Exkulpationsstrategien nach 1945 und was sie über Bürokratie erzählen

Eine funktionalpragmatische Analyse exemplarischer Aussagen der Auschwitz-Täter vor dem Frankfurter Schwurgericht 1963 bis 1965


Thèse de Bachelor, 2015

69 Pages


Extrait


Inhalt

1 Einleitender Essay: Das „deutsche Volk" im Drogenschlaf

2 Sprache als Droge

3 Strategien der Exkulpation nach 1945
3.1 Verschiedene Ausflüchte
3.2 Über den Begriff der Schuld
3.3 Sprache und Willensbildung: Ein Exkurs
3.4 Zur Methodik

4 Die Exkulpationen und ihre Funktionalitäten im Verhör
4.1 Der „heilige" Befehl: Stefan Baretzki
4.2 Rechtlichkeit: Josef Klehr
4.3 Leugnung: Franz Lucas
4.4 Entfremdung: Wilhelm Boger
4.5 „Sind wir nicht auch Opfer?" - Die Relativierung
4.6 Fazit

5 Unwörter des Jahres - Die Droge Sprache und ihr Zusammenhang mit der Bürokratie

6 Literaturverzeichnis

7 Anhang
7.1 Fotografien
7.1.1 Der Prozess
7.1.2 Bilder der Angeklagten
7.1.3 Screenshots

„Ich habe keinem Menschen etwas zuleide getan."1

„Ich habe niemanden mißhandelt, es ist niemand durch mich zu Schaden gekommen."2 „Ich habe keinem Menschen was zuleide getan, und mehr kann ich nicht sagen."3 „Ich war zu allen höflich, freundlich und hilfsbereit."4

„[Ich] möchte nur noch betonen, dass ich keinem Menschen ein Leid zugefügt habe."5 „Durch mich ist niemand ums Leben gekommen."6

„Ich bestreite, jemals an der Tötung von Menschen unmittelbar beteiligt gewesen zu sein."7

„Ich persönlich habe niemanden, wie es hier geäußert wird, totgetrampelt [...] oder sowas dergleichen."8

„Ich habe nie in meinem Leben einen Menschen erschossen."9

„[Ich hatte] immer nur Streit mit dem Lagerführer wegen meiner Gutmütigkeit gegenüber den Häftlingen."10

„Die Angaben der tschechischen Zeugen sind unwahr, ich sage das mit allem Nachdruck."11

„[Ich habe versucht,] möglichst viele jüdische Häftlinge dem Leben zu erhalten."12

„Ich habe in Auschwitz keinem Menschen etwas zuleide getan."13

„Ich habe keinen totgeschlagen und keine Menschen ertränkt in Auschwitz."14

„Ich darf [...] wiederholen, dass in Auschwitz niemand durch mich ums Leben gekommen ist."15

„Kein einziger Mensch in Auschwitz ist durch mich zu Tode gekommen."16

1 Einleitender Essay: Das „deutsche Volk“ im Drogenschlaf

In knapp mehr als zwei Jahren wurden allein im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau rund 1,5 Millionen Menschen getötet - nach der ersten Schätzung des Lagerkommandanten Rudolf Höß, der 1947 nach Verurteilung hingerichtet worden war, waren es 3,5 Millionen.17 Vom 20. Mai 1940, als der erste Häftlingstransport eintraf, bis zur Befreiung des Lagers im Januar 1945 arbeiteten insgesamt etwa 7.000 SS-Aufseher im Lager.18 Allein in diesem Lagerkomplex kamen also, überschlägt man grob die Zahlen, pro Monat rund 27.000 Menschen zu Tode, also etwa 900 pro Tag. Berücksichtigt man, dass selten mehr als 3.000 bis 4.000 Aufseher gleichzeitig im Lager arbeiteten, wären das pro Aufseher pro Monat etwa 9 Morde, über mehrere Monate oder Jahre hinweg an jedem dritten Tag einer - rein durchschnittlich.

Die Frage nach dem ,Wie konnte das passieren' stellte sich wohl spätestens nach der Befreiung des Lagers vor 70 Jahren der größte Teil der Weltbevölkerung, und damit einhergehend die Frage danach, was die Zeit unter der Herrschaft des NS-Regimes mit den Opfern machte, was sie mit der Bevölkerung machte, und am Ende, wie die Täter zu Tätern wurden. Lange gab es zwei verbreitete Annahmen bezüglich der Motive der Täter, schreibt 2009 der Spiegel:19 das Bild der Bestie und das Bild des unmotivierten Büromenschen, das Hannah Arendt mit ihrem Werk Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen geprägt habe. Dass die Täter aber viel vielschichtiger gewesen seien, war zur Zeit des Erscheinens des Spiegel-Artikels das Ergebnis einiger Sozialpsychologen und Historiker, zwei Namen sind Richard Overy (Historiker an der Universität Exeter) und Harald Welzer (Sozialpsychologe).20

Die Psychologie ist wohl die Disziplin, die hinsichtlich einer Beantwortung dieser Fragen die meisten Möglichkeiten hat, sie geht dabei schließlich über die vielschichtige Analyse von Verhaltensweisen. Doch auch sprachwissenschaftlich kann die Frage untersucht werden. Die Aussagen der Täter bei den Nürnberger und Frankfurter Prozessen nämlich sind in ihrer Sprachlichkeit verräterisch und sagen über die individuelle Adaption der ab 1933 propagierten Werte vieles aus. Die Sprache als wichtigstes Medium zur Kommunikation hat sich in der ganzen Zeit von 1933 bis heute nicht oder nur kaum verändert, und wird daher - betrachtet als grundlegendes Transportmittel von Gedanken und Handlungen und in ihrer Macht zur Manipulation - dieser Arbeit als Untersuchungsgegenstand zur Besprechung dieser großen Frage zu Grunde gelegt.

Es ist nicht einfach, sich zum Schreiben oder Sprechen über Sprache des Mediums der Sprache bedienen zu müssen. Im Falle dieser Arbeit ist zudem die Objektsprache gleichzeitig die Metasprache - oder mindestens die Grenzverläufe zwischen den beiden Sprachen sind so fließend, dass sie nur schwer zu fassen sind. Zur Verdeutlichung grundlegender und einstimmender Gedankengänge werden in diesem Essay daher Bilder genutzt, die im Folgenden beschrieben und besprochen werden.

Bild 1: Die Droge

Eine Droge versetzt denjenigen, der sie nimmt, in einen Rauschzustand, einen Zustand, in dem das Selbst-Bewusstsein schwindet, sich das Handeln automatisiert und mechanisiert und im wahrsten Wortsinn unüberlegt wird. Das Handeln wird nicht mehr in letzter Konsequenz vom Kopf - vom Bewusstsein - gesteuert, sondern von dem, was die Droge auslöst: Ob es nun das Freudsche Über-Ich oder die Descartes'sche „Res cogitans" - oder das Bewusstsein, das denkende Selbst in anderer Bezeichnung - ist, das durch die Droge in einen Standby-Zustand versetzt wird, kommt dabei auf das gleiche hinaus. Die Wirkung der Droge hängt dabei von ihrer Eigenart ab, ob sie einschläfernd oder aufputschend wirkt, zur Resignation oder zum Kampf treibt - oder sich ganz anders im Körper bemerkbar macht.

In dieser Arbeit wird das Medium Sprache als Droge, genauer: als eine Art Sedativum - oder Arsen, wie Viktor Klemperer die Lingua Tertii Imperii (LTI - Sprache des Dritten Reiches)21 nennt -22, betrachtet. Zählt die Sprache im Sinne Hannah Arendts in ihrem eigentlichen Sinn zum „Handeln" (im Gegensatz zum „Herstellen" und „Arbeiten")23 -also der Enthüllung der Person24 durch die Formulierung persönlicher Gedanken dient, in der sich die Einzigartigkeit eines jeden Geborenen darstellt -, kann sie genauso - und das passierte unter Adolf Hitler - benutzt werden als Mittel zur Produktion oder Lenkung von Gedanken, zur Bewusstseinsmanipulierung und -beeinflussung, wie eine Droge.

Die während der Entstehung des Dritten Reiches dem ,Volk' verabreichte Droge war also funktionalisierte, in ihrem Prinzip totale und handelnde Sprache in Form von Befehlen, einer Verknappung der Sprache, der Diktierung eines bestimmten Wortschatzes und Vokabulars durch Änderung von „Wortwerte[n] und Worthäufigkeiten",25 und damit einhergehend das Verbot und die scheinbare Unmöglichmachung von Kritik. Das alles musste früher oder später wohl seine hypnotische und schließlich hypnotisierende Wirkung erreichen: die Programmierung des ,Volkes' war , geglückt'.

Bild 2: Programmierung

In der Informatik passiert Programmierung durch die Definition und Verknüpfung von Sätzen und Befehlen in einer Programmiersprache. Ein eingegebener Befehl löst auf der Grundlage eines auf festgelegten Sätzen basierenden Systems weitere Befehle aus, und das letzte Glied in der Kette sind die sich schließlich beispielsweise zu einem Buchstaben formenden Pixel, also in diesem Fall an- und ausgehende Lämpchen. Der Programmierer ist der Handelnde, die die Befehle weitergebenden und bearbeitenden Organe sind ausschließlich Ausführende. Das Ergebnis entspringt und entspricht am Ende der eigens definierten und eingerichteten Befehlsstruktur.

Diese Drogen-Verabreichung, die Umprogrammierung dieses wichtigen Mediums zur Kommunikation, war die Grundlage für die alles Folgende voraussetzende Programmierung des ,Volkes' - die Herstellung eines Herrschaftsprogramms mit Hilfe einer neuen Programmiersprache. Für jeden einzelnen in diesem ,Volk' galt es, zu funktionieren, Befehle weiterzugeben und auszuführen, als reines „Arbeiten" innerhalb des Programms. Wie es dann passieren konnte, dass manche dabei sogar mit Leidenschaft funktionierten - und ob diese damit wieder zu „Handelnden" werden -, soll in dieser Arbeit ebenfalls untersucht werden.

Nur die von einer bestimmten Droge noch nicht beeinflussten Personen (und Programme) stehen außerhalb eines Programms und haben das Zeug zu Hackern des Systems: Konsequent der Metapher folgend wurde also das Dritte Reich im Krieg von den es schließlich besiegenden - und zudem andere Sprachen sprechenden - Weltmächten gehackt.

Kamen anschließend mit den Haupttätern oder den Programmierern auch die Ausführenden vor ein (anders programmiertes) Gericht, sollten diese sich verständlicherweise wie ihre Befehlsempfänger für ihr Handeln verantworten - und das mit ihrer eigenen Person, ihrer persönlichen Sprache. Es wurden keine rhetorischen Fragen mehr gestellt oder auszuführende Befehle weitergegeben: im Prozess ging es um echte Fragen, die Antworten brauchen und verlangen.

Im Folgenden wird diese Arbeit einen Blick darauf werfen, wie die zumeist problemlos funktioniert habenden zu Bits und Bytes des Dritten-Reich-Programms gewordenen KZ-Offiziere, Ärzte, SS-Männer und Soldaten wieder zur Sprache zurückfinden - und damit im Arendtschen Sinne wieder zu „Jemanden"26 werden - oder es zumindest versuchen, weil es von ihnen verlangt wird. Gegenstand dieser Grundlagenforschung sind Protokolle des Auschwitz-Prozesses in Frankfurt aus dem Jahr 1965, bei dem unter anderem Stefan Baretzki, Wilhelm Boger, Franz Lucas und Josef Klehr verhört wurden. Untersucht werden die von ihnen gewählten Wege der Exkulpation, ihre Äußerungen im Hinblick auf das die Persönlichkeit enthüllende' Sprechen, und abschließend einige Gedanken zum Thema Bürokratie und ihrem Zusammenhang mit der Sprache diskutiert. Die untersuchten Probleme und Mechanismen werden im letzten Punkt anrissartig auf ihre Aktualität hin geprüft: Wie sehr Zahnrad sind wir heute, wie hoch dosiert ist die Droge Sprache im Moment, und was macht das Gesellschaftsprogramm 2015 aus?

2 Sprache als Droge

Im Menschen wird die Besonderheit, die er mit allem Seienden teilt, und die Verschiedenheit, die er mit allem Lebendigen teilt, zur Einzigartigkeit, und menschliche Pluralität ist eine Vielheit, die die paradoxe Eigenschaft hat, dass jedes ihrer Glieder in seiner Art einzigartig ist. Sprechen und Handeln sind die Tätigkeiten, in denen Einzigartigkeit sich darstellt. Sprechend und handelnd unterscheiden Menschen sich aktiv voneinander, anstatt lediglich verschieden zu sein; sie sind die Modi, in denen sich das Menschsein selbst offenbart. [...] Handelnd und sprechend offenbaren die Menschen jeweils, wer sie sind, zeigen aktiv die personale Einzigartigkeit ihres Wesens, treten gleichsam auf die Bühne der Welt.27

In ihrem Werk Vita activa 28 unterscheidet Hannah Arendt zwischen drei Modi des menschlichen Handelns: dem „Arbeiten" als eine Notwendigkeit, als ein Zwang zur Erhaltung der Spezies, dem „Herstellen" als Mittel zur Produktion von Gütern, die „gebraucht" werden, und dem eigenständigen „Handeln"29 als einen Neuanfang schaffend und damit im Gegensatz stehend zum „Arbeiten" und „Herstellen". Das Sprechen gehört dabei per se zum eigenständigen Handeln.

Damit setzt Arendt zunächst voraus, dass das Sprechen an sich, seine Verbalität und seine Nonverbalität30, eigenem Ansporn entspringt, und dass es als „Handeln" damit einen „Anfang"31 schafft. Dass Sprechen in all seinen Facetten aber auch einem „Arbeiten" oder „Herstellen" unter Umständen ähnlicher sein kann als einem eigenständigen „Handeln" , ist dem Medium genauso zu eigen. „Ohne diese Eigenschaft, über das Wer der Person Aufschluss zu geben, wird das Handeln [und Sprechen] zu einer Art Leistung wie andere gegenstandsgebundene Leistungen auch"32, schreibt Arendt. Sprechen muss also nicht die Äußerung der „Einzigartigkeit" eines menschlichen Wesens sein, sondern kann in umgekehrter Weise für andere Zwecke verwendet werden. Etwas Gesagtes oder Geschriebenes ist, und das zeigte spätestens die Zeit ab 1933, nicht einfach dadurch originell 33, dass es formuliert und geäußert ist. Sprache muss kein „Handeln" sein, kann also, wie Arendt es nennt, zum „bloßen Gerede"34 werden. Bei Arendt ist es dann Mittel zum Zweck, dem Feind zu schaden oder dient der Berauschung an der eigenen Propaganda, und läuft dem von ihr definierten eigentlichen Sinn von Sprechen zuwider.35 In diesem Falle ist die Sprache auf der einen Seite zwar, wie Arendt zeigt, ein Mittel zum Zweck, will dabei - und das sei ergänzt - unter Umständen aber nur sekundär Inhalt transportieren und primär handeln, nämlich manipulieren, was auch durch reine Sprachlichkeit, also ohne den Transport von Inhalt, passieren kann. Daher ist sie ein Mittel zu dem Zweck, der in der Zweckmäßigkeit handelnder Sprache selbst besteht: Sprache ist hier also das Mittel zum Handeln mit Sprache.

Joachim Knape geht auf ähnlicher Grundlage noch einen Schritt weiter, indem er sagt, das Sprechhandeln als jenes Handeln, in dem Sprache instrumentalisiert werde, sei „der eigentliche Ort der Gewalt".36 Für ihn ist die instrumentalisierte Sprache die Sprache als Zeichensystem, das Sprechhandeln dann die in einer konkreten Situation kombinierte Verbalität und Nonverbalität.37 So gibt es in der Theorie zwei Ebenen von Sprache: die der abstrakten Sprache als Zeichensystem und die der handelnden Sprache, die mit Hilfe des Zeichensystems Sprache kommuniziert. Dabei wird jedoch die Nonverbalität stets an die Verbalität, also den verbal vermittelten Inhalt, geknüpft, sprich: Ein Inhalt kann nonverbal unterstrichen, dementiert, lächerlich oder ähnliches gemacht werden. Der Inhalt ist dabei immer der Bezugspunkt der Nonverbalität im Handlungsakt selbst und der Bezugspunkt für sie im Akt der Analyse. Eine Trennung der beiden Faktoren scheint nicht möglich. Der Begriff der Nonverbalität soll in dieser Arbeit jedoch weiter gefasst werden, also nicht nur auf die unmittelbare Sprechsituation bezogen, sondern hinsichtlich der von einer Instanz innerhalb eines Programms oder während seiner Schreibung gelenkten Entwicklung von Sprache. Die Programmiersprache (auch in der Informatik) ist also keine klassische sich selbst vermittelnde Zeichensprache, denn sie verbalisiert keine formulierten Inhalte (sie kann völlig vom Inhalt abstrahiert sein), und genauso wenig ist sie deshalb ein Sprechhandeln, also ein verbal und nonverbal Inhalte übermittelndes Handeln. Sie ist rein nonverbal, ein Code.

Gemacht werden muss also die Differenzierung zwischen der abstrakten Zeichensprache, dem funktionalisierten (und auch im klassischen Sinn handelnden) Sprechen als Werkzeug zur Transportierung von formulierten Inhalten, und einer rein nonverbalen, codeartigen, von allen Inhalten losgelösten Programmiersprache, die allein durch ihr Auftreten als reines Handeln subtile und durch ihre Wirkung im Volk' von selbst entstehende Inhalte nach sich zieht.

Inhalte an sich manipulieren nicht, denn dafür kommt es immer auf den Kontext an und auf die Art ihrer Verbalisierung, am Ende auf Argumentation. Dass alleinige von Widersprüchlichkeit und Nicht-Logik bestimmte Inhalte eine ganze (im Optimalfall aus denkenden Individuen bestehende) Gesellschaft manipulieren können, liegt fern. Geht man jedoch den zunächst als solcher wirkenden Umweg über die Sprachlichkeit, die zunächst mit diesen Inhalten wenig zu tun zu haben scheint, und etabliert (durch Wiederholungen) einen Jargon (im Dritten Reich in großen Teilen dominiert durch Euphemismen) und eine Art des Sprechens (zum Beispiel in kurzen Sätzen und dabei überwiegend imperativ und assertiv), kann das das Glauben von Inhalten voraussetzende Fundament - wird die Sprache geschickt angewendet - von allein entstehen. Dieses Fundament ist der zunehmende Verlust von Bewusstsein in der Nutzung einer etablierten Sprache. Sprach ,man' beispielsweise ohne Hintergedanken von ,Rassen' in Bezug auf Menschen, war ,man', auch ohne es zu wollen, auf dem besten Weg, die Ideologie, den subtil transportierten (Anti-)Inhalt des Wortes ,Rasse' also, aufzunehmen. Was der Sprecher also mit der Nutzung des Wortes ,Rasse' in Bezug auf Menschen transportierte, musste kein eigener Gedanke gewesen sein - es war aber immer ideologietransportierend. Die Etablierung beispielsweise dieses Wortes war Programmierung, seine Einbürgerung passierte ohne die Bindung an seinen Inhalt - es wurde beispielsweise nicht argumentiert, warum dieses Wort vermehrt genutzt werden sollte, in welchen Zusammenhängen oder Situationen -, sondern einfach durch Wiederholung in verschiedenen Medien und Reden, und durch seine häufige und plakative Nutzung - also nonverbal, assertiv, Inhalte voraussetzend und nach sich ziehend, und nicht sie transportierend.

Es wurde mittels des Zeichensystems Sprache eine verbale Be-zeichnung vorgenommen, und ihre Etablierung passierte nonverbal.

Als rein nonverbale Programmiersprache also kann Sprache schleichend das Bewusstsein manipulieren - und eingesetzt werden wie eine Droge.

3 Strategien der Exkulpation nach 1945

Bei dem ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess, dem größten Strafprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte, hatten sich im Frankfurter Rathaus Römer 20 Angeklagte KZ-Aufseher, -Ärzte und -Kommandanten zu verantworten. Auf der Anklagebank saßen der Hauptangeklagte Robert Mulka und neben ihm Karl Höcker als Vertreter der Kommandantur des Lagers, Franz Hofmann, Oswald Kaduk und Stefan Baretzki von der „Schutzhaftlagerführung" und Angehörige der Politischen Abteilung des Lagers: Wilhelm Boger, Hans Stark, Klaus Dylewski, Petry Broad, Bruno Schlage und Johann Schobert. Weiterhin angeklagt und anwesend waren die KZ-Ärzte Franz Lucas, Voktor Capesius, Willi Frank und Willi Schatz, und weitere fünf Mitarbeiter des Krankenbaus von Auschwitz: Josef Klehr, Herbert Scherpe, Emil Hantl, Arthur Breitwieser und Emil Bednarek. Die Zahl der Angeklagten sei „willkürlich beschränkt" worden (es waren 22 Männer angeklagt, gegen zwei von ihnen wurde aus Krankheitsgründen die Anklage fallen gelassen), schreibt Langbein in seiner Dokumentation des Prozesses von 1965, mit der angeblichen Begründung, man könne den Prozess nicht „allzu umfangreich anlegen". Die Folge: Einige Abteilungen der Lagerleitung der SS waren auf der Anklagebank nicht vertreten, die Verantwortung für das Ressort hatte dann der ehemalige SS-„Sturmbannführer" Wilhelm Boger zu übernehmen.38

Im Oktober 2013 veröffentlichte das Fritz-Bauer-Institut im Internet neben den Protokollen auch einige Tondokumente der Prozesse. Hier wird mit den Protokollen der Aussagen und Schlussworte der Angeklagten gearbeitet, um ihre Exkulpationsstrategien herauszufiltern und im Anschluss hinsichtlich der Fragestellung zu analysieren.

