Die folgende Darstellung dient der Untersuchung des Sterbens bis hin zum Tode mit besonderer Betrachtung der Gesetzgebung und einer Beleuchtung unter Bezügen auf die Rechtsprechung und der juristischen Literatur. Etwaige Theorien werden erläutert und geschichtliche Zusammenhänge geschaffen, die im Hinblick auf die Gesetzgebung von Bedeutung sein können. Außerdem wird in die Diskussion mit einbezogen, inwiefern der Hirntod als sicheres Todeskriterium akzeptiert werden kann und die praktische Ausführung der Hirntoddiagnostik in Deutschland untersucht. Hierfür soll zunächst ein Überblick der historischen Entwicklung des TPGs dienen, die eine damalige Notwendigkeit einer Festlegung auf eine Definition des Todes veranschaulichen soll.
Die Frage, wann der Mensch stirbt bzw. wann er endgültig für tot erklärt werden kann, beschäftigt seit langer Zeit besonders die Rechtswissenschaftler, die Mediziner und die Ethiker und Psychologen.
Das Bewusstsein der Menschen und ihr vorausschauendes Denken, sowie die Erkenntnis der eigenen Vergänglichkeit, erzeugen zudem den Wunsch den Sterbens- und Todesprozess zu verstehen.
Aus dem historischen Blickwinkel betrachtet, hat besonders der medizinische Fortschritt, für welche die Todesdefinition bezüglich des „toten“ Organspenders von besonderer Relevanz ist, die Organtransplantation als medizinischen Standard eingeführt.
Das am 1. Dezember 1997 in Kraft getretene Transplantationsgesetz (TPG) legt erstmalig durch die Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) zur Feststellung des Todes, den Hirntod fest. Jene begriffliche Festlegung wird jedoch stark umstritten, besonders auch im Hinblick auf die Bedeutung, die der Hirntod für einen hirntoten Patienten hat.
Inhaltsverzeichnis
A. Sterben und Tod führt zu kontroversen Diskussionen
B. Der historische Verlauf des Todesbegriffes bis zum Inkrafttreten des TPG in Deutschland und Motive des Gesetzgebers
I. Historie
II. Die Motive des Gesetzgebers
C. Der umstrittene Todesbegriff
I. Der Prozess des Todes
II. Der Hirntod in Abgrenzung zum Herzstillstand aus medizinischer Sicht und dessen Feststellung unter Berücksichtigung etwaiger Theorien, sowie das Nichtvorliegen von Schmerzempfindung bei Hirntoten
1. Geistigkeits- und Integrationstheorie, sowie deren Kombination
2. Weitere Kritik an der oben beschriebenen Hirntodfeststellung und dem festgelegten Gesamthirntodkonzept aus medizinischer Sicht
III. Der Todesbegriff des Spenders insbesondere durch den Gesetzgeber
1. Eine kurze zivilrechtliche Beleuchtung
2. Sterben und Tod im TPG
3. Das Gesamthirntodkonzept des TPG in der Verfassungsrechtslehre und unter strafrechtlicher Betrachtung
D. Bewertung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die rechtswissenschaftliche Untersuchung des Todesbegriffs im Kontext des Transplantationsgesetzes (TPG), wobei insbesondere die Problematik des Hirntodkonzepts und dessen Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen sowie strafrechtlichen Vorgaben kritisch beleuchtet wird.
- Historische Entwicklung der Todesdefinition und Motive des Gesetzgebers für das TPG
- Medizinische und juristische Analyse des Hirntods und des Sterbeprozesses
- Kritische Auseinandersetzung mit dem Gesamthirntodkonzept und alternativen Theorien
- Verfassungs- und strafrechtliche Einordnung der Organentnahme und des "Tötungsverbots"
- Diskussion über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Nachbesserung (de lege ferenda)
Auszug aus dem Buch
C. Der umstrittene Todesbegriff
Bevor auf den im TPG zugrundeliegenden Todesbegriff eingegangen soll, ist der Todesbegriff auf abstrakte und allgemeine Weise genauer zu beleuchten. Schon aus der Alternative zwischen Lebend- und Totenspende aus dem TPG ergibt sich, dass eine Grenzziehung zwischen Leben und Tod unumgänglich ist. Ob der Mensch zu einem bestimmten Zeitpunkt noch lebt oder schon tot ist, muss geklärt werden. In der Medizin ist man an die „Frische“ der Organe gebunden, denn entnommene Organe sind nur begrenzt überlebensfähig (Ischämie). Demnach versucht man durch künstliche Aufrechterhaltung des Kreislaufs so wenig Zeit wie möglich zwischen der Entnahme und Übertragung verstreichen zu lassen. Demgegenüber hat der Organspender ein besonderes Interesse so lange und effektiv wie möglich behandelt, und damit nicht zu frühzeitig als tot erklärt zu werden. Der Spender sollte sozusagen ein Recht haben „sein Leben zu Ende zu leben“.
