In meiner Arbeit werde ich zunächst kurz auf den Betriebsstättenbegriff iSd Art 5 iVm Art 7 des OECD-Musterabkommens eingehen, um danach die Problematik, die der Begriff mit sich bringt, zu erörtern. In weiterer Folge werde ich die ausgearbeiteten Änderungen des endgültigen Berichtes vom Oktober 2015 erläutern.
Da sich in den vergangenen Jahren die Gewinnverlagerungs- und Steueroptimierungsstrategien multinationaler Unternehmen zu einem bedeutenden und umstrittenen Thema entwickelt haben, hat sich auch die Auseinandersatzung mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung für Staaten weltweit zu einem zentralen Anliegen entwickelt. Daraus resultierten die Arbeiten der OECD zu Base Erosion and Profit Shifting oder kurz BEPS. Grundlegendes Ziel ist die Vermeidung der doppelten Nichtbesteuerung sowie die Vermeidung der Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer. Gewinne sollen dort besteuert werden, wo sie entstanden sind bzw wo die wirtschaftliche Aktivität stattfindet.
2013 verabschiedeten die OECD- und G20-Länder dazu einen 15-Punkte-Aktionsplan. Geplant war, diese Maßnahmen bis spätestens 2015 auszuarbeiten. Eine der Maßnahmen ist die Action 7, die sich mit der Besteuerung von Betriebsstättengewinnen beschäftigt. Grundlegendes Ziel der Action 7 ist die künstliche Vermeidung von Betriebsstätten durch Anpassung des in Art 5 des OECD-Musterabkommens definierten Betriebsstättenbegriffes zu verhindern.
Die sogenannte Focus Group des OECD-Steuerausschusses hat dazu eine Reihe von Möglichkeiten und Alternativen ausgearbeitet, die es dem Unternehmen beschwerlicher machen sollen, Betriebsstätten künstlich zu vermeiden und somit der Betriebsstättenflucht entgegenzuwirken. Die finalen Berichte zu den einzelnen Aktionen wurden am 5. Oktober 2015 veröffentlicht. Im endgültigen Bericht zu Action 7 wird schließlich ein favorisierter Lösungsansatz vorgestellt, wie Art 5 des OECD-Musterabkommens tatsächlich abgeändert werden soll.
Inhaltsverzeichnis
- I. Abkürzungsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Betriebsstättenbegriff
- 3. Fälle in der Praxis
- 4. BEPS Action 7
- 4.1 Arbeiten der Focus Group
- 4.2 Künstliche Vermeidung von Betriebsstätten durch Kommissionärsstrukturen und ähnliche Strategien
- 4.2.1 Problematik
- 4.2.2 Kommissionärsstrukturen in der Praxis
- 4.2.3 Änderungen zu Art 5 Abs 5 OECD-Musterabkommen
- 4.2.4 Änderungen zu Art 5 Abs 6 OECD-Musterabkommen
- 4.3 Künstliche Vermeidung von Betriebsstätten durch die Inanspruchnahme der Ausnahmebestimmungen des Art 5 Abs 4 OECD-Musterabkommen
- 4.3.1 Problematik
- 4.3.2 Änderungen zu Art 5 Abs 4 OECD-Musterabkommen
- 5. Fazit
- 6. Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der missbräuchlichen Vermeidung der Betriebsstättenbegründung im Kontext der BEPS Action 7. Im Mittelpunkt steht die Analyse der Problematik der künstlichen Vermeidung von Betriebsstätten durch multinationalen Unternehmen und die Anpassung des in Art 5 des OECD-Musterabkommens definierten Betriebsstättenbegriffes zur Verhinderung solcher Strategien.
- Künstliche Vermeidung von Betriebsstätten durch Unternehmen
- Anpassung des Betriebsstättenbegriffes im OECD-Musterabkommen
- BEPS Action 7 und die Arbeiten der Focus Group
- Kommissionärsstrukturen und ähnliche Strategien
- Ausnahmebestimmungen des Art 5 Abs 4 OECD-Musterabkommen
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: Einführung
Diese Einleitung beleuchtet die Entstehung der Problematik der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung durch multinationale Unternehmen und die Entstehung der BEPS-Aktionen der OECD. Das Hauptziel der BEPS-Aktionen wird erläutert, die auf die Vermeidung der doppelten Nichtbesteuerung und die Verhinderung der Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer abzielen. Die Bedeutung von Action 7 im Kontext dieser Maßnahmen wird hervorgehoben, die sich mit der künstlichen Vermeidung von Betriebsstätten beschäftigt.
- Kapitel 2: Betriebsstättenbegriff
Dieser Abschnitt behandelt die Bedeutung des Betriebsstättenbegriffes im Kontext der Besteuerung von Unternehmensgewinnen. Es wird erläutert, wie die Existenz einer Betriebsstätte das Besteuerungsrecht des Staates beeinflusst, in dem sie sich befindet. Der allgemeine Grundsatz des Betriebsstättenbegriffes nach Art 5 des OECD-Musterabkommens wird dargelegt, sowie Beispiele und Ausnahmen des Begriffs erläutert.
- Kapitel 3: Fälle in der Praxis
Dieses Kapitel analysiert konkrete Fälle aus der Praxis, die die Problematik der künstlichen Vermeidung von Betriebsstätten veranschaulichen. Es werden verschiedene Strategien und Strukturen aufgezeigt, die von Unternehmen eingesetzt werden, um die Einrichtung einer Betriebsstätte zu vermeiden und somit Steuerzahlungen zu minimieren.
- Kapitel 4: BEPS Action 7
Dieses Kapitel befasst sich mit den Arbeiten der Focus Group des OECD-Steuerausschusses im Rahmen der BEPS Action 7. Es werden die Herausforderungen und Lösungsansätze zur Verhinderung der künstlichen Vermeidung von Betriebsstätten durch Anpassung des Betriebsstättenbegriffes im OECD-Musterabkommen dargestellt. Die Problematik der Kommissionärsstrukturen und der Inanspruchnahme der Ausnahmebestimmungen des Art 5 Abs 4 werden im Detail beleuchtet, sowie die vorgeschlagenen Änderungen an den entsprechenden Artikeln des OECD-Musterabkommens.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themenbereiche Betriebsstättenbegriff, BEPS Action 7, künstliche Vermeidung von Betriebsstätten, Gewinnverkürzung, Gewinnverlagerung, OECD-Musterabkommen, Kommissionärsstrukturen, Ausnahmebestimmungen des Art 5 Abs 4 und die Steueroptimierungsstrategien multinationaler Unternehmen.
- Citation du texte
- Eva-Maria Bauer (Auteur), 2016, Missbräuchliche Vermeidung der Betriebsstättenbegründung im Lichte von BEPS Action 7, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/345178