Die Spectacula. Machtinstrumente der iulisch-claudischen Kaiser? Politische und gesellschaftliche Bedeutung der römischen Schauspiele im Frühen Prinzipat


Magisterarbeit, 2007

81 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Die Bedeutung der Spectacula bei der Errichtung der caesarischen Diktatur
1.2 Die caesarische Diktatur im Vergleich zum augusteischen Prinzipat
1.3 Zum Gegenstand dieser Arbeit

2. Die Entwicklung der Spectacula von ihren Anfängen bis zum Ende der Römischen Republik2.1 Die Königszeit
2.2 Die Frühe Republik
2.3 Die Mittlere Republik
2.4 Die Späte Republik
2.5 Die Reorganisation der Spectacula in der Kaiserzeit

3. Bisherige Thesen der Geschichtswissenschaft zur Bedeutung der Spectacula in der Kaiserzeit
3.1 Die Spectacula als Mittel der Kaiser zur Entpolitisierung der Plebs urbana
3.1.1 Jérôme Carcopino
3.1.2 Aspekte, die gegen die Annahmen Carcopinos sprechen
3.2 Die Spectacula als Ersatz für die republikanische Volksversammlung
3.2.1 Ludwig Friedländer
3.2.2 Aspekte, die gegen Friedländers These sprechen
3.3 Die politische Bedeutung der Spectacula im kaiserlichen Rom

4. Die Berichte antiker Autoren über die Spectacula unter der Regierung der iulisch-claudischen Kaiser
4.1 Vorstellung der bei der Analyse verwendeten Quellen
4.1.1 Die Annalen des Publius Cornelius Tacitus
4.1.2 Die Kaiserviten des Gaius Suetonius Tranquillus
4.1.3 Die Römische Geschichte des Cassius Dio Cocceianus
4.2 Die Quellenanalyse
4.2.1 Die Spectacula unter der Regierung des Kaisers Augustus (27 v. Chr. - 14 n. Chr.)
4.2.2 Die Spectacula unter der Regierung des Kaisers Tiberius (14 – 37 n. Chr.)
4.2.3 Die Spectacula unter der Regierung des Kaisers Caligula (37 – 41 n. Chr.)
4.2.4 Die Spectacula unter der Regierung des Kaisers Claudius (41 – 54 n. Chr.)
4.2.5 Die Spectacula unter der Regierung des Kaisers Nero (54 – 68 n. Chr.)
4.3 Die Instrumentalisierung der Spectacula unter den iulisch-claudischen Kaisern

5. Die Spectacula als politische und gesellschaftliche Machtmittel der iulisch-claudischen Kaiser
5.1 Die Spectacula als Beneficia
5.2. Die Spectacula als Kommunikationsmedien
5.3. Die Spectacula als Stützen des Prinzipats

6. Zusammenfassung und Ausblick

7. Literaturverzeichnis
7.1. Primärliteratur
7.2. Sekundärliteratur

1. Einleitung

1.1 Die Bedeutung der Spectacula bei der Errichtung der caesarischen Diktatur

„Viele Jahre hatte er [Gaius Iulius Caesar] auf die Errichtung einer Zwangsherrschaft hingearbeitet, mit großer Anstrengung und beträchtlichem Risiko hatte er seine Pläne in die Tat umgesetzt. Durch Spiele, Bauten, Spenden und Volksbankette hatte er die unwissende Menge geködert; seine Anhänger hatte er durch Belohnungen, seine Gegner durch den Schein der Milde an sich gefesselt“[1]. In diesem Auszug aus seiner Zweiten Philippischen Rede[2]rekapituliert der Senator Marcus Tullius Cicero, ein Zeitgenosse Caesars, mit welchen Mitteln dieser die Alleinherrschaft erlangt hatte. Unter anderem unterstellt er dem ermordeten Diktator, das römische Spielwesen systematisch instrumentalisiert zu haben, um die Unterstützung der Bevölkerung Roms für seine Politik zu gewinnen.

Doch welches Interesse konnte Caesar an der Plebs urbana[3]gehabt haben ? Stellte sie auf seinem Weg zur Dictatura perpetua[4]tatsächlich einen derart entscheidenden politischen Faktor dar, wie es Cicero hier suggeriert ? Und, wenn ja, wie war es dem Iulier möglich, die römische Bevölkerung mit der Veranstaltung von Spectacula[5]in seinem Sinne zu beeinflussen ?

Betrachtet man die Karriere Gaius Iulius Caesars lassen sich vor allem zwei Phasen ausmachen, in denen er auf die Unterstützung der Bürger Roms angewiesen war: Die seiner Ämterlaufbahn zu Beginn seiner politischen Tätigkeit und die des Aufbaus seiner dauerhaften Diktatur seit 49 v. Chr. Ohne entsprechenden Rückhalt durch die Plebs urbana wäre es Caesar nicht möglich gewesen, sich bei den Magistratswahlen, die in der Volksversammlung stattfanden, gegen seine Mitbewerber durchzusetzen. Die Tatsache, dass der spätere Diktator die einzelnen Stationen der Ämterlaufbahn von der Quaestur bis zum Konsulat derart schnell absolvieren konnte[6], deutet jedoch darauf hin, dass er in Rom großes Ansehen genossen haben muss. Die Gunst des Volkes sollte für Caesar schließlich auch bei der Errichtung seiner Alleinherrschaft von Bedeutung sein. Als ihm im Jahr 49 v. Chr. erstmals die Diktatur verliehen wurde[7], hatte er bereits einen dermaßen hohen Status erreicht, dass er seinen Verfügungen auch gegen den Widerstand des Senats Gesetzeskraft verleihen konnte, indem er über diese in den Comitien abstimmen ließ und ihnen auf diese Weise die notwendige Legitimation verlieh[8].

Die römische Bevölkerung stellte für Gaius Iulius Caesar also insofern einen politischen Faktor dar, als dass sich aus ihr die Wähler der Volksversammlung rekrutierten, die ihm am Anfang seiner Karriere den Einstieg in die Beamtenlaufbahn, später eine vom Senat weitestgehend unabhängige Politik und somit den Aufbau einer dauerhaften Diktatur ermöglichten. Man muss daher Ernst Baltrusch recht geben, wenn er der Plebs urbana eine entscheidende Rolle beim Aufstieg Caesars zuspricht[9].

Die Behauptung Ciceros, Caesars Ansehen in der römischen Bevölkerung habe unter anderem auch auf einer zielgerichteten Instrumentalisierung der Spectacula basiert, wird durch die Vita Iulius Caesars des Biographen Gaius Suetonius Tranquillus[10]gestützt. Auch seine Berichte zeigen, dass der Iulier mit der Wirkung der Spiele, die während seiner Diktatur bis dahin ungekannte Ausmaße annehmen sollten, bereits zu Beginn seiner politischen Laufbahn kalkuliert hat.

