Zunehmende Gewalt gegen BOS-Kräfte am Beispiel Rettungsdienst


Bachelor Thesis, 2016

46 Pages, Grade: 11,5

Rüdiger Schneeberg (Author)


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Motivation
1.2 Fragestellung

2 Aufbau der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
2.1 Organisation des Rettungsdienstes in der BRD
2.2 Personal des Rettungsdienstes in der Bundesrepublik

3 Bisheriger Forschungsstand zur Gewalt gegen Rettungsfachpersonal
3.1 Definition von Gewalt
3.2 Ausweitung des § 112 StGB

4 Datenanalyse und Auswertung
4.1 Einsatzort
4.2 Geschlecht der Täter
4.2.1 Alter der Täter
4.2.2 Ethnische Herkunft
4.2.3 Patient/ Nicht-Patient
4.2.4 Begleitumstände und mögliche Auslöser der Tat
4.3 Zeitliche Aspekte der Tat
4.3.1 Wochentag bei Begehung
4.3.2 Zeitpunkt der Tat
4.4 Deliktkategorien
4.4.1 Beleidigung, Bedrohung, Nötigung
4.4.2 Physische Übergriffe
4.4.3 Fallzahlen nach § 114 StGB
4.5 Folgen der Opfer

5 Maßnahmen und Prävention
5.1 Einsatzplanung/ Einsatzübernahme
5.2 Debriefing/ Einsatznachbesprechung
5.3 Meldewege und Dokumentation
5.4 Fortbildung in Einsatzkommunikation und Deeskalation
5.5 Selbstverteidigung/ Selbstschutz
5.6 Repression

6 Fehlerbetrachtung

7 Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

Anhang: Veröffentlichungen zur Gewalt gegen Rettungsfachpersonal

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Einsatzort

Abbildung 2: Häufigkeit der Gewalt

Abbildung 3: Fallzahlen „Nötigung“ aus der PKS 2015

Abbildung 4: Fallzahlen „Bedrohung“ aus der PKS 2015

Abbildung 5: Fallzahlen „Einfache Körperverletzung“ aus der PKS 2015

Abbildung 6: Fallzahlen „Gefährliche Körperverletzung“ aus der PKS 2015

Abbildung 7: Art des gewalttätigen Übergriffs

1 Einleitung

Seit einigen Jahren wird sowohl durch das Rettungsfachpersonal als auch die Bevölkerung der Bundesrepublik die Steigerung von Gewalttaten und Übergriffen gegen im Rettungsdienst Beschäftigte festgestellt und verstärkt thematisiert. Besonders die vermeintlich zunehmende Brutalität und Rücksichtslosigkeit rücken immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Nicht zuletzt durch eine deutlich gesteigerte Medienvielfalt und Verbreitungsmöglichkeit durch das Medium Internet im Jahr 2016 werden deutlich mehr Menschen angesprochen und dahingehend sensibilisiert. Es vergeht anscheinend kein Tag, an dem nicht auf Plattformen der neuen sozialen Medien bzw. fachlich einschlägigen Internetplattformen wie rettungsdienst.de oder rettungsdienst-blog.com von Angriffen gegen die Rettungskräfte berichtet wird.

Diese Thesis untersucht das reale Ausmaß von gewalttätigen Übergriffen auf das Rettungsfachpersonal im Einsatzgeschehen in der Bundesrepublik und ist in sieben Abschnitte gegliedert. Zunächst erfolgt eine Erläuterung der BOS zugehörigen Institutionen mit Aufgaben- und Tätigkeitsbereich des öffentlichen Rettungsdienstes. Im Anschluss erfolgt der aktuelle Forschungsstand zum Thema „ Gewalt gegen Rettungsfachpersonal“.

