'Ehe-', 'living apart together-' oder 'Single-Gesellschaft'? - wo bleibt die Familie?

Ein Abriß der Entwicklung familialer Lebensformen oder die „Entmachtung“ der „Institution Ehe“?


Hausarbeit, 2001

45 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhalt:

1. Einleitung

2. Familienformen und Lebensformen im Wandel
2.1. Familie aus „traditioneller“ Sicht
2.2. Die Ehe als Familie, die „Ehe als Institution“
2.2.1. Funktionswandel der Familie – Die bürgerliche Kleinfamilie
2.2.2. Die Ehe selbst
2.3. Wandel der „traditionellen“ Familiensicht – Welche Bedeutung gewinnen Nichteheliche Lebensgemeinschaften (NEL)?
2.4. „neue“ Lebensformen, „neue“ Familienformen
2.5. Resümee und Ausblick

3. Der Wandel im internationalen Vergleich
3.1. Querschnittsbetrachtung ausgewählter europäischer Länder
3.2. Gemeinsamkeiten
3.3. Unterschiede
3.4. Resümee

4. Schluß

5. Tabellenverzeichnis

6. Abbildungsverzeichnis

7. AutorInnen – Index

8. Bibliographie

1. Einleitung

„Familie als Begriff ist ebenso selbstverständlich wie polymorph. Jeder besitzt eine Vorstellung davon, was Familie ist, jeder kennt Familien, lebt in der Regel selbst in einer und dennoch ist eine wissenschaftlich einheitliche Definition dieses Phänomens kaum zu erzielen.“[1]. Dieses diffuse Leitbild, verstärkt durch eine relative Undurchsichtigkeit der Begrifflichkeitsrelationen meines Themas, soll in dieser Arbeit näher betrachtet werden. Die Entscheidung für dieses Thema schulde ich dem Begriff „living apart together“, ein Paradox, das mich intensiv über dieses Thema nachdenken ließ. Die Frage ‚Was hat die Ehe denn heute noch für einen Stellenwert?‘ und die bewußte Auseinandersetzung mit meinen persönlichen familiären Verhältnissen ergaben dann meine Problemstellung, die ich hier nun ausführen werde: Die Ehe und ihr Wandel, von was zu was, sowie die Auswirkungen der Veränderung, wie eben andere Lebens- und Familienformen. Diesem allgemein-theoretischen Teil soll dem Seminarthema entsprechend ein internationaler Vergleich angeschlossen werden.

Für die weitere Thematisierung meines Problems ist eine Begriffserklärung nötig. Es geht hier um die Betrachtung von familialen Lebensformen, als solche ist die Ehe anzusehen. Diese Lebensformen sind Beziehungen zwischen wenigen Menschen, die in einem Verband leben. Einen solchen Verband verstehe ich unter der Familie. Dabei ist der Begriff ‚Familie‘ in seiner Verwendung mit Vorsicht zu genießen, ob seiner historisch gewachsenen Definition (folgend näher ausgeführt) und seiner (teils wissenschaftlich widersprüchlichen) alltäglichen Verwendung. Ich gehe zunächst von einem Beziehungsverband aus. Es gilt also die Möglichkeiten bewußt zu machen, daß sich die Familie in unterschiedlichen Formen präsentieren kann, dieses Bewußtsein wird in den moderen Gesellschaften verstärkt gesehen, es beschreibt eben jenen Wandel der Familie. Jedoch verweisen historisch überlieferte Wahrnehmungen, welche häufig im Alltagsgebrauch erscheinen, auf eine vermeintliche Abhängigkeit von Ehe und Familie, eine Einheit, in der ohne dem einem, das andere keine wirkliche Gültigkeit zu haben scheint. Darum bedarf es eines kleinen Rückblickes auf die unterschiedlichen Betrachtungsweisen der Familie in der Geschichte und wie sich in diesem Wandel die Ehe als Lebensform angepaßt hat, was es war/ist, daß diese Einheit entstehen ließ und was es ist, das die Ehe „tot“ erscheinen läßt, obwohl sie es ja gar nicht ist. Also was ist das „Neue“, das Petra Butz zu dem eingangs Zitierten veranlaßt hat?

Wie erwartet, bietet die Literatur für dieses Thema eine breite Auswahl an. Sinnvoll wäre es daher eine grobe Unterscheidung zwischen makrosoziologischer und mikrosoziologischer Literatur zu treffen, wobei die Makroebene sich mit der Familie im gesellschaftlichen Kontext befassen soll und die Mikroebene die Familie in sich selbst im Blickpunkt hat. Wichtig ist jedoch, sich nicht nur in einer der beiden unterschiedenen Ebenen zu bewegen, da, wie ich meine, vielerorts Interdependenzen zu beachten sind, hier also interne Familienwandlungen ebenso zum Tragen kommen werden.

