Lange Zeit wurde in der Behindertenhilfe jedwede Form der Sexualität von Menschen mit Behinderung geleugnet, verdrängt und verboten. Erst als der Gedanke der Normalisierung in den 1980er und 1990er Jahren Einzug in die Behindertenhilfe hielt, kam es zu einer radikalen Neuorientierung in der herkömmlichen Behindertenhilfe, auch in Bezug auf das Thema Sexualität. Dieser Perspektivenwechsel war gekennzeichnet von folgender Erkenntnis: Menschen mit Behinderung unterscheiden sich in ihren Bedürfnissen keineswegs von Menschen ohne Behinderung. Sie differenzieren sich einzig und allein in den Möglichkeiten, ihre Bedürfnisse umzusetzen. Aus dieser Erkenntnis entwickelte sich der Leitgedanke des Normalisierungsprinzips – nämlich der Auftrag der Behindertenhilfe, das Leben von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen, wozu neben Arbeit und Schule beispielsweise auch die Sexualität zählt, hin zur Normalität zu fördern. Die Sexualität von Menschen mit Behinderung wird somit nicht länger als Problem angesehen, sondern als Aufgabe.
Diese Entwicklung erfuhr mit dem Inkrafttreten des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe – am 1. Juli 2001 eine Steigerung und fand schließlich eine rechtliche Grundlage: Programmatisches Hauptziel des SGB IX ist nicht die Angleichung der Lebensumstände von Menschen mit Behinderung an die derer ohne Behinderung, sondern die Förderung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Es soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, ihr Leben so gestalten zu können, wie sie es sich vorstellen, und nicht wie andere es für richtig halten.
Für den Lebensbereich der Sexualität bedeutet dies folgendes: Betroffene haben einen Anspruch darauf, ihre Sexualität selbstbestimmt leben zu können. Es ist nicht länger nur Aufgabe der Behindertenhilfe Wege zum Ausleben einer eigenen Sexualität zu ebnen, nein es ist die Pflicht der Behindertenhilfe, jedem Menschen mit Behinderung zu einer selbstbestimmten Sexualität zu verhelfen.
Doch worauf gründet dieser Anspruch auf sexuelle Selbstbestimmung? Und auf welche Weise kann die Förderung einer selbstbestimmten Sexualität erfolgen? Lässt sich aus dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch der konkrete Anspruch auf sexuelle Unterstützungshandlungen wie die Sexualassistenz ableiten? Und inwiefern trägt diese Assistenz tatsächlich zur Verwirklichung einer selbstbestimmten Sexualität bei? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die vorliegende Studienarbeit.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Sexualität und Selbstbestimmung
2.1 Begriffsbestimmung der Sexualität
2.2 Funktionen von Sexualität
2.3 Das Menschenrecht auf Sexualität
2.4 Selbstbestimmung: verfassungsrechtlicher Grundsatz und ethisches Grundprinzip
3 Sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung
3.1 Sexuelle Selbstbestimmung als Rechtsgut
3.2 Standards zur Verwirklichung sexueller Selbstbestimmung
4 Sexualassistenz - ein Konzept zur Verwirklichung sexueller Selbstbestimmung?
4.1 Modelle der Sexualassistenz
4.2 Die Bedeutung der Sexualassistenz für eine selbstbestimmte Sexualität - eine kritische Betrachtung
5 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Recht von Menschen mit Behinderung auf sexuelle Selbstbestimmung und analysiert in diesem Kontext das Konzept der Sexualassistenz als Mittel zur Unterstützung einer selbstbestimmten Sexualität unter ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten.
- Verhältnis von Sexualität und Selbstbestimmung bei Menschen mit Behinderung
- Rechtliche Grundlagen und Menschenrechtsaspekte sexueller Selbstbestimmung
- Hürden bei der Auslebung einer selbstbestimmten Sexualität
- Konzepte und Modelle der Sexualassistenz (aktiv und passiv)
- Kritische Analyse von Sexualassistenz hinsichtlich Fremdbestimmung und Missbrauchsschutz
Auszug aus dem Buch
4.1 Modelle der Sexualassistenz
Hinter dem Begriff Sexualassistenz verstecken sich Unterstützungshandlungen, welche Menschen mit Behinderung beanspruchen können, die ihre Sexualität selbstbestimmt leben wollen, dies aber ohne Unterstützung nicht können. Ziel der Sexualassistenz ist dabei stets die Hilfe zur Selbsthilfe. Es geht also darum, dass die Betroffenen dazu befähigt werden, ihre Bedürfnisse, soweit es ihnen möglich ist, selbstständig zu befriedigen (vgl. Albers, 2011, S. 34). Es werden zwei Formen der Sexualassistenz unterschieden: das aktive und das passive Modell.