3.1 Verschiedene Ausflüchte

Sie berichten viel über das Leben als Soldat im zweiten Weltkrieg, diese Exkulpationsversuche der Angeklagten und ihre Reaktionen auf Zeugenaussagen und Fragen der Richter, 20 Jahre nach ihren Verbrechen. Diese 20 Männer gehörten zu den insgesamt rund 7.000 SS-Aufsehern und Ärzten im Konzentrationslager Auschwitz und haben aktiv an der Ermordung von über einer Million Menschen mitgewirkt - doch keiner von ihnen (mit Hans Starks Aussage im Schlusswort als Ausnahme) will sich bis zur letzten Konsequenz die Schuld eingestehen, die er mit der Ausführung seiner damaligen Arbeit (denn es waren ja tatsächlich die legitimen Berufe der Angeklagten) auf sich geladen hat.

Glaubt man den Aussagen der Angeklagten, sind in Auschwitz höchstens mehrere Tausend Menschen ums Leben gekommen,39 niemand wurde gequält und niemandem wurde etwas zuleide getan.40 „Schuldig" fühlte sich nach 180 Verhandlungstagen tatsächlich nur Hans Stark - alle anderen versuchten während des Prozesses vor dem Gericht und vor sich selbst ihr Verhalten von vor 20 Jahren zu rechtfertigen. Dabei kristallisieren sich vor allem vier Exkulpationsstrategien heraus:

1. Die Berufung auf Befehlsnotstand: Die Verantwortung wird auf andere geschoben. Offensichtlich scheint den einzelnen Angeklagten eine Aussage angenehmer, die jegliche Persönlichkeit negiert („(+ich) bin mir [...] keiner persönlichen [...] Handlung bewußt, keiner persönlichen Schuld."41 ), als eine, die die Persönlichkeit belastet. Als exemplarische Beispiele werden die Aussagen und Schlussworte Stefan Baretzkis untersucht.
2. Getreu dem Motto „Keine Strafe ohne Gesetz" berufen sich einige Angeklagte auf die Rechtslage zur Zeit der Ausübung ihres Berufs. Hervorgehoben seien hier Aussagen des Angeklagten Josef Klehr.
3. Eine Strategie, die sich bei allen Angeklagten findet, ist die Leugnung bestimmter Taten und Entscheidungen, und wenn diese sich auch nur auf kleinste Details bezieht. Untersucht werden soll diese Strategie anhand der Aussagen des Arztes Franz Lucas.
Die Leugnung scheint erst dadurch möglich, dass eine Entfremdung stattfindet, begünstigt durch die Möglichkeit der Abschiebung von Verantwortung.
4. Besonders äußert sich diese Entfremdung bei Wilhelm Boger, der zwischenzeitlich im Verlauf des Prozesses von sich selbst in der dritten Person spricht („Der Boger"). Auffällig ist auch bei anderen die Differenzierung über das Wort „persönlich".

Wenn jedoch alles nichts zu helfen scheint, greifen einige Angeklagte zum Mittel der Relativierung ihrer Taten. Das äußert sich in Sätzen wie: „Sind wir nicht auch Opfer des Nationalsozialismus?"42, in Betonungen der eigenen eigentlichen Gutmütigkeit in Kombination mit einer Auflistung der eigenen Schicksalsschläge, und einer (Über-)Zeichnung der eigenen Menschlichkeit („mit Tränen in den Augen"43 etc.).

Dass viele Angeklagte am Ende voller Überzeugung den Satz „Ich fühle mich nicht schuldig"44 in verschiedenen Varianten vor dem Gericht äußern konnten, stellt die Frage nach einer allgemeinen Definition des Begriffes Schuld.

3.2 Über den Begriff der Schuld

Um ihre Rechtfertigung auch vor sich selbst überhaupt halten zu können, mussten die sich „nicht schuldig" fühlenden Angeklagten den vielseitigen Begriff Schuld in seiner Definition beschnitten haben. Zu dieser ein Auszug aus dem Brockhaus:

Schuld [ahd. schuld(a), zu sculan 'schuldig sein', 'sollen', 'müssen'] 1) Philosophie und Religion: etwas, das man tun soll, eine Schuldigkeit, im Alltagsverständnis Verpflichtung zu einer (Geld-) Leistung [...]; S. haben: 'Urheber von etwas Verderblichem sein', Verantwortung für die Verletzung eines rechtl., sittl. oder religiösen Gesetzes oder Gebotes (Schuldigwerden; lat. culpa); auch unrechte Tat. - Beim S.-Begriff im Sinne des Schuldigwerdens handelt es sich um eine Kategorie der Selbst- und Fremdbewertung menschl. Handelns, wobei das Verschulden - im Sinne einer fahrlässigen oder vorsätzl. Unterlassung, Tat oder eines Vorsatzes dazu und deren Folgen - immer ein benachteiligendes oder schädigendes Verhalten gegen Menschen bezeichnet. Beurteilungsinstanzen der S. sind das eigene Gewissen, vor dem das Individuum sich als schuldig erfährt (S.-Erfahrung, S.-Bewusstsein, S.-Gefühl), Gott, die anderen Menschen, Beurteilungskriterien auch die in einer Gruppe oder Gesellschaft geltenden Normen, im jurist. Sinne das geltende Recht. Mit der Anerkenntnis einer S. ist der Gedanke der möglichen Tilgung der S. durch Wiedergutmachung, Sühnung (Strafe), Reue, auch durch ein Verzeihen vonseiten des Betroffenen verbunden. [...]

Im eth. Sinne setzt Schuldigwerden die Freiheit, Verantwortlichkeit und Moralität des Menschen voraus. d. h. die Möglichkeit, zw. Alternativen zu wählen, sich der eigenen Entscheidungen unter Berücksichtigung ihrer mögl. Tragweite bewusst zu sein, wie auch ein Bewusstsein sittlicher Werte als von der Willkür des Einzelnen unabhängige und moralisch verbindl. Gründe für das Handeln. Für die Zurechenbarkeit moral. S. spielen demnach die Größe des Unrechts, die subjektive Einsicht in den Unwertcharakter und der Grad der dabei gegebenen Willensfreiheit des Handelnden eine Rolle. So kann etwa unter Zwang, aus Bedrohung oder Notwehr begangenes Unrecht nicht im eigentl. Sinne als moral. S. angesehen werden. Mangelndes Unrechtsbewusstsein oder die Berufung auf einen blinden Befehlsgehorsam reichen andererseits aber nicht aus, um den Einzelnen von moral. S. freizusprechen. [...]

Die Tiefenpsychologie des 20. Jh. begegnet der Wirklichkeit menschl. S. v. a. in der Form neurot. S.-Gefühle, die von der Psychoanalyse (S. Freud) als Ausdruck eines psych. Konfliktes zw. den unbewussten Triebwünschen des Es und den moral. Forderungen des Über-Ich (den internalisierten gesellschaftl. Normen) gedeutet werden. [...]

2) Strafrecht: die Vorwerfbarkeit der Willensbildung des Täters. Sie setzt voraus, dass der Täter statt des rechtswidrigen einen normgemäßen Handlungswillen hätte bilden können; S. liegt vor bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. [...] Das Vorliegen von S. ist die Voraussetzung jeder Bestrafung.45

Auffällig an dieser allgemeinen Definition von Schuld ist, dass der Begriff von Schuldigkeit sich nach ihr mit Ausnahme weniger konkreter Anhaltspunkte stets auf geltende Norm und geltendes Recht stützt. Konkret benannt werden nur das „benachteiligende, schädliche Verhalten gegenüber Menschen" und die Möglichkeit, alternative Handlungswege wählen zu können. Alle anderen aufgeführten Aspekte sind dehnbar: geltendes Recht, gesellschaftliche Norm, das persönliche Gewissen, Moralität. Es wird dafür davon ausgegangen, dass Norm und Moral in ihrem Ursprung immer etwas Absolutes haben. Ähnlich denkt auch Henry David Thoreau, wenn er in seinem Essay Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat 46 schreibt: „Ich finde, wir sollten erst Menschen sein und dann Untertanen."47 Das Absolute in der Moral- und Norm­Annahme ist sowohl hier als auch in der angeführten Schuld-Definition der Begriff der Menschlichkeit, die auch ohne Gesetze und Gebote gelten und sie im besten Fall beeinflussen soll.

Gesetze und Gebote sind - laut Hannah Arendt - dazu da, dem „Handeln" (scheinbar) seine Unberechenbarkeit zu nehmen, also seine „Maßlosigkeit" zu mindern.48 Oft sind sie zudem - betrachtet man beispielsweise mit den biblischen Zehn Geboten einige der ältesten Gesetze der Welt - die Formulierung eines idealen Verhaltens im Sinne des unausgesprochenen Begriffs von Menschlichkeit innerhalb einer Gesellschaft. Dieser Begriff von Menschlichkeit wird jedoch geformt, schließt man sich beispielsweise der Theorie der Soziologen Emile Durkheim oder Georg Rückriem an: Ihrem Verständnis von Sozialisation zufolge ist der in die Welt geborene Mensch, was seine sozialen Fähigkeiten angeht, eine „unbeschriebene Tafel" („Tabula rasa"). Die Entwicklung zum sozialen Wesen erfolge nur durch Erziehung und Sozialisation. Letztere wird betrachtet als lebenslanger Prozess, zu dem auch die Übertragung von Normen gehöre.49 Ebenso gehört auch zur Sozialisation der Erwerb von Sprache.

Generell geht die Sozialisationstheorie davon aus, dass der Mensch Produkt seiner Sozialisationserfahrungen und damit der gesellschaftlichen Verhältnisse sei, in denen er sie macht. Trotzdem schreiben Soziologen sozialisierten Personen nicht die Verantwortlichkeit für deren Handeln ab: Um diese weiterhin aufrecht zu erhalten, finden sie Unterscheidungen wie „personale" und „soziale Identität",50 „phantom normalcy"51 und „phantom uniqueness"52, „role taking" und „role making",53 und andere. Der Mensch ist dabei nach wie vor Produkt seiner Sozialisation, ist sich dessen jedoch bewusst und in der Lage, das Gelernte kritisch zu hinterfragen und es zu gewichten, mit ihm umzugehen. Normen werden dabei jedoch immer von der Gesellschaft geprägt - und können auch von der Politik geprägt werden.

Was laut Hannah Arendt das Dritte Reich so viel schrecklicher machte, als alles andere Vergleichbare, war die dort geschaffene Veränderung der Werte (was der damalige Propagandaminister Joseph Goebbels als „Umwertung der Werte" propagierte, ist bekanntlich ein missbrauchtes Zitat des Philosophen Friedrich Nietzsche)54. Dass Mord nicht mehr verwerflich war, genauso wenig wie die Unterdrückung von Menschen, sei die Folge dieser Werte­Veränderung gewesen, schreibt Arendt:

„[Es ist] gerechtfertigt zu behaupten, daß das Nazi-Regime moralisch, nicht gesellschaftlich, extremer gewesen ist als das Stalin-Regime in seiner schlimmsten Gestalt. Das Nazi-Regime hat in der Tat einen neuen Wertekanon angekündigt und ein ihm entsprechendes Rechtssystem eingeführt."55

Das Handeln der 1965 angeklagten 20 Männer war zu seiner Zeit also legitim, galt sowohl rechtlich als nicht verwerflich als auch als normgemäß. Dass manche SS-Männer und andere berufliche Vollstrecker und Henker des NS-Regimes trotzdem oft einen Widerwillen beim Morden verspürt haben wollen, wovon der Film Das radikal Böse des Autoren und Regisseurs Stefan Ruzowitzky56 erzählt, spricht jedoch wieder für eine absolute und von allen geltenden Rechte und Normen unabhängige Moral der Menschlichkeit. Auch das Verhalten der offiziellen Gegner des Regimes, einer Sophie Scholl beispielweise oder eines Janusz Korczak („Ich wünsche keinem Menschen etwas Böses. Ich kann das nicht. Ich weiß nicht, wie man das macht."57 ), erzählt davon. Wohl auch aufgrund dieser Annahme entschieden sich die Gerichte für das Nicht-Akzeptieren des Berufens auf blinden Gehorsam oder mangelndes Unrechtsbewusstsein als Entschuldigung.

Die strafrechtliche Definition von Schuld gründet sich - und da ist sie der Sozialisationstheorie sehr nahe - auf die Willensbildung des Angeklagten. Der vermeintliche Täter hätte schließlich auch eine „normgemäße" Entscheidung zu handeln treffen können. „Normgemäß" scheint hierbei nicht das passende Wort - wohl müsste es ,moralisch' im Sinne von ,menschlich' heißen. Denn die propagierte Norm war ab 1933 nicht mehr deckungsgleich mit diesem absoluten Begriff von Moral.

Angeklagt waren die 20 Männer vor dem Gericht in Frankfurt wegen Mordes, gemeinschaftlichen Mordes und der gemeinschaftlichen Beihilfe zum Mord. Die Hauptkriegsverbrecher dagegen waren in den Nürnberger Prozessen unter anderem in den Punkten „Verbrechen gegen die Menschlichkeit" und „Verbrechen gegen den Frieden" angeklagt. Der Anklagepunkt „Verbrechen gegen die Menschlichkeit" war dabei das erste Mal als Tatbestand vertraglich festgelegt. Die erste Definition dieses Punktes findet sich in der Londoner Charta von 1945:

„Crimes against humanity: namely, murder, extermination, enslavement, deportation, and other inhumane acts committed against any civilian population, before or during the war; or persecutions on political, racial or religious grounds in execution of or in connection with any crime within the jurisdiction of the Tribunal, whether or not in violation of the domestic law of the country where perpetrated."58

Hannah Arendt hielt die deutsche Übersetzung des Begriffs „Crimes against humanity" mit dem Wort „Verbrechen gegen die Menschlichkeit" (möglich wäre auch die Übersetzung „Verbrechen gegen die Menschheit", für die sich neben ihr auch ihr Lehrer Karl Jaspers aussprachen) für einen Euphemismus. In Eichmann in Jerusalem schreibt Arendt:

„Das den Nürnberger Prozessen zugrunde liegende Londoner Statut hat [...] die ,Verbrechen gegen die Menschheit' als ,unmenschliche Handlungen' definiert, woraus dann in der deutschen Übersetzung die bekannten ,Verbrechen gegen die Menschlichkeit' geworden sind; als hätten es die Nazis lediglich an ,Menschlichkeit' fehlen lassen, als sie Millionen in die Gaskammern schickten, wahrhaftig das Understatement des Jahrhunderts."59

Woran es die letztendlich ausführenden selektierenden, den Gewehrzug betätigenden, die Eingesperrten misshandelnden oder die das Zyklon B in die Gaskammern gebenden Auschwitz­Aufseher und Ärzte fehlen ließen, war jedoch zum größten Teil Menschlichkeit im Sinne des angeführten Thoreau-Zitates - diese hatten schließlich oft unmittelbarer mit den Opfern zu tun, als es ein Adolf Eichmann hatte (obwohl dieser auch Konzentrationslager besuchte und dort selektierte, da jedoch aus eigenem Ansporn)60. Gerade an ihren Fällen lässt sich dahingehend über das Phänomen der Willensbildung - und ihrer Beeinflussung durch Sprache - diskutieren, über das leidenschaftliche Funktionieren beim Erfinden von Foltermethoden und makabren Leichenausstellungen, und über ihre tatsächliche Freiheit, sich auch anders entscheiden zu können, schließlich über die tatsächliche Schuldigkeit in allen Sinnen: religiös, philosophisch, ethisch und am Ende rechtlich.

3.3 Sprache und Willensbildung: Ein Exkurs

Wird hier die Mühe unternommen, das Phänomen Wille und seine Entstehung und Bildung zu untersuchen, dann aufgrund der Annahme, dass menschliches Handeln von einem Wollen angetrieben wird, welcher Natur dieses Wollen auch sein mag - bewusst oder unbewusst. Diese Arbeit betrachtet auch dem Individuum unter Umständen unbewusste nervliche Befehle des Gehirns, die beispielsweise zum Heben einer Hand oder dem Gang zur Toilette führen, als Folgen eines Wollens, und sei es nur das irrationale Wollen des Körpers, eine reflexartige Reaktion, ein Affekt oder eine Begierde. Will ein Mensch jedoch bewusst und kann die Absichten und Ziele seines Wollens rational erklären, und ist der Ursprung des Wollens nicht allein auf die Befriedigung körperlicher Bedürfnisse zu beschränken, kann davon ausgegangen werden, dass dieses Wollen der Vernunft des Wollenden entspringt - also als Teil des Willens bezeichnet werden kann, als geistige Tätigkeit. Natürlich ist in keinem der Fälle sicher zu klären, was genau in dem wollenden Menschen will - ähnlich des Ergebnisses der sprachlichen Analyse des berühmten Descartes'schen Satzes „Cogito ergo sum" nach Rudolf Carnap: „Aus ,ich denke' folgt nicht, ,ich bin', sondern ,es gibt etwas Denkendes'."61 Und ob dieses „Denkende" „ich" bin oder nicht ist die sich logisch anschließende Frage.

In dieser Arbeit wird jedoch grundlegend davon ausgegangen, dass Wilhelm Boger, Oskar Kaduk etc. zwar eventuell unter einer Art Droge standen, sich doch aber für jeden ihrer Handlungsschritte bewusst entschieden haben und sich der Folgen ihres Handelns ebenfalls bewusst waren. Sie haben bewusst gewollt was sie taten. Entscheidet sich also ein KZ-Arzt dazu, den Befehl für das Wegstoßen des Hockers unter den Füßen eines mit dem Hals in einer Schlinge hängenden Menschen zu geben, so geschieht das auf der Grundlage eines zuvor gebildeten rationalen Willens. Das muss nicht der fanatische Wille zu töten sein, es kann auch der Wille sein, die eigene Familie zu schützen, sich zu profilieren - egal wie, den Job gut zu machen, oder alles dafür zu tun, nicht selbst irgendwann auf dem Hocker zu stehen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Die Entscheidung für das Töten an sich (auch zur Erfüllung höherer Zwecke, als Arbeit oder ähnlichem) und die Entscheidung für das Töten als Vermeidung eventuellen eigenen Unheils (hiermit ist der Einzelne gemeint, kein Kollektiv - letzteres würde ob seiner Abstraktheit wieder unter die erste Kategorie fallen). Beides ist jedoch eine Entscheidung für das Töten und nicht dagegen und eine Entscheidung, die - vor den Hintergründen allgemeiner Ethiken - gerechtfertigt werden will.

Nicht nur diese, sondern auch keine andere (vernünftige) Entscheidung wird ohne Rechtfertigung getroffen, denn sie ist Resultat rationaler Denkvorgänge. Folglich ist auch kein Wille (im Sinne der hier getroffenen Definition), der ja auf solchen Entscheidungen beruht, nicht zu rechtfertigen. Die Vorgänge, die zur Rechtfertigung des Willens führen, sind Denkvorgänge, die an Sprache gebunden sind. Das Denken also rechtfertigt Entscheidungen (die dadurch rational sind), die den Willen bilden. Zunächst scheint es, als bewegte sich diese Argumentation mehr und mehr in das Innere des Individuums - doch ist mit dem Erreichen des Gegenstandes Denken wieder die Tür nach außen geöffnet: Denn dass das Denken von außerhalb beeinflussbar ist, bewies die NS- Herrschaft. Benjamin Lee Whorf schreibt in seinem Werk Sprache - Denken - Wirklichkeit 62 über das abstrakte allgemeine Denken, es sei geformt und angeleitet durch die Sprache, „das linguistische System (mit anderen Worten, die Grammatik)": sie sei „Schema und Anleitung für die geistige Aktivität des Individuums", sei Anleitung „für die Analyse seiner Eindrücke und für die Synthese dessen, was ihm an Vorstellung zur Verfügung steht."63 Das Denken werde „durch unerbittliche Strukturgesetze beherrscht", die dem Denkenden oft nicht bewusst seien, und die Schemata dieser Strukturgesetze seien dabei die „unbemerkten komplizierten Systematisierungen in [der] eigenen Sprache"64 - Whorf bezieht sich hierbei überwiegend auf Vorstellungen von Räumlichkeit und Zeitlichkeit, und verdeutlicht das anhand mehrerer struktureller Vergleiche mit der schoschonischen Sprache Hopi des nordamerikanischen Stamms der Puebloindianer in Arizona.65

Doch auch konkreter habe die Sprache Einfluss auf das Denken, so etwa in den Naturwissenschaften:

„Ich sagte: neue[n] Weisen des Auffassens und des Denkens über Tatsachen [verdankt die Naturwissenschaft revolutionäre Veränderungen]. Noch treffender könnte man sagen: neue[n] Weisen des Redens über Tatsachen. Es ist der Gebrauch der Sprache mit Bezug auf gegebene Phänomene, der für den wissenschaftlichen Fortschritt eine zentrale Rolle spielt."66

Wird also über „gegebene Phänomene", angestoßen von einem Einzelnen oder einer Gruppe, allgemein anders geredet als zuvor, wird auch potenziell anders über diese Phänomene gedacht. Dass ein neues Sprechen dabei ebenfalls Resultat von Denkvorgängen ist, steht außer Frage. In Whorfs Beispiel der Naturwissenschaften eröffnet das neue Sprechen neue Perspektiven des Denkens. Mit Bezug auf den Nationalsozialismus, in dem vermehrt neu gesprochen wurde (Gorge Orwell gelingt mit der Schaffung des Phänomens der „Neusprache" in seinem Roman 1984 67 ein gekonnter Vergleich), wären neutralere Ausdrücke für die Worte „neu" und „Perspektiven" vonnöten - zumal die Sprache im Nationalsozialismus das Denken wohl eher eingeschränkt hat.