Genauso klar, wie man familiäre Veränderungen in Deutschland erkennen kann, kann man diese auch für die meisten anderen europäischen Länder konstatieren. Für den zweiten Teil, dem internationalen Vergleich des Wandels, sollen neun europäische Länder herangezogen werden. An ihnen werden Indikatoren der Veränderungen geprüft und daraufhin, die im allgemein-theoretischen Teil getroffenen Aussagen generalisiert werden. Weiterhin sollen internationale Unterschiede in Verlauf und Intensität, sowie deren Gründe herausgearbeitet werden.

Es sei noch angemerkt, daß die vorliegende Arbeit keine explizite statistische Auswertung vollziehen will, Grafiken und Tabellen sollen interpretative Aussagen lediglich veranschaulichen und verstärken. Da in der Forschung unterschiedliche Erhebungsmethoden, Erhebungsziele usw. verwendet wurden und Daten in verschiedensten Formen und aus verschieden Datensätzen in diese Arbeit einfließen, wird diese Arbeit den Anspruch der „unbedingten Wahrheit der Zahlen" nicht erheben, sondern verweist auf ihre oben dargestellte Funktion.

2. Familienformen und Lebensformen im Wandel

In diesem ersten allgemein-theoretischen Teil sollen nun die Lebens- und Familienformen als solches konkret betrachtet werden. Um einen Wandel, der ja in dieser Ausführung den zentralen Punkt darstellt, beschreiben zu können, ist ein Vergleich „vorher – nachher“ von Nöten. Jedoch ist einleitend dazu zu sagen, daß es ein allgemeingültiges, „traditionelles“, für den Vergleich geeignetes Bild der Familie nicht wirklich gibt. Die Entwicklung der Familie hat sich auf mehreren Stufen vollzogen, einige müssen besonders berücksichtigt werden. Hier ist im besonderen das vorindustrielle Familienbild im Vergleich zu einem Modernen/ Bürgerlichen gemeint. Man kann nicht ohne weiteres eine Entwicklung von der vorindustriellen Großfamilie hin zur modernen Kleinfamilie konstatieren[2] ohne Berücksichtigung der gesellschaftlichen Einflußfaktoren mit den ihrerseits charakteristischen Veränderungen. Entwickelt werden soll das Familienbild der bürgerlichen Familie, wie es bis Mitte der 60er Jahre gelebt wurde. Davon ausgehend soll dann der Wandel nachgezeichnet werden.

2.1. Familie aus „traditioneller“ Sicht

Das wichtigste Argument für die Beschreibung der vorindustriellen Familie ist die Betrachtung der Einheit von Arbeits- und Wohnstätte. In einer durch die Agrarwirtschaft bestimmten Zeit galt die Familie als Produktionsgemeinschaft, Tisch, Bett und Arbeitsplatz entfielen also auf den selben Ort. Hinzu kam, daß eine Familie oder eine Ehe nicht durch eine „individuelle Partnerwahl“ oder „familiäres (familiär aus heutiger Sicht) Zusammenleben“[3] gekennzeichnet war. Hier ging es um den Existenzkampf, das bloße wirtschaftliche Überleben, Dinge wie Zuneigung, Emotionen bis hin zu Liebe spielten für eine Familiengründung und deren Verlauf keine Rolle. Ähnlich verhielt es sich mit der Sexualität, die, so wird jedenfalls für die meisten Fälle angenommen, allein dem Zwecke der Fortpflanzung zugeordnet wurde.

Es existiert ja in der weit verbreiteten Annahme ein Bild der vorindustriellen Groß familie, eine durch die Agrarwirtschaft gekennzeichnete Lebensorganisation, deren Haushalte durch meist drei Generationen bestimmt wird. Otto Brunner hat hierfür das einprägsame Bild des „ganzen Hauses“[4] geprägt und dieses Bild als Idealtypus verkörpert. „Der Begriff des ‚ganzen Haus‘ kann als Versuch gesehen werden, Familien in den übergeordneten Zusammenhang einer Wirtschaftsgeschichte zu begreifen, d.h. unter dem Aspekt der Dominanz der häuslichen Produktion für den täglichen Lebensablauf“[5]. Dieses idyllische Bild ist so jedoch nicht ganz richtig. Es ist zwar eine enorm hohe Geburtenrate für die damalige Zeit zu verzeichnen (8-12 Kinder pro Familie[6]) jedoch auch ebenso eine hohe Kindersterblichkeit. So war sogar teils eine Generation zwischen den Kindern selbst gelegen, was bedeutet, daß schon gar nicht mehr alle Kinder im „ganzen Haus“ wohnen könnten. Ebenso verhält es sich mit der Mehrgenerationenfamilien-Problematik, sprich vom Urgroßvater bis zum Kleinsten alles unter einem Dach. „Aber auch diese Form gab es im Mittelalter und der beginnenden Neuzeit selten, entgegen verbreiteter Vorstellungen. Vor allem ökonomische und teilweise auch psychologische Gründe standen der Bildung komplexerer und größerer Familienformen entgegen“[7]. Es soll also das Bild Brunners entschärft werden, um einen ersten Wandel in der Auffassungsgeschichte der Familie zeigen zu können. Denn mit zunehmender Industrialisierung sowie der gleichschreitenden Urbanisierung sollte sich das ländliche Bild des „ganzen Hauses“ auflösen, jedoch stieg die Anzahl der Mehrpersonenhaushalte, außerdem wurde alles Dienstpersonal dem Haushalt dazugerechnet. So kann man sagen, daß „die vorindustrielle Großfamilie, gemessen an der Zahl sowohl ihrer Mitglieder, ihrer Kinder als auch ihrer Generationen, in der Realität eher eine Seltenheit war. Sie wurde allenfalls dort realisiert, wo die ökonomische Möglichkeit dazu bestand. Die Praxis, Heiratsverbote zu erlassen, trug das Ihre dazu bei, die Ausbreitung besitzloser Schichten zu verhindern.“[8]. Dieser erste Wandel vollzog sich in bezug auf die Funktion der Familie. Die Familie nach diesem ersten Wandel wird zugleich Bezugspunkt für den in meinem Thema verankerten Wandel der Lebensformen der Familie heute.

