Der 11. September 2001 und die Bundeswehr. Auswirkungen auf die Bundeswehr als Instrument der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik


Term Paper (Advanced seminar), 2015

23 Pages, Grade: 2,3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
2. Der 11. September 2001 und die veränderten internationalen
Sicherheitsbedrohungen

3. Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands
3.1 Situation der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik vor 2001
3.2 Situation der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik nach 2001

4. Auswirkungen und Veränderungen für die Bundeswehr
4.1 Die Bundeswehr und die Richtlinien von 1992
4.2 Die Bundeswehr und die Richtlinien von 2003
4.3 Vergleich der beiden Richtlinien von 1992 und 2003 und das Resultat für die Bundeswehr

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der September im Jahre 2001, geprägt von den terroristischen Anschlägen der al-Qaida auf das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington, war die darauffolgenden Monate eines der bedeutendsten Themen in den Internationalen Beziehungen und somit auch in der internationalen Politik. Auch wenn die Anschläge, aus deutscher Sicht tausende Kilometer weit weg vollzogen wurden, hatten sie den-noch „[…] reale Folgen für die Sicherheit Deutschlands […]“ (Kaim 2011, S. 5). Deutschland als Bündnispartner der USA in der NATO, musste sich nun ebenfalls in-nerhalb der außen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Feldern mit dieser „Be-drohung“ auseinander setzen.

Nun stellt sich die Frage, inwiefern die Anschläge des 11. Septembers 2001 in den USA Auswirkungen auf die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik und damit zu-gleich auf die Bundeswehr als politisches Instrument dessen, erzeugt haben. Gibt es Veränderungen, deren Grund in den Anschlägen des 11. Septembers liegen? Aus die-ser Fragestellung ergibt sich die Hypothese, dass der 11. September 2001 als ein Wen-depunkt hinsichtlich der militärischen Aufrüstung und der kämpferi-schen/kriegerischen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr angesehen werden kann.

Um nach dem 11. September 2001 erfolgte Umstrukturierungen oder Veränderungen innerhalb der Bundeswehr offen- und darlegen zu können, wird zunächst der 11. September und die damit einhergehende Sicherheitsbedrohung näher untersucht und definiert. Anschließend wird ein Blick auf die Veränderungen innerhalb der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik vor und nach dem 11. September 2001 geworfen, woraus sich die Verteidigungspolitischen Richtlinien ableiten. Diese werden zunächst näher erläutert und anschließend miteinander verglichen, um mögliche Auswirkungen auf die Bundeswehr erfassen zu können. Schlussendlich wird im Fazit wird auf die wesentlichen Punkte noch einmal eingegangen.

2. Der 11. September 2001 und die veränderten internationalen Sicherheitsbedrohungen

Der 11. September 2001 ist ein Tag, der weltweit im Gedächtnis geblieben ist. An die-sem Dienstagmorgen hatten sich 19 al-Qaida-Terroristen gewaltsam Zutritt in die Cockpits von insgesamt vier Flugzeugen im Luftraum über Nordamerika verschafft und diese entführt. Das erste Flugzeug wurde um 8:45 Uhr Ortszeit in den Nordturm des World Trade Centers in der Millionenstadt New York City gesteuert. Im direkten Anschluss flog nur 20 Minuten später ein weiteres entführtes Flugzeug in den Südturm. Bereits zu diesem Zeitpunkt gingen die Behörden in den USA von einem terroristischen Anschlag aus (Bundeszentrale für politische Bildung 2010, Abs. 1). Das dritte Flugzeug flog gegen 9:39 Ortszeit in das US-amerikanische Verteidigungsminis-terium, dem Pentagon in Washington. Während der gesamte Luftraum über den USA schnellstmöglich gesperrt wurde, stürzte um 10:05 der rund 400 Meter hohe Südturm des World Trade Center in New York in sich zusammen. Weitere 20 Minuten später gab auch der Nordturm nach und brach auf die umliegenden Bürogebäude. Das vierte, durch die al-Qaida-Terroristen entführte Flugzeug, stürzte um 10:29 Ortszeit nahe der Stadt Pittsburgh ab. Das für diese Maschine vorgesehene Ziel, war der Regierungssitz des US-Präsidenten - das Weiße Haus in Washington (Bundeszentrale für politische Aufklärung 2010, Abs. 1). Bei den Anschlägen auf das World Trade Center wurden 2.752 Menschen getötet, davon 11 Deutsche und unzählige weitere schwer Verletzt (Henning 2003, S. 49).

