Die österreichische Zivilprozessordnung - das Kernstück des zivilgerichtlichen Verfahrensstammt aus dem Jahr 1895/96. Aus der gleichen Zeit stammt die Jurisdiktionsnorm, die unter anderem die Zuständigkeit für zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten festlegt. Die JN ist in drei Teile gegliedert, wobei der erste Teil (Von der Gerichtsbarkeit im Allgemeinen: §§ 1 bis 47) für alle ordentlichen Gerichte gilt und unter anderem die Grundlagen der Zuständigkeit regelt, der zweite Teil (Von der Gerichtsbarkeit in Streitsachen: §§ 49 bis 104) nur für das streitige Verfahren Regelungen enthält und der dritte Teil (Von der Gerichtsbarkeit in Geschäften außer Streitsachen: §§ 104a bis 122) ausschließlich Bestimmungen des Außerstreitverfahrens beinhaltet. 1
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der JN am 1.1.1898 haben die internationalenverfahrensrechtlichen Aspekte nur eine sehr geringe Rolle gespielt und die wenigen diesbezüglichen Regelungen haben dem Bedarf durchwegs Rechnung getragen. Nach vereinzelten gesetzlichen Änderungen erfolgte die erste große Teilkodifizierung des internationalen Verfahrensrechtes durch die Zivilverfahrens-Novelle 1983. Diese Novelle war aber nicht sehr erfolgreich, weil sie einerseits in wichtigen Bereichen keine Lösung vorsah und andererseits die vorgesehenen Lösungen nicht befriedigend waren. Dieses Faktum - aber auch die Entwicklung des europäischen Rechts - veranlasste den österreichischen Gesetzgeber zur Wertgrenzennovelle 1997. Diese Novelle brachte in internationaler verfahrensrechtlicher Hinsicht einige fundamentale Neuerungen und bestimmt auch noch heute die grundlegende Regelung der internationalen Zuständigkeit nach österreichischem Recht.
Inhaltsverzeichnis
1. Geschichtliche Entwicklung der internationalen Zuständigkeit nach österreichischem Recht
2. Die nationale Regelung der internationalen Zuständigkeit im streitigen Verfahren
2.1. Der Begriff der internationalen Zuständigkeit
2.2. Die aktuelle österreichische Regelung
2.3. Zulässigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung über die internationale Zuständigkeit
2.4. Die Heilung der internationalen Unzuständigkeit
3. Die internationale Zuständigkeit nach dem noch gültigen Außerstreitverfahren
3.1. Die internationale Zuständigkeit in außerstreitigen Eheangelegenheiten
4. Das neue Außerstreitgesetz
4.1. Die internationale Zuständigkeit im Außerstreitbereich nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen
4.2. Die internationale Zuständigkeit bezüglich spezifischer Außerstreitmaterien
4.2.1. Die Neuregelung der internationalen Zuständigkeit im Verlassenschaftsverfahren
4.2.2. Die Neuregelung der internationalen Zuständigkeit im Abstammungsverfahren
5. Resümee
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Seminararbeit analysiert die Grundlagen der internationalen Zuständigkeit nach österreichischem Recht unter besonderer Berücksichtigung der durch das neue Außerstreitgesetz (AußStrG) eingeführten verfahrensrechtlichen Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Rechtssicherheit.
- Historische Entwicklung der internationalen Zuständigkeit in Österreich
- Regelungen im streitigen Zivilverfahren und der Begriff der inländischen Gerichtsbarkeit
- Systematik des Außerstreitverfahrens nach altem und neuem Recht
- Spezifische Zuständigkeitsregeln im Verlassenschafts- und Abstammungsverfahren
Auszug aus dem Buch
3.1. Die internationale Zuständigkeit in außerstreitigen Eheangelegenheiten
Wie bereits erwähnt bestehen bezüglich der internationalen Zuständigkeit im Verfahren in außerstreitigen Eheangelegenheiten einige Besonderheiten, weshalb an Hand dieser Außerstreitmaterie beispielhaft eine ausdrückliche gesetzliche Regelung der internationalen Zuständigkeit demonstriert wird. Vorweg ist festzuhalten, dass der Gesetzgeber durch das neu in Kraft tretende Außerstreitbegleitgesetz an der derzeitig bestehen Regelung nichts ändert, weshalb die Regelung auch in der Zukunft nicht bedeutungslos wird.
