On-Balance-Leasingbilanzierung nach IFRS 16. Kritische Analyse der Auswirkungen auf den Jahresabschluss in der europäischen Luftfahrtindustrie


Masterarbeit, 2016

131 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Abkürzungsverzeichnis

II. Abbildungsverzeichnis

1. Einleitender Teil
1.1 Begriffsabgrenzungen
1.1.1 Leasingbilanzierung
1.1.2 IFRS, IAS und IASB
1.2 Problemstellung der Arbeit
1.3 Gang der Untersuchung

2. Rahmenbedingungen einer Bilanzierung von Leasingverträgen nach IFRS 16
2.1 Wirtschaftliche Rahmendaten
2.2 Rechtliche Rahmendaten
2.3 Entstehungsprozess und Zielsetzung der Leasingbilanzierung

3. Analyse von Leasingverträgen nach IAS 17 und IFRS 16 in Theorie und Praxis
3.1 Theoretische Analyse von Leasingverträgen nach IAS 17
3.1.1 Leasingverständnis und -identifizierung
3.1.2 Finanzierungsleasingverhältnisse
3.1.2.1 Ansatz und Erstbewertung
3.1.2.2 Folgebewertung
3.1.3 Operating-Leasingverhältnisse
3.1.3.1 Ansatz und Erstbewertung
3.1.3.2 Folgebewertung
3.1.4 Zusammenfassung
3.1.5 Kritische Würdigung
3.2 Theoretische Analyse von Leasingverträgen nach IFRS 16
3.2.1 Leasingverständnis und -identifizierung
3.2.2 Bilanzierung beim Leasingnehmer
3.2.2.1 Ansatz und Erstbewertung
3.2.2.2 Folgebewertung
3.2.3 Bilanzierung beim Leasinggeber
3.2.4 Auswirkungen auf ausgewählte Finanzkennzahlen
3.2.4.1 Verschuldungsgrad und Eigenkapitalquote
3.2.4.2 Anlagenintensität und Anlagendeckungsgrad
3.2.4.3 EBT, EBIT und EBITDA
3.2.4.4 Weitere Kennzahlen
3.2.5 Kritische Würdigung
3.3 Fallstudie: Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 am Beispiel der europäischen Luftfahrtindustrie
3.3.1 Forschungsdesign
3.3.2 Forschungsergebnisse
3.3.3 Praktische Handlungsempfehlungen
3.3.3.1 Handlungsempfehlungen an betroffene Unternehmen
3.3.3.2 Handlungsempfehlungen an verschiedene Stakeholder
3.3.4 Kritische Würdigung der Fallstudie
3.4 Gesamtkritische Würdigung

4. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang

I. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

II. Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Anteil und Umfang der „Off balance leases“ börsennotierter Unternehmen EMEA und Amerika

Abb. 2: Off-Balance-Leasing im Branchenvergleich

Abb. 3: Formen der Finanzierung eines Unternehmens

Abb. 4: Basel II im Rahmen der Außenfinanzierung von Unternehmen ..

Abb. 5: Risikogewichte für Großunternehmen

Abb. 6: Die fünf größten Leasingmärkte in Europa 2014

Abb. 7: Entwicklung des Leasingvolumens in Europa von 2007 bis

Abb. 8: SLB Transaktionen in Europa 2007 - 2014

Abb. 9: Anwendungsbereich der IFRS in Deutschland gem. EU- Verordnung

Abb. 10: Struktur des Standard-Setters IASB

Abb. 11: Komitologieverfahren im Überblick

Abb. 12: Meilensteine des Entstehungsprozesses des IFRS 16

Abb. 13: Aufbau des IAS 17

Abb. 14: Abgrenzungskriterien von Finanzierungs- und Operating- Leasingverhältnissen

Abb. 15: Bilanzierungsvorschriften des IAS 17 in Abhängigkeit der Klassifizierung des Leasingverhältnisses

Abb. 16: Erstbewertung des Finanzierungsleasings beim Leasinggeber nach IAS 17.36 - 38

Abb. 17: Folgebewertung eines Finanzierungsleasings beim Leasingnehmer im Rahmen der Bestands- und Erfolgskonten

Abb. 18: Folgebewertung eines Finanzierungsleasings beim Leasinggeber im Rahmen der Bestands- und Erfolgskonten

Abb. 19: Zusammenfassung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften von Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen gem. IAS 17

Abb. 20: Aufbau des IFRS 16

Abb. 21: Übersicht des Prüfungsprozesses zur Identifizierung von Leasingverhältnissen gem. IFRS 16.9 - 17 i.V.m. IFRS.B9 - 31

Abb. 22: Ansatz und Erstbewertung eines Leasingverhältnisses beim Leasingnehmer gem. IFRS 16

Abb. 23: Folgebewertung des Nutzungsrechts beim Leasingnehmer gem. IFRS 16

Abb. 24: Beispielhafte Darstellung einer Bilanzverlängerung beim Leasingnehmer durch Anwendung von IFRS 16

Abb. 25: Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung nach Gesamtkostenverfahren im Rahmen der Erfolgsgrößenberechnung

Abb. 26: Ranking der größten europäischen Fluggesellschaften anhand der Anzahl der im Jahr 2015 transportierten Passagiere

Abb. 27: Ermittlung des internen Zinsfußes durch Zielwertsuche

Abb. 28: Ermittlung der Barwertsumme der Operate-Leasingzahlungen .88

Abb. 29: Ansatz und Folgebewertung des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit

Abb. 30: Adjustierung der GuV im Rahmen einer Anwendung von IFRS 16 .90

Abb. 31: Adjustierung der Kapitalflussrechnung im Rahmen einer Anwendung von IFRS 16

Abb. 32: Übersicht der Ergebnisse der Effektsimulation

Abb. 33: Gesamtübersicht der Entwicklung der relevanten Erfolgskennzahlen und -größen im Rahmen der Fallstudie

Abb. 34: Durchschnittliche Veränderung der Erfolgsgrößen aus GuV der untersuchten Fluggesellschaften innerhalb der nächsten sechs Jahre 94

Abb. 35: Durchschnittliche Veränderung der Erfolgsgrößen aus der Kapitalflussrechnung der untersuchten Fluggesellschaften innerhalb der nächsten sechs Jahre

Abb. 36: Durchschnittliche Veränderung der Performance-Kennzahlen der Lufthansa AG sowie der Ryanair Ltd. bei Anwendung von IFRS 16 innerhalb der nächsten sechs Jahre

Abb. 37: Komplexitätsverlagerung der Vorschriften von IFRS 16 gegenüber IAS 17

1. Einleitender Teil

„ One of my great ambitions before I die is to fly in an aircraft that is on an airline ’ s balance sheet ”

- Sir David Tweedie, 20081

Der Wunsch des ehemaligen Vorsitzenden des International Accounting Standards Boards (IASB)2 und das damit verbundene 10-jährige Konvergenzprojekt zur Reformierung der Abbildung von Leasingverhältnissen in Jahresabschlüssen sorgten in der letzten Dekade immer wieder für kontroverse Diskussionen in der Fachwelt für internationale Rechnungslegung. Nicht zuletzt machten sich viele kritische Stimmen aufgrund der signifikanten Auswirkungen des neuen Leasingstandards IFRS 16 weltweit breit und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Konsequenzen für unzählige Branchen und Unternehmen.3 Die Einführung des sog. „on-balance“-Ausweises, d.h. die Abschaffung einer außerbilanziellen Erfassung von Leasingvereinbarungen, ist dabei als die bedeutendste Innovation der internationalen Rechnungslegungsvorschriften zu betrachten.4

Doch nicht jede Veränderung führt auch zwangsläufig zu einer Verbesserung, weshalb die wesentliche Intention der vorliegenden Arbeit in der kritischen Analyse der Leasingreform hinsichtlich der damit verbundenen angestrebten Zielsetzungen des Standardsetters liegt. Es wird folglich sowohl auf theoretischer Ebene als auch im Rahmen einer Effektanalyse am Beispiel der europäischen Luftfahrtindustrie gezeigt, inwieweit die beabsichtigten Verbesserungspotenziale realiter umgesetzt wurden und welche Möglichkeiten weiterhin im Sinne einer adäquaten Realisierung der Vorhaben existieren.

