Über die Leistungsfähigkeit negativer Sanktionen


Trabajo Escrito, 2004

14 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Die Entstehung von Gesellschaften

Die Leistungsfähigkeit negativer Sanktionen
1. Unterstellung
2. Unterstellung
3. Unterstellung

Resumée

Literaturverzeichnis

Einleitung

In der Soziologie gibt es diverse Untersuchungen über den Sinn der Strafe, die auf einen Normbruch folgt. Oftmals wird bei Argumentationen die schützende, erhaltende und bindende Kraft der Strafe hervorgehoben, ohne die eine Gesellschaft wohl nicht bestehen könnte.

Viele Soziologen –unter anderem Emile Durkheim- sind davon überzeugt, dass die Sanktion eines Normbruchs immer zu einer Stärkung der Kollektivgefühle führt. Heinrich Popitz bringt diese vorherrschende Einstellung in der Soziologie auf einen Punkt: “Der Vollzug der Strafe gegen den Normbrecher, die abweichende, feindliche Haltung gegen einen Einzelnen. Stärkt den Zusammenhalt, die Solidarität der Gruppe als Ganzes.“[1]

In seinem Werk „Über die Präventivwirkung des Nichtwissens“ untersucht Heinrich Popitz nun die Grenzen der Leistungsfähigkeit negativer Sanktionen, also inwieweit der soziale Zusammenhalt durch Strafe gesichert werden kann.

Bevor in dieser Arbeit die von Popitz gesetzten Grenzen aufgezeichnet werden, werden zunächst einige der Überlegungen dargestellt, die Popitz in seinem Buch „Die normative Konstruktion von Gesellschaft“ anstellt. Hier gehe ich in erster Linie auf die Entstehung von Normen und Gesellschaften ein.

Die Entstehung von Gesellschaften

Da in beiden Werken Popitz eine Gesellschaft im Mittelpunkt seiner Untersuchungen steht, wird zuerst skizziert, was laut Popitz eine Gesellschaft auszeichnet und wie sie entsteht.

Bereits eine kleine Anzahl von Menschen, die einen Bezug zueinander haben und sich an ihrem gegenseitigen Verhalten orientieren, bezeichnet Popitz als Gesellschaft. Diese Gruppierungen sind geschlossen, sodass es ein bestimmtes Kriterium gibt, das erfüllt werden muss, bevor man Mitglied dieser Gruppierung werden kann. Dieses Kriterium kann sich entweder auf persönliche Merkmale (Religion, Nationalität, Geschlecht,…) oder auf erbrachte Leistungen beziehen (Reichtum, hoher Intelligenzquotient,…) beziehen. „’Gesellschaft’ nennen wir also jede nach außen geschlossene soziale Gruppe, die sich wenigstens zum Teil selbst rekrutiert und die Neugeborenen sozial integriert.“[2]

Gesellschaften entstehen durch Vergesellschaftung. Eine Kondition von Vergesellschaftung ist die Kenntnis über das Verhalten anderer Menschen. Diese Kenntnis basiert nicht nur auf Erfahrungen sondern auch auf Extrapolation dieser Erfahrungen. Popitz geht davon aus, dass sich unser eigenes Verhalten immer nach dem „zukünftig erwarteten Verhalten anderer“[3] richtet. Er bezeichnet das Phänomen der Extrapolation als „Verhaltensorientierung“.

Damit die Möglichkeit besteht, die Reaktion des Gegenübers mit einzuplanen, muss Verhalten möglichst vorausschaubar gestaltet werden. Vorausschaubarkeit wird dadurch gewährleistet, dass Verhalten in jeder Gesellschaft bestimmten Regelmäßigkeiten unterliegt, welche jedoch nicht von der Natur vorgegeben sind, sondern artifiziell von Menschen konstruiert werden.

Bei den Verhaltensregelmäßigkeiten handelt es sich um Abstraktion bestimmter Handlungsabläufe: das Verhalten in vergleichbaren oder gleichen Situation wird gleichgesetzt, sodass sich dadurch bestimmte Schemata abzeichnen.

Ein zweites unablässiges Element von Verhaltensorientierung ist - neben der Regelmäßigkeit – gegenseitiges Vertrauen. Damit Gesellschaft funktioniert, muss sich jeder darauf verlassen können, dass die Regelmäßigkeiten eingehalten werden, oder dass man bei Nicht- Einhalten den Aktionspartner darüber informiert.

Verhaltensorientierung richtet sich jedoch nicht ausschließlich nach den Regelmäßigkeiten. Die Erwartungen an das Verhalten anderer sind immer auch desiderativ, da unser gesamtes Verhältnis zur Wirklichkeit von Wünschen und Befürchtungen geprägt ist. Unser Verhalten richtet sich immer nach der erwarteten Reaktion unseres Aktionspartners. Wir wünschen uns, dass diese Reaktion auch zutrifft, da ansonsten unsere eigenen Handlungen ihren Sinn verlieren.

Wenn man mit einem Aktionspartner eine Vereinbarung trifft (zum Beispiel einen bestimmten Treffpunkt) und diese Vereinbarung wird nicht eingehalten (der Aktionspartner erscheint nicht zur verabredeten Zeit am Treffpunkt), verliert damit unser Verhalten den eigentlichen Sinn (wir sind jetzt ‚umsonst’ am Treffpunkt erschienen).

„Der desiderative Charakter von Verhaltenserwartungen kann also sowohl durch den unmittelbaren Wert bestimmt sein, den das Verhalten anderer für uns haben kann, wie auch durch den unmittelbaren Wert, den das Verhalten anderer dadurch gewinnt, dass wir es unseren eigenen Handlungen zugrunde gelegt haben.“[4] Für den Fall, dass die desiderativen Erwartungen nicht erfüllt werden, tritt das letzte Element der Vergesellschaftung in Kraft: es kommt zum Einsatz von Sanktionen.

[...]


[1] Über die Präventivwirkung des Nichtwissens, S.3

[2] Die normative Konstruktion von Gesellschaft, S.70

[3] Die normative Konstruktion von Gesellschaft, S.2

[4] Die normative Konstruktion von Gesellschaft, S.7-8

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Über die Leistungsfähigkeit negativer Sanktionen
Universidad
University of Wuppertal
Curso
Ordnung, Devianz, soziale Kontrolle
Autor
Año
2004
Páginas
14
No. de catálogo
V34887
ISBN (Ebook)
9783638349758
Tamaño de fichero
639 KB
Idioma
Alemán
Notas
Die Hausarbeit bezieht sich auf zwei Arbeiten von Heinrich Popitz, zum einen sein Aufsatz "Über die Präventivwirkung des Nichtwissens", zum anderen auf "Die normative Konstruktion von Gesellschaft". Es erfolgte keine Benotung dieser Arbeit, da es für meinen Studiengang nicht notwendig ist, aber es gab eine postive mündliche Rückmeldung.
Palabras clave
Leistungsfähigkeit, Sanktionen, Ordnung, Devianz, Kontrolle
Citar trabajo
Leah Schott (Autor), 2004, Über die Leistungsfähigkeit negativer Sanktionen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34887

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Título: Über die Leistungsfähigkeit negativer Sanktionen



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