2.2. Die Ehe als Familie, die „Ehe als Institution“

Es ist „leichter“ die Institution Ehe in einen gesamtgesellschaftlichen Rahmen einzuordnen, wenn man ein genaues Bild der bürgerlichen Familie hat. Da Ehe und Familie oftmals gleichgesetzt werden, was vielleicht gerade aus heutiger Sicht nicht ganz richtig ist, scheint es vernünftig, ein ausführliches Schema der bürgerlichen Familie zu erstellen, um daraufhin Ehe erklären zu können.

2.2.1. Funktionswandel der Familie – Die bürgerliche Kleinfamilie

„An der Familie ist so lange herumamputiert worden, bis sie klein, flexibel und mobil genug war, den modernen Arbeitsprozeß möglichst wenig zu stören.“[9] Dieses Zitat aus dem Buch von Kloehn, daß, zugegebenermaßen, eine vielleicht zu maskulin-anthropologische Herangehensweise hat, soll einleitend die Richtung zeigen, in die sich die Familie hin verändert hat.

Die Familienform, die sich durch die Industrialisierung und den gleichbedeutenden Veränderungen moderner Gesellschaften herauskristallisiert hat, wird in der Forschung häufig als ‚bürgerliche Kleinfamilie‘[10] oder auch als ‚moderne Familie‘[11] bezeichnet. Aber auch ‚Gattenfamilie‘[12] oder normaler Familientypus ‘[13] kennzeichnen als Begriffe diese Form. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit werde ich von der bürgerlichen Familie sprechen. Sie soll nun in diesem Abschnitt näher beschrieben werden, da sie, wie schon erwähnt, Ausgangspunkt des zu beschreibenden Wandels der Lebensformen heute ist. Es gibt mehrere Herangehensweisen für die Beschreibung moderner Familien.

Nach Butz etwa, wird die moderne Familie so beschrieben: „Sie besteht zunächst aus einem heterosexuellen, verheirateten Paar, dessen weiblicher Part in jungen, aber nicht zu jungen Jahren Kinder gebärt. Das Alter einer Mutter sollte nicht unter 20 , aber auch nicht weit über 35 Jahren liegen. In der Regel bestehen Familien in der heutigen Vorstellung aus 2 Generationen mit nicht mehr als drei Kindern; d.h. sie sind relativ klein. Die Generationen sind in der Regel biologisch oder rechtlich miteinander verwandt und leben konventionellermaßen in einem gemeinsamen Haushalt. Gängigerweise ist der Vater der Allein- oder Hauptverdiener, die Mutter kümmert sich um den Nachwuchs, den Haushalt und um die sozialen Belange der Familie.“[14] Diese bürgerliche Kleinfamilie entstand durch den Funktionswandel der Familie. Dieser entwickelte sich durch die Ausdifferenzierung moderner Gesellschaften. So werden „Teilbereiche wie etwa die Produktion, Ausbildung oder die Krankenversorgung aus der Familie in die Gesellschaft hinein verlagert. Gleichzeitig findet eine Entflechtung traditioneller Familienstrukturen und deren Modifikation statt.“ Des Weiteren ist die „Trennung von Wohn und Arbeitsstätte zu beachten“[15]. Die Erwerbstätigkeit, sowie auch die Schulpflicht führen die Familienmitglieder ‚außer Haus‘. „Der Zusammenhang zwischen Familie und gesellschaftlichen Subsystemen wird nun durch die Familienmitglieder hergestellt“[16], es existiert keine Produktionsgemeinschaft mehr, vielmehr vollzieht sich eine Anpassung an den Individualisierungsprozeß moderner Gesellschaften.[17] So änderte sich die Grundlage des familiären Zusammenlebens: „Die Familie konzentrierte sich nunmehr auf sozialemotionale Leistungen“[18], sie wurde also der Hort der zwischenmenschlichen Beziehungen in einer Welt der Individualisierung, Industrialisierung, Ausdifferenzierung, Mobilität und Selbstverantwortung. Ariès spricht in diesem Zusammenhang „von einer fortschreitenden Ausprägung eines ‚Familiensinns‘, der der Ausbildung der häuslichen Intimität [familiärer Intimraum[19] ] folgt.“[20] Die neuen sozialemotionalen Leistungen der Familie werden vor allem durch „Emotionalisierung der Partnerschaft, die Vorstellung von Sexualität als wesentlichen Teil der emotionalen Erfüllung der Partnerschaft, der Anspruch von Eingehen und Verständnis füreinander und nicht zuletzt eine empatische Kindzentrierung“[21] beschrieben.

