Die Orientdarstellung im Herzog Ernst B


Mémoire de Maîtrise, 2004

76 Pages, Note: 2.8


Extrait


Inhalt

I Einführung

II Die literargeschichtliche Rezeption des Herzog Ernst

III Überlieferung und Entstehung

IV Vorgehensweise

Teil I Die Vorgeschichte - Herzog Ernst im deutschen Reich
1.1. Der Kampf gegen Kaiser und Reich
1.2 Die Gründe für den Kreuzzug
1.3 Der Kreuzzugsorient und die unbekannten Länder
1.3.1 Die Ebstorfer Weltkarte
1.3.2 Visualisierung des Weges anhand der Ebstorfer Weltkarte
1.3.3 Die Bedeutung des Kreuzzugsweges im Handlungsverlauf

Teil II Herzog Ernst im Orient
2.1 Zur Darstellung des Orients im Mittelalter
2.2 Der unbekannte Orient
2.2.1 Zur Tradition der Wunderwesen
2.3 Herzog Ernst in Grippîa
2.3.1 Die Grippîaner – Mischwesen aus der Phantasie des Dichters?
2.3.2 Herzog Ernsts Bewährung in Grippîa
2.3.2.1 Zur Bestrafung der Sünden in Grippîa
2.3.2.2 Ernsts Versagen in Grippîa
2.4 Der Magnetberg
2.5 Der Kampf gegen die Wesen im fabulösen Orient
2.5.1. Das Land der `Einsterne` - die Arimaspi
2.5.2 Der Kampf gegen die `Plathüeve`
2.5.3 Der Kampf gegen die `Ôren`
2.5.4 Der Kampf der Pygmäen gegen Kraniche
2.5.5 Die Riesen von Cânâan
2.5.6. Erneute Flucht – Ernst verlässt die Arimaspi
2.6 Bewährung oder Ehrbeweis? – Das Ende der Orientfahrt

Teil III - Der Weg zurück ins Reich – Môrlant und Jerusalem
3.1 Zurück in der realen Welt – der König von Babylon
3.2 Das Ziel der Reise – Jerusalem
3.3 Die Rückkehr ins Reich

4. Schlussbemerkung

5. Literaturverzeichnis
5.1 Primärliteratur
5.2 Sekundärliteratur
5.3 Internetquellen und allgemeine Lexika

I Einführung

Nur von wenigen mittelalterlichen Werken kann man sagen, dass sie bis in die Neuzeit beliebt und bekannt blieben und immer wieder neu bearbeitet wurden. Die Geschichte des Herzog Ernst ist bis heute populär und liegt in vier deutschen, noch dem Mittelalter zugehörigen Fassungen ( A,B, D, G) , sowie drei lateinischen (C, Erf. und E, welche eine lateinische Hexameterdichtung Odos von Magdeburg darstellt - dieser ist der einzige namentlich bekannte Dichter eine Herzog Ernst Bearbeitung) und zwei neuhochdeutschen Bearbeitungen von Ludwig Uhland und Peter Hacks vor.

Die Beliebtheit des Stoffes ist Resultat der Stoffgeschichte und ergibt sich aus dem Nebeneinander von Reichsgeschichte und orientalischer Märchenwelt.

Trotz der Umgestaltungen, die die Kerngeschichte mit den zahlreichen Bearbeitungen erfahren hat, bleibt der Konsens der Geschichte durch die Jahrhunderte erhalten. Das Nebeneinander von der Empörergeschichte des unschuldig in Not geratenen Herzog Ernst, und den Abenteuern desselben in einem geheimnissvollen Orient sprechen das Publikum bis heute an, was die neuzeitlichen Bearbeitungen Ludwig Uhlands, oder in neuester Zeit Peter Hacks´, zeigen.

Die allgemeine Beliebtheit des Stoffes, der über die Literatur hinausgeht, beweist der Zeichentrickfilm „Herzog Ernst“ von Lutz Dammbeck aus dem Jahre 1999.

Die germanistische Forschung richtet ihr Interesse bis heute auf die zahlreichen Gestaltungen der Herzog - Ernst - Geschichte.

Frühere Forschungen seit dem 19. Jahrhundert fokussierten ihren Gegenstand nur auf den reichsgeschichtlichen Teil des Werkes, während der – auch zeilenmässig überwiegende – Orientteil nahezu unberücksichtigt blieb.

Noch 1941 bearbeitet Max Wetter in „Quellen und Werk des Ernstdichters“ nur den reichsgeschichtlichen Teil und lässt den Orientteil vollständig aus.[1]

Erst in den sechziger Jahren unterzieht Hans Szklenar auch dem Orientteil einer Interpretation,[2] weitere Werke unter diesem Gesichtspunkt folgen.

In der jüngeren Forschung wird der Orientteil bevorzugt analysiert, während der reichsgeschichtliche Teil meist der Legitimierung Ernsts für seine Reise in den Orient dient. Jasmin Scharam-Rühl fasst die Bedeutung des reichsgeschichtlichen Teils zusammen: „Die erschlossene `Kernfabel` bildet […] einen Rahmen um die Abenteuergeschichte.“[3]

Eben als solcher sollte der reichsgeschichtliche Teil des Werkes gesehen werden. M.E. nach ist der erste Teil, die Empörergeschichte, im Handlungsgefüge ebenso relevant wie der Orientteil. Die Synthese aus beiden Teilen wird in dieser Arbeit herausgearbeitet werden.

