In dieser Arbeit wird auf die Gründungsformen der Europäischen Aktienkesellschaft (SE) und insbesondere auf die Entstehung durch eine Verschmelzung mit deutscher Beteiligung eingegangen. Es werden einzelne Bestandteile der Gründung durch Verschmelzung näher thematisiert und mögliche noch bestehende Probleme aufgezeigt. Des Weiteren wird untersucht, weshalb gerade in Deutschland ein solch großes Interesse an der SE besteht.
Die Europäische Aktiengesellschaft, die International Societas Europaea (SE) genannt wird, ist die erste supranationale Rechtsform für eine gemeinschaftsrechtliche Kapitalgesellschaft in Europa. Die Entwicklung dieser Rechtsform zog sich über Jahrzehnte hinweg. Die ersten Überlegungen einer SE wurden bereits von Thibièrge auf dem Kongress des französischen Notariats im Jahre 1959 vorgetragen. Die Einigung im Europäischen Rat erfolgte jedoch erst im Dezember 2000 in Nizza. Die Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO) erfolgte daraufhin am 08.10.2001. Jedoch steht die Gesellschaftsform der SE den Unternehmen aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erst seit dem 08.10.2004 zur Verfügung.
Mit dieser Rechtsform strebt der europäische Gesetzgeber eine Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage an, indem Handelshemmnisse beseitigt werden und die Mitgliedstaaten enger zusammenwachsen. Der wirtschaftlichen Spannweite der Unternehmen fehlte ein angemessener gesellschaftsrechtlicher Rahmen. Ein solches Gerüst der gemeinschaftsweiten Mobilität und Flexibilität ist nun mit der SE umsetzbar.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung
B. Grundlagen
I. Allgemeines zur Europäischen Aktiengesellschaft
II. Ziele der Gesellschaftsform
III. Organe
1. Leitungsorgan
2. Aufsichtsorgan
3. Hauptversammlung
IV. Arbeitnehmerbeteiligung
C. Die Gründungsformen einer SE
I. Errichtung einer Holding-SE
1. Betrachtung der Gründungsform anhand graphischer Darstellung
2. Voraussetzungen
3. Verfahrensablauf
4. Besonderheiten
II. Gründung durch eine gemeinsame Tochter-SE
1. Betrachtung der Gründungsform anhand graphischer Darstellung
2. Voraussetzungen
3. Verfahrensablauf
4. Besonderheiten
III. Umwandlung einer AG nationalen Rechts
1. Betrachtung der Gründungsform anhand graphischer Darstellung
2. Voraussetzungen
3. Verfahrensablauf
4. Besonderheiten
IV. Verschmelzung
1. Voraussetzung
2. Verfahrensablauf
3. Besonderheiten
V. Gründung einer Tochter-SE durch eine bereits bestehende SE
1. Betrachtung der Gründungsform anhand graphischer Darstellung
2. Voraussetzungen
3. Verfahrensablauf
4. Besonderheiten
VI. Zusammenfassende Betrachtung der Gründungsformen
D. Spezielle Betrachtung der Verschmelzung
I. Verschmelzungsarten
1. Verschmelzung durch Aufnahme
a) Betrachtung der Gründungsform anhand graphischer Darstellung
b) Verfahrensablauf
c) Besonderheiten
d) Rechtliche Wirkung
2. Verschmelzung durch Neugründung
a) Betrachtung der Gründungsform anhand graphischer Darstellung
b) Verfahrensablauf
c) Besonderheiten
d) Rechtliche Wirkung
3. Erleichterungen bei Mutter-/Tochterverschmelzungen
a) Verschmelzung einer mindestens 90 prozentigen Tochtergesellschaft
b) Verschmelzung einer 100 prozentigen Tochtergesellschaft
4. Gestaltungsmöglichkeiten bei Mutter-/Tochterverschmelzungen
a) Vorschaltung einer Verschmelzung
b) Verschmelzung für die Vermeidung der Zweijahresfrist bei der Umwandlung
5. Vergleich der Verschmelzungsarten
II. Verschmelzungsplan
1. Aufstellung des Verschmelzungsplans
a) Inhalt
b) Form
aa) Sprache
bb) Notarielle Beurkundung
2. Prüfung der Verschmelzung
a) Prüfung des Verschmelzungsplans
b) Anfertigung des Verschmelzungsberichts
3. Zustimmung der Hauptversammlung
III. Sitz und Niederlassungsfreiheit
1. Sitz
2. Niederlassungsfreiheit
a) Daily-Mail
b) Centros
c) Überseering
d) Inspire Art
e) Cartesio
f) SEVIC
g) Ergebnis
IV. Rechtmäßigkeitskontrolle
V. Eintragung
VI. Rechtsfolgen
E. Warum gibt es so viele deutsche SE im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten?
I. Grundlegendes
II. Generelle Vor- und Nachteile der SE
III. Motive für die Gründung einer deutschen SE
IV. Die Vorrats-SE
F. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Bachelorthesis befasst sich mit der Analyse der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) als supranationale Rechtsform, mit besonderem Fokus auf die Gründungsformen und die Verschmelzung als Gründungsart unter Beteiligung deutscher Unternehmen, um die Gründe für die hohe Anzahl deutscher SE zu erörtern.
- Grundlagen und rechtliche Einordnung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
- Detaillierte Untersuchung der fünf primären Gründungsformen einer SE
- Spezielle Betrachtung des Verschmelzungsprozesses und seiner verfahrensrechtlichen Anforderungen
- Analyse der Sitzwahlfreiheit und Niederlassungsfreiheit im europäischen Kontext
- Untersuchung der Motive für das hohe Gründungsinteresse an der Rechtsform SE in Deutschland
Auszug aus dem Buch
1. Leitungsorgan
Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Leitungsorgans ergeben sich aus Art. 39-42 SE-VO sowie Art. 46-51 SE-VO.
Das Leitungsorgan führt gem. Art. 39 Abs. 1 SE-VO die Geschäfte der SE in eigener Verantwortung. Gem. Art. 39 Abs. 2 SE-VO werden die Mitglieder des Leitungsorgans durch das Aufsichtsorgan bestellt und abberufen. Die Mitglieder des Leitungsorgans werden für einen in der Satzung festgelegten Zeitraum, der sechs Jahre nicht überschreiten darf, bestellt (Art. 46 Abs. 1 SE-VO). Bestimmungen zu der Anzahl der Leitungsorganmitglieder sind gem. Art. 39 Abs. 4 SE-VO durch die Satzung der SE festzulegen. Die Größe des Leitungsorgans ergibt sich nach der Höhe des gezeichneten Kapitals der Gesellschaft. Gem. § 16 SEAG muss das Leitungsorgan aus mindestens zwei Personen bestehen, wenn das gezeichnete Kapital der Gesellschaft mehr als drei Mio. Euro beträgt und die Satzung nicht bestimmt, dass eine Person ausreichend ist.36 Zu beachten ist, dass ein Mitglied des Leitungsorgans nicht parallel ein Teil des Aufsichtsorgans sein kann (Art. 39 Abs. 3 SE-VO).37
In der SE-VO sind die Aufgaben des Leitungsorgans explizit kodifiziert. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen, dass das Leitungsorgan die Geschäfte der SE in eigener Verantwortung führt und das Aufsichtsorgan mindestens alle drei Monate über die Geschäfte und deren voraussichtliche Entwicklung unterrichtet (Art. 41 Abs. 1 SE-VO). Ebenfalls hat das Leitungsorgan dem Aufsichtsorgan gem. Art. 41 Abs. 2 SE-VO rechtzeitig alle Informationen über Ereignisse mitzuteilen, die sich auf die Lage der SE auswirken können.38 Solche Ereignisse sind z. B. Entscheidungen der Geschäftsleitung oder jegliche positive sowie negative externe Einwirkungen auf die SE.39 Des Weiteren hat das Leitungsorgan die Pflicht zur Beachtung von Zustimmungsvorbehalten (Art. 48 SE-VO) und ist gem. Art. 49 SE-VO zur Verschwiegenheit verpflichtet.40
Weitere Aufgaben wie z. B. die Vertretung der SE, die Führung der Geschäfte sowie das Treffen grundlegender Entscheidungen, beispielsweise zu Führungsgrundsätzen, der Strategie oder der Unternehmensplanung sind in den §§ 76 bis 94 AktG geregelt.41
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Entwicklung und die supranationale Bedeutung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) ein.