Claus Mühlfeld beschreibt diesen Wandel mit den Worten: „Vom Patriarchat zur Partnerschaft“[22]. Auch er sieht die Veränderungen moderner Gesellschaften als Grund für den Funktionswandel. Weiterführend postuliert er folgendes: „Rechtliche und moralische Verhaltensanforderungen machen Ehe und Familie zu einer gesellschaftlich bestimmten Sozialform...“[23]. Vor allem der rechtliche Aspekt und dessen Handhabung in modernen Gesellschaften wird im Weiteren noch interessieren, denn hier findet wieder eine Kopplung von Familie und Gesellschaft statt (durch Ehe und Familienrecht), wobei ich doch gerade die emotionale Funktion der Familie erläutert habe und diese eben keiner primär gesellschaftlichen Funktion entspricht. Hier wird auch ein weiteres Problem in der Forschung deutlich, nämlich die Verwendung der Begriffe Ehe und Familie. Für manche Autoren besteht ein unbedingter Zusammenhang zwischen diesen beiden Begriffen, weshalb sie auch zumeist als ein Begriffspaar erscheinen, wie etwa bei Mühlfeld, Nave-Herz oder Barabas oder etwa bei Kaufmann, der meine Aussage mit folgenden Worten verstärkt: „So bildet sich ein gegenüber dem staatlichen Recht autonomer Raum der Familie, aus dem sich das Recht des 19. Jahrhunderts – abgesehen von den Feldern güter- und unterhaltsrechtlicher Auseinandersetzungen – zurückzuziehen bestrebt ist. Erst in dieser Konstellation wurde die durch Ehe begründete Gemeinschaft der Gatten und ihrer Kinder zum Inbegriff von Familie.“[24] [Hervorhebung B.W.].

Eine etwas andere, klarere Herangehensweise stellt Huinink vor, die auch hier kurz angerissen werden soll. Durch diese Herangehensweise kann er die beiden Begriffe Ehe und Familie ganz klar trennen. Er unterscheidet zunächst einmal Partnerschaft und Elternschaft, die er als Beziehungsform versteht. Eine „Partnerschaftsbeziehung (auch intime Paarbeziehung) ist durch eine enge, persönliche, auf Dauer angelegte, exklusive Beziehung zwischen zwei erwachsenen Personen gekennzeichnet, die über ein Gefühl gegenseitiger (romantischer) Liebe, als Ausdruck starker persönlicher Zuneigung und gegenseitigen Verständnisses, und durch die Praxis sexueller Interaktion vermittelt ist.“ „Elternschaftsbeziehung ist durch die Beziehung zwischen einem Erwachsenen und seinem Kind [wobei das Kind hier nicht unbedingt als leiblicher Nachkomme gesehen wird] bestimmt. Die erwachsene Person ist darüber hinaus nicht nur in einem rechtlichen, sondern auch in einem sozialen Sinne exklusiv als Mutter oder Vater definiert, und fungiert so als primärer Sozialisationsagent des Kindes.“[25] [Hervorhebung im Orginal]. Dies also zwei nüchterne Beschreibungen der beiden Beziehungsformen. Auf dieser Basis definiert Huinink nun Lebensgemeinschaften, die er als „soziale Einheiten oder auch soziale Gruppen mit einer spezifischen Struktur der internen zwischenmenschlichen Beziehungsformen“[26], betrachtet. Es sind zum einen „partnerschaftliche Lebensgemeinschaften, wenn die interne Beziehungsstruktur der Mitglieder ausschließlich durch eine (intime) Partnerschaftsbeziehung bestimmt ist“ und zum anderen „familiale Lebensgemeinschaften (synonym auch Familie), wenn mindestens eine Elternschaftsbeziehung in der internen Beziehungsstruktur der Mitglieder enthalten ist.“[27] [Hervorhebung im Orginal]. Die klassische bürgerliche Kleinfamilie, ein spezifischer Typ der Familie enthält demnach eine Partnerschaftsbeziehung und mindestens zwei Elternschaftsbeziehungen (Mann-Frau, Vater-Kind und Mutter-Kind). Als Lebensform begreift Huinink „den spezifischen sozialen Lebenszusammenhang einer Person, was also als rationales Merkmal einer Person zu verstehen ist.“[28] Sie gibt also nach seinem Verständnis an, in welchen Beziehungszusammenhängen, oder auch in welchen Typ von Lebensgemeinschaft/Haushalt jemand einzuordnen ist.

Schließlich soll eine weitere Familienbetrachtung kurz aufgezeigt werden. Sie versteht Familie „als Handlungsrahmen, weniger als Institution oder Einheit. In diesem Rahmen werden die verschiedensten Bindungen für die verschiedensten Zwecke wirksam, und von den Zwecken hängt es ab, welche Bindungen geknüpft, welche verstärkt und welche außer acht gelassen werden.“[29] Daraus kann man ableiten, daß familiäre Bindungen lediglich intensivierte Formen allgemeinerer Bindungen sein können, z.B. könnte so „der Vater einfach eine Verkörperung des älteren dominanten Mannes angesehen werden“[30].

Man sieht, es gibt meherere Varianten, den Familienbegriff zu erfassen. Es gilt hier aber nicht, eine ‚richtige‘ auszuwählen, sondern vielmehr um die Tatsache, einen „Normaltypus der Familie“[31] ersteinmal festzustellen und schließlich auch zu beschreiben, auch deshalb, weil er in der Gesamtheit der Forschung als Ausgangspunkt dient.

Abschließend sollen, angelehnt an Franz-Xavier Kaufmann[32] nocheinmal die wichtigsten Charakteristika der bürgerlichen Familie im Überblick dargelegt werden:

1. Familienhaushalt wird durch öffentlichen Eheschluß begründet. Er umfaßt alle leiblichen Kinder, die in diesen Haushalt integriert sind. Familie ist eine sich selbst auflösende Gruppe (im Gegensatz zum ganzen Haus) und idealtypisch durch einen „Familienzyklus“[33] gekennzeichnet.
2. Der wichtigste Stabilitätsgrund ist der Wille des Zusammenbleibens der Gatten, meist begründet durch Zuneigung und Komplementarität ihrer Bedürfnisse. Das Verhältnis der Ehepartner bestimmt die Funktionsfähigkeit der Familie (direkte Konfliktaustragung durch die ‚Isolation der Wohnung‘)
3. Die Familie ist zu einem auf Kinder spezialisierten Lebenszusammenhang geworden. Sie gelten als Identifizierung als Familie und sind das wesentlich verbindende Interesse der Ehepartner. Familienmitglieder tragen familiäre Rollen (Vater, Mutter...).
4. Die Wohnung wird zum gesellschaftlichen Ort der Familie (Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung). Familie wird zum Inbegriff des Privaten.
5. Es existiert eine verwandtschaftliche Vernetzung der Familienhaushalte (erweiterte Familie). Die Kernfamilie ist keinesfalls nur auf sich selbst angewiesen.
6. Man entdeckt ein hohes Maß an Flexibilität, hohe Koordinationsleistungen sowie Absorption von Störungen. Denn durch die ‚individualisierten‘ Familienmitglieder versammelt die Familie viele außerfamiliäre Strömungen in sich, die es zu verarbeiten gilt.

Nun soll also ein ausreichendes Bild der bürgerlichen Familie erstellt worden sein. Die Ausführlichkeit ist geschuldet durch den oben schon erwähnten engen Zusammenhang zwischen Ehe und Familie, denn die bürgerliche Familie erhält erst durch diesen Zusammenhang ihre Basis.

2.2.2. Die Ehe selbst

Der Ehe selbst ist als Forschungsgegenstand, v.a. im deutschsprachigen Raum[34], nicht viel Beachtung geschenkt worden. Das liegt daran, „daß Ehe primär aus dem Blickwinkel der Familie thematisiert wurde [...] oder lediglich als kurzer und dadurch unbedeutender Vorlauf zu einer als dem ‚eigentlichen Zweck‘ [...] aufgefaßten Familienbildung angesehen“[35] wird. Eine wissenschaftliche Erfassung der Ehe in der Literatur kann daher zumeist nur auf der Symbiose von Ehe und der bürgerlichen Familie nachvollzogen werden, da ja „ein zentrales Kennzeichen dieses bürgerlichen Familienmodells, die ‚institutionelle Kopplung‘ von liebesfundierter Ehe und Elternschaft ist. Hier wird die Elternschaft als die Vollendung der Ehe, die Familiengründung als der eigentliche Zweck der Heirat aufgefaßt. Die Ehe verschwindet hier weitgehend in der Familie, sie wird fraglos unter die Familie subsumiert.“[36]

Dieser Abschnitt heißt: Die Ehe als Familie, die „Ehe als Institution“. Nach der Beschreibung der bürgerlichen Familie (sowie ihrem Zusammenhang mit der Ehe) in der Forschung soll nun hier versucht werden, die Ehe als solches darzulegen und wie das eingangs erwähnte Zitat aufweist, zeigt sich die Literaturlage hier eher dürftig.

