Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publish your texts - enjoy our full service for authors
Go to shop › Law - Civil / Private / Industrial / Labour

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters

Title: Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters

Term Paper , 2016 , 30 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Anonym (Author)

Law - Civil / Private / Industrial / Labour
Excerpt & Details   Look inside the ebook
Summary Excerpt Details

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gem. § 99 BetrVG führt in der Praxis bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters regelmäßig zu Problemen. Nach § 99 Abs 1 BetrVG haben Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Einstellung über die geplante personelle Maßnahme zu unterrichten. Mit der Unterrichtung sind dem Betriebsrat die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben. Weiterhin hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und dessen Zustimmung einzuholen. Bei Einstellungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen.

Fraglich ist, wann die gesetzlichen Voraussetzungen für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates erfüllt sind. Insbesondere die Fragen, was der Gesetzgeber mit „Unterrichtung vor der Einstellung“ meint und ob der Einzustellende selbst mit in den Schwellenwert einzurechnen ist, ist hierbei von besonderer Bedeutung. Doch auch formell und inhaltlich stellen sich die Fragen, ob die Unterrichtung einer bestimmten Form unterliegt und welche Angaben der Arbeitgeber in der Unterrichtung machen muss und welche nicht.

Weiterhin sind in § 99 Abs 2 BetrVG sechs Gründe für die Begründung einer Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates genannt. Fraglich ist hierbei, welche Zustimmungsverweigerungsgründe dem Betriebsrat bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters zur Verfügung stehen.
Die aufgeworfenen Fragen sollen nun in dieser Hausarbeit diskutiert und beantwortet werden.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Einstellung

2.1 Bestehen eines Betriebsrats

2.2 Schwellenwert

2.3 Einstellung i. S. d. § 99 BetrVG

3. Zeitpunkt der Unterrichtung

4. Form der Unterrichtung

5. Inhalt der Unterrichtung des Betriebsrates

5.1 Auskunft über die beteiligten Personen

5.1.1 beteiligte Personenkreis

5.1.2 Umfang der Auskunft

5.2 Vorlage von erforderlichen Bewerbungsunterlagen

5.2.1 Untersagung der Weiterleitung durch Bewerber

5.2.2 Dauer der Zurverfügungstellung

5.3 Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Einstellung

5.4 Antrag auf Zustimmung des Betriebsrates

6. Gründe für eine Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates bei einer Einstellung

6.1 Verstoß gegen Rechtsvorschriften

6.2 Verstoß gegen eine Auswahlrichtlinie

6.3 Benachteiligung anderer Arbeitnehmer

6.4 Unterbliebene Ausschreibung im Betrieb

6.5 Gefahr für den Betriebsfrieden

7. Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit befasst sich mit dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gemäß § 99 BetrVG bei der Einstellung neuer Mitarbeiter. Ziel ist es, die komplexen gesetzlichen Voraussetzungen, die Pflichten des Arbeitgebers bei der Unterrichtung sowie die spezifischen Gründe für eine mögliche Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates detailliert zu analysieren und offene Rechtsfragen zu klären.

  • Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen für das Mitbestimmungsrecht
  • Definition und Umfang der Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers
  • Anforderungen an die Vorlage von Bewerbungsunterlagen
  • Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereiche der Zustimmungsverweigerung
  • Umgang mit Sonderfällen wie Leiharbeitnehmern und freien Mitarbeitern

Auszug aus dem Buch

6.1 Verstoß gegen Rechtsvorschriften

Die erste Gruppe der Zustimmungsverweigerungsgründe aus § 99 Abs. 2 BetrVG besteht nach Nr. 1 in einem Verstoß gegen Rechtsvorschriften.

Ein erster Unterfall von dieser Gruppe ist der Gesetzesverstoß. Dabei muss die geplante Einstellung selbst gegen eine gesetzliche Vorschrift verstoßen. Dies liegt vor, wenn die Einstellung selbst verboten oder vom Gesetz missbilligt wird. Typische Fälle sind z. B. Verstöße gegen gesetzliche Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG oder ein Verstoß gegen Diskriminierungsverbote. Ein Widerspruchsrecht besteht daher generell nur dann, wenn der Zweck der verletzten Rechtsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt.

