Handy am Steuer. Der Einfluss von verbaler Ablenkung auf die kognitive Leistung bei einer Dual-Task Aufgabe


Tesis de Máster, 2015

63 Páginas, Calificación: 2,00

Gloria Schmarda (Autor)


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG

2. THEORETISCHER HINTERGRUND4
2.1. Handy am Steuer
2.1.1. Gesetzeslage in Österreich
2.1.2. Gesetzeslage in Deutschland.
2.1.3. Gesetzeslage europaweit
2.1.4. Gesetzeslage weltweit
2.1.5. Unfallstatistiken
2.1.6. Schwierigkeiten bei der Erfassung von Mobiltelefonnutzung am Steuer als Unfallursache
2.1.7. Auswirkungen der Ablenkung im Straßenverkehr durch Benutzung von Mobiltelefonen mit und ohne Freisprecheinrichtungen
2.1.7.1. Auswirkungen auf Fahrverhalten und Fahrleistung
2.1.7.2. Visuelle Einschränkungen
2.1.7.3. Auswirkungen auf die Reaktionszeit
2.1.7.4. Auswirkungen der Ablenkung durch Freisprecheinrichtungen
2.1.7.5. Vergleich der Ablenkung durch Telefonieren am Steuer mit der Ablenkung durch Gespräche mit Beifahrerinnen und Beifahrern
2.1.8. Themenrelevante Berufsbereiche
2.2. Konzentration und Aufmerksamkeit
2.2.1. Begriffserklärung Konzentration
2.2.2. Begriffserklärung Aufmerksamkeit
2.2.3. Das Dual-Task-Paradigma
2.2.4. Das Kapazitätsmodell von Kahnemann
2.3. Ziele, Fragestellungen und Hypothesen der vorliegenden Studie

3. METHODE
3.1. Stichprobenbeschreibung.
3.2. Erhebungsinstrumente
3.2.1. Soziodemografischer Fragebogen.
3.2.2. Progressive Testserie – Testebene E
3.3. Untersuchungsablauf
3.4. Untersuchungsdesign

4. ERGEBNISSE.

4.1. Fragebogen zum Thema „Handy am Steuer“
4.2. Fragestellung 1: Unterschied in der Konzentrationsleistung zwischen der Leistungserbringung in Ruhe und der Leistungserbringung in der Dual-Task Bedingung (verbale Ablenkung als Secondary-Task)
4.3. Fragestellung 2: Übungseffekt.
4.4. Fragestellung 3: Unterschied in der subjektiven Einschätzung der Schwierigkeit der Erbringung von Konzentrationsleistungen in Ruhe und der Konzentrationsleistungserbringung in einer Dual-Task Bedingung.
4.5. SelbsteinschätzungFokus während der Aufgabenbearbeitung in der Dual-Task Bedingung.

5. DISKUSSION
5.1. Relevanz der Ergebnisse für das Thema „Handy am Steuer“
5.2. Methodische Stärken und Schwächen der vorliegenden Studie
5.3. Resümee und Vorschläge für Folgestudien

6. LITERATURVERZEICHNIS

7. ANHANG.

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: Hauptunfallursachen der tödlichen Straßenverkehrsunfälle in Österreich von 2005 bis 2012

Tabelle 2: Gesamtanzahl des polizeilich erfassten Delikts „Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung“ nach Bundesländern von 2009 bis 2012

Tabelle 3: Diverse Begriffsdefinitionen von „Aufmerksamkeit“.

Tabelle 4: Deskriptivstatistische Kennwerte zu Beruf / Studium der Probandinnen und Probanden.

Tabelle 5: Untersuchungsablauf der Konzentrationsleistungstestung (PTS – Testebene E)

Tabelle 6: Frage 1 zum Thema „Handy am Steuer“

Tabelle 7: Frage 2 zum Thema „Handy am Steuer“

Tabelle 8: Frage 3 zum Thema „Handy am Steuer“

Tabelle 9: Frage 4 zum Thema „Handy am Steuer“

Tabelle 10: Deskriptive Daten der PTS – Testebene E für die Gesamtzahl bearbeiteter Items pro Durchgang in Ruhe und in der Dual-Task Bedingung

Tabelle 11: Tafel der zweifaktoriellen Varianzanalyse für abhängige Messungen für die Gesamtzahl bearbeiteter Items pro Durchgang in Ruhe und in der Dual-Task Bedingung

Tabelle 12: Selbsteinschätzung der Schwierigkeit der PTS – Testebene E für die Ruhebedingung und für die Dual-Task Bedingung (mit Gespräch)

Tabelle 13: Selbsteinschätzung Fokus während der Aufgabenbearbeitung in der Dual-Task Bedingung

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1. Geldbezogene Strafhöhe für Telefonieren am Steuer in Euro in einigen ausgewählten EU–Staaten.

Abbildung 2. Die drei häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr in Österreich im Jahr 2012 im Überblick

Abbildung 3. Strukturmodell der Konzentration nach Mierke

Abbildung 4. Aufmerksamkeitsmodell nach Glass, Holyoak und Santa

Abbildung 5. Modellvorstellung zur Ressourcenteilung bei der Durchführung einer Dual-Task-Aufgabe

Abbildung 6. Das Yerkes-Dodson-Gesetz – der Zusammenhang zwischen Aktivierungsniveau und Reizverarbeitung

Abbildung 7. Das Kapazitätsmodell von Kahnemann

Abbildung 8. Beispielitems des Subtests E der Progressiven Testserie

Abbildung 9. Interaktionsdiagramm der Mittelwerte der drei Durchgänge und der beiden Bedingungen „Ruhe“ und „Dual-Task“

DANKSAGUNG

Mein besonderer Dank gilt:

Meinem Masterarbeitsbetreuer, Herrn Univ.-Prof. Dr. phil. Norbert K. Tanzer für die fachliche Betreuung dieser Masterarbeit und für die Zurverfügungstellung des Testmaterials.

Frau Vera F. Birkenbihl für die tägliche Motivation.

Ich danke ganz besonders allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an meiner Masterarbeitsstudie, die einen maßgeblichen Beitrag zu meiner Arbeit geleistet haben.

Jeder Mensch, der erfolgreich sein will, braucht mindestens einen weiteren Menschen, der an ihn glaubt und der ihn unterstützt. Daher danke ich meinen Großeltern, meinen Eltern und meiner Schwester für die moralische und für die finanzielle Unterstützung während meiner Studienzeit.

Ich danke meinem Partner Alexander für den Zusammenhalt durch die Höhen und Tiefen des Lebens.

KURZZUSAMMENFASSUNG

Hintergrund. Die Auswirkungen von verbaler Ablenkung durch Handytelefonie am Steuer auf die kognitive Leistungsfähigkeit ist ein Thema, bei dem noch Forschungsbedarf besteht. Im Rahmen dieser Masterarbeit wurde daher untersucht, ob sich die Konzentrationsleistung von Personen zwischen 18 und 30 Jahren in einer Testung der Konzentrationsleistung in Ruhe und in einer Dual-Task Bedingung unterscheidet. In der Dual-Task Bedingung wurde verbale Ablenkung durch ein Gespräch während der Bearbeitung des Konzentrationsleistungstests Progressive Testserie – Subtest E (PTS, Gittler& Tanzer, 1996) erzeugt.

Methode. 60 Personen zwischen 18 und 30 Jahren wurde der Subtest E der PTS in sechs Durchgängen zu je zwei Minuten vorgegeben. Bei der Testbearbeitung wechselten sich Ruhebedingung und Dual-Task Bedingung ab. Anschließend wurden subjektive Maße für die Einschätzung der Schwierigkeit des Tests in der Ruhebedingung und in der Dual-Task Bedingung erhoben sowie eine Selbsteinschätzung des Fokus während der Aufgabenbearbeitung in der Dual-Task Bedingung. Auch Übungseffekte wurden untersucht.

Ergebnisse. Die Konzentrationsleistung war in der Ruhebedingung besser als in der Dual-Task Bedingung. Die Schwierigkeit des Tests wurde für die Dual-Task Bedingung höher eingeschätzt als für die Ruhebedingung und der selbstwahrgenommene Fokus war in der Dual-Task Bedingung in allen Durchgängen eher beim Gespräch als bei den Aufgaben. Weiters konnte ein Übungseffekt mit ansteigender Konzentrationsleistung während den Durchgängen festgestellt werden.

