Ein umfassendes Problem bei der Erstellung einer Bilanz ist die Bezifferung der Vermögensgegenstände mit Geldwerten, die so genannte Bewertung. Ausgangspunkt der Bewertung nach §253 HGB (siehe Anhang) sind die §§238 und 242 sowie §264 des Handelsgesetzbuchs. Laut §238 HGB muss der Kaufmann Bücher führen und sein Vermögen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzeigen. Des Weiteren ist der Kaufmann nach §242 HGB dazu verpflichtet: „für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen.“ Diese Regel wird weiterhin in §264 HGB auf Kapitalgesellschaften ausgedehnt. Die gesetzlichen Vertreter haftungsbeschränkter Gesellschaften haben den zu erstellenden Jahresabschluss um einen Anhang als auch um einen Lagebericht zu erweitern. Der Anhang ist als eigenständiger und gleichwertiger Bestandteil des Jahresabschlusses zu sehen, womit der Gesetzgeber seine große Bedeutung hervorhebt. Es werden dort die Bilanzierungs-/ und Bewertungsmethoden sowie deren Abweichungen für die unterschiedlichen Posten der Bilanz als auch der Gewinn-/ und Verlustrechnung (G. und V.) erläutert. Der bilanzpolitische Spielraum ist jedoch im Anhang aufgrund der §§284 – 288 HGB im Vergleich zu dem Lagebericht enger gefasst. Der Gesetzgeber fordert, in Form des Lageberichts, eine Darstellung über die Geschäftsentwicklung der Kapitalgesellschaft durch §289 HGB ein. Hierdurch wird der Unternehmung die Möglichkeit eingeräumt, den Eindruck des Bilanzlesers positiv oder negativ zu beeinflussen.
Die §§242 und 264 HGB, die als Regeln für alle Kaufleute gelten, dienen einerseits der Selbstkontrolle des Kaufmanns und andererseits hauptsächlich dem Gläubigerschutz. Die Interessen der Gläubiger, als Adressaten des externen Rechnungswesens, werden in den Bewertungsvorschriften des HGB besonders berücksichtigt. Zwar sind dem Kaufmann aufgrund von Bewertungswahlrechten und Bewertungsspielräumen verschiedene Möglichkeiten zur Gestaltung seiner Bilanzpolitik gegeben, dennoch verlangt das Gesetz unter bestimmten Vorraussetzungen, drohende bzw. entstandene Verluste durch vorsichtige Bewertung zu berücksichtigen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Allgemeine Bestimmungen zum Wertansatz von Vermögensgegenständen
- Die Anschaffungskosten
- Begriff der Anschaffungskosten
- Die Anschaffungsnebenkosten
- Die Herstellungskosten
- Begriff der Herstellungskosten
- Ermittlung der Herstellungskosten
- Herstellungsaufwand vs. Erhaltungsaufwand
- Die Anschaffungskosten
- Begriff und Bewertung des Anlagevermögens
- Planmäßige Abschreibung des Anlagevermögens
- Begriff der Abschreibung
- Wirtschaftliche- vs. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
- Planmäßige Abschreibungsverfahren
- Außerplanmäßige Abschreibung des Anlagevermögens
- Bestimmung des niedrigeren, beizulegenden Werts
- Unterscheidung Einzel-/ Personen-/ und Kapitalgesellschaften
- Planmäßige Abschreibung des Anlagevermögens
- Begriff und Bewertung des Umlaufvermögens
- Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Werts
- Der Börsen-/ Marktpreis
- Vernünftige kaufmännische Beurteilung – naher Zukunftswert
- Der beizulegende Wert am Bilanzstichtag
- Bewertung des Vorratsvermögens
- Verfahren zur Ermittlung des Verbrauchs
- Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Werts
- Vernünftige kaufmännische Beurteilung
- Begriff und Bedeutung der Ermessenabschreibung
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die handelsrechtlichen Bewertungsmaßstäbe der Bilanz nach §253 HGB, deren Anwendung und Auswirkungen auf das Anlage- und Umlaufvermögen. Ziel ist es, ein umfassendes Verständnis der Bewertungsvorschriften und deren praktische Relevanz zu vermitteln.
- Bewertung von Vermögensgegenständen nach §253 HGB
- Anwendung der Bewertungsmaßstäbe auf Anlagevermögen
- Anwendung der Bewertungsmaßstäbe auf Umlaufvermögen
- Das Vorsichtsprinzip und die Unternehmensfortführung
- Bedeutung der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik der Bilanzbewertung nach §253 HGB ein. Sie betont die Bedeutung der ordnungsgemäßen Buchführung (§238 HGB) und die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses (§§242, 264 HGB). Der Fokus liegt auf der Relevanz des Anhangs und des Lageberichts für die Transparenz und den Gläubigerschutz. Die Einleitung unterstreicht die Notwendigkeit vorsichtiger Bewertung zur Berücksichtigung potenzieller Verluste und die Bedeutung der Bilanzierung im Kontext der Unternehmensfortführung und des Gläubigerschutzes.
Allgemeine Bestimmungen zum Wertansatz von Vermögensgegenständen: Dieses Kapitel befasst sich mit den grundlegenden Bewertungsvorschriften. Es definiert Anschaffungskosten, inklusive Nebenkosten, und Herstellungskosten, unterscheidet zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand und legt die methodischen Grundlagen für die spätere Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens.
