Einer der größten Skandale des letzten Jahres war die Manipulation von Abgaswerten durch die Volkswagen AG. Dieser Sachverhalt ist nicht nur zivil-, sondern auch strafrechtlich relevant. Die Arbeit befasst sich mit eben diesen strafrechtlichen Problemen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Sachverhalt nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen
C. Strafbarkeit wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall gemäß § 263 I, III 2 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 Alt. 1 und 2 StGB
I. Strafbarkeit der Personen, die die Entscheidung getroffen haben
1. Täuschung
2. Irrtumserregung
3. Vermögensverfügung
4. Vermögensschaden
5. Bereicherungsabsicht
6. Verwirklichung von Regelbeispielen nach § 263 III StGB
7. Ergebnis
II. Strafbarkeit der Compliance-Officers und der Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG
1. Problematik
2. Argumentationsstand
3. Stellungnahme/ Ergebnis
D. Folgen des Betrugs nach dem OWiG und der AO
E. Rechtsvergleichende Erwägung: Strafbarkeit in einem Staat mit Unternehmensstrafrecht – exemplarisch: Die Vereinigten Staaten von Amerika
F. Stellungnahme/ Schluss
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die strafrechtliche Relevanz des „VW-Abgasskandals“ und analysiert, inwieweit das deutsche Strafrecht, insbesondere der Betrugstatbestand gemäß § 263 StGB, auf die Verantwortlichen anwendbar ist und welche Herausforderungen dies für die Unternehmensführung und das bestehende Rechtssystem mit sich bringt.
- Strafrechtliche Bewertung des Betrugs bei manipulativer Software
- Haftungsfragen für Compliance-Beauftragte und Vorstandsmitglieder
- Diskussion über die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland
- Vergleichende Analyse der Unternehmensstrafbarkeit nach US-Recht
- Folgen von Straftaten nach dem OWiG und steuerrechtliche Implikationen
Auszug aus dem Buch
C. Strafbarkeit wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall gemäß § 263 I, III 2 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 Alt. 1 und 2 StGB
I. Strafbarkeit der Personen, die die Entscheidung getroffen haben
1. Täuschung
Eine Täuschung über Tatsachen liegt in jeder wahrheitswidrigen Behauptung oder sonstigem Verhalten, das einen Erklärungswert hat und der Irreführung anderer dient. Volkswagen hatte mit „Clean Diesel Fahrzeugen“ geworben, die alle Abgasnormen erfüllen sollten. In Wirklichkeit war dies aber nicht der Fall, durch die integrierte Software erfüllten die Fahrzeuge nur auf dem Prüfstand die Normen. Zwar weichen auch die Realwerte der Fahrzeuge anderer Hersteller von den Testwerten ab, da auch diese bei Tests versuchen, den Energieverbrauch zu minimieren. Dies ist nicht verboten; die Tests lassen sich in dieser Hinsicht (noch) regulär beeinflussen. Art. 5 II VO (EG) 715/2007 verbietet jedoch ausdrücklich die Regulierung des Abgasausstoßes durch eine Software, deshalb liegt eine Täuschung vor.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den „Dieselgate-Skandal“ und die rechtlichen Herausforderungen, die dieser für das deutsche Strafrecht und die Diskussion um ein Unternehmensstrafrecht aufwirft.
B. Sachverhalt nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen: Dieses Kapitel fasst die technischen Manipulationen der Emissionswerte bei Diesel- und später auch Benzinfahrzeugen sowie die behördlichen Reaktionen zusammen.
C. Strafbarkeit wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall gemäß § 263 I, III 2 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 Alt. 1 und 2 StGB: Hier wird detailliert die Erfüllung der Betrugstatbestandsmerkmale durch die Entscheidungsträger geprüft und die strafrechtliche Verantwortung von Compliance-Organen diskutiert.
D. Folgen des Betrugs nach dem OWiG und der AO: Dieses Kapitel widmet sich den bußgeldrechtlichen Konsequenzen für das Unternehmen sowie den möglichen Folgen durch Steuerhinterziehung.
E. Rechtsvergleichende Erwägung: Strafbarkeit in einem Staat mit Unternehmensstrafrecht – exemplarisch: Die Vereinigten Staaten von Amerika: Das Kapitel vergleicht das deutsche System mit dem US-amerikanischen Ansatz der Unternehmensstrafbarkeit und zeigt Möglichkeiten der Kooperation mit Behörden auf.
F. Stellungnahme/ Schluss: Der abschließende Teil fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Notwendigkeit sowie die Vereinbarkeit eines Unternehmensstrafrechts mit dem deutschen Schuldprinzip.
Schlüsselwörter
Betrug, Abgasskandal, VW, Unternehmensstrafrecht, Compliance, Garantenstellung, § 263 StGB, Geschäftsherrenhaftung, Täuschung, Vermögensschaden, US-Recht, Strafbarkeit, Wirtschaftskriminalität, OWiG, Schadensersatz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Aufarbeitung des Abgas-Skandals bei der Volkswagen AG, insbesondere unter dem Aspekt des Betrugs.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Prüfung des Betrugstatbestands, der Haftung von Compliance-Beauftragten und Vorständen sowie der rechtsvergleichenden Betrachtung des US-amerikanischen Unternehmensstrafrechts.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist die strafrechtliche Einordnung der Manipulationsvorgänge und die Beantwortung der Frage, ob das derzeitige deutsche Recht ausreicht oder ein spezifisches Unternehmensstrafrecht notwendig ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die klassische strafrechtliche Dogmatik sowie eine rechtsvergleichende Methode zur Analyse der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale des Betruges (Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung, Schaden) auf den VW-Fall angewandt und die Garantenstellung der Unternehmensführung erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den zentralen Begriffen gehören unter anderem Betrug, Compliance, Unternehmensstrafrecht und Garantenstellung.
Wie bewertet der Autor die Haftung von Compliance-Officers?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass Compliance-Mitglieder und Vorstände aufgrund ihrer Garantenstellung für die Unterlassung von Gegenmaßnahmen im Rahmen einer Beihilfe durch Unterlassen strafbar sein können.
Ist ein Unternehmensstrafrecht laut Autor mit dem Schuldprinzip vereinbar?
Der Autor argumentiert, dass ein auf juristische Personen angepasstes Verständnis von "Unternehmensschuld" durchaus mit den Grundprinzipien des Strafrechts vereinbar ist und ein notwendiger Schritt wäre.
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- Anonym (Autor), 2016, Strafbarkeit im VW-Skandal, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/341078