Implikationen. Die Konzentrationsleistung ist in Ruhe besser als in einer Dual-Task Bedingung mit einem Gespräch als verbaler Ablenkung. Auch subjektiv wird dieser Unterschied bewusst wahrgenommen.

Schlagworte: Autofahren, Dual-Task,Handy, Konzentrationsleistung, Progressive Testserie

ABSTRACT

Background: The effects of verbal distraction because of mobile phoning on cognitive capabilites during driving is a topic on which some research has still to be conducted. This Master’s thesis therefore examines whether concentration performance measured in a quiet condition and in a dual-task condition of people aged between 18 to 30 years differs. Verbal distraction during the dual-task condition was generated through a conversation while processing the Progressive Testseries – subtest E (PTS, Gittler&Tanzer, 1996).

Method: 60 people aged between 18 to 30 years were presented with the subtest E of the PTS six times in varied order of items. Each time the test was presented for two minutes with alternation of quiet condition and dual-task condition. Subsequently, subjective measures of the difficulty of the test during the quiet condition and the dual-task condition were examined as well as self-assessment of the focus during task processing during the dual-task condition. Furthermore, practice effects were examined.

Results: Concentration performance in the quiet condition was better than in the dual-task condition. The difficulty of the test was rated higher for the dual-task condition than for the quiet condition and the self-assessed focus during the dual-task condition was more on the conversation than on task processing. Furthermore, a practice effect with increase in concentration performance was asserted.

Implications: Concentration performance during a quiet condition is better than during a dual-task condition with a conversation as verbal distraction. People also subjectively perceive this difference.

Keywords: concentration performance, driving, dual-task,mobile phone, Progressive Testseries

1. EINLEITUNG

„Don’tphoneanddrive!“ – so sollte das Motto beim Autofahren laut dem Verkehrsclub Österreich (VCÖ) für alle Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker lauten.Das alltäglich zu beobachtende reale Geschehen auf Österreichs Straßen spiegelt jedoch eine diesem Motto entgegengesetzte Realität wider: Telefonieren während dem Autofahren gehört für viele Autofahrerinnen und Autofahrer selbstverständlich zum Alltag im Straßenverkehr. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Risiko und mit den Gefahren durch Ablenkung am Steuer, insbesondere durch die Nutzung von Mobiltelefonen mit besonderem Fokus auf die Ablenkung, die durch die Nutzung von Freisprecheinrichtungen entstehen kann.

Die Zahl der Handybenützer ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen: seit dem Jahr 2000 bis zum Jahr 2012 hat sich die Anzahl der Mobilfunkanschlüsse in Österreich mehr als verdoppelt (Statista, 2012). Fast zwei Drittel der Österreicherinnen und Österreicher besaßen im Jahr 2013 ein Smartphone (Der Standard, 2013). Parallel zum Anstieg der Mobilfunkanschlüsse in Österreich steigt auchdas Risiko für die Sicherheit im Verkehr durch Ablenkung am Steuer. Allein im Jahr 2012 war der häufigste Unfallgrund in Österreich Ablenkung am Steuer. Auch die Unfallstatistiken der ersten Jahreshälfte von 2013 bestätigten diesen Trend (Statistik Austria, 2013). Des Weiteren war Ablenkung am Steuer im Jahr 2012 für 12 Prozent der tödlichen Unfälle verantwortlich und somit die dritthäufigste Todesursache im Straßenverkehr (Bundesministerium für Inneres, 2013). Im Jahr 2012 lag die Zahl der getöteten Personen bei 62 und die Zahl der Verletzten bei 13.100 aufgrund der Unfallursache Ablenkung am Steuer im Straßenverkehr (Statistik Austria, 2012).

Zur Unfallursache Ablenkung am Steuer gehört die Benutzung von Handys als einer der häufigsten Ablenkungsgründe. Das tatsächliche Unfallrisiko, das durch das Telefonieren am Steuer entsteht, ist um das Fünffache erhöhtund bleibt auch noch nach der Beendigung der telefonischen Konversation erhöht (Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV), 2007). Außerdem fahren Kfz-Lenkende, die während des Fahrens telefonieren, ähnlich schlecht wie bei einem Alkoholpromillegehalt von 0.8 im Blut (Strayer, Drews &Crouch, 2003).

Die österreichischen Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber haben auf das steigende Unfallrisiko durch vermehrte Handybenutzung am Steuer mit einem Verbot für das gleichzeitige Fahren und Telefonieren mit dem Handy in der Hand reagiert. Nur mit Hilfe einer Freisprecheinrichtung ist es in Österreich seit 1. Juli 1999 erlaubt während des Fahrens zu telefonieren (Rechtsvorschrift für Freisprecheinrichtungsverordnung, 2015). Die Ergebnisse einer Befragung des österreichischen Kuratoriums für Verkehrssicherheit aus dem Jahr 2007 bilden jedoch die geringe praktische Umsetzung in der österreichischen Bevölkerung bezüglich dieses gesetzlichen Verbots ab: Ein Drittel der befragten Autolenkerinnen und Autolenker gab an, regelmäßig mit dem gehaltenen Handy am Ohr während des Lenkens zu telefonieren. Ein weiteres Drittel der befragten Lenkerinnen und Lenker gab an, während der Fahrt immer eine Freisprecheinrichtung zu benutzen. 60 Prozent der Gespräche während des Autofahrens seienprivate Gespräche, 40 Prozent berufliche.53 Prozent der telefonierenden Lenker und 70 Prozent der Lenker, die angaben sehr häufig mit dem Handy am Steuer zu telefonieren, waren Männer. In der Altersgruppe der 25 bis 34-Jährigen fand sich in der Befragung mit 84 Prozent der höchste Prozentsatz an telefonierenden Fahrern. Ein Ziel der vorliegenden Studie ist es abzuklären, ob in einer altersmäßig ähnlichen Stichprobe die Befragungsergebnisse aus dem Jahr 2007 des Kuratoriums für Verkehrssicherheit replizierbar sind. Zusätzliches Interesse besteht auch daran abzuklären, ob das Wissen um das Gesetz zum Verbot des Mobiltelefongebrauchs ohne Freisprecheinrichtung während des Fahrens in der Stichprobe gegeben ist, da die Vermutung nahe liegt, dass die geringe praktische Umsetzung dieses Gesetzes auch aufgrund mangelnder Kenntnisse in der Gesellschaft vorliegt.

Die Foundationfor Traffic Safety, die 2008 eine Studie zu dem Thema durchführte, kam zum Schluss, dass 90 Prozent der amerikanischen Autofahrerinnen und Autofahrer das Risiko für die Verkehrssicherheit, das durch die Kombination von Handytelefonie und gleichzeitigem Fahrzeuglenken ausgeht, als gefährlich einstuft. Dennoch gab jede vierte befragte Person an, im vergangenen Monat mindestens einmal während des Fahrens das Handy sowohl zum Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, als auch zum SMS schreiben benutzt zu haben. In der Verkehrspsychologie wird diese Diskrepanz als sogenannte „Kontroll-Illusion“ benannt (Hackenfort, 2012). Der Großteil der Autofahrerinnen und Autofahrer überschätzt demnach die eigene Fähigkeit zum Multitasking, während die Multitaskingfähigkeit anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern eher abgesprochen wird. Die Frage, ob die Selbsteinschätzung der Leistung in einer Aufgabe, die Multitasking erfordert mit der tatsächlichen erbrachten Leistung übereinstimmt, soll in der vorliegenden Studie auch beantwortet werden.

