Die nicht freiheitsentziehende Maßregel der Führungsaufsicht verfolgt das Ziel, verurteilte Straftäterinnen und Straftäter, i. d. R. nach Vollverbüßung einer entsprechenden Haftstrafe bzw. nach Erledigung oder im Rahmen einer zur Bewährung ausgesetzten freiheitsentziehenden Maßregel, durch Hilfe und Unterstützung, aber auch mittels Kontrolle des Verhaltens und gerichtlicher Weisungen, von weiteren Straftaten abzuhalten.
Um dieses - zugegebenermaßen - hochgesteckte Ziel zu erreichen, wurde die Arbeit im Rahmen der Führungsaufsicht, aber auch der Bewährungshilfe, in den letzten Jahren auf immer mehr Schultern verteilt. Im Zuge der Reform der Führungsaufsicht im Jahr 2007 wurden zunächst auf Bundesebene die Forensischen Ambulanzen mit strafbewehrten Vorstellungsweisungen einbezogen, durch die Einführung einschlägiger Verwaltungsvorschriften wurde sodann auf Länderebene die Zusammenarbeit mit der Polizei intensiviert. In allen Bundesländern wurden Konzepte zum Umgang mit besonders gefährlichen und rückfallgefährdeten Sexual- bzw. auch Gewaltstraftätern erarbeitet und eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde die Polizei im Grunde genommen „über Nacht“ ein wichtiger Ansprechpartner für die Bewährungshilfe und die Führungsaufsichtsstellen. Vor diesem Hintergrund ist mit dieser Arbeit beabsichtigt, den Status quo der Kooperation zu eruieren und zu bewerten.
Im Rahmen einer Befragung konnte ein Großteil der Bundesländer zur Teilnahme an der Evaluation gewonnen werden. Die Befragung diente dem Ziel, zum einen den Stand der Kooperation von Polizei, Führungsaufsichtsstelle und Bewährungshilfe in der Bundesrepublik Deutschland darzustellen, zum anderen sollte sie im besten Fall Ansätze zur Verbesserung der Zusammenarbeit aller Beteiligten liefern.
Im Ergebnis der Befragung, dies kann bereits vorweg genommen werden, ist die Polizei ein sehr gefragter Partner, wenn es um die Kontrolle der Weisungen zur Führungsaufsicht im Sinne der Gefahrenabwehr und zu Präventionszwecken geht. Ob die Polizei mit dieser Einordnung ebenfalls mitgehen kann, oder ob sich aus ihrer Sicht noch Verbesserungsbedarf ergibt, werde ich im Folgenden versuchen aufzudecken.
Inhaltsverzeichnis
- Die Maßregel Führungsaufsicht - Arbeiten im multiprofessionellen Team unter besonderer Berücksichtigung der Unterstützung durch die Polizei
- Was ist ein multiprofessionelles Team im Rahmen der Führungsaufsicht und, gehört die Polizei dazu?
- Von der Polizeiaufsicht zur Führungsaufsicht
- Rückfallgefährdete Sexual - und Gewaltstraftäter → Risikotäter
- Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Polizei - die Entstehung von HEADS
- Was ist HEADS?
- Planung der Befragung - Organisation der Durchführung
- Erarbeitung des Forschungsvorhabens
- Zielgruppendefinition, Entscheidung für die Erhebungsmethodik
- Entwicklung des Erhebungsinstrumentes
- Zusammenstellung der Stichprobe
- Auswertung und Analyse des Datenmaterials
- Berlin - Auswertung und Analyse der Daten
- Einleitende Auswertung
- Informationen zur Anzahl der Überwachten
- Auswertung zur Informationsweitergabe
- Auswertung der Kontaktaufnahme zu den überwachten Probanden
- Auswertung der Frage zum Umgang mit Weisungsverstößen
- Auswertung der Fragen zum landeseigenen Überwachungskonzept bzw. der Verwaltungsvorschrift
- Auswertung der Fragen zur Zufriedenheit mit der Bewährungshilfe
- Auswertung der Fragen zur Zufriedenheit mit der Führungsaufsichtsstelle
- Auswertung der Fragen zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht
- Auswertung der Fragen zur Sanktionsmöglichkeit des § 145a StGB
- Mecklenburg-Vorpommern - Auswertung und Analyse der Daten
- Einleitende Auswertung
- Informationen zur Anzahl der Überwachten
- Auswertung zur Informationsweitergabe
- Auswertung der Kontaktaufnahme zu den überwachten Probanden
- Auswertung der Frage zum Umgang mit Weisungsverstößen
- Auswertung der Fragen zum landeseigenen Überwachungskonzept bzw. der Verwaltungsvorschrift
- Auswertung der Fragen zur Zufriedenheit mit der Bewährungshilfe
- Auswertung der Fragen zur Zufriedenheit mit der Führungsaufsichtsstelle
- Auswertung der Fragen zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht
- Auswertung der Fragen zur Sanktionsmöglichkeit des § 145a StGB
- Thüringen – Auswertung und Analyse der Daten
- Einleitende Auswertung
- Informationen zur Anzahl der Überwachten
- Auswertung zur Informationsweitergabe
- Auswertung der Kontaktaufnahme zu den überwachten Probanden
- Auswertung der Frage zum Umgang mit Weisungsverstößen
- Auswertung der Fragen zum landeseigenen Überwachungskonzept bzw. der Verwaltungsvorschrift
- Auswertung der Fragen zur Zufriedenheit mit der Bewährungshilfe
- Auswertung der Fragen zur Zufriedenheit mit der Führungsaufsichtsstelle
- Auswertung der Fragen zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht
- Auswertung der Fragen zur Sanktionsmöglichkeit des § 145a StGB
- Zusammenfassung der Ergebnisse aus den anderen teilnehmenden Bundesländern
- Einleitende Auswertung
- Informationen zur Anzahl der überwachten Probanden
- Auswertung zur Informationsweitergabe
- Auswertung der Kontaktaufnahme zu den überwachten Probanden
- Auswertung der Frage zum Umgang mit Weisungsverstößen