Wird also über eine Sache anders gesprochen, wird auch von den die Sprache Sprechenden potenziell anders darüber gedacht - davon ausgenommen werden können hier nur Personen, die die Sprache nicht sprechen, die neue Sprache reflektieren, oder derjenige oder die Gruppe, der oder die die Sprache in ihre neuen Bahnen gelenkt hat, in ihrer Gesamtheit also Personen, die eine Distanz zu der neuen gesprochenen Sprache pflegen.

Fügen wir dem anonymen „Wird"-Kollektiv nun eine einzelne Person hinzu, kann in Bezug auf dieses Individuum vermutet werden, dass es ebenso beginnt, anders über besagte Sache zu denken - was nicht immer im Sinne der neuen Sprechart sein muss. Denkt das Individuum anders, trifft es seine Entscheidungen bezüglich der genannten Sache unter anderen Voraussetzungen, rechtfertigt sie anders, bildet seinen Willen also anders. Folglich: Sprache formt das Denken und somit die Willensbildung.

Schier allmächtig scheint also eine Sprache, die Sprache formt: die Denken, Willen und Handeln lenkt, eine Sprache, die aus Individuen ein „Volk" macht, eine Sprache, die programmiert.

3.4 Zur Methodik

Die den Untersuchungen dieser Arbeit zugrunde liegenden Protokolle des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses von 1963 bis 1965 stehen seit Oktober 2013 der Öffentlichkeit zur Verfügung, jedoch nicht in Gänze. Ausgewählte Teile des Gesamtprotokolls stehen auf der Homepage des Fritz-Bauer-Instituts online, ebenfalls ausgesuchte Tonaufnahmen sind dort zu finden.68 Die hier untersuchten Aussagen der Angeklagten sind ausschließlich die öffentlich zugänglichen.

Entsprechend der dieser Arbeit zugrunde liegenden Hypothese „Sprache als Droge" werden die Protokolle hinsichtlich der Aussagen der Angeklagten im folgenden Teil unter funktionalpragmatischen Aspekten analysiert. Der Verständlichkeit der folgenden Analysen halber werden im Folgenden die Werkzeuge der funktionalpragmatischen Kommunikationsanalyse nach Ehlich und Rehbein vorgestellt.

In der funktionalen Pragmatik wird Sprache nicht gesondert als Zeichensystem betrachtet sondern als Mittel zur Kommunikation. Der enge Zusammenhang von Arbeit, Interaktion und Kommunikation (unter systematischer Hervorhebung der Kommunikation) ist der Fokus, unter dem die Funktionalpragmatik Sprache analysiert - und Sprache ist hierbei nicht reines Zeichensystem, sondern kommunikative Handlung. Eine solche kommunikative Handlung ist dabei - ihr kommunikativer Zweck wird anhand sprachlicher Muster untersucht - „Abbildung[...] gesellschaftlicher Verhältnisse"69. Sprache als Handlung gibt also immer Auskunft über „allgemeine Handlungsstrukturen" innerhalb einer Gesellschaft, vor allem aber innerhalb von Institutionen, die als „gesellschaftliche Apparate [gesellschaftliche Zwecke prozessieren]"70: sie bestimmen „die Konkretheit des gesellschaftlichen Handelns, d.h. des Handelns der gesellschaftlichen Interaktanten":

„Die Analyse sprachlichen Handelns in der Gesellschaft, die die Vermittlung von Sprache und Gesellschaft zu rekonstruieren trachtet, konkretisiert sich also weiterhin als Analyse von Kommunikation in Institutionen."71

Der Gesellschaftsapparat des Dritten Reiches, insbesondere aber die hierarchischen Ordnungen in der SS oder die gesamte bürokratische Organisation der Massenvernichtung, sind solche Institutionen.

Das in der funktionalen Pragmatik zentrierte sprachliche Handeln geschieht auf drei hierarchischen Ebenen: der Ebene der Prozeduren (kleinste Handlungseinheiten ohne eigene Illokution, also ohne eigenen Zweck), der Sprechhandlungen (bestehend aus mehreren Prozeduren) und schließlich der Diskurse (Sprechsituation).

Sprachliches Handeln bewegt sich dabei auf fünf Feldern, von denen jedes eine eigene Funktion hat: die Aufmerksamkeit des Hörers lenkt der Sprecher durch das Zeigfeld oder die Deixis (deiktische Prozedur), und das Symbolfeld oder die bezeichnende Prozedur ruft durch nennenden Verweis auf ein Symbol (das kann ein Wort sein oder auch eine Wendung) beim Hörer entsprechendes Wissen hervor. Ein weiteres Feld ist das Lenkfeld, bezogen auf die expeditive Prozedur, dem vor allem „eine Gruppe von im wörtlichen Sinn ,kleinen', wenn auch keineswegs unwichtigen Ausdrücken" zugehört72: die der Interjektionen. Hinzu kommen noch das Operationsfeld (operative Prozedur), das die Verarbeitung und Prozessierung des sprachlichen Geschehens fördert, und das Malfeld (expressive Prozedur), für das „das Deutsche fast nur intonatorische Ausdrucksmittel [verwendet]".73

Die folgende Analyse wird sich hauptsächlich auf die hier vorgestellten funktionalpragmatischen Kategorien beziehen, doch auch andere mit einbeziehen, darunter die Sprechakttheorie John Searles.

4 Die Exkulpationen und ihre Funktionalitäten im Verhör

Die Untersuchung der sprachlichen Handlungen vor dem Frankfurter Gericht im Jahr 1965, insbesondere die der Angeklagten, ermöglicht das Verstehen der Vorgänge im Dritten Reich, denn sie ermöglicht die Betrachtung der damaligen Geschehnisse vor dem Hintergrund eines konkreten Referenzrahmens. Dieser konkrete Referenzrahmen ist ein „soziohistorische[r] Raum, den man in den meisten Hinsichten eingrenzen kann - auf die Herrschaftsdauer eines Regimes zum Beispiel", wie Sönke Neitzel und Harald Welzer in ihrem Werk Soldaten. Protokolle vom Kämpfen, Töten und Sterben 74 schreiben. Wie ihre Analyse wird sich auch die folgende vor dem Hintergrund der Vernehmungsprotokolle auf dem eben erklärten und dem von Neitzel und Welzer sogenannten „Referenzrahmen dritter Ordnung" bewegen können: letzterer sei „nochmals spezifischer: [Er] umfass[t] einen konkreten soziohistorischen Geschehenszusammenhang, in dem bestimmte Personen handeln, zum Beispiel also einen Krieg, in dem sie als Soldaten kämpfen."75 Neitzel und Welzer stützen sich in ihren Analysen ebenfalls auf Aussagen einiger im zweiten Weltkrieg eingesetzter Soldaten und SS-Männer. Vergleichbar mit diesen Aussagen sind die Exkulpationsversuche der KZ-Aufseher vor dem Frankfurter Gericht, mit dem Unterschied, dass diese Aussagen nicht ausschließlich Darstellungen des Geschehenen sind, sondern Versuche, das damalige Verhalten irgendwie zu entschu/digen, das Verhalten also so darzustellen, dass es als ent-schuldbar betrachtet werden kann. Für Neitzel und Welzer ist die Schuld, die einen Einzelnen - beispielsweise Soldaten - treffen kann, von der Hierarchie der entsprechenden Institution abhängig, denn erstens könnten

„moralisch[e] [Fragen danach, wieso jemand im Krieg Menschen getötet hat oder sich an Kriegsverbrechen beteiligt hat] sinnvoll nur dann gestellt werden, wenn die Handlungsspielräume der Einzelnen greifbare Alternativen enthielten, die nicht gewählt wurden"76, und zweitens seien solche Handlungsspielräume „durch den Rang und die Funktion eindeutig festgelegt"77. Diese Auffassung ist jedoch dehnbar: denn sogar Adolf Eichmann beharrte darauf, nur seine Befehle ausgeführt zu haben.78 Hier stellt sich die Frage nach dem Bezug des Handlungsspielraums: wie groß war der Raum, in dem sich Handlungen bewegen konnten? War der Raum die eigene Abteilung im KZ? Vielleicht das ganze KZ an sich? Vielleicht die Stellung in der Organisation des Tötens von Menschen? Oder doch eher die Stellung in der gesamten Partei? Oder im gesamten Staatsapparat? Handlungsspielräume lassen sich auf unterschiedlichste Weisen definieren, und selbst Adolf Eichmann gelang es, seinen Handlungsraum so zu definieren, dass er in diesem selbst ein „kleines Rädchen"79 gewesen zu sein schien. Abhängig von der beabsichtigt dargestellten Position im damaligen NS-Geschehen zeigt sich auch die Kommunikation vor Gericht: Ein „kleines Rädchen", ein Zeuge oder ein Opfer wählt und artikuliert seine Worte anders als ein Befehlshaber oder KZ-Aufseher. Eine detaillierte Untersuchung prototypischer Artikulationsarten oder Wortwahlen würde den Rahmen dieser Arbeit überlasten, daher wird im Folgenden ausschließlich auf bemerkenswerte Unterschiede diesbezüglich und bezüglich anderer Auffälligkeiten gelegt.

4.1 Der „heilige“ Befehl: Stefan Baretzki

Stefan Baretzki,80 geboren 1919 in Czernowitz, Ukraine, Selbstmord 1988 in der Strafhaft in Bad Nauheim, gelernter Nadelrichter und Strumpfwirker, war von 1942 bis 1945 Blockführer im KZ Auschwitz und brachte es dort bis zum SS-Sturmmann (Rottenführer), wurde nach eigener Aussage in den drei Jahren seines Dienstes nicht befördert. Der Blockführer als Teil der Abteilung III („Schutzhaftlager") hatte als hierarchisch niedrigste Funktion die Leitung einer bestimmten Baracke („Block") in Auschwitz inne, sollte dort für Sauberkeit und Ordnung sorgen und teilte die Häftlinge zu Arbeitskommandos und einzelnen Arbeitsaufgaben ein. Er unterstand dem Rapportführer, dieser dem Kommandoführer und dieser dem Arbeitsdienstführer. Leitende Instanz der Abteilung III war der Schutzhaftlagerführer.81 Verurteilt wurde der 46 Jahre alte Stefan Baretzki für Mord in mindestens fünf Fällen und gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in elf Fällen an insgesamt mindestens 4.050 Menschen zu lebenslanger Haft und acht Jahren Zuchthaus.82

4.1 (1) „Da waren Jüdinnen gewesen, Schreiberinnen, Slowakei oder Tschechoslowakei, woher sie waren. Eine hieß Zilly. Sie hat immer gesagt: ,Blockführer, bringen Sie noch einmal ein Faß Wasser.' Sage ich: ,Kann ich nicht. Ich kann nur ein Faß Wasser bringen. Ich habe Befehl, nur ein Faß Wasser zu bringen.' ,Ah ja, wenn Sie wollen, können Sie noch eines bringen.' Sage ich: ,Es ist schwer. [...] Wenn ich Befehl habe, nur ein Faß Wasser zu bringen, kann ich keine zwei bringen.'"83

Stefan Baretzki schien von seinen Vorgesetzten - in diesem Fall Aufseherinnen im Lager „Mexiko" - wie eine Marionette bewegt worden zu sein. Solche Aussagen und andere wie: „Aber sonst nur Befehl: ein Faß Wasser. Das zweite Faß konnte ich gar nicht bringen"84 und „Ich habe nur die Befehle ausgeführt, die der Lagerführer mir gesagt hat"85 legen eine solche Schlussfolgerung nahe. Andererseits jedoch widerspricht er sich bezüglich des geltenden Befehlsnotstands auch, beispielsweise wenn er von den Zuständen des dem Lager „Mexiko" gegenüberliegenden Frauenlagers erzählt:

4.1 (2) „Am meisten wird das Essen ja umgeschmissen. [...] Die Leute, die fliegen ja darauf, und dann fliegt alles um, und dann tun sie vom Boden - und dann knien sie, kriechen alle darüber. [...] Wenn da einer helfen wollte, da konnte einer helfen.

Aber da hat keiner geholfen.“86

So detailliert wie Baretzki die Zustände nach der Essensausteilung in der Baracke schildert - „dann knien sie, kriechen alle darüber" -, scheint er in aller Seelenruhe zugeschaut zu haben, die Verwendung des Präsens in dieser Beschreibung ist Zeichen für das gegenwärtige Sich-Abspielen des Erinnerungsfilms. Das „Wenn da einer helfen wollte, da konnte einer helfen" bezieht er offensichtlich auf alle anderen - er verwendet das Indefinit „einer", universell, geschlechtslos, niemand konkretes benennend -, nur nicht auf sich selbst. Da er sich scheinbar überwiegend nicht als Individuum versteht, sondern als Blockführer - in folgender Aussage spricht er von sich in der dritten Person: „Der Blockführer erfährt ja niemals die Zahl (+derer), die verbrannt werden. Er erfährt nur die Zahl (+derer), die aufgenommen werden und ins Lager kommen. Die Zahl erfährt der Blockführer."87 -, wird die durch die Bezeichnung „einer" ausgeschlossene Gruppe nicht die seine sein, sondern die Gruppe aller nicht genauer definiert Höherrangigen. Neitzel und Welzer sprechen diesbezüglich vom sogenannten „Bystander"-Phänomen:

„Wenn mehrere Personen Zeugen eines Unfalls oder einer Schlägerei werden, hilft selten jemand. Denn keiner der Zuschauer weiß sicher, was in diesem Augenblick die richtige Reaktion wäre, weshalb sich alle wechselseitig aneinander zu orientieren versuchen - und da niemand zu reagieren scheint, bleiben alle stehen und schauen."88

An welchen Personen „Bystander" Baretzki sich orientiert zu haben scheint, kann nicht sicher gesagt werden, vermutlich waren es in diesem Fall eventuell nebenstehende SS-Leute und die Kommandantinnen des besagten Frauenlagers.

Baretzkis Redensart ist charakteristisch: er spricht so schnell, dass er sich mitunter verhaspelt und nuschelt, das Gesagte ist kaum oder nur schwer verständlich, hin und wieder lässt er ganze Worte aus.89 Im Gegensatz zu anderen Vernommenen, darunter sei als exemplarisches Beispiel der Angeklagte Emil Hantl genannt, scheint er sich in der Vernehmungssituation äußert unwohl zu fühlen, und scheint durch das schnelle Hasten durch seine Erinnerungen diese möglichst blass halten zu wollen. Wovor Baretzki jedoch nicht zurückschreckt ist das schwere Belasten anderer Angeklagter, und ein besonderes Auge scheint er dabei auf den Lagerarzt Franz Lucas geworfen zu haben, hier nur einige Beispiele:

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Widersprüchlich hierbei, bezüglich der ersten zwei Beschuldigungen, ist, dass Baretzki nicht genau gesehen haben will, wie Lucas selektiert hat, denn „ich konnte mich nicht hinstellen und zugucken"96, doch er nehme es „hundertprozentig" an.97 Auffällig sind die überwiegend assertiven Aussagen: „Genauso war er auch Lagerarzt in ,Mexiko'", „hat er sie alle ins Gas geschickt", „heute will er sich als Retter hinstellen" usw. Er nimmt also an - entsprechend der Definition John Searles in seiner Sprechakttheorie - die ausgedrückte Proposition entspreche der Wahrheit, er, Stefan Baretzki, lasse die Welt wissen, wie diese eine bestimmte Sache sich verhält. Verräterisch - denn auf diese Art und Weise verfällt er wieder in exakt die gleichen Strukturschemata zurück, die ihn zwischen 1942 und 1945 zum Ausüben der bekannten unmenschlichen Taten gebracht haben: Befehle, „die waren doch heilig"98, und was heilig ist, ist unanfechtbar. Was befohlen wird, wird ohne Wenn und Aber ausgeführt, und vor allem ohne durch den Befehlsempfänger vorher reflektiert zu werden. Baretzki spricht in diesen assertiven Aussagen von sich selbst entfremdet nicht als Stefan Baretzki - der aufgrund seines Daseins als Individuum mit individueller Ansicht und individuellem Wahrnehmungsapparat die Wahrheit gar nicht kennen kann -, sondern als ehemaliger Blockführer, der im Gegensatz zu den vernehmenden Richtern zur Geschehenszeit vor Ort gewesen ist, und - denn die anderen Angeklagten hören ja zu - als niederer Blockführer auch nur als Blockführer, nicht als Baretzki, sprechen kann. Spricht also ein personifizierter Blockführer, ist alles, was dieser Blockführer sagt, das, was aus Sicht aller Blockführer wahr ist. Er zieht sich aus der Verantwortung und gibt damit einen wichtigen und charakteristischen Einblick in die Denkweisen eines befehlsuntergeordneten SS-Sturmführers zur Zeit des Nazi-Regimes.

In seiner Rolle vor Gericht nun, 20 Jahre später, ist er wieder genau dieser Blockführer, da er als solcher vernommen wird, obwohl das Regime schon nicht mehr existiert. Richter und Staatsanwälte fordern von ihm den schwierigen Spagat zwischen seiner freien Persönlichkeit unabhängig von seinem damaligen Beruf und seiner befehlshörigen Persönlichkeit als Blockführer. Es stellt sich aber in Bezug auf die Verhandlung und in Bezug auf die Vergangenheit die Frage: Wie trennbar sind diese beiden Persönlichkeiten voneinander und welcher der beiden Persönlichkeiten kommt dann die Schuld zu?

Anhand folgender Zitate lässt sich annähernd differenzieren, welche beispielhaften Aussagen solche des freien' Baretzki und welche exemplarische des personifizierten Blockführers sind - und wo die Unterschiede liegen:

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Aussagen 4.1 (9) bis 4.1 (10) unterscheiden sich in ihrem Charakter signifikant von den Aussagen 4.1 (13) bis 4.1 (16): Erschütterung über „so ein Elend", Mitgefühl („Das kann man gar nicht beschreiben, wie die ausgesehen haben") oder die Identifikation mit den Häftlingen („Ich habe auch keinen Kalender gehabt.") waren einem Blockführer wohl unausgesprochen untersagt, da für die Ausübung seiner Arbeit hinderlich - Baretzki beschreibt, dass er den Lagerführer auf die Zustände hingewiesen habe, aber mit einem schroffen „Baretzki, lassen Sie das, Sie"108 oder dem Satz „Sie müssen endlich mal begreifen, dass es sich um Juden handelt"109 zurückgewiesen worden sei. Das einwandfreie Funktionieren ist in der bürokratischen Hierarchie des Nationalsozialismus augenscheinlich oberstes Gebot gewesen, Gedanken und Gefühle störten den reibungslosen Ablauf.

Vor Gericht spricht Baretzki in der Öffentlichkeit seine Erschütterung über die Geschehnisse aus und beschreibt sie auf eine Art, die auf Mitgefühl seinerseits schließen lässt: beispielsweise adressiert er seine Zuhörer durch Verwendung des deiktischen „Sie" in Aussage 4.1 (9), schließt sie in seine bildhafte Beschreibung der Situation mit ein und appelliert dadurch an deren Verständnis für seine Sicht der Geschehnisse. Gleichzeitig lenkt er damit den Fokus von sich als einzeln handelnder Person ab, spricht nicht von „ich", und platziert somit geschickt die Aussage, dass er nicht der einzige gewesen zu sein meint, der an den Baracken vorbeigegangen ist, ohne zu helfen. Die Aussage „Die [bekamen] fast gar nichts zu essen", in der die Bezeichnung eines handelnden Subjekts fehlt, zeigt seine Überzeugung von seiner eigenen Ohnmächtigkeit: eine anonyme andere Gruppe hatte die Zuständigkeit, den Häftlingen Essen zu bringen - er nicht. Gleiche Äußerung von fehlendem Zuständigkeitsbewusstsein ist Baretzkis Antwort auf die entsprechende Richter-Frage „Das haben die Herren doch selbst gesehen" (4.1 (13)).

An diesen Stellen prallen die beiden zuvor definierten Persönlichkeiten aufeinander: der mitleidende Mensch Baretzki und der funktionierende Blockführer Baretzki, beide jeweils nicht miteinander vereinbar. Als Mensch fällt es ihm auch nicht schwer, sich - zwar unter trivialer Fahne - mit den Häftlingen einer Gruppe zugehörig zu fühlen, nämlich Personen, die im Lager keinen Kalender zur Verfügung hatten: Baretzki verwendet in Aussage 4.1 (12) die inklusive Gradpartikel „auch", nachdem er zuvor am Beispiel eines anonymen typischen Häftlings die scheinbare Unmöglichkeit erläutert, sich an genaue Daten zu erinnern. Indem er damit eine einfache andere Kategorie für Personengruppen schafft (mit Kalender - ohne Kalender), wirkt die Trennung zwischen Häftlingen und Aufsehern, zwischen Kommandant und Blockführer plötzlich unsinnig. Mit dieser kurzen Aussage hält Baretzki, vielleicht unwissend, den Schlüssel für die Auflösung des gesamten NS-Regimes und seiner Ideologie kurz in der Hand - die Widersprüchlichkeit der Exkulpationen seiner Mitangeklagten vor Gericht und den Taten, deren er sie bezichtigt, hatte er immerhin vorher schon erkannt.110 Indem er jedoch wieder keine konkrete Personengruppe benennt, sondern davon spricht, dass „man gesagt" habe: „Laß sie durch den Schornstein gehen", wird jedoch seine zur Auschwitz-Zeit mangelnde Distanz zum Geschehenen deutlich. Widersprüchlich ist dann seine Verwendung der Personaldeixis „die" im folgenden Teil der Aussage, mit der er an im Hörer gegenwärtiges Wissen über eine bestimmte Personengruppe appelliert - eventuell ist das gar der Grund für ihn, den angefangenen Satz abzubrechen: Denn die im ersten Teil der Aussage grob umrissene Gruppe von Personen - nämlich „man" - schließt ihn ein, zumindest den Blockführer Baretzki. Der von diesem Dienst seit 20 Jahren befreite Mensch wünscht sich aber Distanz, verstrickt sich jedoch in einen Widerspruch, als er diese nur bedingt existierende Distanz sprachlich verdeutlichen will.

