Der Begriff der Achtung in Immanuel Kants "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten"


Dossier / Travail, 2015

17 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Achtung in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten – Umriss eines „dunklen Gefühls“

3. Achtung in der Kant-Forschung – Interpretation und Kritik des Begriffs

4. Achtung in der Handlungspraxis – Kants Beispiel des Selbstmordverbots

5. Achtung im Kontext der Aufklärung – das neue Gefühl der Vernunft

6. Schlussbemerkung

1. Einleitung

Ob Pflicht, Neigung, Autonomie, Imperativ, Maxime oder der gute Wille, der allein im Gegensatz zu allen denkbaren Dingen inner- und außerhalb der Welt „ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden“[1] – in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten arbeitet Immanuel Kant mit einer Reihe von zentralen Begriffen, um seine Moralphilosophie zu entwickeln. Aus dieser Reihe fällt ein Begriff heraus, und zwar der der Achtung. Zum Einen handelt ihn der Autor im Vergleich zu den genannten Schlüsselbegriffen recht rasch ab; im Wesentlichen erläutert er ihn nur in einer Fußnote. Zum Anderen versteht er Achtung als ein Gefühl; und damit ergänzt er seine apriorische, von Vernunft geprägte Ethik um eine ungewöhnliche, emotionale Komponente. Achtung steht also im Spannungs-verhältnis von Rationalität und Emotionalität.

Diese Arbeit will sich dem Achtungsbegriff, so wie er in der Grundlegun g verwendet wird[2], annähern, indem zunächst textnah untersucht wird: In welchem Zusammenhang wird der Begriff eingeführt? Wie definiert ihn Kant? Wer oder was soll überhaupt von wem geachtet werden? Und gibt es Fragen oder Probleme, die sich hier bereits auftun? Weitergeführt wird die Begriffsklärung, indem die Kant-Forschung herangezogen wird. Wie versteht und bewertet sie Achtung? Obwohl es sich bei Kants Ethik um eine Metaethik handelt, der konkrete Praxisbezug also eher nachgeordnet ist, soll des Weiteren anhand eines Beispiels versucht werden, Achtung im Handeln zu verorten. Wo setzt dieses Gefühl an, und was würde folgen, wenn es nicht vorhanden wäre? Immanuel Kant sieht sich den Ideen der Aufklärung verpflichtet. Wie Achtung und Aufklärung zusammen-gehen, soll abschließend gezeigt werden. Zuvor jedoch soll Kants Argumentation, so wie er sie in der Grundlegung vornimmt, kurz nachgezeichnet werden.

2. Achtung in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten– Umriss eines „dunklen Gefühls“

Die 1785 erschienene Grundlegung zur Metaphysik der Sitten ist Immanuel Kants erste große Schrift zur Ethik. Darin arbeitet er eine Moralphilosophie aus, die er a priori, also nicht mit Erfahrungserkenntnis begründet. Denn nur wenn man diese empirische, subjektive Ebene verlässt, ist es möglich, objektive, nachvollziehbare, moralisch universelle Prinzipien aufzustellen.[3] Ausgestattet mit einem Willen, also der Fähigkeit, sich von heteronomen Naturgesetzen zu emanzipieren und sich eigene Gesetze vorzustellen, etabliert der Mensch eben diese. Kant nennt das auch praktische Vernunft. Dieser Vernunft wiederum entspricht, dass die Gesetze Gutes bewirken sollen, und dazu muss der Wille gut sein. Das moralische Prinzip, das diesem Umstand Rechnung trägt, ist der sogenannte kategorische, also unbedingte und ausnahmslose Imperativ: „Handle nur nach der derjenigen Maxime, durch die zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde.“[4] Dieses oberste sittliche Gebot stellt das Herzstück der Grundlegung dar. Der Mensch ordnet sich ihm als ein aufgeklärtes, autonomes Wesen mit dem Vermögen zur Selbstgesetzgebung unter, er macht es sich also selbst zum Gesetz. Auf diese Weise verändert sich der Charakter desselben; aus dem Sollen wird ein Wollen, so dass Freiheit und Gesetz nicht in Widerspruch zueinander stehen.

Die Frage lautet nun: Wie passt hier das Konzept der Achtung hinein? An welcher Stelle ist von ihr die Rede?

In der Grundlegung fällt der Begriff Achtung zum ersten Mal im ersten Abschnitt, genauer im dritten Satz zur Pflicht[5], welcher lautet, „Pflicht ist die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz“[6]. Definiert wird hier also der Pflichtbegriff unter Zuhilfenahme der Achtung, während der Gegenstand der Achtung – also das, was geachtet werden soll – das Gesetz ist, wobei Kant unter Gesetz einen moralischen Grundsatz versteht. Achtung kann hier als eine Art Vehikel verstanden werden, als ein Antriebsmotor zum Handeln aus Pflicht. Umgekehrt könnte man auch formulieren: Gerade weil ich das Gesetz achte, kann ich überhaupt nicht anders, als aus Pflicht zu handeln. Aus Achtung folgt notwendigerweise Pflicht.