- Auswertung der Fragen zum landeseigenen Überwachungskonzept bzw. der Verwaltungsvorschrift
- Auswertung der Fragen zur Zufriedenheit mit der Bewährungshilfe
- Auswertung der Fragen zur Zufriedenheit mit der Führungsaufsichtsstelle
- Auswertung der Fragen zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht
- Auswertung der Fragen zur Sanktionsmöglichkeit des § 145a StGB
- Zusammenfassung der Ergebnisse
- Organisation der Polizei im Rahmen der Überwachungstätigkeit
- Informationen durch INPOL
- Kontaktaufnahme zu überwachten Probanden
- Umgang mit Weisungsverstößen
- Einschätzungen zum landeseigenen Überwachungskonzept
- Zusammenarbeit mit Bewährungshilfe und Aufsichtsstelle
- Einschätzung der gesetzlichen Vorschriften zur Führungsaufsicht
- Sanktionsmöglichkeiten des § 145a StGB
- Zusammenfassung und Ausblick
- Die Bedeutung der Führungsaufsicht im Strafvollzug und die Herausforderungen der Rückfallprävention bei Sexual- und Gewaltstraftätern
- Die Rolle der Polizei im multiprofessionellen Team und die Bedeutung der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren
- Die praktische Umsetzung der Führungsaufsicht und die Herausforderungen der Zusammenarbeit im Alltag
- Die Bedeutung der Informationsweitergabe zwischen den beteiligten Akteuren und die Bedeutung der Kommunikation für den Erfolg der Maßregel
- Die Auswirkungen der Führungsaufsicht auf die Lebensgestaltung der Betroffenen und die Bedeutung der Unterstützung durch die Polizei
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Masterarbeit befasst sich mit der Maßregel der Führungsaufsicht und der Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im multiprofessionellen Team. Im Fokus steht dabei die Rolle der Polizei und die Unterstützung, die sie im Rahmen der Führungsaufsicht leisten kann. Die Arbeit untersucht die Interaktionen zwischen Polizei, Bewährungshilfe und Führungsaufsichtsstelle sowie die Herausforderungen und Chancen der Zusammenarbeit.
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel der Arbeit definiert den Begriff des multiprofessionellen Teams im Rahmen der Führungsaufsicht und untersucht die Rolle der Polizei innerhalb dieses Teams. Es wird die Entwicklung der Führungsaufsicht aus der Polizeiaufsicht heraus beleuchtet und die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Polizei und anderen Akteuren dargestellt. Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit den besonderen Herausforderungen der Führungsaufsicht im Umgang mit rückfallgefährdeten Sexual- und Gewaltstraftätern. Es wird die Bedeutung der intensiven Zusammenarbeit mit der Polizei in diesem Kontext beleuchtet und die Entstehung des Projekts HEADS (Hilfesystem für Eltern und Angehörige bei sexuellen Übergriffen) vorgestellt. Im dritten Kapitel wird die Planung und Durchführung der Befragung zur Zusammenarbeit zwischen Polizei und anderen Akteuren im Rahmen der Führungsaufsicht dargestellt. Es werden die Zielgruppendefinition, die Entscheidung für die Erhebungsmethodik und die Entwicklung des Erhebungsinstrumentes beschrieben. Außerdem wird die Zusammenstellung der Stichprobe für die Befragung erläutert. Das vierte Kapitel befasst sich mit der Auswertung und Analyse des Datenmaterials. Es werden die Ergebnisse der Befragungen in den verschiedenen Bundesländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und anderen Bundesländern dargestellt. Die Ergebnisse werden anhand verschiedener Themenbereiche wie Informationsweitergabe, Kontaktaufnahme zu den überwachten Probanden, Umgang mit Weisungsverstößen, Zufriedenheit mit der Bewährungshilfe und der Führungsaufsichtsstelle sowie die Ausgestaltung der Führungsaufsicht und die Sanktionsmöglichkeit des § 145a StGB analysiert. Das fünfte Kapitel fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und zieht Schlussfolgerungen für die Praxis der Führungsaufsicht. Es werden die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und anderen Akteuren im multiprofessionellen Team, die Herausforderungen und Chancen der Zusammenarbeit sowie die Auswirkungen der Führungsaufsicht auf die Lebensgestaltung der Betroffenen diskutiert.
Schlüsselwörter
Die Masterarbeit beschäftigt sich mit der Führungsaufsicht, einem wichtigen Instrument der Rückfallprävention im Strafvollzug. In den Mittelpunkt der Arbeit rückt die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im multiprofessionellen Team, insbesondere die Rolle der Polizei und die Unterstützung, die sie im Rahmen der Führungsaufsicht leisten kann. Weitere wichtige Begriffe sind die Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe, die Informationsweitergabe, der Umgang mit Weisungsverstößen, die Sanktionsmöglichkeiten und die Zufriedenheit der Beteiligten mit der Führungsaufsicht. Die Arbeit untersucht die Herausforderungen und Chancen der Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team und zeigt die Bedeutung der intensiven Zusammenarbeit aller Akteure für den Erfolg der Maßregel Führungsaufsicht.
- Arbeit zitieren
- Bernd Kammermeier (Autor:in), 2015, Die Maßregel der Führungsaufsicht. Arbeiten im multiprofessionellen Team. Unterstützung durch die Polizei, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/351025