Die folgende Darstellung dient der Untersuchung des Sterbens bis hin zum Tode mit besonderer Betrachtung der Gesetzgebung und einer Beleuchtung unter Bezügen auf die Rechtsprechung und der juristischen Literatur. Etwaige Theorien werden erläutert und geschichtliche Zusammenhänge geschaffen, die im Hinblick auf die Gesetzgebung von Bedeutung sein können. Außerdem wird in die Diskussion mit einbezogen, inwiefern der Hirntod als sicheres Todeskriterium akzeptiert werden kann und die praktische Ausführung der Hirntoddiagnostik in Deutschland untersucht. Hierfür soll zunächst ein Überblick der historischen Entwicklung des TPGs dienen, die eine damalige Notwendigkeit einer Festlegung auf eine Definition des Todes veranschaulichen soll.
Die Frage, wann der Mensch stirbt bzw. wann er endgültig für tot erklärt werden kann, beschäftigt seit langer Zeit besonders die Rechtswissenschaftler, die Mediziner und die Ethiker und Psychologen.
Das Bewusstsein der Menschen und ihr vorausschauendes Denken, sowie die Erkenntnis der eigenen Vergänglichkeit, erzeugen zudem den Wunsch den Sterbens- und Todesprozess zu verstehen.
Aus dem historischen Blickwinkel betrachtet, hat besonders der medizinische Fortschritt, für welche die Todesdefinition bezüglich des „toten“ Organspenders von besonderer Relevanz ist, die Organtransplantation als medizinischen Standard eingeführt.
Das am 1. Dezember 1997 in Kraft getretene Transplantationsgesetz (TPG) legt erstmalig durch die Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) zur Feststellung des Todes, den Hirntod fest. Jene begriffliche Festlegung wird jedoch stark umstritten, besonders auch im Hinblick auf die Bedeutung, die der Hirntod für einen hirntoten Patienten hat.
Inhaltsverzeichnis
- A. Sterben und Tod führt zu kontroversen Diskussionen
- B. Der historische Verlauf des Todesbegriffes bis zum Inkrafttreten des TPG in Deutschland und Motive des Gesetzgebers
- I. Historie
- II. Die Motive des Gesetzgebers
- C. Der umstrittene Todesbegriff
- I. Der Prozess des Todes
- II. Der Hirntod in Abgrenzung zum Herzstillstand aus medizinischer Sicht und dessen Feststellung unter Berücksichtigung etwaiger Theorien, sowie das Nichtvorliegen von Schmerzempfindung bei Hirntoten
- 1. Geistigkeits- und Integrationstheorie, sowie deren Kombination
- 2. Weitere Kritik an der oben beschriebenen Hirntodfeststellung und dem festgelegten Gesamthirntodkonzept aus medizinischer Sicht
- III. Der Todesbegriff des Spenders insbesondere durch den Gesetzgeber
- 1. Eine kurze zivilrechtliche Beleuchtung
- 2. Sterben und Tod im TPG
- 3. Das Gesamthirntodkonzept des TPG in der Verfassungsrechtslehre und unter strafrechtlicher Betrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht den Tod des Menschen aus juristischer Sicht, wobei der Fokus auf den Todesbegriff im Transplantationsgesetz (TPG) liegt. Sie beleuchtet die historische Entwicklung des Todesbegriffs, analysiert den umstrittenen Hirntod und seine Feststellung, sowie dessen rechtliche und ethische Implikationen.
- Der historische Verlauf des Todesbegriffs und dessen Einfluss auf die Organtransplantation.
- Die rechtliche und medizinische Diskussion um den Hirntod als Todeskriterium.
- Die ethischen und verfassungsrechtlichen Aspekte der Organspende im Kontext des Hirntods.
- Die rechtliche Bewertung des TPG und dessen Bedeutung für die Organtransplantation in Deutschland.
- Die Herausforderungen und Problemfelder der Hirntoddiagnostik.
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel A stellt die kontroverse Debatte um den Sterbensprozess und den Todesbegriff dar.
- Kapitel B beleuchtet die historische Entwicklung des Todesbegriffs und die Motive des Gesetzgebers für die Einführung des TPG.
- Kapitel C untersucht den Todesbegriff im Detail, insbesondere den Hirntod in Abgrenzung zum Herzstillstand. Es werden verschiedene Theorien zum Hirntod vorgestellt und deren Kritikpunkte diskutiert.
- Kapitel D analysiert die rechtliche und medizinische Bedeutung des Hirntods im TPG. Es werden die verfassungsrechtlichen und strafrechtlichen Aspekte beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen Organtransplantation, Hirntod, Todesbegriff, Transplantationsgesetz (TPG), Verfassungsrecht, Strafrecht, Ethik, Medizin und die Feststellung des Todes.
Häufig gestellte Fragen
Wann gilt ein Mensch in Deutschland rechtlich als tot?
Seit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes (TPG) 1997 gilt der unwiderrufliche Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) als rechtliches Todeskriterium.
Warum ist der Hirntod als Todeskriterium umstritten?
Kritiker hinterfragen, ob ein Mensch mit funktionierendem Herz-Kreislauf-System wirklich tot ist, und diskutieren verschiedene Theorien zur Integration des Körpers.
Was regelt das Transplantationsgesetz (TPG)?
Das TPG regelt die Entnahme und Übertragung von Organen sowie die notwendigen Voraussetzungen für die Feststellung des Todes durch die Bundesärztekammer.
Was ist der Unterschied zwischen Hirntod und Herzstillstand?
Während beim Herzstillstand die Blutzirkulation stoppt, ist beim Hirntod das zentrale Steuerungsorgan irreversibel geschädigt, auch wenn der Körper künstlich beatmet werden kann.
Welche Rolle spielt die Hirntoddiagnostik in der Praxis?
Die Arbeit untersucht die praktische Ausführung der Diagnostik in Deutschland und die damit verbundenen medizinischen und ethischen Herausforderungen.
Haben Hirntote noch ein Schmerzempfinden?
Medizinisch wird davon ausgegangen, dass bei einem Gesamthirntod kein Bewusstsein und somit auch kein Schmerzempfinden mehr vorliegt, was jedoch in ethischen Debatten oft diskutiert wird.
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- Melanie Ellen Irmen (Author), 2014, Sterben und Tod in der Gesetzgebung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/340677