Mindestlöhne. Auswirkungen in der mikroökonomischen und makroökonomischen Theorie


Term Paper, 2015

25 Pages, Grade: 1,1


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Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffserläuterung und empirische Ergebnisse
2.1. Begriffserläuterung
2.2. Aktuelle Lage in Deutschland und Europa
2.3. Branchenmindestlohn im Bauhauptgewerbe

3. Mikroökonomische Auswirkungen
3.1. Auswirkungen eines Mindestlohnes auf einen Haushalt und mögliche Handlungsalternativen
3.2. Auswirkungen eines Mindestlohnes auf ein Unternehmen und mögliche Handlungsalternativen
3.3. Zwischenfazit aus der mikroökonomischen Betrachtung

4. Makroökonomische Auswirkungen
4.1. Das Gleichgewichtseinkommen und der Mindestlohn auf dem Arbeitsmarkt
4.2. Der Mindestlohn in der klassischen Theorie
4.3. Der Mindestlohn im unvollkommenen Arbeitsmarkt der keynesianischen Theorie
4.4. Zwischenfazit aus der makroökonomischen Betrachtung

5. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 2.1 Gesetzlicher Mindestlohn in Europa (Brandt, statista.de, 2014)

Abb. 2.2 Anteile von Beschäftigten mit Stundenlohn unter 8,50 € (Grieß, 2015)

Abb. 3.1 Auswirkungen eines Mindestlohnes auf das Lohnniveau

Abb. 3.2 Budgetgeraden und Nutzenniveau vgl. (Hanusch, Kuhn, & Cantner, 2000, S. 154), eigene Darstellung

Abb. 4.1 Arbeitsangebotskurve vgl. (Hildmann, 1998, S. 64), eigene Darstellung

Abb. 4.2 Arbeitsnachfragekurve vgl. (Hanusch, Kuhn, & Cantner, 2000, S. 217), eigene Darstellung

Abb. 4.3 Arbeitsmarktgleichgewicht vgl. (Hanusch, Kuhn, & Cantner, 2000, S. 217), eigene Darstellung

Abb. 4.4 Arbeitslosigkeit durch Mindestlohn vgl. (Schuster, 2013, S. 17), eigene Darstellung

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit stellt die Auswirkungen eines Mindestlohnes auf der mikro- und makroökonomischen Ebene dar. Die Auswirkungen eines Mindestlohnes betreffen in erster Linie den Arbeitsmarkt und die Individuen, die auf dem Arbeitsmarkt agieren. Daher wird zunächst geklärt, was ein Mindestlohn genau bedeutet und wo und auf welche Weise er eingesetzt werden kann. Im Anschluss wird die mikroökonomische Theorie beschrieben und welche Auswirkungen ein Mindestlohn auf ein Unternehmen bzw. einen Arbeitnehmer hat. Danach werden das aggregierte Angebot und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt betrachtet, wobei ebenfalls der Mindestlohn mit einbezogen wird. Die makroökonomische Betrachtung wird schließlich noch erweitert um die Theorien von Keynes und den Klassikern und deren Aussagen zum Mindestlohn erörtert. Zunächst wird jedoch nach der begrifflichen Definition die Situation des gesetzlichen Mindestlohns in Europa und Deutschland gezeigt und welche Wirkungen sich daraus auf dem jeweiligen Arbeitsmarkt ergeben.

2. Begriffserläuterung und empirische Ergebnisse

Ein Mindestlohn ist ein Instrument der Wirtschaftspolitik, um auf dem Arbeitsmarkt regulierend einzugreifen. Es wird nun zunächst kurz geklärt was ein Lohn ist und für wen der Lohn eine Bedeutung hat. Danach wird gezeigt welche Varianten von Mindestlöhnen es gibt und was mit einem Mindestlohn bezweckt werden soll. Schließlich wird noch die Situation des Mindestlohnes in Europa und Deutschland näher betrachtet.