Ein weiteres Beispiel von mangelnder Distanz, auch im Nachhinein, zeigt sich in Aussage 4.1 (15). Dass an Befehlen des Lagerführers „nichts dran zu machen" gewesen sei, selbst wenn der Befehlsempfänger deren Falschheit erkannt haben will - „und wenn es zehnmal weiß war" -, gepaart mit der Wahl des mehrfach verwendeten Wortes „heilig", legt den Schluss nahe, dass Blockführer Baretzki schicksalhaft nicht in der Lage gewesen zu sein scheint, den Strukturen zu entrinnen. Die Abtönungspartikel „doch" ist in diesem Fall erwartungs- und wissensbezogen, als spreche Baretzki mit diesem Satz eine schon lange bekannte Wahrheit aus und erwartet gleichzeitig vom Hörer die Kenntnis und Anerkennung dieser Wahrheit. Dass der Mensch Baretzki, wie oben beschrieben, nicht in der Lage ist, eine Wahrheit als solche zu erkennen, lässt ihm nur die Möglichkeit des Glaubens der Wahrheit: Was der Lagerführer sagt, ist unumstößlich. Beziehungsweise: Ein Anzweifeln dessen, was der Lagerführer sagt, kann schlimme Folgen für ihn haben und kommt daher nicht infrage. Schlimme Folgen können angedrohte Hinrichtungen oder Folterungen sein - wie Josef Stark in seinem Schlusswort über Schulungsstunden der Soldaten berichtet -111, viel schlimmer wäre jedoch gewesen zu erkennen, dass das, was Blockführer Baretzki nach Erhalten eines Befehls imstande ist zu tun, eventuell „weiß" - also vor dem Hintergrund des in Kapitel 2.3 besprochenen Begriffs der Menschlichkeit falsch - sein kann. Baretzki konnte nur nach den Befehlen handeln, weil er daran glaubte, dass diese nicht nicht zu befolgen seien. Er erhob die Aussagen des Lagerführers zu einem Heiligtum, dessen Zuwiderhandlung ihm „unmöglich"112 sei. Tatsächlich erbetet er diese vermeintliche Heiligkeit vor Gericht förmlich, indem er immer wieder betont, wie „unmöglich" ihm das Nichtbefolgen eines Befehls gewesen sei.

Generell unterscheiden sich die Aussagen Baretzkis hinsichtlich zweier Aspekte: dem der Reflektion des Erlebten und dem der Befehlshörigkeit. Beginnt der Angeklagte, die Befehle, Redensarten, Situationen und Zustände zu reflektieren, kann er seine damalige Hörigkeit vor sich selbst nicht mehr rechtfertigen, außer durch die Erhebung des Befehls zu einem Heiligtum - was wiederum euphemisierende Wirkung hat.

Anders rechtfertigt der Angeklagte Josef Klehr sein Handeln in Auschwitz: anstatt das Handlungsmuster des Befehls zu einem Heiligtum zu erheben, bezieht er sich auf die Zustände des geltenden Rechts um 1940.

4.2 Rechtlichkeit: Josef Klehr

Der gelernte Tischler und Sohn eines Erziehers arbeitete ab 1921 neben seinem Beruf als Pförtner, Pfleger und Hilfswachtmeister im Zuchthaus von Wohlau, bevor er 1932, mit 28 Jahren, der Allgemeinen SS beitrat. Dort machte er Militärübungen und erhielt eine Ausbildung zum Sanitäter. Kurz vor Kriegsbeginn wurde er zur Waffen-SS eingezogen. Seinen Dienst in diesem Zusammenhang leistete er zunächst im Häftlingskrankenbau des Konzentrationslagers Buchenwald als Mitglied des Sanitätsdienstgrads (SDG), später im SS-Revier des Konzentrationslagers Dachau. Anfang 1941 kam er als 37-Jähriger im Rang eines SS- Unterscharführers nach Auschwitz und war dort gleichfalls SDG im Häftlingsrevier, zudem war er vorübergehend im Nebenlager Gleiwitz tätig und überwachte bei der Evakuierung von Auschwitz einen Häftlingstransport ins Konzentrationslager Groß-Rosen.

Zur Aufgabe des SDG gehörten unter anderem die Selektion von Häftlingen und die Gabe des Zyklon B in die Gaskammern. „1943 wurde Klehr Leiter des Desinfektionskommandos von Auschwitz, dessen Aufgabe neben der ,Entwesung' von Unterkünften und Kleidungsstücken auch die Ermordung von Menschen war", schreiben die Autoren der Internetseite des Fritz-Bauer- Instituts.113 1965 verurteilte ihn das Frankfurter Gericht für Mord in 475 Fällen und der gemeinschaftlichen Beihilfe zum Mord in sechs Fällen an mindestens 2.730 Menschen zu lebenslanger Haft und 15 Jahren Zuchthaus. Klehr meldete sich nach der Urteilsverlesung sofort zu Wort und verkündete, dass er seine Strafe nicht annehme.114

Da im öffentlich zugänglichen Material der Frankfurter Prozesse nur wenige Aussagen Klehrs enthalten sind, wird sich in der folgenden Analyse hauptsächlich auf sein Schlusswort bezogen. Außerdem werden Hermann Langbeins Aufzeichnungen des Auschwitz-Prozesses115 und spätere Aussagen Klehrs herangezogen, die in Ebbo Demants Werk „Auschwitz - direkt von der Rampe weg" protokolliert sind.116

4.2 (1) „Ich wußte nichts, was dort vorging, bevor ich das alles mit eigenen Augen sah.

Wenn mir die Anklage jetzt Mordlust, niedrige Gesinnung und Kenntnis der Rechtswidrigkeit vorwirft, dann muss ich sagen, daß das nicht richtig ist. [...] was sollte [...] ich als einfacher Mensch die Rechtswidrigkeit der Dinge erkennen, die vom höchsten deutschen Gesetzgeber befohlen waren?"117

Dieser Bezug auf das zur Zeit des NS-Regimes herrschende Recht, beziehungsweise das dato propagierte „gesunde Rechtsempfinden"118, lässt einen erneuten Bezug zum in Kapitel 3.2 zitierten Brockhaus-Artikel zu, in dem es heißt:

„Beurteilungsinstanzen der S. sind das eigene Gewissen, vor dem das Individuum sich als schuldig erfährt [...], Gott, die anderen Menschen, Beurteilungskriterien auch die in einer Gruppe oder Gesellschaft geltenden Normen, im jurist. Sinne das geltende Recht", beziehungsweise: Schuld setze im strafrechtlichen Sinne „die Vorwerfbarkeit der Willensbildung des Täters" voraus, nämlich, dass dieser „statt des rechtswidrigen einen normgemäßen Handlungswillen hätte bilden können".119

In Klehrs Fall war der Handlungswille nicht rechtswidrig und gleichzeitig in gewisser Weise normgemäß - was man genauer definieren sollte:

Der lateinische Begriff „norma", von dem das deutsche Wort „Norm" abgeleitet ist, bedeutet nicht etwa „der Allgemeinheit gemäß" oder ähnliches, sondern schlicht „Richtschnur", „Maßstab" oder „Regel".120 In der deutschen Verwendung wird ausschlaggebend für diesen Maßstab das Handeln und Denken der Allgemeinheit betrachtet, in einer Demokratie somit das Handeln und Denken der Mehrheit - denn dieses bestimmt in letzter Konsequenz das geltende Recht, die geltenden Regeln. Ob nun aber in Bezug auf eine Diktatur, die, obwohl (pseudo-)demokratisch zur Macht gekommen keine Demokratie war, von einer von der Allgemein- oder Mehrheit definierten Norm gesprochen werden kann, ist anzuzweifeln. In diesem Fall war also die geltende Norm als Gesetz zum großen Teil unabhängig vom Willen und Denken der Allgemeinheit festgesetzt worden - und deckungsgleich mit dem geltenden Recht. Klehrs Handlungswille war also weder rechtswidrig noch nicht der Norm gemäß (stützt man sich auf die lateinische Grundbedeutung) - seine Argumentation könnte also auf diesem Fuß stehen bleiben.

„Ich als einfacher Mensch" gegen den „höchsten deutschen Gesetzgeber" ist seine Ausgangsposition, von der aus der ehemalige SDG seine Exkulpation angeht. Hier fungieren nun die Begriffe „einfach" und „Mensch" gegen den Superlativ „höchsten" und das trotzdem einen bestimmten Menschen oder eine Gruppe solcher bezeichnende Substantiv „Gesetzgeber". Dass Klehr ausgerechnet dieses Wort nutzt, kann erklärt werden: zunächst bleibt dieser „Gesetzgeber" damit nach wie vor anonym - ein Zeichen von eigener Unwissenheit oder dem Willen, niemand Konkretes beschuldigen zu wollen (was beispielsweise Stefan Baretzki tut, indem er sich nur auf seinen Befehlsnotstand bezieht - und so Namen nennen muss) - und vor allem im Rahmen der Bezeichnung „Gesetzgeber" schier allmächtig. Eine Person oder Instanz, die gibt, ist aktiv. Zudem ist Geben ein Vorgang, für den kein Einverständnis eines Gegenüber erforderlich wäre - dieser kann allenfalls auf das schon begonnene oder geschehene Geben reagieren, indem er das Gegebene oder das im Begriff gegeben zu werden Stehende ablehnt oder annimmt. Doch gibt eine Person oder Instanz ein Gesetz, stellt sich - und das ist der Trivalenz des Verbes geben geschuldet - unmittelbar die Frage nach dem Gegenüber, wenn das zu gebende Objekt - die Akkusativ­Ergänzung - und das gebende Subjekt im Satz bereits vorhanden sind, es fehlt nämlich die Dativ­Ergänzung: Wem wird das Gesetz gegeben? Ein Gesetz wird, verbindet man das Nomen mit dem eigentlich zugehörigen Verb, dem gängigen Sprachgebrauch folgend, erlassen - ein Verb, das monovalent ist, also nur ein handelndes Subjekt als Dependentium fordert.

Verzichtet die Bezeichnung „Gesetzgeber" nun in ihrer Natur auf die notwendige Dativ-Ergänzung, wird damit schlicht kommuniziert, dass ein das Gesetz annehmende Subjekt für dessen unmittelbare Gültigkeit nicht nötig sei - und das ist mit dem im voran gegangenen Abschnitt gewählten Begriff „allmächtig" gemeint: Das Wort Gesetzgeber beschreibt eine anonyme und in ihrem Handeln allmächtige Instanz. Schmückt Klehr diesen Titel nun noch mit dem Superlativ des ohnehin starken Adjektivs „hoch", wird dessen Wirkung unnatürlich aufgebauscht, die Kombination dieser beiden Worte ist redundant und sinnlos - aber wirkungsvoll.

Steht dem gegenüber nun ein „einfacher Mensch", büßt dieser in Klehrs hierarchischer Konstruktion sogar seine Fähigkeit zu denken ein. Beziehungsweise: seine Menschlichkeit.121 Klehr verstrickt sich also allein mit dieser kurzen Aussage in viele sprachliche und auch logische Widersprüche. Dass diese Widersprüche auch im Wahrheitsgehalt seiner Aussagen vorhanden sind, will das mit Bemerkungen des Autors gespickte Interview in „Auschwitz - ,Direkt von der Rampe weg.'"zeigen:

„ Wie viele haben Sie nach Ihrer eigenen Schätzung abgespritzt122

Klehr: Ich hab zweimal die Woche, einmal fünfzehn, an einem anderen Mal waren es zwanzig.

Klehr liebte es, nach der Untersuchung der kranken Häftlinge durch den Lagerarzt weitere Häftlinge in den Krankensälen des Häftlingskrankenbaus für die Tötung durch Phenol auszusuchen, sowie der Lagerarzt das Lager wieder verlassen hatte. [...] Klehr hatte eine Vorliebe für gerade Zahlen. Er wollte die Zahl der durch den Lagerarzt zur Tötung ausgewählten Häftlinge ,nach oben aufrunden'. [...]"123

Im Prozess wurde Klehr beschuldigt, 25.000 bis 35.000 Menschen mit Phenol getötet zu haben.124 Langbein führt dazu eine Zeugenaussage an:

„Dr. Glowacki: Etwa 18.000 bis 20.000 Menschen [wurden mit Phenolspritzen getötet]. Wie viele davon Klehr selbst selektiert hat, weiß ich nicht. [...] Ich kann mit voller Bestimmtheit sagen, daß Klehr allein mehr als 10.000 Menschen für den Tod ausgesucht und selbst getötet hat."125

Vor diesem Hintergrund ist Klehrs Aussage im Schlusswort, er „als kleiner Mann" sei „kein Herr über Leben und Tod dieser unglücklichen Menschen" gewesen,126 unglaubwürdig. Laut eigener Aussage seien die Zeugenbekundungen „unwahr" und „meist widersprüchlich und gegenbewiesen."127 „Das Schicksal" habe ihn „auf Umwegen nach Auschwitz gebracht", er habe „nur" die „durch den Lagerarzt beziehungsweise Standortarzt gegebenen Befehle ausgeführt".128 Eine weitere Hinzufügung Demants zum Klehr-Interview:

„[Bei Nicht-Erscheinen des Lagerarztes] erklärte Klehr, er sei heute Lagerarzt, zog sich einen weißen Arztkittel an und begab sich in das Ambulanzzimmer. Dort führte er dann selbstständig Selektionen durch und tötete anschließend mit Phenol."129

Anscheinend - glaubt man den Zeugenaussagen und den Recherchen Demants - hatten es die Richter beim Prozess mit Klehr entweder mit einem skrupellosen Lügner zu tun oder mit einem Menschen, der die Unmenschlichkeit seiner Befehle und Taten entweder tatsächlich nicht erkannt hatte oder sie nicht erkennen wollte. Dass er sie tatsächlich nicht erkannt haben will, schließt Klehr mit seiner Aussage, er habe „tiefes Mitleid" empfunden „nur mit tiefem inneren Widerstreben" gehandelt,130 selbst aus: Denn „tiefe[s] innere[s] Widerstreben" und entsprechend „tiefes Mitleid" äußert sich nicht, wenn der Handelnde von der Richtigkeit und Rechtlichkeit seiner Tat überzeugt ist - und damit ist Richtig- und Rechtlichkeit sowohl auf gesetzlicher als auch auf menschlicher Ebene gemeint, denn beides geht, wie in dieser Arbeit gezeigt, Hand in Hand; Also ein weiterer Widerspruch in Klehrs durchschnittlich langer Schlussaussage. Dass er für die Betonung seiner Menschlichkeit auffällig, da zweimal, das Adjektiv „tief" benutzt - das im Zusammenhang mit dem Sprechen über Gefühle Allgemeinplatzqualität hat - sagt viel über seine offenbar kitschige Vorstellung über die Qualität von Gefühlen aus: solche müssen, um wahr und glaubwürdig zu sein, „tief" sein. Anstatt sein Mitleid oder sein „inneres Widerstreben" zu beschreiben - wie es beispielsweise Baretzki tut: dass er Mitleid hatte oder Widerstreben empfand, erschließt sich aus seinen Beschreibungen, er hat eine erneute benennende Betonung dessen nicht nötig -, nutzt Klehr die aussageschwachen Überbegriffe, redet so über sein Gefühlsleben berichtartig, mit großer Distanz, als gehe es nicht um seine eigenen Empfindungen.

Wohl mit am vehementesten im Vergleich mit den anderen Angeklagten wehrt Klehr sich gegen die Anschuldigungen vor Gericht, die von mindestens 30 Zeugen131 vorgenommen wurden - Auszüge aus den verschiedenen Aussagen zitiert Langbein in seiner Dokumentation. Dass Klehr selbst nach Verlesung des Urteilsspruchs als einziger aufsteht und sein Unverständnis äußert, erinnert an das nach wie vor NS-gläubige Verhalten der Angeklagten der Nürnberger Prozesse von 1945 bis 1946. Alle Angeklagten, darunter Hermann Göring, Hans Frank, Rudolf Hess und Wilhelm Keitel, bekannten sich im Sinne der Anklage demonstrativ für nicht schuldig.132

Klehr verneint viele Fragen nach seiner Schuldigkeit gründlich, hier einige Beispiele aus Langbeins Dokumentation:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten133134135136137

Auffällig sind seine bestimmte Wortwahl und der häufige assertive Bezug auf sein vermeintlich klares Wissen über bestimmte Sachverhalte: „ich bin imstande", „ich kenne", „da kam es doch nicht auf fünfzehn an", kombiniert mit vielen Abtönungen („doch", „schon" (4.2 (5)). Pauschal­kompromisslose Bezeichnungen wie „Ich kenne alle Leichenträger", „Jederzeit würde ich sie wiedererkennen", „ausgesucht habe ich überhaupt keine Häftlinge", „Injektionen [...] habe ich niemals durchgeführt", und extreme Formulierungen wie „Ich müßte auf der Stelle tot umfallen" wählen andere Angeklagte nicht in dieser Vehemenz.

Der wohl naheliegendste Schluss, der daraus zu ziehen ist: Klehr vertraut stark auf die Wirkung seiner demonstrierten Korrektheit, die er mit seiner angeblichen Unwissenheit über Recht und Unrecht seines damaligen Jobs rechtfertigt. Seine als fatalistisch empfundene oder zumindest dargestellte Bestimmung zu töten - da vom „höchsten Gesetzgeber" befohlen - hat er so gewissenhaft ausgeführt, dass er sich 20 Jahre später keiner Schuld bewusst glaubt. Das Ideal, dem er also offensichtlich nacheiferte - was er vor Gericht noch immer tut -, war das des korrekt und fehlerlos arbeitenden Bürokraten, dem man aufgrund seiner Glattheit auf dem Papier keine Schuld nachweisen kann. Dazu passt sein Nicht-Annehmen des Urteils - denn als Bürokrat hat er zur Zeit des NS-Regimes natürlich alles ,richtig' gemacht. Dass seine Rechtfertigung dessen vor Gericht nicht fruchtete, so korrekt und unfehlbar und gleichzeitig unwissend er sich auch darstellte, lag daran, dass Richter und Staatsanwälte sich von Klehrs Verneinung der Menschlichkeit, beziehungsweise der Behauptung ihrer Abhängigkeit vom geltenden Recht, nicht beeindrucken ließen.

4.3 Leugnung: Franz Lucas

Franz Lucas wurde im Jahr 1911 als Sohn eines Schlachtermeisters in Osnabrück geboren und ging in Meppen zur Schule, einem Gymnasium, und legte dort mit 22 Jahren sein Abitur ab. An der Universität in Münster studierte er später Philologie, wechselte aber nach vier Semestern an die Universitäten Rostock und Danzig, um dort Medizin zu studieren. 1937 trat er in die NSDAP und im November des gleichen Jahres, obwohl er zu diesem Zeitpunkt seit bereits einem halben Jahr Mitglied der SA war, in die SS ein. Nach seiner Ausbildung an der ärztlichen Akademie der Waffen- SS in Graz wurde Lucas zum SS-Hauptscharführer ernannt und später zum SS-Untersturmführer befördert. In Auschwitz war Lucas Lagerarzt.138

Lucas' Verteidiger beruft sich immer wieder auf den christlichen Hintergrund seines Mandanten: so stamme er aus einer traditionell christlichen Familie, sei katholisch getauft und habe angegeben, streng gottgläubig zu sein - außerdem habe er die katholische Kirche während seiner Auschwitz-Zeit nicht verlassen. Zum Zeitpunkt des Prozesses war Lucas konvertiert und Protestant, der Grund hierfür sei das Heiraten seiner protestantischen Frau gewesen. Aufgrund sich widersprechender Zeugenaussagen und der anfänglichen konsequenten Verneinung der Vorwürfe gegen ihn, jedoch auch wegen seiner späteren Geständigkeit und Einsichtigkeit in die Tat, wurde Dr. Lucas wegen vierfacher Beihilfe zum Mord an insgesamt mindestens 4000139 Menschen zu einer geringen Gesamtstrafe von drei Jahren und drei Monaten Zuchthaus verurteilt.140 In der Neuverhandlung im Oktober 1970 wurde er vom Landgericht Frankfurt sogar freigesprochen.141 Darüber hinaus war Franz Lucas der einzige Angeklagte, der im Dezember 1964 zur gerichtlichen Besichtigung des Tatorts Auschwitz mitreiste.142

Franz Lucas wird in dieser Arbeit als Prototyp für die Verneinungs-Strategie angeführt, weil er ihr exzessiver frönt als seine Mitangeklagten, und diese Strategie zudem in seiner Vernehmung dominiert. Beinahe mag man ihm deshalb im Verlauf des Lesens der Prozessakten sogar glauben, dass ihm überwiegend Falsches angehängt wird - denn zum rein verneinenden Lügen, im Gegensatz zum Herausreden, Rechtfertigen oder Beschönigen, gehört sicherlich eine große Portion direkter Dreistigkeit. Da wohl selbst die Richter eine solche niemandem per se unterstellen wollen, wird eine Verneinung ungewertet als neutrale Aussage angenommen - einem „Nein" kann man natürlich in gleichem Maße glauben wie einem „Ja". Ein „Nein" gilt zudem auch ohne Begründung. Tatsächlich nutzt Lucas das reine unbegründete „Nein", das, wie später noch untersucht werden soll, eine entwaffnende Wirkung auf den Fragenden haben kann, neben einer anderen leugnenden Strategie: Die der Berufung auf seine mangelnde Erinnerung.