II Die literargeschichtliche Rezeption des Herzog Ernst

Die Rezeption der frühen Ausgaben des Herzog Ernst begann bereits im 13. Jahrhundert.

Der Minnesänger Reinmar von Zweter führt die Abenteuer Ernsts in einem seiner Lieder detailliert auf:

„Uns ist von maeren worden kunt,

wie Alexander vour druch wunder an des meren grunt

unt wie von Abacuc der imbîz wart ze Babylône brâht,

„waz Herzog Ernest nôt erleit,

waz er unt grâve Wetzel der gesnabelen diet verseit

wie si die grîfen vuorten

dâ ir ze spîse ir kinden was gedâht

unt wie si durch den berv her wieder quâmen,

dâ si der crone weisen inne nâmen,

daz wâren underlîchiu wunder“[4]

Im „Helmbrecht“ von Wernher der Gaertenaere (entstanden um 1280) betont Meier Helmbrecht die Ehre Herzog Ernsts in Zusammenhang mit den höfischen Freuden der Ritter, die er anhand einer Festbeschreibung hervorhebt, und stellt ihn als Vorbild dar.[5]

Uwe Meves stellt in einer kurzen Zusammenfassung Lieder und Textstellen aus dem 13. Jahrhundert zusammen, die auf die Rezeption des jeweiligen Dichters mit dem Herzog - Ernst - Stoff hindeuten.[6] Immer wird hier auf die Heldenhaftigkeit und Ehre des Herzogs hingewiesen. Jedoch waren auch die Reisen Ernsts erwähnenswert, wie Reinmar von Zwetlers Lied beweist.

III Überlieferung und Entstehung

Für die vorliegende Arbeit wird der Text der ältesten vollständigen Fassung, die sogenannte Fassung B, herangezogen.

Ihre Entstehung wird im Allgemeinen um 1200 vermutet, wobei sich der Großteil der Forschung auf eine Enstehung zwischen 1200 und 1210 geeinigt hat. So wird die Annahme einer früheren Datierung, wie sie zum Beispiel Bartsch vorgenommen hat, der die Enstehung mit „etwa 1190“[7] annimmt, von neueren Forschungen in der Regel widerlegt. Die Übersicht von Uwe Meves beweist, dass der Großteil der Forschung die Entstehung auf „um 1210“ ansetzt.[8]

Eine genaue Datierung ist leider bis heute nicht gelungen, trotz neuer Forschungansätze, wie sie zum Beispiel von Rühl vorgenommen werden, die eine Datierung anhand der Wortgeschichte der Begriffe „burc“ und „stat“[9] vornimmt.

Nur noch fragmenthaft erhalten findet sich die Fassung A, deren Entstehung Bartsch auf „um 1180“[10] ansetzt. Nicht mehr erhalten ist eine angebliche lateinische Quelle, die als Vorlage von A vermutet wird.[11] Diese Vermutung bezieht sich wohl hauptsächlich auf ihre Erwähnung im Werk[12], wobei hier jedoch nicht vergessen werden darf, dass sich Wahrheitsbeteuerungen wie diese nicht immer auf eine tatsächlich vorhandene Vorlage beziehen, was durchaus üblich gewesen ist. So ist es heute unbestritten, dass die Gahmuret - Teile im „Parzival“ Wolframs von Eschenbach nicht auf die Vorlage eines „Kyot“ zurückgehen[13], sondern dieser vermutlich von Wolfram erfunden wurde, um den Wahrheitsgehalt seines Werkes zu unterstreichen. Ähnlich könnte es auch der Herzog - Ernst - Autor vorgenommen haben.[14] Bereits im Prolog warnt der Autor davor, seiner Geschichte keinen Glauben zu schenken:

„sie strîtent vaste dâ wider

und druckent die rede nîder,

als ez mit alle ein lügene sî:

den wonet niht guoter tugende bî“[15]

Gegen eine tatsächliche Vorlage und für die Vermutung, dass die erwähnten lateinischen Quellen lediglich der Wahrheitsbeteuerung des Autors dienen, spricht auch die Bemerkung von Rühl, dass „Anonymität bekanntlich ein Kennzeichen mündlichen Erzählens“[16] sei.

In neuerer Forschung stellt Rühl die Hypothese auf, Arnold von Selenhofen, zur Regierungszeit Friedrichs Barbarossa Erzbischoff von Mainz, sei der Verfasser des Herzog Ernst.[17] In der Tat erscheinen die Gründe, die Rühl dafür anführt, plausibel.[18]

Sicher ist inzwischen, dass der Autor kein Spielmann gewesen ist, wie es in älterer Forschung gemeinhin angenommen wurde. Die Zuordnung des Werkes zur sogenannten „Spielmannsdichtung“ ist heute nicht mehr als eine behelfsmässige Zuordnung einiger Werke, die thematisch nicht eindeutig zu anderen Gattungen, wie der Artusepik, dem Reiseroman oder den historischen Dichtungen passen. Dazu gehören neben dem Herzog Ernst auch der „König Rother“, „Orendel“ und „Salman und Morolf“ – allesamt von unbekannten Autoren. Gemein haben diese Werke das Motiv des Brautraubes, welches allerdings im Herzog Ernst nicht stringent ausgeführt ist. Seit Hans Naumann[19] ist diese Annahme jedoch widerlegt, es wird seitdem zumeist ein einzelner Autor angenommen; jedoch gibt es in der Forschung nach wie vor keine einheitliche Meinung über die Entstehung des Werkes. So wird bis heute vermutet, das Werk könnte aus einer Art deutscher „Chanson de Geste“ entstanden sein, das verschiedene politische Ereignisse um einen Empörer zusammenfasst. Diese Annahme erhebt schon Max Wetter 1941,[20] auch Rühl weist 2002 noch darauf hin.[21]

Die Geschichte des Herzog Ernst ist in mehreren noch erhaltenen Handschriften überliefert, die im folgenden kurz Erwähnung finden sollen.