1.1 Begriffsabgrenzungen

Zum besseren Verständnis des weiteren Verlaufs der Thesis werden im Folgenden einige Begriffe erläutert, die in verschiedenen Zusammenhängen Anwendung finden. Demnach kann dieses Kapitel als „Nachschlagewerk“ dienen.

1.1.1 Leasingbilanzierung

Der Begriff der Leasingbilanzierung beinhaltet zwei verschiedene Komponenten. Leasing einerseits wird allgemein als eine Form der Vermietung bezeichnet5, bei der ein Wirtschaftsgut über eine zeitlich begrenzte Nutzungsdauer durch einen Leasinggeber einem Leasingnehmer gegen ein entsprechendes Entgelt überlassen wird.6 Diese Definition ist inhaltlich konform mit der des IASB im Rahmen des IFRS 16 Appendix A.7 In der Literatur jedoch fallen inhaltliche Abgrenzungen von Leasingformen oftmals nicht einheitlich aus, wodurch Leasing häufig als eine Sonderform der (Kredit-) Finanzierung dargestellt wird. Dieser Vergleich weist jedoch eine zu enge Sichtweise des Leasing- Begriffs auf, da sich die Argumentation zumeist auf die Art der Zahlungsentrichtung im Rahmen von Finanzierungs-Leasingverträgen fokussiert. Bei diesen Verträgen ist der Leasingnehmer über einen wesentlichen Zeitraum der Nutzungsdauer zu vereinbarten Zahlungen verpflichtet und für beide Vertragsparteien entfällt ein Kündigungsrecht.8

Für das weitere Verständnis der Thesis ist vor allem die Abgrenzung der verschiedenen wesentlichen Leasingformen von Bedeutung, die sich in Finanzierungs- und Operating-Leasing unterteilen lassen. Diese unterscheiden sich hauptsächlich in der Vertragsgestaltung: Während Operating-Leases v.a. durch kurze oder unbestimmte Laufzeiten sowie flexible Kündigungsbedingungen generell einen Mietcharakter aufweisen, gehen Finance-Leases wie bereits angedeutet, stark mit einer Bindung der Vertragsparteien an starre Vertragskonditionen im Rahmen unkündbarer Nutzungsdauern und entsprechender Ratenzahlungen einher.9 Die Einteilung erfolgt ebenfalls maßgeblich anhand der Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums des Leasinggegenstands, definiert durch die damit verbundenen Chancen und Risiken. Während bei Operating-Leases der Leasinggeber das Risiko trägt und somit als wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstands gilt, verhält es sich bei Finance- Leases diametral.10 Eine ebenfalls Beachtung findende Sonderform des Leasings stellt das sog. Sale-and-lease-back-Verfahren dar. Hierbei werden oftmals mit dem Ziel, kurzfristig die Liquidität eines Unternehmens zu erhöhen, betriebsnotwendige Gegenstände11 des Anlagevermögens an Leasinggesellschaften veräußert und anschließend zurückgeleast.12 Die Klassifizierung von Leasingformen führt letztlich de lege lata zu erheblichen Unterschieden in der Bilanzierung von Leasingverträgen im internationalen Wirtschaftsraum (siehe Kapitel 3.1.1).

Die zweite Komponente des Begriffs der Leasingbilanzierung stellt die Bilanzierung dar. Hierunter versteht man die Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz als Teil des Jahresabschlusses. Die Pflicht ist abhängig von der Größe und Rechtsform des Unternehmens und ist in § 238 Abs. 1 HGB verankert.13 Im weiteren Verlauf der Thesis wird Kapitalgesellschaften eine besondere Rolle im Rahmen der Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsstandards zuteil, deren Pflicht zur zusätzlichen Aufstellung eines Konzernabschlusses im Rahmen des Jahresabschlusses nach deutschem Recht in §290 HGB verankert ist. Generell dient die Bilanz der Darstellung der Vermögenslage eines Unternehmens14 und ist unter Berücksichtigung spezieller Regeln (siehe hierzu Kapitel 2.2) zu erstellen, die auf nationaler sowie internationaler Ebene variieren können.

Führt man nun beide Komponenten zusammen, lässt sich aus dem Begriff der Leasingbilanzierung folglich die Berücksichtigung bzw. Behandlung von Leasingverträgen im Rahmen der Darstellung der Vermögenslage eines Unternehmens ableiten.15

1.1.2 IFRS, IAS und IASB

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) oder zu Deutsch die internationalen Rechnungslegungsvorschriften bilden das Regelwerk zur Aufstellung von Konzernabschlüssen kapitalmarktorientierter Unternehmen.16 17 Anders als das deutsche Handelsgesetz finden die IFRS ihre Anwendung in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten und dienen generell dem Zweck der besseren Vergleichbarkeit kapitalmarktorientierter europäischer Unternehmen, was durch eine Standardisierung der anzuwenden Rechnungslegungsvorschriften ermöglicht wird. Von der Standardisierung profitieren v.a. Investoren, die anhand einheitlicher Jahresabschlüsse neben einer hohen Informationstransparenz Zeit- und Kostenersparnisse realisieren.18

Generell umfassen die internationalen Rechnungslegungsvorschriften ein sog. framework (Rahmenkonzept), das allgemeine Vorschriften beinhaltet und hauptsächlich der Entwicklung alter wie auch neuer Standards sowie der Harmonisierung nationaler und internationaler Rechnungslegungsvorschriften dient.19 Innerhalb des Rahmenkonzepts befinden sich die früheren noch geltenden International Accounting Standards (IAS) einschließlich ihrer Interpretationen (SIC) sowie die neuen International Financial Reporting Standards (IFRS), die sukzessiv die früheren IAS sowie deren Interpretationen (IFRIC) ablösen.20

Die Standards sowie deren Diskussionsentwürfe (Exposure Drafts) und zugehörigen Interpretationen werden stets vom International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt und zur EU weiten Verabschiedung freigegeben.21 Beim IASB handelt es sich um eine unabhängige privatrechtliche Organisation aus 14 Experten mit Hauptsitz in London.22

Weitere rechtliche Rahmendaten der IFRS sowie der Organisationsstruktur des IASB werden in Kapitel 2.2 erläutert.

1.2 Problemstellung der Arbeit

Wie bereits in der Einleitung angedeutet bietet die Bilanzierung von Leasingverträgen de lege lata eine große Angriffsfläche für Kritik. Dem bereits 1982 verabschiedeten IAS 17 wird hauptsächlich vorgeworfen, zu hohe Ermessenspielräume im Rahmen der Klassifizierung von Leasingverträgen nach Finance- oder Operating-Leasing zu bieten, woraus sich enorme Auswirkungen auf den gesamten Jahresabschluss der Leasingnehmer ergeben.23

Durch die intransparenten Regelungen der Klassifizierung tendiert ein signifikanter Anteil der Unternehmen (Leasingnehmer) oftmals zu einem Ausweis seiner vorhandenen Leasingverträge als Operating-Leases. Diese werden de lege lata lediglich „off-balance“, also außerbilanziell im Konzernanhang des Jahresabschlusses ausgewiesen24, woraus u.a. eine verzerrte Übersicht der Vermögenslage der Unternehmen resultiert, was ebenfalls die Beeinflussung mehrere Finanzkennzahlen zur Folge hat. Vor allem durch den mangelnden Ausweis von geleasten Vermögensgegenständen auf der Aktivseite sowie dem synchronen Ausfall zugehöriger Verbindlichkeiten auf der Passivseite wird bisher sowohl Investoren, als auch Analysten und anderen Stakeholdern das korrekte Vergleichen von Jahresabschlüssen zwischen Unternehmen, die Vermögensgegenstände über eine Fremdfinanzierung erwerben sowie Unternehmen, die Vermögensgegenstände leasen, wesentlich erschwert.25 Der Grad der Informationsverzerrung lässt sich anhand der vom IASB bereitgestellten Kosten-/Nutzenstudie („Effects Analysis“) verdeutlichen (siehe Abb.1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Anteil und Umfang der „Off balance leases“ börsennotierter Unternehmen EMEA und Amerika26