Im Fokus dieser Bachelorarbeit steht die Betrachtung einer Studie der Ruhr Universität Bochum aus dem Jahre 2012, welche von der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben wurde, um die tatsächliche Gefährdung der im Rettungsdienst tätigen Personen realistisch bewerten zu können. Der Schwerpunkt dieser Arbeit besteht sowohl in der Betrachtung der tatsächlichen Fallzahlen für die entsprechenden Deliktsbereiche, als auch für die gewonnen Erkenntnisse aus der Studie im Bezug auf das Täterprofil die Tatzeit der gewalttätigen Übergriffe und die tatsächliche Kategorie dieser Straftaten. Anschließend werden die Folgen für die Rettungsfachpersonal näher erörtert. Im fünften Kapitel wird der Umgang mit gewalttätigen Angriffen auf Rettungsfachpersonal unter Berücksichtigung der vorliegenden Ergebnisse beschrieben. Die Resultate werden auf mögliche Präventionsmaßnahmen durch die Bewertung von Konflikteinsätzen innerhalb der Rettungsdienste aufgezeigt und diskutiert. Das sechste Kapitel beschäftigt sich mit möglichen Fehlern und deren Ursachen und thematisiert somit die Aussagekraft der aktuellen Datenlage. Abschließend erfolgt ein Fazit in Bezug auf die Fragestellung.

1.1 Motivation

Die Motivationsgrundlage der vorliegenden Thesis ist maßgeblich durch die langjährige berufliche Tätigkeit des Autors als Rettungsassistent und Praxisausbilder im Rettungsdienst und der damit verbundenen täglichen Arbeit im Einsatzdienst national und international, sowie als Dozent in unterschiedlichen rettungsdienstlichen Bildungseinrichtungen geprägt worden.

Durch die persönlichen Erfahrungen in über 5000 Einsätzen, die teilweise auch Konfliktpotenzial besaßen, es aber nur in einem Einzelfall zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam, ist zunächst die Frage entstanden, ob Gewalt gegen Rettungsfachpersonal ein relevantes Thema ist oder die mediale Berichterstattung diesen Aspekt verfälscht darstellt beziehungsweise entsprechend öffentlichkeitswirksam aufbereitet.

Im Rahmen dieser Bachelorarbeit des Studienganges „Schutzpolizei“ an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung soll die aktuelle Lage nun näher untersucht und anschaulich thematisiert werden.

1.2 Fragestellung

Um zu einem späteren Zeitpunkt weiterführende Fragen bezüglich der Prävention zu Verhinderung solcher Übergriffe zu beantworten, ist zunächst innerhalb dieser Arbeit zu thematisieren, ob die Anzahl der Gewalttaten gegenüber dem Rettungsfachpersonals signifikant ansteigt. Wichtig ist auch die Frage nach der Qualität der Straftaten zu beurteilen. Nimmt vielleicht die Brutalität zu, wie die RP ONLINE in ihrer Ausgabe vom 11. Januar 2015 berichtete?

Parallel dazu müssen diese Ergebnisse im sozialen Kontext gesehen und bewertet werden. Nähme die Gewalt generell zu, wäre dies kein ausschließliches Problem des Rettungswesens, sondern ein gesamtgesellschaftliches.

Falls es wirklich zu einer Zunahme der gewalttätigen Übergriffe gegen das Rettungsfachpersonal kommt, ist die Überlegung anzustellen, wie perspektivisch sowohl von Seiten der Angegriffenen als auch von den Entscheidungsträgern damit umgegangen wird und wie man diesen neuen Problemen effektiv begegnen kann.

Ziel der Thesis ist es, eine Analyse der Fallzahlen bezüglich der Gewalt gegen Rettungskräfte durchzuführen und den zukünftigen Umgang mit aggressiven Übergriffen im Einsatzgeschehen darzustellen und mögliche Handlungsweisen aufzuzeigen.

2 Aufbau der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

In Deutschland ist die Institution „Rettungsdienst“ Teil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Sämtliche BOS vollziehen öffentliche Aufgaben zur Gefahrenabwehr oder Schadensbekämpfung. Somit fallen alle Einrichtungen, die originär ihre Tätigkeit im Bereich „Sicherheit und Ordnung“ ausüben, unter diesen Begriff, sofern sie öffentlich oder im öffentlichen Auftrag tätig werden (Kühn, et al. 2010; S. 691).

Dazu zählen auf Seiten der inneren Sicherheit alle Polizeibehörden des Bundes und der Länder, der Verfassungsschutz sowie die Zollbehörden.