So erzählt Sueton beispielsweise von den Ludi[11]im Jahre 65 v. Chr., für deren Ausrichtung Caesar als Aedil Verantwortung trug. Da er einige dieser Veranstaltungen ohne Mithilfe seines Amtskollegen und Konkurrenten um höhere Ämter, Marcus Bibulus, organisiert und finanziert hatte, gelang es ihm, diesen in den Schatten zu stellen und die Sympathie der Bürger Roms allein auf sich zu lenken[12]. Auf den Zweck, den der Aedil damit verfolgte, weist der Biograph im folgenden Kapitel, das vom gescheiterten Versuch des Iuliers berichtet, sich mittels eines Volksbeschlusses die Verwaltung Ägyptens übertragen zu lassen, mit den einleitenden Worten „conciliato populi favore“[13](„als er sich beim Volk beliebt gemacht hatte“) hin. Diese Formulierung suggeriert dem Leser, dass es sich bei Caesars Engagement um die Plebs urbana, das sich unter anderem auch - wie oben gesehen – durch die Veranstaltung aufwendiger Schauspiele äußerte, um ein strategisches Vorgehen handelte, dessen Ziel es war, die Loyalität der römischen Bevölkerung zu gewinnen, auf die sich seine weiteren politischen Unternehmungen stützen sollten.

Dass dies gelang, zeigt sich im weiteren Verlauf der Biographie. Denn obwohl Caesar das Imperium über die ägyptische Provinz auf Grund des Widerstands im Senat verwehrt blieb[14], sollte sich bereits wenige Zeit später, während seiner Amtszeit als Praetor im Jahr 63 v. Chr., herausstellen, welche Machtbasis sich der künftige Diktator mit seiner Popularität geschaffen hatte. Sueton teilt uns mit, dass sich Caesar für die Gesetzesinitiativen des Volkstribuns Caecilius Metellus einsetzte, woraufhin beide Politiker durch einen Senatsbeschluß aus ihren Staatsämtern entfernt wurden. Darauf soll eine protestierende Menschenmenge vor dem Haus des aus dem Amt enthobenen Praetors zusammengelaufen sein und ihm ihre Unterstützung zugesagt haben. Diese Demonstration schüchterte die Gegner Caesars innerhalb des Senats dermaßen ein, dass sie nicht nur ihren eigenen Beschluß für ungültig erklärten und den Praetor wieder in Amt und Würden setzten, sondern ihm zusätzlich gesonderten Dank, Lob und Ehrenbekundungen zukommen ließen[15]. An dieser Stelle wird deutlich, dass Caesars Beliebtheit in der römischen Bevölkerung nicht nur bei den Abstimmungen in der Volksversammlung, sondern auch auf der Straße zum Tragen kam, wodurch sich allen Anschein nach ein Großteil der Senatoren beeindrucken ließ.

Dass es sich bei der politischen Instrumentalisierung der Spectacula um eine bewusste und zielgerichtete Vorgehensweise des Iuliers handelte, unterstreicht Sueton nochmals in Kapitel 26. Obwohl – oder gerade weil – Caesar auf Grund seines Oberkommandos über Gallien mehrere Jahre der Hauptstadt fern bleiben musste, ließ er dort im Gedenken an seine verstorbene Tochter Iulia Totenfeiern veranstalten, für die er die bekanntesten Gladiatoren engagierte und darüber hinaus allen Besuchern reichhaltige Verpflegung anbot. Der Autor selbst glaubt, dass Caesar sich im Hinblick auf seine politische Zukunft auf diese Weise auch während seiner Abwesenheit gegenüber der römischen Bevölkerung als großzügig erweisen wollte, um sich so deren Gunst erhalten zu können[16].

In den Kapiteln 37 bis 39 schildert der Biograph ausführlich die fünf Triumphe des Gaius Iulius Caesar, die nach dem Ende des Bürgerkrieges im Jahr 46 v. Chr. mit großem Pomp in Rom gefeiert wurden[17]. Das Programm der Spectacula war breit gefächert: Neben Theaterstücken, Gladiatorenkämpfen, Circusrennen, athletischen Wettkämpfen und Tierhetzen, die den Bürgern Roms bereits von den traditionellen Ludi und Munera[18]bekannt waren, ließ der siegreiche Feldherr zudem ein Seegefecht ausrichten. Diese Darbietungen, an denen sich sogar Mitglieder des Senatoren- und Ritterstandes beteiligten[19], boten der römischen Bevölkerung jedoch nicht nur auf Grund ihrer reichen Ausstattung etwas noch nie Dagewesenes. Auch der bauliche Aufwand, den Caesar mit der Verlängerung des Circus, der Errichtung eines provisorischen Stadions oder der Anlage eines künstlichen Sees für seine Veranstaltungen betrieb, war bis zu jenem Zeitpunkt in Rom unbekannt gewesen[20]. Zudem nahm der Feldherr diese Feiern zum Anlass, den Bürgern Lebensmittelspenden zukommen zu lassen und öffentliche Festessen zu geben[21]. Nachdem Sueton seine Ausführungen über die Triumphfeiern Caesars beendet hat, beginnt er das folgende Kapitel mit den Worten „conversus hinc ad ordinandum rei publicae statum“[22](„hierauf nahm er die Neuordnung des Staates in Angriff“). Auch hier – im Vergleich zu Kapitel 11 – scheint Sueton darauf hinweisen zu wollen, dass Caesar die aufwendigen und kostspieligen Spectacula vor allem deshalb veranstaltete, um sich so der Unterstützung der Plebs urbana zu versichern, die er für seine künftige Politik benötigte.

Suetons Berichte zeigen, dass die Spectacula für Gaius Iulius Caesar bei der Errichtung seiner Diktatur in so fern Bedeutung besaßen, als dass die Veranstaltung von Schauspielen ihm die Möglichkeit bot, der Gesamtbevölkerung mit aufwendigen Darbietungen, Lebensmittelspenden, Festessen et cetera Beneficia[23]zukommen zu lassen[24]. Dies brachte ihm jedoch nicht nur deren Sympathie ein. Auf diese Weise konnte er außerdem Klientelbindungen zur Plebs urbana aufbauen und sie so auf seine Person verpflichten. Es ist daher anzunehmen, dass die Loyalität der römischen Bürger, die sich bei Abstimmungen in der Volksversammlung und bei Straßendemonstrationen zeigte, weniger dem Politiker, als vielmehr dem Patron Caesar galt, dem die Bevölkerung Roms viel zu verdanken hatte und von dem sie sich weitere Wohltaten erhoffte[25]. Die systematische Instrumentalisierung des römischen Spielwesens diente dem Iulier also vor allem zum Aufbau, Erweiterung und Festigung seiner Klientel, durch die er – zwar nur indirekten, aber doch wirkungsvollen - Einfluss auf die Politik der Hauptstadt nehmen konnte.