Als Anschlagsführer bekannte sich die islamische Terrororganisation al-Quaida, ein loses Terrornetzwerk, das durch den Zusammenschluss von mehreren weltweit agie-renden Organisationen entstanden ist (Steinberg 2011, Abs. 1). Als damaliger Anfüh-rer dieses Netzwerkes ist Osama Bin Laden (1957-2011) und sein damaliger Stellver-treter und heutiger Anführer Aiman az-Zawahiri zu nennen (Steinberg 2011, Abs. 2). Die ideologische Grundlage dieses losen Zusammenschlusses ist „[…] ein krude vor-getragener Anti-Amerikanismus und Anti-Zionismus sowie eine extremistische Min-derheiteninterpretation des Islam auf einer fundamentalistischen Interpretation des Koran.“ (Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. 2004, S. 2). Über die genauen Ursachen für den Tag, dessen Ausmaß die UN als „Bedrohung des Weltfrie- dens“ (Bundeszentrale für politische Aufklärung 2010, Abs. 3) bezeichnete, gibt es viele teilweise auch unterschiedliche Forschungen. Petra Bendel und Mathias Hildeb-rand haben sich mit diesem Thema auseinandergesetzt und nennen vor allem die „[…] weltwirtschaftlichen und weltpolitischen Machtungleichgewichte zwischen der arabi-schen-islamischen und der euro-amerikanischen Welt […]“ (Bendel 2002, S. 10) als eine der Hauptursachen der Anschläge vom 11. September 2001. Aber auch die „[…]repressiven sozio-ökonomischen, -kulturellen und politischen Binnenstrukturen […]“(Bendel 2002, S. 10), wie sie in den arabischen Ländern auftreten, erhöhen Erfah-rungen hinsichtlich Ungerechtigkeiten und Unzufriedenheit, wodurch die Neigung zur Oppositionen erhöht wird (Bendel 2002, S. 10). Gleichzeitig versuchte die US-amerikanische Regierung mit ihrer Außenpolitik nationale Interessen der Amerikaner im Nahen und Mittleren Osten zu vertreten, wodurch sich die Bevölkerung hinsichtlich ihrer nationalen und religiösen Grundsätze verletzt sah (Bendel 2002, S. 10). All dies sind Gründe und Ursachen die zu den Anschlägen des 11. Septembers 2001 beigetra-gen haben.

Angesichts einer, in solchem Ausmaße noch nicht vorgekommen Situation sprach der damalige deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung von der Solidarität und Mitgefühl, die Deutschland gegenüber Amerika nun aufbringen müsse. Er habe ganz Amerika und dem amerikanischen Präsidenten „[…]die uneinge-schränkte - Solidarität Deutschlands zugesichert.“ (Schröder 2001, Abs. 5). Nicht nur Deutschland allein gestand den USA ihre Solidarität zu. Auch der NATO- Rat tagte am 12. September 2001 und gab in einer Presseerklärung den ersten Bündnisfall in der Geschichte der NATO bekannt:

„The Council agreed that if it is determined that this attack was directed from abroad against the United States, it shall be regarded as an action covered by Article 5 of the Washington Treaty, which states that an armed attack against one or more of the Allies in Europe or North America shall be considered an attack against them all.” (North Atlantic Treaty Organization 2001, Abs. 2)

Mit Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik besteht die Möglich-keit sich einem „[…] System kollektiver Sicherheit […]“ (ebd. Artikel 24, Abs.2) un-terzuordnen und somit einer Einschränkung ihrer Hoheitsrechte zuzustimmen. Dies geschah mit dem Eintritt der Bundesrepublik Deutschlands in die NATO (Gareis 2006, S. 54). Mit diesem Beitritt wurde gleichzeitig auch der Artikel 5 des Nordatlantikvertrages ratifiziert. Dieser besagt:

„Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede […] [Partei], Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich […] Maßnahmen, ein-schließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, […] um die Sicherheit des nordat-lantischen Gebiets wieder herzustellen und zu erhalten. (North Atlantic Treaty Organization 1949, Artikel 5)

Mit des Aussage des damaligen US-Präsidenten George W. Bush:

“I’ve directed the full resources of our intelligence and law enforcement communities to find those responsible and to bring them to justice. We will make no distinction between the terrorists who committed these acts and those who harbor them.”