B. Grundlagen: Kapitel B erläutert die rechtliche Ausgestaltung der SE, ihre Organstruktur (dualistisch vs. monistisch) und die Relevanz der Arbeitnehmerbeteiligung.
C. Die Gründungsformen einer SE: Dieses Kapitel gibt einen systematischen Überblick über die fünf primären Gründungsarten einer SE, inklusive Holding-SE, Tochter-SE und Umwandlung.
D. Spezielle Betrachtung der Verschmelzung: Kapitel D analysiert vertieft das Verschmelzungsverfahren, die verschiedenen Verschmelzungsarten, den Verschmelzungsplan sowie die rechtlichen Wirkungen.
E. Warum gibt es so viele deutsche SE im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten?: Dieser Abschnitt untersucht die wirtschaftlichen und rechtlichen Motive für die überdurchschnittliche Präsenz von SE-Gründungen in Deutschland.
F. Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse der Analyse zusammen und bewertet die Bedeutung der SE als Instrument im europäischen Binnenmarkt.
Schlüsselwörter
Europäische Aktiengesellschaft, SE, Societas Europaea, Unternehmensrecht, Verschmelzung, Gründungsformen, Arbeitnehmermitbestimmung, Holding-SE, Umwandlung, Niederlassungsfreiheit, Europäischer Binnenmarkt, SE-VO, SEAG, SEBG, Sitzwahlfreiheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit primär?
Die Arbeit analysiert die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als Rechtsform, insbesondere deren verschiedene Gründungsformen und das Verfahren der grenzüberschreitenden Verschmelzung.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Arbeit?
Zentrale Themen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der SE, die Organisation der Organe, die unterschiedlichen Gründungswege und die Standortattraktivität für Unternehmen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht die verschiedenen Entstehungsmöglichkeiten einer SE und analysiert, warum speziell in Deutschland ein solch signifikantes Interesse an dieser Gesellschaftsform besteht.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin oder der Autor?
Die Arbeit folgt einer rechtswissenschaftlichen Analysestrategie, die auf der Auswertung der europäischen SE-Verordnung, nationaler Umsetzungsgesetze und der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Grundlagen der SE, eine detaillierte Prüfung der fünf Gründungsformen sowie eine spezifische Betrachtung der Verschmelzung und der Sitzwahlfreiheit.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zu den Schlüsselbegriffen gehören SE, Societas Europaea, Gründungsplan, Verschmelzung, Sitzverlegung, Arbeitnehmermitbestimmung und SE-Verordnung.
Welche Bedeutung hat das "Holzmüller"-Urteil für die Gründung einer Tochter-SE?
Das "Holzmüller"-Urteil besagt, dass bei einer Übertragung von wesentlichem Betriebsvermögen einer Gesellschaft der Vorstand verpflichtet ist, die Hauptversammlung in die Entscheidung einzubeziehen.
Warum spielt die Arbeitnehmermitbestimmung bei der Gründung einer SE eine so große Rolle?
Sie gilt als schwerwiegendstes Argument für deutsche Unternehmen, da die SE spezifische Ausgestaltung der Mitbestimmung oft flexibler und vorteilhafter erscheint als das starre deutsche Mitbestimmungsgesetz.
- Citar trabajo
- Sebastian Herrmann (Autor), 2014, Die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Eine Analyse der Gesellschaftsform unter Betrachtung der Verschmelzung als Gründungsform, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/343854