Der Prager Frieden von 1635 und sein absolutistischer Gehalt


Term Paper, 2014

15 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhalt

Einleitung

1 Die absolutistischen Tendenzen Ferdinands II

2 Der Prager Frieden von 1635
2.1 Ausgangslage für Friedensverhandlungen
2.2 Die Inhalte des Prager Friedens
2.2.1 Restitutionsedikt und Amnestieregelung
2.2.2 Bündnisverbot und Heeresreform

3 Der absolutistische Gehalt des Prager Friedens

4 Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Betrachtet man die Reihe der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, so fällt einem auf, dass Ferdinand II. nicht gerade zu den schillerndsten Figuren dieser Herrscher gehört. Dies schlägt sich vor allem in der geschichtswissenschaftlichen Literatur wieder. Thomas Brockmann merkte 2009 an, dass in der neueren geschichtswissenschaftlichen Literatur nach wie vor umfassende Arbeiten zum Leben und Wirken Ferdinands II. fehlten und dieses Urteil hat bis zum heutigen Tage bestand[1]. Dies ist verwunderlich, da Ferdinand während des bedeutenden Dreißigjährigen Krieges regierte und eine Politik vertrat, die durchaus kritisch gesehen wurde. Stößt man in geschichtswissenschaftlicher Fachliteratur auf Texte über Ferdinand II., so finden sich nämlich in der Regel auch Verweise zu seinen absolutistischen Tendenzen. In eben jener Perspektive wird auch der Prager Frieden von 1635 gesehen, der einen wichtigen Wendepunkt im Dreißigjährigen Krieg darstellte. Ferdinand II. wurde sowohl von Zeitgenossen als auch von Historikern vorgeworfen, mit diesem Vertrag den Absolutismus im Reich etablieren zu wollen.

Auf den folgenden Seiten soll daher untersucht werden, inwiefern Ferdinand II. mit den Bestimmungen des Prager Friedens versucht hat, eine absolutistische Monarchie im Reich zu etablieren. Dafür soll zunächst auf Ferdinands absolutistische Tendenzen im Allgemeinen eingegangen werden, in deren Tradition der Prager Frieden oft gesehen wird. Im Anschluss wird der Prager Frieden an sich einer genaueren Untersuchung unterzogen. Dazu erfolgt zunächst eine kurze Darstellung der Vorgeschichte des Prager Friedens, um dieses Ereignis historisch besser einordnen zu können. Im Anschluss daran werden die Inhalte des Vertragstextes erläutert und auf ihren absolutistischen Gehalt hin geprüft. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Aufhebung des Restitutionsediktes und der Heeresreform, da erstgenannte im starken Gegensatz zu Ferdinands bisheriger Politik stand und letztgenannte in geschichtswissenschaftlicher Literatur oft mit der Etablierung einer absolutistischen Herrschaft in Verbindung gebracht wird. Der Aufsatz wird am Ende mit einem Fazit geschlossen, in welchem der absolutistische Gehalt des Vertragstextes zusammenfassend bewertet wird.

1 Die absolutistischen Tendenzen Ferdinands II.

Dieter Albrecht betont in seiner Charakteristik Ferdinands II., dass die „Durchsetzung monarchischer Herrschaft"[2] zu den politischen Zielsetzungen des Kaisers zu zählen sei. Ursächlich dafür sei seine starke Religiosität gewesen, wodurch er den Belangen der Kirche in seiner Politik einen hohen Stellenwert einräumte. Zur Wahrung dieser Interessen habe Ferdinand es als notwendig angesehen, den protestantischen Adel zu entmachten und zu neutralisieren[3]. Jedoch grenzt Albrecht diese Zielsetzung territorial ein, indem er sie allein auf die habsburgischen Erb- und Kronlande beschränkt und das Reich dabei außen vor lässt. Ferdinand selbst hat daraus kein Geheimnis gemacht. Den steirischen Ständen gegenüber betonte er, dass er kein princeps modificatus, sondern ein princeps absolutus sei[4]. Ähnliche Tendenzen zeichneten sich auch in Böhmen ab. Schon vor seinem Regierungsantritt schrieb ihm der böhmische Adel die Absicht zu, eine absolutistische Herrschaft errichten zu wollen[5]. Nach der Schlacht am Weißen Berge im Jahr 1620, in deren Verlauf die kaiserlich-ligistischen Truppen das Heer Friedrichs V. besiegen konnten, zeigte sich, dass der böhmische Adel Recht behalten sollte. Mit Hilfe von Konfiskationen konnte Ferdinand II. in der Folgezeit die wirtschaftliche Kraft der böhmischen Adeligen in hohem Maße schwächen und infolge dessen deren politische Rechte beschränken. Gleichzeitig wurde das neue Herrschaftsgebiet, durch die Verlegung der Böhmischen Hofkanzlei nach Wien, enger an den monarchisch organisierten Staat Ferdinands II. gebunden. Durch die „Verneuerte Landesordung" von 1627 festigte der Kaiser schließlich seine nun weitreichenden Machtbefugnisse in Böhmen. Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass Ferdinand II. durch seine militärischen Erfolge zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges, den Absolutismus in Böhmen und den Habsburgischen Erblanden festigen konnte[6]. Dass all dies allerdings in einem rechtlich fundierten Rahmen geschah und somit legitim war, wird selbst von Seiten der protestantischen Geschichtsschreibung nicht abgestritten[7], obwohl gerade aus dieser Richtung stets eine ablehnende Polemik gegenüber Ferdinand II. und seiner gegenreformatorisch-absolutistischen Herrschaftsabsicht zu vernehmen war[8].