2.1. Begriffserläuterung

Der Lohn eines Arbeitnehmers ist dessen Bruttoeinkommen, das er im Gegenzug für seine Arbeitsleistung vom Arbeitgeber erhält. Gleichzeitig stellt der Lohn allerdings auch einen Kostenfaktor für den Arbeitgeber dar, den er nach Möglichkeit so gering wie möglich halten will, um damit seine Gewinne maximieren zu können. Ein Lohn wird immer nominal vereinbart: entweder direkt zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer oder zwischen zwei Tarifparteien. Wenn der ausgehandelte Nominallohn durch einen Preisindex geteilt wird, erhält man den Reallohn, der die Kaufkraft des Lohns widerspiegelt.

Ein Mindestlohn bedeutet, dass das Bruttonominaleinkommen eines Arbeitnehmers nicht unter das festgeschriebene Nominallohnniveau sinken darf. Der geltende Mindestlohn gilt nur für Arbeitnehmer jedoch nicht für Selbstständige und stellt damit einen Mindestpreis auf dem Arbeitsmarkt dar. „Mit der Einführung von Mindestpreisen sollen die Anbieter besser gestellt werden“ (Edling, 2008, S. 161).

Man kann nachfolgend verschiedene Arten von Mindestlöhnen unterscheiden, wobei zusätzlich auch unternehmensinterne Mindestlöhne z.B. nach Altersabstufungen oder Betriebszugehörigkeit möglich sind, die an dieser Stelle nicht näher betrachtet werden.

- Gesetzlicher Mindestlohn:

- Allgemeiner Mindestlohn
- Spezieller Mindestlohn : z.B.: befristet, regional, Branchenspezifisch

- Tariflicher Mindestlohn:

- Bindungswirkung nur für Tarifparteien
- Allgemein verbindlicher Mindestlohn in einer Branche

vgl. auch (Piekenbrock, 2009, S. 282)

„Zielsetzungen gesetzlicher Mindestlöhne sind u. a.

a) Sicherung des selbst erarbeiteten Lebensunterhalts („fairer“ Löhne),
b) Schutz der Arbeitnehmer vor Lohndumping (insbesondere auch aus dem Ausland),
c) Sicherung von Arbeitsplätzen,
d) Kaufkraftstärkung und
e) Sicherung einer ausreichenden Altersversorgung.“ (Piekenbrock, 2009, S. 283)

Ein tariflicher Mindestlohn gilt meist nur für eine Branche, wobei die genannten Zielsetzungen gesetzlicher Mindestlöhne auch auf einen Branchenmindestlohn übertragen werden können.

Im weiteren Verlauf wird auf die Auswirkungen des Mindestlohn im Bauhauptgewerbe eingegangen und die aktuelle Lage in Deutschland und Europa mit einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn aufgezeigt. Bei der theoretischen Betrachtung von Mindestlöhnen wird nur noch von einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ausgegangen.

2.2. Aktuelle Lage in Deutschland und Europa

In Deutschland gilt seit dem 01.01.2015 ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € pro Zeitstunde. Branchentarifverträge, die einen Mindestlohn von unter 8,50 € beinhalten, müssen bis spätestens 2017 angepasst werden, vgl. auch (Bundesregierung, 2014). Die Gesetzesgrundlage für den Mindestlohn in Deutschland bildet das Mindestlohngesetz – MiLoG. Weitere Ausnahmen, Anpassungen und gesetzliche Regelungen des Mindestlohnes in Deutschland sollen für die folgenden Betrachtungen jedoch keine Rolle spielen.

Aus der Abbildung 2.1 ist ersichtlich, dass Deutschland mit diesem Schritt einen Weg beschreitet, den vorher schon viele andere europäische Länder gegangen sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2.1 Gesetzlicher Mindestlohn in Europa (Brandt, statista.de, 2014)

Jedoch ist aus dieser Grafik auch zu erkennen, dass es große Unterschiede in den verschiedenen Staaten in Bezug auf die Höhe des Mindestlohnes gibt und dass noch nicht alle Länder einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt haben. Vor allem ist auffällig, dass osteuropäische und südeuropäische Länder einen deutlich geringeren Mindestlohn aufweisen als die mittel- und nordeuropäischen Länder. Jedoch ist dabei zu beachten, dass es sich hierbei um nominale Mindestlöhne handelt und jedes Land seine spezifischen Lebenshaltungskosten und Lohnniveaus besitzt. Ein einfacher Vergleich von Nominallöhnen in Europa ist somit irreführend, da jedes Land seine spezifischen Reallöhne besitzt. Bei Mindestlohnvergleichen mit Ländern außerhalb des Euro-Währungsraumes, wie beispielsweise England, kommen vergleichserschwerend die Wechselkurschwankungen hinzu.