(Bush 2001, S. 58) begann der Kampf gegen den Terror und somit die Operation „Enduring Freedom“.

Mit den Anschlägen vom 11. September 2001 auf die „Twin Towers“ und der Aussage Bush´s hat der Terrorismus wieder weltweit an Präsenz und Aufmerksamkeit gewon-nen. Jedoch ist der Terrorismus - und auch der internationale Terrorismus kein neuar-tiges Phänomen (Gareis 2006, S. 191). Doch was genau unter dem Begriff des Terro-rismus zu verstehen ist, ist bis heute noch nicht vollständig geklärt. Wichtige Eigen-schaften des Terrorismus sind zum einen die Anwendung von Gewalt, meist gezielt, gegen hauptsächlich zivile Opfer oder wichtige staatliche und nationale Symbole, so-wie die Präsentation eine Ideologie, auf Grundlage derer das politische Verhalten eines Gegners gelenkt und beeinflusst werden soll (Gareis 2006, S. 192). Gleichzeitig ist der Terrorismus eine Strategie, der seit neustem oftmals, Privatakteure bedienen und der daher nicht staatlich legitimiert ist (Elter 2007, Abs. 12). Ziel ist es, mit Anschlägen oder Attentaten „[…] die Verbreitung von Angst und Schrecken, vor allem in der Zi-vilbevölkerung […]“ (Gareis 2006, S. 192) zu erhöhen. Dies erwirken die Terroristen durch die massenmediale Aufmerksamkeit. Ihre oftmals hierarchisch geordneten Strukturen erleichtern die netzwerkinterne Logistik und fördern Finanz- und Einnah-

mequellen durch beispielsweise Sympathisanten (Elter 2007, Abs. 12). Der Europäi- sche Rat hat in seinem Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung terroristische Straftaten durch eine Einschüchterung der Bevölkerung, eine Destabilisation eines Landes (sowohl politisch, wirtschaftlich als auch sozial) und dem Zwang hin zu einer Ausführung und Durchsetzung oder Unterlassungen bestimmter Vorgaben, definiert (Europäische Union 2002, S. 164/4). Ein weiterer Streitpunkt, weshalb 1972 während der Generalversammlung der UN nicht schon eine allgemeingültige Definition gefun-den werden konnte, war die Unterscheidung zwischen Terrorgruppen und legitimen Befreiungskämpfern (Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. 2004, S.

1). Genauer gesagt die Unterscheidung zwischen Guerilla und Terrorismus (Elter 2007, Abs. 8). Die Anschläge des 11. Septembers 2001 lassen sich den meisten, wenn nicht sogar allen, oben aufgeführten Definitionspunkten zuordnen, wodurch von terroristischen Anschlägen gesprochen werden kann.

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Details

Title
Der 11. September 2001 und die Bundeswehr. Auswirkungen auf die Bundeswehr als Instrument der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik
College
Technical University of Darmstadt  (Institut für Politikwissenschaft)
Course
Einführung in die Internationalen Beziehungen
Grade
2,3
Author
Year
2015
Pages
23
Catalog Number
V345683
ISBN (eBook)
9783668355545
ISBN (Book)
9783668355552
File size
853 KB
Language
German
Keywords
Internationale Beziehungen, Bundeswehr, 11. September, 2001, Auswirkungen, Sicherheitspolitik, Außenpolitik, Deutschland, Terrorismus, Militär, Einsatz
Quote paper
Julia Grebe (Author), 2015, Der 11. September 2001 und die Bundeswehr. Auswirkungen auf die Bundeswehr als Instrument der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/345683

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