Eine weitere Intention der im Rahmen dieser Arbeit durchgeführten Studie ist es abzuklären, ob ein Unterschied zwischen der Konzentrationsleistung ohne Ablenkung und mit verbaler Ablenkung besteht. Angewandt auf das Thema Handygebrauch am Steuer und die mit diesem Thema in Zusammenhang stehende aktuelle Gesetzeslage hat diese Fragestellung maßgebliche Relevanz. Laut Hackenfort (2013) seien die Gefahren durch Ablenkung am Steuer durch Handygebrauch während des Fahrens mit der aktuellen Gesetzeslage noch nicht befriedigend gebannt. Fahrerinnen und Fahrer müssten durch die Benützung einer Freisprecheinrichtung die Hände während des Autolenkens zwar nicht vom Steuer nehmen, allerdings wirke sich die geringere Beanspruchung motorischer Ressourcen bei der Benutzung einer Freisprecheinrichtung offenbar deutlich weniger positiv aus, als dies die Gesetzgebung in vielen Ländern sieht. Auch eine Studie von Drews, Pasupathi undStrayer (2008) zum Thema erbrachte das Ergebnis, dass das Telefonieren mit einer Freisprechanlage die Probandinnen und Probanden kaum weniger ablenkte als Gespräche mit dem Handy am Ohr. Die höchste Ablenkung war bei gleichzeitigem Autofahren und dem mündlichen Verfassen einer E-Mail gegeben. Derartige stimmgeführte Assistenzsysteme werden von Autofahrerinnen und Autofahrern immer häufiger genutzt, ohne einer adäquaten Einschätzung der hohen Unfallgefahr, die durch die verbale Ablenkung entsteht. Trotz gesetzlich erlaubter Benutzung von Freisprecheinrichtungen im Straßenverkehr kommen Strayer et al. (2013) nach mehreren durchgeführten Studien zu diesem Thema hinsichtlich der verbalen Ablenkung zu folgender Beurteilung: „Hands freeis not riskfree!“

2. THEORETISCHER HINTERGRUND

2.1. Handy am Steuer

Das (Fahr-) Verhalten der Menschen wird maßgeblich durch die vorherrschende Gesetzeslage bestimmt. Daher ist es wichtig, die momentan gültigen Gesetze in Österreich bezüglich der Verwendung von Mobiltelefonen und Freisprecheinrichtungen während des Autofahrens aufzuzeigen. Im Rahmen dieser Arbeit wird auch ein Vergleich der Gesetzeslage bezüglich dieser Thematik mit dem Nachbarland Deutschland, sowie mit dem europäischen Raum und darüberhinaus mit nicht-europäischen Ländern, also weltweit vollzogen.

Des Weiteren werden im folgenden Abschnitt Unfallstatistiken diskutiert, um die Aktualität und gesellschaftliche Relevanz des Themas zu verdeutlichen. Anschließend wird auf Gefahren und Auswirkungen, die durch die Benutzung von Mobiltelefonen mit und ohne Freisprecheinrichtung beim Autofahren entstehen, eingegangen. Neben verkehrspsychologischen Aspekten stehen auch arbeitspsychologische Aspekte in Zusammenhang mit dieser Thematik, da 40 Prozent der telefonierenden Lenkerinnen und Lenker während dem Fahren aus beruflichen Gründen telefonieren (KfV, 2007). Auch auf diesen thematischen Schwerpunkt wird im Nachfolgendeneingegangen.

2.1.1.Gesetzeslage in Österreich

Die gesetzliche Regelung für erlaubtes Fahrverhalten in Österreich wird durch die Bestimmungen von Paragraph 102 im Kraftfahrgesetz (KFG) sowie durch die Freisprecheinrichtungsverordnung bestimmt. Die für die vorliegende Arbeit zentrale Gesetzesvorschrift ist das Verbot des Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt für Kfz – Lenkerinnen und Kfz – Lenker. Freisprecheinrichtungen müssen eine Vorrichtung zur Befestigung von Handys haben, die der Lenkerin oder dem Lenker die Bedienung des Telefons mit einer Hand ermöglicht, ohne dass sie oder er die Körperhaltung wesentlich verändern muss.

Des Weiteren müssen Freisprecheinrichtungen einen Kopfhörer haben, der mit einem ausreichend langen Verbindungskabel oder schnurlos mit dem Mobiltelefon verbunden ist. Bei Verwendung eines Verbindungskabels darf dieses nicht durch das Blickfeld der Lenkerin oder des Lenkers verlaufen. Das während der Fahrt verwendete Mikrofon muss so angebracht sein, dass das Sprechen problemlos möglich ist sodass die beim Lenken eingenommene Körperhaltung durch das Telefonieren nicht wesentlich verändert werden muss. Ein freies Blickfeld auf die Straße und uneingeschränkte Bewegungsfreiheit müssenfür die Lenkerin oder für den Lenker möglich sein sowie auch die Bedienung des Handys mit einer Hand.

Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann mit 50 Euro Strafevon der Polizei geahndet werden. Im Falle einer Anzeige kann die zuständige Behörde eine Geldstrafevon bis zu 72 Euro verhängen. Laut der momentan geltenden gesetzlichen Vorschriften dürfen diese Strafen jedoch nur vollzogen werden, wenn die Lenkerin oder der Lenker bis zum Fahrzeugstillstand angehalten wurde. Keine Strafen dürfen für handytelefonierende Lenkerinnen und Lenker in Fahrt beanstandet werden. Kritisiert wird diese Gesetzeslage unter anderem vom Kuratorium für Verkehrssicherheit, das sich bezüglich dieser Thematik für eine einfachere Strafverfolgung einsetzt und Kontrollen mit höherer Wirksamkeit in Form von Schwerpunktaktionen oder (Doppel-) Auswertungen von Radarfotos vorschlägt (KfV, 2007).

Auch ein Entschließungsantrag, der am 27.06.2012 von der Abgeordneten Dr.in Gabriele Moser im österreichischen Nationalrat eingebracht wurde, plädiert für die Überarbeitung der momentan gültigen Gesetzeslage in Österreich sodass eine bessere Eindämmung des Verkehrssicherheitsproblems „Handy am Steuer“ auch mit rechtlicher Grundlage möglich wäre.

2.1.2. Gesetzeslage in Deutschland

In Deutschland ist das gesetzliche Handy-Verbot während dem Fahren durch den Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung im Bundesgesetzblatt geregelt. Die gesetzlichen Vorschriften sind ähnlich wie in Österreich. Auch in Deutschland ist die Benutzung einer Freisprecheinrichtung während der Autofahrt erlaubt, wenn die Fahrerin oder der Fahrer zum Telefonieren das Mobiltelefon oder den Hörer des im Auto benutzten Mobiltelefons nicht aufnimmt oder hält. Durch das Gesetz ist klar geregelt, dass Autofahrerinnen und Autofahrer, die während der Fahrt telefonieren, während der gesamten Fahrzeit beide Hände frei für die Lenkung des Fahrzeuges haben müssen. Unzulässig ist demnach unter dem deutschlandweit gültigen Handy-Verbot das Telefonieren während der Fahrt mit einer mobilen Freisprecheinrichtung, einem sogenannten "Head-Set". Die Begründung hierfür ist, dass bei einem Head-Set die Fahrerin oder der Fahrer das Handy für die Bedienung zunächst in der Hand halten muss, sodass sie oder er nicht beide Hände ununterbrochen zum Lenken frei hat.

An einer roten Ampel ist es Autofahrerinnen und Autofahrern erlaubt zu telefonieren, wenn der Wagen über eine Start-Stopp-Automatik verfügt. Das Handy-Verbot am Steuer gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor dabei ausgeschaltet ist. Dabei differenziert der Gesetzeswortlaut nicht zwischen einem automatisch und einem manuell abgeschalteten Motor. Das Mobiltelefon muss allerdings vor dem Start des Automotors wieder weggelegt werden (Oberlandesgericht Hamm, 2014).

Laut dem Bußgeldkatalog (Stand 2015) darf aktuell eine maximale Strafe von 60 Euro in Deutschland eingefordert werden und zusätzlich bekommt die Lenkerin oder der Lenker bei Übertretung des Verbots einen Punkt im Führerschein-Vormerksystem. Ab 8 Punkten müssen Kfz-Fahrerinnen und Kfz-Fahrer ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben (Fahreignungsregister, 2014).

2.1.3. Gesetzeslage europaweit

Im Vergleich mit anderen EU-Staaten sind die Strafen für Telefonieren am Steuer in Österreich deutlich geringer.Abbildung 1mit einigen ausgewählten EU–Staaten und ihrer jeweiligen Strafhöhe bei Übertretung des Handyverbots am Steuer soll dies veranschaulichen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1. Geldbezogene Strafhöhe für Telefonieren am Steuer in Euro in einigen ausgewählten EU–Staaten (in Anlehnung an VCÖ, 2013).

In den Ländern, wie zum Beispiel Albanien, Moldawien, Malta, Schweden und Serbien herrscht kein gesetzliches Handy–Verbot für Autofahrerinnen und Autofahrer. In diesen Ländern drohen jedoch erhebliche Geldstrafen, wenn die telefonierende Autofahrerin beziehungsweise der telefonierende Autofahrer in einen Unfall involviert wird, den Verkehr gefährdet oder unsicher fährt (ADAC, 2012).