Allerdings stellt sich die Frage, ob Kaiser Ferdinand II. ähnliche Absichten im Bezug auf das Heilige Römische Reich hatte. Der Verdacht liegt nahe, da Ferdinand im Allgemeinen dafür bekannt war, Beschränkungen und reichsrechtliche Gesetze „in Fällen dringender Staatsnotwendigkeit"[9] zu seinen Gunsten zu umgehen. Wie genau diese „dringende Staatsnotwendigkeit" im Einzelnen zu definieren war, blieb dabei allein Ferdinand II. überlassen. So kam es während der Regierungszeit jenes Kaisers zu politischen Entscheidungen, die verdächtig nahe an der Grenze absolutistischer Illegitimität waren. Als Beispiel dafür seien die Ächtung Friedrich V. am 23. Januar 1621 und die darauf folgende Übertragung der pfälzischen Kurwürde auf Maximilian von Bayern am 25. Februar 1623 genannt. Die Ausrufung der Acht allein durch den Kaiser bedeutete zwar keinen Bruch des Reichsrechtes, allerdings geschah dies, entgegen aller Traditionen, ohne vorherige Verständigung mit den protestantischen Kurfürsten[10]. Zumindest eine rechtliche Prüfung, ob die Annahme der böhmischen Krone durch Kurfürst Friedrich dem Tatbestand des Landfriedensbruches entsprach, hätte laut Fritz Dickmann erfolgen müssen[11]. Nachdem Friedrich jedoch aus Böhmen vertrieben war und Ferdinand einen Vorwand benötigte, um in der Pfalz Krieg führen zu können, habe er die anfechtbare Acht ohne Zustimmung der Kurfürsten ausgesprochen, wodurch er das „Recht unter die Politik"[12] gebeugt habe. Die darauf folgende Übertragung der pfälzischen Kurwürde auf Maximilian von Bayern fand gegen den großen Widerwillen der restlichen Kurfürsten statt und führte zu einer enormen „Veränderung der konfessionspolitischen Situation im Reich"[13]. Es war jedoch nicht nur dieser Vorfall, der den Beigeschmack des Absolutismus trug. Auch die Art und Weise, wie die Acht während der folgenden Kriegsjahre ausgeführt wurde, schien reichsrechtlich bedenklich. Bei der ipso facto - also ohne ordentlichen Prozess - eintretenden Acht übertrug Ferdinand II. die Exekution nicht, wie vorgesehen, an ständische Organe, sondern an kaiserliche Kommissare. Vor allem unter Wallenstein wurde das Exekutionsverfahren so von seiner rechtlichen Basis gelöst und zu einer politischen Maßnahme, die es die Kaiser ermöglichte, landesherrliche Rechte zu beschneiden. Das Achtverfahren während des Dreißigjährigen Krieges kann daher als ein Instrument des kaiserlichen Absolutismus betrachtet werden[14]. Dass jene Erweiterung kaiserlicher Macht nicht nur im Sinne des Kaisers war, sondern auch von Wallenstein gewollt und gefördert wurde, ist anzunehmen[15]. Allerdings ist umstritten, ob Ferdinand mit dieser Politik gezielt versucht hat, ein absolutistisches System zu errichten oder ob sein Handeln lediglich durch die besonderen Kriegsumstände beeinflusst war. Fest steht allerdings, dass Ferdinand nicht davor zurückschreckte, seine kaiserlichen Befugnisse bis an ihre Grenzen auszureizen. Auch das durchgängige Regieren ohne Reichstag[16] und der Erlass des Restitutionsediktes ohne Mitwirkung der Reichsstände können in diesem Licht gesehen werden. Der Verdacht, dass Ferdinand II. eine absolutistische Monarchie im Heiligen Römischen Reich errichten wollte, scheint also berechtigt zu sein und die Angst davor war durchaus reell, was Äußerungen von Zeitgenossen belegen. So gab beispielsweise der französische Kardinal Richelieu zu bedenken, dass Ferdinand mit seiner Politik die Errichtung einer „spanisch-habsburgischen monarchia universalis“[17] anstrebe.

