Ein umfassendes Problem bei der Erstellung einer Bilanz ist die Bezifferung der Vermögensgegenstände mit Geldwerten, die so genannte Bewertung. Ausgangspunkt der Bewertung nach §253 HGB (siehe Anhang) sind die §§238 und 242 sowie §264 des Handelsgesetzbuchs. Laut §238 HGB muss der Kaufmann Bücher führen und sein Vermögen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzeigen. Des Weiteren ist der Kaufmann nach §242 HGB dazu verpflichtet: „für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen.“ Diese Regel wird weiterhin in §264 HGB auf Kapitalgesellschaften ausgedehnt. Die gesetzlichen Vertreter haftungsbeschränkter Gesellschaften haben den zu erstellenden Jahresabschluss um einen Anhang als auch um einen Lagebericht zu erweitern. Der Anhang ist als eigenständiger und gleichwertiger Bestandteil des Jahresabschlusses zu sehen, womit der Gesetzgeber seine große Bedeutung hervorhebt. Es werden dort die Bilanzierungs-/ und Bewertungsmethoden sowie deren Abweichungen für die unterschiedlichen Posten der Bilanz als auch der Gewinn-/ und Verlustrechnung (G. und V.) erläutert. Der bilanzpolitische Spielraum ist jedoch im Anhang aufgrund der §§284 – 288 HGB im Vergleich zu dem Lagebericht enger gefasst. Der Gesetzgeber fordert, in Form des Lageberichts, eine Darstellung über die Geschäftsentwicklung der Kapitalgesellschaft durch §289 HGB ein. Hierdurch wird der Unternehmung die Möglichkeit eingeräumt, den Eindruck des Bilanzlesers positiv oder negativ zu beeinflussen.
Die §§242 und 264 HGB, die als Regeln für alle Kaufleute gelten, dienen einerseits der Selbstkontrolle des Kaufmanns und andererseits hauptsächlich dem Gläubigerschutz. Die Interessen der Gläubiger, als Adressaten des externen Rechnungswesens, werden in den Bewertungsvorschriften des HGB besonders berücksichtigt. Zwar sind dem Kaufmann aufgrund von Bewertungswahlrechten und Bewertungsspielräumen verschiedene Möglichkeiten zur Gestaltung seiner Bilanzpolitik gegeben, dennoch verlangt das Gesetz unter bestimmten Vorraussetzungen, drohende bzw. entstandene Verluste durch vorsichtige Bewertung zu berücksichtigen.
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Bestimmungen zum Wertansatz von Vermögensgegenständen
1.1. Die Anschaffungskosten
1.1.1. Begriff der Anschaffungskosten
1.1.2. Die Anschaffungsnebenkosten
1.2. Die Herstellungskosten
1.2.1. Begriff der Herstellungskosten
1.2.2. Ermittlung der Herstellungskosten
1.2.3. Herstellungsaufwand vs. Erhaltungsaufwand
2. Begriff und Bewertung des Anlagevermögens
2.1. Planmäßige Abschreibung des Anlagevermögens
2.1.1. Begriff der Abschreibung
2.1.2. Wirtschaftliche- vs. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
2.1.3. Planmäßige Abschreibungsverfahren
2.2. Außerplanmäßige Abschreibung des Anlagevermögens
2.2.1. Bestimmung des niedrigeren, beizulegenden Werts
2.2.2. Unterscheidung Einzel-/ Personen-/ und Kapitalgesellschaften
3. Begriff und Bewertung des Umlaufvermögens
3.1. Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Werts
3.1.1. Der Börsen-/ Marktpreis
3.1.2. Der beizulegende Wert am Bilanzstichtag
3.1.3. Vernünftige kaufmännische Beurteilung – naher Zukunftswert
3.2. Bewertung des Vorratsvermögens
3.2.1. Verfahren zur Ermittlung des Verbrauchs
4. Vernünftige kaufmännische Beurteilung
4.1. Begriff und Bedeutung der Ermessenabschreibung
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den handelsrechtlichen Bewertungsmaßstäben der Bilanz nach § 253 HGB und analysiert deren Anwendung sowie die Auswirkungen auf das Anlage- und Umlaufvermögen. Ziel ist es, ein tiefgreifendes Verständnis für die bilanzpolitischen Spielräume und die daraus resultierenden Konsequenzen für die externe Rechnungslegung zu vermitteln.
- Grundlagen der Bewertung und Anschaffungskosten
- Methoden der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung
- Spezifische Bewertungsregeln für das Anlage- und Umlaufvermögen
- Anwendung des Prinzips der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung
- Zusammenhang zwischen Handels- und Steuerrecht (Maßgeblichkeit)
Auszug aus dem Buch
1.1.2. Die Anschaffungsnebenkosten
Die Anschaffungsnebenkosten umfassen per Definition Erwerbsnebenkosten, Bezugsnebenkosten und Nebenkosten der Inbetriebnahme. Nach §255 Abs.1 HGB dürfen als solche nur Einzelkosten aktiviert werden, die dem Vermögensgegenstand unmittelbar zugerechnet werden können. Darunter Fallen z. B. Provisionen, Notariatskosten, Zölle, Frachten, Montage- und Fundamentierungskosten, kurzum alle erforderlichen Aufwendungen die notwendig sind, um den erworbenen Gegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Der Gesetzgeber möchte durch die Einbeziehung der Anschaffungsnebenkosten in die Aktivierung eine periodenrichtige Verteilung des entstandenen Aufwands erreichen. Die Nebenkosten fließen zum Zeitpunkt der Anschaffung nicht als Aufwand in die Erfolgsrechnung ein, sondern werden mittels Abschreibung auf den Zeitraum der voraussichtlichen Nutzung verteilt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Allgemeine Bestimmungen zum Wertansatz von Vermögensgegenständen: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Grundlagen für den Wertansatz und definiert die Begriffe Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß HGB.
2. Begriff und Bewertung des Anlagevermögens: Hier werden die verschiedenen Arten des Anlagevermögens sowie die Methoden der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung detailliert betrachtet.
3. Begriff und Bewertung des Umlaufvermögens: Dieses Kapitel widmet sich den spezifischen Bewertungskriterien für das Umlaufvermögen, einschließlich der verschiedenen Verfahren zur Ermittlung von Materialverbräuchen.
4. Vernünftige kaufmännische Beurteilung: Abschließend wird der bilanzpolitische Spielraum der Ermessensabschreibung und deren Bedeutung innerhalb des Handelsrechts kritisch analysiert.
Schlüsselwörter
Handelsgesetzbuch, § 253 HGB, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, planmäßige Abschreibung, außerplanmäßige Abschreibung, Niederstwertprinzip, Imparitätsprinzip, kaufmännische Beurteilung, Vorratsbewertung, Bilanzpolitik, Gläubigerschutz, Bewertungsspielräume
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bewertung von Vermögensgegenständen in der Bilanz, basierend auf dem § 253 HGB.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zu den zentralen Themen zählen die Definition und Ermittlung von Anschaffungs- und Herstellungskosten, verschiedene Abschreibungsmodelle sowie die Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Anwendung der Bewertungsmaßstäbe nach § 253 HGB und deren Auswirkungen auf die Bilanz sowie den bilanzpolitischen Spielraum für Kaufleute aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine systematische Literaturanalyse der handelsrechtlichen Vorschriften, ergänzt durch die Auslegung von Gesetzeskommentaren und betriebswirtschaftlicher Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bestimmungen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, die differenzierte Abschreibungssystematik für das Anlagevermögen sowie die speziellen Bewertungsregeln für das Umlaufvermögen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie HGB, Abschreibungsverfahren, Niederstwertprinzip, Vorsichtsprinzip und bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten geprägt.
Wie unterscheidet sich die Bewertung im Anlagevermögen von der im Umlaufvermögen?
Während beim Anlagevermögen planmäßige Abschreibungen zur Verteilung der Anschaffungskosten genutzt werden, unterliegt das Umlaufvermögen dem strengen Niederstwertprinzip und kennt keine planmäßigen Abschreibungen.
Was bedeutet die "Ermessensabschreibung" gemäß § 253 Abs. 4 HGB?
Sie erlaubt dem Kaufmann, im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zusätzliche Abschreibungen vorzunehmen, um Risiken des Umlaufvermögens abzudecken, was oft kritisch als Spielraum für willkürliche Unterbewertung diskutiert wird.
- Quote paper
- Marcel Bönning (Author), 2004, Handelsrechtliche Bewertungsmaßstäbe der Bilanz nach § 253 HGB sowie deren Anwendung und deren Auswirkung auf das Anlage-/ Umlaufvermögen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34687