In der folgenden Arbeit sollen diese betrachtet und den Lebenswirklichkeiten der DDR-Frauen in ihrem Alltag gegenübergestellt werden. Einen wichtigen Wendepunkt für die Situation der Frauen innerhalb der Familien bildeten die 1960er und 70er Jahre. In dieser Zeit entstand das Familiengesetzbuch der DDR (FGB) und eine Neuformulierung des Parteiprogramms der SED.
Welche politischen Bestimmungen existierten in der DDR zur Regelung des privaten Bereiches bezüglich der Frauen in Familie, Partnerschaft und Ehe?Wie sahen der Alltag und die Lebenswirklichkeit der Frauen nun aus?Diesen zentralen Fragen widmet sich die vorliegende Arbeit.
Da in der DDR bis 1990 die SED gesetzmäßig allein regierte, bildet ihr Programm von 1976 den Ausgangspunkt dieser Analyse. Anhand der ideellen Vorstellung der Alltagssituation von Frauen in der DDR durch die SED, welche in ihrem Parteiprogramm festgehalten ist, werde ich diese Vorstellung der Realität in den einzelnen Bereichen –Familie, Partnerschaft und Ehe – gegenüberstellen.
In der Forschungsliteratur werden oftmals nur die Erwerbstätigkeit der Frauen und deren Vereinbarungsstrategien zwischen Beruf und Familie betrachtet. Untersuchungen zum privaten Bereich, besonders bezogen auf die innerfamiliäre Beziehung zwischen Frau und Mann, sind kaum erfolgt.
Die wichtigsten Veröffentlichungen zum Thema Frauen in der DDR, auf die ich mich in dieser Arbeit stütze, sind zum Einen die Werke Heike Trappes, welche direkt nach der Wende über dieses Thema publiziert hat. Zum Anderen Gisela Helwig, die bereits während der DDR-Zeit die Situation der Frauen in beiden deutschen Staaten dargestellt hat. Direkt nach der Wiedervereinigung Deutschlands entstand ein regelrechter Literaturboom, die Geschichte der Frauen in der DDR betreffend. Vor allem zwischen 1992 und 1994 entstanden so zahlreiche Veröffentlichungen. Erst 2005 hat sich unter anderem Michael Schwartz wieder eingehender mit dieser Thematik auseinandergesetzt.
2. Rechtliche Grundlagen
Im Folgenden soll das SED Parteiprogramm von 1976 besprochen werden, doch zunächst möchte ich die gesetzlichen Hintergründe klären, die diesem zugrunde lagen, denn zwischen diesen existieren einige inhaltliche parallelen.
Oft wird diskutiert, dass die Sozial- sowie die Frauenpolitik erst mit der Ära Honeckers einen Aufschwung erlebten. Dennoch dürfen die Hintergründe und Ursachen nicht außer Acht gelassen werden, welche auf die späteren Gesetze und Maßnahmen prägend wirkten.[1]Deswegen möchte ich einen kurzen Abriss der Gleichstellungspolitik innerhalb der DDR geben, von welcher die Frauenpolitik einen essentiellen Teil darstellt.
2.1 Das Familienrecht in der DDR
Im Jahr 1965 entstand das Familiengesetzbuch der DDR[2], es war gewissermaßen die Fortführung des Mütter- und Kinderschutzgesetzes von 1954.[3]Bereits am Ende des Vorjahres verabschiedet, trat es am 1. April 1966 in Kraft. Dieses enthält alle Rechte und Pflichten von Frau und Mann den Ehegatten gegenüber. Darin steht in § 2 – gewissermaßen als das Grundprinzip der Ehe – „Die Gleichberechtigung von Mann und Frau bestimmt entscheidend den Charakter der Familie in der sozialistischen Gesellschaft.“ Dabei ging es der DDR-Regierung jedoch nicht vornehmlich um „eine Emanzipation zur Individualität als um eine Emanzipation zur gesellschaftlichen Nützlichkeit“[4]. Der Gleichberechtigungsgrundsatz dem Partner gegenüber wurde hierin zumindest formal festgehalten. Ob und wie dieser in der Alltagswelt eingegliedert wurde, wird weiter unten dargestellt.
