Zu expansiv? Die Geldpolitik von EZB und FED im Vergleich


Trabajo Escrito, 2016

21 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geldpolitische Grundlagen
2.1 Definition Geldpolitik
2.2 Definition Zentralbank

3. Europäische Zentralbank
3.1 Institutioneller Rahmen
3.1.1 EZB-Rat
3.1.2 EZB-Direktorium
3.1.3 Erweiterter Rat
3.2 Geldpolitisches Instrumentarium
3.2.1 Offenmarktgeschäfte
3.2.2 Ständige Fazilitäten
3.2.3 Mindestreservesystem

4. Federal Reserve System
4.1 Institutioneller Rahmen
4.1.1 Board of Governors
4.1.2 Federal Reserve Banks (FRBs)
4.1.3 Federal Open Market Committee (FOMC)
4.2 Geldpolitisches Instrumentarium
4.2.1 Offenmarktgeschäfte
4.2.2 Diskontpolitik
4.2.3 Mindestreservesystem

5. Vergleich der Geldpolitik von EZB und FED

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

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Lexikon englischer Begriffe

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Im Zuge der Globalisierung sind die Volkswirtschaften näher aneinandergerückt, was zu schnellerer Kommunikation und stärkerer Vernetzung der Wirtschaftsräume führte. Daraus folgt, dass Krisen nicht mehr nur lokale Märkte betreffen, sondern nunmehr gleichermaßen sämtliche international ausgerichtete Länder. Seit der Finanzkrise, die im Jahr 2008 in den USA ausgelöst und sich zeitgleich auch im Euroraum ausbreitete, ist die Geldpolitik der maßgebenden Zentralbanken ein fokussiertes Thema. Die von ihnen ergriffenen geldpolitischen Maßnahmen haben im Zuge der Krisenbewältigung weltweit enorm an Bedeutung gewonnen.[1] Mit geldpolitischen Maßnahmen mussten die nationalen Zentralbanken Position beziehen, um der Krise und ihren negativen Folgen mit gezielter Geldpolitik entgegenzuwirken. Darunter auch die Europäische Zentralbank in Europa und die Federal Reserve in den USA, zwei der wichtigsten Notenbanken der Welt.[2]

Ziel dieser Hausarbeit ist es, das Konzept der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank mit der Geldpolitik des Federal Reserve Systems zu vergleichen. Dafür werden in Kapitel 2 zunächst grundliegende geldpolitische Begriffe definiert. Anschließend wird in den Kapiteln 3 und 4 neben der jeweiligen Zentralbank und ihrem geschichtlichen Hintergrund, der institutionelle Rahmen und das geldpolitische Instrumentarium vorgestellt. Dem darauffolgenden Vergleich liegen u.a. ebenfalls die Daten dieser Kapitel zugrunde

2. Geldpolitische Grundlagen

2.1 Definition Geldpolitik

„Die Geldpolitik beinhaltet alle Maßnahmen, die aufgrund geldtheoretischer Erkenntnisse zur Regelung der Geldversorgung und des Kreditangebots der Banken unter Beachtung der gesamtwirtschaftlichen Ziele ergriffen werden.“[3] Diese wirtschaftspolitischen Maßnahmen kann eine Zentralbank ergreifen, um die ihr jeweils gesetzten Ziele, wie z.B. Geldwertstabilität, Wachstumsförderung und Förderung der Beschäftigung, zu erreichen. Um an diese Ziele zu gelangen, gibt es zwei Möglichkeiten. Einerseits die Verknappung der Geldmenge, in der Volkswirtschaftslehre auch restriktive Geldpolitik genannt, welche zur Folge hat, dass Kredite durch höhere Zinsen teurer werden. Andererseits kann die Geldmenge auch ausgedehnt werden, was zu billigeren Krediten durch niedrige Zinsen führt. Dies wird auch als expansive Geldpolitik bezeichnet.[4] Der Leitzins wird von den Zentralbanken festgelegt und ist ein Instrument der Geldpolitik. Er bietet Geschäftsbanken die Möglichkeit, sich bei den Zentralbanken refinanzieren zu können. Dazu haben diese Sicherheiten, meist in Form von Wertpapieren, zu hinterlegen.[5]

2.2 Definition Zentralbank

Eine Zentralbank ist die zuständige Institution für die Geld- und Währungspolitik eines Währungsraumes oder Staates. Neben dem Begriff „Zentralbank“ wird gleichbedeutend auch Notenbank, Zentralnotenbank oder zentrale Notenbank verwendet. In zahlreichen Staaten ist die Wahrung der Preisniveau- und Geldwertstabilität das Hauptziel der Zentralbank. Sie hält die Währungsreserve eines Währungsraumes und refinanziert sowohl Geschäftsbanken als auch den Staat. Außerdem hat sie ein Monopol auf die Banknotenausgabe eines Staates und kann sich einer Reihe von Instrumentarien bedienen, um ihren Zielen und Aufgaben nachzukommen.[6] Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Abhängigkeitsgrad einer solchen Bank, welcher eine wichtige Rolle für die Aufgabe und den Handlungsspielraum für die Durchführung der Geldpolitik spielt.[7] Aufgrund von nationalen und supranationalen Währungsräumen ist eine Zentralbank, sowohl auf nationaler als auch auf supranationaler Ebene vorzufinden.[8]

3. Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank (EZB), mit Sitz in Frankfurt am Main, ist ein Organ der Europäischen Union (EU) mit eigener Rechtspersönlichkeit und seit dem 1. Januar 1999 als supranationales Gebilde für die Geldpolitik im Euroraum zuständig.[9] Ihre Errichtung am 1. Juni 1998 war Teil der zweiten Stufe der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).[10] Die EZB ist neben den nationalen Zentralbanken (NZBen) aller 28 EU-Mitgliedsstaaten Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Vom ESZB zu unterscheiden ist das Eurosystem, welches die EZB und die NZBen der 19 EU-Mitgliedsstaaten umfasst, die auch den Euro als Währung eingeführt haben.[11] Primäres Ziel des ESZB ist die Gewährleistung der Preisstabilität.[12]

3.1 Institutioneller Rahmen

Die EZB als eine große und wichtige europäische Institution ist in verschiedene Bereiche bzw. Entscheidungsgremien aufgeteilt. Man unterscheidet zwischen drei ausführenden Organen: dem EZB-Rat (=Beschlussorgan), dem EZB-Direktorium und dem erweiterten Rat. Diese leiten auch das Eurosystem und das ESZB.[13]

3.1.1 EZB-Rat

Der EZB-Rat ist das oberste Entscheidungsorgan des Eurosystems. Er umfasst die Mitglieder des Direktoriums sowie die Präsidenten der NZBen aus dem Euroraum.[14] Zu seinen Hauptaufgaben gehören neben der Festlegung der Geldpolitik des EU-Währungsgebiets auch der Erlass von Leitlinien und Beschlüssen, die notwendig sind, um die Erfüllung der dem Eurosystem auferlegten Aufgaben zu gewährleisten. Hinzu kommt der neue Verantwortungsbereich der EZB auf dem Gebiet der Bankenaufsicht, nachdem der EZB-Rat dazu befugt ist, Beschlüsse im Zusammenhang mit dem allgemeinen Rahmen für Aufsichtsentscheidungen zu verabschieden. Außerdem wird er auch Beschlüsse hinsichtlich Aufgaben verabschieden, die der EZB auf dem Gebiet der Makro- und Mikroaufsicht übertragen wurden. Die Mitglieder des Rates treffen sich i.d.R. zwei Mal im Monat in Frankfurt am Main. In diesem Zusammenhang stellen Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Mitglieder wichtige Aspekte dar, die bei sämtlichen Aufgaben und Beschlussfassungen gegeben sein müssen. Sie handeln dabei nicht als Vertreter ihres Landes, sondern des ESZB.[15]