Eine Möglichkeit der genauen Abgrenzung findet man bei Huinink, der mit seinem Begriffsinstrumentarium (oben dargestellt) Ehe wie folgt beschreibt: „Die Ehe ist die institutionalisierte Form der Partnerschafts- oder auch Paarbeziehung in unserer Gesellschaft. Indem Partner sich öffentlich das Eheversprechen geben, gehen sie implizit eine Vielzahl rechtlicher Ansprüche und Pflichten einander gegenüber ein. Die Eheschließung ist also implizit mit dem Abschluß eines Partnerschaftsvertrages verbunden. Sie verändert aber auch die rechtliche Position der beteiligten Personen gegenüber öffentlichen Institutionen, ganz abgesehen natürlich von den sozial-normativen Implikationen. Die Ehe begründet Verwandtschaftsverhältnisse [...] und ist auf heterosexuelle Paare beschränkt“[37]

Ich möchte zunächst zwischen den Gründen einer Eheschließung und der Bedeutung der.Ehe unterscheiden. Als Gründe gelten vor allem „die ‚romantische Liebe‘ zu einem Partner und/oder ein Kinderwunsch“.[38] Die Bedeutung der Ehe für Paare ist aber hauptsächlich „Sicherheit, Verbindlichkeit und Dauerhaftigkeit“[39]. Diesen Treueschwur leitet Huinink aus einer „Unendlichkeitsfiktion der Liebesbeziehung“[40] zweier Menschen ab, die mit diesem bekräftigt werden soll. Der Begriff „Ehe als Institution“ leitet sich jedoch nicht unbedingt aus diesem Argumentationsgang ab. Hier verlangt es außerdem nach der Einflechtung historischer und rechtlicher Überlegungen. Zum einem ist die Ehe, wie schon erwähnt, „als symbolischer Akt“ der Familienbildung angesehen worden „und hat diese Bedeutung bis heute behalten“[41], zum anderen ist die Ehe durch ein rechtsgültiges Regelwerk normiert. Es wurde der autonome Raum bzw. der Intimbereich angesprochen, den die Familie als soziale Gruppe bildet. Durch die Ehe gelingt es, diesen Raum (vielleicht nicht vollständig, aber) zu regulieren, so gilt die Ehe als gesellschaftlich anerkanntes Beziehungsschemata.[42] „Eheliche Lebensgemeinschaften werden [so] auch rechtlich als soziale Einheit betrachtet“[43] Wie oben gezeigt, spricht Huinink von einem Partnerschaftsvertrag der durch die Ehe eingegangen wird. Jedoch „wird die rechtliche Regelung der Partnerschaft implizit, das heißt, ohne explizite Verhandlungen, erreicht“[44] [Hervorhebung im Orginal]. „Es kommt [so] zu einer durch gesellschaftliche Institutionen stabilisierte Kopplung von Liebe und Partnerschaft, die zudem am Kriterium (in der Regel) einer zeitlich nicht-limitierbaren Kontinuität ausgerichtet ist“[45]. Auffällig ist allerdings, daß sich der rechtliche Rahmen vor allem auf die Dauer der Ehe beschränkt[46], denn der Versuch, personale Eheverpflichtungen gerichtlich durchzusetzen[47], ist zum Scheitern verurteilt [...] und spielt in der Praxis kaum eine Rolle“[48]. Somit kann man die Ehe auch als staatliche Kontrollmöglichkeit oder „institutionellen Ordnungsfaktor ersten Ranges“[49] betrachten, da ja, wie gezeigt, der Intimbereich der Familie nicht kontrolliert werden kann, der rechtliche Rahmen der Ehe sehr wohl. In dieser Betrachtung fließen außerdem die umfangreichen staatlichen Maßnahmen (in Form einer Familienpolitik) ein, die vor allem ehelichen Lebensgemeinschaften zum Vorteil sind[50].

[...]