2.1.4. Gesetzeslage weltweit

Telefonieren am Steuer ist in Regierungen weltweit eine relevante Thematik. Die Rechtslage ist von Land zu Land unterschiedlich. In manchen Ländernist jegliche Nutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen untersagt, in anderen Länder ist die Verwendung von Handys erlaubt, solange eine Freisprechanlage verwendet wird, mit derenHilfe die Fahrerin oder der Fahrer beide Hände während des Fahrensam Lenkrad belassen kann. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Rechtslage in einigen ausgewählten Ländern weltweit.

- Australien: In allen Staaten außer Westaustralien ist es gesetzlich verboten während des Autofahrens ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren.
- Brasilien: Die geltenden Gesetze untersagen jegliche Nutzung von Handys während des Autofahrens.
- Israel: Die geltenden Gesetze verbieten die Nutzung von Handys ohne Freisprechanlage während des Autofahrens.
- Russland: Die Benutzung von Handys ohne Freisprecheinrichtungen ist während des Lenkens eines Fahrzeuges gesetzlich verboten.
- Südafrika: Handys ohne Freisprechanlage dürfen laut gesetzlichen Vorschriften während der Fahrt nicht benutzt werden.
- USA: Die Gesetze variieren in den einzelnen Bundesstaaten. In New York ist es gesetzlich erlaubt,Handys ohne Freisprechanlage während des Autofahrens zu benutzen.

(IT Information Service Krefeld, 2004)

2.1.5. Unfallstatistiken

Im nachfolgenden Kapitel werden einige ausgewählte Unfallstatistiken aufgrund von Handytelefonie am Steuer mit und ohne Freisprecheinrichtung präsentiert. Dies unterstreicht die gesellschaftlich hohe Relevanz des Themas. Die Unfallhäufigkeit aufgrund von Ablenkung am Steuer ist seit einigen Jahren steigend. Ein wichtiger Grund hierfür wird der vermehrten Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer zugeschrieben. Im Jahr 2012 war jeder dritte Verkehrsunfall durch Ablenkung und Unachtsamkeit am Steuer verursacht. Somit war Ablenkung am Steuer zum ersten Mal die häufigste Unfallursache im Straßenverkehr in Österreich (Bmvit, 2012).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2. Die drei häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr in Österreich im Jahr 2012 im Überblick (in Anlehnung an Statistik Austria, 2012).

Bei den Straßenverkehrsunfällen mit Todesfolge war Ablenkung am Steuer mit 12 Prozent die dritthäufigste Unfallursache im Jahr 2012. In diesem Jahr gab es insgesamt 522 Verkehrstote in Österreich, davon sind 62 Personen durch Ablenkung am Steuer tödlich verunglückt. Ein Rückgang der Gesamtanzahl von tödlich verunglückten Personen im Straßenverkehr in Österreich kann von 2005 bis 2012 festgestellt werden, während die Unfallursache Unachtsamkeit / Ablenkung über die Jahre gestiegen ist.

Bei einer Erhebung in Deutschland im Jahr 1998 wurden nur 3.70 Prozent der Straßenverkehrsunfälle auf Handybenutzung am Steuer zurückgeführt (Scaramuzza&Gianantonio, 2009).Eine ähnliche Studie des Allianz Zentrums für Technik aus dem Jahr 2012, bei der repräsentativ Autofahrerinnen und Autofahrer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt wurden, ergab, dass ca. 10 Prozent der Autounfälle durch Ablenkungen, insbesondere Telefonieren während dem Autofahren verursacht wurden (Kubitzki, 2011).

Tabelle 1

Hauptunfallursachen der tödlichen Straßenverkehrsunfälle in Österreich von 2005 bis 2012 (in Anlehnung an Bundesministerium für Inneres, 2013)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.1.6. Schwierigkeiten bei der Erfassung von Mobiltelefonnutzung am Steuer als Unfallursache

Es gibt erhebliche Problematiken für die behördliche Erfassung, wenn es in Folge eines Straßenverkehrsunfalls im Nachhinein aufzuklären gilt, ob eine Autolenkerin oder ein Autolenker zum Zeitpunkt des Unfalls von einem Handy abgelenkt worden ist. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass Lenkerinnen und Lenker eine Auskunft diesbezüglich eher nicht wahrheitsgemäß bei einer polizeilichen Befragung zu Protokoll geben würden. Dadurch ist die Beurteilung der Unfallstatistiken mit Handynutzung am Steuer als Unfallursache erschwert (Scaramuzza&Gianantonio, 2009).

Folgende Schwierigkeiten sind bei der Überprüfung von Handynutzung am Steuer als Unfallursache in Betracht zu ziehen:

- Die Polizei ist hauptsächlich auf eine wahrheitsgemäße Aussage der Unfalllenkerin beziehungsweise des Unfalllenkers angewiesen.
- Die Zeugenaussagen und Erinnerungen der Unfallzeugen können ungenau oder fehlerhaft sein.
- In Kombination mit anderen Unfallgründen, wie nachweisbarem Drogen- oderAlkoholkonsum kann es sein, dass Ablenkung durch Handynutzung am Steuer bei der Eruierung der Unfallursache nicht ausreichend berücksichtigt wird.
- Wenn eine Handynutzung am Steuer im Laufe der polizeilichen Ermittlungen als (zusätzlicher) unfallverursachender Faktorerkannt wird, kann es vorkommen, dass diese Ermittlungsergebnisse nicht im Unfallberichtaktualisiert werden.
- Mobilfunkanbieter gewähren nur in sehr seltenen Fällen Zugriff zu Aufzeichnungen von Mobiltelefondaten.
- Die Handydaten müssen bei einer Verhandlung genau mit dem Unfallzeitpunkt übereinstimmen, der jedoch nicht immer genau bestimmt werden kann.

(National Safety Council, 2013)

In Tabelle2 sind die absoluten Zahlen des polizeilich erfassten Delikts „Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung“ in den Jahren 2009 bis 2012 nach österreichischen Bundesländern aufgelistet. Deutlich zu erkennen ist die ansteigende Häufigkeit des Auftretens dieses Delikts über die Jahre.

Tabelle 2

Gesamtanzahl des polizeilich erfassten Delikts „Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung“ nach Bundesländern von 2009 bis 2012 (in Anlehnung an Republik Österreich Parlament, 2013)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.1.7. Auswirkungen der Ablenkung im Straßenverkehr durch die Benutzung von Mobiltelefonen mit und ohne Freisprecheinrichtung

Sowohl die Benutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung, als auch die Benutzung von Mobiltelefonen mit Freisprecheinrichtung stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die allgemeine Verkehrssicherheit dar.

2.1.7.1. Auswirkungen auf Fahrverhalten und Fahrleistung

Die Autolenkerin oder der Autolenker wird durch die Bedienung und durch das Halten eines Handys maßgeblich in der Bewegungsfreiheit hinsichtlich der Bedienung des Fahrzeuges eingeschränkt. Sowohl bei hoher, als auch bei niedriger Fahrgeschwindigkeit hat dies negative Auswirkungen auf das individuelle Fahrverhalten und auf die Fahrleistung. In einer Studie von Kass, Cole undStanny (2007) konnten folgende negative Auswirkungen auf das Fahrverhalten von Autolenkerinnen und Autolenkern, die während eines simulierten Fahrmanövers gleichzeitig mit dem Handy telefonierten festgestellt werden:

- Gaspedal und Lenkrad wurden abrupter betätigt.
- Mit dem Handy telefonierende Lenkerinnen und Lenker gerieten bei Abbiegemanövern leichter von der Fahrspur ab.
- Bei einem voranfahrenden Auto wurde das Aufleuchten des Bremslichts mit deutlicher Verzögerung erkannt.
- Korrekte Blinkzeichen wurden nur von 25 Prozent der telefonierenden Lenkerinnen und Lenker gegeben.