Indem Kant im Folgenden die Pflicht weiter erläutert, bestimmt er auch Achtung mit. Denn nötig ist die Pflicht als ein „Vorliegen moralischen Sollens“[7], weil der Mensch nicht nur vernunftbestimmt ist, sondern auch durch Neigungen beeinflusst wird. Diese Neigungen aber sind „als Wirkung mit meinem Willen verknüpft“[8] – sie beziehen sich nur auf die Handlungsfolgen, nicht auf den -grund. Es bedarf also einer Motivation, die die Neigung ausschließt, oder sie zumindest übersteigt, und das ist die Achtung. Die Pflichthandlung ist also eine achtungs-, keine neigungsgeleitete. Kant beendet den Absatz, in welchem der Achtungs-begriff eingeführt wird, mit der zentralen Aussage, „also bleibt nichts für den Willen übrig, was ihn bestimmen könne, als objektiv das Gesetz und subjektiv reine Achtung für dieses praktische Gesetz“[9]. Interessant ist hier die Gegenüberstellung von „Gesetz“ und „Achtung“ einerseits und die von „objektiv“ und „subjektiv“ andererseits, wobei diese Gegenüberstellung keinen anti-thetischen Charakter hat – vielmehr scheinen die einzelnen Komponenten im sittlichen Handeln zu verschmelzen. Erst sie ergeben für Kant die notwendige Struktur einer moralischen Handlung. Ebenso interessant ist, dass der Autor Achtung im Fließtext nur indirekt definiert, etwa indem er sie zu Neigung und Objektivität in Kontrast setzt.

Es würde bei dieser Definition ex negativo bleiben, wenn Kant nicht in einer längeren Fußnote den Begriff noch einmal aufgreifen würde, und das offenbar eher unfreiwillig. Denn als ob er zu erwartender Kritik zuvorkommen möchte, beginnt er diese Fußnote mit den Worten „Man könnte mir vorwerfen, als suchte ich hinter dem Worte Achtung nur Zuflucht in einem dunklen Gefühle […]“[10]. Gleichwohl beginnt die Bedeutung des Begriffs mit dieser Fußnote klarer zu werden: Bei Achtung handelt es sich um ein Gefühl[11], „doch kein durch Einfluß empfangenes, sondern durch einen Vernunftbegriff selbstgewirktes Gefühl und daher von allen Gefühlen der ersteren Art, die sich auf Neigung und Furcht bringen lassen, spezifisch unterschieden“[12]. Es ist folglich „etwas, was weder als Gegenstand der Neigung noch der Furcht betrachtet wird, obgleich es mit beiden zugleich etwas Analogisches hat“[13]. Erstaunlich an Kants Explikation sind mehrere Punkte. Zunächst scheint er Gefühle nicht als ein vielgestaltiges Kontinuum mit Überblendungen und durchaus auch Widersprüchen zu begreifen, vielmehr versteht er sie als klar voneinander abgrenzbare Pole. Fraglich ist aber, ob man ein einzelnes, pures Gefühl derart sezieren kann. Eigenwillig wirkt auch Kants Einteilung nach „empfangenen“ und „selbstgewirkten“ Gefühlen, wobei sich die Frage stellt, ob ein Gefühl tatsächlich selbst aufgebracht werden kann, und wenn ja, wie das genau funktionieren soll. Werden Gefühle nicht vielmehr durch Ereignisse ausgelöst, also reinweg empfangen? Kant scheint derweil eine konkrete Vorstellung von diesem Funktionieren zu haben. Denn sein Gefühl der Achtung ist „das Bewußtsein der Unterordnung meines Willens unter einem Gesetze“[14], es ist „die Wirkung des Gesetzes aufs Subjekt und nicht […] Ursache desselben“[15]. Das heißt, indem der Einzelne das moralische Gesetz reflektiert und anerkennt, entsteht automatisch Achtung. Dieses Gefühl ist keine Frage der Wahl. Dass Achtung als Gefühl reichlich konstruiert wirkt, macht schließlich auch Kants Aussage, sie sei durch einen „Vernunftbegriff“ bewirkt, deutlich. Eine bestimmte Vorstellung davon, welches Handeln vernünftig ist und welches nicht, prägt also die Achtung. Aber kann ein Gefühl wirklich vernünftig im Sinne von durch die Vernunft ausgelöst sein? Stehen sich da nicht zwei zutiefst widersprechende Konzepte gegenüber, nämlich Rationalität und Emotionalität? Kant versucht diesen Widerspruch einigermaßen aufzulösen, etwa indem er sagt, „eigentlich ist Achtung die Vorstellung von einem Werte, der meiner Selbstliebe Abbruch tut“[16]. Wenn man so will, ordnet sich hier also das Emotionale dem Rationalen unter. Die „Vorstellung von einem Werte“, also die Überlegungen, die man im Hinblick auf eine Haltung anstellt, formt das Fühlen, indem sie die „Selbstliebe“, also letztlich den Eigennutz nicht zum entscheidenden Kriterium für ein Verhalten werden lässt. Das Emotionale wird an dieser Stelle durchs Rationale neu geprägt, indem Letzteres den Rahmen vorgibt, den Ersteres mit einem Inhalt füllt. Zum Abschluss seiner Fußnote erklärt Kant, dass die Achtung für Personen eigentlich die Achtung für das Gesetz sei, wobei jene als Beispiel dienten[17]. Schließlich deutet er einen Fall aus der Praxis an.

Kants Ausführungen können also wie folgt zusammengefasst werden: Achtung ist ein durch ein Vernunftwesen selbstständig aufgebrachtes, bewusst und subjektiv erlebtes Gefühl, das Ehrfurcht vor einem moralischen Prinzip bewirkt und in der Konsequenz seinen sittlichen Willen bestimmt. Das vernünftige Handeln wird so um ein emotionales Motiv ergänzt, wobei dieses Motiv nicht auf intendierten Handlungszielen basiert, sondern von vornherein ein Gefühl der Einsicht in die Notwendigkeit moralisch richtigen Handelns bedeutet. Emotionalität und Rationalität versteht Kant nicht als Gegensätze, vielmehr versucht er, die beiden im Vernunftgefühl zu vereinen, was Achtung durchaus plausibel wirken lässt. Greifbarer wird das Konzept noch einmal, wenn man den Gegenbegriff hinzuzieht: Wer nicht aus Achtung handelt, der handelt – zumindest nach Kants schematischer, einander ausschließender Vorstellung von Gefühlen – aus Missachtung. Der Respekt vor dem Gesetz fehlt, dasselbe wird womöglich nicht eingehalten, oder zumindest aus den falschen Gründen. In diesem Fall erfolgt eine Handlung nicht aus Pflicht, sondern nur pflichtmäßig[18], was wiederum „‚Lust‛ und ‚Wohlgefallen‛“[19] verhindert.

[...]


[1] Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Kommentar von Christoph Horn, Corinna Mieth und Nico Scarano. Frankfurt a. M. 2007, S. 18.

[2] Vgl. Schönecker, Dieter / Wood, Allen W.: Immanuel Kant. „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“. Ein einführender Kommentar. Paderborn, München u.a. 2011, S. 79. Als Textgrundlage für diese Hausarbeit soll allein die Grundlegung herangezogen werden, weil der darin enthaltene, spezifische Argumentationszusammenhang verstanden werden soll. Es werden zwar auch andere Schriften Kants erwähnt, sie stärker zu berücksichtigen, würde aber eben diesen Zusammenhang verzerren. Zudem würde ein umfangreicherer Textkorpus nicht dem Anspruch einer doch eher kurzen, fokussierten Proseminararbeit gerecht werden.

[3] Vgl. zur Bedeutung der Neubegründung der Ethik durch Kant Höffe, Otfried: Immanuel Kant. München 2014, S. 174. Wie Höffe erklärt, wurde vor Kant „der Ursprung der Sittlichkeit in der Ordnung der Natur oder der Gemeinschaft, im Verlangen nach Glück, im Willen Gottes oder im moralischen Gefühl gesucht. Kant zeigt, daß auf diese Weise der Anspruch der Sittlichkeit auf objektive Gültigkeit nicht gedacht werden kann.“

[4] Kant 2007, S. 52.

[5] Wie Schönecker und Wood herausarbeiten, ist dieser „dritte Satz“ etwas irreführend, denn einen ersten sucht man vergebens, während der zweite – obwohl von Kant so behauptet – nicht automatisch den dritten hervorbringt. Vgl. Schönecker / Wood 2011, S. 60 f.

[6] Kant 2007, S. 27.

[7] Ebd., S. 321.

[8] Ebd., S. 27.

[9] Ebd.

[10] Ebd., S. 28.

[11] Walker macht darauf aufmerksam, dass dies die einzige Stelle in der Grundlegung ist, an der Achtung explizit als ein Gefühl bestimmt wird. Vgl. Walker, Ralph C. S.: Achtung in the Grundlegung. in: Höffe, Otfried (Hg.): Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Ein kooperativer Kommentar. Frankfurt a. M. 1989, S. 97 – 116, hier S. 97.

[12] Kant 2007, S. 28.

[13] Ebd.

[14] Ebd.

[15] Ebd.

[16] Ebd.

[17] Vgl. ebd.

[18] Vgl. zur Unterscheidung zwischen dem Handeln aus Pflicht und dem pflichtmäßigen ebd., S. 22 – 25.

[19] Schönecker / Wood 2011, S. 75.

Fin de l'extrait de 17 pages

Résumé des informations

Titre
Der Begriff der Achtung in Immanuel Kants "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten"
Université
Humboldt-University of Berlin  (Institut für Philosophie)
Cours
PS Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785)
Note
1,3
Auteur
Année
2015
Pages
17
N° de catalogue
V344785
ISBN (ebook)
9783668344914
ISBN (Livre)
9783668344921
Taille d'un fichier
530 KB
Langue
allemand
Mots clés
Philosophie Kant Grundlegung Begriff Analyse Achtung Aufklärung Ethik
Citation du texte
Michael Thiele (Auteur), 2015, Der Begriff der Achtung in Immanuel Kants "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/344785

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