Die Fassung A hat sich sich heute in drei Handschriften erhalten; einem Prager Fragment, welches die Verse 616-708, 1221-1292, 1510-1586, 1758-1847 sowie 3590-3683 der Fassung B nach der Ausgabe von Sowinski enthalten;[22] einem Saganer Fragment, erhalten sind hier die Verse 444-478, 494-520 und 602-689 der Fassung B[23], sowie einem Klagenfurter Bruchstück mit den erhaltenen Versen 5265-5259, 5309-5392 und 5403-5427[24].

Es zeigt sich hier, das ein Großteil des Textes aus der Fassung A nicht erhalten geblieben ist. Ein Vergleich an relevanten Stellen, die die Frage nach den Quellen des Autors beleuchten sollen, erschwert sich damit. Dies ergibt die Notwendigkeit, die Fassung A bis auf wenige Ausnahmen außer Acht zu lassen. Ich werde mich in der vorliegenden Arbeit somit hauptsächlich auf die Fassung B stützen.

Die Fassung B wird im Allgemeinen zur vorhöfischen Dichtung gezählt, wobei sich Anklänge zur Heldendichtung nicht nur im Prolog finden.[25] Sowohl zeitlich plausibel[26] als auch in den Ermahnungen zum Heldenmut, die der Autor im Prolog besonders betont, lassen sich Ähnlichkeiten zur Heldenepik feststellen. Die Figur des Herzog Ernst und seine „not und starke arbeit“[27],die er erleidet, wird schließlich besonders hervorgehoben.

Während die erhaltenen Fragmente der Fassung A noch keine Tendenzen zum höfischen Roman aufweisen, enthält die Fassung B einige rekonstruierbare Änderungen, die auf einen stärkeren Bezug zur höfischen Dichtung hinweisen. Besonders hervorzuheben ist hier die Rede Herzog Ernsts vor dem Aufbruch zum Kreuzzug. Während Ernst sich in Fassung B selbst eine Schuld zuweist[28], ist davon in Fassung A keine Rede.[29] Mit der Schuldzuweisung Ernsts in Fassung B gewinnt die Dichtung einen stärker an höfischer Literatur orientieren Zug. Höfische Dichtung, allem voran die Artusepik, zeichnete sich durch die Bewährung des Helden, nachdem dieser sich eines Vergehens schuldig gemacht hatte, aus. So interpretiert Jürgen Kühnel die Orientfahrt Herzog Ernsts.[30] Szklenar weist ebenfalls darauf hin, dass „der Gedanke erwogen [wurde], Ernsts Kämpfe im Orient dienten der Bewährung, um das schmähliche Entweichen des Helden aus dem Reiche zu kompensieren.“[31]

M.E. nach dient die Schuldzuweisung nicht unbedingt der Bewährung Ernsts im Orient. Die zeitliche Einordnung der Fassung B erlaubt es, der Dichtung stärkere höfische Züge zuzuordnen. Jedoch hat dies nicht unbedingt Auswirkungen auf die Intention des Dichters. Ich schliesse mich hier Szklenar an, der darauf hinweist, dass „B kaum inhaltliche Änderungen gegenüber A aufweist.“[32]

IV Vorgehensweise

Im Rahmen dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, wie der Orient im Werk dargestellt wird und welche Rolle die Wunderwesen darin spielen. Unerlässlich ist dabei auch die Frage nach der Rolle, die Herzog Ernst selbst im Handlungsverlauf einnimmt.

Der Klärung dieser Fragen geht die Analyse voraus, aus welchen Gründen Herzog Ernst das Reich verlässt und sich auf einen Kreuzzug begibt. Eine Interpretation des reichsgeschichtlichen Teils ist somit notwendig, um den Orientteil aufzuschlüsseln.

Otto Neudeck stellt fest, dass „in allen Rezeptionszeugnissen des 13. Jahrhunderts […] das Interesse ausschliesslich auf den Orientteil“ gerichtet sei[33], jedoch erst mit neueren Forschungen wird an dessen Bedeutung im Handlungsgefüge und an den verwendeten Quellen geforscht. Gerade die Orientfahrt bietet Raum für Interpretationsansätze und ist Schlüssel für die Klärung verschiedener, noch offen gebliebener, Fragestellungen.

So ist es in der Forschung noch nicht geklärt, welche Funktion die Wunderwesen, denen Ernst im Orient begegnet, im Handlungsverlauf haben.

Die Rolle, die Herzog Ernst selber im Handlungsverlauf einnimmt, nimmt unmittelbar auf die Funktion der Wunderwesen Bezug. Es wird sich zeigen, dass diese Rolle stetigen Veränderungen ausgesetzt ist. Sie ist im Reich eine ganz andere als im fabulösen Orient.

