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Wasserrechtliche Bewirtschaftungsziele und die Entwässerung von Straßen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Juli 2015 (C-461/13) und der Novellierung der Oberflächengewässerverordnung

Título: Wasserrechtliche Bewirtschaftungsziele und die Entwässerung von Straßen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Juli 2015  (C-461/13) und der Novellierung der Oberflächengewässerverordnung

Redacción Científica , 2016 , 69 Páginas

Autor:in: Klaus Füßer (Autor), Dr. Marcus Lau (Autor)

Derecho - Derecho público / Derecho administrativo
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Wasser ist ein hohes Gut. Sein Schutz hatte in Deutschland daher schon sehr früh einen hohen Stellenrang. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat diesen Schutz verstärkt und einen Paradigmenwechsel weg vom Bewirtschaftungsansatz hin zu einem eher ökologischen Verständnis eingeläutet. Zentraler Baustein des modernen europäischen Wasserrechts sind die Bewirtschaftungsziele des Art. 4 I WRRL, in deutsches Wasserrecht umgesetzt in §§ 27, 44 und 47 WHG.

Hierzu hat der Europäische Gerichtshof am 1. Juli 2015 auf Veranlassung des Bundesverwaltungsgerichts ein Grundsatzurteil gesprochen, das vor allem mit Blick auf die Straßenentwässerung auch den Straßenbau nicht unberührt lassen wird. Außerdem ist am 21. Juli 2016 eine neue Oberflächengewässerverordnung (OGewV) in Kraft getreten, die in Bezug auf die Straßenentwässerung ebenfalls Neuerungen bringt.

Damit sind nicht nur schwierige fachliche Fragen, sondern auch eine ganze Reihe rechtlicher Fragen aufgeworfen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hatte daher im Juni 2015 die Erstellung eines Rechtsgutachtens zu diesem Themenkomplex in Auftrag gegeben. Nach Inkrafttreten der neuen Oberflächengewässerverordnung ist dieses Gutachten nochmals überarbeitet und abschließend fertiggestellt worden. Auf Grund mehrerer Anfragen anderer öffentlicher Stellen und des auch sonst bekundeten hohen öffentlichen Interesses an den Ergebnissen dieses Gutachtens hat die NLStBV Freigabe zu dessen Veröffentlichung erteilt und konnten daher die folgenden Zeilen nun einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Für wertvolle Hinweise insbesondere zu den praktischen Nöten der Straßenbaulastträger bei der Entwässerung von Straßen sowie zu den technisch-organisatorischen Hintergründen bedanken wir uns herzlich bei Herrn Stephan Köhler und Herrn Dr. Ulrich Kasting (beide NLStBV).

Nach der Darstellung der wesentlichen Hintergründe (sogleich I.) erfolgt die rechtliche Erörterung der aufgeworfenen Fragen (nachfolgend II.). Am Ende werden die gewonnenen Ergebnisse in insgesamt 20 Thesen noch einmal zusammenfassend wiedergegeben (zuletzt III.).

Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Hintergründe

II. Rechtliche Würdigung

1. Wasserrecht und Straßenbau

2. Auswirkungen des Weservertiefungsurteils

2.1. Hintergründe

2.2. Kernaussagen des Urteils

2.2.1. Verbindlichkeit der Bewirtschaftungsziele

2.2.2. Verschlechterungsverbot

2.3. Bewertung und Konsequenzen

2.3.1. Verbindlichkeit der Bewirtschaftungsziele

2.3.1.1.Erforderliche Eintrittswahrscheinlichkeit

2.3.1.2.Übertragbarkeit auf den chemischen und mengenmäßigen Zustand

2.3.1.3.Bezug zur Bewirtschaftungsplanung

2.3.2. Verschlechterungsverbot

2.3.2.1.Maßgeblichkeit der Qualitätskomponenten

2.3.2.2.Einstufung in die schlechteste Zustandsklasse

2.3.2.3.Maßstab des Wasserkörpers

2.4. Ausnahme nach § 31 II 1 WHG

2.4.1. Neue Veränderung der physischen Gewässereigenschaften

2.4.2. Ausnahmegründe

2.4.3. Alternativenprüfung

2.4.4. Minimierungspflicht

2.5. Verhältnis zum europäischen Gebietsschutz

3. Auswirkungen der Novellierung der Oberflächengewässerverordnung

4. Anforderungen an Zulassungsverfahren und Planvorlagen

4.1. Wasserrechtliches Prüfprogramm

4.2. Planvorlagen

III. Zusammenfassung, Ergebnisse

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit analysiert die rechtlichen Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Juli 2015 zur Weservertiefung sowie der Novellierung der Oberflächengewässerverordnung auf die Straßenentwässerung. Dabei wird untersucht, wie Anforderungen an wasserrechtliche Zulassungsverfahren und Planvorlagen durch die striktere Auslegung des Verschlechterungsverbots und des Verbesserungsgebots beeinflusst werden, insbesondere im Hinblick auf Chlorideinträge.

  • Wasserrechtliche Bewirtschaftungsziele nach der WRRL
  • Implikationen des EuGH-Urteils „Weservertiefung“ für den Straßenbau
  • Methoden der Gewässerzustandsbewertung und Prognose bei Einleitungen
  • Umgang mit Ausnahmetatbeständen nach § 31 II 1 WHG
  • Anforderungen an die fachliche Qualität von Planvorlagen im Straßenbau

Auszug aus dem Buch

2.2.1. Verbindlichkeit der Bewirtschaftungsziele

Zur ersten Vorlagefrage meinte der Europäische Gerichtshof, dass die besseren Gründe für die Auslegung sprechen, wonach sich Art. 4 I lit. a) WRRL nicht auf die programmatische Formulierung bloßer Ziele der Bewirtschaftungsplanung beschränkt, sondern – sobald der ökologische Zustand des betreffenden Wasserkörpers festgestellt ist – in jedem Abschnitt des nach dieser Richtlinie vorgeschriebenen Verfahrens verbindliche Wirkungen entfaltet25. Aus Anlass einer entsprechenden Einlassung der EU-Kommission im Vorabentscheidungsverfahren stellte der Europäische Gerichtshof darüber hinaus klar, dass das Verschlechterungsverbot selbständig neben das Verbesserungsgebot tritt und nicht nur ein Instrument im Dienst der Pflicht zur Verbesserung des Zustands der Wasserkörper darstellt26. Zusammenfassend schlussfolgert der Gerichtshof,

„dass vorbehaltlich der Gewährung einer Ausnahme jede Verschlechterung des Zustands eines Wasserkörpers zu vermeiden ist, unabhängig von längerfristigen Planungen in Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprorammen. Die Pflicht zur Verhinderung der Verschlechterung des Zustands der Oberflächenwasserkörper bleibt in jedem Stadium der Durchführung der Richtlinie 2000/60 verbindlich und gilt für jeden Typ und jeden Zustand eines Oberflächenwasserkörpers, für den ein Bewirtschaftungsplan erlassen wurde oder hätte erlassen werden müssen. Der betreffende Mitgliedsstaat ist folglich verpflichtet, die Genehmigung eines Vorhabens zu versagen, wenn es geeignet ist, den Zustand des fraglichen Wasserkörpers zu verschlechtern oder die Erreichung eines guten Zustands der Oberflächenwasserkörper zu gefährden, es sei denn, dass Vorhaben fällt unter eine der in Art. 4 Abs. 7 der Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen.“27

Zusammenfassung der Kapitel

I. Hintergründe: Einleitung in die Problematik der Straßenoberflächenwasserableitung und Darstellung des wasserrechtlichen Rahmens unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben der WRRL.

II. Rechtliche Würdigung: Detaillierte juristische Analyse der Auswirkungen des EuGH-Urteils „Weservertiefung“ auf das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot, unter besonderer Betrachtung der Ausnahme nach § 31 II 1 WHG.