1.2 Die caesarische Diktatur im Vergleich zum augusteischen Prinzipat

Die Alleinherrschaft Gaius Iulius Caesars stütze sich in erster Linie auf seine Diktatur, die ihm erstmals 49 v. Chr., im Jahr 44 v. Chr. schließlich auf Lebenszeit verliehen wurde[26]. Diese gewährte ihm nicht nur außerordentliche Gewalten[27], wie das alleinige Oberkommando über sämtliche römischen Truppen, sondern entzog ihn dadurch, dass dieses Amt traditionell nur einstellig besetzt wurde, auch jeglicher Aufsicht durch einen gleichberechtigten Kollegen[28]. Zusätzlich zu seinen Kompetenzen als Diktator ließ sich Caesar durch die Volksversammlung weitere Sondervollmachten[29]verleihen, die es ihm schließlich ermöglichen sollten, sämtliche politischen Vorgänge in Rom zu kontrollieren. So befähigte ihn zum einen sein Vetorecht, die Amtsgewalt der Magistrate zu untergraben, zum anderen nahm er mit seinem Ius primam sententiam dicendi[30]und der von ihm durchgeführten Erhöhung der Mitgliederzahl von 600 auf 900[31]auch dem Senat jede Handlungsmöglichkeit, um als unabhängiges Regierungsorgan agieren zu können[32]. Mit der Vereinigung dieser umfassenden Kompetenzen auf seine Person brach der Iulier also nicht nur mit der römischen Verfassung, die der Herrschaftsausübung strenge Beschränkungen auferlegte[33], er war dadurch außerdem in der Lage, die Funktionsfähigkeit der republikanischen Institutionen zu Gunsten seiner Alleinherrschaft über die Hauptstadt und das Reich auszuhebeln.

Seine politische Vormachtstellung ermöglichte dem Diktator, sein Patronat auf die Gesamtbürgerschaft Roms auszuweiten[34]. Nach Martin Jehne verfolgte Caesar zu diesem Zweck eine systematische "Verpflichtungspolitik“[35], die sich jedoch nicht nur auf die Plebs urbana beschränkte, sondern sich auch an den Senatorenstand wandte. Wie oben bereits erläutert wurde, instrumentalisierte Caesar hierfür vor allem die Schauspiele, um den römischen Bürgern Beneficia, wie aufwendige Veranstaltungen, Speisungen, Geld- und Getreidespenden, zukommen zu lassen[36]. Die Oberschicht verpflichtete er sich unter anderem dadurch, dass er den Senatoren Beamtenstellen und Provinzen zuwies und seinen ehemaligen Gegnern, die im Bürgerkrieg auf der Seite des Pompeius gegen ihn gekämpft hatten, zusätzlich zur Rückkehr nach Rom auch die Wiederaufnahme in den Senat zugestand[37].

Das Attentat, dem der Diktator an den Iden des März 44 v. Chr. im römischen Senat zum Opfer fiel[38], zeigt jedoch, dass er sein Ziel, sich mit diesen Maßnahmen der Loyalität der Gesamtbevölkerung zu versichern, um seine Machtstellung konsolidieren und gleichzeitig oppositionellen Strömungen von vorn herein entgegenwirken zu können[39], verfehlt hat. Trotz seiner großzügigen Verpflichtungspolitik war es Caesar nicht gelungen, die Monarchie innerhalb des Senatorenstandes akzeptabel zu machen, zu sehr fühlte sich die traditionelle Führungsschicht in ihren Privilegien, die ihnen eine oligarchisch organisierte Republik bisher gewährt hatte, beschnitten[40]. Doch auch wenn ihm die Errichtung einer dauerhaften Alleinherrschaft auf Grund des gewaltsamen Widerstands im Senat verwehrt blieb, so hat Gaius Iulius Caesar vor allem mit dem Ausbau seiner Klientel dennoch wichtige Voraussetzungen dafür geschaffen[41], dass sein Erbe, sein Großneffe und Adoptivsohn Octavian, im Jahr 27 v. Chr. als Augustus mit der Begründung des Prinzipats[42]die Monarchie in Rom dauerhaft etablieren konnte[43].

Im Vergleich zu der Caesars basierte die Alleinherrschaft des Augustus rechtlich vor allem auf zwei Amtsgewalten, dem Imperium proconsulare und der Tribunicia potestas, die ihm beide vom Ältestenrat auf Lebenszeit verliehen worden waren. Das Imperium proconsulare erklärte den Princeps zum Statthalter über alle unbefriedeten Provinzen, in denen die römischen Truppen stationiert waren und sprach ihm somit indirekt den alleinigen Oberbefehl über das Heer zu. Mit der Tribunicia potestas erhielt Augustus zudem umfassende Kompetenzen, wie zum Beispiel die Möglichkeit zur Gesetzesinitiative, das Recht auf Einberufung des Senats sowie ein Vetorecht gegen die Amtshandlungen aller Magistrate, mit denen er sämtliche politischen Vorgänge in Rom kontrollieren konnte[44].

Doch obwohl diese Machtfülle eines Einzelnen ganz offensichtlich an die Verhältnisse während der caesarischen Diktatur erinnert, war diese im Jahr 27 v. Chr. neu gegründete Staatsform, der Prinzipat, auch innerhalb des Senatorenstandes weitestgehend akzeptiert, da zum einen die kaiserliche Gewalt der republikanischen Rechtsordnung untergeordnet war[45]und zum anderen der Ältestenrat verfassungsrechtlich weiterhin die oberste Instanz der staatlichen Ordnung darstellte[46]. Zudem war die Stellung des Princeps dadurch, dass diesem seine Kompetenzen vom Senat verliehen worden waren, von der römischen Aristokratie abhängig und entsprach auf Grund dessen, dass dem Kaiser rechtlich lediglich magistratische Amtsgewalt übertragen worden war[47], dem Status eines ausführenden Beamten[48].

Im Gegensatz zu Gaius Iulius Caesar hatte sein Erbe Octavian nach seinem Sieg über Marcus Antonius die von ihm usurpierte Macht, die alleinige Verfügungsgewalt über die römischen Truppen, am 13. Januar 27. v. Chr. an den Senat zurückgegeben, wodurch die republikanische Verfassungsordnung wieder in Kraft getreten war[49]. Obwohl er mit dem alleinigen Oberkommando über das römische Heer die eigentliche politische Gewalt bereits inne gehabt hatte, zog er es dennoch vor, sich dem System einer öffentlichen Rechtsordnung zu beugen und damit auf den Absolutheitsanspruch seiner Herrschaft zu verzichten[50]. Wahrscheinlich war es die Erfahrung vom Scheitern Caesars gewesen[51], die Octavian dazu bewog, seine Politik nicht gegen den Widerstand des Ältestenrates betreiben, sondern statt dessen von Anfang an den Kompromiss mit ihm zu suchen, indem er seine Alleinherrschaft auf einer verfassungsrechtlichen Basis begründete[52].

Doch so sehr sich Augustus auch darum bemühte, seine Herrschaft von der caesarischen Diktatur abzugrenzen[53]und ihr eine republikanische Fassade zu verleihen[54], unterschied sich seine Machtstellung nur geringfügig vor der Caesars[55]. Staatsrechtlich basierte sie ebenso wie die des Diktators zum einen auf dem alleinigen Oberbefehl über die römischen Truppen, zum anderen auf einem Bündel von Amtsgewalten[56], die dem Princeps zum Teil auf Lebenszeit und ohne Amtskollegen verliehen worden waren und somit ebenfalls gegen die Prinzipien der Annuität und Kollegialität verstießen. Da Octavian zudem die Klientelbindungen Caesars geerbt hatte[57], besaß er, genau wie dieser, als Patron über das gesamte römische Heer und große Teile der Plebs urbana sowie des Senatorenstandes massiven sozialen Einfluss, mit dem er die politischen Institutionen der Hauptstadt in seinem Sinne lenken konnte. So kam auch der Senat auf Grund dessen, dass sich Augustus die einzelnen Senatoren auf seine

Person verpflichtet und seine Gegner mittels Proskriptionen ausgeschaltet hatte[58], gar nicht umhin, dem obersten Patron Roms die oben genannten Rechtsgewalten zu übertragen[59]. Damit war die verfassungsrechtliche Abhängigkeit des Kaisers von der Oberschicht faktisch vollständig aufgehoben. Die Tatsache, dass dem Princeps die umfassenden Amtsgewalten nicht mehr von der Volksversammlung, sondern vom Senat verliehen wurden, darf demnach nicht darüber hinweg täuschen, dass die allgemeine Zustimmung für die Politik des Alleinherrschers – genau wie im Fall des Diktators – in erster Linie auf dessen soziale Stellung zurückzuführen ist.