Einhergehend mit den Aufschlüsselung der Funktion der Wunderwesen stellt sich die Frage nach den Quellen, aus denen der Autor bei seiner Konzeption der wunderlichen Völker schöpft.

Die meisten Quellen sind heute bekannt und wurden von der Forschung ausführlich betrachtet. So ist es weitgehend unbestritten, dass einige Passagen, wie der Greifenflug und der Fund des Waisen, aus den Abenteuern Sindbads stammen[34]. Die Wunderwesen, denen Ernst im Lande der Arimaspen begegnet, wurden aus bereits in der Antike bekannten Enzyklopädien entnommen, die im Mittelalter zum Beispiel in der hochmittelalterlichen Schrift „Lucidarius“, die Ende des 12. Jahrhunderts aus einer lateinischen Quelle hervorging[35], wieder auftauchen. Auch antike Quellen, wie die „Aeneas“ von Vergil, sind als Vorlage möglich, wie sich zeigen wird.

Interessant ist die Frage, woher die Autor das Wissen um die Wunderwesen hatte. Die Kenntnis von den Abenteuerns Sindbads war im Mittelalter keineswegs selbstverständlich. So wurden die Geschichten aus Tausend und einer Nacht erst im 12. Jahrhundert aufgeschrieben. Auch andere Quellen waren für den mittelalterlichen Menschen schwer zugänglich; so war die Kenntnis von antiken Werken nicht immer vorauszusetzen.

Die orientalische Literatur kam auf verschiedenen Wegen nach Europa. Ein sicherer Weg sind die Kreuzzüge. Bei der Rückkehr nach Europa brachten Kreuzritter und Adlige zumindest in mündlicher Tradierung Geschichten und Überlieferungen aus dem Orient nach Europa. Gerade während des zweiten Kreuzzuges, der 1147 begann und dem sich auch deutsche Adlige anschlossen, hielten sich die christlichen Ritter längere Zeit im Heiligen Land auf und kamen dort möglicherweise auch mit orientalischen Mythen und Sagen in Kontakt, die sich nach Deutschland verbreiteten. Der Herzog – Ernst - Dichter könnte auf diesen Wegen von den orientalischen Erzählungen erfahren haben und sie im Herzog Ernst verwendet haben.

Für die meisten Quellen hat die Forschung bereits Entsprechungen gefunden. Diese werden hier nicht außer acht gelassen, jedoch durch neue Vorschläge ergänzt.

Die Forschung nach den verwendeten Quellen gibt immer auch Hinweise auf den Autor. Der anonyme Autor des Herzog Ernst B ist „sehr wahrscheinlich“[36] ein Geistlicher, was sich neben der bekannte Tatsache, dass zur Entstehungszeit des Herzog Ernst zumeist ausschließlich Geistliche als Autoren fungierten, im Text an mehreren Stellen belegen lässt. Trotz des im Grunde weltlichen Inhaltes läßt der Autor religiöse Komponenten in den Text einfließen.[37] Auch die Kenntnis von antiken Werken und Enzyklopädien, wie sie sich im Orientteil des Textes nachweisen lässt, zeugt von einer geistlichen Herkunft des Autors.

Schon aufgrund der geographischen Bestimmung des Orients ist es unerlässlich, das Weltbild des Mittelalters in die vorliegende Arbeit mit einzubeziehen. Einer Beschreibung der mittelalterlichen Kartographie folgt die Nachzeichnung des Weges, den Herzog Ernst auf dem Weg vom deutschen Reich in den fabulösen Orient nimmt. Ich werde mich hierbei auf die Ebstorfer Weltkarte beziehen, da sie - obwohl später als der Herzog Ernst entstanden - ein anschauliches Bild von der Weltsicht des mittelalterlichen Menschen bietet.

Nicht nur der bekannte Kreuzzugsorient, der auf Karten nachvollziehbar ist, sondern vor allem der unbekannte, ferne Orient, in dem eben jene Wunderwesen vermutet werden, übte auf den mittelalterlichen Rezipienten eine Faszination aus. Jedoch lassen sich im Herzog Ernst Auffassungen über den – bekannten und unbekannten – Orient erkennen, die für ein Werk aus dem 11. oder 12. Jahrhundert durchaus bemerkenswert gewesen sind. Die Ansichten mittelalterlicher Autoren über den Orient erschliessen ein interessantes Bild, wobei sich zeigen wird, dass dieses keineswegs auschliesslich feindlich gewesen ist. Im Rahmen dieser Arbeit kann dieser Abschnitt leider nur knapp bemessen bleiben, da eine nähere Beschäftigung eine eigene Arbeit ausfüllt. Ich halte es jedoch für unerlässlich, zumindest kurz zu skizzieren, wie das Orientbild zur Zeit der Entstehung und Verbreitung des Herzog Ernst B ausgesehen hat, da sich auch in diesem Werk eine bemerkenswerte Sicht auf den Orient nachweisen lässt.

Aus den genannten Teilgebieten, die jedes für sich wichtige Fragestellungen innerhalb des Werkes sind, wird , wie ich hoffe, die Klärung der Kernfrage – nämlich die Besonderheiten der Orientdarstellung und die Rolle Herzog Ernsts im Kontext mit den Wunderwesen - herausgearbeitet werden.