Eine Definition der außerstreitigen Eheangelegenheiten lässt sich im Gesetz nirgendwo finden. Durch die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich jedoch, dass man unter außerstreitigen Eheangelegenheiten Streitigkeiten versteht, die im Verfahren außer Streit zu erledigen sind und entweder auf Auflösung des Eheverhältnisses gerichtet sind oder sich aus dem Eheverhältnis ergeben.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Geschichtliche Entwicklung der internationalen Zuständigkeit nach österreichischem Recht: Überblick über die Entstehung der Zivilprozessordnung und die Entwicklung des internationalen Verfahrensrechts bis hin zur Wertgrenzennovelle 1997.
2. Die nationale Regelung der internationalen Zuständigkeit im streitigen Verfahren: Erläuterung der Begrifflichkeiten, der aktuellen Rechtslage sowie der Zulässigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen und Heilungsmöglichkeiten bei Unzuständigkeit.
3. Die internationale Zuständigkeit nach dem noch gültigen Außerstreitverfahren: Analyse der bestehenden, historisch gewachsenen Regelungen im Außerstreitbereich und deren Anwendungsprobleme im internationalen Kontext.
4. Das neue Außerstreitgesetz: Darstellung der Reform des Außerstreitverfahrens sowie der spezifischen neuen Zuständigkeitsregeln für Verlassenschafts- und Abstammungssachen.
5. Resümee: Kritische Würdigung der Reformbemühungen und Bewertung des erreichten Stands der rechtlichen Regelungstiefe und Rechtsklarheit.
Schlüsselwörter
Internationale Zuständigkeit, Außerstreitgesetz, Zivilprozessordnung, Inländische Gerichtsbarkeit, Jurisdiktionsnorm, Eheangelegenheiten, Verlassenschaftsverfahren, Abstammungsverfahren, Gerichtsstandsvereinbarung, Heilung der Unzuständigkeit, Außerstreitbegleitgesetz, Rechtsdurchsetzung, Verfahrensökonomie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Regelungen zur internationalen Zuständigkeit nach österreichischem Recht mit einem besonderen Fokus auf die Übergangs- und Neuregelungen durch das neue Außerstreitgesetz.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Zivilprozessordnung, dem Außerstreitverfahren, der Unterscheidung zwischen streitiger und außerstreitiger Zuständigkeit sowie der Analyse neuer Gesetzesbestimmungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, den Weg des Gesetzgebers zur Begründung internationaler Zuständigkeit in außerstreitigen Rechtssachen aufzuzeigen und die Auswirkungen der neuen Gesetze kritisch zu beleuchten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt eine rechtsdogmatische Analyse unter Einbeziehung von Gesetzesmaterialien, einschlägiger Literatur und der aktuellen Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH).
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der allgemeinen nationalen Regelungen, der Analyse des noch gültigen Außerstreitverfahrens sowie der detaillierten Betrachtung der Neuregelungen im Außerstreitgesetz ab 2005.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind internationale Zuständigkeit, Außerstreitgesetz, Jurisdiktionsnorm, inländische Gerichtsbarkeit und Verfahrensökonomie.
Warum ist das Thema der internationalen Zuständigkeit bei Eheangelegenheiten so komplex?
Da das Gesetz keine klare Definition für außerstreitige Eheangelegenheiten liefert, müssen diese durch die Rechtsprechung und eine Fülle von spezialgesetzlichen Bestimmungen erschlossen werden, was die Rechtsanwendung erschwert.
Welche Rolle spielt die Entscheidung des OGH vom 16.5.2002 im Kontext der Eheangelegenheiten?
Dieses Urteil demonstriert die weite Reichweite der internationalen Zuständigkeit, da selbst bei ausländischem unbeweglichem Vermögen eine Zuständigkeit österreichischer Gerichte bejaht wurde, was die Problematik der Abhängigkeit von Kriterien des Antragstellers verdeutlicht.
- Quote paper
- Stefan Keiler (Author), 2004, Die internationale Zuständigkeit nach autonomem Recht, insbesondere im neuen Verfahren außer Streitsachen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34488