Die Historikermeinungen über Ferdinands absolutistische Ambitionen gehen auseinander und wurden von Brockmann übersichtlich aufgelistet. Während Historiker der einen Seite in Ferdinands II. Politik eindeutig monarchisch-reichsabsolutistische Absichten erkennen können, distanziert sich die andere Seite von dieser Interpretation[18]. Zu den Aspekten dieser ungeklärten Problematik gehört vor allem auch die Deutung des Prager Friedens von 1635. Eine genaue Analyse dieses Sachverhaltes empfiehlt sich jedoch, da mit ihm der Dreißigjährige Krieg in eine neue Phase eintrat.

2 Der Prager Frieden von 1635

Beim Prager Frieden handelte es sich um einen bilateral geschlossenen Frieden zwischen dem Kaiser und Kursachsen, welchem die restlichen Stände beitreten sollten. Diese Abmachung zwischen Kaiser Ferdinand II. und den Reichsständen brachte zwar kurzfristig wichtige Veränderungen und eröffnete neue Chancen, das im Namen steckende Ziel des Friedens konnte letztlich jedoch nicht erreicht werden, da die Gegner des Hauses Habsburg schließlich die Sieger waren. Neben den im vorherigen Kapitel genannten politischen Entscheidungen steht auch der Prager Frieden im Verdacht, ein bloßes Instrument absolutistischer Herrschaftssicherung gewesen zu sein. Aber auch in diesem Punkt scheiden sich die Geister. Während die einen in der Formulierung und Durchsetzung des Prager Friedens den Höhepunkt der kaiserlichen Macht sehen, verweisen andere darauf, dass Ferdinand II. seine Forderungen nicht durchsetzen konnte und dies auch nicht ernsthaft versucht habe[19]. Den Stein des Anstoßes bildetet neben den zentralen Inhalten dieser Abmachung auch die Art und Weise, wie dieser Frieden ausgehandelt und geschlossen wurde, da Ferdinand auch in diesem Fall wieder weitreichende Entscheidungen ohne Beteiligung der betroffenen Reichsstände fällte. Eine genauere Untersuchung der Inhalte und Umstände des Prager Friedens soll daher auf den folgenden Seiten vorgenommen werden. Zum Zwecke der historischen Einordung und zur Beleuchtung der besonderen Rolle des Kurfürstentums Sachsen wird zunächst auf die Ausgangslage für die Friedensverhandlungen eingegangen.

2.1 Ausgangslage für Friedensverhandlungen

Nach dem Tod des schwedischen Königs in der Schlacht bei Lützen am 17. November 1632 übernahm dessen Kanzler Axel Oxenstierna die Verantwortung für die schwedischen Truppen im Reich[20]. Dieser bevorzugte einen Stellvertreterkrieg und zog die bis Mitteldeutschland vorgerückten schwedischen Truppen an die Küste zurück. Nach der Gründung der Heilbronner Liga am 23. April 1633 konnte er den protestantischen sächsischen Kurfürsten Johann Georg für eine erneute schwedische Invasion gewinnen. Dieser trat der schwedischen Seite, wenn auch widerwillig, bei[21]. In den folgenden Monaten gelang es Wallenstein zwar, die schwedischen und sächsischen Heere zu spalten und Brandenburg sowie Sachsen mehrfach Friedensangebote zu unterbreiten[22]. Seine auf kaiserlichen Befehl erfolgte Ermordung ermöglichte es Oxenstierna jedoch, die Heilbronner Liga noch einmal zu stabilisieren. Allerdings warb Johann Georg bereits im April 1634 um Unterstützung für

Friedensgespräche mit kaiserlichen Abgeordneten[23]. Im Sommer 1634 landeten schließlich spanische Truppen in Süddeutschland und vereinigten sich mit der kaiserlichen Armee. Vereint schlugen sie die schwedischen Truppen bei Nördlingen vernichtend und besiegelten damit das Ende der schwedischen Dominanz in Oberdeutschland. Ferdinand II. sah sich nun in einer Siegerposition. Er hatte sowohl das schwedische Problem als auch das Problem seines immer autonomer arbeitenden Generales Wallenstein lösen können, ohne dass großer Schaden entstanden war.