Begriff und Bewertung des Anlagevermögens: Dieses Kapitel behandelt die planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung des Anlagevermögens. Es erklärt den Begriff der Abschreibung, die Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer, verschiedene Abschreibungsverfahren und die Bestimmung des niedrigeren beizulegenden Werts im Falle außerplanmäßiger Abschreibungen. Der Unterschiedliche Umgang von Einzel-, Personen- und Kapitalgesellschaften wird ebenfalls beleuchtet.
Begriff und Bewertung des Umlaufvermögens: Dieses Kapitel konzentriert sich auf die Bewertung des Umlaufvermögens, insbesondere die Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Werts anhand von Marktpreisen und der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. Die Bewertung des Vorratsvermögens und die Verfahren zur Ermittlung des Verbrauchs werden detailliert erläutert.
Vernünftige kaufmännische Beurteilung: Das Kapitel definiert und erklärt die Bedeutung der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung im Rahmen der Bilanzierung. Es vertieft den Begriff der Ermessenabschreibung und deren Auswirkungen auf die Bilanz.
Schlüsselwörter
§253 HGB, Bilanzierung, Bewertung, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Abschreibung, niedriger beizulegender Wert, Vorsichtsprinzip, Unternehmensfortführung, vernünftige kaufmännische Beurteilung, Gläubigerschutz.
Häufig gestellte Fragen zur Bilanzierung nach §253 HGB
Was ist der Gegenstand dieses Dokuments?
Dieses Dokument bietet einen umfassenden Überblick über die handelsrechtlichen Bewertungsmaßstäbe der Bilanz nach §253 HGB. Es beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung und Themenschwerpunkte, Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel und Schlüsselwörter. Der Fokus liegt auf der Anwendung der Bewertungsmaßstäbe auf Anlage- und Umlaufvermögen.
Welche Themen werden im Dokument behandelt?
Das Dokument behandelt die Bewertung von Vermögensgegenständen nach §253 HGB, einschließlich der Anschaffungskosten, Herstellungskosten, der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung des Anlagevermögens, der Bewertung des Umlaufvermögens (inkl. Vorratsvermögen), sowie die Bedeutung der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung und des Vorsichtsprinzips im Kontext der Unternehmensfortführung und des Gläubigerschutzes.
Wie werden Anschaffungskosten und Herstellungskosten definiert?
Das Dokument definiert Anschaffungskosten als die Kosten, die zur Anschaffung eines Vermögensgegenstandes anfallen, inklusive Nebenkosten. Herstellungskosten umfassen die Kosten, die bei der Herstellung eines Vermögensgegenstandes entstehen. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand.
Was versteht man unter planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung?
Planmäßige Abschreibung berücksichtigt die wirtschaftliche oder betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstandes. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen, wenn der niedrigere beizulegende Wert eines Vermögensgegenstandes unterhalb seines Buchwerts liegt. Das Dokument erläutert verschiedene Abschreibungsverfahren.
Wie wird das Umlaufvermögen bewertet?
Die Bewertung des Umlaufvermögens, insbesondere die Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Werts, wird anhand von Marktpreisen und der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung erklärt. Die Bewertung des Vorratsvermögens und die Verfahren zur Ermittlung des Verbrauchs werden detailliert erläutert.
Welche Rolle spielt die "vernünftige kaufmännische Beurteilung"?
Die "vernünftige kaufmännische Beurteilung" ist ein wichtiger Aspekt der Bilanzierung nach §253 HGB. Sie ermöglicht Ermessensspielräume bei der Bewertung und berücksichtigt unternehmerische Einschätzungen und potenzielle Risiken. Das Dokument erklärt den Begriff und seine Bedeutung, insbesondere im Zusammenhang mit Ermessenabschreibungen.
Welche Bedeutung haben das Vorsichtsprinzip und die Unternehmensfortführung?
Das Vorsichtsprinzip und die Annahme der Unternehmensfortführung sind zentrale Prinzipien der Bilanzierung nach §253 HGB. Das Vorsichtsprinzip verlangt eine vorsichtige Bewertung, um potenzielle Verluste zu berücksichtigen. Die Annahme der Unternehmensfortführung beeinflusst die Bewertung und die Wahl der Bewertungsmethoden.
Für wen ist dieses Dokument relevant?
Dieses Dokument ist relevant für Studierende, Wissenschaftler und Praktiker, die sich mit der Bilanzierung nach §253 HGB und der Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen auseinandersetzen. Es dient dem Verständnis der relevanten Vorschriften und ihrer praktischen Anwendung.
Welche Schlüsselwörter sind im Dokument enthalten?
Schlüsselwörter umfassen: §253 HGB, Bilanzierung, Bewertung, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Abschreibung, niedriger beizulegender Wert, Vorsichtsprinzip, Unternehmensfortführung, vernünftige kaufmännische Beurteilung, Gläubigerschutz.
- Arbeit zitieren
- Marcel Bönning (Autor:in), 2004, Handelsrechtliche Bewertungsmaßstäbe der Bilanz nach § 253 HGB sowie deren Anwendung und deren Auswirkung auf das Anlage-/ Umlaufvermögen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34687