Die obige Abbildung veranschaulicht grafisch eine vom IASB veröffentlichte Analyse des Ausmaßes der derzeitigen Off-Balance- Leasingbilanzierungen. Der erste Teil der Analyse (Tabelle Abb. 1) bezieht sich auf eine Grundgesamtheit von 14.000 börsennotierten Unternehmen.27 Diese weisen kumulativ umgerechnet eine geschätzte Summe diskontierter zukünftiger Leasingverpflichtungen von über 1,91 Billionen Euro in ihren Jahresabschlüssen aus. Dies entspricht knapp 65 % des BIP der Bundesrepublik Deutschland in 2015.28

Der zweite Teil der Analyse (Kreisdiagramm Abb.1) basiert auf einer Stichprobe von 1.022 der 14.000 börsennotierten Unternehmen, die off- balance-leases ausweisen. Hieraus geht hervor, dass lediglich 3,4 % der insgesamt 30.000 gelisteten Unternehmen über 76 % der diskontierten Leasingverpflichtungen verantworten.29 Teilt man nun die Summe auf die von diesem Sachverhalt betroffenen Branchen auf, ergibt sich folgende Übersicht:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Off-Balance-Leasing im Branchenvergleich30

Gemessen am absoluten Anteil des Gesamtvolumens, führt der Einzelhandel mit knapp 26 % den Branchenvergleich an. Im Rahmen der Thesis wird jedoch der Sektor mit dem höchsten Anteil des Barwerts zukünftiger geschätzter außerbilanzieller Leasingverpflichtungen im Verhältnis zu dessen Gesamtaktiva untersucht (siehe Kapitel 3.3). Als Gesamtaktiva ist hierbei die Bilanzsumme, also das kumulierte Ergebnis aus kurzfristigem und langfristigem Vermögen zu verstehen. Diese Beobachtungsweise führt ergo zur Fokussierung auf die Luftfahrtindustrie, die mit 22,7 % die höchste Quote von Off-Balance-Leases im Verhältnis zum Gesamtvermögen besitzt und ebenfalls maßgeblich zur angesprochenen Problematik der Informationsverzerrung in Jahresabschlüssen beiträgt.

Durch die Einführung des neuen IFRS 16, der ab dem 01. Januar 2019 den bisher gültigen IAS 17 ablöst31, wird dieser Problematik deutlich entgegen gewirkt. Jedoch weist auch dieser Standard einige Schwach-bzw. Problemstellen in der zukünftigen Umsetzung auf, die im Rahmen der kritischen Analyse in dieser Thesis ebenfalls aufgezeigt und erläutert werden. So sehen sich betroffene Unternehmen bspw. mit der Auswirkung der bilanziellen Erfassung nahezu aller Leasingverträge konfrontiert, da hierbei entscheidungsrelevante Finanzkennzahlen maßgeblich beeinflusst werden können, was wiederum Auswirkungen auf die Finanzierung der Unternehmen haben kann.32

Zusätzlich sehen der konzeptionellen Ausarbeitung des neuen Standards viele Experten mit Skepsis entgegen. Einen großen Kritikpunkt stellt u.a. die oftmals schwer abzugrenzende Unterscheidung von Leasing- und Dienstleistungsverträgen dar. Da Dienstleistungsverträge de lege ferenda wie bisherige Operating-Leases als schwebende Geschäfte lediglich außerbilanziell erfasst werden, kommt dieser Abgrenzungsproblematik in Zukunft eine signifikante Bedeutung zu33 (siehe Kapitel 3.2.1). Der Schwerpunkt der Thesis liegt somit auf der kritischen Analyse des alten Standards sowie der theoretischen Ansätze und Überlegungen zur praktischen Implementierung der neuen internationalen Rechnungslegungsvorschrift zur Leasingbilanzierung nach IFRS 16.

1.3 Gang der Untersuchung

Um eine effektive Ausführung der kritischen Analyse im Rahmen einer Gegenüberstellung des IAS 17 und IFRS 16 und deren Auswirkungen zu ermöglichen, unterteilt sich diese Arbeit in vier übergeordnete Kapitel. Neben der bereits aufgeführten Erläuterung der für das weitere Verständnis grundlegenden Begrifflichkeiten und der Problemstellung der Thematik, beinhaltet die Thesis eine Beschreibung der äußeren wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, in deren Umfeld die kritische Untersuchung zum Tragen kommt. Hierbei wird ebenfalls die zunehmende Bedeutung der Leasingthematik hervorgehoben und veranschaulicht. Die kritische Analyse findet im darauffolgenden Kapitel im Rahmen einer direkten Gegenüberstellung des bisherigen und des neuen Standards Anwendung, indem zunächst theoretische Bilanzierungsansätze der Regelwerke verglichen und daraus resultierende Auswirkungen auf die Komponenten des Jahresabschlusses herausgearbeitet werden. Hierzu werden stets kritische Untersuchungen der vorliegenden Regelungen durchgeführt und anschließend geprüft, ob die dargestellten Kritikpunkte durch nachträgliche Änderungen behoben wurden bzw. ob durch innovative Ansätze eventuell neue Beanstandungen aufgetreten sind.

Anschließend werden die theoretischen Erkenntnisse im Rahmen einer Fallstudie veranschaulicht, um das erworbene Wissen anhand eines Praxistransfers zu vertiefen bzw. zu festigen. Für den Praxistransfer dient die Analyse der Auswirkung der Anwendung des IFRS 16 am Beispiel der europäischen Luftfahrtindustrie. Diese Branche wurde aus im Kapitel 1.2 genannten Gründen für die Untersuchung ausgewählt. Hierbei wird eine Simulation der Jahresabschlüsse drei bedeutender europäischer Fluggesellschaften unter der Prämisse der Anwendung des IFRS 16 für das Geschäftsjahr 2015 durchgeführt. Die Simulation ist ebenfalls auf einer beiliegenden CD im Excel-Format der Arbeit angefügt.

Letztendlich wird die Arbeit mit entsprechenden aus den analysierten Problemstellungen abgeleiteten Handlungsempfehlungen sowie einem Fazit und Ausblick für zukünftige Entwicklungen abgeschlossen.

2. Rahmenbedingungen einer Bilanzierung von Leasingverträgen nach IFRS 16

2.1 Wirtschaftliche Rahmendaten

Trotz der fälschlicherweise oftmals in der Literatur verwendeten Gleichsetzung von Leasing mit einer Form der Finanzierung gewinnt Leasing in den letzten Jahren zunehmend im Rahmen bestimmter unternehmensstrategischer Gestaltungsspielräume an Bedeutung.