Kubitzki (2011) konnte noch weitere negative Auswirkungen auf das Fahrverhalten und auf die Fahrleistung bei handytelefonierenden Autofahrerinnen und Autofahrern feststellen:

- Es kam zu einer Blickfixierung auf die Fahrbahnmitte und dadurch wurden seitliche Objekte und Ereignisse während des Fahrens vernachlässigt.
- Seitenspiegel und Rückspiegel wurden seltener genutzt.
- Blickbewegungen auf den Tacho zur Geschwindigkeitskontrolle waren seltener.
- Die Geschwindigkeitsreduktion vor roten Ampeln und Kurven wurde als mangelhaft eingestuft.

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (2007) stellte fest, dass besonders schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, wie zum Beispiel Fußgängerinnen und Fußgänger oder Radfahrerinnen und Radfahrer von denGefahren, die durch abgelenkteAutolenkerinnen und Autolenker entstehen,betroffen sind. Siebzig Prozent der lenkenden Personen, die gleichzeitig mit dem Handy am Ohr telefonierten,reduzierten weder das Tempo, noch hielten sie an, wenn Fußgänger einen Zebrastreifen überqueren wollten.

Im Jahr 2012 wurde in Österreich jeder vierte Fußgängerunfall von einer abgelenkten Autofahrerin oder von einem abgelenkten Autofahrer verursacht. Die Gesamtzahl lag bei 1189 Autounfällen mit Fußgängerinnen und Fußgängern, die auf Ablenkung am Steuer zurückzuführen waren. Ablenkung am Steuer war damit in diesem Jahr die häufigste Ursache für Unfälle zwischen Pkw und Fußgängerinnen und Fußgängern. Im selben Jahr war Ablenkung am Steuer auf insgesamt 16 Mal mehr Unfälle mit Fußgängerinnen und Fußgängern zurückzuführen als auf die Unfallursache Alkohol am Steuer (Statistik Austria, 2013).

2.1.7.2. Visuelle Einschränkungen

Während des Wählens einer Telefonnummer werden im peripheren Gesichtsfeld 24 Prozent weniger Objekte wahrgenommen. Während eines Telefongespräches werden im peripheren Gesichtsfeld 13 Prozent weniger Objekte wahrgenommen (Törnros&Bolling, 2005). Das Telefonieren am Steuer kann bei starker Konzentration auf das Gespräch zum sogenannten „Tunnelblick“ führen. Dieser Effekt tritt auch bei alkoholisierten Lenkerinnen und Lenkern auf. Der Tunnelblick hat eine signifikante Reduktion des nutzbaren Gesichtsfelds zur Folge (Atchley& Dressel, 2004).

2.1.7.3. Auswirkungen auf die Reaktionszeit

Strayer et al. (2003) verglichen in einer Studie das Fahrverhalten von handytelefonierenden Lenkerinnen und Lenkern mit dem Fahrverhalten von alkoholisierten Autofahrerinnen und Autofahrern. Das alarmierende Ergebnis war, dass die Reaktionsgeschwindigkeit bei telefonierenden Autofahrerinnen und Autofahrern geringer war als bei Personen, die mit 0.8 Promille alkoholisiert mit einem Fahrsimulator fuhren.Bei handytelefonierenden Autofahrerinnen und Autofahrern verlängert sich die Reaktionszeit um rund 50 Prozent. Dies entspricht im Durchschnitt 0.5 Sekunden. Bei einer Fahrgeschwindigkeit von 100 km/h verlängert sich der Bremsweg dadurch um etwa 14 Meter (Brace, Young &Regan, 2007).

2.1.7.4. Auswirkungen der Ablenkung durch Freisprecheinrichtungen

Der Großteil der Studien bezüglich Telefonierens mit und ohne Freisprecheinrichtung beim Autofahren kommt zur Schlussfolgerung, dass die Benutzung einer Freisprecheinrichtung beim Fahren keinen wesentlichen Sicherheitsvorteil gegenüber Handytelefonie am Steuer ohne Freisprecheinrichtung bietet. Der wichtigste, das Fahrverhalten in negativer Weise beeinflussende Faktor ist bei beiden Bedingungen gegeben: die verbale Ablenkung vom Fahren, die durch die Konversation selbst entsteht (Dragutinovic&Twisk, 2005).

2.1.7.5. Vergleich der Ablenkung durch Telefonieren am Steuer mit der Ablenkung durch Gespräche mit Beifahrerinnen und Beifahrern

Eine Studie von Parks et al. (2002) ergab, dass die Reaktionen beim Telefonieren mit Freisprecheinrichtung während dem Autofahren langsamer sind als bei einem Gespräch mit einer Beifahrerin oder mit einem Beifahrer. Dragutinovic undTwisk (2005) argumentieren diesbezüglich, dass Beifahrerinnen und Beifahrer, entgegengesetzt zu räumlich entfernten eilige Fahrsituation achten würden, ihren Gesprächsfluss anpassen und gegebenenfalls das Gespräch unterbrechen würden, was bei telefonischen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern nicht der Fall sei.

2.1.8. Themenrelevante Berufsbereiche

Neben verkehrspsychologischen Aspekten sind auch arbeitspsychologische Aspekte bei der Thematik von Handygebrauch am Steuer in Betracht zu ziehen. Immerhin sind 40 % aller Gespräche während des Autofahrens berufliche Konversationen (KfV, 2007). Die in Österreich geltenden Gesetze, insbesondere, dass Telefonate während der Fahrt nur mit einer geeigneten Freisprecheinrichtung durchgeführt werden dürfen,müssen von allen Berufsgruppen eingehalten werden. Besonders relevante Berufsgruppen in diesem Zusammenhang sind Lastkraftwagenfahrerinnen und Lastkraftwagenfahrer, Busfahrerinnen und Busfahrer, Taxifahrerinnen und Taxifahrer sowie Vertreterinnen und Vertreter.

In öffentlichen Bussen in Graz ist es zusätzlich zum Handy–Verbot am Steuer nicht gestattet, als Passagier während der Fahrt mit der Busfahrerin beziehungsweise mit dem Busfahrer zu sprechen.Des Weiteren gilt seit 16.04.2008 in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Graz ein Handygebot, demzufolge alle Fahrgäste ersucht werden, ihre Mobiltelefone auf lautlos zu stellen sowie während der Fahrt aus Rücksicht auf die anderen Fahrgäste das Telefonieren mit dem Handy zu unterlassen. Es gibt jedoch keine Strafen bei Verstößen gegen dieses Gebot (Die Presse, 2008).

2.2. Konzentration und Aufmerksamkeit

2.2.1. Begriffserklärung Konzentration

In der deutschen Fachliteratur zu den Themen Konzentration und Aufmerksamkeit werden die beiden Begriffe nicht übereinstimmend verwendet. In der Psychologie versucht man auch heute noch eine universell gültige Definition der beiden Begriffe zu finden. Die uneinheitliche Verwendung der Begriffe Konzentration und Aufmerksamkeit ist besonders im deutschen Sprachraum ein Definitionsproblem, da im anglo-amerikanischen Raum ausschließlich der Begriff „attention“ für beide Begriffe verwendet wird.

Nach Mierke (1957) wird Konzentration definiert als die „zuchtvolle Organisation und Ausrichtung der Aufmerksamkeit durch das Ich für das Erfassen oder Gestalten von Sinn- und Werthaltungen“. Außerdem wird Konzentration als ein Zustand bezeichnet, der die Erbringung kulturell erwünschter Leistungen ermöglicht.Mierke (1957) stellte des Weiteren die Theorie des gerichteten und strukturierten Konzentrationswillens auf. Diese Theorie kann als erster Versuch angesehen werden, Konzentration in ein umfassendes theoretisches Konzept einzubetten. Bereits aus der zuvor beschriebenen Definition von Konzentration nach Mierke (1957) kann man erkennen, dass auf der einen Seite die Aufmerksamkeit ein zentraler Bestandteil dieser konzeptuellen Begriffserklärung der Konzentration ist und auf der anderen Seite auch das „Ich“, dessen Funktion es ist, Wahrnehmungsobjekte, Erinnerungen und Gefühle mit Bewusstheit auszustatten. Es treten einzelne Bewusstseinsinhalte in den Vordergrund der Aufmerksamkeit und werden somit zum Mittelpunkt des gesamten Erlebens. Weitere Merkmale von Konzentration sind die Spannkraft und die Beharrlichkeit der Aufmerksamkeit, sowie die Einengung des Bewusstseinsfeldes. Mierkeerkennt in der Konzentration einen Sonderstatus der Aufmerksamkeit, der vor allem durch die Willensleistung begründet ist (Beckmann & Strang, 1993).