[1] Butz, 1998, 41

[2] „Bei der Entwicklung der Familienformen hat das sogenannte „Kontraktionsgesetz“ von Emile Durkheim, das die historische Entwicklung von der Groß- zu Kernfamilie (Gattenfamilie) postulierte, lange Zeit absolute Gültigkeit für sich beansprucht“ König, 1973, 214

[3] Barabas, 1994, 24

[4] „Zusätzliche Schubkraft erhielt das Argument von der Großfamilie als dem vorherrschenden Typus in vorindustrieller Zeit sicherlich durch Brunners Konzept des „ganzen Hauses“ (Brunner, 1965). Brunner hatte dabei das „ganze Haus“ als Idealtypus (nach Weber) beschrieben, dessen Hauptkennzeichen und Zentrum die gemeinsame Produktion von Gütern, deren Tausch bzw. Handel und Konsumption war. Das ganze Haus umfaßte zudem neben Familienmitgliedern auch familienfremde Personen (Gesinde). Der Begriff des ganzen Hauses wurde auch deshalb gewählt, weil das „Haus“ gegenüber seinen Bewohnern das beständigere war: seine Bewohner wechselten häufig und zum Teil für heutige Verhältnisse relativ schnell durch Tod, Verheiratung,...“

[5] Barabas, 1994, 24

[6] Barabas, 1994, 26

[7] „...Meißt mußte der Übernehmer einer bäuerlichen Wirtschaft mit der Eheschließung bis zum Tode des Alt-Bauern warten. Denn ausschlaggebend für das Zusammenleben war die Verfügungsgewalt der Alten über das Eigentum, an dem sie möglichst lange festhalten mußten.“ Barabas, 1994, 27

[8] Barabas, 1994, 28, vgl. hierzu auch: Laslett/Wall, 1972; Shorter, 1977; Sieder, 1987 sowie Segalen, 1990

[9] Kloehn, 1982, 81

[10] z.B. nach Fox oder Huinink

[11] z.B. nach Kaufmann

[12] nach Durkheim

[13] z.B. nach Kaufmann; Tyrell, (1979, 18f) kommentiert das wie folgt: Man kann davon ausgehen, „daß die privatisierte Kleinfamilie den familialen Normaltypus der Moderne darstellt“. Diese Aussage wird gelungener maßen von Ebel (1984,125) folgendermaßen kommentiert: „Die behauptete ‚Normalität‘ der Kleinfamilie meint dabei nicht primär den statistischen Befund, daß die Mehrheit der Bevölkerung in Kleinfamilien lebt, sondern den Tatbestand, daß in unserem kulturellen Kontext das Strukturmuster ‚Kleinfamilie‘ gesellschaftsweit eine höchst prägnante Leitbild- und Orientierungsfunktion hat.“

[14] Butz, 1998, 43f

[15] beides: Barabas, 1994, 35

[16] Barabas, 1994, 36

[17] vgl.: Beck, 1986

[18] Barabas, 1994, 36; auch: Kaufmann, 1995, 20

[19] Barabas, 1994, 41

[20] Ariès, 1976, 517f

[21] Barabas, 1994, 42

[22] Mühlfed, 1982, 15f

[23] weiter sagt er: „...Die Regelungsabsichten und Steuerungsversuche vieler gesellschaftlicher Einrichtungen sind über weite Strecken nichts anderes als das Bemühen, das Zusammenleben von Menschen, ihr Fortpflanzungsverhalten sowie die Erziehung der nachfolgenden Generationen in einem gesamtgesellschaftlichen Rahmen zu ermöglichen. Die moralischen Vorschriften der Kirchen über Ehe und Familie, Sexualverhalten und Lebenswelt sind hier ebenso zu nennen wie die Versuche staatlicher Institutionen (Regierung, Parlament, Rechtsprechung etc.), das Zusammenleben dieser Gruppe besonderer Art in einer vorgegebenen Sozialstruktur zu regeln. Das Ehe- und Familienrecht einer Gesellschaft bildet jedoch nur einen Teilbereich staatlicher Steuerungsversuche ab, Ehe und Familie sind aber auch Gegenstand staatlicher Sozialpolitik. Die Sozialversicherungssysteme (Kranken-, Sozial- und Arbeitslosenversicherung) einer Gesellschaft haben eine durchgängige Entlastungsfunkion für die Daseinsbewältigungsmuster der Familie und ermöglichen Lebensformen, die durch andere Lebensqualitäten (z.B. Zunehmen der Emotionalität) gekennzeichnet sind.“

[24] Kaufmann, 1995, 20

[25] Huinink, 1995, 119

[26] Huinink, 1995, 120

[27] Huinink, 1995, 120

[28] Huinink, 1995, 122

[29] Fox, 1971, 12

[30] Fox, 1971, 13

[31] Kaufmann, 1995, 25

[32] vgl. Kaufmann, 1995, 25ff

[33] Der Familienzyklus ist ein Entwicklungs- und Verlaufsprozeß von Ehe und Familie, der sich nach unterscheidbaren Phasen aufgliedern läßt, um so die familiale Lebenswelt systematischer anhand typischer Struktureigenschaften analysieren zu können.