Generell gibt es für Unternehmen folgende Möglichkeiten der Finanzierung im Sinne der Zuführung von Liquidität (siehe Abb. 3):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Formen der Finanzierung eines Unternehmens34

Daraus ergeben sich für Unternehmen finanzstrategische Maßnahmen, welche Finanzierungsformen gewählt und in welchem Verhältnis sie angewandt werden. Die bekanntesten Formen der Finanzierung stellen die Selbstfinanzierung, d.h. die Einbehaltung von erwirtschafteten Gewinnen sowie die Außenfinanzierung durch Aufnahme von Fremdkapital (Aufnahme von Darlehen) und Eigenkapital (Ausgabe von Aktien) dar. Hieraus wird auch ersichtlich, das Leasing nicht als Finanzierungsform (Ausnahme: Sale-and-lease-back) klassifiziert werden kann, da durch Leasing keine Liquiditätszufuhr realisiert wird. Die Verwechslung entsteht durch den Vorteil, der sich aus der Beschaffung eines Vermögensgegenstands durch Leasing gegenüber der Beschaffung durch Innen- oder Außenfinanzierung ergibt, da beim Leasing durch Ratenzahlung mehr Liquidität im Unternehmen gebunden bleibt, als beim direkten Kauf des Vermögenswertes durch bspw. Innenfinanzierung.35

Weitere Vorteile von Leasing als Investitionsalternative liegen in der exakten Kalkulation der zukünftig entstehenden Kosten, der steuerlichen Vorteilhaftigkeit, der Möglichkeit mit geringem Budget große Investitionen tätigen zu können sowie der Schonung von Bankkreditlinien.36 Vor allem die Vermeidung eines Fremdkapitalanstiegs durch Beanspruchung von Darlehen ist ein großer Anreiz für Unternehmen zur Investition durch Leasing, da hierbei de lege lata einige wichtige Finanzkennzahlen positiv beeinflusst werden.

Primär im Rahmen der aktuell geltenden Regelungen nach Basel II (bzw. III) hat der Anreiz zur Verbesserung der Eigenkapitalquote als wesentliche Finanzkennzahl eine große Bedeutung für Unternehmen. Demnach erfolgen die Kreditvergabe und die Gestaltung der daran gekoppelten Konditionen von Banken anhand eines meist extern durchgeführten Ratings der Kreditnehmer (siehe Abb.4).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Basel II im Rahmen der Außenfinanzierung von Unternehmen37

Dies bedeutet für Unternehmen, dass das eigene Rating durch eine höhere Eigenkapitalquote verbessert werden kann, wodurch folglich die Vergabe von Krediten und daran gekoppelte Zinskonditionen ebenfalls vorteilhafter ausfallen (siehe Abb.5).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Risikogewichte für Großunternehmen38

Aus der Tabelle wird deutlich, dass Unternehmen mit einem positiven Rating, im Sinne einer Ausfallwahrscheinlichkeit von Zahlungsverpflichtungen gegen 0 % niedrigeren Anforderungen an die Eigenkapitalunterlegung unterliegen sowie weitaus günstigere Konditionen bei der Fremdfinanzierung realisieren, als Unternehmen mit schlechtem Rating. Im Zuge der Finanzkrise im Jahr 2008 wurden diese Regelungen erneut überarbeitet, woraus das Rahmenkonzept von Basel III entstand. Dieses wurde von allen G20-Staaten beim Seoul-Gipfel abgesegnet, wodurch sich die Staaten mit der nationalen Implementierung der Neuerungen bis spätestens Ende 2012 verpflichteten.39 Die Veränderungen bewirken vor allem strengere bzw. risikoadäquatere Anforderungen an die Eigenkapitalbasis von Kreditinstituten, die zur Risikodeckung dient.40 Die Beeinflussung der Eigenkapitalquote und deren Folgen im Rahmen der Leasingbilanzierung nach IFRS 16 werden in Kapitel 3.2.4.1 behandelt.

Der Umfang der Bedeutung der Leasingthematik im europäischen Wirtschaftsraum wird bei einer Untersuchung aktueller Statistiken und Datenerhebungen deutlich, die regelmäßig von der Leaseurope veröffentlicht werden. Bei der Leaseurope handelt es sich um den europäischen Dachverband nationaler Leasing-Verbände, der sich aus über 44 Mitgliedsverbänden aus 33 Ländern zusammensetzt, die rund 90 % des europäischen Marktanteils repräsentieren. Der europäische Leasingmarkt besitzt dabei mit einem weltweiten Anteil am Gesamtleasingvolumen von 40 % eine zentrale Rolle41, wobei sich die fünf größten Leasingmärkte in Europa wie folgt aufteilen (siehe Abb.6):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 6: Die fünf größten Leasingmärkte in Europa 201442

Deutschland, mit einem Anteil von ca. 18 % am europäischen Gesamtvolumen, gehört neben dem Vereinigten Königreich zu den größten Leasingmärkten des Kontinents.43 Der BDL (Bundesverband Deutscher Leasingnehmer) berichtet, dass über ein Fünftel aller Ausrüstungsinvestitionen in Deutschland durch Leasingverträge abgeschlossen werden.44 Zudem ist seit 2009 der Anteil der Leasinginvestitionen im Verhältnis zu den gesamtwirtschaftlichen Investitionen u.a. in Deutschland überproportional gestiegen.45

Da die kritische Analyse der Auswirkung bilanzieller Ansätze von Leasingverträgen auf den Jahresabschluss am Beispiel der Luftfahrtindustrie integraler Bestandteil der Thesis ist, soll an dieser Stelle die vom BDL angegebene durchschnittliche Leasingquote für den deutschen Markt der Leasingquoten für die von Leasing betroffenen relevanten Sachanlageklassen der Lufthansa AG, als größte europäische Fluggesellschaft, gegenübergestellt werden. Hierfür wird der Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 herangezogen. Beachtet werden hierbei de lege lata lediglich Vermögenswerte aus Finanzierungsleasings, deren Buchwert ins Verhältnis zum Buchwert gleicher Sachanlageklassen nicht geleaster Vermögenswerte gesetzt wird. Daraus errechnet sich eine Quote von rund 2,65 %46 für Flugzeuge und Reservetriebwerke. Auch hieraus wird die bereits angesprochene Problematik der Informationsverzerrung in Jahresabschlüssen sichtbar, da die aus der Konzernbilanz berechneten Quoten weit unter dem tatsächlichen marktüblichen Durchschnitt liegen.

Ebenfalls beachtlich ist der Anstieg des Leasingvolumens im europäischen Wirtschaftsraum in den vergangenen Jahren (siehe Abb.7):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 7: Entwicklung des Leasingvolumens in Europa von 2007 bis 201447

Das Schaubild zeigt hierbei die Veränderung der im Rahmen von Leasing getätigten Investitionen unterteilt nach Mobilien und Immobilien. Der Begriff Mobilien bezeichnet in diesem Zusammenhang alle beweglichen Güter, die nicht den Immobilien oder Teilen einer Immobilie zuzuordnen sind.48 Mobilien machen den Großteil am Gesamtvolumen der Leasinginvestitionen aus, bei denen es sich hauptsächlich um Investitionsgüter unter 50.000 EUR wie bspw. Fahrzeuge, EDV- und Büromaschinen oder Einrichtungen handelt.49

Der drastische Rückgang des Leasingvolumens im Jahr 2009 um über 32 % resultiert aus den Folgen der Wirtschaftskrise, die ihren Ursprung in Amerika aufgrund der sog. „Subprime-Krise“ besitzt. Hierbei handelte es sich um die künstlich erzeugte Nachfrage am amerikanischen Immobilienmarkt im frühen 21. Jahrhundert durch Vergabe von hohen Kreditvolumina an Kunden mit schlechter Bonität. Das damals vorherrschende Niedrigzinsniveau in Verbindung mit dem drastischen Anstieg der Immobilienpreise sorgte für eine Blasenbildung, wodurch letztlich durch Eintritt von Zahlungsausfällen aufgrund steigender Leitzinsen die Finanzkrise ausgelöst wurde.50 Da ebenfalls europäische Banken hohe Mengen an „toxischen Papieren“ besaßen51, waren die Auswirkungen in der gesamten Weltwirtschaft spürbar, so u.a. in der staatlichen Rettung nationaler Kreditinstitute. Durch die daraus resultierende Rezession im Rahmen sinkender Konsumausgaben privater Haushalte, hoher Arbeitslosenquoten sowie starker Rückgänge von Investitionen in der Eurozone52 sahen sich viele Unternehmen gezwungen, Sondermaßnahmen zu ergreifen, um weiterhin im Wettbewerb bestehen zu können.