1.3 Zum Gegenstand dieser Arbeit

In Anbetracht der Tatsache, dass der Prinzipat offensichtlich an wesentliche Elemente der caesarischen Diktatur anknüpft, ist es gerechtfertigt, zu fragen, ob die ihm nachfolgenden Kaiser möglicherweise weitere politische Mittel Gaius Iulius Caesars, wie zum Beispiel die Instrumentalisierung der Spectacula, übernommen haben. Dieser Aspekt ist deshalb interessant, da zum einen das Engagement des Augustus für das römische Spielwesen, von dem der Princeps in seinem Tatenbericht, den Res gestae divi Augusti, selbst ausführlich berichtet[60], das des Diktators nochmals übertraf, sich aber zum anderen die politische Bedeutung der Plebs urbana, an die sich die pompösen Schauspiele Caesars in erster Linie gerichtet hatten, seit der Gründung des Kaisertums, das sich vor allem auf die Loyalität des Senatorenstandes stützte[61], entscheidend gewandelt hatte[62]. Sollten die Alleinherrscher, wie es Augustus durch die Res gestae vermuten lässt, die Spectacula also tatsächlich in ähnlicher Weise wie der Diktator für ihre Politik instrumentalisiert haben, mussten dafür in der Kaiserzeit andere Gründe vorgelegen haben als noch unter der caesarischen Diktatur, da die Prin- cipes im Gegensatz zu Caesar nicht mehr darauf angewiesen waren, ihre Gesetzesinitiativen, ihre Auswahl von Beamten oder sonstige ihrer politischen Aktivitäten von der Volksversammlung legitimieren zu lassen[63].

Diese Arbeit möchte sich daher mit der Frage auseinandersetzten, in wie fern die Bedeutung der in Rom ausgerichteten Spectacula für die Phase des Aufbaus, der Etablierung und der Stabilisierung des Prinzipats ab 27 v. Chr. mit der für die Errichtung der caesarischen Diktatur vergleichbar ist. Da die Konsolidierung der Monarchie in die Regierungszeit der iulisch-claudischen Kaiser fällt, konzentriert sie sich dabei auf die Schauspiele, die im Frühen Prinzipat veranstaltet wurden. Dafür soll zunächst untersucht werden, ob den Principes eine politische Instrumentalisierung des römischen Spielwesens nachzuweisen ist, und, wenn ja, welche Ziele sie damit verfolgten und welche Auswirkungen dies auf die Innenpolitik und die Gesellschaft in Rom hatte. Ein weiterer Aspekt, der zu klären sein wird, ist der, ob es sich bei einer möglichen Instrumentalisierung der Schauspiele um eine systematische Unterhaltungspolitik handelte, oder ob die Verwendung dieses politischen Mittels von den jeweiligen Umständen abhing.

Obwohl diese Thematik in den letzten Jahrzehnten bereits mehrfach diskutiert worden ist, erscheint der Verfasserin diese erneute Untersuchung in so fern relevant, als dass sich die meisten Meinungen zu dieser Kontroverse - wie dies in Kapitel 3 zu zeigen sein wird – widersprechen und zudem nicht fundiert erscheinen, da sie sich lediglich auf einige wenige oder gar einzelne Quellen stützen. Mit dieser Arbeit möchte sie überprüfen, ob die verschiedenen, zum Teil äußerst populären Thesen auch einer ausführlichen Analyse eines breiteren Spektrums an Primärliteratur standhalten können.

Dazu wird in Kapitel 2 zunächst auf die Entwicklung des römischen Spielwesens in der Republik zurückgeblickt, bevor die anschließende kritische Reflexion über die maßgeblichen Theorien, die die Geschichtswissenschaft bisher zum Thema „Bedeutung der Spectacula in der Kaiserzeit“ hervorgebracht hat, in die Quellenanalyse überleitet. Die daraus gewonnenen Ergebnisse sollen in Kapitel 5 schließlich als Grundlage für die Diskussion der oben aufgeführten Fragen dienen.

2.Die Entwicklung der Spectacula von ihren Anfängen bis zumEnde der Römischen Republik

Dieses Kapitel möchte auf die Entwicklung der Spectacula in der Römischen Republik zurückblicken, um diese abschließend mit der Reorganisation des Spielwesens durch Augustus im Jahre 22 v. Chr.[64]vergleichen zu können. Dieses Verfahren soll klären, an welche Traditionen die iulisch-claudischen Principes angeknüpft, beziehungsweise von welchen sie sich abgegrenzt haben und somit erste Anhaltspunkte für die Untersuchung der Bedeutung der Schauspiele im Frühen Prinzipat liefern.

Die Verfasserin hält dabei an der klassischen Einteilung des Zeitraumes von circa 510 – 27 v. Chr., die diesen in die Phasen der Frühen, Mittleren und Späten Republik gliedert, fest, um dem Leser eine bessere Orientierung gewährleisten zu können. Sie möchte an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass sich diese zeitliche Staffelung, die sich an der politischen Entwicklung des römischen Staates orientiert, nicht immer mit der des Spielwesens konform geht.

2.1 Die Königszeit

Die Wurzeln des römischen Spielwesens lassen sich bis in die archaische Zeit zurückverfolgen[65]. Obwohl die nur spärlich überlieferten, teilweise legendenhaften Quellen über die Königszeit nicht ausreichen, um die damaligen Verhältnisse im Rom genau rekonstruieren zu können, gilt es dennoch als gesichert, dass die ersten Ludi Romani zu Ehren des Gottes Iuppiter, der obersten Gottheit des römischen Staates[66], im 6. Jahrhundert v. Chr. veranstaltet wurden[67]. Darauf, dass es sich hierbei um religiöse Feiern handelte[68], weist allein schon deren ritueller Ablauf hin: In einer Prozession, der so genannten Pompa, wurden Götterbilder aus den Tempeln in die Spielstätte, den Circus, überführt, um dem Allmächtigen dort vor Beginn der Wagen- und Pferderennen Opfergaben darzubringen[69].

Die nur rudimentären Kenntnisse der Geschichtswissenschaft über die Spectacula in der Königszeit lassen allerdings kaum Rückschlüsse auf deren genauen Ursprung oder Organisation zu. Zwar vermutet man, dass die etruskischen Könige mit den Ludi, die wahrscheinlich noch nicht regelmäßig stattfanden[70], wohl an eine Tradition aus ihrer Heimat, wo derartige Veranstaltungen bereits seit dem 7. Jahrhundert v. Chr. weit verbreitet waren[71], anknüpften[72], über die Anlässe und Dauer solcher Feste sowie den Aufwand, der für diese betrieben wurde, kann jedoch weiterhin nur spekuliert werden[73].