Bei der künstlichen Aufrechterhaltung des Kreislaufs kann der Arzt den Todeszeitpunkt nicht anhand der klassischen Todeszeichen wie z.B. der Totenflecken oder der Totenstarre feststellen. Allerdings kann manchmal diese ex-post Betrachtung noch ausreichend sein z.B. im Erbrecht, solange es nicht auf den exakten Todeszeitpunkt ankommt, wie gleich noch erläutert wird. Die Bestimmung eines bestimmten Todeszeitpunktes ist in erster Linie ein juristisches Bedürfnis, welches es zu klären gilt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Sterben und Tod führt zu kontroversen Diskussionen: Dieses Kapitel führt in die Problematik der Todesdefinition ein und erläutert die gesellschaftliche sowie medizinische Relevanz der Organtransplantation und deren gesetzliche Verankerung.
B. Der historische Verlauf des Todesbegriffes bis zum Inkrafttreten des TPG in Deutschland und Motive des Gesetzgebers: Hier wird die historische Entwicklung der Todeskonzepte dargelegt und aufgezeigt, welche Beweggründe den Gesetzgeber zur Einführung des TPG im Jahr 1997 veranlassten.
C. Der umstrittene Todesbegriff: Dieser zentrale Teil befasst sich mit dem Prozess des Sterbens, der medizinischen Hirntoddiagnostik, der Kritik an diesen Verfahren und der rechtlichen Einordnung des Todesbegriffs im TPG, inklusive verfassungs- und strafrechtlicher Betrachtungen.
D. Bewertung: Das abschließende Kapitel fasst die Erkenntnisse zusammen und plädiert für eine präzisere gesetzliche Neuregelung (de lege ferenda), um Rechtssicherheit zu schaffen und ethische Bedenken auszuräumen.
Schlüsselwörter
Transplantationsgesetz, TPG, Hirntod, Gesamthirntodkonzept, Organtransplantation, Lebensgrundrecht, Menschenwürde, Tötungsverbot, Todeszeitpunkt, Sterbeprozess, Hirntoddiagnostik, Rechtsfähigkeit, Medizinstrafrecht, Integrationstheorie, Geistigkeitstheorie
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die juristischen und ethischen Kontroversen um den Todesbegriff im deutschen Transplantationsgesetz, insbesondere die Legitimität des Hirntodkonzepts.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Felder sind die medizinische Definition des Hirntods, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Organentnahme sowie die strafrechtliche Einordnung des sogenannten Tötungsverbots.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Ziel ist es zu untersuchen, ob die aktuelle gesetzliche Regelung des Hirntods als Todeskriterium den verfassungsrechtlichen Schutz des Lebens ausreichend berücksichtigt.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, juristischer Literatur, Rechtsprechung und medizinischen Fachgrundlagen basiert.
Was wird im umfangreichen Hauptteil thematisiert?
Der Hauptteil analysiert den Prozess des Sterbens, die historische Entwicklung, die verschiedenen Theorien zur Todesfeststellung sowie die spezifischen Regelungen des TPG und deren Kritik.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Transplantationsgesetz, Hirntod, Organtransplantation, Tötungsverbot und Menschenwürde charakterisiert.
Was ist das "Gesamthirntodkonzept" laut dem Autor?
Es ist die gesetzlich fixierte Auffassung, dass der vollständige und irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen den biologischen Tod des Menschen markiert.
Welche Kritik übt der Autor an der Delegation an die Bundesärztekammer (BÄK)?
Der Autor kritisiert, dass eine grundlegende Entscheidung über die Grenzziehung zwischen Leben und Tod eigentlich dem Gesetzgeber obliegt und nicht rein administrativen Verfahrensregeln der BÄK überlassen werden sollte.
- Quote paper
- Melanie Ellen Irmen (Author), 2014, Sterben und Tod in der Gesetzgebung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/340677