Hierbei ist im Rahmen der Thesis die Entwicklung der Sale-and- Leaseback Transaktionen erwähnenswert. Da durch den 2008 ausgelösten Konjunktureinbruch viele Unternehmen in Zahlungsnot gerieten und liquide Mittel sanken, stellte SLB (siehe Kapitel 1.1.1) eine attraktive Möglichkeit dar, den Cashflow zu steigern, indem hierbei vor allem Immobilien hierbei im Fokus standen. Abb. 8 zeigt eine Übersicht des SLB Volumens in Europa nach der Finanzkrise gemessen am Gesamtvolumen der Immobilien-Transaktionen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 8: SLB Transaktionen in Europa 2007 - 201453

Entgegen der Erwartung eines weiteren Anstiegs verlief die Quote von SLB-Transaktionen nach dem Ausbruch der Finanzkrise rückläufig. Hierbei wurde eventuell großes Potenzial nicht ausgeschöpft, da der Grundbesitz von Unternehmen in Europa 22-mal höher als das Investitionsvolumen in Immobilien war (Stand 2012).54 Die Trendwende in 2014 erfolgte durch die Ausschöpfung genau dieses bisher ungenutzten Potenzials. Vor allem im Bereich der Büroimmobilien stiegen SLB- Transaktionen seit 2012 drastisch an und 2014 machten sie über 63 % des Gesamtvolumens aus. Hierbei zählen Deutschland, das Vereinigte Königreich und Frankreich bis heute im Rahmen liquider Märkte zum Hauptteil dieses SLB-Sektors.55

Neben den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird im folgenden Kapitel das rechtliche Fundament der Thematik der Masterthesis erläutert.

2.2 Rechtliche Rahmendaten

Im Zuge der Globalisierung spielte in den letzten Dekaden die Entwicklung bzw. Integration einer international gültigen Vorschrift zur einheitlichen Rechnungslegung von kapitalmarktorientierten Unternehmen der EU eine zentrale Rolle. Als europaweit anerkannte Vorschriften zur homogenen Bilanzierung dienen hierbei die bereits in Kapitel 1.1.2 beschriebenen IAS/IFRS. Im Zuge der Anwendungsintegration der Vorschriften wurde durch eine Initiative der EU der sog. Financial Services Action Plan (FSAP) entwickelt56, dessen Bestreben es ist, die europäischen Finanzmärkte stärker zusammenzuführen und zu betreuen.57 Im Rahmen des FSAP stellt die sog. IAS-Verordnung58 die wohl wichtigste Maßnahme dar, durch die kapitalmarktorientierte Unternehmen innerhalb der EU seit dem 01.01.2005 dazu verpflichtet sind, ihre Konzernabschlüsse anhand der IFRS zu erstellen.59 Als kapitalmarktorientiert gilt in diesem Zusammenhang eine Unternehmung, „wenn sie einen organisierten Markt […] durch von ihr ausgegebene Wertpapiere […] in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat.“60 Determinierend wirkt sich hierbei der Begriff des geregelten Marktes61 aus, der nicht jeden öffentlichen Handel von Wertpapieren im Sinne der IAS-Verordnung beinhaltet.62

Aktuell haben sich über 31 Staaten verpflichtet, EU-Richtlinien und somit die enthaltene IAS-Verordnung zu befolgen. Darin enthalten sind Island, Norwegen und Liechtenstein, die lediglich dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht aber der EU angehören.63 Weltweit wird in über 118 Rechtskreisen börsennotierter Unternehmen sowie in 112 Rechtskreisen nicht börsennotierter Unternehmen die Bilanzierung nach IFRS gestattet bzw. auferlegt.64 Anhand dieser Zahlen wird deutlich, wie signifikant Veränderungen der IFRS im Rahmen des Erlasses neuer bzw. überarbeiteter Standards die weltweite Wirtschaft beeinflussen können.

So stellen sich ebenfalls im Rahmen des kürzlich stattgefundenen „Brexit- Referendums“ vom 23. Juni 2016 einige Fragen hinsichtlich der Auswirkungen bzgl. des Austritts Großbritanniens aus der EU auf die internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Einerseits bedarf es der Berücksichtigung von Themen zu sich bereits in Anwendung befindlichen Standards wie dem möglichen wesentlichen Wertminderungsbedarf nach IAS 36 sowie der Anpassung von Angaben der Risikoberichterstattung nach IFRS 7 aufgrund volatiler Märkte und sich verändernder Bedingungen des Marktumfelds.65 Andererseits ergeben sich Fragestellungen im Rahmen veröffentlichter aber noch nicht in Anwendung befindlicher Standards, wie dem IFRS 16. Hierbei besteht u.a. die Möglichkeit einer kurzfristig divergenten Bilanzierung von Leasingverträgen nach zwei verschiedenen Vorschriften (IAS 17 und IFRS 16) in Großbritannien. Dies resultiert aus dem aktuellen Stand des Komitologieverfahrens des Standards, auf den im Folgenden noch ausführlicher eingegangen wird. Da gemäß des aktuellen Endorsement- Status der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) der Standard noch nicht gebilligt wurde66, können Unternehmen der EU ergo noch nicht nach diesem bilanzieren. Durch die erlangte Unabhängigkeit Großbritanniens von der EU wäre es jedoch für das Vereinigte Königreich möglich, IFRS 16 früher als EU-Mitgliedstaaten anzuwenden. Ob sich dies jedoch in der praktischen Umsetzung bewahrheitet, bleibt abzuwarten.

In Deutschland, als einem der einflussreichsten EU-Mitgliedstaaten, ist die IAS-Verordnung im Handelsgesetz in §§ 315a und 325 Abs. 2a verankert.67 Erwähnenswert ist dabei die in § 315a HGB beschriebene Befreiung der von der EU-Verordnung betroffenen Unternehmen von der Erstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses sowie dem in § 315a Abs.3 HGB eingeräumten Wahlrechts, das ebenfalls nicht- kapitalmarktorientierten Unternehmen den Konzernabschluss nach IAS/IFRS erlaubt.68 Im folgenden Schaubild wird eine Übersicht des Anwendungsbereichs der IAS/IFRS in Deutschland dargeboten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 9: Anwendungsbereich der IFRS in Deutschland gem. EUVerordnung69

Hieraus geht hervor, dass nach nationalem Handelsrecht alle kapitalmarktorientierten Unternehmen gem. der IAS- Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 dazu verpflichtet sind, ihre Konzernabschlüsse nach dem IFRS-Regelwerk aufzustellen, während für sämtliche nicht- kapitalmarktorientierte Unternehmen ein Wahlrecht zur Aufstellung ihres Konzernabschlusses nach IFRS besteht. Hierzu zählen u.a. offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften70, bestimmte Kreditinstitute71 sowie Personenhandelsgesellschaften72. Des Weiteren dürfen deutsche Unternehmen für Offenlegungszwecke ihren Einzelabschluss nach deutschem Handelsgesetz und zusätzlich nach IFRS erstellen. Ein alleiniger Einzelabschluss nach internationalen Standards ist hierbei nicht zulässig.73 Die Anwendungswahlrechte stellen vor allem für KMU Erleichterungen dar, die oftmals überhaupt nicht oder nur marginal von der Aufstellung ihrer Jahresabschlüsse nach IFRS auf den internationalen Finanzmärkten profitieren und daher aus kostenbedingten Gründen die Anwendung verweigern.74

Die Entwicklung bzw. Bewilligung der internationalen Standards erfolgt durch das IASB, das als zentrales Organ der IFRS Foundation agiert.75 Die IFRS Foundation dient hierbei als Trägerorganisation sämtlicher an der Entwicklung der IFRS beteiligten Expertengremien76 und tritt als unabhängige Stiftung77 auf, die 2001 aus der Umstrukturierung der IASC gegründet wurde.78 Die Struktur der Organisation stellt sich dabei wie folgt dar (siehe Abb.10):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 10: Struktur des Standard-Setters IASB79