Laut dem Strukturmodell nach Mierke (1957) wird die Konzentration mit Energien und Wirkungsimpulsen aus verschiedenen Bereichen der Persönlichkeit versorgt. Das „Ich“ hat hierbei immer eine Vermittlerfunktion. Unterschieden wird zwischen dem Bereich der Antriebskräfte, die sogenannte „Tiefenperson“ und dem Bereich der kognitiven Funktionen, dem sogenannten „personalen Oberbau“. Ersteres liefert Energie und lenktdie Aufmerksamkeit, während letzteres der Aufmerksamkeit Richtung und Struktur gibt. Konzentration ist in der Theorie des gerichteten und strukturierten Konzentrationswillens stark mit dem Ich verbunden und demzufolge auch stark mit Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung zu bringen. Mierke (1957) vertritt die Ansicht, dass Unterschiede bei Konzentrationsleistungen in unterschiedlichen Persönlichkeitsdispositionen zu finden sind. Laut ihm sind fluktuierende beziehungsweise distributive Aufmerksamkeit mit dem extrovertierten Persönlichkeitstyp verbunden, während fixierende beziehungsweise konzentrative Aufmerksamkeit mit dem introvertierten Persönlichkeitstyp einhergeht.

Distributive Aufmerksamkeit ist als die Bewältigung mehrerer Aufgaben oder Vorgänge verteilter Aufmerksamkeit definiert.Von distributiver oder fluktuierender Aufmerksamkeit wird gesprochen, wenn sich die Aufmerksamkeit einer Person nicht auf einen bestimmten Reiz oder ein Detail richtet, sondern schnell von einem Reiz zum nächsten Reiz wechselt. Wenn eine Person auf fluktuierende Art aufmerksam ist, verschafft die Person sich einen Überblick über eine gegebene Situation.Hingegen ist die fixierende Aufmerksamkeit auf ein Detail beschränkt und hat einen engen Umfang. Die fixierende Aufmerksamkeit ist einseitig, starr und analytisch.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3. Strukturmodell der Konzentration nach Mierke (Mierke, 1957).

Kirchhoff undPietrovicz (zitiert nach Dörr, 1991) definieren Konzentration als „ Potential, das uns in der Bewältigung unserer Aufgaben mehr oder weniger stark zur Verfügung steht und uns befähigt, inneren und äußeren Störungen zu begegnen. Dabei geht die Konzentration mit dem Willen darauf aus, unser Denken und Tun gegen Störfaktoren durchzusetzen.“ Westhoff (1991 ) kommt aufgrund einer etymologischen Analyse der Begriffe Konzentration und Aufmerksamkeit von Freyberg (1989) zur Schlussfolgerung, dass Konzentration immer in Verbindung mit dem Arbeiten stehe und Aufmerksamkeit immer in Zusammenhang mit dem Wahrnehmen stehe.

2.2.2. Begriffserklärung Aufmerksamkeit

Tabelle 3

Diverse Begriffsdefinitionen von „Aufmerksamkeit“

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Neisser (1974) versteht Aufmerksamkeit nicht als ein bestimmtes Merkmal, sondern als einen Prozess gezielter Informationsverarbeitung. Er beschreibt die Aufmerksamkeit hauptsächlich als einen kognitiven und erkenntnismäßigen Vorgang. Bildhafte Inhalte werden demnach im „ikonischen“ Gedächtnis gespeichert, auditive Inhalte im „echoischen“ Gedächtnis. Die Inhalte verbleiben dort nur wenige Sekunden und werden auf unbewusster Ebene wahrgenommen. Neisser nennt diese Prozesse „präattentive Aufmerksamkeit“, die eine Vorstufe zur Aufmerksamkeit darstellen. Werden einzelne Teile aus diesen Inhalten ins Kurzzeitgedächtnis aufgenommen und verarbeitet, wird von der „Analyse durch Synthese“ gesprochen. Darunter versteht man eine Verknüpfung der einzelnen Teile in Verbindung mit bereits bestehenden Gedächtnisstrukturen zu einem Gesamtbild. Diesen Prozess bezeichnet Neisser als „fokale Aufmerksamkeit“.

Oerter (1982) vertritt die Meinung, dass es sich bei Aufmerksamkeit nicht um eine einheitliche Funktion handelt, sondern vielmehr um einen Prozess, der je nach Handlungssektor und Handlungsziel unterschiedliche Steuerungsleistungen umfasst. Aufmerksamkeitsprozesse lassen sich in vier Handlungstypen einteilen: explorative und exekutive Handlungskomponente sowie Entwurf und Durchführung der Planungskomponente.

In der Filtertheorie von Broadbent (1958) wird Aufmerksamkeit mit einem Filter verglichen, der eine gezielte Informationsauswahl vornimmt, um eine Überlastung des Informationsübertragungskanals zu verhindern. Dem Filter kommt in diesem Modell also auch eine gewisse Schutzfunktion zu. Alle Informationen, die auf die Sinnesorgane treffen, gelangen laut der Filtertheorie zuerst in das Kurzzeitgedächtnis und werden dort für nur wenige Sekunden gespeichert. Danach wird ein Verarbeitungsmechanismus, der sogenannte Filter, in Gang gebrachtum die Inhalte des Kurzzeitgedächtnisses zu selektieren, die anschließend in das Langzeitgedächtnis übergeführt werden. Aufmerksamkeit besteht also laut der Filtertheorie aus einer gezielten Informationsverarbeitung, welche die Aufgabe hat, die Inhalte des Kurzzeitgedächtnisses zu selektieren und zu verarbeiten.

Glass, Holyoak und Santa (1979) formulierten ein anderes Aufmerksamkeitsmodell der Konzentration, mit dessen Hilfe die Konkurrenz von willkürlicher und unwillkürlicher Aufmerksamkeit dargestellt wird. Des Weiteren wird in diesem Modell die Regelung des Zugangs zur begrenzten Verarbeitungskapazität veranschaulicht.In Abbildung 4 ist dieses Aufmerksamkeitsmodell der Konzentration dargestellt. Erkennbar ist, dass nur jene Informationen, auf die die Aufmerksamkeit gerichtet ist, der bewussten Verarbeitung zugeführt werden. Diese Verarbeitung äußert sich in entsprechenden, der Situation angepassten Reaktionen (den sogenannten „Effektoren“) und/oder führt zu einer Speicherung im Gedächtnis. Neben dieser von der Aufmerksamkeit erfassten Information, gibt es auch noch eine Fülle von anderen Informationen, die keinen Zugang zu einer bewussten Verarbeitung haben. Die genannten Informationen finden nur dann Einlass ins Bewusstsein, wenn ein außergewöhnliches oder unerwartetes Ereignis eintritt, das bewirkt, dass die Aufmerksamkeit auf diese zuvor nicht relevanten Reize gerichtet wird.Ein Aufmerksamkeitsregler ist in diesem Modell existent, der darüber entscheidet, wann es zu einer Verschiebung der Aufmerksamkeit in Richtung eines neuen Reizes kommt.

Der Konzentration kommt hier die Funktion eines Verstärkers zu, in dem Sinne, dass die im Aufmerksamkeitsregler festgesetzten Schwellenwerte für eine Änderung der Aufmerksamkeitsrichtung heraufgesetzt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4. Aufmerksamkeitsmodell nach Glass, Holyoak und Santa (1979).