Damit wehrt er sich gegen Aussagen von Zeugen auf besonders geschickte Art und ohne eine Angriffsfläche zu bieten, nämlich indem er sich selbst aus der Anklageposition hinein in eine Zeugenposition begibt, heraus aus der verteidigenden hinein in eine informierende - im Nachhinein stellt er sich mit den Zeugen, die ja auch nur mit ihren Augen sehen konnten, auf eine Stufe:

4.3 (1) „Vom Zigeunerlager selbst entsinne ich mich überhaupt nicht, daß ich da mal - daß man den Transport dort wohl gesehen hat, aber daß man von dort (+nicht) irgendwie Größe, Länge und Zahl der Menschen beurteilen konnte."143

Er verneint also nicht nur, wie in einem späteren Beispiel untersucht werden soll, anklagende Fragen mit einem direkten „Nein", sondern auch auf geschickte Weise jegliche Angaben der Zeugen, indem er beim Beschreiben seiner subjektiven Eindrücke das repräsentative, universell auf eine im Redekontext definierte Gruppe bezogene „man" nutzt. Interessant dabei ist sein Umschwenken: Zunächst nutzt er schließlich das deiktische „ich" und unterbricht den Satz anschließend, um sich sprachlich auf eine wissendere, auktorialere und gleichzeitig abstraktere Ebene zu begeben. Spricht er von „man [konnte] (+nicht) irgendwie Größe, Länge und Zahl der Menschen beurteilen", nennt er nicht nur sich als Beobachter, sondern eine Allgemeinheit, die nicht imstande gewesen sei, entsprechende Faktoren zu beurteilen.

Ein direktes „Nein" verwendet er hingegen in folgender Situation:

4.3 (2) „Staatsanwalt Kügler:

Herr Doktor Lucas, wollen Sie sich bereit finden, uns zu sagen, wie der Befehl lautete, den Sie bekommen haben?

Angeklagter Lucas:

Ja, soweit ich mich daran entsinne, zur Rampe zu gehen und die Arbeitsfähigen rauszusuchen.

Staatsanwalt Kügler:

Das glaube ich Ihnen nicht, Herr Doktor Lucas. Es ist in dem Befehl auch gesagt worden, daß Sie zur Gaskammer mitgehen sollen.

Angeklagter Lucas:

Nein.

Staatsanwalt Kügler:

Wollen Sie das zugeben?

Angeklagter Lucas:

Nein.

Staatsanwalt Kügler:

Das wollen Sie nicht zugeben? Lucas:

Ist nicht gesagt worden."144

Ein weiteres Beispiel, diesmal eine Mischform beider Verneinungs-Strategien, findet sich zehn Verhandlungstage früher:

4.3 (3) „Nebenklagevertreter Raabe:

[...] waren es nicht doch mehrere Selektionen?

Angeklagter Lucas:

Nein, nein, das waren nicht mehrere. Dann kam meine Versetzung. Ich wurde zum Standortarzt gerufen, kriegte die Papiere und kam nach Mauthausen.

Nebenklagevertreter Raabe:

[...] Wir hatten hier auch einen Zeugen, der will Sie noch im Oktober in Auschwitz (gesehen haben.) Das wollen Sie sicher ausschließen?

Angeklagter Lucas:

Von Auschwitz bin ich nach Mauthausen gekommen, nach Stutthof und dann nach Ravensbrück. Also irgendwie muß ich da irgendwo mal überall gewesen sein. [...] Und genaue Daten kann ich einfach nicht angeben. Das ist bestimmt kein böser Wille, wie hier jetzt unterstellt wird."145

Entwaffnend wirkt dieses kleine Wort „Nein", gerade in der Vehemenz, in der Lucas es verwendet. Das Gesprächswort „Nein", zurückzuführen auf Negation plus indefinite Determinativform („nicht eines"), leistet, steht es ohne Begründung, keine Erweiterung des Wissensstatus des Fragenden. Dieser weiß aufgrund der Antwort nicht, was er glauben soll, das Einfordern differenzierteren Wissens oder einer Begründung wird die Folge sein.146 Genau genommen lässt der mit einem nackten „Nein" Antwortende den Fragenden mit seiner Kommunikationsabsicht völlig allein und bietet ihm keine Möglichkeit, keinen Anhaltspunkt für die weitere Gesprächsführung. Insofern kann das alleinige auf eine Frage antwortende „Nein" als eine Art Anti-Kommunikator betrachtet werden: Es unterbricht - sofern nicht ironisch gemeint oder nonverbal kommentiert - den Gesprächsfluss. Beim angeführten Beispiel erreicht Lucas die gewünschte Reaktion: Nach zweimaligem Nachfragen wendet sich der Staatsanwalt ab und führt die Befragung zum gleichen Thema mit einem anderen Angeklagten, Willi Schatz, weiter.147

Vergleicht man Dr. Lucas' Art vor Gericht zu kommunizieren mit der Stefan Baretzkis, lässt sich allein aufgrund des Wagemuts und der Selbstsicherheit Lucas', den fragenden Staatsanwalt mit mehreren unbegründeten „Nein"s derart auflaufen zu lassen, auf eine eventuelle hohe hierarchische Position schließen, die er innegehabt haben könnte. Baretzki wird nervös, sobald er vom Staatsanwalt zu Vorwürfen befragt wird, er beginnt, seine Leugnungen - sofern es Leugnungen sind - zu relativieren und vor allem zu begründen, dass ihm der hierarchisch höher Stehende ja nicht wehtue. Zudem macht er sich selbst klein, indem er immer wieder auf seine Befehlshörigkeit zu sprechen kommt, sich zudem versucht durch lange Erlebnis- und Mitleidsbekundungen aus der starren Zange der Befragung herauszuwinden - je mehr er redet, desto weniger wird er gefragt. Franz Lucas hingegen behandelt den Staatsanwalt zumindest in Situationen der strikten, nackten Verneinung wie einen Mann auf Augenhöhe. Er sieht keinen Grund, sein „Nein" zu rechtfertigen oder zu begründen, er hat keinerlei Angst vor weiteren Nachfragen, die das „Nein", wie oben erläutert, zwangsläufig nach sich zieht. Er bietet dem fragenden Staatsanwalt in dieser kurzen Situation die Stirn, heißt: Autoritäten machen ihm keine Angst, lösen in ihm nicht den Reflex aus, sich völlig zurückzunehmen und anzupassen. Zurückzuführen sein kann das auf seine Stellung als KZ-Arzt, innerhalb derer er derjenige war, der Befehle geben konnte, zwar natürlich auch Befehle empfing, doch in seinem Arbeitsumfeld großen Respekt und die Möglichkeit zur Machtausübung genoss. Dass er es tatsächlich genoss, streitet Lucas jedoch ab:

4.3 (4) „Als ich nach Auschwitz kam und wußte, was dort vor sich ging, habe ich das sofort alles als Verbrechen bezeichnet und legte mich gleich mit dem Standortarzt Doktor Wirths an. Es kam dann auch über kurz oder lang an mich die Frage, zur Rampe zu gehen. Ich habe mich dann mit Magen- und Darmkoliken und so weiter [...] Zu drücken versucht."148

Sich mit dem Standortarzt „anlegen" zu können - und ebenfalls Lucas' Wahl dieser saloppen, beinahe kumpelhaften Formulierung -, zeugt ebenfalls von empfundener großer eigener Autorität. Dass er sich mit dem Standortarzt, dem die SS-Ärzte und die entsprechende Dienststelle unterstanden, und der die (indirekt) tötenden Ärzte via Dienstplan an der Rampe einteilte,149 „anlegt", ist Zeichen großen Selbstbewusstseins. Selbstbewusstsein haben konnten wohl nur solche, die sich durch ihre Position in ihrem Selbst nicht eingeschränkt fühlten, die also eine entsprechende Handlungsfreiheit hatten - oder solche, die sich mit ihrer Position nicht vollends identifizierten, was aber den vorangegangenen Analysen zufolge offensichtlich keine leichte Aufgabe gewesen zu sein scheint, und derer sich zudem die meisten vor Angst oder aus anderen Gründen gar nicht erst annahmen.

Die Erfahrung von eigener Autorität im Beruf, zudem die universitäre Ausbildung und das anscheinend über weite Strecken reine Gewissen Dr. Lucas' werden wichtige Gründe für sein selbstsicheres Auftreten vor Gericht und ebenfalls wichtig im Zusammenhang mit Aktionen wie der gerichtlichen Tatortbesichtigung sein. Er scheint sich selbst in seiner Rolle als Lagerarzt nicht fremd geworden zu sein, wie es bei anderen Angeklagten der Fall war. Daher rührt wohl auch seine Einsicht:

4.3 (5) „Gewiß versuchte ich in meiner ausweglosen Situation, möglichst viele jüdische

Häftlinge dem Leben zu erhalten. Aber ständig verfolgt und verfolgt mich die Erinnerung: und die anderen? Ich habe mich durchgerungen, Ihnen die Wahrheit zu sagen."150

4.4 Entfremdung: Wilhelm Boger

1906 in Stuttgart geboren gehörte Wilhelm Boger zu den ältesten SS-Männern in Auschwitz. Ursprünglich war er Kaufmann - eine entsprechende Lehre absolvierte er nach Abschluss seiner mittleren Reife -, angestellt in verschiedenen Firmen. Im Frühling 1932 wurde er arbeitslos, wurde jedoch bereits ein Jahr später als SSler zur Hilfspolizei einberufen, eine polizeiliche Ausbildung hatte er zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Der nationalsozialistischen Jugendbewegung war er 1922 und der SS 1930 beigetreten. In Auschwitz war Boger Mitglied der Politischen Abteilung, deren Aufgabe es war, eventuelle Kontaktaufnahmen mit Polen zu verhindern oder, sollten schon Kontakte bestehen, diese aufzuspüren. Weiterhin nahmen die Mitglieder der Politischen Abteilung die Personalien der Häftlinge auf, vergaben die Häftlingsnummern und stellten Übernahmebestätigungen aus, schrieben eine Zugangsliste der Transporte, die an 14 Dienststellen im Lager weitergeleitet wurde, und legten eine entsprechende Kartei an, in der auch Geburten und Todesfälle verzeichnet wurden. Viele Tötungsaktionen vollzog die Politische Abteilung nach eigenem Gutdünken.151

Wilhelm Boger wurde in 109 Fällen des gemeinschaftlichen Mordes und in fünf Fällen als Mörder bei Vernehmungen zu einer Strafe von 114 Mal lebenslangem Zuchthaus verurteilt - daraus wurde eine lebenslange Strafe plus 15 Jahre Zuchthaus. Die Zahl seiner Opfer wird auf mindestens 1.010 geschätzt. Bogers und Klehrs Strafen waren bei den Frankfurter Prozessen die höchsten, die ausgesprochen wurden.152

Das Phänomen der Entfremdung, das sich bei Stefan Baretzki ankündigt, erfährt mittels der Aussagen Wilhelm Bogers seine Zuspitzung. Der „kleine Hase"153, wie Boger sich einmal selbst bezeichnet, galt laut Zeugenaussagen im Konzentrationslager Auschwitz als „der Teufel", „der Tod von Auschwitz", „der Schreckensmann",154 sogar ein Folterinstrument - die Papageienschaukel - sei nach ihm zur „Bogerschaukel" umbenannt worden,155 doch tut Boger selbst diese Anschuldigungen ab als Teil einer von ihm empfundenen „allgemein[...] gegen mich betriebenen Propaganda."156 Wäre nicht schon diese vermeintlich beobachtete gezielt und nur gegen ihn gerichtete „Haßwelle"157 Zeichen genug für eventuelle Wahnvorstellungen und das Demonstrieren großer Distanz seinerseits, kommen nun durch die Sprachlichkeit noch weitere Aspekte hinzu, die ein skurriles Bild dieses Mannes hinterlassen - eines Mannes, der sich mit sich selbst nicht mehr identifiziert, der im Laufe des Prozesses immer wieder über kurze Strecken von sich selbst als „der Boger", also in der dritten Person, spricht. Einige Beispiele:

4.4 (1) „Ja natürlich, der Boger ist der einzige, an dem es natürlich hängenbleibt. Der Boger wurde geschnappt im Jahr 1945, sollte nach Polen gehen. Da hat sich natürlich alles gefreut gehabt. Der Boger ist eben nicht in Polen gelandet. Daß sich natürlich hier die Haßwelle auf dem Boger auslädt, das ist ganz klar."158

4.4 (2) „[Mein Kompanieführer] konnte sich wahrscheinlich, wie auch der Zugführer, der hier ausgesagt hat, nicht mehr an den Boger erinnern."159

4.4 (3) „Die ,Verschärften Vernehmungen', die der Boger durchgeführt hat, die sind jederzeit zu verantworten."160

In welchen genauen Situationen des Verhörs oder an welchen thematischen Punkten der Angeklagte beginnt, von sich in der dritten Person zu sprechen, sind nicht genau auszumachen:

Ein Grund könnte sein, dass Ergänzungsrichter Hummerich in einigen ironischen Bemerkungen die Formulierung „der Boger" fallen lässt, auf die Boger unterschiedlich reagiert: einmal anschließend zunächst mit „Das konnte ich nicht" antwortet, kurz darauf aber in das gleiche Formulierungsmuster verfällt.161 Dazu muss jedoch angemerkt werden, dass Hummerich bei sonst keinem anderen Angeklagten, der vor ihm sitzt, von diesem in der dritten Person spricht, zudem in der Kombination: definiter Determinativ plus Nachname - es könnte also sein, dass er die Sprechart von Boger selbst übernommen hat und diese ironisierend und provokativ, vielleicht aber auch, weil sie in Bezug auf die Offenheit des Angeklagten vielversprechend war, in seine Vernehmungsstrategie mit aufgenommen hat. An anderer Stelle ließe sich über einen Zusammenhang mit dem zuvor gefallenen Wort „Bogerschaukel" mutmaßen,162 auch bezüglich der Aufzählung der Spitznamen, die Boger in Auschwitz hatte,163 auf die er wiederum antwortet mit: „Der Boger hatte nie ein Gewehr."164 In anderen Momenten hingegen reagiert er selbst ohne, dass sein Nachname zuvor in einem Zusammenhang gefallen war, auf diese Weise, dort klingt es jedoch ironisch:

4.4 (4) „Hummerich: Aber denken Sie an das, was die Zeugen hier über Ihre verschärften Vernehmungen ausgesagt haben."

Boger: Ja, Boger ist der einzige hier, den man geschnappt hat, an dem bleibt jetzt alles hängen."165

Die Grenze zwischen, nennen wir es: Ironie und tatsächlichem Wahnsinn, ist wohl mit einer der interessantesten Aspekte an den Aussagen Bogers, nicht zuletzt, weil Ironie, obwohl wertend, zwar Distanz schaffend wirkt, doch gleichzeitig von einer gewissen Reflexionsfähigkeit des Sprechers zeugen muss. Nach Norman D. Knox gibt es vier Formen der Ironie: das Gegenteil von dem zu sagen, was man meint, etwas anderes zu sagen, als man meint, Tadeln durch falsches Lob und Loben durch vorgeblichen Tadel, und jede Art des Spottens.166 Weiterhin gehöre zur Ironie das sogenannte „Ironiesignal", also mimische, gestische und intonatorische Modulationen, schreibt Harald Weinrich in seiner Linguistik der Lüge, mit Hilfe derer „man klein [tut] und gleichzeitig zu verstehen [gibt], daß man Kleintut [sic]. Man verstellt sich, gewiß, aber man zeigt auch, daß man sich verstellt", und weiter: „Das Ironiesignal ist ebenso konstitutiv für die Ironie, wie das Kleintun."167

Da es sich bei den Aussagen Bogers zwar um gesprochene Sprache handelt, jedoch keine Aufnahmen dieser Äußerungen vorliegen, wird sich in dieser Arbeit auf die semantische und syntaktische Ebene der Aussagen konzentriert.

Die Ironie als Simulation der Unaufrichtigkeit - der Sprecher erfüllt alle Bedingungen für eine Lüge, setzt die für die Lüge notwendigen Bedingungen aber teils verbal, teils nonverbal selbst außer Kraft - ist laut Edgar Lapp eine nicht ernsthaft vollzogene sprachliche Handlung, denn „während der Lügner vorgibt, zu glauben, daß p, gibt der ironische Sprecher vor, zu behaupten, daß p".168 Im Griceschen Sinne kann der ironische Sprecher jedoch sehr wohl etwas meinen, also eine mit einer sprachlichen Äußerung kommunikative Absicht verfolgen.169

Im Falle Bogers kann sowohl von den oben genannten ersten beiden Formen von Ironie gesprochen werden als auch von reinem Spott. Dass er sagt: „Ja, Boger ist der einzige hier, den man geschnappt hat, an dem bleibt jetzt alles hängen", kann die Feststellung implizieren, dass er eben nicht der einzige, sondern einer von fast zwei Dutzend gewesen ist, der „geschnappt" wurde, kann gleichzeitig aber auch spöttisch gemeint sein. Mit der Aussage „Ja natürlich, der Boger ist der einzige, an dem es natürlich hängenbleibt" macht Boger sich lustig, ohne das Gegenteil von dem zu meinen, was er sagt - denn damit würde er zugeben, dass nicht nur ihm empfundenes Unrecht geschieht, sondern anderen Mitangeklagten auch. Die Aussage wäre somit hinfällig, da die implizierte Äußerung ein Appell an die Richter und Ankläger ist, eben nicht nur ihn zu vernehmen und zu den entsprechenden Vorwürfen zu befragen. Semantisches Merkmal für die Ironie in diesem zuletzt angeführten Satz ist unter anderem die übertrieben häufige, da dreifache Nutzung bestätigender Partikeln und Adjektive, „ja" und „natürlich", zweites sogar redundant. Dass er sich durch die Kombination der mit seinem Nachnamen von sich selbst distanziert, simuliert das Sprechen aus anderer Perspektive, einer vermeintlich objektiveren als der seinen. Ebenfalls die Nutzung der Anapher es ist demonstriertes Übertreiben: es bezieht sich in diesem Fall nämlich nicht auf eine konkrete Anschuldigung, sondern dehnt sich über alle ihm vor Gericht vorgeworfenen Taten aus. Auch das exklusive einzig ist eine bewusste Übertreibung vor dem Hintergrund der tatsächlichen Zahl der Angeklagten.

Was aber ist mit Aussagen wie: „Die ,Verschärften Vernehmungen', die der Boger durchgeführt hat, die sind jederzeit zu verantworten"? Weder das Gegenteil ist gemeint - denn durch die inpersonelle Formulierung „sind jederzeit..." fehlt ein durch die Ironie infrage gestelltes Subjekt -, noch etwas anderes, Spott ist in dieser Aussage schwer zu finden, genauso wenig verstecktes Lob oder versteckter Tadel. Gleiches bei den Aussagen „Der Boger hatte nie ein Gewehr"170 und „Die Schaukel hat schon existiert, bevor Boger nach Auschwitz gekommen ist"171, die den Charakter reiner und wertfreier assertiver Feststellungen haben.

Der Schlüssel zu diesem Sprechen von sich selbst in der dritten Person liegt in anderen kleinen Formulierungen Bogers, die seinen Wunsch nach Selbstdistanzierung ausdrücken. Zum einen leugnet er, „aus Willkür", „eigenmächtig" oder „aufgrund eigenen Entschlusses" Erschießungen durchgeführt zu haben,172 und nicht „selber"173, „praktisch"174 oder „persönlich"175 Dinge zur Kenntnis genommen oder an Aktionen beteiligt gewesen zu sein, zum anderen überträgt er seine Verantwortung gerne auf die Gruppe der „kleine[n] Leute"176, zu der er sich zählt. Formulierungen wie „[...] oder ich werde für andere Zwecke von Ihnen verwendet"177 zeigen ebenfalls eine Entfernung Bogers von sich selbst als Person auf. Um zu Hannah Arendt zurückzukehren:

„es [ist] nur dem Menschen eigen, [seine] Verschiedenheit aktiv zum Ausdruck zu bringen, sich selbst von Anderen zu unterscheiden und eventuell vor ihnen auszuzeichnen, um damit schließlich der Welt nicht nur etwas mitzuteilen [...], sondern in all dem auch immer zugleich sich selbst."178

Gibt Boger also an, durch sein Funktionieren - denn „für [...] Zwecke [...] verwendet" zu werden ist kein eigenständiges Handeln, eher ein Arbeiten in Arendts Sinn, und zudem als Marionette, die von anderer Hand bewegt wird - in entschiedener und sogar geforderter Weise nicht im eigenen Sinn gehandelt, sondern im Prinzip also seinen Körper, sein ganzes Ich für anderweitige Zwecke zur Verfügung gestellt zu haben, teilt er damit nicht sich selbst mit, was laut Arendt „dem Menschen eigen", also menschlich, wäre, sondern trennt ähnlich wie Stefan Baretzki, nur konsequenter, zwei Persönlichkeiten voneinander: den Spielzeugsoldaten und den Menschen. Er entfremdet sich von sich selbst, er zieht eine Grenze, wo praktisch keine Grenze zu ziehen ist, vor allem nicht im Nachhinein.