Geschäftsführer der Foundation ist der Chairman des IASB, aktuell Herr Hans Hoogervorst.80 Die Stiftung wird von 22 Treuhändern geführt, die vom sog. Monitoring Board ernannt und beaufsichtigt werden. Das Monitoring Board dient zusätzlich als Schnittstelle zwischen öffentlichen Institutionen und der Foundation und bietet somit auch Politikern verstärkte Einflussnahme auf das IASB. Alle Prozesse zur Standardernennung werden entweder den Treuhändern oder dem Chairman des IASB berichtet. Das IASB besteht aus Mitgliedern verschiedener beruflicher Hintergründe, wie z.B. Hochschullehrer, Abschlussadressaten sowie Wirtschaftsprüfer,81 wobei oftmals die Besetzung durch Wirtschaftsprüfer und deren enge Beziehungen zu nationalen Standard-Settern kritisch zu betrachten ist. Zur Klärung unbeantworteter bzw. offener Fragen bzgl. der vorhandenen IAS/IFRS entwickelt das IFRS Interpretation Committee regelmäßig Interpretationstexte (SIC und IFRIC), die als Ergänzungen der jeweiligen Standards dienen.82

Die Veröffentlichung bzw. Überarbeitung von Standards erfolgt durch das IASB stets in Verbindung mit der Europäischen Union (EU). Der Prozess beginnt hierbei mit der Festlegung eines Standards im Rahmen eines transparenten Prozesses, durch Veröffentlichung eines Diskussionspapiers sowie der Entwicklung eines Entwurfs (des sog. Exposure Draft).83 Dieser Entwurf wird anschließend mit einer bestimmten Frist zur Kommentierung freigegeben. Die Kommentare und Anmerkungen fließen folglich in die finale Version ein, die eine Mehrheit von mindestens 9 der 14 IASB Mitglieder zur Beschlussfassung erfordert. Parallel dazu wird das Board entlang des gesamten Prozesses von Experten des Standards Advisory Council beraten.84

Um die Anerkennung von Vorschriften des privatrechtlichen Gremiums auf EU-Ebene zu gewährleisten, stehen sämtliche Standards unter Vorbehalt der Anerkennung (Endorsement) durch EU-Organe im Rahmen eines sog. Komitologieverfahrens. In diesem rund einjährigen Prozess durchläuft ein neuer Standard bis zu seiner Kommissionsverordnung im Amtsblatt verschiedene Instanzen der Europäischen Union. Als Instanzen sind hierbei die EU-Kommission, die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), die Standards Advice Review Group (SARG), das Accounting Regulatory Committee (ARC) sowie das Europäische Parlament und der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister zu nennen85, die wie folgt in den Verabschiedungsprozess eingebunden sind:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 11: Komitologieverfahren im Überblick86

Eine weitere wesentliche Aufgabe des IASB bzw. IFRIC besteht in der Kommunikation mit nationalen Standard-Settern.87 Als deutscher Standard-Setter ist hierbei das 1998 gegründete Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)88 zu nennen, das als privates Rechnungslegungsgremium durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) anerkannt wurde. Die Hauptaufgaben des DRSC sind:

Entwicklung von Grundsätzen der Konzernrechnungslegung (DRS) Beratung auf national und internationaler Ebene bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften Erarbeitung von Interpretationen der IAS/IFRS89

Die allgemeine Gültigkeit sowie der Rechtscharakter der vom DRSC veröffentlichten DRS gelten jedoch bis heute als äußerst umstritten.90

Als eines der übergeordneten Hauptbestreben des DRSC gilt die Weiterentwicklung deutscher Rechnungslegungsvorschriften mit Hinblick auf die Harmonisierung an internationale Standards. In diesem Rahmen erfuhr das deutsche Bilanzrecht 2009 die größte Reform seit dem Erlass des Bilanzrichtliniengesetzes 1986 durch die Verkündung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG).91 Mit dem Ziel gewisse historische Sachverhalte des Handelsgesetzes zu vereinfachen sowie der stärkeren Ausrichtung nationaler an internationale Rechnungslegungsvorschriften92, durchlief das BilMoG mehrere Instanzen des deutschen Rechtssystems. So waren an der Verabschiedung u.a. das Bundesministerium der Justiz, Wirtschaftsverbände, Regierungen einzelner Bundesländer, das Bundeskabinett sowie letztlich der Bundesrat und Bundestag beteiligt.93

Da im Rahmen dieser Masterthesis die Bilanzierung nach HGB eine untergeordnete Rolle spielt, wird an dieser Stelle nicht tiefer auf die Thematik der deutschen Rechnungslegungsvorschriften eingegangen.

2.3 Entstehungsprozess und Zielsetzung der Leasingbilanzierung

Mit der finalen Veröffentlichung des IFRS 16 am 13. Januar 201694 endete ein knapp zehnjähriges Konvergenzprojekt („joint project“) des IASB und FASB zur Überarbeitung des bereits 1982 verabschiedeten IAS 17.95

Anhand des Entstehungsprozesses des neuen Standards lässt sich die Komplexität der Leasingthematik und deren Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse verschiedener davon betroffener Unternehmen und Branchen erahnen. Abb. 12 veranschaulicht hierbei die Entwicklungshistorie des langjährigen Projekts des IASB.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 12: Meilensteine des Entstehungsprozesses des IFRS 1696

Bereits im Jahr 2006 wurde die Überarbeitung des Leasingstandards in die Agenda des IASB und der daran beteiligten Gremien aufgenommen. Als Initiator gilt wie bereits in der Einleitung erwähnt der damalige Chairman des IASB, Sir David Tweedie, dessen Hauptbestreben es war, durch die Reformierung sämtliche Leasingverhältnisse in der Bilanz eines jeden Leasingnehmers auszuweisen.97 Der Weg zu diesem Ziel erwies sich jedoch aufgrund der Sensitivität der Thematik als umfangreicher als ursprünglich angenommen, wodurch man nach Veröffentlichung des Discussion Papers noch von einer Publikation des finalen Standards im Jahr 2011 und dessen zwölf Monate später stattfindenden Anwendung ausging.98

Erste Überlegungen zu einer Reformierung der Leasingbilanzierung gehen aus dem sog. McGregor-Papier99 von 1996 hervor, das vom gleichnamigen Hauptautor, dem Australier Warren McGregor, verfasst wurde. Das Papier gilt trotz der seiner Zeit stark vorherrschenden Ablehnung durch Lobbyisten100, als Grundstein sämtlicher zukünftiger Überlegungen des IASB v.a. hinsichtlich der Einführung des sog. „Right- of-Use“-Ansatzes (siehe Kapitel 3.2.1). Mehrere grundlegende Ansätze des Papieres flossen dabei in die weitere Entwicklung des Standards ein bzw. wurden in diesem übernommen.101

Ähnlich der damals vorherrschenden Ablehnung des McGregor Papiers wurde das Projekt zukünftig von einer nicht milder ausfallenden „Welle der Kritik“ seitens der Hauptadressaten begleitet. Dies spiegelte sich vor allem in den knapp 2.000 Comment Letters (Stellungnahmen) wieder, die seit der Veröffentlichung des Diskussionspapiers (Discussion Paper) 2009 beim IASB eingingen.102 Die scharfe Kritik sorgte folglich vor der Verabschiedung der finalen Version des Leasingstandards zur Veröffentlichung zweier vorläufiger Standardentwürfe (Exposure Drafts) in den Jahren 2010 und 2013, die jeweils kurz nach ihrem Erscheinungstermin ebenfalls für kontroverse Diskussionen in Fachkreisen sorgten.103

Hierbei stand das Ziel die signifikantesten Kritikpunkte der eingegangenen Stellungnahmen in die zukünftige Entwicklung des Standards einzubeziehen und dadurch ein zufriedenstellendes Ergebnis zu gewährleisten, stets im Fokus des IASB. Das generelle Ziel einer erfolgreichen Bilanzierung beschreibt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) durch die substanzielle Verbesserung von Jahresabschlüssen, im Sinne einer erhöhten Aussagekraft des Zahlenwerks, sodass Adressaten der Abschlüsse für ihre Beurteilungen und Analysen keine weiteren Anpassungen der vorliegenden Beträge hinsichtlich zukünftiger Entscheidungen vornehmen müssen.104 Auffällig in diesem Zusammenhang ist die Zielsetzung des IAS 17, die gegenüber der allgemeinen Zielsetzung der Bilanzierung gem. des IDW sehr vage formuliert ist. Hierbei steht die Vermittlung sachgerechter Rechnungslegungsmethoden und Angabepflichten im Vordergrund105, wobei der Begriff sachgerecht nicht explizit mit einer erhöhten Aussagekraft verbunden sein muss.