Teil I Die Vorgeschichte - Herzog Ernst im deutschen Reich

Vor einer Analyse des Orientteils ist es unerlässlich, die Gründe für Herzog Ernsts Flucht aus dem Kaiserreich zu betrachten. Diese erscheinen für die Rolle, die Herzog Ernst während seines Aufenthalts im Orient, hier vor allem bei den Arimaspi, einnimmt, besonders wichtig.

Klärungsbedarf besteht hierbei in der Frage, ob sich eine Schuld, die Ernst durch den Kampf mit dem Kaiser auf sich nimmt, überhaupt nachweisen lässt. Dies führt zu einer Analyse der Gründe, die Ernst selber in seiner Rede an seine Männer anführt und die sich aus dem Kontext erschliessen lassen.

Das Ziel der Orientfahrt ist Jerusalem – Herzog Ernst flüchtet nicht kopflos aus dem Reich, sondern begibt sich auf einen Kreuzzug. Dieses Ziel ist sicher nicht wahllos gewählt und hat in der Forschung dazu geführt, dass über die Schuld, die Ernst durch den Kampf gegen Reich und Kaiser auf sich lädt, rege diskutiert wurde.[38]

Im folgenden wird der Kampf zwischen Ernst und dem Kaiser analysiert und herausgestellt, dass es sich hierbei um eine im Mittelalter durchaus übliche Fehdehandlung handelt. Diese Tatsache lässt Rückschlüsse auf die Schuldzuweisung zu, die Ernst sich schliesslich selbst auferlegt.

1.1 Der Kampf gegen Kaiser und Reich

Zwischen Herzog Ernst und dem Kaiser herrscht bis zum Zeitpunkt des Verrates durch den Pfalzgrafen Heinrich uneingeschränkte Harmonie. Simon-Pelanda weist darauf hin, dass „die vorbildlichen Herrschergestalten – Otto, Ernst, Adelheit -, die auf allen gesellschaftlichen Ebenen miteinander verbunden sind […] einen immerwährenden Frieden garantieren“.[39]

Der Kaiser habe durch die von ihm „initiierte Verschränkung von Verwandtschaft und Herrschaft“[40] Stabilität im Reich erreicht – eine der Grundpflichten eines Herrschers.

Die Harmonie, die zwischen Herzog Ernst und dem Kaiser herrscht, wird durch äussere Einwirkung gestört. Der Pfalzgraf Heinrich verleumdet Herzog Ernst beim Kaiser[41]. Dieser glaubt ihm zunächst nicht –

„wie kann ich noch mac

dir gelouben solher maere“[42]

wird jedoch von Heinrich überzeugt.

Kaiser Otto fühlt sich durch den angeblichen Verrat durch Ernst in seiner Ehre verletzt. Rache aufgrund eines Ehrverlustes war einer der häufigsten Gründe für den Beginn einer Fehde.[43] Auch wenn diese zunächst nicht als solche benannt wird, zeichnen sich die Handlungen Ottos gegen Ernst als fehdeführend aus.

„Die Fehde ist definiert durch ihre Intensität, […] lange Dauer und die Beteiligung eines bestimmten Personenkreises, nämlich des Adels.“[44] Das Ziel der Fehde war „die Rache, ihre Mittel Raub, Brand und Wüstung des gegnerischen Landes.“[45]

Die Fehde zeichnet sich dadurch aus, dass „mindestens eine der Parteien bereit war, Waffengewalt einzusetzen.“[46] Diese Bereitschaft geht hier vom Kaiser aus. Mit „roube unde brande“[47] bekämpft Otto die Ländereien Ernsts. Holzhauer weist darauf hin, dass Kriege und Fehden „im Mittelalter auf bestimmte Handlungsweisen festgelegt“[48] waren. „Durch `Schadentrachten`, das in der Literatur mit `roube unde brande`wiedergegeben ist […] pflegte man die Länderein des Gegners zu verwüsten.“[49]

Ernst wehrt sich zunächst nicht gegen die Angriffe, die im Auftrag des Kaisers auf seine Ländereien geschehen. Wetzel warnt ihn vor einer Gegenwehr:

„ tout ir nû dâ wider iht,

sô muget ir iuch enreden niht,

so ir ze rehte soldet stân,

inr haetet wider daz rîche getân,

und belibet in der schulde.“[50]

Erst als Ernst erfährt, dass der Pfalzgraf für die Angriffe auf sein Land verantwortlich zu machen ist, handelt er, indem er Rache gegen den Pfalzgrafen ausübt und ihn erschlägt.

Ernst fühlt sich durch den Verrat des Pfalzgrafen und das Verhalten des Kaisers in seiner Ehre verletzt. Daher erscheint die Ermordung Heinrichts legitim.

Jedoch wollte Ernst eigentlich den Kaiser ermorden:

„nach im stount mins herzen gir

der mir sus enpharn is“[51]

Holzhauer stellt fest: „Gewollter Königsmord bedeutet Hochverrat und daher ein schweres Verbrechen.“[52]

Kaiser Otto hatte nach der Ermordung des Pfalzgrafen das Recht, Blutrache an Ernst auszuüben.

„Jedes Mitglied des Verwandtschaftsverbandes hat das Recht wie auch die Pflicht, Rache an dem zu nehmen, der dem Verband Schaden zugefügt hat. […] Wird der Täter gefasst, so kann er […] sofort getötet werden.“[53]

Herzog Ernst musste somit um sein Leben fürchten. Zu Beginn der Fehdehandlungen hat Ernst noch genügend Mittel, sich gegen den Kaiser zu wehren. Erst als ihm diese ausgehen, muss er sich für die Flucht aus dem Reich entscheiden, um dem Kaiser nicht ausgeliefert zu sein, was den Tod für ihn bedeuten konnte.