2.2.3. Das Dual-Task-Paradigma

Die für das Dual-Task-Paradigma grundlegende Annahme zurInformationsverarbeitung stellt die von Broadbent(1958)aufgestellte und im Abschnitt 2.2.2. bereitsdetaillierter beschriebene Filtertheorie dar.Das Dual-Task-Paradigmawirdauchals Secondary-Task, Subsidiary-Task oder Auxiliary-Task-Paradigmabenannt. Es stellt eine häufig genutzte Methode in der kognitiven Psychologie zur Überprüfung und Evaluation von Automatisierungsgraden und der kognitiven Interferenz von zweiProzessen dar. Diese Methode wird angewandt, um das Arbeitsgedächtnis beziehungsweise um das Kurzzeitgedächtnis zu überprüfen.Zum ersten Mal beschrieben wurde das Dual-Task-Paradigma von Bahrick, Fitts undNoble (1954)im ”Journal of Experimental Psychology”. Das Ziel der Autoren war es eine Methode zu finden, die es ermöglicht,Lernvorgänge, die mit den bisher verwendeten Messmethoden nicht aufzudecken waren sichtbar zu machen. Dazu sollten zwei Aufgaben gleichzeitig bearbeitet werden. Die Annahme der Autoren war, dass das Ergebnis der zweiten Aufgabe etwas über die Qualität der durchgeführtenersten Aufgabe aussagen kann.Es wird davon ausgegangen, dass die menschliche Informationsverarbeitung eingeschränkten kognitiven Kapazitäten oder Ressourcen unterliegt. Wenn, wie beim Dual-Task-Prinzip, zwei Aufgaben gleichzeitig ausgeführt werden und der Anspruch in der Erstaufgabe konstant gehalten wird, ist die Leistung in der Zweitaufgabe eineMöglichkeit der Messungverbleibender kognitiver Ressourcen. Je mehr die Erstaufgabeeingeübt worden ist, desto weniger würden Aufmerksamkeitsressourcen verbrauchtund somit der Bearbeitung der zweiten Aufgabe zur Verfügung stehen. Deshalbspiegelt das Ergebnis der Zweitaufgabe den Anspruch der Erstaufgabe auf indirekte Art und Weise wider.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5. Modellvorstellung zur Ressourcenteilung bei der Durchführung einer Dual-Task-Aufgabe (Bahrick, Fitts& Noble, 1954).

Die kognitive Anforderung einer Aufgabe wird als ”operator’sworkload” bezeichnet. Die Abklärung der kognitiven Anforderungen einer Aufgabe ist die zentrale Fragestellung, diedas Dual-Task-Paradigma erfüllen soll. Der in deranglo-amerikanischen Literatur verwendete Begriff „workload” wurde von Meister (1976) als ” die Diskrepanz zwischen Systeminput und der Fähigkeit, diesen Input zuverwalten” definiert.

Die Bestimmung des „workloads“ durch das Dual-Task-Paradigma ist seit der Erstbeschreibung im Jahr 1954 ein häufig eingesetztes Verfahren im klinischen- und neuropsychologischen und auch im nicht-klinischen Bereich. Die Hauptfragestellung bei den meisten Experimenten hierzu war, ob eine Aufgabe A einen höheren beziehungsweise einen niedrigeren kognitiven Anspruch darstellt als eine ähnliche Aufgabe B. Eingesetzt wurde dieses Verfahren unter anderem in der Arbeitspsychologie, zum Beispiel bei der Beurteilung von beruflichen Stresssituationen, bei der Auswahl geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder bei der Beurteilung von Lern- und Trainingserfolgen. Auch bezogen aufverschiedene neuropsychologische Fragestellungen wurde das Verfahren bereits angewandt (Janke, 2003).

Ein Beispiel für eine arbeitspsychologische Anwendung der Bestimmung des „workloads“ durch das Dual-Task-Paradigma stellt eine vonBrown und Andrews(1968) durchgeführte Studie dar. In der von ihnen durchgeführten Studie fuhren 52 angehende Busfahrer Testfahrten über 5 Wochen hinweg, um einen Trainingseffekt zu erzielen. Mit Hilfe des Dual-Task-Paradigmas sollte der Trainingserfolg nach Beendigung des 5-wöchigen Trainings beurteilt werden. Die angehenden Busfahrersollten während eines abschließenden einmaligen Fahrversuchs eine gleichzeitige akustische Erinnerungsaufgabe bewältigen. Es wurde festgestellt, dass diejenigen Busfahrer, die die Abschlussprüfung ihrer Busfahrerausbildung bestanden hatten, in den Auswertungsergebnissen der durchgeführten Studie die größte gemessene „Reservekapazität”, der für die Ausführung einer Dual-Task-Aufgabe eine zentrale Bedeutung zugeschrieben wird, aufwiesen.

2.2.4. Das Kapazitätsmodell von Kahnemann

Kahnemann (1973) erstellte das sogenannte Kapazitätsmodell zu Aufmerksamkeitsprozessen. Demnach ist die oberste Grenze der insgesamt verfügbaren Verarbeitungskapazität nicht starr festgelegt, sondern variiert mit der Höhe der Erregung, die im Kapazitätsmodell „arousal“ genannt wird. Die Höhe des „arousals“ ist abhängig von der eingeschätzten Höhe der Kapazitätsanforderungen. Je höher die Kapazitätsanforderungen eingeschätzt werden, umso höher ist auch das „arousal“. Die Höhe des „arousals“ oder der Erregung bestimmt auch die Verteilung von Kapazitäten. Bei sehr niedriger Erregung wird auch jenen Aufgaben Beachtung geschenkt, die für die eigentliche Aufgabenbearbeitung irrelevant sind. Mit Anstieg der Erregung wird die Aufmerksamkeit ausschließlich auf aufgabenrelevante Reize gerichtet. Wenn die Erregung allerdings über einen bestimmten optimalen Wert hinaus ansteigt, werden teilweise auch aufgabenrelevante Reize aus dem Bereich der beachteten Hinweisreize ausgeschlossen. Die Fähigkeit, aufgabenrelevante von aufgabenirrelevanten Hinweisreizen zu unterscheiden, sinkt bei einer Überschreitung des optimalen Erregungsniveaus. Die nach dem Kapazitätsmodell beschriebene Beziehung zwischen Erregung und Kapazitätsverteilung erklärt den umgekehrt U-förmigen Zusammenhang, der laut dem Yerkes-Dodson-Gesetz zwischen Erregung und Leistung besteht (Yerkes &Dodson, 1908).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6. Das Yerkes-Dodson-Gesetz – der Zusammenhang zwischen Aktivierungsniveau und Reizverarbeitung (Lexikon der Psychologie, 2000).

Laut Kahnemann (1973) ist der Umstand, dass das optimale Erregungsniveau mit ansteigender Aufgabenkomplexität absinkt, darauf zurückzuführen, dass mit zunehmender Aufgabenkomplexität die Anzahl der Hinweisreize ansteigt. Die Beachtung des Bereichs der Hinweisreize ist hierbei für eine erfolgreiche Aufgabenbearbeitung essentiell. Nach dem Kapazitätsmodell werden auch überdauernde Dispositionen und momentane Intentionen von der Kapazitätsverteilungsinstanz berücksichtigt. Überdauernde Dispositionen bestimmen das Ausmaß der Kapazität, das neuen und plötzlich auftretenden Reizen durch eine sogenannte „Orientierungsreaktion“ zukommt. Momentane Intentionen sind auf die aktuellen Ziele einer Person bezogen. Aufgaben, die zum Erreichen eines wichtigen Zieles bewältigt werden müssen, werden mehr Kapazitäten zugeteilt, als Aufgaben, die für ein aktuelles Ziel nicht sehr wichtig sind. Diese motivationalen Faktoren werden bei der Kapazitätsverteilung auch berücksichtigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7. Das Kapazitätsmodell vonKahnemann (1973) (Wandke, 2010).

2.3. Ziele, Fragestellungen und Hypothesen der vorliegenden Studie

Im Rahmen der vorliegenden Studie wird die Beantwortung der beiden folgenden Fragen als grundlegendes Ziel angestrebt: Einerseits gilt es herauszufinden, ob es Unterschiede zwischen Konzentrationsleistungen, die in Ruhe erbracht werden und Konzentrationsleistungen, die innerhalb einer Dual-Task-Bedingung bearbeitet werden, gibt. Wenn ein Unterschied festgestellt werden kann, gilt es auch die Höhe des Unterschieds zu ermitteln. Die Secondary-Task der Dual-Task-Bedingung soll ein aktives Gespräch sein, sodass eine verbale Ablenkung während der Bearbeitung von Konzentrationsaufgaben entsteht. Andererseits soll anhand der Ergebnisse der vorliegenden Studie die Frage beantwortet werden, welche Bedeutung die Ergebnisse für das Thema „Handy am Steuer“, insbesondere für das momentan in Österreich geltende Gesetz der erlaubten Benutzung von Freisprecheinrichtungen während des Autofahrens darstellen.Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind die folgenden Fragestellungen:

Fragestellung 1: Gibt es einen Unterschied in der Konzentrationsleistung zwischen der Leistungserbringung in Ruhe und der Leistungserbringung in einer Dual-Task Bedingung, bei der die Secondary-Task aus einem aktiven Gespräch während der Aufgabenbearbeitung und somit erzeugter gleichzeitiger verbaler Ablenkung besteht?