Basierend auf der allgemeinen Zielsetzung der Bilanzierung ging man bei der Erstellung des ED 2013/6 u.a. auf die zuvor kritisierte hohe Komplexität und daraus resultierende Kostenintensität für Unternehmen des ED/2010/9 ein, indem man u.a. die Bewertung des Right -of-use Konzepts (ROU) sowie die Definition und Identifizierung von Leasingverhältnissen nochmals überarbeitete.106

Daraus resultierte die im nachfolgenden Standardentwurf eingeführte Unterscheidung von Leasingverhältnisse in Typ A und Typ B. Die Unterscheidung ergab sich hierbei aus dem divergent verlaufenden zukünftig erwarteten Verbrauch des Nutzenpotenzials des Leasingobjekts, woraus ebenfalls unterschiedliche Ansätze für die Bilanzierung und Erfolgswirksamkeit in der GuV je nach Typisierung resultierten. Die erhoffte Komplexitätsreduktion und Stringenz innerhalb der Bilanzierungsvorschriften von Leasingverhältnissen war daher nach dem zweiten Standardentwurf noch immer nicht gegeben107, was folglich zu einer weiteren Welle kritischer Stellungnahmen der Adressaten, u.a. des DRSC108, führte.

Dies bewirkte anschließend die Abschaffung der Typisierung von Leasingobjekten sowie die Beibehaltung der ursprünglich angestrebten Regelung des Ansatzes aller Leasingverhältnisse in der Bilanz der Leasingnehmer.109 Letztlich wurde am 13. Januar 2016 der finale Standard veröffentlicht, der in den nachfolgenden Kapiteln hinsichtlich der durch ihn angestrebten Ziele kritisch analysiert wird.

3. Analyse von Leasingverträgen nach IAS 17 und IFRS 16 in Theorie und Praxis

Dieses Kapitel stellt zunächst das theoretische Fundament der kritischen Analyse der Leasingbilanzierung im Rahmen des alten Standards IAS 17 sowie der neuveröffentlichten Vorschriften gem. IFRS 16 dar. Die dabei ausgearbeiteten zentralen Kritikpunkte sowie die Auswirkungen der jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften auf Jahresabschlüsse werden anschließend anhand einer Fallstudie praktisch veranschaulicht. Alle Abschnitte durchlaufen dabei stets einer fundierten Auseinandersetzung bzgl. der jeweiligen Praktikabilität der Regelungen sowie deren Beitrag zu einer zielorientierten Bilanzierung von Leasingverhältnissen.

3.1 Theoretische Analyse von Leasingverträgen nach IAS 17

Der International Accounting Standard 17 regelt allgemein sämtliche Leasingverhältnisse110 und wird um die Interpretationen

IFRIC 4 „Determining Whether an Arrangement contains a Lease“, IFRIC 12 „Service Concession Arrangements“,

SIC-15 „Operating Leases - Incentives“,

SIC-27 „Evaluating the Substance of Transactions in the Legal Form of a Lease“ und

SIC-32 „Intangible Assets - Web Site Costs“111

ergänzt, von denen jedoch im Rahmen der Thesis nicht alle eine vertiefende Erläuterung aus Gründen der Relevanz erfahren. Der Aufbau des Standards gestaltet sich dabei wie folgt (siehe Abb.13):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 13: Aufbau des IAS 17112

Der Standard unterteilt sich in vier übergeordnete Themengebiete, ausgehend von den allgemeinen Rahmenbedingungen, über die bilanzielle Behandlung von Leasingverhältnissen seitens der Leasingnehmer und -geber bis zur Regelung von Sale-und-leasback- Transaktionen.113 Inhaltlich kongruent dazu sind die vorliegenden Kapitel aufgebaut, indem zunächst auf die Klassifizierung bzw. den Anwendungsbereich von Leasingverhältnissen eingegangen wird sowie anschließend auf die daraus resultierenden Bewertungsvorschriften für Leasingnehmer und -geber hinsichtlich Finance- sowie Operate-Leases.

Von den fünf oben aufgeführten Interpretationen, die den Standard ergänzen, besitzen IFRIC 4 sowie SIC-27 den signifikantesten Einfluss auf IAS 17. IFRIC 4 behandelt die Fragestellung, ob eine gewisse Vereinbarung als Leasingverhältnis gilt bzw. eines beinhaltet und dient somit bspw. der Abgrenzung von Leasingverhältnissen und Dienstleistungsverträgen.114 SIC-27 hingegen behandelt die Identifizierung potenzieller Leasingverhältnisse diametral und untersucht, ob getroffene Leasingvereinbarungen tatsächlich den wirtschaftlichen Charakter aufweisen, um als solche geführt zu werden115 und bezieht sich häufig auf Sale-and-leaseback-Transaktionen.116 Diese Thematiken werden im späteren Verlauf der Thesis erneut im Rahmen einer detaillierten Analyse der Standards aufgegriffen.

3.1.1 Leasingverständnis und -identifizierung

Als ein Leasingverhältnis gilt gem. IAS 17.4 die Übertragung eines Nutzungsrechts an einem Vermögensgegenstand (dem Leasinggegenstand) vom Leasinggeber an den Leasingnehmer, für einen vorher festgelegten Zeitraum, gegen eine Zahlung oder Reihe von Zahlungen. Es spielt hierbei für die Identifizierung des Leasingverhältnisses eine untergeordnete Rolle, wer der rechtliche Eigentümer des Leasinggegenstands ist. Vielmehr ist das Erlangen eines wirtschaftlichen Eigentums für die weitere Behandlung des Leasingverhältnisses ausschlaggebend (all-or-nothing-approach), d.h. welche Partei die mit dem Vertrag verbundenen Risiken und Chancen (risks and rewards approach) übernimmt.117 Als Risiken gelten in diesem Zusammenhang u.a. Verlustmöglichkeiten aus technischen Überholungen oder ungenutzten Kapazitäten des Leasingobjekts, während Chancen als Gewinn durch den Einsatz des Leasingobjekts sowie dessen Wertsteigerung und Restwert definiert sind.118

Generell unterteilt sich die Klassifizierung von Leasingverhältnissen im Rahmen des IAS 17 in zwei Schritte. Im ersten Schritt erfolgt eine Einstufung des Leasingverhältnisses gem. IAS 17.7 - 19, die sich anhand des im Anhang 1 dargebotenen Prüfungsschemas veranschaulichen lässt.119 Hierbei wird untersucht, ob ein vorhandenes Vertragsverhältnis als Leasingverhältnis eingestuft werden muss oder nicht. Zu beachten sind in diesem Rahmen einige Sonderfälle, die gem. IAS 17.2 vom Anwendungsbereich ausgeschlossen sind:

[...]


1 (Kajüter, et al., 2016 S. 426)

2 Amtszeit von 2001 bis 2011 (vgl. (Deloitte, 2012(i)))

3 Vgl. Kapitel 3.2.4

4 (Kirsch, 2016(b) S. 189)

5 (Kratzer, et al., 2002 S. 15)

6 (Hastedt, et al., 1998 S. 13 ff.)

