Das Inkrafttreten des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) im Jahre 1994 bezweckte einheitliche Standards der Rechte des geistigen Eigentums in allen Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO). Insbesondere Entwicklungsländer mussten Schutzsysteme etablieren, um den Anforderungen des TRIPS gerecht zu werden. Im Bereich der pharmazeutischen Patente übte das TRIPS-Abkommen einen signifikanten Einfluss aus, in dem es festlegte, dass diese nun in allen WTO-Ländern geschützt werden.
Obgleich das TRIPS-Abkommen den Schutz des geistigen Eigentums in den Entwicklungsländern stärken oder gar erst etablieren sollte, war es ein Anliegen der Vertragsstaaten, auch den Zugang zu Arzneimitteln für die Bevölkerung zu verbessern. Wie sich zeigen wird, erschwert die an sich lobenswerte Stärkung des patentrechtlichen Schutzes den Zugang zu bezahlbaren Arzneimitteln. Im Wissen um dieses Spannungsfeld haben die Mitgliedsstaaten Wege geschaffen, diesen Zugang wieder weiter zu öffnen. Die Effektivität einer dieser Vehikel soll im Folgenden untersucht werden.
Damit ist die Möglichkeit der „Zwangslizenzierung“ unter Art. 31 TRIPS gemeint, welche hierbei die meiste Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat und mithin auch die konfliktträchtigste Variante darstellt. Aufgrund dessen wird sich der wesentliche Schwerpunkt dieser Arbeit mit der Frage auseinandersetzen:
Stellt die Zwangslizenzierung gegenwärtig unter dem TRIPS–Abkommen und der
VO 816/2006 EG ein effektives Mittel dar, den Zugang zu Arzneimitteln in Entwicklungsländern zu verbessern?
Dabei wird die vorliegende Arbeit zunächst auf die ökonomischen Aspekte des Arzneimittelpatents eingehen. Nach dieser einleitenden Betrachtung werden die patentrechtlichen Zwangslizenzen, dabei insbesondere die internationalen Regelungen unter dem TRIPS-Abkommen, untersucht. Sodann wird sich der Verordnung 816/2006/EG (sog. EG-Zwangslizenzverordnung) gewidmet, die als Vorreiter der noch nicht ratifizierten TRIPS-Änderung in der EU umgesetzt wurde. Im abschließenden Fazit wird sich dann der oben aufgeworfenen Frage angenommen, ob die Zwangslizenzierung gegenwärtig ein effektives Mittel darstellt, den Zugang zu Arzneimitteln in Entwicklungsländern zu verbessern.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die ökonomischen Eigenheiten von Arzneimittelpatenten
- I. Überblick.
- II. Besonderheiten bezüglich Arzneimittel.
- C. Patentrechtliche Schutzschranken.
- I. Allgemeines..
- II. § 24 PatG und Art. 31 TRIPS
- III. Die Verordnung Nr. 816/2006/EG....
- IV. Rechtliche Vorgaben bei der internationalen Zwangslizenzerteilung.
- 1. Die Voraussetzungen des Art. 31 TRIPS
- 2. Das Problem des Art. 31 (f) TRIPS und die Doha-Erklärung.
- a) Versorgung des Binnenmarktes (Art. 31 (f) TRIPS)
- b) Der Regelungsgehalt insbesondere Schutzmaßnahmen
- c) Schwierigkeiten bei der Ausnutzung des Skaleneffekts
- d) Weitere Schutzbestimmungen
- 3. Die WTO-Entscheidung vom 30.8.2003
- 4. Zwischenfazit....
- 5. Die eingeschränkte innerstaatliche Umsetzung der Entscheidung
- a) Kanada
- b) Indien.
- c) Schlussfolgerung..
- 6. Die WTO-Entscheidung rechtsverbindlich ausgestalten
- 7. Das Unvermögen der Entwicklungsländer Vorteile aus dem Skaleneffekt nach Art. 31bis zu ziehen.......
- a) Die Nutzung von Größenvorteilen zur Stärkung der Kaufkraft für Arzneimittel nach Art. 31bis Abs. 3
- b) Weitere Hindernisse...
- 8. Bewertung der internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen ...
- V. Europa und die VO Nr. 816/2006...
- 1. Regelungsgehalt und das Erteilungsverfahren einer Zwangslizenz
- a) Grundriss der VO.
- b) Rechtsfolgen
- 2. Missbrauch, weitere Probleme und Rechtsmittel
- 3. Die Effektivität der VO anhand eines fiktiven Beispiels.........
- D. Schlussbetrachtung.
- Die ökonomischen Eigenheiten von Arzneimittelpatenten
- Die rechtlichen Vorgaben für die Vergabe patentrechtlicher Zwangslizenzen
- Die WTO-Entscheidung vom 30.8.2003 und ihre Umsetzung
- Die Rolle der Verordnung Nr. 816/2006/EG
- Die Herausforderungen der Zwangslizenzerteilung für Entwicklungsländer
- A. Einleitung: Die Einleitung stellt die Relevanz des Themas dar und skizziert die Forschungsfrage der Arbeit.
- B. Die ökonomischen Eigenheiten von Arzneimittelpatenten: Dieses Kapitel beleuchtet die Besonderheiten von Arzneimittelpatenten im Vergleich zu anderen Arten von Patenten.
- C. Patentrechtliche Schutzschranken: Dieses Kapitel untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe von Zwangslizenzen im Patentrecht, insbesondere im Hinblick auf die Versorgung mit Arzneimitteln in Entwicklungsländern. Es beleuchtet die relevanten Normen des TRIPS-Abkommens, der WTO-Entscheidung vom 30.8.2003 und der Verordnung Nr. 816/2006/EG.
- V. Europa und die VO Nr. 816/2006...: Dieses Kapitel analysiert die Europäische Verordnung Nr. 816/2006/EG, die die Vergabe von Zwangslizenzen für den Export von Arzneimitteln regelt, und untersucht deren Effektivität anhand eines fiktiven Beispiels.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Studienarbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe patentrechtlicher Zwangslizenzen zum Export von Arzneimitteln in Entwicklungsländer. Sie untersucht, wie das internationale und europäische Recht die Versorgung mit lebensnotwendigen Medikamenten in Ländern mit begrenztem Zugang zu Gesundheitsversorgung sicherstellen kann.
Zusammenfassung der Kapitel
Schlüsselwörter
Die Studienarbeit konzentriert sich auf die Themen Zwangslizenzen, Arzneimittelpatente, TRIPS-Abkommen, WTO-Entscheidung, Verordnung Nr. 816/2006/EG, Entwicklungsländer und Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten. Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die ökonomischen Herausforderungen der Zwangslizenzerteilung für den Export von Arzneimitteln.
- Citation du texte
- Patrick Krüger (Auteur), 2014, Patentrechtliche Zwangslizenzen zum Export von Arzneimitteln in Entwicklungsländer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/344993