Mobilitätstraining als Beitrag zum Empowerment bei geistig behinderten Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen


Mémoire (de fin d'études), 2004

136 Pages, Note: 1,6


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Zum Begriff des Empowerments in der Arbeit mit geistig behinderten Menschen
2.1. Definitionsansätze von Empowerment
2.2. Geschichtliche Herkunft und Entwicklung des Empowerment
2.3. Grundgedanken des Empowerment Ansatzes in der Arbeit mit geistig behinderten Menschen
2.3.1. Selbstbestimmung als Leitgedanke
2.3.2. Voraussetzungen für eine gelingende Selbstbestimmung
2.4. Ebenen des Empowerment
2.4.1. Die individuelle Ebene
2.4.2. Die Gruppenebene
2.4.3. Die strukturelle Ebene
2.5. Phasen des Empowerment
2.6. Rollen im Prozess des Empowerment

3. Zum Verständnis von geistiger Behinderung
3.1. Definitionsansätze von Behinderung
3.2. Klassifikationen von Behinderung
3.3. Definitionsansätze geistiger Behinderung

4. Mobilitätstraining als Bestandteil der Arbeit in Werkstätten für behinderte Menschen
4.1. Die Werkstatt für behinderte Menschen – Entstehung und Entwicklung
4.2. Mobilität bei behinderten Menschen
4.3. Das Mobilitätstraining – Ein Überblick
4.3.1. Voraussetzungen der Teilnehmer
4.3.2. Ziele und Methoden des Mobilitätstrainings
4.3.3. Folgen und Konsequenzen für die Praxis

5. Möglichkeiten und Grenzen eines Mobilitätstrainings als Empowermentarbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen
5.1. Die Werkstatt für behinderte Menschen im Lebenshilfewerk Annaberg e.V. – Die Rahmenbedingungen
5.2. Auswahl der Teilnehmer
5.2.1. Kompetenzen
5.2.2. Fähigkeiten
5.2.3. Ressourcen
5.3. Die Durchführung
5.3.1. Phasen
5.3.2. Ebenen
5.3.3. Rollen
5.4. Hindernisse bei einem Mobilitätstraining
5.4.1. Auf der persönlichen Ebene
5.4.2. Auf der sozialen Ebene
5.4.3. Auf der strukturellen Ebene
5.5. Mögliche Zukunftsperspektiven des Mobilitätstrainings
5.5.1. Gesetzliche Rahmenbedingungen
5.5.2. „Ein früherer Beginn“
5.5.3. Entwicklung zu einem neuen sozialpädagogischen Arbeitsfeld

6. Zusammenfassung und Schluss

Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Anlagen

Nachwort

1. Einleitung

Und letztendlich kommt es doch immer auf dasselbe an, wenn wir über Menschenrechte sprechen. Es geht um die Plätze nah am Haus. So nah uns so klein, daß sie auf keiner Weltkarte wiederzufinden sind. Doch ist genau dies die Welt eines jeden Individuums; die Nachbarschaft, in der wir wohnen; die Schule, in die wir gehen; die Fabrik, der Bauernhof oder das Büro, wo wir arbeiten. Das ist der Ort, wo jeder Mann, jede Frau oder jedes Kind die gleichen Rechte sucht, gleiche Chancen, Gleichbehandlung ohne Diskriminierung. Wenn diese Rechte dort nichts bedeuten, dann bedeuten sie auch anderswo nichts. Ohne gezieltes Handeln von jedem, der sich dem verbunden fühlt, dieses im Nahbereich zu verwirklichen, hat es wenig Sinn, nach einem derartigen Fortschritt für den Rest der Welt zu streben.

-Eleanor Roosevelt-

Die Welt ist im Wandel. Alles verändert sich. Das bekommen wir nicht behinderten Menschen genauso zu spüren, wie auch die geistig, körperlich und psychisch kranken und behinderten Menschen auf der ganzen Welt. Immer neue Anforderungen stellt das Leben an uns und immer neue Hindernisse und Stolpersteine werden uns in den Weg gelegt. Ich meine damit nicht nur die körperlichen und ästhetischen Ansprüche, wie sie heutzutage von jedem Radiosender, jeder TV-Station und jedem Presseerzeugnis propagiert werden, sondern vielmehr die kleinen und alltäglichen Dinge des Lebens: modernste Kommunikationstechnik, weltweite Vernetzung, Arbeit, Geld, Wohnung, Freizeitgestaltung, Urlaub. Alles stellt an uns höhere Ansprüche, die wir oftmals kaum in der Lage sind zu erfüllen. Ganze Teufelskreise bauen sich auf. Ohne Arbeit kein Geld, ohne Geld keine Wohnung, ohne Wohnung keine Arbeit. Familien brechen auseinander, Existenzen gehen zu Grunde. All dies kann passieren, wenn man, durch welche Gründe auch immer, den Anforderungen des Lebens nicht gewachsen ist.

Auch unsere behinderten Mitmenschen haben in der heutigen Zeit mit weitaus mehr Problemen zu kämpfen, als es noch vor einigen Jahren der Fall war. Zwar arbeiten und leben sie in einem geschützteren und behüteteren Umfeld als nicht behinderte Menschen, aber auch an sie werden immer höhere Ansprüche gestellt und Erwartungen geknüpft. Um einige dieser Anforderungen soll es in meiner Diplomarbeit gehen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Empowerment und Mobilitätstraining bei geistig behinderten Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen[1]. Diese vier Dinge bilden die Eckpfeiler meiner Arbeit.

In dem ersten großen Teil stehen Empowerment, geistige Behinderung und die Werkstätten für behinderte Menschen im Vordergrund meiner Ausführungen. Welche verschiedenen Definitionsansätze gibt es von Empowerment und welche Strömungen trugen zu dessen Entwicklung bei? Welche Ebenen, Phasen und Rollen gibt es innerhalb des Prozesses von Empowerment? Wie ist Behinderung im Allgemeinen und geistige Behinderung im Konkreten zu verstehen und welche Rolle nimmt eine WfbM eigentlich ein? Dies sollen die Kernfragen der ersten Kapitel sein, bevor ich mich dann im weiteren Verlauf den Themen Mobilität und Mobilitätstraining widme.

Mobilität. Was ist das? Wie ist dieses Bedürfnis des Menschen und gleichzeitig diese Lebensanforderung an ihn zu verstehen, zu bewerten und einzuordnen? Welche Bedeutung hat Mobilität für einen behinderten Menschen? Welche Aufgaben und Erfordernisse werden dadurch an ihn gestellt oder sind vonnöten, um mobil zu sein? Wie kann die Mobilität von geistig behinderten Menschen gesteigert werden, wollen sie das überhaupt und was ist dafür nötig, um das zu realisieren? Welche Hindernisse stellen sich einem bei so einem Vorhaben in den Weg und was können die behinderten Menschen selbst, wie auch die hilfeleistenden Institutionen tun, um sie aus dem Weg zu räumen? Um die Bearbeitung und Beantwortung dieser Fragen geht es im zweiten großen Teil meiner Arbeit, in dem ich das Mobilitätstraining einmal genauer vorstellen möchte und auf die unterschiedlichsten Dimensionen dieses Handlungsfeldes eingehe.

Daraus ergeben sich dann folgende Hauptfragen, deren Beantwortung die Aufgabe meiner Diplomarbeit sein wird. Wie kann Empowerment dazu beitragen, dass in einer WfbM erfolgreich Mobilitätstraining mit geistig behinderten Menschen durchgeführt wird, welche Veränderungen sind dafür notwendig und in welche Richtung ist dafür der Blick in die Zukunft zu richten? Ich möchte, basierend auf einem umfangreichen Literaturstudium, zeigen, dass Empowerment die geeigneten Mittel zur Verfügung stellt um ein erfolgreiches Mobilitätstraining durchzuführen, und unterlegt mit praktischen Untersuchungen, Erfahrungen und Beispielen, erklären, wie dieses in der Praxis umsetzbar ist und warum gerade eine WfbM der geeignete Ort dafür ist. Deshalb habe ich den Aufbau meiner Arbeit so gewählt, dass an erster Stelle eine Auseinadersetzung mit Empowerment steht. Dies erachte ich deswegen für wichtig und richtig, da es unzählige Definitionen, Haltungen, Meinungen und Sichtweisen darüber gibt, was Empowerment eigentlich ist und wie damit umgegangen wird. Deshalb kommt es mir darauf an, in diesem Abschnitt eine für mich gültige und schlüssige Definition heraus zu kristallisieren, auf deren Grundlage das weitere Arbeiten erfolgt. „Empowerment! Modell, Haltung, Arbeitsansatz, oder doch nur Worthülse? Oder verweist der Begriff auf mehr?“ (Miller/Pankofer, 2000, S. 5). Alle wichtigen Grundgedanken sollen in dieser Definition enthalten sein, woraus sich deshalb meine detaillierte Auseinandersetzung mit diesem Thema erklärt. Dabei wird der Blick aber auch immer darauf gerichtet sein, in welchem Zusammenhang meine Ausführungen mit Mobilität und Mobilitätstraining bei geistig behinderten Menschen stehen, um die Relevanz von Empowerment dabei aufzuzeigen, die spätere Weiterverarbeitung zu erleichtern und um eine lückenlose und schlüssige Beweiskette am Ende anführen zu können.

An zweiter Stelle folgt dann eine kurze Auseinandersetzung mit Behinderung im Allgemeinen und geistiger Behinderung im Speziellen. Dies befinde ich deswegen für wesentlich, da ich in diesem Abschnitt einmal auf die Besonderheiten eingehen werde, die sich bei der Arbeit mit diesen Menschen einstellen können. Es geht mir nicht darum, auf die Vielzahl der Definitionen genauestens einzugehen, sondern aus den unterschiedlichen Sichtweisen das herauszuarbeiten, was für das Mobilitätstraining von Bedeutung ist. Ich werde dabei auch zwei unterschiedliche Untersuchungswege gehen, wo der erste darin bestehen wird, auf das klassische Bild von Behinderung einzugehen, welches geprägt ist von Defizit- und Mängelorientierung, der zweite führt hin zu einer Betrachtungsweise, die dieser entgegensteht. Allein hierbei schon zeigt sich die Wirksamkeit von Empowerment, denn: „Konkretes Empowerment zeigt, dass Menschsein in eine ganzheitliche Wahrnehmung rückt, indem mit Fähigkeiten und Stärken gearbeitet wird. Ganzheitlichkeit bedeutet gleichsam, dass das, was fehlt, zu wenig oder unterentwickelt ist, nicht aus dem Blick gerät“ (ebd.).