Hypothese 1:Die quantitative Konzentrationsleistung in Ruhe ist besser, als die quantitative Konzentrationsleistung in der Dual-TaskBedingung.

Studienergebnisse in der Literatur legen nahe, dass bei Anforderungen an die Konzentrationsfähigkeit und gleichzeitiger verbaler Ablenkung, zum Beispiel durch ein aktives Gespräch, die Konzentrationsleistung geringer ist, als wenn die Konzentrationsleistung ohne jegliche auditive Ablenkungen, also in Ruhe erbracht wird (Bahrick, Fitts& Noble, 1954; Dragutinovic&Twisk, 2005; Strayer et al., 2013).

Fragestellung 2: Gibt es einen Übungseffekt während der Bearbeitung eines Konzentrationsleistungstests in Ruhe und in der Dual-Task Bedingung?

Hypothese 2:Die quantitative Konzentrationsleistung ist in Durchgang 2 besser als in Durchgang 1.

Hypothese 3: Die quantitative Konzentrationsleistung ist in Durchgang 3 besser als in Durchgang 2 und 1.

Bei der Bearbeitung des vorgelegten Konzentrationsleistungstests, nämlich der Testebene E der Progressiven Testserie wird im Laufe der Durchgänge ein zu beobachtender Übungseffekt und damit eine einhergehende ansteigende Leistung, sowohl in Ruhe, als auch in der Dual-Task Bedingung angenommen. Da bei der Testbearbeitung bei jedem Item derselbe Denkprozess zur erfolgreichen Bearbeitung vollzogen werden muss, wird ein ansteigender Grad der Automatisierung bereits ab dem zweiten Durchgang mit einer weiteren Steigerung im dritten Durchgang erwartet.

Fragestellung 3: Gibt es einen Unterschied in der subjektiven Einschätzung der Schwierigkeit der Erbringung von Konzentrationsleistungen in Ruhe und der Konzentrationsleistungserbringung in einer Dual-Task Bedingung mit einem aktiven Gespräch, also verbaler Ablenkung als Secondary-Task?

Hypothese 4:Die Einschätzung der Schwierigkeit der Testebene E der Progressiven Testserie ist für die Ruhebedingung geringer als für die Dual-Task Bedingung.

Da in der Dual-Task Bedingung den Probandinnen und Probanden aufgrund der verbalen Ablenkung weniger Verarbeitungskapazitäten zur Bearbeitung des Konzentrationsleistungstests zur Verfügung stehen als in der Ruhebedingung, wird angenommen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Studie auch bewusst die höhere Schwierigkeit der Dual-Task Bedingung während der Testdurchführung erleben und aufgrund dessen auch subjektiv höher einschätzen.

3. METHODE

3.1. Stichprobenbeschreibung

Die Stichprobe der vorliegenden Studie setzte sich aus insgesamt 60 getesteten Personen zusammen. Zwei Personen konnten in den Auswertungen nicht berücksichtigt werden, da sie den Konzentrationsleistungstest (PTS) nicht korrekt bearbeitet hatten. Beide Personen hatten das Doppelblatt nicht als zwei getrennte Blätter bearbeitet, sondern als ein großes Blatt von links nach rechts über die Blattmitte hinweg ausgefüllt. Erst bei der Dateneingabe wurde dies bemerkt, sodass beide Personen bei den Auswertungen nicht berücksichtigt werden konnten. Die Gesamtstichprobe der Auswertungen setzte sich somit aus insgesamt 58 Personen zwischen 18 und 30 Jahren zusammen (M = 24.83, SD = 3.37). Insgesamt nahmen 16 Männer und 42 Frauen an der Studie teil. Tabelle 4 gibt einen Überblick über die beruflichen Tätigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Tabelle 4

Deskriptivstatistische Kennwerte zu Beruf / Studium der Probandinnen und Probanden

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Rekrutierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgte durch E-Mailaussendungen, Direktansprache von Studentinnen und Studenten an der Karl-Franzens-Universität sowie Anfragen im Bekanntenkreis der Versuchsleiterin. Alle Testpersonen stellten sich freiwillig und ohne Bezahlung für die Testung zur Verfügung. Psychologiestudierende erhielten bei Bedarf einen Versuchsschein über 60 Minuten für die Teilnahme. Die einzigen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Testung war ein Alter zwischen 18 bis 30 Jahren und dass am Testungstag vor der Testung keine möglicherweise konzentrationsbeeinträchtigenden Substanzen (Medikamente, Alkohol oder Drogen) konsumiert wurden. Dies wurde mit Hilfe einer Kontrollfrage im soziodemografischen Fragebogen erhoben. Niemand gab an, derartige Substanzen am Testungstag konsumiert zu haben.

3.2. Erhebungsinstrumente

Zur Beantwortung der Fragestellungen wurden in dieser Arbeit ein selbst erstellter soziodemografischer Fragebogen mit Fragen zur Thematik „Handy am Steuer“ sowie das Testverfahren „Progressive Testserie (PTS)“ in den Versionen C und E (Gittler& Tanzer, 1996) verwendet. Die verwendeten Testverfahren sollen im Folgenden genauer erläutert werden.

3.2.1. Soziodemografischer Fragebogen

Vor der Testung der Konzentrationsleistung wurde ein selbst konstruierter, soziodemografischer Fragebogen vorgegeben, der alle wesentlichen demografischen Merkmale umfasst. Neben einem dreistelligen Code, durch den die Anonymität der Probandinnen und Probanden gewährleistet wurde, waren auch Angaben zu Alter, Geschlecht und Beruf zu machen. Um sicherzustellen, dass die Testpersonen am Testungstag keine beeinträchtigte Konzentration durch eingenommene Substanzen hatten, wurde als Ausschlusskriterium miterhoben, ob am Testungstag Medikamente, Alkohol oder Drogen eingenommen worden waren, die möglicherweise einen Einfluss auf die Konzentrationsleistung gehabt hätten können. Weiters wurden vier Fragen zum Thema „Handygebrauch am Steuer“ vorgelegt. Die Beantwortung der Fragen erfolgte auf einer Skala zum Ankreuzen mit den folgenden Abstufungen: nie/fast nie – manchmal – häufig – täglich. Die vier Fragen waren: (1) Wie oft fahren Sie selbst Auto? (2) Wie oft telefonieren Sie beim Autofahren? (3) Benützen Sie eine Freisprecheinrichtung, wenn Sie beim Autofahren telefonieren? (4) Ist es in Österreich gesetzlich erlaubt am Steuer zu telefonieren? Außerdem sollten noch vier Lehrveranstaltungen, Kurse oder Schulfächer angegeben werden, um für die Dual-Task Bedingung (Testbearbeitung mit Gespräch) Gesprächsinhalte zu erhalten.

[...]

Final del extracto de 63 páginas

Detalles

Título
Handy am Steuer. Der Einfluss von verbaler Ablenkung auf die kognitive Leistung bei einer Dual-Task Aufgabe
Universidad
University of Graz  (Institut für Psychologie)
Calificación
2,00
Autor
Año
2015
Páginas
63
No. de catálogo
V340571
ISBN (Ebook)
9783668306820
ISBN (Libro)
9783668306837
Tamaño de fichero
1158 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Handy, Autofahren, Aufmerksamkeit, Konzentrationsleistung, Konzentration, Progressive Testserie, Kognition, Psychologie, Kognitionspsychologie, concentration, concentration performance, car driving, mobile phone, dual-task, Konzentration Auto, telefonieren, handy am steuer handyverbot, multi-tasking frauen männer aufmerksamkeit verbale ablenkung ablenkung, autofahrer, recht mobil mobilität, öamtc cellphones cellphonesanddriving driving fahren, multitasking, freisprecheinrichtung, aufmerksam konzentriert, straßenverkehr navigationsgeräte, digitale medien gefahr, unfall unfälle, handy-nutzung, ablenkungsarten, mobiltelefon mobiltelefone, vormerksystem vormerksysteme, verkehrspsychologie, radfahrer fußgänger
Citar trabajo
Gloria Schmarda (Autor), 2015, Handy am Steuer. Der Einfluss von verbaler Ablenkung auf die kognitive Leistung bei einer Dual-Task Aufgabe, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/340571

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