Wilhelm Bogers Strategie der Exkulpation wirft die Aufmerksamkeit zurück auf die im diese Arbeit einleitenden Essay angerissenen Fragen nach dem Medium Sprache als Droge und der Funktionalität einer eventuellen Programmiersprache, nach der offensichtlichen Möglichkeit, sich mittels des Inbegriffs des Arendt'schen Handelns genau von diesem zu distanzieren: sich also handelnd (= sprechend) vom eigenen Selbst zu entfernen, und nicht, wie Arendt schreibt, durch das Sprechen sich selbst mitzuteilen. Das ist, denkt man logisch, ein Widerspruch in sich - denn wie soll ein Handelnder sein Publikum handelnd davon zu überzeugen, nicht zu handeln? Beziehungsweise - wie Boger es tut - im Nachhinein als handelnde Person aufzutreten und handelnd zu versprechen, zu einer gewissen Zeit des Lebens nicht gehandelt zu haben. Das nicht handelnde Subjekt - oder eher Objekt, wie Boger sich selbst darstellt - ist „der Boger", handelnd wird der Sprecher, wenn er von „ich" spricht. Die zahlreichen Umbrüche innerhalb seiner Aussagen, mal vom ironischen „der Boger" und dem vermeintlich sachlichen „der Boger" hin zum „ich", zeigen aber seine Probleme auf, diese Distanz konsequent in der Sprache zu halten. Die zweite Stufe, Distanz light, oder wie man es nennen mag, stellt Boger her über die in seinen Aussagen eingeworfenen Adjektive und Partikeln. Ja, es „ist durchaus möglich"179, dass er entsprechend einer Anklage gehandelt haben soll - diese Formulierung wählt der Angeklagte häufig -, doch stets unter einer Einschränkung: nicht „persönlich". Der Angeklagte Herbert Scherpe will sich, um die häufige Verwendung des Ausdrucks auch bei anderen Angeklagten zu konkretisieren, nicht einmal einer „persönlichen (Pause) Handlung bewußt" sein und somit auch „keiner persönlichen Schuld".180

Bogers wohl skurrilste Äußerung im Prozess ist in Langbeins Dokumentation protokolliert: „Ich habe nicht totgeschlagen, ich habe Befehle ausgeführt."181 Verständlicherweise wird dieser Satz vom Publikum quittiert, es sei „Unruhe auf der Zuschauertribüne" und Gelächter hörbar gewesen.182 Für Boger scheinen die Handlungen „Totschlagen" und „Befehle ausführen" in diesem Zusammenhang zwei voneinander getrennte Optionen zu sein: den Befehl auszuführen ist die obere Kategorie, die alle konkreten Handlungen in sich vereint. Sogar der Befehl, totzuschlagen, wäre in seiner Ausführung laut Boger also kein Totschlagen auf Befehl, sondern das reine Ausführen eines Befehls, unabhängig von seinem Inhalt. Ist der Befehl sprachwissenschaftlich betrachtet ein direktiver Handlungsakt, der den Empfänger zu einer Handlung oder Unterlassung bewegt, ist er für Boger ein Akt, der ihn schlicht zur Ausführung des Befehls bewegt und nicht zu einer konkreten Handlung. Innerhalb der Handlungskette - Befehl, der zur Ausführung einer Anordnung führt, und Ausführung, welche wiederum zur Ausführung einer konkreten Handlung wird - ist das Handeln auf Befehl für Boger nicht der eben genannte letzte Punkt, sondern die Kette endet schon eher: Eine Handlung ist keine konkrete, eigenständige Handlung mehr, sondern wird ihrer Autonomie beraubt, sie wird einem Handlungsmuster untergeordnet. Das funktioniert nur, weil in Bogers Weltbild auch jeder Mensch, also jedes handelnde Subjekt, seiner Autonomie beraubt, da einem Menschenmuster untergeordnet, wird. Dieses Menschenmuster ist Bogers Idealtyp eines Soldaten: abhängig, hörig, funktionierend, nicht eigenständig handelnd und denkend, eine programmierte, „aufgezogene"183 Maschine. Zu diesem wohl sprachlich verursachten Ideal des funktionierenden Menschen schreibt Klemperer - in Anlehnung des von ihm als nazistisch wahrgenommenen Gebrauchs des Wortes „aufziehen":

„Ich ziehe eine Uhr auf, ich ziehe die Kette eines Gewebes am Webstuhl auf, ich ziehe ein automatisches Spielzeug auf: überall handelt es sich um mechanische Tätigkeit, die an einem widerstandslosen, leblosen Ding ausgeübt wird."184

Das Wort sei vor Beginn des Dritten Reiches pejorativ genutzt worden, schreibt Klemperer, als metaphorischer Tadel, beispielsweise geringschätzend über eine vom Autor eines Theaterstücks „groß aufgezogene" Szene, was bedeuten sollte, „der Mann sei mehr skrupelloser Techniker [...] als ehrlicher Dichter."185 Generell habe dem Begriff dadurch schon immer das Flair von etwas Künstlichem angehaftet. Im Rahmen der LTI wurde das Wort jedoch dieser Pejorativität beraubt, Goebbels beispielsweise „[erklärte] in der Hochschule für Politik, die NSDAP habe eine ,Riesenorganisation [...] aufgezogen'":186 Und dann führt in logischer Konsequenz die metaphorische Anwendung dieses mechanistischen Verbs „vom automatischen Spielzeug, dem drehenden Brummkreisel [... zu dem Ausdruck]: ich ziehe einen Menschen auf"187, mache ihn „zum Hampelmann".188

Um bei dem Bild des aufgezogenen Hampelmanns zu bleiben: Über einen solchen nicht eigenständig denkenden Roboter kann schlecht gesagt werden „Er hat jemanden umgebracht" - denn derjenige, der den Roboter steuert, trägt letztlich die Schuld an besagtem Mord: Der Steuernde ist das zwar mechanisch, doch trotzdem handelnde Subjekt, und der Roboter tötet nicht, handelt also nicht konkret, sondern tut, wozu er bewegt wird. Daher ist die Aussage „Der Roboter hat jemanden umgebracht" schon rein sprachlich problematisch, denn „Der Roboter" ist als Gegenstand nicht handlungsfähig, und das Verb „umbringen" verlangt zudem als bivalentes Verb ein Akkusativobjekt und eine Nominativ-Ergänzung. An dieser Stelle muss wieder auf Arendts Definition des Begriffs des Handelns verwiesen werden, der diesen Ausführungen zugrunde liegt.

Bogers Aussage, er habe „nicht totgeschlagen, [sondern] Befehle ausgeführt" funktioniert also inhaltlich nur, wenn er sich selbst als programmiertes Objekt betrachtet, dann jedoch funktioniert die Aussage sprachlich nicht mehr - mit irritierten Reaktionen musste also gerechnet werden. Das Gelächter und Gemurmel beantwortet Boger, sich in die entsprechende Richtung wendend: „Sie mögen dort oben lachen, Sie waren ja nicht dabei."189 Ein trauriges Zeugnis erlebter Ohnmacht, diese Aussage, Ohnmacht sowohl vor damals 20 Jahren als auch im gleichen Moment im Gerichtssaal. „Sie waren ja nicht dabei" unterstellt den Zuhörenden einen Wissensmangel. Verstärkt wird das durch die Abtönungspartikel „ja", die der ganzen Aussage gleichzeitig einen saloppen und vorwurfsvoll abwinkenden, geringschätzigen Charakter verleiht. Boger versteckt sich hinter beleidigter Verachtung, hinter dem subtilen Vorwurf an eine höhere Macht, derjenige im Gerichtssaal zu sein, der auf dem Anklagestuhl sitzt, und an das Publikum, nicht in seiner Situation zu sein. Er verflucht die Geschichte und die Rolle, die er in ihr gespielt hat, bis zum aktuellen Zeitpunkt. Vielleicht verflucht er auch die Ohnmacht, der er sich in Auschwitz als funktionierender Soldat willenlos hingegeben hat. Schlussendlich ist jeder in Bogers Sprache versteckte Vorwurf und jede versteckte Ironie und Distanzierung immer ein Geißelhieb gegen sich selbst. In seinem Schlusswort ringt er sich schließlich zähneknirschend zu einer Einsicht durch:

„Ohne mein Zutun kam ich nach Auschwitz - ich will mich nicht darauf berufen. Heute sehe ich, daß die Idee, der ich anhing, Verderben gebracht (+hat) und falsch war. Ich will nichts beschönigen. Keinen Zweifel will ich offenlassen, daß die ,Verschärften Vernehmungen', wie sie befohlen, von mir auch ausgeführt wurden."190

4.5 „Sind wir nicht auch Opfer?“ - Die Relativierung

In ihren Schlussworten greifen191 einige Angeklagte zu einer weiteren Strategie der Exkulpation: Unter Berufung auf die nach der Auschwitz-Befreiung folgende Gefangennahme vieler KZ- Aufseher stellen sich einige von ihnen ebenfalls als Opfer des Nationalsozialismus dar, beziehungsweise als Opfer dessen Folgen. Es wird mittels der Aufführung des selbst erlebten Leides in der - vielfach russischen - Gefangenschaft um die Gnade des Gerichtes gebuhlt. Johann Schobert beispielsweise klagt:

4.5 (1) „Ich möchte Sie bitten, zu bedenken, was von unserem Jahrgang 22 noch übrigblieb, was ich mitgemacht habe, fünf Verwundungen, acht Operationen, russische Gefangenschaft, ich weiß nicht, was ich da noch sagen soll. Sind wir nicht auch Opfer des Nationalsozialismus?"192

Ähnlich sind Auszüge aus einem der ausführlichsten Schlussworte, dem des Angeklagten Bruno Schlage:

4.5 (2) „Ferner bitte ich das Hohe Gericht, berücksichtigen zu wollen, daß meine Familie bei der Besetzung unseres Vaterlandes schwer getroffen wurde."193

Auf diese Aussage folgen Namen derjenigen, die Schlage für die Gewalttaten verantwortlich macht, die er anschließend genauer beschreibt:

4.5 (3) „In meiner Familie wurden mein Vater ermordet, meine Schwiegermutter [...] zigmal vergewaltigt und anschließend ermordet, mein Schwager [...] ermordet, dessen 17jährige Tochter Ursula zigmal vergewaltigt und anschließend ermordet, dessen 16jähriger Sohn Werner ermordet."194

Weiterhin sei ihm selbst Leid widerfahren, er sei „bis zum heutigen Tage ein berufsunfähiger Krüppel", der eine Frühinvalidenrente bekomme.195 Seine Beschreibung der Zustände im Arbeitslager Potulice, in dem es 21 Massengräber gegeben habe, von denen 19 Gräber Deutschen gegolten hätten, ist detailliert:196

4.5 (4) „Diese Leichen wurden kopfüber in die Massengräber zurückgeworfen und die Massengräber dem Erdboden gleichgemacht. [...] Nach der Arbeit wurde alles weggewischt und deshalb weggewischt, weil hier nur deutsche Menschen erschossen waren."197

Er und seine Mitgefangenen standen bei der Arbeit „mitunter bis zu den Knöcheln im Leichenschlamm"198, sagt er, und die Aufseher des Lagers hätten „mit ihren Knüppeln bei den Gefangenen die Beine unter dem Körper" weggeschlagen.199

Die Zustände, die Schlage dort beschreibt, ähneln auf erschreckende Weise dem, was die Auschwitz-Überlebenden über Auschwitz berichteten. Nur scheint Schlage diese Ähnlichkeit kaum bewusst zu sein: Denn er solidarisiert sich nicht mit den Auschwitz-Gefangenen, indem er sich selbst als Leidender und ehemals Gefangener in einem Lager, in dem unmenschliche Zustände herrschten, darstellt, sondern sucht ihre Aussagen damit zu relativieren. Gleichzeitig hält er zudem die Richter an, „die Aussagen des Zeugen Fabian [...] gründlich und gewissenhaft zu prüfen"200, dass er als ehemaliger Täter in Auschwitz nicht allzu schwer belangt werde. Dass er innerhalb seines Schlusswortes sprachlich jedoch gleich handelt wie der von ihm angezweifelte Zeuge Fabian, merkt er gar nicht - zu versteift ist er wohl auf den Gedanken, den der Angeklagte Breitwieser deutlicher in Worte fasst: Als „Volksdeutscher mit all den Schattenseiten" sei er unter der Last der zu ertragenden „völkischen Minderheit" aufgewachsen und hätte seine Orientierung erst im „Reich" wiedergefunden, würde aber nun „dafür schwer bestraft".201

„Volksdeutscher" zu sein scheint nach wie vor zu bedeuten, Mensch anderer Klasse zu sein, Teil einer unter Minderheit und Unterdrückung leidenden Gruppe. Diese Umkehrung der eigentlichen Verhältnisse kann vor dem Hintergrund des zuvor gelaufenen zweijährigen Prozesses grotesk wirken, waren es doch die „Volksdeutschen" - wie sich im Prozess zeigte -, die die Zugehörigkeit zu ebendieser Gruppe als Anlass nahmen, andere Gruppen zu diskriminieren. Passiert nun in dieser Konsequenz einem „Volksdeutschen", was einem Nicht-„Volksdeutschen" zuvor beigebracht wurde, wird ersteres als bedeutsamer, schwerwiegender, wichtiger wahrgenommen - wohl auch, weil vom definierten nicht-„volksdeutschen" ,Feind' ausgeübt. Der von Baretzki zitierte Satz: „Sie müssen endlich mal verstehen, dass es sich um Juden handelt"202 klingt nach.

Das Leid, das den SS-Leuten nach dem Krieg in Gefangenschaft widerfuhr, kann nicht kleingeredet werden. Der Versuch jedoch, das eigens verursachte Leid, den Tod und das Leiden mehrerer Millionen Menschen, als Angeklagter in dieser Sache mit dem eigens erlittenen Schmerz relativieren zu wollen - dessen Zustandekommen in diesen Verhandlungen zudem gar nicht zur Debatte stand - kann von den Anklägern und Opfern und solchen, die diese versuchten Relativierungen 50 Jahre später lesen, als geschmacklos empfunden werden.

Selbst in ihren Aussagen und Schlussworten vor Gericht klassifizieren einige Angeklagte nach wie vor feierlich ihre Mitmenschen - und das ohne sich dessen bewusst zu sein. Es scheint für sie normal, sprachlich entsprechend zu handeln. Obwohl die meisten von ihnen erst mit etwa Mitte 20, Anfang 30 in den Dienst der SS gingen und in Auschwitz ihren mörderischen Beruf ausübten, hatten sie zu diesem Zeitpunkt doch schon eine offensichtlich beachtliche Menge der Droge LTI geschluckt, waren „aufgezogen", „gleichgeschaltet", „fanatisch"203, „charakterlich gut", „kämpferisch"204 und stur funktionierend.

4.6 Fazit

So unterschiedlich die jeweiligen hierarchischen Positionen waren, die die hier auf ihre Sprache untersuchten Angeklagten Baretzki, Klehr, Lucas und Boger in Auschwitz innehatten, so auffällig ist die jedem von ihnen eigene Hilflosigkeit vor Gericht. Sich mit Sprache für Taten zu entschuldigen, die auszuführen - da zu rechtfertigen - sie nur imstande waren, weil sie mit eben solcher Sprache manipuliert worden waren, ist die Herausforderung, an der jede Exkulpation scheitert. Denn letztendlich ist das drogenhalluzinierte nazistische Weltbild in jedem von ihnen noch so präsent, dass sich problemlos darauf bezogen werden kann - und dann entspricht die gewählte Sprache derjenigen, die unmittelbar als Wegbereiterin mit diesem Weltbild verknüpft ist. Da wird mit beschönigenden Ausdrücken wie „Abspritzerei"205, „Fangschüsse anbringen"206, „Bunkerentleerung"207, und „verschärfte Vernehmung"208 über die Behandlung der Häftlinge im Konzentrationslager gesprochen, was in der Vernehmungssituation 20 Jahre später höchst zynisch wirkt.

Vor dem Welt- und Menschenbild, das den Richtern 1965 vorschwebt, können die in Auschwitz verübten Grausamkeiten logisch nicht gerechtfertigt, geschweige denn sprachlich irgendwie entschuldigt werden. Vor dem Hintergrund des nazistischen jedoch schon.

Was schnell vergessen werden kann - und hier muss noch ein Schritt weitergegangen werden: Die Sprache des Nationalsozialismus ist unabdingbar für die pseudo-moralische Absolution der Taten von Auschwitz und anderer Konzentrationslager - denn um 1940 mussten diese ebenfalls gerechtfertigt werden, um ihre Salonfähigkeit zu erhalten. Denn „um Böses zu tun, muß der Mensch es zuallererst als Gutes begreifen oder als bewußte gesetzmäßige Tat", wie der Schriftsteller Alexander Issajewitsch Solschenizyn 1973 in seinem Werk Der Archipel Gulag 209 feststellt. „So ist, zum Glück, die Natur des Menschen beschaffen, daß er für seine Handlungen eine Rechtfertigung suchen muß."210 Nur die Etablierung euphemisierender Begriffe, das Handlungsmuster des Befehls, die als verkörperte Anonymisierung fungierenden Amts- und Berufsbezeichnungen und die stete Berufung auf den schließlich verantwortlichen ,Führer' waren die Mittel zur Rechtfertigung, die viele Menschen, darunter die 1963 bis 1965 in Frankfurt angeklagten Auschwitz-Aufseher, ihre Taten als ordentlich und richtig annehmen ließen. Hilflos stehen sie in diesem Prozess dann da, weil ihnen nichts anderes übrig bleibt, als zum eigenen Schutz das - ja eigentlich vor Gericht stehende! - nazistische Weltbild von neuem heraufzubeschwören: und das unumgänglicherweise sprachlich.

Es ist bezeichnend, wie ein allgemein geltender Jargon offensichtlich einer gebräuchlichen Ideologie voraus-, beziehungsweise mit ihr Hand in Hand geht, und welche Macht eine solche Ideologie über ihre Gläubiger hat. Die bei der Baretzki-Analyse in den Vordergrund gestellte, so betitelte ,Heiligkeit' des Befehls als in direkter Kette vermittelter Wille Hitlers, rührt wohl nicht zuletzt her aus propagandasprachlichen Aktionen wie der zur Weihnacht 1938: nach Annektierung Österreichs wurde von der „Großdeutschen Weihnacht 1983" gesprochen - und zahlreiche weitere religiöse Bezüge zwischen diesem christlichen Fest und den politischen Zuständen wurden modelliert. Aus der österlichen Auferstehung Jesu wurde die „Auferstehung des Großdeutschen Reiches", das Fest der Geburt des christlichen Messias wurde zum „Fest der deutschen Seele", aus einem Zusammenschluss hochrangiger Nazis in Anlehnung an den Ritterorden ein „Orden des nordischen Blutes".211 Allein der Begriff „Reich" ist deutlich religionserfüllt, Bezug genommen wird hier zu den in den Evangelien häufig gebrauchten Bildern „Reich Gottes" (Markus, Lukas) und „Himmelreich", „Reich der Himmel" (Matthäus). Selbst bezeichnete Hitler sich zu anderen Zeitpunkten mit „unzweideutig neutestamentlichen Worten als den deutschen Heiland"212, beendete pathetische Reden mit dem Wort „Amen"213, sprach von den bei der Feldherrnhalle Gefallenen als „Meine Apostel"214, die zudem später in der Trauerfeier als „auferstanden im Dritten Reich" markiert wurden.215 Nicht zu übersehen sind zudem Redewendungen wie „heiliger Krieg", „Kreuzzug", „heiliger Volkskrieg" und „feste[r] Glaube[...] an den Führer".216 Dass also eine beim am unteren Ende der Befehlskette stehenden Blockführer ankommende Anordnung problemlos als ,heilig' empfunden werden kann, ist vor diesem Hintergrund der zelebrierten „Hitlerreligion"217 durchaus denkbar. Hitlers Wille ist über Jahre hinweg proklamiert worden als gleichbedeutend mit Gottes Wille, und das zeigte auch bei der gemeinen Bevölkerung seine Wirkung, die begann, unreflektiert an ihn zu ,glauben'.218

Dass viel ,geglaubt' wurde, zeigt auch die Analyse der Exkulpationsstrategie Josef Klehrs, eines Bürokraten-Prototypen, wie seine Sprache verrät. Aalglatt und von papierener Korrektheit überzeugt gehörte Klehr zu denjenigen, die mit Leidenschaft funktionierten, die sich mit Freuden ,aufziehen' ließen - ähnlich wie Boger schoss er dabei aber über sein Ziel hinaus, wurde übergehorsam und dabei im Rahmen seiner Handlungsmöglichkeiten wieder zu einem freien Mann. Das von Nietzsche in der Fröhlichen Wissenschaft 219 formulierte „Amor fati"220 - Liebe dein Schicksal - könnte Klehrs Einstellung zu seiner mitunter sadistischen ,Berufs'-Ausübung auf den Punkt bringen. Wohl war Klehr offensichtlich kein Philosoph, doch konnte er sich für seine schicksalhaft-gottgegebene ,Bestimmung' - entsprechend der Religionisierung der NS-Ideologie -, gegen die er als „kleiner Mann" nichts glaubte ausrichten zu können, begeistern. Die Überhöhung des „höchsten deutschen Gesetzgebers" zu einer gottgleichen Instanz - wobei das Wort „deutsch" in der NS-Sprache ebenfalls Ehrfurcht auslösende Wirkung hatte - zeugt von Klehrs Unwillen zur Kritik, von seinem denkfaulen aber als fleißig und gründlich getarnten Funktionieren.