3.1.2 EZB-Direktorium

Dem Direktorium angehörig sind neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB vier weitere Mitglieder. Diese werden nach Beratung mit dem Europäischen Parlament und der EZB durch den Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt.[16] Das Direktorium tritt i.d.R. einmal wöchentlich zusammen, um die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören die Durchführung der vom EZB-Rat beschlossenen Geldpolitik, Leitlinien und Beschlüsse, die Vorbereitung der Sitzungen des EZB-Rats und die Leitung der laufenden Geschäfte der EZB.[17] Die Amtszeit der Mitglieder ist auf acht Jahre begrenzt, eine Wiederernennung ist nicht zulässig ist.[18]

3.1.3 Erweiterter Rat

Neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB schließt der erweiterte Rat auch die Präsidenten der NZBen aller 28 EU-Mitgliedstaaten ein.[19] Dieser erweiterte Rat, als sogenanntes drittes Beschlussorgan der EZB, fungiert solange noch nicht alle EU-Mitgliedstaaten den Euro eingeführt haben.[20] Er hat vorwiegend die ursprünglichen Aufgaben des ehemaligen Europäischen Währungsinstituts (EWI) übernommen, die von der EZB als Nachfolgeinstitution weiterhin zu erfüllen sind. Dazu gehören u.a. die Stärkung der Kooperation zwischen den NZBen und die Unterstützung der Koordinierung der Geldpolitiken der EU-Mitgliedstaaten mit dem Ziel, die Preisstabilität zu gewährleisten. Weiterhin überprüft der erweiterte Rat, der vierteljährlich tagt, inwieweit die Mitgliedstaaten die Voraussetzungen für den Eintritt in das Eurosystem erfüllen und steht dem EZB-Rat beratend zu Seite

3.2 Geldpolitisches Instrumentarium

Um das vorrangige Ziel, die Gewährleistung der Preisstabilität im Euroraum, zu erreichen, stützt sich das Eurosystem auf eine Reihe geldpolitischer Instrumente und Verfahren, die den Handlungsrahmen für die praktische Umsetzung geldpolitischer Beschlüsse bilden. Die wichtigsten geldpolitischen Instrumente sind Offenmarktgeschäfte, das Mindestreservesystem und ständige Fazilitäten, welche im Folgenden genauer beschrieben werden.[21]

3.2.1 Offenmarktgeschäfte

Offenmarktgeschäfte sind eines der wichtigsten Instrumente, dessen sich das Eurosystem bedienen kann, um die Geldpolitik innerhalb der EU zu steuern. Bei der Zinssatzsteuerung, der Signalisierung des geldpolitischen Kurses und der Steuerung der Liquiditätsbedingungen für den Banksektor des Euroraums haben sie eine entscheidende Rolle inne.[22] Entsprechend ihrer Zielsetzung, der Häufigkeit ihrer Durchführung und den jeweils angewandten Verfahren können sie in vier Kategorien unterteilt werden

3.2.1.1 Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs)

Die HRGs sind die wichtigsten Offenmarktgeschäfte. Sie werden dezentral von den NZBen durchgeführt und stellen dem Bankensystem im Normalfall den Großteil der Liquidität. I.d.R. haben diese Refinanzierungsgeschäfte eine Laufzeit von einer Woche und sind mit einer variablen Zinszahlung verbunden, welche über Standardtender abgewickelt werden und sich je nach Transaktion unterscheiden können.[23]

3.2.1.2 Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (LRGs)

Anders als bei den HRGs handelt es sich bei LRGs um monatliche Transaktionen mit einer Laufzeit von drei Monaten. Ziel dieser Geschäfte ist es, dem Bankensystem längerfristig Liquidität bereit zu stellen und somit einen wöchentlichen Umschlag der gesamten Liquidität am Geldmarkt zu vermeiden. Ebenso wie die HRGs werden auch die LRGs dezentral als Standardtender durchgeführt.[24]