2.2 Die Frühe Republik

Die Römische Republik, die den Iuppiter-Kult aus der Königszeit übernommen hatte, hielt auch an den Circusspielen, die zu Ehren des höchsten Staatsgottes veranstaltet worden waren, fest[74]. Die Ludi Romani, deren Ausrichtung bis in das Jahr 367 v. Chr. den Konsuln oblag[75], wurden seit 507 / 09 v. Chr. jährlich gefeiert[76]und den traditionell eintägigen Feiern mit der Zeit weitere Festtage hinzugefügt[77]. Die für das Programm der Spectacula notwendigen Pferdegespanne und Lenker stifteten üblicherweise vermögende Mitglieder des Senatorenstandes, die sich dadurch den Erwerb des Siegerkranzes erhofften, der in Rom als hohe Auszeichnung angesehen wurde[78].

Wie bereits unter den etruskischen Königen besaßen auch die Schauspiele der Frühen Republik vornehmlich religiösen Charakter. Den wichtigsten Bestandteil des bei den Ludi gepflegten Kultes stellte dabei die Interaktion der Konsuln mit den Göttern dar. Als Vertretern des römischen Gemeinwesens gehörte es zu ihren Aufgaben, zum Wohle des Staates mit den Allmächtigen zu kommunizieren[79]. Den für diesen Anlass angemessenen Rahmen bot der Circus nicht zuletzt deshalb, weil er mit seinem Fassungsvermögen einem großen Teil der römischen Bevölkerung ermöglichte, dieser Gottesverehrung beizuwohnen[80].

Zu den jährlich ausgerichteten Ludi Romani gesellten sich seit dem Jahr 491 v. Chr. auch fakultative Votivspiele[81], die von Feldherren meist nach einer siegreichen Schlacht ausgerichtet wurden[82]. Diesen Ludi votivi war in der Regel ein Gelübde vorausgegangen, mit dem der Votant dem Gott, an den er seine Bitte um Unterstützung für ein bestimmtes Vorhaben richtete, nach dem do-ut-des-Prinzip die Veranstaltung von Spielen in Aussicht stellte[83]. Da in solchen Fällen die Ludi eigenverantwortlich gelobt worden waren, sind diese wohl auch von den Imperatoren selbst, wahrscheinlich mittels der Kriegsbeute, finanziert worden[84].

Eine nochmalige Erweiterung des römischen Spielwesens stellte die Einführung szenischer Spiele in das Programm der Ludi Romani dar. Ob sich dieses Ereignis, wie Livius[85]behauptet, tatsächlich auf das Jahr 346 v. Chr. datieren lässt, bleibt nach wie vor umstritten[86]. Fakt ist jedoch, dass auch diese Veranstaltungen, ebenso wie die Wagen- und Pferderennen, auf den Einfluss der benachbarten Etrusker zurückzuführen sind und bis in die Späte Republik ausschließlich auf temporären Holzbühnen dargebracht wurden[87].

Der Ständeausgleich im Jahr 367 v. Chr., der nicht nur den römischen Staat, sondern gleichzeitig auch dessen Spielwesen reformierte[88], stellte sowohl für die Entwicklung der Römischen Republik an sich als auch für die der Spectacula einen massiven Einschnitt dar. Die Konsuln, die als Oberbeamte allein dazu befugt waren, kulturelle Riten auszuführen, behielten weiterhin den Vorsitz der Ludi[89], deren Organisation, Durchführung, Finanzierung sowie die polizeiliche Aufsicht während der Veranstaltungen oblag jedoch ab sofort den Aedilen[90].

Doch obwohl dies für die jeweiligen Amtsinhaber der Aedilats bedeutete, dass sie, um die Spectacula ausrichten zu können, auf ihr Privatvermögen zurückgreifen mussten[91], erkannten die Magistrate bald, dass die ihrem Amt neu übertragene Aufgabe ihnen auch die Möglichkeit bot, ihre weitere politische Karriere positiv zu beeinflussen: Da die Erfahrung gezeigt hatte, dass die römischen Bürger großzügige Spielgeber honorierten, konnte sich ein Aedil, der die höchsten Stufen der Ämterlaufbahn, die Praetur und das Konsulat, noch vor sich hatte, mit der Veranstaltung aufwendiger und kostspieliger Darbietungen die Gunst der Volkes erwerben[92]. Somit wurde im Jahr 367 v. Chr. mit der Reformation des öffentlichen Spielwesens auch der Grundstein für die politische Instrumentalisierung der Spectacula gelegt[93], da diese von nun an systematisch in den Wahlkampf um die Beamtenstellen mit einbezogen werden konnten.

2.3 Die Mittlere Republik

Im 3. Jahrhundert v. Chr. stellten die Punischen Kriege auf der einen, die Konfrontation mit dem hellenischen Osten auf der anderen Seite die Römische Republik vor große Herausforderungen. Um sich für diese die Götter günstig zu stimmen[94], griff der Staat mit dem Gelöbnis von nunmehr öffentlichen Votivspielen, die ursprünglich nur von Einzelpersonen im privaten Rahmen ausgerichtet worden waren, auf ein kultisches Mittel zurück[95], mit dem äußere wie auch innere Krisen bewältigt, beziehungsweise von vorn herein abgewendet werden sollten[96].

Diese Ludi votivi, die üblicherweise von den Magistraten in Vertretung für die Gesamtbevölkerung Roms gelobt worden waren[97]und den Kreis der durch staatliche Spiele verehrten Götter ausdehnten[98], wurden zunächst nur einmalig zu den speziell dafür bestimmten Anlässen veranstaltet[99]. Zum gesonderten Dank an die Allmächtigen nahmen die Römer jedoch einige dieser Schauspiele anschließend in ihren Festkalender auf, wodurch sich der Kanon der Ludi publici[100], zu denen im Verlauf der Mittleren Republik neben den Ludi Romani die Ludi Plebeii[101], die Ludi Ceriales[102], die Ludi Apollinares[103], die Ludi Megalenses[104]und die Ludi Florales[105]hinzutraten, auf insgesamt sechs jährliche Feiern erweiterte[106].

Da sich der Konkurrenzkampf um die Beamtenstellen zwischen den Angehörigen der Oberschicht seit dem Ständeausgleich im Jahr 367 v. Chr. nun auch zunehmend in den Bereich des öffentlichen Spielwesens verlagerte, wurden die Ludi von den dafür verantwortlichen Magistraten durch immer aufwendigere Darbietungen weiter ausgestaltet[107]. Weil sich mit der Ausrichtung von staatlichen Spielen jedoch lediglich die Aedile profilieren konnten, suchten Politiker, die das Aedilat noch nicht oder bereits Jahre zuvor bekleidet hatten, nach anderen Möglichkeiten, um sich innerhalb der Plebs urbana bekannt und beliebt zu machen. So benutzten zum Beispiel Feldherren die von ihnen zum Teil bewusst zu diesem Zweck gelobten Ludi votivi[108]oder die ihnen vom Senat genehmigten Triumphzüge durch die Hauptstadt, bei denen sie ihre Kriegsbeute und Gefangenen präsentieren konnten[109], um ihr Ansehen sowie das ihrer Familie in der römischen Bevölkerung zu steigern[110].

