Die Ehe kann aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden, beispielweise aus soziologischer, psychologischer, philosophischer, kirchenrechtlicher oder staatsrechtlicher Sicht. In dieser Arbeit wird das Hauptaugenmerk auf die eherechtlichen Bestimmungen und Vorgaben der evangelischen Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses in Österreich unter Einbezug der historischen Entwicklung gelegt.
Vorweggenommen sei angemerkt, dass eigentlich jede konfessionell geschlossene Ehe auf rechtsverbindlichen Grundlagen aufbaut. Wenn zwei Menschen heiraten, ergeben sich aus der ehelichen Verbindung Rechte und Pflichten, die sowohl im Kirchenrecht als auch im Zivilrecht verankert sind. Das kirchliche Eherecht beruht auf der Lehre und Sichtweise der jeweiligen Kirche über die Ehe.
Im Folgenden wird die Evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses begrifflich erläutert sowie ihre historische Entwicklung im Reformationszeitalter kurz dargestellt. Der daran anschließende geschichtliche Rückblick auf die Wurzeln für das Eheverständnis der Reformatoren, ausgehend von der damals vorherrschenden römisch-katholischen Lehre, soll in Abgrenzung dazu Luthers Ansichten zur Ehe als „weltlich Ding“ darlegen.
Im kanonischen Recht ist die Ehe ein Sakrament, die Reformatoren bestreiten unter Bezugnahme auf Stellen im Neuen Testament die „Sakramentalität“ der Ehe. Das Eherecht unterliegt nicht der eigenen Kirche, sondern wird weltlichen Gerichten überantwortet. Die Befürwortung oder Ablehnung der Ehe als Sakrament hat Auswirkungen auf die Form der Eheschließung und die Zulassung zu einer möglichen Trennung der Ehe. Die Evangelische Kirche thematisiert auch die Frage der Ehelosigkeit und Jungfräulichkeit. Im Gegensatz zur römisch-katholischen Kirche lehnten die Reformatoren allerdings den Zölibat ab. In der Arbeit wird die Position Luthers dazu diskutiert.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Begriffserklärung Evangelische Kirche A. u. H. B.
2. Geschichtlicher Rückblick auf die Entstehung der evangelischen Kirche
2.1. Augsburger Bekenntnis
2.2. Helvetisches Bekenntnis
3. Das Eheverständnis der Reformatoren
3.1. Ehe als „weltlich Ding“
3.2. Sakramentalität der Ehe
3.3. Trennung und Scheidung
3.4. Die Doppelehe des Landgrafen Philipp I. von Hessen
3.5. Augsburger und Helvetisches Bekenntnis im Vergleich
4. Ehelosigkeit und Jungfräulichkeit
5. Eheverständnis der evangelischen Kirchen in Österreich heute
5.1. Einehe
5.2. Eheschließung
5.3. Konfessionsverschiedene Ehen
5.4. Scheitern und Auflösung der Ehe
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die eherechtlichen Bestimmungen und das Eheverständnis der Evangelischen Kirche A. u. H. B. in Österreich unter Berücksichtigung ihrer historischen Entwicklung. Dabei wird insbesondere der Kontrast zur römisch-katholischen Sakramententheologie sowie die Entwicklung vom Reformationszeitalter bis zur modernen pastoralen Praxis beleuchtet.
- Historische Wurzeln des evangelischen Eheverständnisses
- Abgrenzung der Ehe als „weltlich Ding“ gegenüber dem Sakramentsbegriff
- Einstellung der Reformatoren zu Zölibat und Ehelosigkeit
- Rechtliche und theologische Rahmenbedingungen der Scheidung
- Moderne Seelsorge und Umgang mit konfessionsverschiedenen Ehen
Auszug aus dem Buch
3.1. Ehe als „weltlich Ding“
Die röm.-kath. Lehre sieht die Ehe als Bund, der durch Christus zu einem Sakrament erhoben worden ist. So wird die Ehe von Christen als Hinweis auf den Bund zwischen Christus und der Kirche und auch als gnadenhafte Anteilnahme an Christus verstanden.
Martin Luther vertrat eine gegensätzliche Position und stellte die Ehe als ein „weltlich Ding“ dar, ähnlich wie Kleider und Speisen, Haus und Hof der weltlichen Obrigkeit untergeordnet. Auch Calvin zieht einen Vergleich der Ehe mit dem Ackerbau, der Architektur, dem Schusterhandwerk und ähnlichen irdischen Betätigungen.