3.2.1.3 Feinsteuerungsoperationen

Mittels Feinsteuerungsoperationen hat die EZB die Möglichkeit Liquidität zuzuführen oder abzuschöpfen und dient so der Liquiditätssteuerung am Geldmarkt sowie der Steuerung der Zinssätze. Sie erfolgen überwiegend in Form von befristeten Transaktionen und können kurzfristig durchgeführt werden, um auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren.[25]

3.2.1.4 Strukturelle Operationen

Durch strukturelle Operationen ist die EZB in der Lage, dem Markt in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen, Kapital zu- oder abzuführen. Sie werden genutzt, um die strukturelle Liquiditätsposition auf dem Geldmarkt grundsätzlich und dauerhaft zu verändern. Zur Durchführung struktureller Operationen wendet die EZB drei unterschiedliche Verfahren an: befristete Transaktionen, definitive Käufe bzw. Verkäufe und die Emission von Schuldverschreibungen.[26]

3.2.2 Ständige Fazilitäten

Das Eurosystem bietet zwei ständige Fazilitäten an. Zum einen zur Steuerung der kurzfristigen Zinssätze am Geldmarkt, aber insbesondere zur Begrenzung ihrer Volatilität. Hierbei handelt es sich um die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefaziliät, die beide über Nacht in Anspruch genommen werden können. Anders als bei den Offenmarktgeschäften geht die Initiative hier von den Kreditinstituten selbst und nicht von der EZB aus.[27] Sie dienen der Bereitstellung oder Abgabe von Kapital, i.d.R. für einen Geschäftstag. Kreditinstitute nutzen diese Möglichkeit normalerweise nur, wenn sie keine anderen Alternativen haben, da die dafür geltenden Zinssätze meist ungünstiger als die Marktzinsen sind.[28] Gleichzeitig mit Festsetzung der Zinssätze für die ständigen Fazilitäten bestimmt der EZB-Rat den Zinskorridor, innerhalb dessen der Tagesgeldsatz am Geldmarkt schwanken kann.[29]

[...]


[1] Vgl. Rehbock (2013), S. 1, (s. Iv.)

[2] Vgl. Illing (2013), S. 167 ff

[3] Vgl. Budzinski/Jasper/Michler. (o. J.), (s. Iv.)

[4] Vgl. Europäisches Parlament (o. J.), (s. Iv.)

[5] Vgl. Saffenreuther/Weidmann (o. J.), (s. Iv.)

[6] Vgl. Duthel (2013), S.

[7] Vgl. Jarchow (2010), S. 2 ff

[8] Vgl. Duthel (2013), S.

[9] Vgl. EZB (2011.), S.

[10] Vgl. ebenda, S. 141 ff

[11] Vgl. ebenda, S.

[12] Vgl. Art. 127 AEUV

[13] Vgl. EZB (2016), S.

[14] Vgl. ebenda, S.

[15] Vgl. EZB (2014), S.

[16] Vgl. EZB (2016), S.

[17] Vgl. EZB (2014), S.

[18] Vgl. Art. 11 Satzung ESZB/EZB

[19] Vgl. EZB (2016), S.

[20] Vgl. ebenda, S.

[21] Vgl. EZB (2011), S.

[22] Vgl. ebenda, S.

[23] Vgl. ebenda, S. 113 ff

[24] Vgl. ebenda, S.

[25] Vgl. EZB (2011), S.

[26] Vgl. ebenda, S. 115 ff

[27] Vgl. ebenda, S.

[28] Vgl. ebenda, S.

[29] Vgl. ebenda, S.

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Zu expansiv? Die Geldpolitik von EZB und FED im Vergleich
Universidad
University of applied sciences Frankfurt a. M.
Curso
Internationale Finanzbeziehungen
Calificación
2,0
Autor
Año
2016
Páginas
21
No. de catálogo
V341569
ISBN (Ebook)
9783668313392
ISBN (Libro)
9783668313408
Tamaño de fichero
710 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
EZB, FED, Vergleich, Geldpolitik, Geldpolitische Instrumente
Citar trabajo
Carolin Erkal (Autor), 2016, Zu expansiv? Die Geldpolitik von EZB und FED im Vergleich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/341569

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