Auch wenn im FGB festgelegt ist, dass die Eheleute einen gemeinsamen Haushalt führen, so konnten die Ehepartner auch getrennt voneinander leben. Darauf wird in Kapitel 4.2.1 dieser Arbeit über die verschiedenen Familienformen noch einmal eingegangen. Auch in § 9 (1) des FGB wird diese Gleichstellung noch einmal festgehalten: „Die Ehegatten sind gleichberechtigt.“
Der § 10 bestimmt die Kindererziehung und geht auf die Vereinbarkeit der weiblichen Berufstätigkeit mit der Mutterrolle ein. Die gegenseitige Unterstützung innerhalb der Kleinfamilie, damit beide Partner einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können, steht demnach im Zentrum dieses Paragraphen. Auffällig in § 10 FGB ist, dass die Personenbezeichnungen neutral gehalten wurden. Somit wird auf geschlechtsbezogene Pflichten und Vorschriften verzichtet. Dennoch fassten Gysi und Meyer die Familienpolitik der DDR sehr treffend zusammen: „DieFamilienpolitik der DDR war Frauen-oder besser gesagt,Mütterpolitik.“[5]
Der Schwerpunkt in der DDR-Familienpolitik lag auf einer Geburtensteigerung. Gysi und Meyer erläutern weiter, dass sich die Familienpolitik beinahe nur auf die Mütter konzentrierte. Dabei ging es vor allem um die jungen Mütter. Denn Frauen hatten bis zu ihrem 25. Lebensjahr bereits circa drei Viertel der Kinder dieser Generation zur Welt gebracht. Mit 30 waren es sogar schon 90 Prozent. Männer waren aus diesen politischen Überlegungen fast gänzlich ausgeklammert (ein Passus, der dem der „erwerbstätigen Mutter“ auf männlicher Seite entsprach wurde nie formuliert). Und kinderlose Ehepaare wurden als potentielle Eltern betrachtet.[6]Das zeigt auch die Formulierung im Zweiten Abschnitt § 9 des Familiengesetzbuches „(2) Die eheliche Gemeinschaft erfährt ihre volle Entfaltung und findet ihre Erfüllung durch die Geburt und die Erziehung der Kinder.” Darin ist meines Erachtens bereits festgehalten, dass die eheliche Gemeinschaft von politischer Seite auf die Zeugung von Kindern ausgerichtet ist, mehr noch, in ihr ihre „volle Entfaltung“ und „Erfüllung“ findet.
Trotz aller Regelungen zu einer gleichberechtigten Partnerschaft innerhalb der Ehe und in der Familie, sollte das neue Familiengesetzbuch nicht kritiklos betrachtet werden. Gerhard hat betont, dass „die gesellschaftliche Reform des Familienrechts nicht vorrangig der Befreiung und Gleichberechtigung der Frauen diente, sondern die Familie als Institution des sozialistischen Staates funktionalisiert blieb.“[7]
2.2 Die Gleichstellungspolitik der DDR
Der DDR-Staat war bemüht, eine Gleichstellung zwischen Frauen und Männern zu erzielen. Hierzu zählte auch die Verringerung sozialer Ungleichheiten. Dabei war es das Ziel, eine Politik zu verfolgen, die die Gleichstellung der Geschlechter propagierte und mittels der Aufhebung von Benachteiligungen, diese auch durchsetzen wollte. Wichtig hierfür war unter anderem der Gleichstellungsparagraph. Dieser Grundsatz wurde in Art. 20 § 2 der Verfassung der DDR fixiert. Dieser besagte, „Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens.“[8]Alle Regelungen, welche der gleichberechtigten Stellung der Frau entgegen sprachen wurden außer Kraft gesetzt.