Weltlichkeit der Ehe bedeutet, dass die Ehe zur Schöpfungsordnung gehört, nicht zur Erlösung. Luther lehnt jedoch nicht die Autorität der Kirche bei der Führung und Ordnung ab, sieht die Ehe aber als Rechtsinstitut im weltlichen Bereich angesiedelt und erklärt die weltliche Autorität dafür zuständig. Er betrachtet die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, aber auch als „[…] ein edler, großer, seliger Stand, […] so er recht gehalten wird!“ Im Traubüchlein für die einfältigen Pfarrherrn schreibt er: „Demnach, weil die Hochzeit und Ehestand ein weltlich Geschäft ist, gebührt uns Geistlichen und Kirchendiener, nichts darin zu ordnen oder regieren, sondern lassen einer iglichen Stadt und Land hierin ihren Brauch und Gewohnheit, wie sie gehen.“
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Arbeit erläutert die eherechtlichen Bestimmungen der Evangelischen Kirche A. u. H. B. unter Einbezug der historischen Entwicklung und gesellschaftlichen Bezüge.
1. Begriffserklärung Evangelische Kirche A. u. H. B.: Dieses Kapitel definiert den Zusammenschluss der beiden großen protestantischen Kirchen in Österreich und deren rechtlichen Status.
2. Geschichtlicher Rückblick auf die Entstehung der evangelischen Kirche: Es werden die Grundlagen durch das Augsburger und das Helvetische Bekenntnis als Basis für die reformatorische Identität dargelegt.
3. Das Eheverständnis der Reformatoren: Dieser Hauptteil analysiert Luthers Verständnis der Ehe als „weltliches Ding“ im Gegensatz zur Sakramentalität, inklusive der Themen Scheidung und der Doppelehe Philipps von Hessen.
4. Ehelosigkeit und Jungfräulichkeit: Das Kapitel behandelt die Ablehnung des Zölibats durch die Reformatoren und die biblische Begründung für die Ehe von Geistlichen.
5. Eheverständnis der evangelischen Kirchen in Österreich heute: Es wird die heutige Praxis der Ehe als irdische Lebensgemeinschaft, die kirchliche Trauung sowie der Umgang mit Scheidung und Konfessionsverschiedenheit beschrieben.
Schlüsselwörter
Evangelische Kirche, A. u. H. B., Reformation, Eheverständnis, weltliches Ding, Sakrament, Luther, Ehescheidung, Konfessionsverschiedene Ehe, Trauung, Zölibat, Schöpfungsordnung, Seelsorge, Kirchenrecht, Österreich.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung und dem aktuellen Verständnis des Eherechts innerhalb der Evangelischen Kirche A. u. H. B. in Österreich.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die historische Entstehung des evangelischen Ehebegriffs, der Vergleich zur katholischen Sakramententheologie sowie die heutige seelsorgerische Praxis bei Eheschließungen und Trennungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Grundlagen des reformatorischen Eheverständnisses historisch herzuleiten und deren Auswirkungen auf das heutige Ehe- und Scheidungsrecht der evangelischen Kirchen zu erläutern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse von Primär- und Sekundärquellen, insbesondere reformatorische Schriften (wie das Traubüchlein Luthers) und kirchenrechtliche Literatur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Ehelehre der Reformatoren, die Abgrenzung zum Sakramentsbegriff, die Haltung zum Zölibat und die spezifischen Entwicklungen bezüglich Scheidung und Wiederheirat diskutiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Evangelische Kirche, Eheverständnis, Reformation, „weltliches Ding“, Ehescheidung und Sakramentalität.
Warum lehnte Luther die Ehe als Sakrament ab?
Luther sah die Ehe als Rechtsinstitut, das der Schöpfungsordnung angehört und für alle Menschen offensteht, nicht als ein spezifisch christliches Gnadenmittel oder Sakrament.
Wie geht die Evangelische Kirche mit Geschiedenen um?
Da die Ehe als Lebensgemeinschaft zwar auf Dauer angelegt, aber menschlich zerbrechlich ist, bejaht die Kirche nach einem seelsorglichen Gespräch unter Umständen eine neuerliche Trauung als Chance für einen Neuanfang.
- Arbeit zitieren
- Mag. iur. Amanda Reiter (Autor:in), 2016, Die Ehe in den Kirchen des Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses. Das rechtliche Verständnis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/340935