Den letzten großen Teil stellen die Abschnitte über das Mobilitätstraining dar. Dabei werde ich mich anfänglich mit dem Begriff der Mobilität auseinander setzen, um erst einmal zu klären, welche Bedeutung und welchen Stellenwert diese für den Menschen und speziell für den behinderten Menschen hat. Mobilität soll hier nicht nur als reines Fortbewegen verstanden sein, sondern es sollen vielmehr die psycho- und soziorelevanten Aspekte in den Vordergrund gerückt werden. Zudem werde ich auch noch kurz auf die Werkstätten für behinderte Menschen eingehen, um zu verdeutlichen, warum gerade hier Mobilitätstraining stattfinden sollte, und auf eine Werkstatt im Besonderen, nämlich meinen Praxispartner, das Lebenshilfewerk Annaberg e.V. Dies ist deswegen wichtig, weil meine praktischen Erfahrungen und Untersuchungen aus dieser Einrichtung stammen. Ich möchte dadurch den Rahmen abstecken, in dem meine Ergebnisse zu sehen und zu bewerten sind und die Bedingungen klarstellen, die zu ihrem Erreichen gegeben waren. Folgen wird dann das große Thema des Mobilitätstrainings. Da es sich hierbei um ein noch sehr junges Handlungsfeld der Sozialen Arbeit handelt, ist das Literaturangebot zu der speziellen Problematik des Mobilitätstrainings bei geistig behinderten Menschen äußerst rar. Dies ist nicht nur ein Zeichen für die gerade erst aufkommende große Aktualität des Themas, sondern auch für die hohe Relevanz zur Auseinandersetzung mit dieser Problemstellung. Deswegen wird in diesem Teil auch der größte Praxisbezug meiner Arbeit zu finden sein und ich werde mich zudem auf selbst recherchierte Aussagen stützen, wie zum Beispiel meinem Interview mit Herrn Henze und Frau Prell vom Landeswohlfahrtsverband Sachsen[2]. Ich möchte nicht nur einen Überblick über das Mobilitätstraining selbst geben, sondern vielmehr auf die genauen Voraussetzungen, Mittel, Methoden und Ziele eines solchen Vorhabens eingehen. Weiterhin werde ich noch auf die Hindernisse eines Mobilitätstrainings zu sprechen kommen, sowie mögliche Zukunftsperspektiven eines solchen aufzeigen diskutieren. Der Schluss wird aus einer Zusammenfassung aller Aussagen bestehen, wodurch eine definitorische und prägnante Beantwortung der Kernfragen ermöglicht wird, bevor ich dann mit einigen abschließenden Worten meine Diplomarbeit zu Ende führen werde.

An dieser Stelle möchte ich jetzt noch etwas zu dem Mobilitätstraining sagen, da ich es für wichtig erachte, schon zu Beginn diesen Begriff kurz zu erläutern, damit später von mir gebrachte Zusammenhänge einfacher und besser verstanden werden können.

Für Mobilitätstraining gibt es eine Vielzahl von weiteren Bezeichnungen, wie zum Beispiel Verkehrstraining, Verkehrserziehung oder Mobilitätserziehung. Der Begriff wird hauptsächlich noch immer in den Bereichen der Blinden- und Körperbehindertenpädagogik verwendet. Der Zusammenhang zu geistig behinderten Menschen wird erst seit kurzem langsam nach und nach aufgebaut. Die Gründe sind dafür, meiner Meinung nach, darin zu sehen, dass bisher jegliche Mobilität von den Fahrdiensten der jeweiligen Einrichtungen abgedeckt war. Dieses Angebot wurde natürlich auch gerne angenommen und eine Veränderung war nicht vonnöten. Diese Situation hat sich jetzt aber drastisch verändert, wie ich nachfolgend noch aufzeigen werde. Also besteht nun ein entsprechender Handlungsbedarf, dessen es sich anzunehmen gilt.

Den Begriff Mobilitätstraining bei geistig behinderten Menschen verwende ich im Rahmen dieser Arbeit dafür, dass damit ein umfangreiches Handlungskonvolut gemeint ist, welches darauf ausgerichtet ist, dass geistig behinderte Menschen den Fahrdienst nicht mehr benötigen oder nach dem Wechsel aus der Schule in die Werkstatt ihn gar nicht erst in Anspruch nehmen müssen. Stattdessen sollen sie selbstständig den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen können oder in möglichen Einzelfällen erlernen, entsprechende Wege allein zu laufen. Als Teilnehmer schließe ich dabei sehbehinderte und körperbehinderte Menschen aus, weil dies nicht mein Thema ist und sich die dafür notwendigen Mittel und Methoden sehr von denen unterscheiden, wie sie bei geistig behinderten Menschen zur Anwendung kommen. Dieser Ausschluss bezieht sich natürlich nur auf diese Diplomarbeit und nicht auf die Arbeit in der Praxis.

Praxisarbeit. Dies ist Überleitung zu meinem letzten Punkt, auf den ich in dieser Einleitung noch zu sprechen kommen möchte. Nämlich, welche Gründe mich dazu bewogen haben, mir dieses Thema zu wählen und wie der Praxisbezug und die -relevanz zu sehen sind. Das Lebenshilfewerk Annaberg e.V. ist eine relativ große Einrichtung mit mittlerweile 265 (Stand 08.07.2004) behinderten Mitarbeitern. Vor dem Umzug in unsere neue Werkstatt im November 2002 gab es drei verschiedene Produktionsstätten in zwei unterschiedlichen Orten. Da uns aber der gesamte Landkreis Annaberg-Buchholz als Einzugsgebiet dient, war das Thema Fahrdienst schon immer ein Brennpunkt. Ein konkreter Handlungsbedarf war aber trotzdem nicht gegeben, da die Finanzierung durch den LWV reibungslos funktionierte. Alles relativierte sich dann auch noch einmal durch den Umzug in die neue Werkstatt, weil dadurch einige Fahrdienstplätze eingespart werden konnten. Ein Großteil der Wohnheimbewohner ist jetzt in der Lage, die nur noch zirka 500 Meter zur Werkstatt zu Fuß zurückzulegen und der Fahrdienst hat weniger Fahrten zu erledigen und kürzere Strecken, da der etwa 15 Kilometer weite Weg nach Thum, der ehemaligen Außenstelle, wegfällt. Am 25.02. diesen Jahres wurde das Thema aber wieder aktuell, als uns ein Schreiben der AG Kompass des LWV erreichte. Die genaue Zusammensetzung und Aufteilung dieser Arbeitsgruppe sind Anlage 1, Blatt 1 zu entnehmen. Die Aufgaben sind folgende: „Vermittlung von WfB – Besuchern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich Integrationsprojekte; Gründung von Integrationsprojekten i. V. m. Werkstätten“ und „ Veränderungen und mögliche Einsparungspotentiale beim Fahrdienst (FD)“ (Schreiben des Landeswohlfahrtsverbandes Sachsen vom 18.02.2004, Anlage 1, Blatt 2). Für mich ist ausschließlich der zweite Punkt von Bedeutung. Die Werkstätten werden aufgefordert, Einsparmaßnahmen im Fahrdienst vorzunehmen, um somit die Kosten zu senken und dadurch den LWV zu entlasten. Genau das ist die veränderte Situation im Gegensatz zu früher, die ich vorangegangen schon ansprach. Es ist allseits bekannt, in welchen finanziellen Nöten sich die Landeswohlfahrtsverbände befinden. Deswegen sind sie angehalten, ihre Ausgaben zu senken, ohne dass jedoch die Qualität der Leistungen darunter zu leiden hat. Also muss an den Punkten angesetzt werden, wo ein entsprechendes Einsparpotenzial vorhanden ist, welches auch aus der Erbringung von mehr möglicher Eigenleistung der Hilfeempfänger resultiert. Einer dieser Punkte, ist die Inanspruchnahme des Fahrdienstes. „Reduzierung der Teilnehmer am FD um mindestens 4% je WfB unter Einbeziehung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft, weil Inanspruchnahme nicht in jedem Fall zwingend notwendig ist und weil die Kosten der FD jährlich erheblich steigen“ (ebd.). Das ist das Ziel, welches der LWV versucht zu erreichen. Dazu sollen folgende Mittel und Methoden eingesetzt werden:

- Bestandsaufnahme der Ist – Situation
- Werkstatt zeigt Optimierungsmöglichkeiten auf
- sichert oder schafft Anschlüsse an den ÖPNV
- schafft Möglichkeiten zur Nutzung des ÖPNV, zum Beispiel durch flexible Arbeitszeitgestaltung (vgl. Anlage 1, Blatt 3).

Folgende Punkte lassen sich also ablesen: Durch Anforderungen, die seitens eines Leistungsträgers an die WfbM herangetragen werden, sind diese in die Verantwortung genommen zu handeln. Eine der effektivsten Möglichkeiten diesem gerecht zu werden ist, meiner Meinung nach, ein Mobilitätstraining für geistig behinderte Menschen in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Die Notwendigkeit dafür resultiert aus veränderten Bedingungen innerhalb der Behindertenhilfe, ist aber viel mehr als das und muss auch in einem entsprechend größeren Rahmen betrachtet werden. Mobilitätstraining ist mehr als nur eine reine Einsparmöglichkeit, mehr als nur ein finanzieller Jungbrunnen. Es ist ein Werkzeug für Integration, Normalisierung und Selbstbestimmung von geistig behinderten Menschen. Um dieses Werkzeug aber richtig einzusetzen, bedarf es der richtigen Methode, damit die gesetzten Ziele auch wirklich erreicht werden. Diese ist, meiner Meinung nach, Empowerment. Das und die weiteren eben genannten Aussagen zu beweisen und miteinander in Verbindung zu setzen wird die Aufgabe meiner Arbeit sein.

2. Zum Begriff des Empowerments in der Arbeit mit geistig behinderten Menschen

Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können.

-Abraham Lincoln-

Als ich begann, mein Studium der Sozialpädagogik an der BA Breitenbrunn aufzunehmen, hatte ich zugegebenermaßen noch keinerlei Vorstellungen davon, was Behindertenarbeit, Behindertenpädagogik oder Sozialarbeit überhaupt bedeuten. Meine Kenntnisse beschränkten sich auf die landläufigen Meinungen über behinderte Menschen, wie sie allseits bekannt sind. Auch während des ersten Theorie- und Praxissemesters änderte sich nur wenig daran. Das klassische Bild von Behinderung blieb größtenteils noch vorhanden und auch meine Arbeit gestaltete sich so, dass mein Blick auf der Behinderung, der Einschränkung lag. Defizitarbeit eben. Dies änderte sich aber relativ schnell, als ich meine anfänglichen Berührungsängste ablegte und auch seitens des Praxispartners mehr Verantwortung übertragen bekam. Theoretisch untermauert wurde meine neue Einstellung dadurch, dass ich das erste Mal von Empowerment hörte. Diese relativ junge Methode beeinflusste nicht nur mein Bild, mein Denken über behinderte Menschen, sondern auch mein Handeln, meine Arbeit.

Was genau bedeutet aber Empowerment? „Das Empowerment-Konzept erobert in den letzten Jahren mehr und mehr Aufmerksamkeit in der Theorie- und Praxisentwicklung Sozialer Arbeit. Es gilt als ein besonders zukunftsweisendes Modell in der Bewältigung der komplexen Aufgaben Sozialer Arbeit im Kontext gesellschaftlicher Veränderungsprozesse“ (Pankofer, 2000, S. 7). Einige dieser möglichen Veränderungsprozesse habe ich schon in der Einleitung genannt und dass diese „zu Verschärfungen von Lebenslagen vieler AdressatInnen Sozialer Arbeit führen“ können (ebd.), steht außer Zweifel. Es bedarf also eines neuen Denkansatzes, um dieser veränderten Lage Herr zu werden. In den Köpfen der Menschen muss ein Umdenken stattfinden und in denen der professionellen Helfer, der Sozialarbeiter, noch viel mehr. Eine Abkehr von der medizinischen Sicht auf Behinderung, eine Abkehr von Hospitalisierung und Aussonderung, eine Abkehr von Isolation und Sondereinrichtungen muss stattfinden, hin zu „Professionelle[n], die sich auf Lebenswelten ihres Gegenübers einlassen und Gleichberechtigung zwischen Professionellen und Betroffenen zulassen“ (ebd.). Um all diesen Anforderungen gerecht zu werden, entwickelte sich ein Konzept, welches „binnen kurzer Zeit ein neues Fortschrittsprogramm für die Soziale Arbeit geworden [ist], das mit liebgewonnen Gewissheiten der helfenden Profession bricht und der psychosozialen Praxis neue Zukunftshorizonte eröffnet“ (Herriger, 1997, S. 7). Das ist das Konzept des Empowerment.

2.1. Definitionsansätze von Empowerment

Die erste Frage die ich mir stellte, als ich die Literatur nach Empowerment durchsuchte, war, wo ich anfangen solle? Welche Ansatzpunkte gibt es, um einen ausreichenden und doch überschaubaren Überblick geben zu können, mit dem eine Weiterarbeit möglich ist? Ich habe mich dafür entschieden, mich erst einmal über einige Definitionen von führenden Wissenschaftlern auf diesem Gebiet der Thematik anzunähern. Beginnen möchte ich aber mit einer Übersetzung ins Deutsche. Das Wort Empowerment an sich kann mit Selbstbefähigung oder Selbstbemächtigung übersetzt werden (vgl. Theunissen, 2002, S. 178).

„Eine bloße Übersetzung greift jedoch viel zu kurz und steht in der Gefahr, das Anliegen, welches wir mit Empowerment verbinden, gänzlich zu verfehlen. Denn hinter dem Wort ’Empowerment’ verbergen sich eine Philosophie, theoretische Annahmen und Leitideen, aber auch Prozesse, Programme oder Konzepte“ (ebd.),

die mit einem Wort nicht greifbar und erfassbar sind. Denn ausgegangen werden muss von dem vorherrschenden Verständnis von Behinderung, um die Reichweite der Veränderungen durch Empowerment richtig verstehen zu können.

„Im Bereich professioneller sozialer Hilfe zielt Empowerment auf eine Veränderung des Selbstverständnisses von Helfern und Hilfeinstitutionen. Folgt man den Vertretern dieses Konzepts, so ist das klassische Selbstverständnis der Sozialen Arbeit gekennzeichnet durch eine die Beziehung zwischen Helfer und Klient strukturierende Defizitzuschreibung“ (Galuske, 1998, S. 229).

„Mit dem ... Empowerment-Konzept soll nun diese, aus dem Defizit-Blickwinkel heraus legitimierte und inszenierte Überwachungs- und Hilfebedürftigkeit geistig behinderter Menschen zugunsten von mehr Autonomie aufgehoben werden“ (Theunissen/Plaute, 1995, S. 61). In ähnlicher Weise formuliert es auch HERRIGER (1997, S. 7 f.), indem er schreibt: „Mit seiner Akzentuierung von Selbstorganisation und autonomer Lebensführung formuliert es [Empowerment] eine programmatische Absage an den Defizit-Blickwinkel, der bis heute das Klientenbild der traditionellen psychosozialen Arbeit einfärbt. Im Brennpunkt der Aufmerksamkeit stehen vielmehr ... Stärken und ... Fähigkeiten“. Auch eine dritte und letzte Definition sei an dieser Stelle noch genannt: „Empowerment bezieht sich ... auf die Möglichkeiten und Hilfen, die es Individuen oder Gruppen erlauben, Kontrolle über ihr Leben und ihre sozialen Zusammenhänge zu gewinnen, und die sie darin unterstützen, die dazu notwendigen Ressourcen zu beschaffen“ (Stark, 1996, S. 17 f.). Bei diesen drei Definitionen werden zwei verschiedene Inhaltspunkte oder auch Sichtweisen deutlich. Während sich sowohl THEUNISSEN/PLAUTE als auch HERRIGER vorrangig an den Betroffenen selbst wenden, an dessen eigene Stärken, Ressourcen und Fähigkeiten, die es zu aktivieren oder auch zu reaktivieren gilt, bezieht STARK mehr noch die Bedingungen ein, die dafür notwendig sind. Die Möglichkeiten und Hilfen stehen bei ihm im Vordergrund, die es dem Menschen dann überhaupt erst erlauben, seine Fähigkeiten auszubauen und seine Ressourcen zu nutzen.

Wir können also feststellen, dass es zwei Grundaussagen oder zwei Grundannahmen innerhalb des Empowerment gibt. Eine, die sich auf den Menschen selbst bezieht, „eine veränderte professionelle Grundhaltung, ... die den allzu selbstverständlichen pädagogischen Blick auf die Unfertigkeiten und die Defizite von Menschen überwindet, ihre Selbstverfügungskräfte stärkt und sie zu Selbstbestimmung, sozialer Einmischung und eigeninszenierter Lebensgestaltung ermutigt“ (Herriger, 1997, S. 8), und eine zweite mit dem Blick auf Umwelt und soziale Systeme. Denn die Vergangenheit, Forschung und Erfahrung „lehrt[en] uns, daß ein (pädagogischer) Erfolg nur dann erwartet werden kann, wenn sich das lebensweltliche System mitverändert. Das heißt, daß ohne Lebensweltbezug, ohne Orientierung an den subjektiven Erfahrungsmustern und realen Lebensbedingungen Empowerment zum Scheitern verurteilt ist“ (Theunissen/Plaute, 1995, S. 63).

Wie wir sehen, gibt es also eine Vielzahl von unterschiedlichen Herangehensweisen an dieses Thema. Ich habe mir ja zur Aufgabe gemacht, hier eine für mich gültige Definition zu finden, auf deren Grundlage das weitere Arbeiten erfolgt. Zu diesem Zweck habe ich mir erst einmal die Dimensionen verdeutlicht, die darin enthalten sein müssen.

Der erste Punkt wäre der Mensch an sich. Nicht nur der geistig behinderte Mensch, da ja Empowerment in allen Bereichen der Sozialen Arbeit Anwendung finden kann, sondern vielmehr der Mensch, der sich in einer hilfebedürftigen oder auch hilfesuchenden Lage befindet. Solche Menschen eben, die „von sozialer Ausgrenzung, Selektion, Einordnung durch Diagnosen und ungerechte Verteilung materieller Ressourcen geprägt“ sind (Pankofer, 2000, S. 7). Der zweite Punkt ist die Umwelt. Genauso wichtig wie der Wille zur Veränderung des Menschen selbst ist auch der Wille zur Veränderung der ihm umgebenden Systeme, der sozialen Netzwerke. „Indem soziale Zusammenhänge, Widersprüche gesellschaftlicher Realität sowie die reziproke Wechselbeziehung zwischen Individuum und Umwelt berücksichtigt werden, operiert Empowerment auf der Basis eines dialektischen Denkens, das die menschliche Selbstbestimmung als eine soziale Kategorie zu begreifen vermag“ (Theunissen/Plaute, 1995, S. 63). Drittens und letztens ist ein Punkt, auf den bisher nur wenig eingegangen wurde, der aber von nur all zu großer Bedeutung ist. Nämlich das Verhalten der Hilfeleistenden in dem Prozess. Das sind zum einen die Helfer selbst, Sozialpädagogen, Erzieher, Heilpädagogen, Betreuer, Eltern und so weiter, und zum anderen genauso die Institutionen. Diese haben die Aufgabe, und hierbei sehe ich eines der größten Probleme, einen Teil ihrer Verantwortung sowie ihrer Bestimmungs- und Verfügungsgewalt abzugeben, nämlich in die Hände ihrer Klienten. Doch „gerade deshalb tut sich die etablierte Behindertenhilfe ... noch schwer – fürchtet sie doch Macht-, Autoritäts-, Zuständigkeits- und Kontrollverlust und vor allem auch ein Ende ihrer sozialen Großsysteme (z.B. Behindertenanstalten)“ (Theunissen, 1998, S. 67). Ich erachte es deswegen als Problem, weil viele gerade der älteren Sozialarbeiter noch immer in dem klassischen Denkmodell gefangen scheinen. Auch meine eigenen Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Großteil nicht loslassen kann und sie ihren Klienten viel weniger zutrauen, als diese wirklich in der Lage wären zu leisten.

Aus diesen drei Grundinhalten, der Mensch selbst, die Umwelt und die Helfer, ergibt sich für mich folgende Definition:

Empowerment ist ein Prozess, in dessen Verlauf sich Menschen aus ihrer macht- und aussichtslosen Situation befreien, in dem sie ihr Leben wieder selbst in die Hand nehmen und sich ihrer eigenen Kräfte, Stärken und Kompetenzen bedienen. Dabei haben die Helfer eine professionelle Grundhaltung einzunehmen, die darauf abzielt, den Betroffenen alle Möglichkeiten und Hilfen zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um ihre eigenen Ressourcen zu entdecken oder neue Fähigkeiten zu entwickeln. Dieser Prozess hat aber nicht nur auf der Ebene der sozialen Einzelfallhilfe stattzufinden, sondern auch auf Gruppenebene und in allen, den Betroffenen umgebenden sozialen Netzwerken. Alles zusammen stellt eine ganzheitliche Hilfe dar, die eine tatsächliche und nachhaltige Veränderung herbeiführt.

Dieser Definition kann nicht den Anspruch erheben, alle Bereiche und Dimensionen von Empowerment abgedeckt zu haben. Allerdings stellt sie für mich eine umfassende Beschreibung aller Teilnehmer, Mittel und Methoden dar, auf deren Grundlage ein konstruktives Weiterarbeiten möglich ist. Dass dies aber auch in der Praxis gelingt, liegt an dem Willen zur Veränderung der betroffenen Menschen selbst und einer echten Verinnerlichung dieser Philosophie bei den Helfern.

Fortfahren werde ich, mit einem kurzen Abriss der Geschichte und Entwicklung des Empowerment.

2.2. Geschichtliche Herkunft und Entwicklung des Empowerment

Die Beschäftigung mit der Geschichte des Empowerment und dessen Entwicklung ist deswegen von Bedeutung, um sich einmal klar zu machen, welche Wurzeln und Ursprünge dieser Begriff hat. Dadurch wird man in die Lage versetzt, nicht nur das Anliegen und die Leitideen von Empowerment besser zu verstehen, sondern auch die Gründe für dessen Gelingen.

Der Begriff des Empowerment stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Sprachraum, ihm „begegnen wir zum ersten Mal in der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung der schwarzen Minderheitsbevölkerung, die gegen die Diskriminierung und Segregation ethnischer Minderheiten mit kollektiven Aktionen des gewaltfreien Widerstandes ... kämpften“ (Theunissen, 1999, S. 100). Dies taten sie mit dem Ziel, soziale Benachteiligungen, Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten zu überwinden (vgl. Theunissen/Plaute, 1995, S. 11), die sie in dieser dunklen Epoche der amerikanischen Geschichte erfahren mussten. Es waren also selbst benachteiligte Menschen, die ein Konzept entwickelt haben, um sich aus ihrer Hilflosigkeit zu befreien. Keine Ärzte, Wissenschaftler oder Therapeuten waren es, die diesen fortschrittlichen Funken des Empowerments zum Glühen brachten, sondern die Betroffenen, die Klienten selbst. Daraus lässt sich wohl auch erklären, woher der große Erfolg von Empowerment rührt. Es ist keine Methode oder Therapie, die psychologisch, soziologisch, medizinisch oder wie auch immer hochgradig wissenschaftlich entwickelt und den Betroffenen sozusagen von außen aufoktroyiert wurde, sondern es ist in einem natürlich gewachsenen Prozess entstanden. Natürlich wurde es nach und nach wissenschaftlich untersucht und weiterentwickelt, aber die Ursprünge gehen auf die Menschen zurück, die es am dringendsten benötigten. Die Menschen, die unterdrückt, hilflos und machtlos waren und mit Hilfe von Empowerment versuchten, neue Wege aus diesen Lebenskrisen zu finden, um wieder die Kontrolle über ihr eigenes Leben zu erhalten (vgl. ebd.).

