Der Lagebericht soll es den Berichtsadressaten ermöglichen, durch zusätzliche Informationen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Unternehmenslage zu erhalten. Dabei gehen die Anforderungen an die Lageberichterstattung über die Generalnorm des § 264 (2) HGB hinaus, denn es ist ebenso auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen. Das Gesetz definierte jedoch keine genaue Eingrenzung des Begriffes Risiko, und somit liegt es im Ermessen des Unternehmens es abzugrenzen. Es soll erörtert werden, inwieweit Unternehmen ihre Ermessensspielräume nutzen, ohne die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung zu verletzen. Des weiteren wird auf den Zusammenhang zwischen Risikobericht und Prognosebericht eingegangen. Beide Berichte sollten strikt voneinander getrennt werden, dennoch ist eine gewisse Zusammengehörigkeit feststellbar. Wenn also schon Risiken im Prognosebericht mit verarbeitet wurden, warum wurde dann der § 289 (1) HGB um den Halbsatz " dabei ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen" erweitert. Damit stellt sich die Frage nach dem Ziel des KonTraG "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich".
Inhaltsverzeichnis
Problemstellung
1. Inhalt und Neuregelung des KonTraG
2. Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung
2.1 Grundsatz der Richtigkeit
2.2 Grundsatz der Vollständigkeit
2.3 Grundsatz der Klarheit
3. Risikoberichterstattung
3.1 Sinn der Risikoberichterstattung
3.2 Risikofrüherkennung durch Risikoberichterstattung
3.3 Risikoarten
4. Zusammenhang zwischen Risiko- und Prognosebericht
5. Prognosebericht
5.1 Begriffsbestimmung
5.2 Inhalt des Prognoseberichts
5.3 Sicherheit und Informationsgehalt von Prognosen
6. Interessen der Berichtsadressaten
7. Thesenförmige Zusammenfassung
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Gesetzes- und Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Literaturverzeichnis
Baetge, Jörg: Sicherheit und Genauigkeit, in: Lexikon der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, hrsg. V. Lück, Wolfgang, Marburg 1989.
Baetge, Jörg: Möglichkeiten der Objektivierung der Lageberichterstattung über Risiken der künftigen Entwicklung, in: DB Jg. 51, 1998.
Baetge, Jörg; Fischer, Thomas; Paskert, Dierk: Der Lagebericht Aufstellung, Prüfung und Offenlegung, in: Schriftreihe der Betrieb, Schäffer Verlag, 1989.
Bollen, Markus: Geschäftsberichte: Die Stärken und Schwächen der Jahresberichte, in: Manager Magazin, 10/99.
Brebeck, Frank; Herrmann, Dagmar: Zur Forderung des KonTraG-Entwurfs nach einem Frühwarnsystem und zu den Konsequenzen für die Jahres- und Konzernabschlußprüfung, in: Die Wirtschaftsprüfung, Jg. 50, 1997.
Bretzke, Wolfs Rüdiger: Prüfung des Lageberichtes, in: WPg 1979.
Clemm, H.: Der Abschlussprüfer als Krisenwarner, WPK-Mitteilungen, 1995.
Dörner, Dietrich; Bischof, Stefan: Aufstellung des Lageberichts und Konzernlageberichts, in: Reform des Aktienrechts, der Rechnungslegung und Prüfung, Schäfer Poeschel Verlag, 1999.
Ernst, Christoph: Auswirkungen des KonTraG auf Rechnungslegung und Prüfung – ein Beitrag zur Schließung der Erwartungslücke, in: Auswirkungen des KonTraG auf Rechnungslegung und Prüfung, IDW Verlag Düsseldorf, 1999.
Forster, K.-H.: Zur Erwartungslücke bei der Abschlussprüfung, in WPg, Jg. 47, 1994.
Forster, K.-H.: Abschlussprüfung nach dem Regierungsentwurf des KonTraG, in: WPg, Jg. 51, 1998.
HdJ: Die Berichterstattung im Lagebericht, Abt. IV/3, 1994.
IDW Rechnungslegungsstandard: Aufstellung des Lageberichts (IDW RS HFA 1; Stand 26.6.98), Aus der Facharbeit des IDW, in: WPg Jg. 51, 1998.
Kommission Rechnungwesen, in: DBW 1979, §65.
Küting Karl-Heinz; Weber Claus-Peter: Handbuch der Konzernrechnungslegung Kommentar zur Bilanzierung und Prüfung, 2. Aufl. Band II, Schäfer/Poeschel Verlag 1998.