Ein zweiter Unterfall dieser Gruppe ist der Verstoß gegen einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Der Arbeitgeber kann jedoch nur gegen einen Tarifvertrag verstoßen, wenn der Arbeitsvertrag der Tarifbindung unterfällt. Ein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrates kann somit darin begründet sein, dass der Arbeitgeber eine falsche Norm anwendet oder eine richtige Norm fehlerhaft anwendet. Ein Verstoß gegen eine Betriebsvereinbarung, der zur Zustimmungsverweigerung berechtigt, liegt hingegen vor, wenn ein Bewerber mit einem Wiedereinstellungsanspruch aus einem Sozialplan übergangen wird.

Eine Verweigerung der Zustimmung scheidet hingegen aus, wenn die im Vertrag vereinbarte Arbeitszeit oder das vereinbarte Entgelt gegen den einschlägigen Tarifvertrag verstößt, selbst wenn beide Vertragsparteien unmittelbar an diesen gebunden sind. Gleiches gilt für die Verweigerung des Arbeitgebers, einen Befristungsgrund bei der Einstellung eines Arbeitnehmers gegenüber dem Betriebsrat anzugeben.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Einführung in die Problematik des Mitbestimmungsrechts nach § 99 BetrVG und Darstellung der zentralen Forschungsfragen.

2. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Einstellung: Erläuterung der Voraussetzungen wie Betriebsratsbestehen, Schwellenwerte und die Definition einer Einstellung im Sinne des BetrVG.

3. Zeitpunkt der Unterrichtung: Diskussion darüber, wann der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren muss, insbesondere im Hinblick auf den Abschluss des Arbeitsvertrages.

4. Form der Unterrichtung: Analyse der Anforderungen an die Form der Unterrichtung, die gesetzlich nicht starr vorgeschrieben ist.

5. Inhalt der Unterrichtung des Betriebsrates: Detaillierte Betrachtung der Auskunftspflichten zu beteiligten Personen, Bewerbungsunterlagen und Auswirkungen der geplanten Einstellung.

6. Gründe für eine Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates bei einer Einstellung: Untersuchung der fünf gesetzlichen Verweigerungsgründe, von Gesetzesverstößen bis zur Gefahr für den Betriebsfrieden.

7. Zusammenfassung: Synthese der Ergebnisse und abschließende Darstellung der zentralen Erkenntnisse zur Mitbestimmung bei Einstellungen.

Schlüsselwörter

Mitbestimmung, Betriebsrat, Einstellung, § 99 BetrVG, Unterrichtungspflicht, Zustimmungsverweigerung, Bewerbungsunterlagen, Leiharbeitnehmer, Arbeitsverhältnis, Betriebsfrieden, Auswahlrichtlinie, Arbeitnehmerüberlassung, Rechtsvorschriften, Eingruppierung, Beschäftigungsverbot

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Anwendung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates bei der Einstellung neuer Arbeitnehmer gemäß § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Voraussetzungen für das Mitbestimmungsrecht, die Pflichten des Arbeitgebers bei der Unterrichtung des Betriebsrates sowie die Voraussetzungen und Gründe für eine rechtssichere Zustimmungsverweigerung.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist die Klärung, wann die Voraussetzungen für das Mitbestimmungsrecht erfüllt sind, welche Informationen der Arbeitgeber liefern muss und unter welchen spezifischen Bedingungen der Betriebsrat seine Zustimmung wirksam verweigern kann.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Gesetzestexte (§ 99 BetrVG), aktueller Fachliteratur sowie der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Einstellung, die formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Unterrichtung sowie eine detaillierte Prüfung der einzelnen gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Kernbegriffe sind insbesondere Mitbestimmung, Einstellung, Betriebsrat, § 99 BetrVG, Unterrichtungspflicht und Zustimmungsverweigerungsgründe.

Gilt das Mitbestimmungsrecht auch bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern?

Ja, die Arbeit legt dar, dass die Einstellung von Leiharbeitnehmern gemäß der Rechtsprechung des BAG als mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG zu behandeln ist.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht rechtzeitig oder unvollständig unterrichtet?

Wird die Unterrichtung nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchgeführt, beginnt die Wochenfrist für die Zustimmungserteilung des Betriebsrates nicht zu laufen, was die Einstellung rechtlich angreifbar macht.

Excerpt out of 30 pages  - scroll top

Details

Title
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters
College
University of Applied Sciences Bielefeld
Grade
1,7
Author
Anonym (Author)
Publication Year
2016
Pages
30
Catalog Number
V350897
ISBN (eBook)
9783668373990
ISBN (Book)
9783668374003
Language
German
Tags
mitbestimmungsrecht betriebsrates einstellung mitarbeiters
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Anonym (Author), 2016, Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/350897
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  30  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Shipping
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint