Grin logo
de en es fr
Boutique
GRIN Website
Publier des textes, profitez du service complet
Aller à la page d’accueil de la boutique › Droit - Droit civil / Droit commercial, Droit des sociétés, Droit des cartels, Droit des affaires

Patentrechtliche Zwangslizenzen zum Export von Arzneimitteln in Entwicklungsländer

Titre: Patentrechtliche Zwangslizenzen zum Export von Arzneimitteln in Entwicklungsländer

Travail d'étude , 2014 , 41 Pages , Note: 17,00 Punkte

Autor:in: Patrick Krüger (Auteur)

Droit - Droit civil / Droit commercial, Droit des sociétés, Droit des cartels, Droit des affaires
Extrait & Résumé des informations   Lire l'ebook
Résumé Extrait Résumé des informations

Das Inkrafttreten des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) im Jahre 1994 bezweckte einheitliche Standards der Rechte des geistigen Eigentums in allen Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO). Insbesondere Entwicklungsländer mussten Schutzsysteme etablieren, um den Anforderungen des TRIPS gerecht zu werden. Im Bereich der pharmazeutischen Patente übte das TRIPS-Abkommen einen signifikanten Einfluss aus, in dem es festlegte, dass diese nun in allen WTO-Ländern geschützt werden.

Obgleich das TRIPS-Abkommen den Schutz des geistigen Eigentums in den Entwicklungsländern stärken oder gar erst etablieren sollte, war es ein Anliegen der Vertragsstaaten, auch den Zugang zu Arzneimitteln für die Bevölkerung zu verbessern. Wie sich zeigen wird, erschwert die an sich lobenswerte Stärkung des patentrechtlichen Schutzes den Zugang zu bezahlbaren Arzneimitteln. Im Wissen um dieses Spannungsfeld haben die Mitgliedsstaaten Wege geschaffen, diesen Zugang wieder weiter zu öffnen. Die Effektivität einer dieser Vehikel soll im Folgenden untersucht werden.
Damit ist die Möglichkeit der „Zwangslizenzierung“ unter Art. 31 TRIPS gemeint, welche hierbei die meiste Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat und mithin auch die konfliktträchtigste Variante darstellt. Aufgrund dessen wird sich der wesentliche Schwerpunkt dieser Arbeit mit der Frage auseinandersetzen:

Stellt die Zwangslizenzierung gegenwärtig unter dem TRIPS–Abkommen und der
VO 816/2006 EG ein effektives Mittel dar, den Zugang zu Arzneimitteln in Entwicklungsländern zu verbessern?

Dabei wird die vorliegende Arbeit zunächst auf die ökonomischen Aspekte des Arzneimittelpatents eingehen. Nach dieser einleitenden Betrachtung werden die patentrechtlichen Zwangslizenzen, dabei insbesondere die internationalen Regelungen unter dem TRIPS-Abkommen, untersucht. Sodann wird sich der Verordnung 816/2006/EG (sog. EG-Zwangslizenzverordnung) gewidmet, die als Vorreiter der noch nicht ratifizierten TRIPS-Änderung in der EU umgesetzt wurde. Im abschließenden Fazit wird sich dann der oben aufgeworfenen Frage angenommen, ob die Zwangslizenzierung gegenwärtig ein effektives Mittel darstellt, den Zugang zu Arzneimitteln in Entwicklungsländern zu verbessern.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Die ökonomischen Eigenheiten von Arzneimittelpatenten

I. Überblick

II. Besonderheiten bezüglich Arzneimittel

C. Patentrechtliche Schutzschranken

I. Allgemeines

II. § 24 PatG und Art. 31 TRIPS

III. Die Verordnung Nr. 816/2006/EG

IV. Rechtliche Vorgaben bei der internationalen Zwangslizenzerteilung

1. Die Voraussetzungen des Art. 31 TRIPS

2. Das Problem des Art. 31 (f) TRIPS und die Doha-Erklärung

a) Versorgung des Binnenmarktes (Art. 31 (f) TRIPS)

