Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gem. § 99 BetrVG führt in der Praxis bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters regelmäßig zu Problemen. Nach § 99 Abs 1 BetrVG haben Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Einstellung über die geplante personelle Maßnahme zu unterrichten. Mit der Unterrichtung sind dem Betriebsrat die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben. Weiterhin hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und dessen Zustimmung einzuholen. Bei Einstellungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen.
Fraglich ist, wann die gesetzlichen Voraussetzungen für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates erfüllt sind. Insbesondere die Fragen, was der Gesetzgeber mit „Unterrichtung vor der Einstellung“ meint und ob der Einzustellende selbst mit in den Schwellenwert einzurechnen ist, ist hierbei von besonderer Bedeutung. Doch auch formell und inhaltlich stellen sich die Fragen, ob die Unterrichtung einer bestimmten Form unterliegt und welche Angaben der Arbeitgeber in der Unterrichtung machen muss und welche nicht.
Weiterhin sind in § 99 Abs 2 BetrVG sechs Gründe für die Begründung einer Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates genannt. Fraglich ist hierbei, welche Zustimmungsverweigerungsgründe dem Betriebsrat bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters zur Verfügung stehen.
Die aufgeworfenen Fragen sollen nun in dieser Hausarbeit diskutiert und beantwortet werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Einstellung
- 2.1 Bestehen eines Betriebsrates
- 2.2 Schwellenwert
- 2.3 Einstellung i. S. d. § 99 BetrVG
- 3. Zeitpunkt der Unterrichtung
- 4. Form der Unterrichtung
- 5. Inhalt der Unterrichtung des Betriebsrates
- 5.1 Auskunft über die beteiligten Personen
- 5.1.1 beteiligte Personenkreis
- 5.1.2 Umfang der Auskunft
- 5.2 Vorlage von erforderlichen Bewerbungsunterlagen
- 5.2.1 Untersagung der Weiterleitung durch Bewerber
- 5.2.2 Dauer der Zurverfügungstellung
- 5.3 Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Einstellung
- 5.4 Antrag auf Zustimmung des Betriebsrates
- 6. Gründe für eine Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates bei einer Einstellung
- 6.1 Verstoß gegen Rechtsvorschriften
- 6.2 Verstoß gegen eine Auswahlrichtlinie
- 6.3 Benachteiligung anderer Arbeitnehmer
- 6.4 Unterbliebene Ausschreibung im Betrieb
- 6.5 Gefahr für den Betriebsfrieden
- 7. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters gemäß § 99 BetrVG. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und stellt die relevanten Fragen zur Anwendung des Mitbestimmungsrechts in der Praxis. Insbesondere geht es um die Klärung der Voraussetzungen für das Mitbestimmungsrecht, die Inhalte der Unterrichtung des Betriebsrates sowie die Gründe für eine Zustimmungsverweigerung.
- Voraussetzungen für das Mitbestimmungsrecht (Bestehen eines Betriebsrates, Schwellenwert, Einstellung i. S. d. § 99 BetrVG)
- Inhalte der Unterrichtung des Betriebsrates (Personenkreis, Bewerbungsunterlagen, Auswirkungen der Einstellung)
- Gründe für eine Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates (Verstöße gegen Rechtsvorschriften, Auswahlrichtlinien, Benachteiligung anderer Arbeitnehmer, Unterbliebene Ausschreibung, Gefahr für den Betriebsfrieden)
- Rechtliche Grundlagen und Interpretation des § 99 BetrVG
- Praxisrelevante Anwendung des Mitbestimmungsrechts bei der Einstellung
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: Einleitung - Einleitung in das Thema des Mitbestimmungsrechts bei der Einstellung und Vorstellung der Forschungsfragen.
- Kapitel 2: Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Einstellung - Detaillierte Analyse des § 99 BetrVG, einschließlich der Voraussetzungen für das Mitbestimmungsrecht (Bestehen eines Betriebsrates, Schwellenwert) und der Definition von "Einstellung" im Sinne des Gesetzes.
- Kapitel 3: Zeitpunkt der Unterrichtung - Diskussion des Zeitpunkts, an dem die Unterrichtung des Betriebsrates erfolgen muss.
- Kapitel 4: Form der Unterrichtung - Untersuchung der Form, in der die Unterrichtung des Betriebsrates erfolgen muss.
- Kapitel 5: Inhalt der Unterrichtung des Betriebsrates - Detaillierte Analyse der Inhalte, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat bei der Unterrichtung zur Verfügung stellen muss (Personenkreis, Bewerbungsunterlagen, Auswirkungen der Einstellung).
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters. Im Fokus stehen die Rechtsgrundlagen des § 99 BetrVG, die Inhalte der Unterrichtung des Betriebsrates, die Gründe für eine Zustimmungsverweigerung und die praktische Anwendung des Mitbestimmungsrechts im Unternehmen. Die Arbeit behandelt Themen wie das Bestehen eines Betriebsrates, den Schwellenwert, die Definition der Einstellung, die Form und den Inhalt der Unterrichtung, sowie die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Betriebsrates.
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- Anonym (Autor:in), 2016, Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/350897