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Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum bedingten Vorsatz bei Tötungsdelikten

Title: Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum bedingten Vorsatz bei Tötungsdelikten

Seminar Paper , 2016 , 37 Pages , Grade: 1,0 (17 Punkte)

Autor:in: Daniel Martschink (Author)

Law - Penology
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Welche Anforderungen werden an den Nachweis bedingten Tötungsvorsatzes gestellt?

Die Rechtsprechung des BGH verirrt sich bei der Umschreibung des bedingten Tötungsvorsatzes in unklaren Begrifflichkeiten und führt mitunter bei – auf den ersten Blick – vergleichbaren Sachverhalten in einer Gesamtschau zu schwer nachvollziehbaren und teils konträren Ergebnissen. Die materiell-rechtliche Grenze zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit ist trotz der Fülle an scheinbar unterschiedlichen „Theorien“ dabei weniger unklar als vielmehr die Anforderungen, die an den Nachweis bedingt vorsätzlichen Handelns bei Tötungsdelikten gestellt werden. Der BGH bedient sich einer Fülle metaphorischer Umschreibungen und Formeln ohne näher zu erklären, was er darunter verstanden wissen will. Dass es noch zu keiner tauglichen Zusammenstellung von Anforderungen an den Nachweis bedingten Tötungsvorsatzes gekommen ist, stellt die Tatgerichte vor das Problem, dass der BGH unvorhersehbar Urteile kassiert.

Die Schwierigkeit besteht darin, dass zumindest das voluntative Element des Vorsatzes nicht als solches feststellbar ist. Es muss stattdessen von einem äußeren Geschehensablauf auf die innere Einstellung des Täters zur Tat geschlossen werden. Dabei geht es im Kern um ein Plausibilitätsurteil. Nämlich darum, ob die Alternativhypothese, dass der Täter nicht vorsätzlich handelte möglich und logisch schlüssig ist oder nicht.

Nach Darstellung dessen, was der BGH unter bedingtem Tötungsvorsatz versteht, wird untersucht, welche Anforderungen an die Feststellung gestellt werden, da das entscheidende Problem der praktischen Rechtsanwendung bei diesem strafprozessualen Nachweis liegt. In der Praxis ist der bedingte Tötungsvorsatz mehr Tat- als Rechtsfrage. Es wird sich zeigen, dass trotz aller Kritik und der scheinbaren Beliebigkeit der Rechtsprechung, mit den von den Strafsenaten formulierten Ausführungen eine Lösung besteht, die den Tatgerichten, ohne von der facettenreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuweichen, eine revisionsfeste Vorsatzprüfung ermöglicht.

Dabei wird keine fallgruppenorientierte Lösung präsentiert, sondern unabhängig davon eine generell anwendbare wissenschaftliche Methode dargestellt, die zu einer einheitlichen Behandlung von Grenzfällen des bedingten Tötungsvorsatzes führt.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einführung und Problemstellung

II. Definition von bedingtem Tötungsvorsatz in der Rechtsprechung des BGH

1. Tatbestandsvorsatz (dolus directus) als Ausgangspunkt des bedingten Vorsatzes

2. Elemente des bedingten Tötungsvorsatzes

a) Möglichen Todeseintritt erkennen (kognitives Element)

b) Billigung des Todes (voluntatives Element)

III. Anforderungen an die tatgerichtliche Feststellung des bedingten Vorsatzes

1. Objektive (Lebens-)Gefährlichkeit der Tathandlung

2. Gesamtschau aller Tatumstände („Gesamtbetrachtungsmodell“)

a) Konkrete Angriffsweise

b) Psychischer Zustand des Täters zum Tatzeitpunkt

c) Motivationslage des Täters

d) Persönlichkeit des Täters/Einstellung des Täters zu Gewalt

e) Weitere Indizien

IV. Einzelne Kritikpunkte an der Rechtsprechung des BGH

1. Sog. „Hemmschwelle“ vor der Tötung eines Menschen

2. Berücksichtigung von Strafzumessungsaspekten auf der Vorsatzebene

a) Nachtatverhalten

b) „Ausländerhass“ und „Persönlichkeit“

3. Systembruch durch Vorsatz-Einschränkungen in psycho-physischen Ausnahmesituationen

V. Zusammenfassung und Lösungsvorschlag

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die strafrechtliche Abgrenzung zwischen bedingtem Tötungsvorsatz (dolus eventualis) und bewusster Fahrlässigkeit bei Tötungsdelikten in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Ziel ist es, eine methodisch saubere und revisionsfeste Prüfung darzustellen, die eine einheitliche Behandlung von Grenzfällen ermöglicht, ohne in eine fallgruppenorientierte Kasuistik zu verfallen.