Der Kaiser rächt sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln an Ernst, nicht nur, um seinen Verwandten zu rächen, sondern auch, weil er selbst fast Opfer von Ernsts Rache geworden ist.

„er kunde im nimmer mêr vergeben

die schulde umb sînes neven tôt.

Noch waere diz ein groezer nôt,

sie heten im nâch den lîp benomen:

waer er niht in ein kappelen komen,

sô haete er den lîp verlorn.“[54]

Der Kampf zwischen dem Kaiser und Herzog Ernst ist eindeutig eine nach mittelalterlichen Regeln rechtens ausgeführte Fehde.

Herzog Ernst wehrt sich lediglich gegen die Angriffe des Kaisers. Dies geschieht zur ausdrücklichen Verteidigung seines Lebens und seiner Ländereien.

Während Herzog Ernst jedoch als stets vorbildlicher Herrscher dargestellt wird, ist die Darstellung des Kaisers eher negativ.

Ernst fragt im Gegensatz zum Kaiser seine Männer um Rat[55] und ersucht mittels Boten den Kaiser um Gnade.[56] Dieser Bitte hätte der Kaiser eigentlich entsprechen müssen.[57] Die Unerbittlichkeit, die Kaiser Otto an den Tag legt, widerspricht den im Mittelalter geforderten Herrscherqualitäten.

In Fürstenspiegeln, die es seit dem 7. Jahrhundert gibt, sind die Rechte und Pflichten der Kaiser und Könige aufgezählt. Demnach bestehe „die Gerechtigkeit des Königs [darin], niemanden durch Gewalt ungerecht zu bedrücken“ sowie „erfahrene, weise und besonnene Ratgeber zu haben“[58]

„Friedenswahrung“ galt als die „vornehmste Pflicht des Herrschers“[59]. Kaiser Otto verstösst gegen diese Grundpflichten eines Herrschers, er hört Ernst nicht an, sondern glaubt dem Verleumder und falschem Berater Heinrich.

Die Möglichkeit zur Friedenswahrung – Ernst bittet ihn durch Boten um Gnade – verwehrt er.

„ich hân ez sô sêre versworn

daz nimmer von mir wirt verkorn.

fride noch suone er nimmer gwinnet.“[60]

Wir stellen fest, dass Herzog Ernst sich im Kampf gegen den Kaiser keiner Unehrenhaftigkeit schuldig gemacht hat. Er handelte stets vorbildlich und keinesfalls rechtswidrig. Im Gegensatz zum Kaiser bemühte er sich zu Beginn der Fehdehandlungen um Frieden, indem er Boten zum Kaiser schickte und seine Mutter Adelheit um Fürsprache bat.

1.2 Die Gründe für den Kreuzzug

Durch seinen jahrelang andauernden Kampf gegen Kaiser Otto fehlen Ernst schliesslich die finanziellen Mittel, um weiterzukämpfen.

Durch den Mordversuch am Kaiser hat Ernst bereits den Status eines Rechtslosen, da die Reichsacht über ihn verhängt wird[61]. Damit musste Ernst um sein Leben fürchten, er konnte von jedem getötet werden.

Es ist festzustellen, dass Ernst zu Beginn seiner Flucht aus dem Reich weiterhin seine Ehre behält und aus durchaus praktischen Gründen zum Kreuzzug aufbricht.

Er fürchtet jedoch einen Verlust seiner Ehre, wenn er sich noch länger gegen das Reich und den Kaiser auflehnt, und hofft, sich ehrenvoll zurückziehen zu können:

„sô komen wir sîn mit êre abe,

ê wir uns sus vertriben lân“[62]

Trotzdem gesteht Ernst sich eine Schuld ein:

„Wir haben wider gote getân

daz wir im billîch müezen

ûf sîn hulde büezen,

daz er uns die schulde ruoche vergeben […]“[63]

die von der Forschung kontrovers diskutiert wird.

Szklenar stellt fest, dass Buße „eine Schuld voraussetzt, die in der Verteidigung berechtigter Ansprüche nur schwer zu erkennen ist“.[64] Der Gedanke, zum Kreuzzug aufzubrechen sei „nicht mehr als ein Vorwand, ehrenvoll zu fliehen.“[65]

Es darf jedoch nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Auflehnung gegen den Kaiser auch eine Auflehnung gegen Gott bedeutete.

Der Kaiser unterschied sich vom König vor allem dadurch, dass er vom Papst gekrönt wurde und somit die Legitimation der Kirche besaß. Zudem verkörperte der Kaiser, wie auch der König, das Recht, und dieses hat „in Gott seine Wurzel“[66].