Insgesamt sollten die Lebensläufe von Frauen in allen Bereichen des Lebens an die der Männer angeglichen werden. Doch in dieser scheinbar positiven Konzeption liegt gleichsam ein negativer Unterton. Es ist nämlich anzumerken, dass „der Maßstab für Gleichberechtigung und Persönlichkeitsentwicklung […] männlich geprägt“[9]war. Auch wenn dies nur den Erwerbsbereich betraf,[10]denn für diesen war der Gleichheitsgrundsatz zunächst auch nur ausgelegt[11], so mussten die Frauen für ihre Gleichberechtigung eine doppelte Last auf sich nehmen. Die Lebenssituationen von Frauen sollten, gemessen an den Maßstäben der Männer verändert werden. Dies erfolgte aus den theoretischen Überlegungen der sozialdemokratischen und kommunistischen Arbeiterbewegungen. Die sogenannte „Frauenfrage“ sollte sich dementsprechend von selbst lösen, wenn die Frauen sich als gleichberechtigte Teilnehmer der gesellschaftlichen Produktion in diese einfügten.[12]Hellwig beschreibt diesen Umstand mit den treffenden Worten: „Schon bald zeichnete sich ab, daß die Gleichberechtigung der Frau an eine Gleichverpflichtung gekoppelt werden sollte.“[13]
Der Grund für diese soziale Gleichstellung von Frauen und Männern war die Legitimation des Herrschaftssystems der DDR, welche sich aus den Unterschieden zur Bundesrepublik speiste und somit eine enorme Differenz geschaffen hatte. Dazu wurden nach und nach Schritte unternommen, diese Gleichstellung auch in der Realität umzusetzen. Diese richteten sich jedoch stets an die Arbeiterinnen und nicht an die Frauen an sich.[14]Ungünstig war auch, dass diese Änderungen allein in den Büros der Regierung entstanden und nicht infolge öffentlicher Diskussionen oder einer Nachfrage durch die betroffene Personengruppe – nämlich der Frauen. Dieser Prozess wir daher auch als „Emanzipation von oben“[15]bezeichnet. Trappe unterteilt die Gleichstellungspolitik insgesamt in mehrere Phasen[16], welche ich an dieser Stelle jedoch lediglich kurz zusammenfassen werde.
Direkt nach dem Zweiten Weltkrieg, um den Wiederaufbau zu bewältigen, wurden auch weibliche Arbeitskräfte rekrutiert. Die daraus resultierende ökonomische Unabhängigkeit der Frauen war emanzipatorische erstrebenswert, da sie dadurch eine höhere Selbstbestimmung erhielten. Dennoch lebten alte Muster weiter, dies zeigte sich vor allem an den Entlohnungssystemen, auch wenn Bemühungen existierten diese aufzuheben. Doch die Anzahl der Frauen in der Erwerbsarbeit stieg nicht weiter an. Es wurde nun die Zielgruppe der Propaganda geändert. Diese wurde dann auf die Hausfrauen ausgerichtet. Des Weiteren erfolgten Bestimmungen, die ledige, geschiedene und verwitwete Frauen zur Arbeit verpflichteten. Als die Lebensmittelkarten abgeschafft wurden mussten auch verheiratete Frauen eine Erwerbsarbeit aufnehmen, da eine Familie mit nur einer Einkommensquelle auf Dauer nicht bestandsfähig war. Dennoch blieb die Frau die Verantwortliche für Familie und Haushalt.[17]Wie Gerhard feststellte, richtete sich die DDR-Frauenpolitik nicht allein an eine möglichst hohe Erwerbsquote bei Frauen, sondern an eine Vereinbarkeit zwischen einer hohen Frauenquote im Beruf und einer gleichzeitigen hohen Mütterrate, die gesellschaftliche Reproduktion sollte auf Grund der ökonomischen Produktion nicht vernachlässigt werden.[18]Dies zeigte sich vor allem in den späteren 50er und den gesamten 60er Jahren. Jetzt wurde die Infrastruktur der Kinderfürsorge weiter ausgebaut. Frauen sollten sich auf ihre Qualifikationen konzentrieren können, ohne vollständig von der Familie beansprucht zu werden. Auch ein Sonderstudium für Mütter erleichterte den Alltag von Frauen, welche sich weiterbilden wollten, auch wenn sie eine Familie besaßen.[19]
In den 70ern geschah dann eine Renaissance der Familie. Es wurde das Familiengesetzbuch der DDR verabschiedet (s.o). Die Familie wurde gefördert und staatlich geschützt (Verfassung der DDR, Artikel 30). Auch eine Gleichberechtigung von Frauen und Männern innerhalb der Ehe war vorgesehen. Seit den 70er Jahren bildete die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen das Zentrum der Gleichstellungspolitik. Doch jetzt war nicht nur die Erhöhung der Frauenerwerbsarbeit wichtig für die Regierung, sondern es sollte zeitgleich die Geburtenrate erhöht werden.[20]
Auf diese Regelungen und Gesetze sowie auf diese Vorbedingungen stützte sich nun die SED während der Neuformulierung ihres Parteiprogramms im Jahre 1976.
[...]