b) Problemaufriss veranschaulicht anhand von Fällen

aa) Keine Einschränkung durch Art. 31 (f) TRIPS

bb) Patentschutz von Arzneimitteln im Exportland

c) Die Doha-Erklärung zum TRIPS und der öffentlichen Gesundheit

3. Die WTO-Entscheidung vom 30.8.2003

a) Überblick

b) Der Regelungsgehalt insbesondere Schutzmaßnahmen

c) Schwierigkeiten bei der Ausnutzung des Skaleneffekts

d) Weitere Schutzbestimmungen

4. Zwischenfazit

5. Die eingeschränkte innerstaatliche Umsetzung der Entscheidung

a) Kanada

b) Indien

c) Schlussfolgerung

6. Die WTO-Entscheidung rechtsverbindlich ausgestalten

7. Das Unvermögen der Entwicklungsländer Vorteile aus dem Skaleneffekt nach Art. 31bis zu ziehen

a) Die Nutzung von Größenvorteilen zur Stärkung der Kaufkraft für Arzneimittel nach Art. 31bis Abs. 3

b) Weitere Hindernisse

8. Bewertung der internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen

V. Europa und die VO Nr. 816/2006

1. Regelungsgehalt und das Erteilungsverfahren einer Zwangslizenz

a) Grundriss der VO

b) Rechtsfolgen

2. Missbrauch, weitere Probleme und Rechtsmittel

3. Die Effektivität der VO anhand eines fiktiven Beispiels

D. Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Effektivität von Zwangslizenzen als Mittel zur Verbesserung des Zugangs zu lebenswichtigen Arzneimitteln in Entwicklungsländern unter dem TRIPS-Abkommen und der EU-Verordnung 816/2006. Dabei wird insbesondere analysiert, ob die komplexen internationalen und nationalen Rahmenbedingungen tatsächlich den beabsichtigten Zugang zu bezahlbarer Medizin erleichtern oder durch bürokratische Hürden und restriktive Anforderungen behindern.

  • Ökonomische Grundlagen und strategische Bedeutung von Arzneimittelpatenten.
  • Analyse der Zwangslizenzregelungen gemäß Art. 31 TRIPS und deren Herausforderungen.
  • Kritische Bewertung der WTO-Entscheidung vom 30.8.2003 und der Doha-Erklärung.
  • Untersuchung der EU-Verordnung Nr. 816/2006 und praktischer Umsetzungsprobleme in ausgewählten Staaten wie Kanada und Indien.
  • Diskussion über das Unvermögen der Nutzung von Skaleneffekten durch Entwicklungsländer.

Auszug aus dem Buch

Die ökonomischen Eigenheiten von Arzneimittelpatenten

Durch den Patentschutz von Erfindungen werden primär drei rechtspolitische Zwecke verfolgt: Durch das Recht, andere von der Benutzung des Schutzgegenstandes auszuschließen, wird der Imitationswettbewerb (eine statische Wettbewerbsform) eingeschränkt, sodass auf dem Markt ein höherer Preis über den Grenzkosten erzielt werden kann (die sog. Monopolrente). Dadurch können die Forschungs- und Entwicklungskosten amortisiert werden. Ferner macht erst der Patentschutz die Technologie zu einem rechtlich gesicherten Gut, dessen Verkehrsfähigkeit den Handel mit den Lizenznehmern einen vertraglich geregelten Technologietransfer ermöglicht. Außerdem fördert die Veröffentlichung der Patentinformation eine wirksame und schnelle Wissensverbreitung und verringert entbehrliche parallele Forschung.

Eingeschränkt wird dieses Recht durch patentrechtliche Zwangslizenzen. Durch sie soll einerseits der statische Imitationswettbewerb erleichtert werden, um durch konkurrierende Generikahersteller günstigere Produkte auf den Markt zu bringen. Eine dauerhafte Preissenkung ist die Folge. Möglich wird dies durch den Umstand, dass diese Hersteller keine eigenen Entwicklungskosten aufbringen müssen. Durch diese Preissenkung kann etwa eine Unterversorgung bei AIDS-Medikamenten durch günstige Generika vermieden oder verringert werden. Als Generikum wird ein Arzneimittel bezeichnet, das eine wirkstoffgleiche Kopie eines bereits unter einem Markennamen auf dem Markt befindlichen Medikaments darstellt. Andererseits können Zwangslizenzen, etwa bei abhängigen Patenten, auch der Innovation dienen. Schon die bloße Möglichkeit und Drohung mit der Erteilung kann den Rechteinhaber zur Preissenkung oder Lizenzverhandlungen veranlassen.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, wie der durch das TRIPS-Abkommen gestärkte Patentschutz den Zugang zu bezahlbaren Arzneimitteln in Entwicklungsländern erschwert, und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der Effektivität von Zwangslizenzierungen.

B. Die ökonomischen Eigenheiten von Arzneimittelpatenten: Das Kapitel erläutert die rechtspolitischen Zwecke des Patentschutzes sowie die spezifischen Besonderheiten im Pharmabereich, in dem Zwangslizenzen als Korrektiv zur Sicherung der Gesundheitsversorgung dienen sollen.

C. Patentrechtliche Schutzschranken: Dieser umfangreiche Hauptteil analysiert die nationalen und internationalen gesetzlichen Grundlagen, darunter Art. 31 TRIPS, die Doha-Erklärung sowie die WTO-Entscheidung von 2003, und beleuchtet die Schwierigkeiten der praktischen Umsetzung und das Unvermögen der Nutzung von Skaleneffekten.

D. Schlussbetrachtung: Das Fazit verneint die Frage nach der derzeitigen Effektivität der untersuchten Mechanismen und weist auf die Notwendigkeit hin, neben rechtlichen Vereinfachungen auch logistische und infrastrukturelle Probleme in den Entwicklungsländern anzugehen.

Schlüsselwörter

Zwangslizenz, Arzneimittel, Patentrecht, TRIPS, Entwicklungsländer, WTO, Doha-Erklärung, Generika, Skaleneffekt, Gesundheitsschutz, öffentliche Gesundheit, geistiges Eigentum, Verordnung 816/2006, technologischer Zugang, Produktionskapazitäten.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Studie untersucht die Wirksamkeit von patentrechtlichen Zwangslizenzen als Instrument, um Entwicklungsländern den Zugang zu lebensnotwendigen, aber patentgeschützten Arzneimitteln zu ermöglichen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die Arbeit behandelt die ökonomischen Aspekte von Arzneimittelpatenten, die internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen des TRIPS-Abkommens sowie die praktische Anwendung und Umsetzung der EU-Verordnung 816/2006.

Welches primäre Ziel verfolgt die Untersuchung?

Das Hauptziel besteht darin zu klären, ob die bestehenden Regelungen der Zwangslizenzierung derzeit ein effektives Mittel darstellen, um die Versorgungssituation mit Medikamenten in Entwicklungsländern tatsächlich zu verbessern.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auswertung von Gesetzen, internationalen WTO-Entscheidungen, Abkommen und einschlägiger rechtswissenschaftlicher Fachliteratur basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Voraussetzungen für Zwangslizenzen, die Barrieren durch das Binnenmarkterfordernis des Art. 31 (f) TRIPS, die Probleme der Doha-Erklärung sowie die praktische Umsetzung des Systems anhand von Beispielen wie Kanada und Indien.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den prägenden Begriffen gehören insbesondere Zwangslizenz, TRIPS-Abkommen, Entwicklungsländer, Arzneimittelzugang, WTO-Entscheidungen und Skaleneffekte.

Warum ist die praktische Umsetzung in Kanada und Indien für die Arbeit so wichtig?

Diese beiden Fallbeispiele dienen dazu, die Probleme und Verzögerungen zu illustrieren, die entstehen, wenn internationale Vorgaben wie die WTO-Entscheidung von 2003 in nationales Recht umgesetzt werden.

Welche Schlussfolgerung zieht der Autor in Bezug auf die Wirksamkeit?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die derzeitigen Regelungen aufgrund ihrer Komplexität, bürokratischen Hürden und restriktiven Anforderungen in der Praxis weitgehend ineffektiv sind und keine zufriedenstellende Lösung für die betroffenen Länder darstellen.

Fin de l'extrait de 41 pages  - haut de page

Résumé des informations

Titre
Patentrechtliche Zwangslizenzen zum Export von Arzneimitteln in Entwicklungsländer
Université
Humboldt-University of Berlin  (Juristische Fakultät)
Cours
Patentrecht
Note
17,00 Punkte
Auteur
Patrick Krüger (Auteur)
Année de publication
2014
Pages
41
N° de catalogue
V344993
ISBN (ebook)
9783668345409
ISBN (Livre)
9783668345416
Langue
allemand
mots-clé
Patentrechtliche Zwangslizenzen Export von Arzneimitteln Entwicklungsländer Zwangslizenzen Patentrecht Gewerblicher Rechtsschutz Studienarbeit Rechtswissenschaft TRIPS Lizenz Lizenzen Arzneimittel
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Patrick Krüger (Auteur), 2014, Patentrechtliche Zwangslizenzen zum Export von Arzneimitteln in Entwicklungsländer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/344993
Lire l'ebook
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
Extrait de  41  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Expédition
  • Contact
  • Prot. des données
  • CGV
  • Imprint