7 „A contract, or part of a contract, that conveys the right of use an asset (the underlying asset) for a period of time in exchange for consideration.“ Für eine begriffliche Erläuterung IASB und IFRS siehe Kapitel 1.1.2 und Kapitel 2.2

8 (Grundmann, 2013 S. 6 ff.)

9 (Grundmann, 2013 S. 6 ff.)

10 (Skusa, 2012 S. 27)

11 Hierzu zählen sämtliche der Aufrechterhaltung des Betriebszwecks bzw. der Leistungserstellung notwendigen Vermögensgegenstände eines Unternehmens (vgl. (Gabler Wirtschaftslexikon, 2016(b))

12 (Werner, et al., 2005 S. 26)

13 Befreiung von der Pflicht zur Buchführung (vgl. §241a HGB)

14 (Buchholz, 2016 S. 1)

15 Die unterschiedliche Darstellung der Vermögenslage hat ebenfalls Auswirkung auf die Ertragslage eines Unternehmens; siehe hierzu Kapitel 3.1 und 3.2

16 (Grünberger, 2015 S. 1)

17 Anwendung übernommen in deutschem Handelsrecht (vgl. § 315a HGB)

18 (Buchholz, 2014 S. 1)

19 (IASB, 2015 S. 4)

20 (Federmann, et al., 2011 S. 13)

21 (Ruhnke, 2008 S. 64 ff.)

22 (Deloitte, 2016(h))

23 (Eckl, et al., 2016(a) S. 662)

24 (Buchholz, 2014 S. 60 ff.) i.V.m. (Deloitte, 2016(d))

25 (Eckl, et al., 2016(a) S. 662)

26 Basierend auf Daten von (IASB, 2016(a) S. 14 ff.); Umrechnungskurse basierend auf Dollar/Euro-Stichtagskurs zum 08.06.2016

27 Insgesamt weisen in den angegebenen Regionen 14.000 von 30.000 börsennotierten Unternehmen (47 %) Leasingverträge außerbilanziell aus (vgl. (IASB, 2016(a)))

28 i.A.a. (Statista, 2016)

29 Anteil 1,46 Bio. EUR von einem Gesamtvolumen von 1,91 Bio. EUR

30 Basierend auf Daten von (IASB, 2016(a) S. 16); Umrechnungskurse basierend auf Dollar/Euro-Stichtagskurs zum 08.06.2016

31 (IASB, 2016(b))

32 (Schmitt, 2016 S. 39)

33 (Piesbergen, et al., 2015 S. 835)

34 Î.A.a. (Werner, et al., 2007 S. 27 ff.)

35 (Welt der BWL, 2016)

36 (BDL, 2016(c))

37 Basierend auf Ausführung von (Deloitte, 2005 S. 329 ff.)

38 (Deloitte, 2005 S. 332)

39 (Deutsche Bundesbank, 2016)

40 (Klauck, et al., 2012 S. 57 ff.)

41 (BDL, 2016(a))

42 Basierend auf Ausführung von (BDL, 2014)

43 Gemessen am Volumen der Ausrüstungsinvestitionen, die im Rahmen von Leasingverträgen abgeschlossen wurden.

44 (BDL, 2014)

45 (Eckl, et al., 2016(a) S. 661)

46 Berechnung siehe Anhang 1

47 Basierend auf Daten von (Leaseurope, 2016 pp. „Annual Survey“ 2007 - 2014)

48 (Wirtschaftslexikon, 2016)

49 (Kratzer, et al., 2002 S. 20)

50 (Frick, 2009 S. 8 ff.)

51 (Pfingsten, 2012 S. 68 ff.)

52 (Frick, 2009 S. 77 ff.)

53 (Colliers International, 2015)

54 (Colliers International, 2012)

55 (Colliers International, 2015)

56 (Bogajewskaja, 2007 S. 1)

57 (International Monetary Fund, 2016)

58 (Europäische Union, 2002) i.V.m. (Europäische Union, 2003)

59 (Bogajewskaja, 2007 S. 2)

60 § 264d HGB

61 (Europäische Kommission, 2016 S. Art.4 Abs.1 Z14)

62 (Grünberger, 2015 S. 5)

63 (Deloitte, 2016(g))

64 (Deloitte, 2016(a))

65 (pwc, 2016)

66 (EFRAG, 2016)

67 (Buschhüter, et al., 2011 S. 11)

68 (Pellens, et al., 2008 S. 49)

69 (Pellens, et al., 2008 S. 50)

70 § 264a HGB

71 § 340l HGB

72 § 9 PublG

73 (RBS IFRS-Portal, 2016)

74 (Vinken, 2011 S. 4)

75 (Buschhüter, et al., 2011 S. 38 ff.)

76 (Gabler Wirtschaftslexikon, 2016)

77 (IASB, 2016(c))

78 (Hayn, 2008 S. 3)

79 (Deloitte, 2016(j))

80 (IASB, 2016(d))

81 (Kirsch, 2016(a) S. 4 ff.)

82 (Ruhnke, et al., 2012 S. 129)

83 (Kirsch, 2016(a) S. 6)

84 (Grünberger, 2015 S. 2)

85 (Federmann, et al., 2010 S. 13 ff.)

86 (Ruhnke, et al., 2012 S. 13)

87 (Buchholz, 2014 S. 5)

88 § 342 HGB

89 (DRSC, 2016)

90 (Pellens, et al., 2008 S. 48)

91 (Vinken, 2011 S. 3)

92 (Internationaler Controller Verein/Facharbeitskreis Controlling und IFRS, 2009 S. 23 ff.)

93 (Aigner, 2009 S. 203 ff.)

94 (Gruber, et al., 2016 (a) S. 46)

95 (Eckl, et al., 2016(a) S. 661)

96 (Piesbergen, et al., 2015 S. 834)

97 (Tesche, et al., 2016 S. 561)

98 (Henneberger, 2009)

99 G4+1 Gruppe (ehemalig IASC); „Accounting for Leases: A New Approach - Recognition by Lessees of Assets and Liabilities Arising under Lease Contracts“100 (Philippen, 2012 S. 26 ff.)

101 (Sabel, 2006 S. 104)

102 (Eckl, et al., 2016(a) S. 662) 103 (Pellens, et al., 2014 S. 693)

104 (IDW, 2015)

105 (IASB, 1982 S. IAS 17.1)

106 (IASB, 2011 S. Redeliberations zu ED/2010/9)107 (Pellens, et al., 2014 S. 694 ff.)

108 (Haufe, 2013)

109 Ausnahme siehe Kapitel 3.2.1

110 (Pellens, et al., 2014 S. 662)

111 (Lüdenbach, 2014 S. 738) i.V.m. (Federmann, et al., 2014 S. 279)

112 i.A.a. (Federmann, et al., 2011 S. 279)

113 (IASB, 2014)

114 (IASB, 2016(g))

115 (Lüdenbach, 2014 S. 738)

116 (Pellens, et al., 2014 S. 662)

117 (IASB, 2015 S. 210) i.V.m. (Scharenberg, 2009 S. 95)118 IAS 17.7

119 Anhang 2

Ende der Leseprobe aus 131 Seiten

Details

Titel
On-Balance-Leasingbilanzierung nach IFRS 16. Kritische Analyse der Auswirkungen auf den Jahresabschluss in der europäischen Luftfahrtindustrie
Hochschule
Hochschule Worms
Note
1,0
Autor
Jahr
2016
Seiten
131
Katalognummer
V346994
ISBN (eBook)
9783668364462
ISBN (Buch)
9783668364479
Dateigröße
2319 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
leasingbilanzierung, IFRS 16, europäische Luftfahrtindustrie
Arbeit zitieren
Marvin Köhler (Autor:in), 2016, On-Balance-Leasingbilanzierung nach IFRS 16. Kritische Analyse der Auswirkungen auf den Jahresabschluss in der europäischen Luftfahrtindustrie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/346994

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