Einzig Franz Lucas scheint sich von der Tücke der NS-Sprache ein wenig frei gemacht zu haben. Er leugnet zwar vehement die gegen ihn vorgebrachten Anschuldigungen, doch verheddert er sich nicht in entschuldigende Argumentationen, die ihrer logischen Stringenz halber der NS-Sprache bedürfen. Er bleibt ausnehmend souverän, nutzt wenige der NS-typischen Euphemismen, bezieht sich nicht auf das damals geltende Recht, versteckt sich nicht hinter Scheinformulierungen wie einigen von Klemperer beispielhaft angeführten „arbeiterdeutsch[en]" Wörtern, wie sie andere Angeklagte unbewusst nutzen, darunter solche wie „verreist", „Konzertlager", „melden", „holen".221 Lucas passiert kein Fauxpas wie beispielsweise einer Wärterin des Konzentrationslagers Belsen, die vor Gericht von „sechzehn ,Stück' Gefangenen" spricht222 oder Baretzki, der über Selektionen erzählt: „ein Haufen ist rechts und ein Haufen ist links gekommen".223 er wahrt mehr als andere Angeklagte den sprachlichen Abstand zur ,Reichs'- Ideologie, und ist dadurch in seinem Sprechen mehr Person als Auschwitz-Täter. Wohl diese gelungene Loslösung von seinem damaligen Dasein als KZ-Arzt erlaubte ihm die nötige Besonnenheit, sich dem Tatort und den Aussagen der Zeugen zu stellen. Nicht zu übersehen ist jedoch, dass ein wahres Schuldeingeständnis am Ende nur vom Angeklagten Hans Stark zu hören war:

„Ich habe an der Tötung vieler Menschen mitgewirkt [...] Ich habe mich nach dem Kriege oft gefragt, ob ich dadurch zum Verbrecher geworden bin. [...] An den Führer hatte ich geglaubt, ich wollte meinem Volke dienen. Ich war damals von der Richtigkeit meines Tuns überzeugt. Heute weiß ich, daß die Ideen, an die ich geglaubt habe, falsch sind. Ich bedaure meinen damaligen Irrweg sehr, aber ich kann ihn nicht ungeschehen machen."224

Bezeichnend ist die auffällige Häufigkeit der Personaldeixis „ich", selbst an Stellen, an denen Stark sie sprachlich mühelos umgehen könnte: Er traut sich hingegen, auf sich zu zeigen, tun dies die Ankläger schließlich schon viel länger. Weichen Boger und andere mittels unterschiedlicher Strategien - sei es das Sprechen von „man", das Unterordnen des Ich in eine Gruppe, oder hämische Ironie - dem unverfrorenen Zeigen auf die eigene Person aus, tut Stark das mit entwaffnender Selbstverständlichkeit. In seinem im ungekürzten Zustand 89 Worte zählenden Schlussplädoyer nutzt er insgesamt 16 Mal die deiktischen Begriffe, Reflexiva und Possessiva „ich" (11 Mal), „mich" (2), „meinem", „meines", „meinen" (3) - und zeigt damit mit durchschnittlich jedem fünften Wort auf sich als handelndes und verantwortliches Individuum. Solche Selbstsicherheit und Bereitschaft zur Selbstreflexion zeigt kein anderer vor dem Frankfurter Gericht.

Der gezielten durch Sprache hervorgerufenen bürokratischen Depersonalisierung der im Sinne Hitlers handelnden SS-Leute etc. entkamen wohl nicht allzu viele - und das war gewollt. Klemperer schreibt:

„Hitlers Besessenheit zeigt sich in seinen perfiden und schamlos offenen Anweisungen für die Propagandisten der Partei. Das oberste Gesetz lautet überall: Laß deine Hörer nicht zu kritischem Denken kommen, behandle alles simplistisch! Wenn du von mehreren Gegnern sprichst, so könnte mancher auf die Idee verfallen, daß du, der einzelne, vielleicht im Unrecht seist - bringe die vielen also auf einen Nenner, klammere sie zusammen, gib ihnen Gemeinsamkeit!"225

Nicht nur der ausgewählte ,Gegner' war ein konstruierter „zu einem einzigen Feind" zusammen gebundener,226 sondern auch die gesamte Gemeinschaft, das ,Volk', war gedacht als nicht mehr als eine zu einem Bündel zusammengeraffte Masse nichtdenkender Hampelmänner: „man ist Volksgenosse, Volkskanzler, Volksschädling, volksnah, volksfremd, volksbewußt usw. in infinitum".227 Gleich funktionierte die Depersonalisierung, das Sich-Selbst-im-System-Vergessen, über den schier undurchschaubaren Wust an Ämtern und deren Bezeichnungen: da gab es allein in Auschwitz - hier in loser Reihenfolge und ohne Bezugnahme der Ämter untereinander aufgeführt - Standortärzte, Rapportführer, Unterscharführer, Blockführer, Schutzlagerhaftführer, Offiziere, Sanitätsdienstgrade, Vergasungskommandos, Desinfektionskommandos, den Wachsturmbann, die Aufnahmeabteilung, Standortführung und Stabsabteilung, das Personalhauptamt, Aufseherinnen, Arbeitsdienstführer, Polizeiposten, Rampendienst, Kulturabteilung, Totenkopfwachkompanie etc. Was Bürokratie, diese „Niemandsherrschaft"228 der Ämter und die mit ihr einhergehende Versachlichung der Sprache mit den in ihr lebenden Menschen macht - und ob diese tatsächlich, wie Arendt befürchtet, die „tödlichste^..], sterilste[...] Passivität" nach sich ziehen könnte, „die die Geschichte je gekannt hat" -229 soll im folgenden Kapitel untersucht werden.

5 Unwörter des Jahres - Die Droge Sprache und ihr Zusammenhang mit der Bürokratie

Bemüht man eine der wohl ersten lexikalischen Definitionen des Wortes ,Bürokratie', die über 100 Jahre nach Prägung des Begriffs durch den Wirtschaftswissenschaftler Vincent de Gournay (1712-1759) in Meyers Konversationslexikon (1894) zu finden ist, sieht man sich auf possenhafte Weise einer Wahrheit gegenübergestellt, die auszusprechen mutmaßlich kaum eine Person des aktuellen öffentlichen Lebens noch die Kühnheit hätte:

„Büreaukratie [ist die] Bezeichnung für eine kurzsichtige und engherzige Beamtenwirtschaft, welcher das Verständnis für die praktischen Bedürfnisse des Volkes gebricht. Auch eine solche Beamtenschaft und ihre Angehörigen nennt man Büreaukratie. Der Boden der Büreaukratie ist der Absolutismus. Das büreaukratische Regiment kennzeichnet die Zeit des Polizeistaates, der polizeilichen Bevormundung des Volkes während des 19. Jahrhunderts."230

Ist diese Definition auch über 100 Jahre alt, erweist sie sich doch als wichtige Quelle im Nachdenken über den Bürokratie-Begriff. Die Aussage, die Bürokratie finde ihre Voraussetzung im Absolutismus und sei bezeichnend für die Zeit des Polizeistaats während des 19. Jahrhunderts, wirft ein grelles Licht auf die heutige Regierungsform, die in der Bürokratie ein wichtiges Instrument zur Stabilisierung findet. Diente die Bürokratie im 19. Jahrhundert also offenbar dem Staat als Überwachungs- und Machtinstrument, so scheint ihre heutige Aufgabe vor allem die der Mäßigung und Ordnung zu sein. Die Zeit des NS-Regimes jedoch zeigt deutlich, dass eine schnelle Umwandlung ihrer Funktion zurück in die ,polizeistaatliche' des 19. Jahrhunderts reibungslos funktionieren kann. Die Bürokratie als Ausgeburt des Absolutismus, als Instrument eines Alleinherrschers strotzt vor Macht. Legt man dieser Definition den Arendt'schen Begriff von Macht231 zugrunde, ist die noch direktere Wirksamkeit des Selbstzwecks Bürokratie schnell erklärt: Als vom Beherrschten ausgeübte Herrschaftsform, in welcher ihre für Arendt so wichtigen Befürworter gleichzeitig die sie beruflich Betreibenden sind, ist die für die Arendt'sche Macht vorauszusetzende Zustimmung der Mehrheit obsolet. Die Bürokratie als Alleinherrscher und Arbeitgeber ist aktuell offensichtlich dabei, sich zu verselbstständigen - wohl weil ihr in der Demokratie kein sie instrumentalisierender Souverän mehr übergeordnet ist.

Welcher Zustand sich mit der Bürokratie einhergehend verselbstständigt und sich selbst vorantreibt, ist die der Bürokratie zugrunde liegende Depersonalisierung und Objektivierung der Welt, die vornehmlich sprachlich passiert. Das „Streben nach Objektivierung, Versachlichung und begrifflicher Abstraktion" liege der Funktion der bürokratischen Sprache als Gebrauchssprache primär zugrunde, schreibt Klaus-Dieter Metz in seiner Abhandlung über die Sprache der Bürokratie. 232 Vor dem Hintergrund des Phänomens ,politisch korrekter Begriff' betrachtet hält diese sprachliche Objektivierung der Welt sogar unbemerkt Einzug in die Politik, in den Journalismus und so in das alltägliche Sprechen. Die Sprache der Bürokratie bestimmt die Sprache der Politik und des ,Volkes', und die Sprache der Politik und des ,Volkes' bestimmt letzten Endes das Handeln außerhalb und innerhalb eines Landes. Beachtet man den ersten Artikel des Grundgesetzes, ist diese Objektivierung, die konsequent mündet in der gelebten Gleichheit eines jeden Menschen vor Gericht, wünschenswert. Welche Gefahr jedoch gleichzeitig mit ihr einhergeht, zeigt jedes Jahr die Dokumentation des gewählten „Unwort des Jahres“ der Universität Darmstadt auf.233 Auch hier werden vermehrt technische, teils metaphorische Begriffe gewählt, die jedoch einer (sprachlichen) Gleichbehandlung eines jeden Menschen dadurch entgegenwirken, da sie zwar als neutral getarnt sind, aber einen wertenden und zum großen Teil diffamierenden Grundgedanken beinhalten. Beispiele sind die Wörter „Überfremdung“ (1993), „Dönermorde“ (2011), „Menschenmaterial“ (Unwort des 20. Jahrhunderts), „Humankapital“ (2004), „Opfer-Abo“ (2012), „Weiche Ziele“ (1992) und „Selektionsrest“ (1993).234

So perfide es auch wirken mag: Diese Begriffe bezeichnen Menschen und sind in den entsprechenden Jahren öffentlich geäußert worden, laut der Universität Darmstadt „gedankenlos oder mit kritikwürdigen Intentionen“.235 Dass gerade Gedankenlosigkeit im Umgang mit Sprache die Voraussetzung für ihre betäubende Wirkung ist, wurde im einleitenden Essay erläutert und in den Analysen genauer untersucht. Laut Arendt war Gedankenlosigkeit der einzige Grund, der Eichmann „prädisponierte, zu einem der größten Verbrecher jener Zeit zu werden.“236 Dass gerade solche gedankenlos in der Öffentlichkeit geäußerten Begriffe mit Leichtigkeit in den öffentlichen und gängigen Sprachgebrauch einfließen, zeigt sehr anschaulich das Beispiel „Lügenpresse“ ? das Unwort des Jahres 2014. Der von Joseph Goebbels im Jahr 1939 in einigen Reden exemplarisch verwendete Begriff237 diente der nationalsozialistischen Propaganda im Dritten Reich, lag lange Zeit brach und wurde mit den „Pegida“-Demonstrationen in Dresden Ende 2014 wieder populär ? mehr noch: salonfähig. Eine Hashtag-Suche in dem sozialen Nachrichtennetzwerk Twitter ergab noch am 1.April 2015, ein halbes Jahr später, aktuelle Ergebnisse. Einige ausgewählte Beispiele:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten238

Im Unterschied zu Goebbels' Gebrauch ist seit „Pegida" mit dem Begriff, wie auch in den oben aufgeführten Tweets offensichtlich, die Presse in Deutschland und nicht die internationale Presse gemeint.239 Weiterhin zeigt sich, dass der Begriff noch immer - oder wieder - in hoher Frequenz und überwiegend in rechtsradikalen, fremdenfeindlichen und rassistischen Aussagen (vgl. 5 (2)) oder zumindest im Zusammenhang mit der Mitteilung sehr konservativen, oft rechtsorientierten Gedankenguts (vgl. 5 (1)) einhergeht. Doch auch Fälle aus einem gegen Rechts gerichteten Spektrum gibt es - dann aber mit ironischer Konnotation (vgl. 5 (5): „Wer sind hier die Hetzer?").

Das Beispiel der raschen Verbreitung dieses Wortes zeigt auf eindrückliche Weise die schnelle unüberlegte und unreflektierte Verfestigung von Begriffen in einer multimedialen Welt, in der aufgrund zunehmenden Tempos - Stichwort „Sofortness"240 - und abnehmender Bereitschaft, ausführlich zu lesen, möglichst nachrichtliche und informationsreiche Schlagworte der inhaltlichen und ideologischen sozialen Vernetzung dienen. Das wiederum führt dazu, dass Nachrichtenagenturen und Redaktionen, die online auf Lesersuche - auf ,Klickjagd' - gehen, ihre Zielgruppe gerade über die Verwendung solcher entweder schon gängigen oder selbst etablierten Schlagworte auf sich aufmerksam machen. Ebenso greifen Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens in die Verschlagwortung im Netz ein.

Der kleine Exkurs zeigt, dass in der mündlichen Kommunikation - auch wenn sie medial graphisch geschieht - über einzelne Begriffe eine soziale Identität hergestellt werden kann, dass einzelne Wörter gerade in diesem Schlagwort-Jahrhundert großes Gewicht haben können. Etabliert sich nun also ein militärisch-bürokratischer Begriff für Menschen wie „Weiche Ziele", wirtschaftlich­bürokratisch das Wort „Humankapital" oder bezüglich einer Reihe von konzeptionell gleichen Verbrechen an Menschen das Wort „Dönermorde", gehen der Aspekt der Lebendigkeit, der Autonomie, der Individualität und der Würde des oder der gemeinten Menschen im Gespräch, der Berichterstattung und Rezeption verloren.

Interessant bei der Komposition dieser zusammengesetzten Begriffe ist, dass häufig mindestens ein Teil fach- oder sachsprachlichen Ursprungs ist und eindeutig ein Objekt oder eine Gegebenheit meint, und ein zweiter Begriffsteil, der stark abstrahiert ist, auf ,etwas Lebendiges' bezogen werden kann: „Mord" impliziert, dass zuvor etwas gelebt hat, „weich" kann mit Lebendigem assoziiert werden, „human" meint „menschlich". Hingegen sind die Begriffe „Ziel", „Kapital" und „Döner" vollständig entmenschlicht, ent-lebt, Bezeichnung für Sachen. Dabei sind diese Begriffe oft durch ihre Anhängung die führenden Teile der Komposita, die dem Wort seinen spezifischen Zungenschlag verleihen, die Sache nennen, um die es geht. Sie bilden oft den kasus- und genusbestimmenden Kopf der Komposition: „Human-Kapital", „Menschen-Material", „Opfer- Abo". Diese Art der Komposition ist im Sinne des Strebens nach „Objektivierung, Versachlichung und begrifflicher Abstraktion"241 charakteristisch für viele bürokratische Begriffe:

„die Ämter und Behörden [müssen] nicht nur exakt, sondern auch allumfassend arbeiten, da sie nicht auf das Individuum, den Einzelfall, sondern auf die Allgemeinheit abgestellt sind. [...]

Ferner sind für Genauigkeit und Vollständigkeit folgende Symptome bezeichnend: Wortzusammensetzungen zur Differenzierung des Grundwortes [... beispielsweise:] Einwohnermeldeamt', ,Straßenverkehrsbehörde', ,Kraftfahrzeugzulassungsstelle' [...] ,rechtmäßig', baupolizeilich'.242

Die Absicht der zuvor untersuchten „Unwort"-Komposita ist die gleiche: die Bezeichnungen sollen zu ihrem Objektivitäts- und Informationsanspruch noch „auf die Allgemeinheit abgestellt"243 sein. Damit sind es bürokratisch motivierte Begriffe, in denen die wichtigsten Aussagen die sachlichen sein sollen - möglichst objektiv, denn Subjektivität gilt oft als unprofessionell. Diesen Versachlichungswahn entlarvt die Aktion „Unwort des Jahres" als eine unsensible Überdehnung des bürokratisch etablierten Objektivitätsanspruches.

An genau dieser Stelle liegt die Grenze zwischen einer neutralen und einer gedankenlosen Weltanschauung, zwischen bewusst und unüberlegt genutzter Sprache: Wann ist sprachliche Objektivierung noch förderlich für das gleichberechtigte Zusammenleben in einer Gesellschaft und ab wann ist sie destruktiv? „Negative Erscheinungen" nennt Metz diese unfreiwilligen Nebeneffekte der Bürokratiesprache:

„Aus übertriebener Objektivierung, Rationalisierung, Versachlichung und begrifflicher Abstraktion können eine entmenschlichte, d. h. hier distanzierte, mechanisierte, technisierte (allein funktionierende!) Sprache und vor allem eine theoretisierende, lebens- und damit praxisferne Haltung entstehen."244

Metz sieht also einen Zusammenhang zwischen dem Sprachgebrauch und der „Haltung" des Sprechers gegenüber den formulierten Inhalten. Tatsächlich ist das bürokratisch-amtliche Arbeits­System dem bürokratischen System seiner Sprache sehr ähnlich. Als die „massive Verschiebung der Verantwortung des Individuums [...] zum Apparat [...], der im Sinn von unpersönlichen, zugewiesenen Regeln entscheidet" definiert der tschechische Philosoph, Politologe und Soziologe Václav Bélohradsky das Phänomen „Bürokratisierung".245 In der - durch Leitfäden und Normen - ebenfalls regelhaft festgelegten Sprache bleibt auf gleiche Weise „die handelnde Person [...] zugunsten der Sache oder des Vorgangs unberücksichtigt" 246 - durch Verwendung sprachlicher Mittel wie nichtpersonalen Objekten, unpersönlichen Formen, passivähnlichen oder passivistischen Formulierungen und komplexen Partizipialstrukturen. Das Credo der Objektivität besteht also auf beiden Seiten gleichermaßen und wird auch auf die gleiche Art und Weise realisiert. Die Folgen sind identisch: Das „objektive[...] Funktionieren" der Sprache und genauso der Verwaltungsabläufe eliminiert - um mit Bélohradskys Worten zu sprechen - die moralische Bedeutung des (sprachlichen) Handelns, betrachtet Moralität und Subjektivität „als Störfaktor".247 Diese Eliminierung von Subjektivität bringt „eine anonyme Bereitschaft hervor, jenseits von Gut und Böse zu handeln",248 denn Gut und Böse sind subjektive Kategorien, also in ihrer Existenz daran gebunden, dass ein Subjekt sie als solche kategorisiert. Was daraus entsteht, nennt Belohradsky das „anonyme Schlechte"249, und spricht an Hannah Arendt angelehnt von Banalität.

Denn:

„Banalisierung bedeutet die Trennung von Handlung und ihrer subjektiven Bedeutung, [...] die Auslöschung des Realitätssinnes, die Entfremdung von Ideen, die aus einer inter-subjektiven Kommunikation und der Konfrontation verschiedener subjektiver Standpunkte entstehen."250

Die systematische Auslöschung dieser subjektiven Standpunkte mittels der Programmiersprache der NS-Zeit ist ein Beispiel für die perfektionierte, auf die Spitze getriebene und so ad absurdum geführte Bürokratie: beispielsweise durch die entmündigende Form des Befehls, durch die Entpersonalisierung der Sprache und des Systems, durch das Schaffen einer „Hitlerreligion"251, in der blind ,geglaubt' wird, was gesagt und geredet wird, durch systematisch-versteckte Diktierung eines Jargons, durch zeremonielles Vernichten schriftlichen Kulturguts etc. Bürokratie ist die - wie Arendt 1958 schreibt -, die „tödlichste^..], sterilste[...] Passivität, die die Geschichte je gekannt hat"252, eine bürokratische Tyrannei, „die Herrschaft [...], der man keine Rechenschaft abfordern kann".253

Was 1965 vor dem Frankfurter Gericht passierte, war aber genau das: der hilflose Versuch, dieser „Tyrannei", der weit mehr als nur die 20 Angeklagten funktionierend und mordend zum Opfer gefallen waren, Rechenschaft abzufordern. Doch vielleicht nur wenige werden bei der Verurteilung dieser zum Prozess-Zeitpunkt mittlerweile alten und körperlich gebrechlichen Männer Genugtuung empfunden haben, lag doch nach diesem Prozess noch unerträglicher die Erkenntnis in der Luft, dass es keine unmenschlichen Monster waren, die dort funktioniert hatten und nun bestraft sind, sondern dass es Menschen waren. Hannah Arendt bringt es in einem Rundfunkinterview mit Joachim Fest254 auf den Punkt:

„Die Bürokratie, also der Verwaltungsmassenmord, schafft natürlich wie jede Bürokratie eine Anonymität: Die Person wird ausgelöscht. Sobald der Betreffende vor dem Richter erscheint, wird er wieder ein Mensch. Und das ist eigentlich das Großartige an Gerichtsverfahren, nicht?

Es findet da eine wirkliche Verwandlung statt. Denn wenn der jetzt sagt: ,Ich war doch nur Bürokrat', dann kann der Richter sagen: ,Du, hör mal, deswegen stehst du nicht hier. Du stehst deswegen hier, weil du ein Mensch bist und weil du bestimmte Sachen gemacht hast.'