In den deutschen Sprachraum gelangte der Begriff des Empowerment zwar erst Mitte der 80er Jahre, doch auch hier setzte er seinen Siegeszug rasant fort. Die Behindertenhilfe hier zu Lande, befindet sich nämlich gleichfalls in einem stetigen Wandel und ist ebenso darauf bedacht, Integration und Selbstbestimmung, Segregation und Hospitalisierung vorzuziehen. „Diese Entwicklung wird seit kurzem durch einen neuen Arbeitsansatz verstärkt befördert, der unter dem Stichwort Empowerment im Bereich der Sozialen Arbeit schon deutliche Spuren hinterlassen hat ... und auf dem besten Wege ist, auch eine neue Ära in der Behindertenhilfe einzuläuten“ (Theunissen, 1998, S. 62). Denn dieser neue Arbeitsansatz hat „auf breiter Front Eingang in die psychosoziale Reformdebatte gefunden und vielfältige Versuche stimuliert, den theoretischen Gehalt und den praktischen Gebrauchswert einer Perspektive zu erproben, die vom Vertrauen in die Stärken der Menschen geleitet ist.“ (Herriger, 1997, S. 7).

Nun wissen wir von welchen Ursprüngen Empowerment herrührt, allerdings sind das nicht die einzigen Gründe, warum sich Empowerment zu dem entwickelt hat, was es heute ist. Es hat in weite Teile des Lebens und der Wissenschaft Einzug gehalten und wurde von vielerlei Institutionen weitergedacht und vorangetrieben. Im Feminismus, wo Empowerment „im Kontext der feministischen Diskussion zu einem wichtigen theoretischen und praktischen Grundpfeiler emanzipatorischer Ansätze wurde“ (Pankofer, 2000, S. 11), genauso wie in Fragen der Erziehung „vor allem in den USA und GB werden ... pädagogische Ansätze in Aus- und Weiterbildung von LehrerInnen mit einer Empowerment-Perspektive entwickelt“ (ebd.) oder auf dem großen Gebiet des Gesundheitswesens. Dabei sind vor allem die drei großen Ebenen der Selbsthilfegruppen, des Verbraucherschutzes und der Independent-Living-Bewegung zu nennen, deren Fokus hauptsächlich auf sozialer Gruppen- und Netzwerkarbeit liegt (vgl. ebd.). Des Weiteren seien auch noch die Bereiche Politik, Philosophie, Psychologie, Psychiatrie und Ökonomie genannt (vgl. ebd., S. 12 f.), auf die ich aber nicht noch genauer eingehen möchte, da dies keinen Zugewinn für meine Arbeit brächte.

Wichtig in diesem Abschnitt war mir darzustellen, dass Empowerment aus menschlichen Missständen heraus geboren wurde, mit dem Ziel, genau diese zu beseitigen. Was einst als theoretische Philosophie oder gar Utopie von Minderheiten begann, wurde mit Programmen belegt, mit Prozessen durchzogen und wissenschaftlich so weit aufgewertet und bewiesen, dass es heute zu einer der fortschrittlichsten und wichtigsten Methoden Sozialer Arbeit geworden ist. Die Entstehungsgeschichte neuer Konzepte wurde einmal andersherum geschrieben. Sie wurde nicht erst wissenschaftlich ausgearbeitet und dann praktisch erprobt, sondern erst angewandt und dann wissenschaftlich untermauert. Ähnlich ist es auch bei einem Mobilitätstraining bei geistig behinderten Menschen. Es gibt dafür noch keine Erhebungen und Statistiken, die zum Beispiel Erfolgschancen oder Langzeitwirkungen untersuchen und es gibt auch keine konkreten Anleitungen, wie ein solches durchzuführen sei. Die Literatur und auch die Wissenschaft beziehen sich nämlich immer nur auf Mobilitätstraining bei körper- oder sehbehinderten Menschen. Detaillierte Ausführungen zu diesem Thema in Bezug auf geistig behinderte Menschen, abgesehen von wenigen Ausnahmen, blieben bislang aus. Der Werdegang könnte ähnlich wie beim Empowerment sein. Die Handlungsnotwendigkeit mag hierbei weniger von den behinderten Menschen ausgehen, sondern mehr von den Institutionen, aber das Ziel ist das Gleiche. Ein Ausweg aus einer Situation, in die sie sich nicht selbst gebracht haben. Denn nicht sie haben sich „unmobil“ gemacht, sondern es waren die Eltern, Institutionen und Betreuer. Auf diese Punkte werde ich aber später noch genau eingehen.

Es gibt also keine konkreten Handlungsanweisungen oder Konzepte, wie mit diesem Problem umzugehen ist. Die Durchführenden selbst haben es in der Hand, wie sie dabei vorgehen, denn einen speziellen Hintergrund dafür gibt es nicht. Man muss es einfach tun und genau beobachten was passiert. Erst dann hat man die praktischen Ergebnisse, um eine wissenschaftliche Basis zu schaffen, mit deren Hilfe sich fundierte Aussagen machen lassen und sich eventuell ein gültiges Handlungskonzept ableiten lässt.

Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, dass nicht jede Neuerung zum Scheitern verurteilt sein muss, nur weil es noch keinen umfangreichen theoretischen Hintergrund dazu gibt. Manchmal müssen Dinge einfach gemacht werden, weil sie richtig und wichtig sind. Die Ergebnisse rechtfertigen dann das Vorgehen. Auch wenn Mobilitätstraining für geistig behinderte Menschen noch keinen angestammten Platz in den Methoden der Sozialen Arbeit gefunden hat, sollte trotzdem auch auf die Ergebnisse Einzelner Wert gelegt werden. Vielleicht ergeben sich ja daraus Erkenntnisse, die zu einer Weiterentwicklung beitragen können. Dies sollte uns die Geschichte allgemein, wie auch die des Empowerment lehren.

2.3. Grundgedanken des Empowerment Ansatzes in der Arbeit mit geistig behinderten Menschen

Nachdem wir uns bisher noch sehr allgemein mit Empowerment auseinandergesetzt haben, möchte ich nun etwas mehr in die Tiefe gehen. Die Frage soll hierbei sein, auf welchen Leitgedanken der Empowerment Ansatz basiert und welche Konsequenzen für die Soziale Arbeit daraus entstehen. Es lassen sich nämlich auch hier die drei Grundgedanken der allgemeinen Sozialarbeit, Integration, Normalisierung und Selbstbestimmung, wiederfinden. Integration, weil die Menschen aus ihrer Sonderrolle am Rande der Gesellschaft wieder hereingeholt werden sollen, um aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können; Normalisierung, weil ihnen ein Lebensalltag ermöglicht werden soll, der so normal wie möglich ist; und Selbstbestimmung, dass die Menschen wieder lernen, aus ihrer Hilflosigkeit herauszutreten und ihr Leben wieder selbst in die Hand zu nehmen. Inwieweit Integration im Zusammenhang mit Empowerment und vor allem mit Mobilitätstraining steht, darauf werde ich im weiteren Verlauf noch eingehen, auf Selbstbestimmung werde ich ab Punkt 2.3.1. zu sprechen kommen und jetzt möchte ich kurz auf Normalisierung eingehen.

Normalisierung bei oder für geistig behinderte Menschen ist ein Thema, welches in der heutigen Zeit durch ein großes Leitprinzip gekennzeichnet ist, dem Normalisierungsprinzip von Nirje. Dieses beinhaltet folgende acht Grundbereiche:

1. einen normalen Wochenrhythmus
2. einen normalen Wochenrhythmus
3. einen normalen Jahresrhythmus
4. normale Erfahrungen im Ablauf des Lebenszyklus
5. normalen Respekt vor dem Individuum und dessen Recht auf Selbstbestimmung
6. normale sexuelle Lebensmuster ihrer Kultur
7. normale ökonomische Lebensmuster und Rechte im Rahmen gesellschaftlicher Gegebenheiten
8. normale Umweltmuster und -standards innerhalb der Gemeinschaft (Nirje, 1994, zitiert nach: Spiegel, 1999, S. 79).

Es mutet schon ein wenig absurd an, dass das, was wir nicht behinderten Menschen als ganz selbstverständlich empfinden, für behinderte Menschen erst in ein explizit ausformuliertes Prinzip gepackt werden muss, damit auch ihnen solche Grundbedürfnisse zugestanden sind. Dabei zielen die darin enthaltenen Forderungen nicht darauf ab, den behinderten Menschen zu normalisieren, sondern darauf, ihm ein Leben zu ermöglichen, welches für ihn mit seinen Lebensbedingungen so normal wie möglich ist. „Es hat nichts mit einer Normalisierung des Menschen mit Behinderung zu tun. Normalisierung bedeutet nicht, einen Menschen mit Behinderung ‚normal’ zu formen, damit sie, bzw. ihre Rollen von der Gesellschaft als positiv bewertet werden“ (ebd. S. 78). Sondern: „Die Normalisierung bezieht sich folglich auf Lebensbedingungen. Es geht um eine Veränderung derselben hin zu einem möglichst normalen Zustand“ (ebd.). Darauf ist nämlich besonderer Wert zu legen, da ansonsten der Eindruck entstehen könnte, dass behinderten Menschen ihre Behinderung abgesprochen werden soll. Aber dem ist gewiss nicht so. Stattdessen „geht es um die Sicherung gleicher Rechte für alle Bürger, so daß auch für geistig behinderte Bürger grundsätzlich gleiche (normale) Lebensbedingungen existieren können“ (Speck, 1999, S. 163). Normalisierung bezieht sich also darauf, dass auch behinderte Menschen ein Leben führen können, welches ihnen die gleichen Rechte und Chancen einräumt und die gleichen Möglichkeiten zur Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht, wie jedem anderen Menschen auch. Ein wichtiger Punkt dabei ist wieder die Rolle der Hilfeleistenden. Hierin sehe ich auch einen der wichtigsten Bezüge zum Empowerment. „Das Normalisierungskonzept (NK) konkretisiert ein allgemeines sozialethisches Prinzip der menschwürdigen Gestaltung der Lebensbedingungen behinderter Menschen. Es bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Praxis der Hilfen für geistig Behinderte, weil hier seit jeher der größte Reformbedarf besteht“ (Gröschke, 1993, S. 39). Der Sozialarbeiter hat nämlich die Aufgabe, seinen Klienten ein Leben zu ermöglichen, das sie ohne ihn oder nur mit sehr geringer Beteiligung seinerseits bewältigen können. Deswegen ist Normalisierung auch einer der wichtigsten Grundgedanken innerhalb des Empowerments.

Außerdem ist er ebenfalls noch ein wichtiger Bestandteil des Mobilitätstrainings. Denn: „Es geht um die Unterstützung der als positiv bewerteten Rollen insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen„ (Spiegel, 1999, S. 78). Die eigene Mobilität, das eigenständige Benutzen des ÖPNV, ist zweifellos als eine solche positiv bewertete Rolle zu sehen. Schließlich ist es normal, dass Arbeitnehmer mit dem eigenen PKW oder mit Bus und Bahn an ihre Arbeitsstelle gelangen und nicht mit einem Sonderfahrdienst. Mit dieser Aufwertung ihres persönlichen Könnens, rücken sie der Normalisierung ihres Lebens ein Stück näher. Dies ist auch in Punkt 1., 7. und 8. des Normalisierungsprinzips von Nirje wiederzufinden. Durch eine solche Veränderung ist nicht nur eine Weiterentwicklung der Persönlichkeit gewährleistet, sondern auch „eine Anerkennung durch die Gesellschaft und somit eine positive Bewertung“ (ebd.). Übergehen werde ich nun zu dem zweiten großen Punkt, der Selbstbestimmung.