Auch Schröder sieht die Schuld Ernsts in „dem Akt der Auflehnung gegen Kaiser und Reich, die die von Gott selbst eingesetzte Ordnungsmacht sind.“[67]

Otto Neudeck sieht Ernsts Flucht in den Kreuzzug als „Ideallösung in einer ausweglosen Situation. […] Nicht nur die existenzgefährdende Niederlage, die wegen Erschöpfung der materiellen Mittel droht, kann damit abgewendet werden; dies gelingt obendrein auf höchst ehrenvolle Weise.“[68]

Das unvermittelte Eingeständnis seiner Schuld[69] erscheint so als Mittel zum Zweck: „Voraussetzung [für die Kreuzfahrt] ist eine Art Rollenwechsel: Ernst mutiert […] vom unbeugsamen, geächteten Helden […] zum Miles christianus, dessen Haltung und Handeln ausserhalb jeder Kritik stehen.“[70]

Neudeck sieht die Rolle Ernsts als Kreuzfahrer „rollenkonform“[71].

Schaut man sich die Motivation für eine Kreuznahme im 11. und 12. Jahrhunder an, wird deutlich, dass Herzog Ernst gute Gründe hat, sich gerade auf einen Kreuzzug zu begeben.

Neben der Verteidigung des heiligen Grabes gegen die Heiden wurden von Kreuzzugspredigern und der Kirche auch ein besseres Leben, „im Land wo Milch und Honig fließen“ versprochen.[72] Kreuzprediger verdammten die grausamen Taten des Adels und forderten, nicht mehr gegeneinander, sondern gegen die Heiden zu kämpfen. Diesen Aufrufen zum Frieden folgten meist Versprechungen auf Reichtümer, die im Orient zu erwerben seien.[73]

Von der Kirche besonders propagandiert wurde, „eine vollständige Tilgung der Sündenschuld“[74], auch wurde den Kreuzfahrern von der Kirche besonderer Schutz gewährt.[75] Eine Kreuzfahrt wurde daher oft als Bußfahrt aufgenommen, in der Hoffnung, sündenfrei zurück zu kehren.

Ernst hofft, nach der Rückkehr auch seine verloren gegangen Besitztümer wieder zu erhalten:

„swaz uns der kaiser hât benomen

daz wirt uns allez wider lân“[76]

Es lässt sich somit feststellen, dass Herzog Ernst die Kreuznahme aus rein pragmatischen Gründen vornimmt. Er verhält sich dabei weiterhin ehrenhaft und „verzichtet bewusst auf die „Verklammerung von ´schulde` mit den Ereignissen im Reich.“[77] Trotzdem nimmt Ernst die Kreuzfahrt als Bußfahrt auf, was ein durchaus üblicher Grund für die Kreuznahme ist,

[...]


[1] Max Wetter, „Quellen und Werk des Ernstdichters – Deutsche Geschichte und westfränkische Achtermäre“, Würzburg, 1941, künftig zitiert als Wetter

[2] Hans Szklenar, „Studien zum Bild des Orients in vorhöfischen deutschen Epen“, Göttingen, 1966, künftig zitiert als Szklenar

[3] Jasmin Schahram Rühl, „Welfisch, Staufisch, Babenbergisch? Zur Datierung, Lokalisierung und Interpretation der ma Herzog-Ernst Fassungen seit König Konrad III. auf der Grundlage der Wortgeschichte von „Burg“ und „Stadt“, Wien, 2002, S. 78; künftig zitiert als Rühl

[4] Reinmar von Zweter, Lied Nr. 162 in: Die Gedichter Reinmars von Zweter, hrsg. Von Gustav Rothe, Amsterdam, Leipzig, 1887, S. 492

[5] Wernher der Gaertenaere, „Helmbrecht“, hrsg. Von Fritz Tschirsch, Stuttgart, 1974, V. 955 ff, vgl. auch Monika Schulz „Âne Rede und âne reht“, S. 395, sowie Uwe Meves, Studien zu König Rother, Herzog Ernst und Grauer Rock (Orendel), Frankfurt a.M., 1976,S. 176; künftig zitiert als Meves

[6] vgl. Meves, S. 175 ff.

[7] Bartsch, Karl: „Herzog Ernst“, Wien, 1869, S. XXXVI; künftig zitiert als Bartsch

[8] Meves, S. 142

[9] Rühl, 2002

[10] Bartsch, S. I

[11] Bartsch, S. II

[12] vgl. V. 4467, und v.a. V 4476

[13] vgl. Wolfram von Eschenbach, „Parzival“, II, 16, V. 827 ff

[14] Darauf weist auch Bartsch hin, vgl. ders. S. III

[15] V. 17ff

[16] Rühl, S. 3, sich beziehend auf Joachim Bumke, “Geschichte der deutschen Literatur im hohen Mittelalter, München, 1990, S.199

[17] vgl. dazu Rühl, S. 248 ff

[18] Das Werk entstand demnach nach 1135 in Mainz: „Es wäre denkbar, dass Konrad (III) […] die Gelegenheit bekommen konnte, einen Mainzer Reichskirchenminesterialen mit einer Dichtung zu beauftragen.“ (Rühl, S. 252) Sowohl Arnolds Vorliebe für prunkvolle Kleidung, als auch seine vermutliche Anwesenheit bei den Hochzeitsfeierlichkeiten König Heinrichs V. mit Mathilde in Mainz lassen Rückschlüsse auf seine mögliche Verfasserschaft zu. Wir Rühl richtig feststellt kann „das Hochzeitsfest [Kaiser Ottos] in Mainz […] schon aus chronologischen Gründen nicht mit der berühmten Mainzer Schwertleite […] 1184 in Verbindung gebracht werden. (Rühl, S. 253)

[19] Hans Naumann, „Versuch einer Einschränkung des Begriffs Spielmannsdichtung“,in: „Deutsche Vierteljahresschrift für Literaturwissenschaft und Geistesgeschichte, Bd 2, 1924, S. 777-794

[20] Wetter, 1941

[21] vgl. Rühl, S. 257

[22] Vgl. dazu „Herzog Ernst, Ein mittelalterliches Abenteuerbuch, hrsg. Von Bernhard Sowinski, S. 341

[23] vgl. ebd.