Das selbe Ziel verfolgten auch bald die Veranstalter von Munera. Bei diesen Gladiatorenkämpfen, die in Rom erstmals im Jahr 264 v. Chr. stattfanden und ausschließlich von Mitgliedern des Senatorenstandes im Rahmen von Totenfeiern zu Ehren eines verstorbenen Verwandten ausgerichtet wurden[111], handelte es sich jedoch nicht, wie bei den Ludi publici, um offizielle Zeremonien, die zur Ausübung des Staatskultes dienten[112], sondern um private Aufführungen, die ebenso wie die Wagenrennen und Bühnenstücke der öffentlichen Spiele etruskischen Ursprungs waren[113]. Obwohl die Munera zunächst nur zur Feier des Totenkultes gedacht waren, erkannten die Familien der Oberschicht sehr bald deren politisches Potential und instrumentalisierten diese Spectacula, die ihnen die Möglichkeit boten, unabhängig vom staatlichen Spielwesen eigene Schauspiele zu veranstalten, für ihre Wahlkämpfe[114]. Denn auch wenn ein Munus – gemäß der Tradition – weiterhin ausnahmslos zur Totenverehrung ausgerichtet wurde, konnte ein Editor[115]frei darüber entscheiden, wann die Gladiatorenkämpfe stattzufinden hatten. So war es nicht unüblich, dass die Veranstalter solche Feiern auf einen Termin legten, an dem sie politisch am meisten davon profitieren konnten, auch wenn der Todesfall zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Jahre zurück lag[116].

2.4 Die Späte Republik

In der Späten Republik sollte die Ausgestaltung des öffentlichen Spielwesens durch herausragende Einzelpersönlichkeiten wie Lucius Cornelius Sulla, Marcus Aemilius Scaurus, Gnaeus Pompeius oder auch Gaius Iulius Caesar schließlich ihren vorläufigen Höhepunkt erreichen[117]. So schildert Gaius Plinius Secundus der Ältere[118]das Holztheater, das der Aedil Marcus Aemilius Scaurus im Jahr 58 v. Chr. errichten ließ, als wahren Prunkbau, dessen Bühne drei Stockwerke mit 360 Säulen aufwies und für den man die teuersten Materialien wie Marmor, Glas und Gold verwendete[119], obwohl er bereits wenige Tage später wieder abgerissen werden sollte[120]. Ein weiteres Beispiel für die bis dahin unbekannte Prachtentfaltung an Spielstätten bietet das erste Steintheater Roms, dessen Bau Pompeius 61 v. Chr. nach seinem dreifachen Sieg gegen Mithradates[121]in Auftrag gegeben hatte[122]und mit dem er sich dem Senatsbeschluß aus dem Jahr 151 v. Chr., der das Errichten von ständigen Theaterbauten in der Hauptstadt untersagte[123], widersetzte. Das Pompeiustheater, dessen Zuschauerraum ungefähr 40 000 Besuchern Platz bot, hatte einen Durchmesser von 150m, war 45m hoch[124]und besaß neben einer angrenzenden Porticus[125]zudem eine quadratische Exedra, die so genannte Curia des Pompeius[126].

[...]


[1]Cic. Phil. 2, 116: „[...] multos annos regnare meditatus, magno labore, magnis periculis quod cogitarat effecerat; muneribus, monumentis, congiariis, epulis multitudinem imperitam delenierat; suos praemiis, adversarios clementiae specie devinxerat“.

[2]Cicero selbst bezeichnete die insgesamt vierzehn Reden, die er gegen den Konsul Marcus Antonius verfasste, als „Philippiken“. Damit stellte er sich selbstbewusst in die Tradition des Demosthenes, der im 4. Jahrhundert v. Chr. seine Heimat Athen und deren Bundesgenossen durch die Eroberungen des Makedonenkönigs Philipp II. gefährdet sah und deshalb mehrere Reden gegen ihn hielt. Diese wurden bereits in der Antike als „Philippische Reden“ bezeichnet. Als Vertreter des Senatorenstandes verfolgte Cicero mit seinen Reden ein ähnliches Anliegen, nämlich die Freiheit der römischen Republik gegen den Konsul, der bereits wenige Monate nach der Ermordung Caesars eine ähnliche Machtstellung wie dieser erreicht hatte, zu verteidigen. Die hier behandelte Zweite Philippische Rede hat Cicero nie öffentlich gehalten. Sie wurde erst nach seinem Tod veröffentlicht. Vgl. Manfred Fuhrmann: Marcus Tullius Cicero. Sämtliche Reden, Bd. 7, München 1982, S. 81-84.

[3]Die Definition des Begriffs „Plebs urbana“ ist in der Geschichtswissenschaft umstritten. Vgl. dazu Julia Sünskes Thompson: Demonstrative Legitimation der Kaiserherrschaft im Epochenvergleich. Zur politischen Macht des stadtrömischen Volkes (Historia 84), Stuttgart 1993, S. 10. Die Verfasserin möchte deshalb an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sie damit im Folgenden diejenige heterogene Personengruppe bezeichnen wird, die im antiken Rom weder dem Senatoren-, noch dem Ritterstand angehörte.

[4]Mit dem Begriff „Dictatura perpetua“ wurde im antiken Rom die lebenslängliche Diktatur bezeichnet.

[5]In dieser Arbeit werden sämtliche Veranstaltungen, die im Rahmen des römischen Spielwesens ausgerichtet wurden, unter dem Oberbegriff „Spectacula“ zusammengefasst.

[6]Quaestor: 69 v. Chr., Aedil: 65 v. Chr., Praetor: 63 v. Chr., Konsul: 59 v. Chr. Vgl. Jörg Rüpke: Caesar, in: Der Neue Pauly, Bd. 2, Stuttgart 1997, Sp. 909f.

[7]Vgl. Jehne, Martin: Der Staat des Dictators Caesar, Köln 1987, S. 15.

[8]Vgl. Baltrusch, Ernst: Caesar und Pompeius, Darmstadt 2004, S. 13 und Wilfried Nippel: Die plebs urbana und die Rolle der Gewalt in der späten römischen Republik, in: Hans Mommsen (Hrsg.): Vom Elend der Handarbeit, Stuttgart 1981, S. 75.

[9]Vgl. Baltrusch: Caesar, S. 161.

[10]Für nähere Informationen zu Sueton vgl. Kapitel 4.1.2.

[11]Mit dem Begriff „Ludi“ wurden im antiken Rom Spielveranstaltungen bezeichnet, die im Rahmen von Götterfesten veranstaltet wurden. Vgl. dazu Kapitel 2.

[12]Vgl. Suet. Iul. 10.

[13]Ebd. 11.

[14]Vgl. ebd.

[15]Vgl. ebd. 16.

[16]Vgl. ebd. 26.

[17]Vgl. ebd. 37.

[18]Mit dem Begriff „Munera“ wurden im antiken Rom Gladiatorenkämpfe bezeichnet, die im Rahmen von Totenfeiern veranstaltet wurden. Vgl. dazu Kapitel 2.