2.3.1. Selbstbestimmung als Leitgedanke

Schauen wir uns als Erstes die Definition des Lexikons an, wo Selbstbestimmung als „die Möglichkeit und Fähigkeit des Individuums, der Gesellschaft oder des Staates, frei dem eigenen Willen gemäß zu handeln und die Gesetze, Normen und Regeln des Handelns selbstverantwortlich zu entwerfen“ beschrieben wird (Brockhaus, 1998, S. 21). Hierbei lassen sich zwei Dimensionen des Begriffs erkennen, auf die ich nun etwas genauer eingehen möchte. Der erste Punkt sind die Möglichkeiten und Fähigkeiten die ein Mensch besitzt, selbstbestimmt zu handeln. Dabei müssen beide Aspekte getrennt voneinander betrachtet werden. Die Fähigkeit der Selbstbestimmung impliziert nämlich nicht auch automatisch die Möglichkeit dazu. Ein Beispiel: Ein sprechbehindertes Kind hat trotz seiner Behinderung das Bedürfnis danach, seine Wünsche zu äußern. Zum Beispiel, was es essen möchte oder was es für Musik hören will. Die Fähigkeit dazu ist also da. Aber erst wenn es gelernt hat, sich nonverbal zu äußern oder auszudrücken mit Hilfe der Gebärdensprache oder dem geschriebenen Wort, wird es damit Erfolg haben. Erst die Möglichkeit seinem Willen Ausdruck zu verleihen, ermöglicht dies. Die Möglichkeiten eines Menschen zu selbstbestimmtem Handeln sind also sozusagen die Rahmenbedingungen, in denen er sich befindet. Eine der wichtigsten und elementarsten davon ist: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“ (GG, Art. 2, Abs. 1). Speziell für behinderte Menschen heißt es dazu weiter: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (GG, Art. 3, Abs. 3, Satz 2). Um diesem besonderen Anspruch auch ausreichend Rechnung tragen zu können, erschien 2001 das SGB IX, in dem wie folgt ausgeführt wird: „Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken“ (SGB IX, § 1). Von gesetzlicher Seite aus stehen den Menschen und vor allem auch den behinderten Menschen also alle Möglichkeiten, zumindest auf dem Papier, zur Verfügung, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Kommen wir jetzt auf den zweiten Punkt der Definition zu sprechen. Ich hatte ihn schon einmal kurz bei meinem Beispiel erwähnt, nämlich den Willen nach selbstverantwortlichem Handeln. Genauer definiert wird damit die Fähigkeit des Menschen, „sich bewusst für ein Verhalten zu entscheiden und ein Ziel anzustreben. Die Willensaktivität wird zu den kognitiven Fähigkeiten gerechnet“ (Michel/Novak, 1991, S. 411). Demzufolge ist Selbstbestimmung also auch an kognitive Leistungen gebunden. Darüber hinaus bezeichnet sie aber gleichfalls noch einen rein physiologischen Aspekt, wenn es heißt, dass Selbstbestimmung „die (relativ) freie Verfügbarkeit des Menschen über sich selbst und sein Verhalten“ sei (Keller/Novak, 1991, S. 292). Den Bezug dazu liefert “über sich selbst”, was ich als den menschlichen Körper, den Menschen an sich definieren würde. Daher kann man zusammenfassend sagen, dass Selbstbestimmung eine sich innerhalb der Rahmenbedingungen eines Menschen abspielende kognitive Leistung ist, frei über seinen Körper und sein Verhalten zu bestimmen. Auf der Basis dieser Definitionsgrundlage möchte ich nun fortfahren und untersuchen, was Selbstbestimmung in der Praxis der Sozialarbeit bedeutet.

Worauf Selbstbestimmung bei jedem Menschen im Einzelnen zurückzuführen ist und was sie für einen persönlichen Charakter hat, habe ich im letzten Abschnitt herausgearbeitet. Jetzt soll es mir darum gehen, wie dieses Bedürfnis auf soziologischer Ebene, also im Zusammenleben mit anderen Menschen zu erfüllen und zu bewerten ist. Der Drang nach Selbstbestimmtheit, nach Autonomie beginnt wohl schon mit der Geburt. Im Rahmen seiner Möglichkeiten nutzt schon der Säugling seine Fähigkeit aus, seinen Bedürfnissen Ausdruck zu verleihen. So ist zum Beispiel schon das Schreien nach der Flasche ein Ausdruck von Selbstbestimmung, weil das Baby Hunger hat und nichts zu Essen bekommt. Diese Entwicklung setzt sich im Laufe des Lebens immer weiter fort und mit dem älter werden, wachsen auch die Möglichkeiten seine eigenen Entscheidungen zu treffen. Gleichermaßen nimmt aber auch der Grad der Fremdbestimmung zu, je mehr wir in soziale Netzwerke eingebunden werden. „Kennzeichnend für die Existenz eines jeden Menschen ist es, dass er sein ganzes Leben lang in unterschiedlicher Gewichtung in einem spannungsvollen Zusammenhang von Autonomie und Abhängigkeit, von Selbstbestimmung und Fremdbestimmung steht“ (Weiß, 2000, S. 246). Es ist also keinem Menschen möglich, der in soziale Strukturen eingebunden ist, ein absolut selbstbestimmtes und durchgängig autonomes Leben zu führen. Vielmehr „ist Selbstbestimmung als ein relativer Begriff zu betrachten, denn niemand kann für sich das absolute Maß an Selbstbestimmung erreichen, ... denn durch ihre Eingebundenheit in die Gesellschaft ist es notwendig, über eine Kompromiß- und Konsensfindungsfähigkeit zu verfügen“ (Dreblow, 1999, S. 126). Daraus lassen sich für mich zwei Dinge ableiten. Erstens: Mit je mehr Menschen wir in Beziehung treten, um so mehr geben wir unsere Autonomie auf und zweitens, damit eng verbunden, je mehr wir Selbstbestimmung in der Gesellschaft erreichen, um so mehr sind wir an deren Mitglieder gebunden. „Ein Mehr an Selbstbestimmung in einem Bereich unserer Daseinsgestaltung kann zugleich mit einem Mehr an Fremdbestimmung – wie freiwillig und selbstbestimmt auch immer eingegangen – verknüpft sein“ (Weiß, 2000, S. 246). Ich versuche das einmal an einem Beispiel aus der Praxis zu erklären. Wenn sich ein Mensch in ein Arbeitsverhältnis begibt, verdient er dort Geld, mit dessen Hilfe er sich Wünsche, zum Beispiel im Wohn- oder Freizeitbereich, erfüllen kann. Dies bedeutet mehr Selbstbestimmung, da er nicht mehr von anderen Menschen finanziell abhängig ist. Allerdings begibt er sich in ein neues Abhängigkeitsverhältnis, nämlich in das zu seinem Arbeitgeber und seinen Arbeitskollegen. Er ist an Konventionen gebunden, wie vertraglich geregelte Arbeitszeiten, Urlaub oder Überstunden. Außerdem auch an soziale Anforderungen, damit ein Arbeiten im Kollegium möglich ist (vgl. ebd.). Es zeichnet sich deutlich ein immer wiederkehrendes Spannungsverhältnis ab, welches sich durch unser gesamtes Leben zieht. Überblicksmäßig verweise ich dazu auf Abbildung 1.

Wir können also sehen, dass sich Selbst- und Fremdbestimmung in allen Lebensbereichen abspielen. In jeder Rolle, die wir einnehmen, haben wir nicht nur die Möglichkeit uns selbst zu verwirklichen, sondern sind auch abhängig von anderen Menschen, sei es in der Familie, im Beruf, in der Freizeit oder im Wohnbereich. Dabei müssen wir uns aber über eins im Klaren sein: „Daß ich ich selbst sein will, heißt auch und nicht zuletzt: Ich will mehr und anders sein als das, was ich in meiner sozialen Funktion bin“ (Theunissen, 1982, S. 3). Wir definieren uns nicht nur durch unsere sozialen Rollen. Wir sind nicht einfach nur das Ergebnis unserer Einzelleistungen. Der Mensch muss als komplexes System betrachtet werden, welches nach innen und nach außen funktioniert. Dabei gehört dann Selbstbestimmung „wesenhaft zum Menschsein und gilt als eine wesentliche Voraussetzung für psychische Gesundheit“ (Theunissen, 1998, S. 63). Um diese ganzheitliche Betrachtungsweise zu ermöglichen, muss der Autonomiegedanke selbst, also auch schon ein Bestandteil der entsprechenden Methode in der Sozialen Arbeit sein. Deshalb ist er eindeutig dem Empowerment zuzuordnen, denn: „Dieser Autonomie- und Selbstbestimmungsaspekt ist ein leitender normativer Bezugspunkt des Empowerment-Konzepts“ (ebd.).

2.3.2. Voraussetzungen für eine gelingende Selbstbestimmung

Ich werde mir nun anschauen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Selbstbestimmung funktionieren kann. Dabei sehe ich jetzt Selbstbestimmung ganz konkret als Bestandteil von Empowerment und meine Ausführungen beziehen sich auch ganz explizit auf Menschen mit geistiger Behinderung. Zum Schluss möchte ich noch einen Bogen schlagen hin zum Mobilitätstraining, um zu verdeutlichen, dass Selbstbestimmung ein wichtiger Bestandteil für dessen Gelingen ist.

Geistig behinderte Menschen bedürfen einer gewissen Unterstützung und Hilfe bei der Bewältigung ihres Lebensalltags. Allerdings darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, Dass diese Menschen, trotz ihrer Behinderung, durchaus in der Lage sind, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. THEUNISSEN/PLAUTE (1995, S. 22) sagen dazu aus, dass „bei vielen Menschen mit geistiger Behinderung ein erhöhtes Maß an sozialer Abhängigkeit besteht“, und deswegen „kann auf eine lebensbegleitende pädagogische Assistenz kaum verzichtet werden“. Dabei ist jedoch folgendes Problem zu beachten: „Dies aber impliziert eine Gradwanderung zwischen der Förderung von Selbstbestimmung und der Erzeugung oder Aufrechterhaltung von Abhängigkeiten, wodurch sich die pädagogische Arbeit mit geistig behinderten Menschen schwierig gestaltet“ (ebd., S. 22 f.). Wir befinden uns also auch hier in dem Spannungsfeld zwischen Selbst- und Fremdbestimmung. Dabei wird wieder einmal den Sozialarbeitern eine wichtige Aufgabe zugewiesen, denn „auf jeden Fall kommt es ... darauf an, daß professionelle Helfer den behinderten Menschen als Vertrauensperson zur Verfügung stehen, wenn dies von den Betroffenen so gewünscht wird oder wenn es sich als sinnvoll bzw. notwendig erweist“ (ebd. , S. 23). „Eine enthierarchisierte Beziehung [sollte] angestrebt und nach Möglichkeit auch verwirklicht werden“ (ebd.). Allerdings ist auch noch auf weitere Dinge zu achten, wie diese Aussagen beweisen: „Geistig behinderte Menschen können nicht einfach unter der Parole der Selbstbestimmung in die ‚Normalität’ entlassen werden“ (ebd.). Stattdessen schafft „Empowerment ... vielmehr ... assistierende Hilfe in einer Qualität und Quantität ..., daß sowohl Möglichkeiten der Selbstbestimmung in sozialer Bezogenheit als auch mehr individuelle Autonomie realisiert werden können“ (ebd.). Wie diese Hilfen im Konkreten auszusehen haben, formulierte zum Beispiel einmal die „Selbstbestimmt Leben Bewegung“. Sie stellte folgende Grundsätze für eine gelingende Selbstbestimmung auf:

1. Gleichstellung und Anti-Diskriminierung behinderter Menschen.
2. Abkehr vom medizinischen Krankheitsbild.
3. Integration und Nichtaussonderung.
4. Kontrolle über die eigenen Organisationen.
5. Kontrolle über die Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen.
6. Peer Support – Beratung behinderter Menschen durch behinderte Menschen (Dreblow, 1999, S. 131).