  • Anforderungen an den Nachweis des bedingten Tötungsvorsatzes
  • Kritische Würdigung der "Gesamtbetrachtung" (Gesamtbetrachtungsmodell)
  • Rolle von Indizien wie Angriffsweise, Motivlage und Täterpersönlichkeit
  • Abgrenzung zum Strafzumessungsrecht und Kritik an "Leerformeln" wie der Hemmschwellentheorie
  • Lösungsvorschlag: Nachweis durch Alternativhypothesenausschluss

Auszug aus dem Buch

II. Definition von bedingtem Tötungsvorsatz in der Rechtsprechung des BGH

Gemäß § 15 StGB ist nur vorsätzliches Handeln strafbar, soweit nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich unter Strafe stellt. Der Gesetzgeber hat auf eine Legaldefinition des Vorsatzbegriffs verzichtet und stattdessen die inhaltliche Ausfüllung des Begriffs Rechtsprechung und Lehre überlassen.13

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH setzt Vorsatz die Kenntnis aller zum objektiven Tatbestand gehörenden Merkmale und den Willen zur Verwirklichung dieser voraus.14 Damit besteht Vorsatz aus einem kognitiven (Wissen) und einem voluntativen (Wollen) Element.

Aus §§ 8, 16 I S. 1 StGB ergibt sich des Weiteren, dass der Tatbestandsvorsatz bei Begehung der Tat, mithin in dem Zeitpunkt, in dem der Täter oder Teilnehmer handelt oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen, gegeben sein muss (Koinzidenzprinzip).15 Ein zuvor gefasster „Vorsatz“ oder die nachträgliche Billigung sind nicht ausreichend.16

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einführung und Problemstellung: Die Arbeit thematisiert die Schwierigkeit der Abgrenzung von bedingtem Tötungsvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit, da der BGH häufig unklare Formeln verwendet.

II. Definition von bedingtem Tötungsvorsatz in der Rechtsprechung des BGH: Es werden die kognitiven und voluntativen Elemente des Vorsatzes erläutert, wobei betont wird, dass der Vorsatz zum Zeitpunkt der Tat vorliegen muss.

III. Anforderungen an die tatgerichtliche Feststellung des bedingten Vorsatzes: Dieses Kapitel behandelt das Gesamtbetrachtungsmodell und die Notwendigkeit, verschiedene Indizien wie Angriffsweise, Täterpersönlichkeit und Motivlage in eine Gesamtwürdigung einzubeziehen.

IV. Einzelne Kritikpunkte an der Rechtsprechung des BGH: Der Autor kritisiert die Hemmschwellentheorie sowie die Vermischung von Vorsatzprüfung mit strafzumessungsrechtlichen Erwägungen wie dem Nachtatverhalten.

V. Zusammenfassung und Lösungsvorschlag: Es wird ein methodischer Ansatz vorgeschlagen, der den Nachweis des bedingten Tötungsvorsatzes über den Ausschluss plausibler Alternativhypothesen definiert.

Schlüsselwörter

Bedingter Tötungsvorsatz, dolus eventualis, bewusste Fahrlässigkeit, BGH, Rechtsprechung, Strafrecht, Gesamtbetrachtung, Alternativhypothese, Hemmschwelle, Vorsatznachweis, Tötungsdelikte, Koinzidenzprinzip, voluntatives Element, kognitives Element, Indizien.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Abgrenzung zwischen dem bedingten Vorsatz bei Tötungsdelikten und der bewussten Fahrlässigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zentrale Themen sind die Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes, die Rolle des "Gesamtbetrachtungsmodells", die Kritik an unpräzisen Begriffen wie der "Hemmschwelle" und die korrekte Einordnung von Indizien.

Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?

Das Ziel ist die Darstellung einer revisionsfesten Methode zur Vorsatzprüfung, die auf der Bildung und dem Ausschluss von Alternativhypothesen basiert.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, kombiniert mit einer tiefgehenden Analyse der höchstrichterlichen Rechtsprechung und strafrechtswissenschaftlicher Literatur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Definitionselemente des Tötungsvorsatzes, die erforderliche Gesamtbetrachtung von Tatumständen und kritisiert methodische Schwächen der BGH-Rechtsprechung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind bedingter Tötungsvorsatz, dolus eventualis, Gesamtbetrachtung, Alternativhypothese und Hemmschwellentheorie.

Wie bewertet der Autor die "Hemmschwellentheorie" des BGH?

Der Autor stuft die Hemmschwelle als ein stilistisches Mittel ohne inhaltlichen Mehrwert ein und begrüßt, dass der BGH in neuerer Rechtsprechung von einer eigenständigen "Theorie" abrückt.

Warum hält der Autor eine strikte Trennung zwischen Vorsatzebene und Strafzumessung für notwendig?

Der Autor argumentiert, dass eine Vermischung – etwa durch die Einbeziehung des Nachtatverhaltens in die Vorsatzprüfung – zu einer unzulässigen Umgehung des Schuldprinzips und einer möglichen Doppelverwertung von Strafzumessungstatsachen führt.

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Details

Title
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum bedingten Vorsatz bei Tötungsdelikten
College
Martin Luther University  (Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
Course
Aktuelle Fragen des Straf- und Strafprozessrechts bei Prof. Dr. Hans Lilie
Grade
1,0 (17 Punkte)
Author
Daniel Martschink (Author)
Publication Year
2016
Pages
37
Catalog Number
V340691
ISBN (eBook)
9783668301238
ISBN (Book)
9783668301245
Language
German
Tags
BGH Mord Totschlag Rechtsprechung dolus eventualis Fahrlässigkeit Kindstötung Hammerschlag-Fall Aids-Fall Körperverletzung Lebensgefährdungsvorsatz
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Daniel Martschink (Author), 2016, Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum bedingten Vorsatz bei Tötungsdelikten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/340691
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