[19]Die aktive Teilnahme an den Spectacula war Angehörigen des Senatoren- und Ritterstandes untersagt, da dies gegen deren Standesehre verstieß. Dass sich bei den Triumphfeiern Caesars dennoch Senatoren und Ritter beteiligten, erhöhte nicht nur den Glanz der Darbietungen, sondern auch die Reputation des siegreichen Feldherrn. Vgl. Baltrusch: Caesar, S. 141.

[20]Vgl. Suet. Iul. 39.

[21]Vgl. ebd. 38.

[22]Ebd. 40.

[23]Mit dem Begriff „Beneficia“ wurde im antiken Rom die patronale Fürsorge eines Angehörigen der Oberschicht gegenüber römischen Bürgern bezeichnet.

[24]Vgl. Baltrusch: Caesar, S. 120.

[25]Nach den Prinzipien des römischen Klientelwesens hatte ein Patron, der seinen Klienten derartige Wohltaten verschaffte, Anspruch auf eine entsprechende Gegenleistung, die ihm seine Klienten in der Regel dadurch zukommen ließen, indem sie ihn und seine Politik in den Volksversammlungen unterstützten. Vgl. ebd., S. 139. Vgl. dazu Jehne: Staat, S. 367.

[26]Vgl. Jehne: Staat, S. 15.

[27]Zu den Kompetenzen eines römischen Diktators gehörten neben dem alleinigen Oberkommando über die Truppen die Finanzhoheit über öffentliche Gelder, das Vetorecht gegen Amtshandlungen der Magistrate sowie das Recht, die Wahlen in der Volksversammlung zu leiten. Vgl. ebd., S. 15 - 21.

[28]Vgl. ebd., S. 19.

[29]Zu diesen Vollmachten gehörten unter anderem die Sacrosanctitas eines Volkstribunen, das Recht, die praetorischen Provinzen zu verteilen und das Ius primam sententiam dicendi. Vgl. ebd., S. 96, 132ff und 138.

[30]Mit dem Begriff „Ius primam sententiam dicendi“ wurde im antiken Rom das Recht bezeichnet, mit dem man als erster im Senat seine Meinung äußern durfte. Vgl. ebd., S. 138.

[31]Diese Maßnahme hatte den Zweck, einen Konsens innerhalb des Senats unmöglich zu machen. Vgl. Martin Jehne: Caesar, München 1997, S. 108.

[32]Vgl. ebd., S. 108.

[33]Amtsgewalten waren in der Republik zur Sicherung vor Despotie auf ein Jahr befristet (Prinzip der Annuität). Jedem Magistraten – außer dem Diktator - wurde ein gleichberechtigter Kollege zur Seite gestellt (Prinzip der Kollegialität). Zusätzlich verbot die römische Verfassung, verschiedene Ämter gleichzeitig zu bekleiden. Vgl. Baltrusch: Caesar, S. 135.

[34]Caesar war bereits nicht nur Patron eines großen Teils der Plebs urbana, sondern auch einer Heeresklientel, da seit der Heeresreform des Marius im Jahr 104 v. Chr. die Versorgung und Besoldung der Soldaten allein dem Feldherrn oblag. Vgl. Jehne: Staat, S. 192. Vgl. dazu Jochen Bleicken: Verfassungs- und Sozialgeschichte des Römischen Kaiserreiches, Bd. 1, 4. Auflage, München 1995, S. 49.

[35]Jehne: Staat, S. 241.

[36]Vgl. ebd., S. 289ff.

[37]Vgl. ebd., S. 228f und 238f.

[38]Vgl. Kienast, Dietmar: Römische Kaisertabelle. Grundzüge einer römischen Kaiserchronologie, Darmstadt 1990, S. 61.

[39]Vgl. Jehne: Caesar, S. 109f.

[40]Vgl. Jehne: Staat, S. 447.

[41]Vgl. Jehne: Caesar, S. 120.

[42]Vgl. Bleicken: Verfassung, S. 9.

[43]Vgl. Jehne: Caesar, S. 119.

[44]Vgl. Bleicken: Verfassung, S. 28.

[45]Vgl. ebd., S. 19.

[46]Vgl. ebd., S. 24.

[47]Vgl. ebd., S. 19.

[48]Vgl. ebd., S. 24.

[49]Vgl. ebd., S. 25.

[50]Vgl. ebd., S. 23.

[51]Vgl. Kienast, Dietmar: Augustus. Prinzeps und Monarch, Darmstadt 1982, S. 14 und 77.

[52]Vgl. Bleicken: Verfassung, S. 18.

[53]Vgl. Syme, Ronald: Die Römische Revolution, München 1992, S. 54.

[54]Vgl. Bleicken, Jochen: Augustus. Eine Biographie, Berlin 1998, S. 373.

[55]Vgl. Wickert, Lothar: Caesars Monarchie und der Prinzipat des Augustus, in: Gerhard Binder (Hrsg.): Saeculum Augustum, Bd. 1: Herrschaft und Gesellschaft, Darmstadt 1987, S. 61 – 77.

[56]Vgl. Piganiol, André: Die verfassungsmässigen Befugnisse und der Prinzipat des Augustus, in: Gerhard Binder (Hrsg.): Saeculum Augustum, Bd. 1: Herrschaft und Gesellschaft, Darmstadt 1987, S. 141 – 160.

[57]Vgl. Bleicken: Verfassung, S. 51.

[58]Vgl. Dahlheim, Werner: Geschichte der römischen Kaiserzeit, 3. Auflage, München 2003, S. 1 und Wolfgang Seyfarth: Römische Geschichte, Kaiserzeit 1, Darmstadt 1974, S. 79.

[59]Vgl. Christ, Karl: Geschichte der römischen Kaiserzeit von Augustus bis Konstantin, 3. Auflage, München 1995, S. 95.

[60]Vgl. R. Gest. div. Aug. 22f.

[61]Vgl. Bleicken: Verfassung, S. 19.

[62]Die Comitien wurden für Beamtenwahlen bedeutungslos, da im Prinzipat der Kaiser über die Kandidaten entschied. Vgl. Theodor Mommsen: Römische Kaisergeschichte, München 1982, S. 101.

[63]Kaiser Tiberius hatte die Beamtenwahlen und die Abstimmungen über Gesetze, die in der Republik ausschließlich in den Comitien vorgenommen worden waren, dem Senat übertragen. Vgl. Bleicken: Verfassung, S. 24 und Mommsen, S. 101.

[64]Vgl. Baltrusch, Ernst: Die Verstaatlichung der Gladiatorenspiele, in: Hermes 116 (1988), S. 336.

[65]Vgl. Bernstein, Frank: Ludi publici. Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der öffentlichen Spiele im republikanischen Rom, Diss. Duisburg 1993 / 94 (Historia 119), Stuttgart 1998, S. 116.

[66]Vgl. ebd., S. 116.

[67]Vgl. ebd., S. 50.

[68]Vgl. ebd., S. 27.

[69]Vgl. ebd., S. 42 und 119.

[70]Vgl. ebd., S. 31.

[71]Vgl. ebd., S. 27.

[72]Vgl. ebd., S. 23.