Die Betrachtung von Mindestlöhnen, die in Nachbarstaaten vorherrschen, ist wichtig für ein Land. Denn gerade durch die Grundfreiheiten, die in der europäischen Union gelten, haben sowohl Unternehmer als auch Arbeitnehmer die Möglichkeit ihr Unternehmen und ihre Dienste in Ländern anzubieten sowie Arbeit nachzufragen, in denen es keine Regelungen oder geringere Grenzen zum Mindestlohn gibt.

Wenn ein Mindestlohn in einem Land eingeführt wird, ist es aber auch wichtig, wie hoch das Lohnniveau in diesem Land allgemein ist und welche Branchen von der Einführung eines allgemein gesetzlichen Mindestlohnes besonders betroffen sind. In Deutschland haben vor allem im Gastgewerbe, im Handel und der Land-und Forstwirtschaft viele Arbeitnehmer unter dem Niveau des jetzt eingeführten gesetzlichen Mindestlohnes gearbeitet (vgl. Abb. 2.2).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2.2 Anteile von Beschäftigten mit Stundenlohn unter 8,50 € (Grieß, 2015)

Diese Branchen werden sich nach der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes voraussichtlich auf starke Veränderungen einstellen müssen. Diese Veränderungen sind teilweise beabsichtigt und teilweise unbeabsichtigt, wie nachfolgend die dargestellten Argumente für und wider eines Mindestlohnes exemplarisch zeigen sollen.

Pro Mindestlohn: vgl. (DGB)

- Durch das höhere Einkommen der Arbeitskräfte steigt auch deren Konsum und damit die Binnennachfrage.
- Durch die Mindestlöhne wird sichergestellt, dass ein Arbeitnehmer von seiner Arbeit leben kann und keiner Lohnarmut ausgesetzt ist.
- Durch die Einführung von Mindestlöhnen wird der Staatshaushalt entlastet, da die geringverdienenden Arbeitnehmer keine staatlichen Sozialleistungen mehr in Anspruch nehmen müssen, damit sie ihren Lebensunterhalt finanzieren können.

Contra Mindestlohn: vgl. (Hüther, 2006)

- Durch die Einführung eines Mindestlohnes werden die Arbeitsplätze für geringqualifizierte Arbeitnehmer vernichtet,
- dies führt zu höherer Arbeitslosigkeit.
- Stärkere Rationalisierungsbestrebungen von Unternehmen

Ein zu hoch angelegter Mindestlohn birgt auch die Gefahr, dass sich eine Schattenwirtschaft herausstellt, auf der die Arbeitnehmer ihre Dienste zu einem günstigeren Preis anbieten als der Mindestlohn es fordert, um überhaupt Arbeit zu bekommen.

Abschließend für dieses Kapitel soll noch ein Zitat von Thomas Schuster verdeutlichen, dass die Auswirkungen eines Mindestlohnes auf die Arbeitslosenzahlen sehr gemischt ausfallen können und dass eine exakte Bestimmung der Auswirkungen eines Mindestlohnes nur sehr schwierig ist. Thomas Schuster bezieht sich dabei auf die internationale Studie von Neumark und Wascher zur Beschäftigungswirkung von Mindestlöhnen.

„Die Autoren stellen die Ergebnisse von insgesamt 99 empirischen Studien zusammen, die in den letzten Jahren über die Auswirkung von Mindestlöhnen erstellt wurden. Das Ergebnis zeigt, dass in 56 Prozent der Studien ein negativer Zusammenhang zwischen dem Mindestlohn und dem Arbeitsmarkt nachgewiesen wurde. 38 Prozent der Studien ergaben ein gemischtes Bild. Je nach untersuchter Stichprobe (verschiedene Altersgruppen, Qualifizierung, Geschlecht) ergaben sich teils negative, teils positive Wirkungen. In nur 9 Prozent der Fälle wurde eine eindeutig positive Wirkung des Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt festgestellt.“ (Schuster, 2013)

Diese internationalen Ergebnisse können jedoch nicht einfach auf Deutschland übertragen werden, da, wie oben bereits erwähnt, jedes Land seine spezifischen Arbeitsmarktstrukturen, Lohnstrukturen und andere Eigenarten besitzt. Im nächsten Kapitel wird daher beispielhaft das Bauhauptgewerbe in Deutschland betrachtet, das bereits 1997 einen Mindestlohn im Branchentarifvertrag vereinbart hat und die Ergebnisse aus der Einführung des Mindestlohnes 2012 in einem Gutachten vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betrachtet wurden.

2.3. Branchenmindestlohn im Bauhauptgewerbe

In diesem Kapitel wird auf den IAB-Kurzbericht Nr. 4, März 2012 Bezug genommen. (Apel, et al., 2012)

Im Bauhauptgewerbe wurde ein Branchenmindestlohn in Deutschland bereits 1997 eingeführt, der allerdings für Ost- und Westdeutschland unterschiedlich hoch war und so die Auswirkungen auch unterschiedlich ausfielen. Die Effekte eines Branchenmindestlohnes innerhalb eines Landes können jedoch nicht gleichgesetzt werden mit einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, dennoch können beispielhaft die Auswirkungen eines Mindestlohnes aufgezeigt werden.

In Ostdeutschland waren laut des Berichts deutlich mehr Menschen von der Einführung des Mindestlohnes betroffen als in Westdeutschland, da die Lohnuntergrenze im Osten unter dem Mindestlohn lag und somit der Mindestlohn das Lohnniveau angehoben hat. Im Gegensatz dazu hatten nur wenige Beschäftigte im Westen einen Lohn, der unter dem Mindestlohn lag. Somit sind die Branchen aus Kapitel 2.2, die besonders von einem gesetzlichen Mindestlohn betroffen sind, in etwa gleichzusetzen mit den Beschäftigten des Bauhauptgewerbes aus Ostdeutschland.

Folgende ausgewählte Ergebnisse konnten aus dem Bericht entnommen werden:

- Vor allem Geringverdiener konnten von dem eingeführten Mindestlohn profitieren und teils erhebliche Lohnsteigerungen entgegennehmen.
- […], „die Beschäftigtenzahlen [sanken] in deutschen Betrieben des Bauhauptgewerbes konjunkturbedingt, ein Einfluss des Mindestlohns auf die Beschäftigungsentwicklung ist nicht nachzuweisen.“ (Apel, et al., 2012, S. 5)
- „Ebenso wenig lässt sich eine verschlechterte Wettbewerbssituation von Betrieben im Bauhauptgewerbe nachweisen“ (Apel, et al., 2012, S. 7).

Werden diese Ergebnisse der Studie aus dem Bauhauptgewerbe auf die oben genannten Branchen übertragen, können die Contra-Argumente, die in Kapitel 2.2 genannt wurden teilweise widerlegt werden. Sodass vor allem die Arbeitnehmer, die bisher zu Löhnen unter dem Mindestlohn gearbeitet haben, sich auf Lohnsteigerungen einstellen können. Die Arbeitslosenzahlen werden aufgrund der Einführung eines Mindestlohnes voraussichtlich nicht stark ansteigen und die Wettbewerbssituation wird sich ebenfalls nicht gravierend verändern, da alle Unternehmen von der Einführung des Mindestlohnes betroffen sind.

[...]

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Details

Title
Mindestlöhne. Auswirkungen in der mikroökonomischen und makroökonomischen Theorie
College
( European University of Applied Sciences Hamburg )
Grade
1,1
Author
Year
2015
Pages
25
Catalog Number
V344445
ISBN (eBook)
9783668342149
ISBN (Book)
9783668342156
File size
1235 KB
Language
German
Keywords
mindestlöhne, auswirkungen, theorie
Quote paper
Jens Lenger (Author), 2015, Mindestlöhne. Auswirkungen in der mikroökonomischen und makroökonomischen Theorie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/344445

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