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Das Verhältnis der Delikte §§ 211, 212 StGB zueinander und die Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Strafbarkeit

Titel: Das Verhältnis der Delikte §§ 211, 212 StGB zueinander und die Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Strafbarkeit

Hausarbeit , 2016 , 22 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Robert Reifhof (Autor:in)

Jura - Strafrecht
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Vorsätzliche Tötungsdelikte stellen, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) jährlich zeigt, in der Realität ein äußerst seltenes Ereignis dar. Strafrechtlich sind die Tötungsdelikte der §§ 211 ff StGB jedoch ein interessantes und kontrovers diskutiertes Thema, welches häufig Bestandteil juristischer Klausuren ist. Diese Arbeit widmet sich den grundlegenden Problematiken des Tot-schlags (§ 212 StGB) und des Mordes (§ 211 StGB) sowie dem Verhältnis der Tatbestände zueinander. Fraglich ist, ob es sich beim § 211 StGB um einen eigenen Tatbestand oder um einen „qualifizierten Totschlag“ handelt.

Die Beantwortung dieser Frage dient nicht reinem Selbstzweck, sondern wirkt sich in der Rechtsprechung in Bezug auf die Anwendung des § 28 StGB unmittelbar strafmildernd bzw. strafverschärfend für Teilnehmer der Tat aus, wenn bei Haupttäter und Teilnehmer unterschiedliche Mordmerkmale vorliegen bzw. nicht vorliegen. Die genaue Anwendung des § 28 StGB wird im Verlauf der Arbeit genauer erläutert.

Inhaltlich basiert die Arbeit auf Fach- und Lehrbüchern, Aufsätzen aus juristischen Fachzeitschriften und Urteilen der Rechtsprechung. In einem ersten Teil wird zunächst materiellrechtlich der Tatbestand des Totschlags (§ 212 StGB) und anschließend der des Mordes (§ 211 StGB) problemorientiert erörtert. Anschließend wird das Verhältnis der Delikte zueinander anhand unter-schiedlicher Auslegungsmethoden beleuchtet. Hierzu werden Meinungen aus Literatur und Rechtsprechung dargestellt. Der letzte Teil beschäftigt sich mit den bereits angesprochenen Auswirkungen des Streits bezüglich der Bestrafung von Täter und Teilnehmer im Sinne des § 28 StGB. Die Arbeit beinhaltet darüber hinaus kurze Einblicke in die Historie des deutschen Strafrechts.

Die gewonnenen Erkenntnisse werden in einem Fazit zusammengefasst. Auf Sonderproblematiken der §§ 213, 216 StGB sowie der fahrlässigen Tötung kann auf Grund des begrenzten Bearbeitungsraumes nicht eingegangen werden. Auch aktuelle Reformüberlegungen bezüglich der §§ 211, 212 StGB sind aus selbigem Grund nicht Teil der Arbeit.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Totschlag, § 212 StGB

2.1 Objektiver Tatbestand

2.1.1 Tatobjekt Mensch

2.1.2 Beginn des menschlichen Lebens

2.1.3 Ende des menschlichen Lebens

2.1.4 Tathandlung töten

2.2 Subjektiver Tatbestand

3 Mord, § 211 StGB

3.1 Mordmerkmale

3.2 Besonders verwerfliche Beweggründe

3.3 Verwerfliche Art und Weise

3.4 Verwerflicher Zweck

4 Verhältnis der Delikte zueinander

4.1 Die grammatische Auslegung

4.2 Die systematische Auslegung

4.3 Die historische und teleologische Auslegung

4.4 Herrschende Meinung der Literatur

4.5 Herrschende Meinung der Rechtsprechung

5 Auswirkung des Meinungsunterschieds

6 Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das systematische Verhältnis zwischen den Tötungsdelikten Totschlag (§ 212 StGB) und Mord (§ 211 StGB) im deutschen Strafrecht, um zu klären, ob es sich um zwei eigenständige Tatbestände oder um ein Grunddelikt-Qualifikations-Verhältnis handelt, und erörtert die daraus resultierenden praktischen Konsequenzen für die Anwendung des § 28 StGB bei Teilnehmern an der Tat.

  • Grundlagen des objektiven und subjektiven Tatbestands von Totschlag und Mord
  • Analyse der Mordmerkmale und deren Einordnung
  • Methodische Untersuchung des Deliktsverhältnisses durch Auslegungsmethoden
  • Gegenüberstellung von Literaturauffassung und Rechtsprechung (BGH)
  • Strafrechtliche Konsequenzen bei Tatbeteiligung unter Berücksichtigung von § 28 StGB

Auszug aus dem Buch

4.1 Die grammatische Auslegung

Die grammatische Auslegung fragt nach dem Wortsinn des Gesetzes. Wenn das Gesetz selbst, wie hier, keine Legaldefinition bietet, wird es anhand des allgemeinen Sprachgebrauchs ausgelegt.

§ 211 StGB definiert in der Norm selbst, wer Mörder ist. Nämlich derjenige, der einen Menschen unter Erfüllung einer der in Absatz 2 genannten Mordmerkmale tötet. § 212 StGB nimmt hingegen eine Negativabgrenzung vor. Er benutzt das in § 211 StGB definierte Wort „Mörder“ und macht somit deutlich, dass ein Totschläger ist, wer zwar die selbe Tathandlung wie der Mörder vornimmt, aber kein Mordmerkmal erfüllt. Dadurch wird die enge Verbindung der beiden Normen aufgezeigt. Der BGH argumentierte 1951 schon mit der Wortauslegung. 68 Seiner Meinung nach lassen die Wörter „Mörder“ und „Totschläger“ eindeutig erkennen, dass es sich um zwei selbstständige Tatbestände handeln müsse. Dies erscheint jedoch fraglich, da § 212 StGB gerade zum Inhalt hat, dass die selben Voraussetzungen wie die des § 211 StGB vorliegen müssen - mit der einzigen Ausnahme, dass ein Mordmerkmal nicht in Betracht kommt. Die unterschiedlichen Täterbezeichnungen haben jedoch auf den Inhalt der Norm keinerlei Auswirkungen.

Anhand der grammatischen Auslegung kommt man folglich lediglich zu dem Ergebnis, dass es sich zumindest um zwei sehr eng verbundene Tatbestände handelt.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einführung: Diese Einleitung stellt die Bedeutung vorsätzlicher Tötungsdelikte dar und benennt die zentrale Forschungsfrage nach dem Verhältnis von § 211 zu § 212 StGB sowie dessen Auswirkung auf die Anwendung des § 28 StGB.

2 Totschlag, § 212 StGB: Das Kapitel erläutert die Tatbestandsmerkmale des Totschlags, einschließlich der Definition von Beginn und Ende des menschlichen Lebens sowie der Anforderungen an den Vorsatz.

3 Mord, § 211 StGB: Hier werden die spezifischen Mordmerkmale in ihren drei Fallgruppen detailliert analysiert und deren historische Entwicklung sowie die Bedeutung der Einordnung als Verbrechen thematisiert.

4 Verhältnis der Delikte zueinander: Dieses Kapitel prüft anhand verschiedener Auslegungsmethoden sowie der Positionen von Literatur und Rechtsprechung, wie Mord und Totschlag rechtlich zueinander stehen.

5 Auswirkung des Meinungsunterschieds: Hier wird untersucht, welche praktischen Konsequenzen der Streit über das Deliktsverhältnis für die Bestrafung von Tätern und Teilnehmern im Rahmen des § 28 StGB hat.

6 Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit dem Fazit, dass die Ansicht der Literatur zur Qualifikationstheorie überzeugender ist und eine gesetzgeberische Klarstellung wünschenswert wäre.

Schlüsselwörter

Totschlag, Mord, StGB, Tötungsdelikte, § 211, § 212, § 28, Qualifikationstheorie, Selbstständigkeitstheorie, Mordmerkmale, Auslegung, Strafrecht, Teilnahme, Tathandlung, Rechtsfolge.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Einordnung der Tötungsdelikte Mord und Totschlag nach dem deutschen Strafgesetzbuch.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Im Zentrum stehen die Tatbestandsvoraussetzungen, die Analyse der Mordmerkmale sowie die systematische Beziehung zwischen § 211 und § 212 StGB.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Frage zu klären, ob es sich bei Mord um ein eigenständiges Delikt oder eine Qualifikation zum Totschlag handelt, und die Folgen für die Teilnehmerstrafbarkeit zu beleuchten.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Die Arbeit nutzt klassische juristische Auslegungsmethoden (grammatisch, systematisch, historisch, teleologisch) und vergleicht die Ansichten von Literatur und Rechtsprechung.

Was ist der Inhalt des Hauptteils?

Der Hauptteil erörtert materiellrechtlich die Tatbestände, die Mordmerkmale in drei Fallgruppen und das daraus resultierende Spannungsfeld bei der Anwendung des § 28 StGB.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren das Werk?

Zu den Kernbegriffen gehören Tötungsdelikte, Mordmerkmale, Qualifikationstheorie, Selbstständigkeitstheorie und die Teilnehmerstrafbarkeit nach § 28 StGB.

Warum ist die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag für Teilnehmer so wichtig?

Da Mordmerkmale als strafbegründend oder strafverschärfend eingestuft werden können, hängt der Strafrahmen für Gehilfen maßgeblich davon ab, welcher Auffassung (Literatur oder BGH) gefolgt wird.

Welche „unlogischen Konsequenzen“ beschreibt der Autor bei der Rechtsprechung?

Der Autor kritisiert, dass nach der Rechtsprechung des BGH ein Gehilfe eines Totschlägers in manchen Konstellationen eine höhere Mindeststrafe erhalten kann als der Gehilfe eines Mörders, was er als ungerecht empfindet.

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Details

Titel
Das Verhältnis der Delikte §§ 211, 212 StGB zueinander und die Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Strafbarkeit
Note
1,3
Autor
Robert Reifhof (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2016
Seiten
22
Katalognummer
V344452
ISBN (eBook)
9783668343467
ISBN (Buch)
9783668343474
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Strafrecht Mord Totschlag Rechtsvergleich Tötungsdelikt Tötungsdelikte
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Robert Reifhof (Autor:in), 2016, Das Verhältnis der Delikte §§ 211, 212 StGB zueinander und die Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Strafbarkeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/344452
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Leseprobe aus  22  Seiten
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