[73]Vgl. ebd., S. 50f.

[74]Vgl. ebd., S. 51.

[75]Vgl. ebd., S. 117.

[76]Um 507 / 09 wurde der Iuppitertempel auf dem Capitol eingeweiht. Vgl. ebd., S. 116.

[77]Vgl. ebd.

[78]Vgl. ebd., S. 70ff.

[79]Vgl. ebd., S. 62.

[80]Vgl. ebd., S. 352.

[81]Vgl. ebd., S. 84.

[82]Vgl. ebd., S. 100.

[83]Vgl. ebd., S. 84.

[84]Vgl. ebd., S. 115ff.

[85]Vgl. Livius, 7, 2, 1-3.

[86]Vgl. Briquel, Dominique: Die Frage der etruskischen Herkunft des römischen Theaters bei den Schriftstellern der Kaiserzeit (Livius, Valerius Maximus, Cluvius Rufus), in: Jürgen Blänsdorf (Hrsg.): Theater und Gesellschaft im Imperium Romanum, Tübingen 1990, S. 96.

[87]Vgl. Bernstein, S. 127f.

[88]Vgl. ebd., S. 117.

[89]Vgl. ebd., S. 117.

[90]Vgl. ebd., S. 73 und Jean-Marie André: Griechische Feste, römische Spiele. Die Freizeitkultur der Antike, Leipzig 2002, S. 143.

[91]Erst ab 218 v. Chr. wurde den Magistraten für die Veranstaltung der nunmehr zahlreicheren staatlichen Spiele öffentliche Gelder zur Verfügung gestellt. Da es sich hierbei aber lediglich um einen geringen Sockelbetrag handelte, kann von einer finanziellen Entlastung der Aedile nicht die Rede sein. Vgl. Bernstein, S. 143f.

[92]Vgl. ebd., S. 75 und Paul Veyne: Brot und Spiele. Gesellschaftliche Macht und politische Herrschaft in der Antike, Frankfurt am Main 1992, S. 314 und 333.

[93]Vgl. Kolb, Frank: Rom. Die Geschichte der Stadt in der Antike, München 1995, S. 195.

[94]Vgl. Bernstein, S. 352.

[95]Vgl. ebd., S. 224.

[96]Vgl. ebd., S. 352.

[97]Vgl. ebd., S. 148.

[98]Vgl. ebd., S. 227.

[99]Vgl. ebd., S. 224f.

[100]Als „Ludi publici“ werden die Spiele bezeichnet, die im antiken Rom jährlich von staatlicher Seite ausgerichtet wurden.

[101]Die „Ludi Plebeii“ fanden erstmals um 220 v. Chr. statt. Vgl. Bernstein, S. 358.

[102]Die „Ludi Ceriales“ fanden erstmals um 220 v. Chr. statt. Vgl. ebd.

[103]Die „Ludi Apollinares“ fanden erstmals 208 v. Chr. statt. Vgl. ebd.

[104]Die „Ludi Megalenses“ fanden erstmals 191 v. Chr. statt. Vgl. ebd.

[105]Die „Ludi Florales“ fanden erstmals 173 v. Chr. statt. Vgl. ebd.

[106]Vgl. ebd., S. 119.

[107]Vgl. ebd., S. 223 und Veyne, S. 333 sowie André, S. 143.

[108]Vgl. Bernstein, S. 272.

[109]Vgl. ebd., S. 268.

[110]Vgl. ebd., S. 272.

[111]Vgl. Hönle, Augusta: Munus, in: Der Neue Pauly, Bd. 8, Stuttgart 2000, Sp. 487ff.

[112]Vgl. Bernstein, S. 15.

[113]Vgl. Freyburger, Gérard: Ludi, in: Der Neue Pauly, Bd. 7, Stuttgart 1999, Sp. 481 und André, S. 149.

[114]Vgl. Hönle, Sp. 489.

[115]Als „Editor“ wurde im antiken Rom der Veranstalter eines Munus bezeichnet. Vgl. ebd.

[116]Vgl. ebd. und Veyne, S. 358 und 361.

[117]Vgl. Bernstein, S. 313.

[118]Gaius Plinius Secundus der Ältere lebte von 4 bis 79 n. Chr., war Mitglied des Ritterstandes und unter Kaiser Claudius Offizier und Finanzverwalter in den Provinzen. Seine Historia naturalis zählt mit zu seinen bekanntesten Werken. Vgl. Klaus Sallmann: C. Plinius Secundus, in: Der Neue Pauly, Bd. 9, Stuttgart 2000, Sp. 1135f.

[119]Vgl. Plin. nat. 36, 114ff.

[120]Die Behauptung des Plinius, dass Scaurus den Bau „nicht für befristete Dauer, sondern sogar für die Ewigkeit“ (ebd.) errichten ließ, muss bezweifelt werden. Wie schon erwähnt wurde, handelte es sich bei den temporären Holztheatern um eine alte Tradition. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Aedil darauf spekuliert haben könnte, dass sein Theater bestehen bleibt.

[121]Vgl. Will, Wolfgang: Cn. Pompeius Magnus, in: Der Neue Pauly, Bd. 10, Stuttgart 2001, Sp. 103. Mithradates war in den Jahren 120 bis 63 v. Chr. König von Pontos. Vgl. Eckart Olshausen: Mithradates, in: Der Neue Pauly, Bd. 8, Stuttgart 2000, Sp. 278.

[122]Vgl. Fuchs, Michaela: Untersuchungen zur Ausstattung römischer Theater in Italien und den Westprovinzen des Imperium Romanum, Mainz 1987, S. 7.

[123]Vgl. Isler, Hans-Peter: Theater, in: Der Neue Pauly, Bd. 12/1, Stuttgart 2002, Sp. 263.

[124]Vgl. Coarelli, Filippo: Rom. Ein archäologischer Führer, Mainz 2000, S. 276.

[125]Vgl. Fuchs, S. 8.

[126]Vgl. Coarelli, S. 278.

Ende der Leseprobe aus 81 Seiten

Details

Titel
Die Spectacula. Machtinstrumente der iulisch-claudischen Kaiser? Politische und gesellschaftliche Bedeutung der römischen Schauspiele im Frühen Prinzipat
Hochschule
Universität Stuttgart  (Historisches Institut)
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
81
Katalognummer
V340042
ISBN (eBook)
9783668302914
ISBN (Buch)
9783668302921
Dateigröße
723 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geschichte, Antike, Prinzipat, Früher Prinzipat, Augustus, Diktatur, Alleinherrschaft, Caesar, Spiele, Spectacula, Machtinstrumente, Römische Republik, Kaiserzeit, Tacitus, Sueton, Cassius Dio, Tiberius, Caligula, Claudius, Nero, Iulisch-claudische Kaiser
Arbeit zitieren
M.A. Tabea Roth (Autor:in), 2007, Die Spectacula. Machtinstrumente der iulisch-claudischen Kaiser? Politische und gesellschaftliche Bedeutung der römischen Schauspiele im Frühen Prinzipat, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/340042

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Spectacula. Machtinstrumente der iulisch-claudischen Kaiser? Politische und gesellschaftliche Bedeutung der römischen Schauspiele im Frühen Prinzipat



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden