Blockierter Wandel in den arabischen Systemen - Erbe der Kolonialherrschaft


Seminar Paper, 2004

20 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhalt

I. Einleitung

II. Der Fall des osmanischen Reiches

III. Kolonialzeit und ihr Erbe

IV. Auflösung der Kolonialherrschaft

V. Die Wirtschaft und das Öl

VI. Auswirkungen auf die Gesellschaft

VII. Fazit

VIII. Literaturverzeichnis und Tabellenanhang

I. Einleitung

Der blockierte Wandel in den arabischen Systemen lässt sich nicht einfach an ein oder zwei Punkten festmachen, sondern ist ein Zusammenspiel aus historischen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Faktoren, welche das Maß dieser Arbeit sprengen würde. Jedoch bin ich der Meinung, dass bestimmte historische Ereignisse den Grundstein für die heutige Misere der arabischen Staaten gelegt haben, auf die ich mich beschränken möchte. Hierbei werde ich auf den Fall des osmanischen Reiches und die Übernahme dieser Gebiete, hauptsächlich durch die Briten und die Franzosen, eingehen und dabei auf die Strukturen, die diese in den Länder manifestierten. Des Weiteren werde ich mich mit der Geschichte der Ölförderung und der wirtschaftlichen Entwicklung der betroffenen Länder befassen, und hierbei die Auswirkungen auf den Wandel dieser Systeme zu belegen. Zum Schluss probiere ich aufzuzeigen, dass in den meisten arabischen Ländern aufgrund der noch zu nennenden historischen Ereignissen, der Einflussnahme von Außen und deren Wirkung im Inneren zur heutigen Lage geführt haben.

II. Der Fall des osmanischen Reiches

„Ein Rückblick auf die islamische Vergangenheit zeigt die stete Suche nach einer religiös- politischen Grundlage eines islamischen Staatswesens.“( Röhrich, S.91 ) Leider ist dies jedoch nur einigen arabischen Ländern zum Teil gelungen, wie zum Beispiel Saudi Arabien, Iran, Jemen, Libyen, Oman, ( siehe Anhang ) usw., und auch hier stellt sich die Frage ob es ein wirklich islamisches Staatswesen ist, oder aber nur so genannt wird.

Betrachtet man die Vergangenheit der arabischen Staaten, so hatten sie auch kaum eine Chance zur freien Entwicklung, da sie in den letzten 1300 Jahren den größten Teil unter Fremdherrschaft standen. So war der maghrebinische Raum abwechselnd unter spanischer, portugiesischer, italienischer, osmanischer, französischer und britischer Kontrolle, und der restliche Orient unter osmanischer und dann unter britischer und französischer Herrschaft. Hierbei muss auch beachtet werden, dass der größte Teil des heutigen arabischen Raums, historisch gesehen nicht islamisch war, sondern nach und nach, erst durch die Mauren, dann durch die Osmanen islamisiert worden ist. Hierbei wurden, gerade im Maghreb (Berberkulturen / Nomadenkulturen [ Tuareg ]), viele unterschiedliche Kulturen vereinnahmt, welche bis heute noch um ihre Erhaltung kämpfen. Somit sind die arabischen Staaten ehemaliges Herrschaftsgebiet des osmanischen Reiches.

Als mit der französischen Revolution, sich die Ideologie der Nationalstaaten in Europa verbreitete, und zur Folge die Welle der Gründungen derselbigen hatte, wurden auch die ersten Debatten über Nationalstaaten in der islamischen Welt geführt, allerdings fast ausschließlich von Europäern.

Als zu Beginn des Ersten Weltkrieges bereits der gesamte Maghreb unter Kontrolle der Europäer stand ( siehe Anhang ), war das osmanische Reich auf ein Kerngebiet, welches heute den Raum Israel, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak und der Türkei umfasst, geschrumpft. Frankreich, Groß Britannien und Italien hatten im Maghreb die ersten Grundlagen für Nationalstaaten geschaffen, durch Abgrenzung ihrer besetzten Gebiete untereinander. Als sich schließlich 1914 das osmanische Reich den Mittelmächten anschloss, unter der Zusicherung die wiedereroberten, ehemaligen Gebiete des osmanischen Reichs für sich beanspruchen zu können, ergab sich der Grund für die Alliierten es als Feind zu deklarieren. Da sich Europa durch die industrielle Revolution militärisch, technisch und wirtschaftlich einen Vorteil verschaffen konnte, war das Ende des osmanischen Reiches 1918 besiegelt. Damit war auch das Kerngebiet in die Hände der Briten und Franzosen gefallen, und somit waren zu diesem Zeitpunkt nur der Iran, Jemen, Oman und Saudi Arabien die einzigen nicht besetzten arabischen Staaten.

III. Kolonialzeit und ihr Erbe

Der Maghreb, mit Ausnahme Libyens (osmanisch bis 1911), wurde schon längere Zeit (siehe Anhang) von Frankreich, Groß Britannien und Spanien, mit seinen Enklaven, kontrolliert. Der Irak, Jordanien, und Syrien wurden während des Ersten Weltkrieges unter Frankreich, Groß Britannien und Russland durch das Sykes – Picot – Abkommen aufgeteilt. Hierbei fielen an Frankreich die syrischen Gebiete, die Gegend um Bagdad und Basra an die Briten und Konstantinopel und die Gebiete am Bosporus an Russland, Palästina sollte international kontrolliert werden. Bahrain, Katar, Kuwait und die heutigen V.A.E. standen unter britischem Protektorat ( siehe Anhang ). Somit war fast der gesamte arabische Raum, nach dem Ende des Ersten Weltkrieges, nahezu ausschließlich unter französischer und britischer Kontrolle, und damit einer Führungsstruktur im Kolonialstil ausgesetzt. Auch der Libanon wurde 1920 französisches Mandatsgebiet, da Frankreich sich als Schutzmacht der im Libanon und in Palästina lebenden Christen betrachtete. Ausnahmen bildeten hier der Iran, Jemen, Oman und Saudi Arabien die zu diesem Zeitpunkt bis heute ( außer Südjemen von 1937-67 unter britischer Herrschaft ) Unabhängig geblieben sind.

Somit wurde fast im gesamten arabischen Raum nur die Nationalität der Besatzer, und damit auch ihr Führungsstil ausgetauscht, und dadurch das Selbstbestimmungsrecht dieser Länder ihnen wieder einmal vorenthalten.

Entscheidend hierbei ist der maßgebliche Unterschied in der Struktur der Behandlung der besetzten Länder.

Da im „osmanischen Reich eine ethnische Heterogenität und tradierte Kulturen berücksichtigt wurden“ (Massarrat S. 261), und somit eine eigene sozioökonomische Entwicklung gewährleistet wurde, glich dies eher einer Symbiose. Die schon vorhandenen Herrscherdynastien wurden in das System mit eingebunden, und ihre Autorität nicht wirklich in Frage gestellt, solange das osmanische Sultanat als religiöses und politisches Oberhaupt anerkannt wurde. Auch die tradierte sozioökonomische Eigentumsregelung, welche keinen Privatbesitz kannte, sondern nur das Stammes- oder Claneigentum, wurde so gut wie gar nicht tangiert.

Dies änderte sich radikal mit der Besatzungspolitik der Europäer. Schon alleine die künstliche Grenzziehung hatte eine politische Zersplitterung der arabischen Welt zu Folge, welche bis heute noch maßgeblich an der Entstehung von Konfliktregionen die Schuld trägt. Hierbei lässt sich als Beispiel die Kurdenproblematik, die Libanon – Palästinafrage, der Irak – Irankonflikt und sogar der Irak – Kuwaitkonflikt nennen, welche Paradebeispiele sind für die Folgen der Änderung urtümlichen Gebietsaufteilungen, durch künstliche Grenzen. Die Besatzung dieser Länder „hatte primär die Aufgabe, Herrschaft zu etablieren, deren Dauer zu gewährleisten, Widerstände zu beseitigen oder zu neutralisieren und gleichzeitig die Aktivität der Europäer in der Kolonie zu ermöglichen“ ( Albertini, S. 385 ). In erster Linie hatte dies alles einen wirtschaftlichen Hintergrund, die besetzten Gebiete wurden als billige Rohstofflieferanten genutzt, als neues Gebiet für Auswanderer und natürlich als Schaffung eines neuen Absatzmarktes ihrer Industrieprodukte. Ihr Ziel war dadurch eine „wirtschaftliche Unabhängigkeit“ (Albertini, S. 390) zu erreichen, hierdurch ergab sich für die neuen Gebiete ein Anbauzwang, je nachdem was der Besatzer benötigte, wurde dies in Monokulturen angebaut, was sich teilweise bis heute erhalten hat. Auch dominierte eine monopolistische Preisfestsetzung durch die Kolonialherren die Handelsbeziehungen, zur Sicherung ihrer Interessen. Als Erstes wurden Könige und Feudalherren, welche Widerstand leisteten abgesetzt, und der Aufbau des künstlichen Gebildes der Kolonie konnte beginnen. So wurden Zentral- und Lokalverwaltungen eingesetzt, welche die „Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung“ zur Aufgabe hatte, und die „Herrschaft zur Geltung zu bringen“ (beide Albertini, S. 386) sollte, hierbei wurden oft jegliche Widerstands- und Oppositionsbestrebungen sofort eliminiert, wenn keine formale Anerkennung der Fremdherrschaft durch die einheimische Führungsschicht erfolgte. So wurde ebenso ein Polizei- und Justizapparat aufgebaut, und auch ein Steuersystem eingeführt, um die Kontrolle auszuweiten und um die Profite noch zu maximieren. Im Gegensatz zum osmanischen Reich, gab es jetzt eine strikte Trennung zwischen Herrschenden und Beherrschten.

[...]

Excerpt out of 20 pages

Details

Title
Blockierter Wandel in den arabischen Systemen - Erbe der Kolonialherrschaft
College
Free University of Berlin  (Otto Suhr Institut)
Grade
1,7
Author
Year
2004
Pages
20
Catalog Number
V34453
ISBN (eBook)
9783638346658
ISBN (Book)
9783656620143
File size
397 KB
Language
German
Keywords
Blockierter, Wandel, Systemen, Erbe, Kolonialherrschaft
Quote paper
Tobias Noack (Author), 2004, Blockierter Wandel in den arabischen Systemen - Erbe der Kolonialherrschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34453

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Blockierter Wandel in den arabischen Systemen - Erbe der Kolonialherrschaft



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free