Diese sind weitestgehend deckungsgleich mit denen von THEUNISSEN (vgl. 1998,

S. 65), wenn er schreibt:

- Absage an das defizitäre Klientenbild
- Zuversicht, daß Menschen fähig sind, ihr Leben auch in kritischen Situationen erfolgreich zu meistern
- Vertrauen in die Ressourcen, Stärken und Kompetenzen des Einzelnen zur Selbstaktualisierung und Situationsbewältigung
- Respekt vor der Selbstverantwortung des Anderen
- Absage an verobjektivierende und entwertende Hilfeleistungen

Wie sind diese Forderungen nun aber konkret in der Praxis zu sehen? Dazu möchte ich einmal das Mobilitätstraining bei geistig behinderten Menschen zu Hilfe nehmen. Der erste Punkt dabei ist die Abkehr vom defizitorientierten Behinderungsbild. Wenn man den behinderten Menschen nicht zutraut, dass sie trotz ihrer Behinderung in der Lage sind ihre Wege allein zu meistern, dann wird dieses Vorhaben scheitern. In diesem Zusammenhang sind Punkt 4 und 5 von THEUNISSEN genauso zu sehen. Die Eigenverantwortung des Einzelnen ist in den Vordergrund zu stellen und wenn der Sonderfahrdienst nicht benötigt wird, weil der behinderte Mensch ihn auch selbst als Einschränkung empfindet, dann sollte diesem Recht auf Selbstbestimmung auch nachgegeben werden. In gleichem Maße ist hierbei auch Punkt 1 von DREBLOW zu bewerten, denn die Nutzung des ÖPNV ist eindeutig antidiskriminierend und als Gleichstellung zu werten. Auch Punkt 2 und 3 von THEUNISSEN sollen hier explizit noch einmal erwähnt sein, denn der Glaube an das Vertrauen in den behinderten Menschen, dass er in der Lage ist, die an ihn gestellten Anforderungen des Mobilitätstrainings zu meistern und auch in unerwarteten Situationen die richtige Entscheidung zu treffen, ist ein wichtiger Bestandteil dessen.

Wir können also festhalten, dass die gleichen Bedingungen, die für eine gelingende Selbstbestimmung von Bedeutung sind, ebenfalls für ein gelingendes Mobilitätstraining eine wichtige Rolle spielen. Daraus möchte ich den Schluss ziehen, dass Selbstbestimmung einen wichtigen Aspekt einnimmt, wenn man sich mit dem Thema des Mobilitätstraining auseinandersetzt, was auch im weiteren Verlauf noch deutlicher werden wird.

Zusammenfassend bleibt also zu sagen, dass durch eine Vielzahl von Veränderungen ein Lebensumfeld geschaffen werden muss, in dem der behinderte Mensch eine reelle Chance hat, selbstbestimmt über sich und sein Leben zu verfügen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Empowerment- und Selbstbestimmungsgedanken genauso berücksichtigt werden wie die Überlastung und Überforderung des Menschen. Ich erwähne es noch einmal: „Es geht nicht darum, geistigbehinderte Menschen zu >>normalisieren<<, sondern ... ihnen genügend Handlungsspielraum zu einer relativ autonomen Lebensbewältigung , und Daseinsgestaltung“ zur Verfügung zu stellen (Theunissen, 1994, S. 61). Vielmehr geht es darum, dass „die Möglichkeiten und Fähigkeiten eines Menschen genutzt werden, damit er in eigener Verantwortung so viele Entscheidungen wie möglich über sein Leben treffen kann. Jeder ist Experte für seine persönlichen Belange“ (Dreblow, 1999, S. 125).

2.4. Ebenen des Empowerment

Nach diesem kleinen Exkurs zu den Grundgedanken des Empowerment, kehre ich nun wieder zurück zum Empowerment, als Methode in der Sozialen Arbeit an sich. Auf die ganzheitliche Förderung von geistig behinderten Menschen bin ich ja schon bereits in meiner Definition von Empowerment eingegangen. Um dieser Forderung auch Rechnung zu tragen, beschäftige ich mich jetzt mit den Ebenen, auf denen Empowerment konkret stattfindet. Denn: „Empowermentprozesse vollziehen sich immer auf drei Ebenen: auf der individuellen Ebene, der Gruppenebene sowie der strukturell-organisatorischen Ebene“ (Galuske, 1998, S. 231). Schauen wir uns diese nun einmal etwas genauer an.

2.4.1. Die individuelle Ebene

Diese bezieht sich auf den einzelnen Menschen persönlich. Das Individuum ist der Kernpunkt der Betrachtung. Es geht dabei darum, dass „Menschen in Situationen, die von Hilflosigkeit, Machtlosigkeit, Resignation und Demoralisierung geprägt sind, ihr Leben wieder selbst in die Hand ... nehmen und sich, auch mit anderen zusammen, selbst ... organisieren“ (Pankofer, 2000, S. 14). Damit stellt Empowerment auf dieser Ebene das Gegenkonzept dar zu der allseits bekannten erlernten Hilflosigkeit. In der wissenschaftlichen Literatur wird es gemeinhin schon als das Konzept des „learned hopefulness“, der „erlernten Hoffnungsfreudigkeit“ bezeichnet (ebd.; auch Stark, 1996, S. 128). Wie ist es aber nun zu erklären, dass behinderte Menschen aus eigenem Antrieb heraus versuchen, ihrer hilflosen Situation zu entkommen? Die Schlüsselkomponente dabei ist das „Kontrollbewußtsein“ oder „perceived control“ des Menschen (Stark, 1996, S. 131). Bezeichnet werden kann das als „das Bewußtsein, Situationen oder Ereignisse prinzipiell beeinflußen zu können und nicht von äußeren Einflüssen oder dem Fortgang der Geschehnisse vollkommen abhängig oder ausgeliefert zu sein“ (ebd.). Dieses Her- oder Wiederherzustellen ist Aufgabe des Empowerment. Zu erfolgen hat das durch die Stärkung der „Persönlichkeitsvariablen (locus of control), kognitive[n] Variablen (die Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und des zu erwartenden Erfolgs), und motivationale[n] Anteile[n] ( der Wunsch, selbst aktiv zu werden, um die soziale oder politische Lebenswelt zu beeinflussen)“ (ebd.), die als die Grundkategorien positiven Kotrollbewusstseins angesehen werden. Der Mensch muss also in die Lage versetzt werden, an seine eigenen Stärken und Ressourcen zu glauben und dass er damit fähig ist, Erfolg zu haben und seine Situation zu verändern. Um dies zu erreichen, muss in allen Teilen der Sozialen Arbeit ein Umdenken stattfinden. Nämlich, dass innerhalb der Pädagogik nicht mit Bestrafung, sondern mit Belohnung zu arbeiten ist. Nicht negative, sondern „positive[ ] Erfahrungen der eigenen Kontrollfähigkeiten“ führen dazu, dass „positive[ ] Erwartung[en] bezüglich des Erfolgs und einer hohen Motivation, soziale Situationen aktiv zu beeinflussen“, zu erwarten sind (ebd.). Es müssen also Erfolgserlebnisse geschaffen werden, damit die Menschen sehen und verstehen, dass ihr Handeln auch einen Sinn und eine Außenwirkung hat. Durch die Auseinandersetzung mit diesen vielen verschiedenen Gesichtspunkten des menschlichen Bewusstseins wird Empowerment auf der individuellen Ebene auch als „psychologisches Empowerment“ bezeichnet (ebd., S. 131 ff.; Pankofer, 2000, S. 14; vgl. auch Galuske, 1998, S. 231). Für eine gelingende Empowermentarbeit ist es jedoch nicht nur von Bedeutung an kognitiven Belangen des Individuums zu arbeiten, sondern die einzelne Person auch in Kontakt mit seiner Umwelt zu bringen. Denn die Stärkung der eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Menschen müssen für ihn auch deutlich spürbar sein. Er muss die Außenwirkung seiner neuen Kompetenzen, seiner neuen Fähigkeiten sehen und verstehen lernen, um dadurch seine Entwicklung weiter voranzubringen. „Das Bewußtsein der Möglichkeiten, die eigene Situation und die soziale Umwelt beeinflussen zu können, ergibt und verstärkt sich daher durch eine Orientierung zu aktivem Handeln in der Gemeinschaft“ (Stark, 1996, S. 132). Erst durch die Teilhabe des Menschen am gesellschaftlichen Leben, kann er seine Handlungsmuster überprüfen und eine nachhaltige Situationsveränderung ist möglich. „Empowerment bedeutet auf der individuellen Ebene daher einen Prozeß der Integration in die Gemeinschaft“ (ebd.).

2.4.2. Die Gruppenebene

Wie wir bisher schon feststellen konnten, reicht es nicht aus, sich Empowerment nur in Bezug auf einzelne Personen anzuschauen. Auch die Ebene der Gruppen und Institutionen spielt eine wichtige Rolle, wenn sich ein gelingender Prozess vollziehen soll. Denn im Hinblick auf eine ganzheitliche Förderung „läßt sich feststellen, daß dies vor allem dort gelingt, wo Individuen sich in Gruppenzusammenhänge von Gleichbetroffenen eingliedern“ (Galuske, 1998, S. 231). „Der soziale Kontext (gemeinschaftliche Aktionen, Interessensgemeinschaften, soziale Unterstützung in der Gruppe) muß als unverzichtbarer Bestandteil von Empowermentprozessen betrachtet werden“ (Stark, 1996, S. 134). Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass auch eine Motivation in dem Menschen erweckt werden soll, seine persönlichen Erfolge nach außen zu tragen. Eine solche Motivation kann darin bestehen, „durch aktive Mitarbeit in der Gruppe neue Fähigkeiten herauszubilden, soziale Beziehungen innerhalb der Organisation zu pflegen oder eine soziale Struktur zu implementieren, die die Weitergabe eigener Kompetenzen an andere stimuliert“ (Pankofer, 2000, S. 14).

Wenn wir uns Gruppen oder Institutionen, in denen Empowerment stattfindet, einmal etwas genauer anschauen, lassen sich dabei zwei unterschiedliche Typen ausmachen. Zum einen „empowering organizations“ und zum anderen „empowered organizations“ (Stark, 1996, S. 135). Diese Unterteilung lässt sich damit begründen, dass es, erstens, Gruppen gibt, „deren Ziel oder Effekt darin besteht, ihre Mitglieder bei der Entwicklung individueller und gemeinschaftlicher Empowermentprozesse zu unterstützen“ und zweitens solche, „denen ein eigener Empowermentprozess als Organisation, d.h. eine erfolgreiche Einmischung in soziale oder politische Belange gelungen ist und deren vorrangiges Ziel auch in einer solchen Einmischung besteht“ (ebd.). Der Unterschied zwischen beiden liegt darin, dass innerhalb der ersten Gruppe die Mitglieder und deren Entwicklung im Vordergrund steht und sich die Organisation darüber definiert. Bei der zweiten Gruppe liegt das Hauptaugenmerk nicht auf den Angehörigen, sondern auf der Organisation an sich. Hierbei definieren sich die Mitglieder über die Gruppe und nicht, wie im ersten Fall, umgekehrt. Ein Beispiel für diese Unterscheidung wäre, dass eine Selbsthilfegruppe zur ersten Kategorie und eine Sozialstation zur zweiten gehört. Eine Selbsthilfegruppe zielt hauptsächlich darauf ab ihre Mitglieder zu befähigen, wieder ein eigenständiges Leben führen und Entscheidungen treffen zu können. Eine Erweiterung oder Expansion kommt für solche Gruppen meist nicht in Frage und auch die Gründung und Durchführung einer solchen ist an keine großen Konventionen gebunden. Bei einer Sozialstation dagegen sieht es schon ganz anders aus. Diese haben sich mit einer Vielzahl von politischen und bürokratischen Sachzwängen auseinanderzusetzen, müssen für ihr Fortbestehen ökonomischen Gewinn erzielen, sind dem Konkurrenzkampf mit anderen Einrichtungen ausgesetzt und bestrebt, sich weiterzuentwickeln und zu vergrößern.

Wir sehen also, dass es eine deutliche Unterscheidung zwischen einzelnen Gruppen und Organisationen gibt. Der Hauptunterscheidungspunkt liegt meines Erachtens einfach an der Art der Institution und was sie für Aufgaben und Ziele hat. Da Organisationen und Gruppen aber auch wachsen können, würde ich davon sprechen, dass ‚empowering organizations’ als der Anfangspunkt und ‚empowered organizations’ als Endpunkt einer Entwicklung gesehen werden können.

2.4.3. Die strukturelle Ebene

Die letzte Ebene, auf der sich Empowerment vollziehen kann oder muss, ist die strukturelle. Wir haben bisher gesehen, wie mit Hilfe von Empowermentprozessen die Menschen an ihren Wurzeln gepackt (individuelle Ebene) und über vielerlei Zwischenschritte (Gruppenebene) vorangebracht werden können. Die Menschen selbst haben bis hierhin Kenntnis davon genommen, dass soziale Umfeld und eventuell auch schon die verschiedensten sozialen Netzwerke. Wer bis dato aber noch nicht mit einbezogen wurde, sind die Verwaltungsbehörden, die Kommunen, die Stadt. Deswegen ist es von Bedeutung, sich ebenfalls diese Ebene anzuschauen. „Um schließlich die Ebene der politischen Konfliktfähigkeit zu erreichen, bedarf es einer strukturell-organisatorischen Einbindung, um die Wahrscheinlichkeit politischer Durchsetzung von Interessen zu erhöhen“ (Galuske. 1998, S. 231). Es geht also nicht nur darum, die politische Instanz empowermentfähig zu machen, sondern auch die Menschen zu befähigen, sich auf dieser letzten, obersten Ebene zu verwirklichen, Gehör zu verschaffen und zu engagieren. „Strukturelle Empowermentprozesse bedeuten ein erfolgreiches Zusammenspiel von Individuen, organisatorischen Zusammenschlüssen und strukturellen Rahmenbedingungen unter einer fördernden Atmosphäre, die große Auswirkungen auf den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang haben“ (Pankofer, 2000, S. 14). Natürlich sollen dabei aber auch die Interessen der Institutionen nicht zu kurz kommen. Es muss ein gemeinsames, gemeinschaftliches Arbeiten zu Stande kommen, von welchem beide Seiten profitieren und eine spürbare Äderung der Situation eintritt. Diese Zusammenarbeit muss so gestaltet sein, „daß Individuen und Organisationen in einem System interagieren und sich gegenseitig fördern, mit dem Ziel, die Lebensbedingungen in einem System (etwa einer Gemeinde oder einem Stadtteil) zu verbessern und dabei sicherzustellen, daß die Systemziele wie auch die Ziele der einzelnen erreicht werden können“ (Stark, 1996, S. 144). Wichtig hieran ist mir der Ausdruck des Systems. Dieser impliziert nämlich, dass die Politik und die Menschen eine originäre Einheit bilden, in der sich beide Teile bedingen und in Kooperation miteinander stehen. Wie jetzt ganz konkret Empowermentprozesse auf struktureller Ebene abzulaufen haben, kann ich leider nicht ausführen, da dieses Thema meinen bisherigen Handlungsrahmen übersteigt. So kann ich auch kein konkretes Beispiel aus meiner eigenen Praxis nennen. Gleichsam schweigt sich auch weitestgehend die einschlägige Literatur darüber aus, denn: „Wegen der vergleichsweise komplexen Aufgabenstellung und der Notwendigkeit, Kooperationsstrukturen zwischen unterschiedlichen sozialen Kulturen mit verschiedenen Interessenslagen (z.B. BürgerInnen – Verwaltung) herzustellen ..., gibt es auf der strukturellen Ebene ... nur wenige funktionierende Beispiele von Empowermentprozessen“ (ebd.). Kein konkretes Ergebnis an dieser Stelle vorlegen zu können ist aber auch ein Ergebnis. Es zeigt, dass Untersuchungen von äußerst komplexen empowermentristischen Handlungsmustern noch immer ausstehen, was wiederum die Aktualität dieses Themas und die Relevanz für dessen Bearbeitung beweist.

Nach dieser Betrachtung der Ebenen von Empowerment bleibt festzuhalten, dass alle drei Dimensionen der menschlichen Existenz – Persönlichkeit, soziale Netzwerke, Gesellschaft – eine entscheidende Rolle spielen, um einen vollständigen Empowermentprozess gelingen zu lassen. An und mit allen drei Ebenen muss gearbeitet werden. Empowermentprozesse können also, richtig angewandt, zu einer nachhaltigen Situationsverbesserung führen, „wobei die Kraft der Prozesse gerade in der wechselseitigen Abhängigkeit und Integration von Veränderungen auf der individuellen, gruppenbezogenen und strukturellen Ebene liegt“ (Pankofer, 2000, S. 14). Auf alle drei Ebenen werde ich bei der Bearbeitung des Mobilitätstrainings noch einmal explizit eingehen, woraus sich die Bearbeitung an dieser Stelle erklärt.

2.5. Phasen des Empowerment

Nachdem wir uns angeschaut haben, in welchen Bereichen des Lebens sich Empowerment abspielen kann, werde ich jetzt darauf zu sprechen kommen, in welchen Phasen sich diese Prozesse vollziehen. Eine grafische Darstellung, zur allgemeinen Übersicht, ist auf Seite 102 zu finden.

Der Beginn von Empowermentprozessen liegt in der Phase der Mobilisierung. „Der Bruch oder die Bedrohung einer als zentral erfahrenen Alltagsidentität kennzeichnet in den meisten Fällen den Beginn eines Empowermentprozesses“ (Stark, 1996, S. 120). Es kann also gesagt werden, dass, wenn ein Ereignis (Unfall, Behinderung) eintritt, welches als negativ empfunden wird, die Menschen beginnen, sich dagegen zu wehren und ihre Situation verändern zu wollen. Mobilisierung ist also dadurch gekennzeichnet, dass „Menschen beginnen sich bei schmerzhaften Erlebnissen gegen ihr Schicksal zu wehren, aktiv zu werden und sich zusammenzuschließen“ (Pankofer, 2000, S. 15). Diese Zeit, die auch als Einstieg in das Empowerment bezeichnet werden kann, „dauert ... oft mehrere

Monate bis über ein Jahr und ist gekennzeichnet durch Zeiten der Unsicherheit, des Erkundens der eigenen Möglichkeiten und der eigenen Fähigkeiten“ (Stark, 1996, S. 121). In den Köpfen muss erst wieder ein Umdenken stattfinden, ein Erinnern oder Finden der eigenen Ressourcen, Fertigkeiten und Möglichkeiten, um sich damit selbstbestimmt aus einem Dilemma zu befreien. Jeder kann sich vorstellen, dass dies einen gewissen Zeitrahmen beansprucht, da oftmals erst noch der Schock oder das Entsetzen über die veränderte Lebenssituation jeden Gedanken und jedes Gefühl dominieren. Erst wenn der Wille zur Veränderung gegeben ist, kann man in eine neue Zukunft aufbrechen. „Diese erste Veränderung der eigenen Wahrnehmung und Wirkung stellt eine wichtige Voraussetzung für den Übergang in die kommende, weiterführende Phase eines Empowermentprozesses dar“ (ebd.).

Die nächste Phase wird als Engagement und Förderung bezeichnet. „Nach ersten, spontanen und an direkte Ereignisse gebundenen Aktivitäten braucht es eine Überführung dieser Energien in ein stabileres Engagement“ (Pankofer, 2000, S. 15).

Nachdem also die erste Euphorie abgeklungen ist und sich langsam ein neues Bewusstsein herausbildet, muss dieses auf bestimmte Aufgaben gebündelt und konzentriert werden, damit die Bemühungen nicht im Leeren verpuffen. In dieser Phase sind vor allem die folgenden drei Grundgedanken von Bedeutung.

- Eine wichtige unterstützende Rolle übernimmt zu diesem Zeitpunkt eine Person oder auch Gruppe, die als Mentor fungiert. In dieser schwierigen Zeit des Infragestellens alter Handlungsmuster und autoritärer Formen übernimmt dieser eine große Verantwortung beim Finden neuer Werte und Erleben neuer Erfahrungen. Sie unterstützen den Menschen bei diesen Entdeckungen und helfen ihm, neue Handlungsmuster herauszubilden. Dieser Mentor sollte eine Person sein, die entweder schon die gleichen Prozesse erlebt hat oder ein professioneller Helfer sein, der Empowerment in seiner Arbeit richtig umzusetzen weiß.
- Auf der mikrosozialen Ebene muss eine Integration in eine Gruppe erfolgen, denn dadurch werden nicht nur soziale Kompetenzen gestärkt, sondern auch grundlegende politische Fähigkeiten herausgebildet. Durch diese Zugehörigkeit erwächst ein Gefühl von Stärke und es ist ein Handlungsrahmen gegeben, in dem Risiken eingegangen, Ängste geteilt und Erfolge gefeiert werden können. Dabei kommt es nicht nur zu einer Weiterentwicklung des Individuums, sondern auch der ganzen Gruppe.
- Ausgehend von dem gegenseitigen Gedankenaustausch zwischen den einzelnen Gruppenmitgliedern wird zudem noch die Erkenntnis gefördert, dass die Anliegen dieser, auch in einen größeren sozialpolitischen Zusammenhang zu bringen sind. Dadurch wird dann die Herausbildung eines politischen und strukturellen Bewusstsein gefördert (vgl. Stark, 1996, S. 122 ff.).

Auch hier ist wieder ganz deutlich zu sehen, was ich schon an anderer Stelle des öfteren herausgearbeitet hatte. Eine ganzheitliche Förderung ist eine ständig wiederkehrende Forderung, die Empowerment an die Soziale Arbeit stellt. Zudem möchte ich noch einmal auf die Bedeutung meines Punktes 2.3. hinweisen, da er immer bedeutender zur Erfassung der ganzen Tragweite meines Themas wird. Denn individuelle, soziale und strukturelle Ebenen stellen eine wichtige Dimension innerhalb des Empowerments, innerhalb des Mobilitätstrainings und innerhalb der gesamten sozialpädagogischen Tätigkeit dar.

Kommen wir nun zur dritten Etappe auf dem Weg zu gelingendem Empowerment. Integration und Routine. „Die ersten tastenden Versuche selbst aktiv zu werden ..., erfahren nach einiger Zeit eine Stabilisierung und werden teilweise zur Routine“ (ebd., S. 123). Dadurch erweitern sich nicht nur die Kompetenzen der Betroffenen, sondern auch ihr Einflussbereich spürbar. „Aufgrund der Stabilisierung ... und der Entwicklung eigener Diskurse ... werden die Betroffenen sichtbar und hörbar. Dabei reift die Einsicht und das Wissen um soziale und politische Zusammenhänge ... und führt dazu, dass sich die Außen- und Eigenwahrnehmung verändert“ (Pankofer, 2000, S. 15). Mit dieser veränderten Wahrnehmung sind aber leider nicht nur positive, sondern auch negative Aspekte verbunden. Die Menschen „müssen mit der neuen Rolle umgehen lernen, ein wichtiger Faktor für die Gemeinschaft geworden zu sein – mit allen dazugehörigen Rollen konflikten“ (Stark, 1996, S. 124). Durch diese Weiterentwicklung kann es eben dazu kommen, dass „Familie, enge FreundInnen oder wichtige Bezugspersonen oder -gruppen ... oft nicht den gleichen Weg mitgegangen“ sind (ebd.), und deswegen sind in dieser Phase leider „oft auch eine schmerzhafte Trauerarbeit und Verunsicherung“ Teil des Prozesses (ebd.). So hart es auch klingen mag, denke ich doch, dass dieses Opfer ein erbringbares ist und auch eine vernünftige Portion Egoismus an dieser Stelle angebracht wäre. Denn es geht schließlich um das Leben eines Menschen. Zudem tragen ja auch gerade diese Bezugspersonen des Öfteren selbst dazu bei, Stichwort erlernte Hilflosigkeit, dass sich der Mensch in der Situation befindet, aus der er sich zu befreien versucht. Deswegen sei auch an sie die Forderung gestellt, sich dieser Entwicklung nicht nur nicht in den Weg zu stellen, sondern ihm Hilfestellung zu geben, zu unterstützen und zu begleiten.

Den Abschluss des Prozesses stellen die Überzeugung und „brennende Geduld“ dar. Diese letzte „Phase des Empowermentprozesses läßt sich als eine entwickelte Organisations- und Konfliktfähigkeit beschreiben“ (ebd.) . Durch die „Auseinandersetzung zum einen innerhalb der Gruppe und zum anderen im Umgang mit Professionellen“ (Pankofer, 2000, S. 15), wird ein Endpunkt eines erschwerlichen und langen Empowermentprozesses erreicht. Allerdings stellt dieser keineswegs einen Abschluss dar, sondern vielmehr einen immer wiederkehrenden Anfang. Denn: „Die Integration neu erworbener Kompetenzen und politischer Wahrnehmungsfähigkeit in den eigenen sozialen Alltag und in das Selbstbild ist eine Leistung, die immer wieder erbracht werden muss“ (Stark, 1996, S. 124). Gemeint ist damit, dass, wenn diese Stufe erreicht ist, man nicht für alle Zeit und schon gar nicht auf allen Gebieten diesen Erfolg erlangt hat. Damit einem dieser auch weiterhin erhalten bleibt, bedarf es ständiger Anstrengungen, um auch in Zukunft „am gesellschaftlichen Leben aktiv teilzuhaben und gemeinsam mit anderen Ziele zu erreichen und Veränderungen herbeizuführen“ (ebd.). Immer wieder aufs Neue muss der Mensch seine Kräfte mobilisieren und darf sich nicht auf dem Erreichten ausruhen. Zu beachten ist außerdem, dass die positiven Ergebnisse zwar „auch auf andere Lebensbereiche übertragen“ werden können (ebd.), jedoch ist ein gelungener Empowermentprozess nicht auf das ganze Leben übertragbar. So kann man zum Beispiel in einem Wohnbereich oder sogar einem Stadtteil, durch Bürgerinitiativen oder Ähnliches, eine Veränderung herbeiführen, deswegen muss das aber im Arbeitsbereich noch lange nicht der Fall sein. Aber wie schon erwähnt, kann man die Erfahrungen aus dem einen Segment durchaus in andere mitnehmen und dort ebenfalls anwenden.

Abschließend bleibt zu sagen, dass in jeder der vier Phasen neue Handlungskompetenzen herausgebildet werden. Dadurch bedingen sich diese gegenseitig und jede Phase baut auf die vorherige auf. Dies geht auch deutlich aus der Abbildung 2, auf Seite 102 hervor. In der Praxis ist dieser geradlinige Verlauf jedoch nur Wunschdenken, denn „in der Realität verlaufen sie natürlich nicht linear oder folgen einem inhärenten Automatismus, sondern werden begleitet von Brüchen und Rückschlägen: sie bilden Schleifen“ (ebd., S. 125). Oft drehen sich die Betroffenen im Kreis oder die Prozesse kommen zum Stillstand. Dann müssen die Klienten wieder neu motiviert werden, damit sie ihren Weg weiter fortsetzen. Deswegen kann Empowerment als ein langwieriger Lernprozess angesehen werden, der sich oft über viele Jahre zieht und dessen Erfolge immer wieder neu unter Beweis gestellt werden müssen. Die hier gewonnen Erkenntnisse werden auch im weiteren Verlauf noch eine wichtige Rolle spielen, da innerhalb des Mobilitätstrainings ähnliche Entwicklungsprozesse zum Tragen kommen.

2.6. Rollen im Prozess des Empowerment

Widmen wir uns nun den verschiedenen Rollen, die Sozialarbeiter einnehmen können müssen, damit sie in der Lage sind, die durch den Prozess des Empowerment an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen.

a) Lebensweltanalytiker: Hierbei geht es darum, dass der professionelle Helfer die Aufgabe hat, „die Mikropolitik alltäglicher sozialer Ungleichheiten, in die die Lebensgeschichten ihrer Adressaten eingespannt sind, transparent werden zu lassen“ (Herriger, 1997, S. 213). Der Sozialarbeiter zeigt ihnen auf, welche Probleme sie haben und welche Gründe dafür vorliegen. „Ziel einer solchen Analyse ist es, individualisierende Selbstattributionen wahrzunehmen und zu entschlüsseln“ (Pankofer, 2000, S. 16). Dadurch sollen Auswege aufgezeigt werden, wie man aus den bereits von mir erwähnten Teufelskreisen erlernter Hilflosigkeit entkommt (vgl. Herriger, 1997, S. 213).
b) Kritischer Lebensinterpret: Diese Rolle kann dadurch beschrieben werden, dass hierbei eine Aufarbeitung der Vergangenheit stattfindet, um daraus zu lernen und eine bessere Zukunft gestalten zu können. Der Professionelle hat also die Aufgabe, „stellvertretende Lebensdeutungen zu entwickeln, wodurch ein verständigungsorientierter biografischer Dialog inszeniert wird“ (Pankofer, 2000, S. 16). Dieser Dialog ist dann einmal „retrospektiv (eine gemeinsame interpretative Aufarbeitung des bisherigen Lebenswegs; Beziehungen, Abhängigkeiten, etc.) als auch prospektiv (wünschenswerte persönliche Zukünfte)“ zu führen (ebd.). Die Gratwanderung zwischen diesen beiden Dimensionen besteht darin, dass „zum einen ein vorbehaltloses Sich-Einlassen auf den Eigen-Sinn und die konflikthaften Selbstinterpretationen der Adressaten“ erfolgen muss, und „zum anderen ist diese Lebensinterpretation immer auch Lebenskritik“ (Herriger, 1996, S. 214). Diese Balance erfordert nicht nur Fingerspitzengefühl und Verständnis für den Klienten, sondern auch ein hohes Maß an Wissen und Umsetzungsfähigkeit des gesamten Empowermentprozesses.
c) Netzwerker und Ressourcenmobilisierer: Aufgabe hierbei ist es, Gruppen- und Gemeinwesenarbeit zu betreiben. „Neben der Erweiterung von individuellen Netzwerken des Einzelnen ist das Ziel von Empowerment-Arbeit immer auch die Mobilisierung von Ressourcen auf gemeinschaftlicher / gesellschaftlicher Ebene“ (Pankofer, 2000, S. 16). Das Ziel das damit verfolgt wird, ist, dass die Ressourcen der Gruppen oder des Gemeinwesens herausgearbeitet werden und der Umgang mit höheren Instanzen eingeübt wird. HERRIGER (1996, S. 214) führt dazu über die Merkmale einer solchen Arbeit aus: „Sie ist zum einen das Heranstellen eines für die Nutzer transparenten Bildes des Spektrums verfügbarer Ressourcen. Und sie ist zum anderen die Vermittlung von bürokratischen Kompetenzen (z.B. die Einübung der Betroffenen in die Logik und die Sprache der Verwaltung)“. Dadurch lernen die Klienten nicht nur den richtigen Umgang mit ihren Ressourcen, sondern auch mit den für sie relevanten Institutionen.
d) Intermediärer Brückenbauer: Darunter ist genau das zu verstehen, was das Wort aussagt. Der Bauer einer Brücke, „zwischen BürgerInnen und administrativen und / oder politischen Entscheidungsträgern“ (Pankofer, 2000, S. 16). Die Intention, die dahintersteht ist, dass die Menschen ihre Angst verlieren sollen, sich in politische Entscheidungen einzumischen und ihren Forderungen auch auf Verwaltungsebene Nachdruck zu verleihen. Dies hat grundlegend auf zwei verschiedene Arten zu geschehen. Erstens durch „eine[r] ‚Entzauberung der Macht’ durch Dekonstruktionen von pessimistisch-kognitiven Mustern kollektiver Ohnmacht“, sowie des Ermöglichens von „Gesprächs- und Dialogfähigkeit auf beiden Seiten“ (ebd., S. 16 f.). Die Menschen müssen lernen, dass es keine allmächtige Obrigkeit gibt und dass auch sie durchaus in der Lage dazu sind, etwas zu verändern. Der intermediäre Brückenbauer hat also die Aufgabe, „eine kritische Einmischung ... und Allianzenbildung“ zu fördern und „immer auch Moderationsarbeit“ zu leisten (Herriger, 1996, S. 215).

[...]


[1] Im weiteren Verlauf werde ich auch die Abkürzung WfbM für Werkstatt für behinderte Menschen benutzen.

[2] Im weiteren Verlauf werde ich auch die Abkürzung LWV für Landeswohlfahrtsverband benutzen. Zudem ist damit ebenfalls immer automatisch der Landeswohlfahrtsverband Sachsen gemeint.

Fin de l'extrait de 136 pages

Résumé des informations

Titre
Mobilitätstraining als Beitrag zum Empowerment bei geistig behinderten Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen
Université
University of Cooperative Education Breitenbrunn  (Fachbereich Arbeit mit behinderten Menschen)
Cours
Diplomarbeit
Note
1,6
Auteur
Année
2004
Pages
136
N° de catalogue
V34539
ISBN (ebook)
9783638347334
ISBN (Livre)
9783638704267
Taille d'un fichier
1491 KB
Langue
allemand
Mots clés
Mobilitätstraining, Beitrag, Empowerment, Menschen, Werkstätten, Menschen, Diplomarbeit
Citation du texte
Daniel Hahn (Auteur), 2004, Mobilitätstraining als Beitrag zum Empowerment bei geistig behinderten Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34539

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Mobilitätstraining als Beitrag zum Empowerment bei geistig behinderten Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur