Der erste Teil der Arbeit gibt einleitend eine Darstellung über die philosophischen Wahrheitstheorien. Hervorgehoben werden die Korrespondenz- und Kohärenztheorie.
Da diese Arbeit auf der Suche nach der Wahrheit im Strafverfahren ist, richtet sich das Augenmerk im zweiten Teil auf die Bedeutung der Wahrheitstheorien für das Strafverfahren, indem Normen oder Rechtsinstitute aufgezeigt werden, in denen sich die Wahrheitstheorien verwirklichen.
Gliederung
1. Einleitung
2. Wahrheitstheorien
2.1 Korrespondenztheorie
2.1.1 Wahrheitsträger der Korrespondenztheorie
2.1.2 Wahrheitsmacher der Korrespondenztheorie
2.1.3 Relation der Korrespondenztheorie
2.1.4 Kritik
2.2 Semantische Konzeption der Wahrheit nach Tarski
2.3 Kohärenztheorie
2.3.1 Kritik
3. Wahrheitsfindung im Strafverfahren
3.1 Wahrheitsfindung im Ermittlungsverfahren
3.2 Wahrheitsfindung im Hauptverfahren
3.3 Korrespondenztheorie im Strafverfahren
3.3.1 Beispiel anhand der Aussagetheorien
3.4 Kohärenztheorie im Strafverfahren
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das philosophische Verständnis des Wahrheitsbegriffs und dessen praktische Bedeutung für das deutsche Strafverfahren. Dabei wird analysiert, wie die klassischen Wahrheitstheorien – insbesondere die Korrespondenz- und die Kohärenztheorie – als Grundlage für die Wahrheitsermittlung in strafprozessualen Normen dienen.
- Grundlagen philosophischer Wahrheitstheorien (Korrespondenz vs. Kohärenz)
- Die semantische Konzeption der Wahrheit nach Tarski
- Strukturen der Wahrheitsfindung im Ermittlungs- und Hauptverfahren
- Anwendung der Korrespondenztheorie auf strafrechtliche Aussagedelikte
- Analyse der richterlichen Überzeugungsbildung nach § 261 StPO
Auszug aus dem Buch
2. Wahrheitstheorien
Die weit gefassten Wahrheitstheorien entsprechen einer Auffassung, Konzeption oder Darstellung der Wahrheit in einem allgemeinen Sinne. Die engen Auffassungen der Theorien stellen Wahrheitskonzeptionen dar, die mit streng methodischer Herangehensweise und Wissenschaftlichkeitsanspruch, auf die Wahrheitsproblematik eine Antwort geben sollen.
Die modernen Konzeptionen folgen der engen Auffassung, um der Wissenschaftlichkeit durch Präzision gerecht zu werden. Die gemeinsame Grundstruktur der Wahrheitstheorien ist die Erkenntnisrelation. Im Mittelpunkt steht die Relation eines erkennenden Subjekts und dem zu erkennenden oder erkannten Objekt.
Wahrheit ist also stets mit einer Erkenntnis verbunden. Die Wahrheit wird von Erkenntnissen wie Meinungen, Sätze, Urteile oder Behauptungen ausgesagt. Die unterschiedliche Betonung der „Momente“ der Erkenntnisrelation führen zu unterschiedlichen Ausdeutungen von Wahrheitstheorien.
Grundsätzlich gibt es definitionale und kriteriologische Wahrheitstheorien. Erstere behandelt das Wesensmerkmal der Wahrheit. In der modernen Sprachanalytik spricht man nicht mehr von dem anspruchsvollen „Wesen der Wahrheit“, sondern von der Bedeutung des Wahrheitsbegriffs innerhalb einer Sprache.
Letztere beschäftigt sich mit dem Kriterium der Wahrheit. Hierbei wird ein Verfahren der Wahrheitsermittlung angestrebt. Es wird gefragt, wie festgestellt werden kann, dass eine Aussage wahr ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die philosophische und praktische Relevanz der Wahrheitsfindung und führt in die Fragestellung ein, wie Wahrheitstheorien das Strafverfahren prägen.
2. Wahrheitstheorien: Dieses Kapitel liefert eine theoretische Darstellung der Korrespondenz- und Kohärenztheorie sowie der semantischen Konzeption nach Tarski.
3. Wahrheitsfindung im Strafverfahren: Das Kapitel verknüpft die zuvor erörterten Theorien mit den strafprozessualen Abläufen in Ermittlungs- und Hauptverfahren.
4. Fazit: Das Fazit schließt mit der Erkenntnis, dass sich die juristische Wahrheitsfindung im Strafprozess durch ein notwendiges Zusammenspiel von Korrespondenz- und Kohärenztheorie annähert.
Schlüsselwörter
Wahrheit, Wahrheitstheorien, Korrespondenztheorie, Kohärenztheorie, Strafverfahren, Wahrheitsfindung, Erkenntnisrelation, Tarski, materielle Wahrheit, richterliche Überzeugung, StPO, Beweiswürdigung, Aussagedelikte, Objektivitätsprinzip, Rechtssicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die theoretischen Grundlagen des Begriffs der Wahrheit und untersucht deren Anwendung und Bedeutung im Kontext des deutschen Strafverfahrens.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der philosophischen Abgrenzung von Korrespondenz- und Kohärenztheorien sowie deren praktischer Umsetzung in strafprozessualen Normen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist aufzuzeigen, wie philosophische Wahrheitstheorien die juristische Wahrheitsfindung strukturieren und welche Bedeutung sie für die materielle Richtigkeit von Urteilen haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsphilosophische und strafprozessrechtliche Analyse, die einschlägige Fachliteratur und einschlägige Rechtsprechung auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine philosophische Einführung in Wahrheitstheorien und eine anschließende detaillierte Untersuchung ihrer Rolle im Strafprozess, inklusive Beispielen wie Aussagedelikten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wahrheit, Korrespondenztheorie, Kohärenztheorie, Strafverfahren, richterliche Überzeugungsbildung und materielle Wahrheit.
Wie definiert der Autor das Verhältnis von Korrespondenztheorie und Strafrecht?
Der Autor führt aus, dass die Korrespondenztheorie im Strafrecht als selbstverständlich angenommen wird, da das Ziel des Prozesses die Übereinstimmung der Urteilsaussagen mit dem tatsächlich geschehenen Sachverhalt ist.
Warum wird laut Arbeit im Strafprozess auch die Kohärenztheorie benötigt?
Da eine absolute "Wahrheit" im Sinne eines direkten Vergleichs mit der physischen Wirklichkeit oft nicht möglich ist, dient die Kohärenztheorie dazu, innerhalb des Verfahrens ein widerspruchsfreies und nachvollziehbares System von Beweisen zu schaffen.
Welche Rolle spielt § 261 StPO für die Wahrheitsfindung?
Die Norm des § 261 StPO ist die Grundsatznorm für die richterliche Überzeugungsbildung; sie zwingt den Richter dazu, seine Überzeugung ausschließlich auf den Inbegriff der Verhandlung zu stützen, was ein kohärenztheoretisches Vorgehen widerspiegelt.
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- Edita Sarhatyan (Author), 2016, Wahrheitstheorien im Strafverfahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/345200