Küting Karl-Heinz; Weber Claus-Peter: Handbuch der Rechnungslegung Kommentar zur Bilanzierung und Prüfung, 4. Aufl. Band Ia, Schäfer/Poeschel Verlag 1997.
Leffson, Ulrich: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl., Düsseldorf 1987.
Lehner, Ulrich: Risikomanagement – ein Gegenstand der Abschlussprüfung, in: Auswirkungen des KonTraG auf Rechnungslegung und Prüfung, IDW Verlag Düsseldorf, 1999.
Moxter, A.: Die Vorschriften zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, in: BB 1997.
Reittinger, Wolfgang: Prüfung des Lageberichtes, Bd. 8, Frankfurt am Main 1983.
Schindler, J., Rabenhorst, D.: Auswirkungen des KonTraG auf die Abschlussprüfung (Teil I), in: BB Jg. 37, 1998.
Tichy, Erhard: Inhalt des Lageberichts nach § 160 I AktG – eine theoretische und empirische Untersuchung, Diss. Hohenheim 1979.
Wysocki, K. v. (1989): Aussagefähigkeit des Lageberichts, in: Coenenberg, A. G.: Bilanzanalyse nach neuem Recht, Landsberg 1990, Teil C VII.
http://www.bayer.de
http://www.drsc.de/ger/standards/drafts.html
http://www.dschulzundpartner.de
http://www.manager-magazin.de
http://www.v-h-b.de
http://www.wiwi.uni-regensburg.de/scherrer.html
Gesetzes- und Quellenverzeichnis
Handelsgesetzbuch (HGB), 32 überarbeitete Auflage, Stand: 01.07.1998, C. H. Beck München.
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG): Regierungsentwurf vom 28.1.1998, BT-Drucks. 13/9712, verabschiedet in der Form BT-Drucks. 13/10038 vom 4.3.1998.
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG): Ernst, C., Seibert, U., Stuckert, F.: KonTraG, KapAEG, StückAG, EuroEG, Textausgabe, Düsseldorf 1998.
Problemstellung
Der Lagebericht soll es den Berichtsadressaten ermöglichen, durch zusätzliche Informationen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Unternehmenslage zu erhalten. Dabei gehen die Anforderungen an die Lageberichterstattung über die Generalnorm des § 264 (2) HGB hinaus, denn es ist ebenso auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen.[1] Das Gesetz definierte jedoch keine genaue Eingrenzung des Begriffes Risiko, und somit liegt es im Ermessen des Unternehmens es abzugrenzen. Es soll erörtert werden, inwieweit Unternehmen ihre Ermessensspielräume nutzen, ohne die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung zu verletzen. Des weiteren wird auf den Zusammenhang zwischen Risikobericht und Prognosebericht eingegangen. Beide Berichte sollten strikt voneinander getrennt werden, dennoch ist eine gewisse Zusammengehörigkeit feststellbar. Wenn also schon Risiken im Prognosebericht mit verarbeitet wurden, warum wurde dann der § 289 (1) HGB um den Halbsatz „ dabei ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen“ erweitert. Damit stellt sich die Frage nach dem Ziel des KonTraG „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“.
Die Angaben aus dem Risiko- und Prognosebericht sollen dazu dienen, den Adressaten einen Eindruck über die Fähigkeiten des Unternehmens zu vermitteln, Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu können. Im letzten Teil wird auf die Interessen der Berichtsadressaten eingegangen, wobei ebenso die Diskrepanz zwischen Interessen und Ansprüche erörtert wird, welche versucht wird, mit Hilfe des KonTraG zu schließen.
1. Inhalt und Neuregelung des KonTraG
Neben den Jahresabschluß, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang, tritt als ergänzendes Informationsinstrument der Lagebericht (§ 264 Abs. 1 HGB). Jahresabschlussinformationen sind an die handelsrechtlichen Rechnungslegungsnormen gebunden und durch das Stichtagsprinzips überwiegend vergangenheitsbezogen. Aufgrund der Zukunftsorientierung der Informationsbedürfnisse der externen (und auch internen) Adressaten, wird dem Lagebericht die Aufgabe zugewiesen, den durch Bilanz, GuV und Anhang vermittelten, aber gleichzeitig auch beschränkten Einblick in die wirtschaft
[...]
[1] vgl. Dörner, Bischof: Aufstellung des Lageberichts..., S. 369-399.