[1]Vgl. Trappe, Heike: Handlungsstrategien von Frauen unterschiedlicher Generationen zur Verbindung von Familie und Beruf und deren Beeinflussung durch sozialpolitische Rahmenbedingungen. In: Zentrum für interdisziplinäre Frauenforschung der Humboldt-Universität Berlin (Hrsg.): Unter Hammer und Zirkel. Frauenbiographien vor dem Hintergrund ostdeutscher Sozialisationserfahrungen (Frauen, Gesellschaft, Kritik; Band 23). Berlin 1995, S. 115.
[2]Vgl. im Folgenden: Familiengesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Dezember 1965. GBl. I, 1/1966. http://www.verfassungen.de/de/ddr/familiengesetzbuch65.htm (Letzter Zugriff: 26.10.2013; 17:19).
[3]Vgl. Diemer, Susanne: Patriarchalismus in der DDR. Strukturelle, kulturelle und subjektive Dimensionen der Geschlechterpolarisierung. Opladen 1994, S. 145.
[4]Schwartz, Michael: Emanzipation zur sozialen Nützlichkeit: Bedingungen und Grenzen von Frauenpolitik in der DDR. In: Dierk Hoffmann/ Michael Schwartz: Sozialstaatlichkeit in der DDR. Sozialpolitische Entwicklungen im Spannungsfeld von Diktatur und Gesellschaft 1945/49-1989 (Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Sondernummer). Oldenbourg 2005, S, 48.
[5]Gysi, Jutta/ Meyer, Dagmar: Leitbild: berufstätige Mutter – DDR-Frauen in Familie, Partnerschaft und Ehe. In: Gisela Helwig/ Hildegard Maria Nickel (Hrsg.): Frauen in Deutschland 1945-1992 (Studien zur Geschichte und Politik; Schriftenreihe Band 318). Bonn 1993, S. 139, Hervorhebungen im Original.
[6]Ebd., S. 139f.
[7]Gerhard, Ute: Die staatlich institutionalisierte „Lösung“ der Frauenfrage. Zur Geschichte der Geschlechterverhältnisse in der DDR. In: Hartmut Kaelble (Hrsg.): Sozialgeschichte der DDR. Stuttgart 1994, S. 390.
[8]Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974, Staatsverlag der DDR. Berlin 1980.
[9]Nickel, Hildegard Maria: Frauenarbeit in Beruf und Familie. Geschlechterpolarisierung in der DDR. In: Agnes Joester/ Insa Schöningh (Hrsg.): So nah beieinander und doch so fern. Frauenleben in Ost und West (Frauen, Gesellschaft, Kritik; Band 7). Pfaffenweiler 1992, S. 12.
[10]So: Trappe, Heike: Frauen und Geschlechterverhältnisse. In: Heidi Behrens, Paul Ciupke, Norbert Reichling (Hrsg.): Lernfeld DDR-Geschichte. Ein Handbuch für die politische Jugend- und Erwachsenenbildung (Reihe Politik und Bildung – Band 51), S. 201.
[11]Vgl. Helwig, Gisela: Zwischen Familie und Beruf. Die Stellung der Frau in beiden deutschen Staaten (Bibliothek Wissenschaft und Politik, Band 10). Köln, 1974, S. 30; vgl. auch Trappe, Heike: Emanzipation oder Zwang? Frauen in der DDR zwischen Beruf, Familie und Sozialpolitik. Berlin 1995, S. 21f.
[12]Vgl. Trappe: Frauen, S. 201.
[13]Helwig, Familie, S. 29. Ähnlich auch Trappe: Emanzipation, S. 212.
[14]Zweifelsohne war es dennoch ein wichtiger Schritt in der Geschichte der Gleichstellung der Frau. Doch ist dies nicht Thema dieser Arbeit.
[15]Vgl. Trappe: Frauen, S. 202f. Dagegen: Schwartz: Emanzipation, S. 82f.
[16]Der Wandel der Frauenpolitik in mindestens drei Phasen wird auch bei anderen Autoren betrachtet und unterscheidet sich in den Jahreszahlen geringfügig voneinander, einige sind weit differenzierter. An dieser Stelle habe ich mich daher entschieden, da es sich um einen Überblick handelt, die einzelnen Phasen nicht aufzugliedern, sondern die Frauenpolitik lediglich in ihrer Chronologie darzustellen.
[17]Vgl. Trappe: Frauen, S. 204f.
[18]Vgl. Gerhard: Lösung, S. 395.
[19]Vgl. Trappe: Frauen, S. 205f.
[20]Vgl. ebd., S. 206f.