Und diese Verwandlung hat etwas Großartiges."255

Doch ebenso aufrüttelnd und unbehaglich ist diese Verwandlung, die in der vorliegenden Arbeit anhand der untersuchten Aussagen nachvollzogen werden konnte, weil sie das Geschehen zu jeder Zeit kompromisslos aktuell werden lässt: weil so „schließlich das gesamte Menschengeschlecht gleichsam unsichtbar mit auf der Anklagebank sitzt."256 Und das erfährt seine Aktualität gerade in Zeiten neu, in denen Massen von Flüchtlingen als Zahlen auf Papier vom einen Aufnahmelager ins nächste geschoben oder nach langer Flucht wieder in das Land zurückgeschickt werden, aus dem sie sich gerettet hatten. In einer Zeit, nur siebzig Jahre nach der Befreiung Europas, in der Nationalsozialisten und Rechtspopulisten gegen eine „Islamisierung" eines „Abendlandes" auf die Straße gehen und parolenspeiende Fackelmärsche zu Flüchtlingsunterkünften unternehmen.

Wenn dann zudem wieder aufgeschnappte, originale nationalsozialistisch-propagandistische Ausdrücke anfangen, durch soziale Netzwerke zu wabern, wenn Begriffe wie „Festung Europa" kritisch konnotiert von Journalisten genutzt werden, und diffamierende, menschenfeindliche, der Bürokratisierung der Sprache geschuldete Begriffe aus den Mündern und Federn von Politikern und öffentlichen Personen rutschen, dann zeigt sich, dass auch 70 Jahre nach der Auschwitz­Befreiung die Sprache als Macht- und Manipulationsinstrument ihre Wirkungskraft nicht eingebüßt hat. Vielmehr wird offenkundig, wie unbeholfen und vielfach gedankenlos mit ihr umgegangen wird.

Hier stellt sich die Frage, ob aus der Geschichte ,gelernt' wurde und gleichzeitig, ob das in entsprechender Form überhaupt möglich ist. Die logische Konsequenz wäre wohl eine reflektierende bis nihilistische Einstellung gegenüber des Mediums Sprache - aber nicht unbedingt eine daraus resultierende Sprachlosigkeit, wie es sie unmittelbar nach Ende des zweiten Weltkriegs in der Literatur gegeben hat.257 Sollten Arendt, Klemperer, Adorno und andere es geschafft haben, die Gesellschaft aufzurütteln, dann zeigte sich das wohl durch eine die Sprache reflektierende und Wortlaute hinterfragende Einstellung beim Großteil vor allem der öffentlich sprechenden Bevölkerung - und öffentlich zu sprechen hat heutzutage jeder die Möglichkeit.

Schon fast 50 Jahre vor der „Machtergreifung" der Nationalsozialisten formulierte Friedrich Nietzsche in seinem Werk Menschliches. Allzumenschliches 258. einen Satz, der heute als ein Credo in den Titeln sämtlicher Zeitungen und in den Vorsprachen öffentlicher Reden stehen könnte, und der diese Arbeit über die Analyse der hilflosen Exkulpationsversuche weniger ehemaliger Auschwitz-Täter abschließen soll:

Gefahr der Sprache für die geistige Freiheit. - Jedes Wort ist ein Vorurteil.259

6 Literaturverzeichnis

Protokolle

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Gross, R. (Hrsg.). (2014). Geschichte und Wirkung des Holocaust (http://www.fritz-bauer- institut.de, http://www.auschwitz-prozess.de). Frankfurt am Main: Fritz-Bauer-Institut.

Lexika und Nachschlagewerke

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Götze, A./Gottschalk, M./Günter, H. (1943). Trübners Deutsches Wörterbuch. Berlin: Walter de Gruyter.

Marquardt, M./Voigt, C. (2009). Wörterbuch Latein für Philosophie und Theologie. Edition Ruprecht.

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Literatur

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Kulturkritik und Gesellschaft I. Gesammelte Schriften. Band 10.1. Darmstadt: Suhrkamp.

Arendt, H. (1970). Macht und Gewalt. München: Piper.

Arendt, H. (2006). Über das Böse. Eine Vorlesung zu Fragen der Ethik. München: Piper.

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Ruzowitzky, S. (Regisseur). (2013). Das radikal Böse.

7 Anhang

7.1 Fotografien

7.1.1 Der Prozess

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Gerichts-Besichtigung des Tatorts Auschwitz im Dezember 1964. Franz Lucas, der als einziger Angeklagter mitgereist war, ist in der Bildmitte zu sehen.260

7.1.2 Bilder der Angeklagten261

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Franz Lucas.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Josef Klehr.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wilhelm Boger.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Stefan Baretzki.

7.1.3 Screenshots

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Screenshot der Hastag-Suche #lügenpresse auf der sozialen Nachrichtenseite twitter.com vom 1. April 2015.

[...]


1 Höcker, 180. Verhandlungstag, S. 1.

2 Breitwieser, ebd. S. 11.

3 Schatz, 178. Verhandlungstag, S. 4.

4 Capesius, ebd. S. 13.

5 Scherpe, ebd.

6 Hantl, ebd. S.

7 Broad, ebd. S. 3.

8 Kaduk, 153. Verhandlungstag, S. 4.

9 Schlage, ebd. S. 6.

10 Klehr, 180. Verhandlungstag, S. 14.

11 Dylewski, 180. Verhandlungstag, S. 2.

12 Lucas, ebd. S. 11.

13 Frank, ebd. S. 12.

14 Baretzki, ebd. S. 8.

15 Schoberth, ebd. S. 3.

16 Boger, 145. Verhandlungstag, S. 19.

17 Vgl. Bickel/Wagner, 2014, s. Filme.

18 Langbein, 1972, S. 313.

19 Vgl. Rohowski, T. (2009). Vielgesichtige Täter. Abgerufen am 3. Januar 2015 von http://www.tagesspiegel.de/wissen/ns-zeit-vielgesichtige-taeter/1431796.html, s. Intemetquellen.

20 Vgl. ebd.

21 Klemperer, Victor: LTI. Notizbuch eines Philologen, Reclam, Stuttgart 2007.

22 Vgl. Klemperer, 2007, S. 26.

23 Vgl. Arendt, 2001, S. 214ff.

24 Vgl. ebd., S. 217ff.

25 Vgl. Klemperer, 2007, S. 27.

26 Vgl. Arendt, 2001, S. 217: „Handeln [und Sprechen als ,Handeln'] als Neuanfang entspricht der Geburt des Jemand'."

27 Ebd., S. 214/219.

28 Arendt, H. (1986). Vita activa oder Vom tätigen Leben. München: Piper.

29 Wird das Wort Handeln in dieser Arbeit in Anführungszeichen gesetzt, ist damit der Handlungsbegriff Hannah Arendts aus der „Vita activa" gemeint. Ohne Anführungsstriche meint es den umgangssprachlichen Begriff des Handelns.

30 Paraverbalität wird hier zur Nonverbalität gezählt.

31 Arendt, 2001, S. 215.

32 Ebd., S. 221.

33 Originell im Sinne der Einzigartigkeit einer verbalen, nonverbalen oder schriftlichen Äußerung, die diese durch die mit ihr transportierten Gedanken bekommt.

34 Arendt, 2001, S. 221.

35 Vgl. ebd.

36 Vgl. Dietrich/Müller-Koch, 2006, S. 76f.

37 Vgl. ebd.: S. 67: Knape bezieht sich hier auf performative Verben, mit deren Hilfe sich „ganz bestimmte kommunikative Handlungen" beschreiben ließen.

38 Vgl. Langbein, 1971, S. 11.

39 Aussagen hierzu unter anderem von Kaduk (153. Verhandlungstag, S. 3), Stark (S. 31), Baretzki über Lucas (137. Verhandlungstag, S. 1).

40 S. Prolog dieser Arbeit.

41 Scherpe, Schlussworte, S. 14.

42 Schoberth, Schlussworte, S. 3.

43 Kaduk, 154. Verhandlungstag, S. 3.

44 Vgl. bspw. Capesius, Schlussworte, S. 13: „Ich bin nicht schuldig geworden in Auschwitz, ich bitte Sie, mich freizusprechen."

45 Brockhaus, 1992, S. 538.

46 Thoreau, H. D. (1973). Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat. Zürich: Diogenes.

47 Ebd., S. 9.

48 Vgl. Arendt, 2001, S. 238.

49 Rückriem, 1981, S. 265.

50 Vgl. Goffman, 1963, S. 152.

51 Vgl. ebd., S. 122.

52 Vgl. Habermas, 1973, S. 132.

53 Vgl. Tillmann, 1995, S. 135.

54 Vgl. Nietzsche, 1991, S. 46, bzw. Vgl. Schacht, 2004, S. 124f.

55 Vgl. Arendt, 2006, S. 15.

56 Ruzowitzky, S. (Regisseur). (2013). Das radikal Böse.

57 Vgl. Korczak, 1994, S. 345.

58 Jackson, 2008, Article 6 c).

59 Arendt, 2013, S. 399.

60 Vgl. Glynn/Kessler, 2003, s. Filme.

61 Vgl. Carnap, 2004, S. 99f.

62 Whorf, B. L. (1971). Sprache - Denken - Wirklichkeit. Beiträge zur Metalinguistik der Sprache. Hamburg: Rowohlt.

63 Ebd., S. 11f.

64 Vgl. ebd., S. 52.

65 Vgl. ebd., S. 14.

66 Ebd., S. 19.

67 Orwell, G. (1973). Nineteen Eighty-Four, Zürich: Diana Verlag.

68 Vgl. Gross, 2014, s. Internetquellen.

69 Vgl. Ehlich, 2007, S. 18.

70 Vgl. ebd., S. 20.

71 Ebd.

72 Ebd.

73 Vgl. ebd.

74 Neitzel, S., & Welzer, H. (2011). Soldaten. Protokolle vom Kämpfen, Töten, Sterben. Frankfurt am Main: Fischer.

75 Vgl. ebd., S. 18.

76 Ebd., S. 34.

77 Ebd., S. 38.

78 Vgl., Arendt, 2013, S. 94.

79 Vgl., ebd., S. 136.

80 Fotos der jeweiligen Angeklagten im Anhang.

81 Vgl. Langbein, 1971, S. 151ff.

82 Vgl. Langbein, 1971, S. 285ff.

83 Baretzki, 137. Verhandlungstag, S. 5.

84 Ebd., Hervorhebung d. Aut.

85 Baretzki, letztes Wort, 180. Verhandlungstag, S. 8.

86 Baretzki, 137. Verhandlungstag, S. 8, Hervorhebung d. Aut.

87 Baretzki, 154. Verhandlungstag, S. 25.

88 Neitzel/Welzer, 2011, S. 21.

89 S. Zitat „Der Blockführer [...]": die Hinzufügungen in Klammern stammen von der Person, die die Aussage protokolliert hat.

90 Baretzki, 137. Verhandlungstag, S. 1.

91 Ebd.

92 Ebd.

93 Ebd., S. 2.

94 Ebd., S. 3.

95 Ebd., S. 7.

96 Ebd., S. 1.

97 Ebd.

98 Baretzki, Schlusswort, 180. Verhandlungstag, S. 8.

99 Baretzki, 137. Verhandlungstag, S. 7.

100 Ebd., S. 8.

101 Ebd., S. 8.

102 Ebd., S. 9.

103 Baretzki, 137. Verhandlungstag, S. 5.

104 Ebd., S. 5.

105 In runden Klammern stehen die Hinzufügungen der Transkriptoren, im Original sind diese eckig.

106 Baretzki, Schlusswort, 180. Verhandlungstag, S. 8.

107 Baretzki, 153. Verhandlungstag, S. 29.

108 Vgl. Baretzki, 137. Verhandlungstag, S. 6.

109 Vgl. Ebd.

110 Vgl. Aussage 4.1 (11).

111 Vgl. Klehr, Schlussworte, S. 14: „Dazu kamen noch die Schulungsstunden, welche über die schwersten Strafen, ja sogar Todesstrafen, berichteten bei den Befehlsverweigerungen."

112 Vgl. Aussage 4.1 (15).

113 Vgl. Gross, 2014, s. Intemetquellen.

114 Vgl. Langbein, 1971, S. 894 ff.

115 Langbein, Hermann (Hg.): „Der Auschwitz-Prozeß. Eine Dokumentation", Europa-Verlag, Wien 1971.

116 Demant, Ebbo (Hg.): „Auschwitz -,Direkt von der Rampe weg...'Kaduk, Erber, Klehr: Drei Täter geben zu Protokoll.", Rowohlt, Hamburg 1979.

117 Klehr, Schlussworte, S. 13.

118 Vgl. Klemperer, 2007, S. 320.

119 Vgl. Fußnote 37.

120 Vgl. Marquardt/Voigt, 2009, S. 123.

121 Vgl. Kap. 3.2, Absatz über die Absolutheit des Begriffs „Menschlichkeit".

122 Gemeint ist die Tötung von Auschwitz-Inhaftierten durch das Geben einer Phenol-Spritze direkt in den Herzmuskel, Anm. d. Aut.

123 Demant, 1979, S. 104.

124 Demant, 1979, S. 103.

125 Langbein, 1971, S. 714.

126 Vgl. Klehr, Schlussworte, S. 13.

127 Vgl. Ebd.

128 Vgl. Ebd.

129 Demant, 1979, S. 113.

130 Vgl. Klehr, Schlussworte, S. 13.

131 Vgl. Langbein, 1971, S. 709-761.

132 Vgl. Form/Safferling, 2012, Band 2, S. 97 ff.

133 Klehr, in: Langbein, 1971, S. 719: Es geht um die Aussage des Zeugen Weiß, der laut eigener Aussage die für den Tod ausgesuchten Häftlinge in das Zimmer brachte, in dem Klehr sie mit der Spritze tötete, Vgl. Ebd. S. 171f.

134 Ebd., S. 721. Es geht um die Aussage des Zeugen Fabian.

135 Ebd., S. 731.

136 Ebd., S. 740.

137 Ebd., S. 751.

138 Vgl. Langbein, 1971, S. 889f.

139 Vgl. ebd.

140 Vgl. Ebd.

141 Vgl. Gross, 2014, Biografien, s. Intemetquellen.

142 Vgl. Gross, 2014. Siehe ebenfalls Fotos im Anhang.

143 Lucas, 143. Verhandlungstag, S. 9.

144 Lucas, 153. Verhandlungstag, S. 15.

145 Lucas, 143. Verhandlungstag, S. 7f.

146 Vgl. Hoffmann, 2008, S. 217.

147 Vgl. 153. Verhandlungstag, S. 15.

148 Lucas, 143. Verhandlungstag, S. 1.

149 Vgl. Langbein, 1971, S. 567 f.

150 Lucas, Schlussworte, S. 11.

151 Vgl. Langbein, 1971, S. 319-326.

152 Vgl. Ebd. S. 881ff.

153 Vgl. Ebd., S. 430.

154 Vgl. 145. Verhandlungstag, S. 19.

155 Vgl. Langbein, 1971, S. 395.

156 Vgl. Ebd.

157 Vgl. Boger, 145 Verhandlungstag, S. 14.

158 Boger, 145. Verhandlungstag, S. 14.

159 Ebd., S. 13.

160 Ebd., S. 14.

161 Vgl. Ebd., S. 13.

162 Vgl. Langbein, 1971, S. 395.

163 Vgl. 145. Verhandlungstag, S. 13.

164 Vgl. Ebd., S. 19.

165 Langbein, 1971, S. 432.

166 Vgl. Lapp, 1992, S. 23f.

167 Vgl. Weinrich, 1966, S. 60.

168 Vgl. Lapp, 1992, S. 154.

169 Vgl. Grice, zit. n. Ebd.

170 Vgl. 145. Verhandlungstag, S. 19.

171 Boger, zit. n. Langbein, 1971, S. 395.

172 Vgl. Boger, 145. Verhandlungstag, S. 19.

173 Vgl. Ebd., S. 17.

174 Vgl. Ebd., S. 6.

175 Vgl. Ebd., S. 14.

176 Vgl. Ebd., S. 12.

177 Vgl. Ebd., S. 8.

178 Arendt, 2001, S. 214.

179 Vgl. Langbein, 1971, S. 380.

180 Scherpe, Schlussworte, S. 14.

181 Vgl. Ebd., S. 382.

182 Vgl. Ebd.

183 Vgl. Klemperer, 2007, S. 65 ff.

184 Ebd., S. 65.

185 Vgl. Ebd.

186 Vgl. Ebd., S. 66.

187 Vgl. Ebd., S. 65.

188 Vgl. Ebd.

189 Vgl. Ebd.

190 Boger, Schlussworte, S. 2.

191 Schoberth, Schlussworte, S. 3.

192 Ebd.

193 Schlage, Schlussworte, S. 6.

194 Vbd'Ebd.

195 Vgl. Ebd., S. 7.

196 Vgl Ebd.

197 Vgl. Klemperer, 2007, S. 78ff: „dieses Schlüsselwort des Nazismus".

198 Vgl. Ebd., S. 25.

199 Vgl. Ebd.

200 Vgl. Ebd., S. 6.

201 Vgl. Breitwieser, Schlussworte, S. 11.

202 Vgl. Baretzki, 137. Verhandlungstag, S. 6.

203 Vgl. Klemperer, 2007, S. 78ff: „dieses Schlüsselwort des Nazismus“.

204 Vgl. Ebd., S. 25.

205 Vgl. Demant, 1979, S. 101.

206 Stark, 153. Verhandlungstag, S. 31.

207 Boger, 145. Verhandlungstag, S. 7.

208 Vgl. ebd., S. 4ff.

209 Solschenizyn, Alexander: Der Archipel Gulag, Mondadori-Verlag, Mailand 1973.

210 Vgl. Ebd., S. 165.

211 Vgl. Klemperer, 2007, S. 149.

212 Vgl. Ebd., S. 150.

213 Vgl. Ebd., S. 151.

214 Vgl. Ebd.

215 Vgl. Ebd.

216 Vgl. Ebd., S. 155.

217 Vgl. Ebd.

218 Vgl. Ebd., S. 144-148.

219 Nietzsche, Friedrich Wilhelm: Die fröhliche Wissenschaft, Wilhelm Goldmann Verlag, München 1959.

220 Vgl. Nietzsche, 1959, S. 213.

221 Vgl. Klemperer, 2007, S. 249f.

222 Vgl. ebd., S. 200.

223 Vgl. Langbein, 1971, S. 229.

224 Stark, Schlussworte, S. 2.

225 Klemperer, 2007, S. 237.

226 Vgl. Ebd.

227 Klemperer, 2007, S. 323.

228 Vgl. Arendt, 2000, S. 170.

229 Vgl. Arendt, 2001, S. 411.

230 0 Meyers Konversationslexikon, zit. n. Duthel, 2014, S. 245.

231 Vgl. Arendt, 2000, S. 172: „Was den Institutionen und Gesetzen eines Landes Macht verleiht, ist die Unterstützung des Volkes [...] Alle politischen Institutionen sind Manifestationen und Materialisationen von Macht; sie erstarren und verfallen, sobald die lebendige Macht des Volkes nicht mehr hinter ihnen steht und sie stützt."

232 Vgl. Metz, 1977, S. 7.

233 Prömel, H. J. (2012). Unwort des Jahres. Abgerufen am 17. http://www.unwortdesjahres.net/index.php?id=4.

234 Vgl. Pröme?2012, Unwörter seit 1991,s. Internetquellen.

235 Vgl. ebd., Startseite.

236 Vgl. Arendt, 2013, S. 57.

237 Vgl. Heiber,1971,S. 336.

238 S. Anhang. Zwischen den hier aufgeführten Beispielen gab es noch zusätzliche.

239 Vgl. Heiber, 1971, S. 336.

240 Vgl. Glaser, 2007, „Sofortness".

241 Vgl. Metz, 1980, S. 7.

242 Vgl. ebd., S. 8.

243 Ebd.

244 Ebd., S. 11.

245 Vgl. Bélohradsky, 1985, S. 126.

246 Vgl. Metz, 1980, S. 7.

247 Vgl. Bélohradsky, 1985, S. 126.

248 Vgl. ebd.

249 Vgl. ebd., S. 127.

250 Ebd.

251 Vgl. Klemperer, 2007, S. 149. ! Vgl. Arendt, 2001, S. 411.

252 Vgl. Arendt, 2000, S. 170.

253 Vgl. Arendt, Hannah/Fest, Joachim: Eichmann war von empörender Dummheit. Gespräche und Briefe.

254 Piper, Zürich und München 2011.

255 Ebd., S. 54.

256 Vgl. Arendt, 2013, S. 55.

257 7 Vgl. hierzu Adorno, 1951, S. 30: „Kulturkritik findet sich der letzten Stufe der Dialektik von Kultur und Barbarei gegenüber: nach Auschwitz ein Gedicht zu schreiben, ist barbarisch [...]"

258 Nietzsche, F. W. (2012). Menschliches. Allzumenschliches. Ein Buch für freie Geister. 2. Band: Der Wanderer und sein Schatten. Köln: Anaconda Verlag.

259 Ebd., S. 42.

260 Vgl. http://www.auschwitz-prozess-frankfurt.de/index.php?id=22, 22.12.2014, 12:46 Uhr.

261 Vgl., http://www.auschwitz-prozess-frankfurt.de/index.php?id=12, 22.12.2014, 12:50 Uhr.

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Titre
Exkulpationsstrategien nach 1945 und was sie über Bürokratie erzählen
Sous-titre
Eine funktionalpragmatische Analyse exemplarischer Aussagen der Auschwitz-Täter vor dem Frankfurter Schwurgericht 1963 bis 1965
Université
University of Dortmund  (Institut für deutsche Sprache und Literatur)
Auteur
Année
2015
Pages
69
N° de catalogue
V350459
ISBN (ebook)
9783668372948
ISBN (Livre)
9783668372955
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Langue
allemand
Mots clés
exkulpationsstrategien, bürokratie, eine, analyse, aussagen, auschwitz-täter, frankfurter, schwurgericht
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Hannah Schmidt (Auteur), 2015, Exkulpationsstrategien nach 1945 und was sie über Bürokratie erzählen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/350459

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