Mit dem Verlust der schwedischen Dominanz wurde die Bedeutung Frankreichs für den Heilbronner Bund immer größer. Nachdem die Mitglieder des Bundes ohne Oxenstiernas Wissen eine Gesandtschaft nach Paris geschickt hatten, verließ der schwedische Kanzler das Bündnis. Mit der Unterstützung des Heilbronner Bundes konnte Frankreich seine Position für einen eventuellen Krieg gegen Spanien verbessern. Am 19. Mai 1635 erfolgte schließlich die französische Kriegserklärung an Spanien, nachdem spanische Truppen den mit Frankreich verbündeten Kurfürsten von Trier gefangen nahmen[24]. Eine offizielle Kriegerklärung gegen Kaiser Ferdinand II. gab es von Seiten Frankreichs jedoch nicht. Sowohl Frankreich als auch der Kaiser waren bemüht, „demonstrativ den Eindruck friedlicher Beziehungen zu wahren"[25]. Dennoch war Ferdinand II. sehr wohl bewusst, dass er den militärischen Verstrickungen nicht dauerhaft aus dem Weg gehen konnte, da er in starker Abhängigkeit zu Spanien stand. Daher kam es ihm gelegen, dass die kursächsischen Unterhändler bereits zehn Wochen nach der Schlacht von Nördlingen mit ihm in Pirna in Verbindung traten, um Friedensverhandlungen zu führen.

2.2 Die Inhalte des Prager Friedens

Der entscheidende Grund für die Annäherung Johann Georgs an Ferdinand II. war der Umschwung der militärischen Lage im Sommer und Herbst 1634. Die bilateralen Friedensverhandlungen zwischen den beiden Parteien fanden zunächst in Leitmeritz und ab Juli 1634 schließlich in Pirna statt. Aus Sicht des Kurfürsten sollten die Friedensverhandlungen zunächst nicht ausschließlich zwischen ihm und dem Kaiser geführt werden. Er verlangte ausdrücklich die Beteiligung Schwedens[26]. Sowohl Schweden als auch der Kaiser lehnten dies jedoch ab. Kursachsen schwenkte schließlich auf diesen Kurs ein und so wurde am 24. November 1634 der Friedensentwurf in Pirna unterzeichnet. Schon diese Vorverhandlung wird vom frankfurter Historiker Günter Barudio als „Gewaltfrieden" bezeichnet, der „im Widerspruch zur Rechtssubstanz der Reichsverfassung[27] " gestanden habe. Im April 1635 traten in Prag die beiden Verhandlungspartner wieder zusammen, nachdem sie die Pirnaer Noteln ausgiebig geprüft hatten. Johann Georg war bereit, dem Vertragswerk in weiten Teilen zuzustimmen. Auf Seiten des Kaisers sah dies anders aus. Die kaiserlichen Unterhändler legten in Prag einen Vertragstext vor, welcher tiefgreifende Veränderungen der Pirnaer Noteln enthielt.

2.2.1 Restitutionsedikt und Amnestieregelung

Zum einen wurde das Restitutionsedikt fallengelassen. Allerdings nur für 40 Jahre. Die Pirnaer Noteln hatten noch einen Passus enthalten, der eine Erneuerung des Ediktes nach 40 Jahren ausschloss. Dieser wurde vom Kaiser gestrichen[28]. Während Franzl in diesen 40 Jahre eher eine symbolische Angabe sieht, die einer „völligen Annullierung gleichkam"[29] bezeichnen Heckel und Barudio dies als „magere Konzession"[30], die den Streit um den geistlichen Vorbehalt nicht lösen, sondern lediglich vertagen sollte[31]. Wahrscheinlich ist eher vom letztgenannten auszugehen, da Ferdinand II. bei der Sichtung der Pirnaer Noteln stark von den Bedenken seines Beichtvaters beeinflusst wurde.[32] Auch die in Pirna getroffene Amnestieregelung wurde vom Kaiser noch modifiziert. Während Ferdinand II. zuvor noch angab, die pfälzische Frage gütlich zu lösen, nahm er dies im geänderten Vertragswerk zurück[33]. Desweiteren schloss der Kaiser neben den böhmischen Aufständischen auch die calvinistischen Reichsstände, sowie den Herzog Eberhard von Württemberg und den Markgrafen Friedrich von Baden aus. Den restlichen Ständen wollte er jedoch Amnestie gewähren, sofern diese dem Frieden beitreten sollten. Das Restitutionsedikt und auch die Amnestieregelung zeigen, dass der Prager Frieden stark nach dem Willen Kaiser Ferdinands II. gestaltet worden war. Für die Untersuchung auf seine absolutistischen Tendenzen sind allerdings zwei weitere Inhalte von größerer Bedeutung, welche eine „Umgestaltung der Reichsverfassung von bedeutendem Umfang einleiten[34] " sollten. Hierbei handelt es sich zum einen um das Bündnisverbot, welches das Aus für die katholische Liga, den Heilbronner Bund und andere reichsständische Allianzen bedeutete und zum anderen um die Heeresreform, mit der der Kaiser beabsichtige, alle Truppen des Reiches (ausgenommen der Festungsbesatzungen) in ein kaiserliches Heer unter seinem Oberbefehl zu subsumieren.