3. Auswirkungen der Novellierung der Oberflächengewässerverordnung: Untersuchung der spezifischen Neuerungen durch die OGewV, insbesondere der neuen Kenngrößen für den Parameter Chlorid und deren Einfluss auf die Straßenentwässerung.

4. Anforderungen an Zulassungsverfahren und Planvorlagen: Darstellung der gestiegenen Anforderungen an wasserrechtliche Prüfprogramme und inhaltliche Ausgestaltung der Planunterlagen für Straßenbauvorhaben.

III. Zusammenfassung, Ergebnisse: Abschließende Synthese der 20 Thesen und wesentlichen Erkenntnisse aus der Untersuchung.

Schlüsselwörter

Wasserrahmenrichtlinie, WRRL, Verschlechterungsverbot, Verbesserungsgebot, Straßenentwässerung, Weservertiefung, Oberflächengewässerverordnung, Chlorid, Wasserkörper, Planfeststellung, Ausnahme, § 31 II 1 WHG, Gewässerbenutzung, ökologischer Zustand, Bewirtschaftungsplanung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie der novellierten Oberflächengewässerverordnung für die Einleitung von Straßenoberflächenwasser in Gewässer ergeben.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf der Auslegung der Bewirtschaftungsziele der WRRL, der operativen Umsetzung des Verschlechterungsverbots, der Anwendung von Ausnahmeregelungen für Straßenbauvorhaben und der notwendigen Dokumentation in Planvorlagen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, Klarheit darüber zu schaffen, in welchem Umfang zukünftige Straßenbauvorhaben hinsichtlich ihrer gewässerökologischen Wirkungen zu prüfen sind und wie Planunterlagen rechtssicher aufzubereiten sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung von Rechtsprechung (insbes. EuGH und BVerwG) und der Anwendung von gesetzlichen Vorschriften sowie fachlichen Leitfäden basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Auswirkungen des „Weservertiefungsurteils“ auf die Bewirtschaftungsziele, die Prüfung der Ausnahmemöglichkeiten nach WHG und die detaillierte Betrachtung der neuen Chlorid-Grenzwerte.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie WRRL, Verschlechterungsverbot, Straßenentwässerung, Chloridbelastung und wasserrechtliche Planfeststellung charakterisiert.

Warum ist die Unterscheidung zwischen dem „sehr guten“ und „guten“ Zustand für die Straßenentwässerung relevant?

Sie ist relevant, da unterschiedliche Grenzwerte für den Chloridgehalt je nach Zielzustand des Gewässers gelten und bei einem schlechteren Zustand strengere Anforderungen an die Begründung der Unschädlichkeit einer Einleitung gestellt werden.

Welche Rolle spielt der Chlorid-Jahresmittelwert für die Genehmigungsfähigkeit?

Der Jahresmittelwert von 200 mg/l dient als Orientierungswert für den „guten“ Zustand. Wird dieser eingehalten, kann in der Regel von der Unbedenklichkeit der Einleitung für das Gewässer ausgegangen werden, was die Verwaltungsverfahren vereinfacht.

Final del extracto de 69 páginas  - subir

Detalles

Título
Wasserrechtliche Bewirtschaftungsziele und die Entwässerung von Straßen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Juli 2015 (C-461/13) und der Novellierung der Oberflächengewässerverordnung
Autores
Klaus Füßer (Autor), Dr. Marcus Lau (Autor)
Año de publicación
2016
Páginas
69
No. de catálogo
V340875
ISBN (Ebook)
9783668316973
ISBN (Libro)
9783668316980
Idioma
Alemán
Etiqueta
Wasserrecht Rechtswissenschaft Wasserrahmenrichtlinie WRRL Umweltrecht Europarecht Rechtsentwicklung Straßenbau FFH-Richtlinie Wasser EuGH Wasserhaushalt WHG
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Klaus Füßer (Autor), Dr. Marcus Lau (Autor), 2016, Wasserrechtliche Bewirtschaftungsziele und die Entwässerung von Straßen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Juli 2015 (C-461/13) und der Novellierung der Oberflächengewässerverordnung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/340875
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