Die passive Sexualassistenz verfolgt das Ziel, konkrete Rahmenbedingungen zur Verwirklichung einer selbstbestimmten Sexualität zu schaffen (vgl. Gebauer, 2014, S. 31). Darunter werden sexualpädagogische Angebote wie beispielsweise Fortbildungen verstanden, welche unter anderem der Aufklärung dienen, sowie Beratungsangebote, die zum Beispiel bei der Wahl eines geeigneten Verhütungsmittels helfen sollen (vgl. Albers, 2011, S. 34). Des Weiteren zählen die Beschaffung von Materialien und Hilfsmitteln wie beispielsweise pornografisches Filmmaterial, Vibratoren, Gleitmittel etc., sowie die Unterstützung bei der Verwendung der genannten Utensilien zur passiven Sexualassistenz (ebd., S. 35). Auch die Vermittlung zu Beratungsstellen und die Vermittlung von Prostituierten und Terminen bei speziellen Servicedienstleistern wird als Aufgabe der passiven Sexualassistenz angesehen, genauso wie die Reflexion der sexuellen Erfahrungen der Betroffenen (ebd., S. 35). Die passive Sexualassistenz dient dem konkreten Zweck, die Betroffenen einschätzen zu lassen, welche Dinge sie möchten (Arich, 2008, S. 117).
Im Gegensatz zur passiven, ist die aktive Sexualassistenz von der körperlichen Beteiligung des leistenden Assistenten geprägt (ebd., S.35). Zur aktiven Sexualassistenz zählen demnach alle Unterstützungsformen, in welche die Assistenten handelnd einbezogen sind (vgl. Gebauer, 2014, S. 31). Dies ist beispielsweise bei der manuellen Hilfe zur Selbstbefriedigung, beim praktischen Test von Hilfsmitteln sowie bei der Unterstützung von Paaren, welche miteinander Sex haben möchten, der Fall (ebd.). Die aktive Sexualassistenz ermöglicht es Menschen mit Behinderung, ihre sexuelle Gefühlswelt kennenzulernen (Arich, 2008, S. 117).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Arbeit thematisiert den historischen und fachlichen Wandel in der Behindertenhilfe hin zur Anerkennung sexueller Selbstbestimmung als grundlegender Teilhabeaspekt.
2 Sexualität und Selbstbestimmung: Es werden grundlegende Definitionen von Sexualität sowie deren Funktionen erläutert und das ethische Prinzip der Selbstbestimmung mit dem Menschenrecht auf Sexualität verknüpft.
3 Sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung: Dieses Kapitel arbeitet die rechtlichen Rahmenbedingungen auf und identifiziert Standards sowie spezifische Hürden, die der sexuellen Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung entgegenstehen.
4 Sexualassistenz - ein Konzept zur Verwirklichung sexueller Selbstbestimmung?: Die Arbeit stellt passive und aktive Modelle der Sexualassistenz vor und unterzieht diese einer kritischen Reflexion im Hinblick auf den Schutz vor Fremdbestimmung.
5 Fazit: Die Arbeit schließt mit der Erkenntnis, dass Sexualassistenz ein wesentliches Instrument zur Unterstützung einer selbstbestimmten Sexualität sein kann, sofern klare ethische Kriterien zum Schutz der Klienten gewahrt werden.
Schlüsselwörter
Sexualität, Selbstbestimmung, Menschen mit Behinderung, Sexualassistenz, Behindertenhilfe, sexuelle Rechte, Persönlichkeitsentwicklung, Teilhabe, sexuelle Identität, Fremdbestimmung, Hilfe zur Selbsthilfe, Schutz vor Missbrauch, Körpererfahrung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Studienarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem Wunsch von Menschen mit Behinderung nach einer selbstbestimmten Sexualität und den notwendigen Unterstützungsmöglichkeiten, insbesondere der Sexualassistenz.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf der Definition von Sexualität, dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung als Menschenrecht, den Hürden in der Behindertenhilfe sowie der differenzierten Betrachtung von aktiver und passiver Sexualassistenz.
Welches ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf eine selbstbestimmte Sexualität rechtlich und ethisch zu fundieren und zu prüfen, inwieweit Sexualassistenz diesen Anspruch einlösen kann.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, die theoretische Konzepte aus Sonderpädagogik, Ethik und Recht sowie internationale Konventionen zusammenführt, um die Thematik zu erörtern.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die Begriffe Sexualität und Selbstbestimmung geklärt, gefolgt von einer Analyse der Rechtsgrundlagen (wie BRK und SGB IX) und der Vorstellung von Qualitätsstandards zur Verwirklichung der sexuellen Selbstbestimmung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind neben der sexuellen Selbstbestimmung insbesondere die Konzepte der aktiven und passiven Sexualassistenz, der Schutz vor Fremdbestimmung sowie das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Wie unterscheidet die Arbeit zwischen aktiver und passiver Sexualassistenz?
Passive Assistenz umfasst Rahmenbedingungen wie Sexualaufklärung, Beratung und die Bereitstellung von Hilfsmitteln. Aktive Assistenz beinhaltet die direkte körperliche Einbeziehung des Assistenten, etwa bei der manuellen Hilfe zur Selbstbefriedigung.
Welche Kriterien sind laut Autorin beim Einsatz von Sexualassistenz besonders wichtig?
Wichtige Kriterien sind die Freiwilligkeit, der ausdrückliche Wunsch des Betroffenen, das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe sowie die strikte Trennung von pflegerischer und sexueller Assistenz zur Vermeidung von Machtmissbrauch.
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- Tamara Zapf (Author), 2016, Menschenwürde und Sexualität. Haben Menschen mit Behinderung ein Recht auf Sexualassistenz?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/349976