„Die Sequenz bestimmter Phasen sind: 1) Voreheliche Phase (Verlöbnis) 2) Eheschluß 3) junger kinderloser Haushalt 4) Leben mit Kleinkindern 5) mit Schulkindern 6) mit Jugendlichen 7) Zusammenleben des alternden

Ehepaares (‚leeres Nest‘) 8) Alleinleben des verwitweten Partners.“ vgl. hierzu Kaufmann, 1995, 25 und ausführlicher Mühlfeld, 1982, 98ff

[34] Während der amerikanische Forschungsbereich „marriage and family“ betitelt wird, allerdings auch nur der Gefährdung geschuldet, die die Ehe für die Familie bedeutet (wie etwa Scheidung, Rückgang der Heiratsziffern...) vgl Lenz, 1998, 9

[35] Lenz, 1998, 9

[36] Lenz, 1998, 10. Als Beispiel hierfür läßt sich die oben schon angeführte Definition der Familie von Kaufmann anführen. Weiterhin: „Mit Ehe bezeichnet man eine durch Sitte oder Gesetz anerkannte, auf Dauer angelegte Form gegengeschlechtlicher sexueller Partnerschaft. Weiterhin ist ein wesentliches Strukturmerkmal aller Ehen, auch der modernen, daß sie über das bloße personale Paarverhältniss auf Gruppenbildung – auf Familie – hinausweist.“ Nave-Herz, 1989, 6

[37] Huinink, 1995, 119

[38] Matthias-Bleck, 1997, 14

[39] Matthias-Bleck, 1997, 14, vgl Nave-Herz 1984, 125f

[40] Huinink, 1995, 132 vgl Kopp, 1992, 493

[41] Huinink, 1995, 135

[42] Bestätigung findet diese Vermutung in der Ehebetrachtung von Berger/Kellner (1965, 222f) , die in der ‚Blütezeit‘ der Ehe (Mitte der 60er Jahre) aufgestellt worden ist: „Die Ehe ist in unserer Gesellschaft ein dramatischer Vorgang, bei dem zwei Fremde aufeinandertreffen und sich neu definieren. Er ist gesellschaftlich legitimiert, ehe er überhapt in der Einzelbiographie auftritt, und er wird mittels einer beherrschenden Ideologie verstärkt, deren besondere Schwerpunkte (romantische Liebe, sexuelle Befriedigung, Selbstbestätigung und Selbstverwirklichung durch Liebe und Sexualität, die Kernfamilie als gesellschaftliches Feld dieses Prozesses) in allen Sphären der Gesellschaft wieder auftauchen und ausführlich dargestellt sind“[Hervorhebung im Orginal].

[43] Huinink, 1995, 121

[44] Huinink, 1995, 135

[45] Corsten, 1993, 335

[46] § 1353 Abs. 1 BGB (lebenslängliche Dauer der Ehe wird angenommen).

[47] „... weil die Erfüllung der persönlichen Pflichten, die aus der ehelichen Lebensgemeinschaft fließen, nur durch die auf freier sittlicher Entscheidung beruhende eheliche Gesinnung gewährleistet werden kann. Damit ist jeder auch indirekte staatliche Zwang, etwa durch eine Vertragsstrafe oder eine Schadensersatzleistung, unvereinbar.“ BGH, FamRZ, 1988, 143

[48] Barabas, 1994, 84 ff, vgl. Beitzke/Lüderitz, 1992

[49] Huinink, 1995, 122

[50] „Der Versuch, über sozialpolitische Maßnahmen staats- oder machtpolitisch erwünschte Verhaltensformen zu erreichen bzw. durchzusetzen, ist in allen Gesellschaftsordnungen feststellbar.“ Mühlfeld, 1982, 17; vgl Barabas, 1994, 124. Zu nennen wären hier beispielsweise: unterschiedliche Besteuerung von Ledigen und Verheirateten, Alleinverdienern und berufstätigen Ehepaaren Kindergeldregelungen, Familiendarlehen, Sozialer Wohnungsbau, Wohngeldzahlungen, Ausbildungsförderungsgesetze, Bausparprogramme... .

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Details

Titel
'Ehe-', 'living apart together-' oder 'Single-Gesellschaft'? - wo bleibt die Familie?
Untertitel
Ein Abriß der Entwicklung familialer Lebensformen oder die „Entmachtung“ der „Institution Ehe“?
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Institut für Soziologie)
Veranstaltung
International Vergleichende Sozialstrukturanalyse
Note
1
Autor
Jahr
2001
Seiten
45
Katalognummer
V34684
ISBN (eBook)
9783638348379
ISBN (Buch)
9783638789578
Dateigröße
674 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Ein Abriß der Entwicklung familialer Lebensformen oder Die 'Entmachtung' der 'Institution Ehe'?
Schlagworte
Ehe-, Single-Gesellschaft, Familie, International, Vergleichende, Sozialstrukturanalyse
Arbeit zitieren
Bastian Wienrich (Autor:in), 2001, 'Ehe-', 'living apart together-' oder 'Single-Gesellschaft'? - wo bleibt die Familie?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34684

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