Die Wirkung des vertraglich vereinbarten Zessionsverbotes ist in Lehre und Rechtsprechung höchst umstritten. Der nachfolgende Arbeit befasst sich mit den unterschiedlichen Meinungen in der Lehre und den damit zusammenhängenden Kosequenzen und bieten einen guten Überblick über den Stand der Wissenschaft auf diesem Gebiet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Zession
2.1. Allgemeines
2.2. Titel und Modus der Zession
3. Abtretbare Rechte im Allgemeinen
4. Vertragliche Abtretungsverbote
4.1. Allgemeines
4.2. Vor- und Nachteile dieser beiden Standpunkte
5. Der Standpunkt der Rechtssprechung
6. Argumente der Lehre für und wider die absolute Wirkung
7. Resümee
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die zivilrechtliche Wirkung von vertraglich vereinbarten Zessionsverboten. Dabei wird insbesondere analysiert, ob solche Verbote eine absolute oder lediglich eine relative Wirkung entfalten und wie sich diese Beurteilung auf den rechtsgeschäftlichen Verkehr sowie die Interessen der beteiligten Parteien auswirkt.
- Grundlagen der Zession (Titel und Modus)
- Abgrenzung abtretbarer Rechte
- Analyse vertraglicher Abtretungsverbote und deren Vor- und Nachteile
- Erläuterung des Standpunkts der österreichischen Rechtsprechung
- Diskussion der wissenschaftlichen Debatte zur absoluten versus relativen Wirkung
Auszug aus dem Buch
2.2. Titel und Modus der Zession
Die rechtsgeschäftliche Zession ist ein kausales Verfügungsgeschäft, das heißt, dass für ihre Wirksamkeit ein gültiger Titel (Verpflichtungsgeschäft) erforderlich ist, der rechtlich dazu geeignet ist, Eigentum an einer Sache zu verschaffen. Das Verpflichtungsgeschäft der Zession ist grundsätzlich ein formfreier Konsensualkontrakt. Formpflicht besteht für das Verpflichtungsgeschäft lediglich dann, wenn das Grundgeschäft zu seiner Wirksamkeit die Einhaltung einer bestimmten Form vorschreibt.
Auf der Basis des Titels wird nun der Modus bzw das Verfügungsgeschäft vorgenommen, das bei Forderungsübertragung in der dinglichen Einigung der Parteien liegt, dass die Forderung auf den neuen Gläubiger übergeht. Es bedarf aber keines Aktes, der Dritten gegenüber in Erscheinung treten muss, wie zB die Verständigung des debitor cessus. Die einzige Ausnahme bildet lediglich die Sicherungszession, bei der eine bestimmte Form des Verfügungsgeschäftes eingehalten werden muss, um die Publizität zu wahren.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Beleuchtung der wirtschaftlichen Bedeutung von Forderungsrechten und die Relevanz von Zessionsverboten im Privatrecht.
2. Die Zession: Definition der Zession als Forderungsübergang sowie Erläuterung der notwendigen Voraussetzungen (Titel und Modus).
3. Abtretbare Rechte im Allgemeinen: Analyse der Kriterien, welche Rechte grundsätzlich abtretbar sind und welche Sondervorschriften bestehen.
4. Vertragliche Abtretungsverbote: Untersuchung der Privatautonomie bei der Vereinbarung von Zessionsverboten sowie der Vor- und Nachteile für die Beteiligten.
5. Der Standpunkt der Rechtssprechung: Darstellung der Leitentscheidung des Obersten Gerichtshofs zur absoluten Wirkung von Zessionsverboten.
6. Argumente der Lehre für und wider die absolute Wirkung: Zusammenfassender Überblick über die wissenschaftliche Diskussion und die unterschiedlichen Interpretationsansätze.
7. Resümee: Abschließende persönliche Bewertung des Autors zugunsten einer relativen Wirkung des Abtretungsverbots.
Schlüsselwörter
Zession, Abtretungsverbot, Forderungsrecht, Privatautonomie, absolute Wirkung, relative Wirkung, ABGB, Drittschuldner, Zedent, Zessionar, Rechtsgeschäft, Rechtsprechung, Lehre, Kreditsicherung, Forderungsabtretung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Konsequenzen von Zessionsverboten, die vertraglich zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner vereinbart werden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen die Dogmatik der Zession, die Auslegung von Abtretungsverboten unter dem Aspekt der Privatautonomie sowie die Interessenabwägung zwischen Gläubigern, Drittschuldnern und Zessionaren.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Klärung, ob ein vertragliches Abtretungsverbot absolut oder relativ wirkt, und welche Auswirkungen diese rechtliche Einordnung auf den Wirtschaftsverkehr hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, unter Einbeziehung der historischen Gesetzgeberabsicht und der objektiv-teleologischen Interpretationsmethode.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Erörterung der Zessionsgrundlagen, die Analyse von Abtretungsverboten im Lichte der Rechtssprechung und eine kritische Auseinandersetzung mit den Argumenten der Rechtswissenschaft.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Zession, Abtretungsverbot, absolute/relative Wirkung, Privatautonomie und Forderungsrecht.
Wie begründet der Oberste Gerichtshof die absolute Wirkung?
Der OGH stützt sich unter anderem auf den Willen des historischen Gesetzgebers der III. Teilnovelle sowie den Vergleich mit dem deutschen Recht (§ 399 BGB) und sieht darin eine konsequente Umsetzung des Veräußerungsverbots.
Welche Kritik übt die Lehre an der absoluten Wirkung?
Kritiker führen an, dass die absolute Wirkung den Wirtschaftsverkehr unnötig einschränkt und die wirtschaftliche Realität heutiger Zeit, in der Forderungen als wichtige Vermögenswerte fungieren, nicht ausreichend berücksichtigt.
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- Stefan Keiler (Autor), 2004, Zur Wirkung des vertraglichen Zessionsverbotes, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34487