2.2.2 Bündnisverbot und Heeresreform

Der von einigen Historikern und auch von Zeitgenossen Ferdinands II. hervorgebrachte Vorwurf, der Kaiser habe mit dem Prager Frieden eine absolutistische Monarchie im Heiligen Römischen Reich etablieren wollen, speist sich vor allem aus den militärorganisatorischen Neuordnungen, die der Prager Frieden mit sich brachte.

[...]


[1] Brockmann, Thomas: Dynastie, Kaiseramt und Konfession. Politik und Ordnungsvorstellungen Ferdinands II. im Dreissigjährigen Krieg. Paderborn 2011. S. 11.

[2] Albrecht, Dieter: Ferdinand II. 1619-1637. In: Anton Schindling und Walter Ziegler (Hrsg.): Die Kaiser der Neuzeit, 1519-1918. München 1990 , S. 125-141. S. 126.

[3] Albrecht 1990.

[4] ebd.

[5] ebd. S. 130.

[6] ebd. S. 132.

[7] Franzl, Johann: Ferdinand II. Kaiser im Zwiespalt der Zeit. Graz, Wien, Köln 1978. S. 292.

[8] Kohler, Alfred: Kontinuität oder Diskontinuität im frühneuzeitliche Kaisertum: Ferdinand II. In: Heinz Duchhardt und Matthias Schnettger (Hrsg.): Reichsständische Libertät und habsburgisches Kaisertum. Mainz 1999 , S. 107-117. S. 107.

[9] Dickmann, Fritz: DerWestfälische Frieden. Münster 1959. S. 22.

[10] Albrecht 1990. S. 133.

[11] Dickmann 1959. S. 22.

[12] ebd.

[13] Albrecht 1990. S. 133.

[14] Dickmann 1959. S. 22 f.

[15] Albrecht 1990. S. 135.

[16] Brockmann 2011. S. 22.

[17] ebd. S. 16. (Hervorhebung durch Brockmann)

[18] ebd. S. 20 ff.

[19] Albrecht 1990. S. 140.

[20] Kohler, Alfred: Das Reich im Kampf um die Hegemonie in Europa 1521 - 1648. München 2010. S. 42.

[21] Parker, Geoffrey: Der Dreißigjährige Krieg. Frankfurt/Main 1991. S. 217.

[22] ebd. S. 218.

[23] ebd. S. 221 f.

[24] Kampmann, Christoph: Europa und das Reich im Dreissigjährigen Krieg. Geschichte eines europäischen Konflikts. Stuttgart 2008. S. 112.

[25] ebd. S. 109.

[26] Dickmann 1959. S. 70.

[27] Barudio, Günter: DerTeutsche Krieg. 1618-1648. Frankfurt am Main 1988. S. 470.

[28] Dickmann 1959.S. 71.

[29] Franzl 1978. S. 351.

[30] Heckel, Martin: Deutschland im konfessionellen Zeitalter. Göttingen 1983.

[31] Barudio 1988. S. 470.

[32] Albrecht 1990. S. 139.

[33] Dickmann 1959. S. 72.

[34] ebd.

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Details

Title
Der Prager Frieden von 1635 und sein absolutistischer Gehalt
College
http://www.uni-jena.de/  (Historisches Institut)
Course
Der Dreißigjährige Krieg
Grade
1,3
Author
Year
2014
Pages
15
Catalog Number
V346925
ISBN (eBook)
9783668361232
ISBN (Book)
9783668361249
File size
499 KB
Language
German
Keywords
prager, frieden, gehalt
Quote paper
Sebastian Flock (Author), 2014, Der Prager Frieden von 1635 und sein absolutistischer Gehalt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/346925

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