[24] Ebd.

[25] So weist auf Rühl auf Verbindungen des Herzog Ernst Stoffes zum Nibelungenlied hin – vgl. Rühl, S. 3

[26] Die Fassung B des Herzog Ernst entstand zeitnah zum Nibelungenlied, der Heldendichtung schlechthin, dessen Abfassung ebenfalls auf um 1200 angesetzt wird.

[27] V. 35

[28] V. 1821

[29] vgl. dazu auch Neudeck, S. 186,189

[30] vgl. Jürgen Kühnel, „ Zur Struktur des Herzog Ernst“, in: Euphosion 73, 1979, künftig zitiert als Kühnel, S. 248 ff.

[31] Szklenar, S. 152

[32] Szklenar, S. 151

[33] Otto Neudeck, „Ehre und Demut“, „Ehre und Demut. Konkurrierende Verhaltenskonzepte im `Herzog Ernst B`“, in: ZfDA 121, 1992, S. 177 ff, S. 179; künftig zitiert als Neudeck. Vgl. auch Rühl, S. 227

[34] Vgl. Szklenar, u.a.

[35] Jedoch weisen Gottschall und Steer darauf hin, dass „das Missverständnis, der Lucidarius sei nichts anderes als eine gekürzte und populär ausgerichtete Redaktion des […] `Elucidarium`, hat lange nicht erkennen lassen, dass in ihm ein einzigartiges Dokument der spirituellen und intellektuellen Kultur des 12. Jahrhunderts vorliegt.“ (Der deutsche Lucidarius Bd. 1, Kritischer Text nach den Handschriften, Hrsg. von Dagmar Gottschall und Georg Steer, Tübingen, 1994; künftig zitiert als Lucidarius)

[36] Rühl, S. 3

[37] vgl. dazu v.a. V. 4139 ff (die Rettung durch die Greife und die Fahrt durch den unterirdischen Fluss)

[38] Vgl. dazu v.a. Kühnel, 1978 und Neudeck, 1992

[39] Simon-Pelanda, S. 27

[40] ebd.

[41] V. 673 ff

[42] V. 719

[43] Vgl. Antje Holzhauer, „Rache und Fehde in der mittelhochdeutschen Literatur des 12. und 13. Jahrhunderts, Göppingen, 1997, S. 26; künftig zitiert als Holzhauer

[44] Holzhauer, S. 188

[45] Sachwörterbuch der Mediävistik, Hg Peter Dinzelbacher, Stuttgart, 1992, Art. „Fehde“ von G.Aker/P. Dinzelbacher, in: Holzhauer, S. 188

[46] Holzhauer, S. 17

[47] V. 860

[48] Holzhauer, ebd.

[49] ebd.

[50] V. 919 ff

[51] V. 1295f

[52] ebd. S. 199

[53] Holzhauer, S. 20

[54] V. 1408 ff

[55] Vgl. V. 914 ff

[56] V. 1131

[57] Vgl. Holzhauer, S. 198

[58] „Über die 12 Mißstände der Welt“ (De duodim abusivis saeculi), in vielen Fürstenspiegeln verwendet, in: Joachim Bumke, „Höfische Kultur, Literatur und Gesellschaft im hohen Mittelalter“, München, 10. Auflage, 2002, S. 384; künftig zitiert als Bumke

[59] ebd. S. 385

[60] V. 1163 ff

[61] Vgl. V. 1426

[62] V. 1816

[63] V. 1818ff

[64] Szklenar, S. 153

[65] ebd.

[66] Bumke, S. 34

[67] W.J.Schröder, “Spielmannsepik”, 1962, S. 45, in: Meves, S. 162

[68] Neudeck, S. 190

[69] Von „Schuld“ spricht vorher nur der Kaiser, der Erzähler lässt mehrfach durchblicken, dass Herzog Ernst selber keine Schuld trifft. Eine Übersicht der Belege für Ernsts „Schuld“ bietet Meves, S. 163.

[70] Neudeck, S. 190

[71] Neudeck, S. 191

[72] vgl. Bumke, S. 404

[73] vgl. Bumke, S. 403f

[74] Bumke, S. 408

[75] ebd.

[76] V.1825f

[77] Neudeck, S. 191

Fin de l'extrait de 76 pages

Résumé des informations

Titre
Die Orientdarstellung im Herzog Ernst B
Université
University of Dusseldorf "Heinrich Heine"
Note
2.8
Auteur
Année
2004
Pages
76
N° de catalogue
V34364
ISBN (ebook)
9783638346085
Taille d'un fichier
855 KB
Langue
allemand
Annotations
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Darstellung des Orients im Werk, der Rolle, die Herzog Ernst dort und im Reich einnimmt und der Bedeutung und Quellen der Wunderwesen im Orient.
Mots clés
Orientdarstellung, Herzog, Ernst
Citation du texte
Nadia Hamdan (Auteur), 2004, Die Orientdarstellung im Herzog Ernst B, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34364

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