Unter die nicht polizeilichen BOS fallen die Einrichtungen des Katastrophenschutzes, wie die Bundesanstalt technisches Hilfswerk (THW) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Weiter zählen dazu die Berufsfeuerwehren inklusive der Freiwilligen- und Pflicht- sowie die Werkfeuerwehren (Becker et al., 2006; S. 83).

Der Rettungsdienst ist, wie bereits oben erwähnt, Teil der nichtpolizeilichen BOS. Daher zählen alle Leistungserbringer wie die Hilfsorganisationen

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)

Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)

Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)

Malteser Hilfsdienst (MHD)

Aber auch private Anbieter von Rettungsdienstleistungen und die Betreiber von Rettungshubschraubern wie der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil Club) und die DRF (Deutsche Rettungsflugwacht), sofern diese durch einen Träger des Rettungsdienstes entsprechend beauftragt wurden, zählen zu den BOS (Becker et al., 2006; S. 219).

2.1 Organisation des Rettungsdienstes in der BRD

Grundlage der rettungsdienstlichen Regelung in Deutschland ist das Föderalismus-Prinzip, basierend auf dem Grundgesetz, welches die einzelnen Länder ermächtigt, die Voraussetzungen und Anforderungen an den Rettungsdienst individuell in den einzelnen Rettungsdienstgesetzen auf Grundlage der Daseinsvorsorge zu normieren. Bei der öffentlich-rechtlichen Durchführung sind die Landkreise oder Kommunen Träger des Rettungsdienstes und können diesen selbstständig durchführen oder aber eine Hilfsorganisation oder privaten Anbieter mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragen (Böhmer, 1997; S. 18ff).

Die Finanzierung der rettungsdienstlichen Vorhaltung ist unterschiedlich geregelt. Sofern diesbezüglich keine landesrechtliche Gesetzesgrundlage vorliegt, werden auf Basis des fünften Sozialgesetzbuches Verträge mit der durchführenden Organisation geschlossen. Der Patiententransport wird in der Regel durch die Krankenversicherung des Patienten bezahlt (Enke, et al.,2009; S. 175ff.).

Die Einsatzalarmierung erfolgt durch Rettungsleitstellen bzw. integrierte Leitstellen, die die Einsatzkräfte darüberhinaus koordinieren, mit einsatzrelevanten Informationen versorgen und im späteren Verlauf die weiteren logistischen Schritte initialisieren (Enke, et al.,2009; S. 214ff.).

Der Rettungsdienst setzt sich sowohl aus Primär- als auch aus Sekundäreinsätzen zusammen. Ein Primäreinsatz umfasst die boden- oder luftgebundene medizinische Notfallversorgung. Er gilt als primär, wenn der Einsatz dazu dient, beim Patienten lebensrettende Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen und die Transportfähigkeit vor und während der Beförderung durch ein geeignetes Rettungsmittel sicherzustellen, sowie die Vermeidung weiterer Schäden zu verhindern. Man spricht dabei auch von Notfallrettung (Becker et al., 2006; S. 321).

Sekundäreinsätze umfassen die boden- oder luftgebundenen Beförderungsmittel, bei denen der Patient aus medizinischen Gründen einer sachgerechte Betreuung -einschließlich der Erhaltung und Überwachung der lebenswichtigen Körperfunktionen- bedarf (Becker et al., 2006; S. 398).

Hier wird unterschieden, ob diese arztbegleitet stattfinden, dann spricht man von einem Intensivtransport, oder ob sie selbstständig durch das Rettungsfachpersonal durchgeführt werden (qualifizierter Krankentransport) (Becker et al., 2006; S. 232). Jedoch findet in der Praxis nicht immer diese strenge Trennung der Einsatzarten statt. Unter gewissen einsatztaktischen Umständen können geeignete Fahrzeuge des Intensiv- und Krankentransports auch in der Notfallrettung eingesetzt werden und in Ausnahmefällen auch umgekehrt (Enke, et al.,2009; S. 398).

Der Rettungsdienst bedient sich grundsätzlich folgender Einsatzmittel:

Der Rettungstransporthubschrauber (RTH) dient als Zubringer für Notarzt und Rettungsassistent und besitzt eine voll umfängliche medizinisch technische Notfallausrüstung nach DIN-Norm. Weiterhin dient er zum schnellen und schonenden Transport für stabilisierte Patienten (Becker et al., 2006; S. 374).

Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ist ein ständig arztbesetztes Zubringerfahrzeug mit medizinischer Notfallausstattung nach DIN-Norm. Ein Patiententransport kann nicht stattfinden (Becker et al., 2006; S. 319).

Der Notarztwagen (NAW) ist ein RTW mit einer ständigen Arztbesetzung, hat jedoch an Bedeutung innerhalb des Rettungsdienstes verloren und wurde sukzessive durch das NEF ersetzt (Becker et al., 2006; S. 320).

Der Rettungstransportwagen (RTW) dient zum Patiententransport und die erweiterte Behandlung und Überwachung. Die Ausstattung ist nach EN 1789 geregelt (Becker et al., 2006; S. 375).

Der Intensivtransporthubschrauber (ITH) dienen zum sekundären Patiententransport mit vollumfänglicher intensivmedizinischer Ausstattung und ständiger Arztbesetzung (Becker et al., 2006; S. 231).

Der Intensivtransportwagen (ITW) ist ein RTW mit einer ständigen Arztbesetzung und dient zum sekundären Patiententransport. Meist erfolgt die Ausstattung über die RTW Norm hinaus, um den intensivmedizinischen Ansprüchen gerecht zu werden (Becker et al., 2006; S. 232).

Der Krankentransportwagen (KTW) dient zum Transport von nicht-Notfallpatienten und hat eine medizinische Grundausstattung nach EN 1789 (Becker et al., 2006; S. 255).

2.2 Personal des Rettungsdienstes in der Bundesrepublik

Laut Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2014 57.000 Menschen inklusive der teilzeit- und geringfügig Beschäftigten im Rettungsdienst tätig. Darunter 13.000 Frauen. Von diesen 57.000 Personen wurden 51000 als Fachkraft kategorisiert (Statistisches Bundesamt, 2016; S. 12). Dies bedeutet, dass sie einen anerkannten Berufsabschluss im Rettungswesen erlangt haben. Dies war bis zum 01.Januar 2014 einzig das Berufsbild des Rettungsassistenten, welches durch eine zweijährige Ausbildungszeit erreicht wurde (Runggaldier, 1998; S. 75).

„Der Rettungsassistent soll (...) als Helfer des Arztes insbesondere am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchführen, die Transportfähigkeit solcher Patienten herstellen, die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus beobachten und aufrechterhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung befördern“ (RettAssG).

Der Regelfall sah vor, dass sich die Vollzeitausbildung im ersten Ausbildungsjahr aus 780 Stunden Fachtheorie und 420 Stunden Klinikpraktika zusammensetzte und mit einer staatlichen Prüfung abschloss. Im Anschluss erfolgte ein mindestens 1600 stündiges sogenanntes Anerkennungsjahr an einer staatlich zugelassenen Lehrrettungswache, welches mit einem Abschlussgespräch endete und wonach dann die Berufsbezeichnung „Rettungsassistent“ geführt werden durfte

(Runggaldier, 1998; S. 75).

Unter gewissen Umständen war es möglich, diese Ausbildungsform aufgrund vorhandener Qualifikationen zu verkürzen. Beispielsweise als staatlich examinierter Kranken-und Gesundheitspfleger oder als Rettungssanitäter (Runggaldier, 1998; S. 80).

Seit Januar 2014 trat jedoch das sogenannte Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters in Kraft und löste somit das Rettungsassistentengesetz ab. Grund war eine nötige Novellierung bezüglich der Ausbildung und der Kompetenzen, die sich auf Grund der gesteigerten Anforderungen im Arbeitsalltag ergeben hatten. Da zum Zeitpunkt der Thesis Erstellung das Berufsbild des Notfallsanitäters noch nicht in allen Landesrettungsdienstgesetzen umgesetzt wurde und in allen relevanten Statistiken bezüglich der Gewalt gegen Rettungsfachpersonal keine Unterscheidung bezüglich der Qualifikation vorgenommen wird, bleibt dies in vorliegender Ausarbeitung unberücksichtigt.

Eine weitere Tätigkeitsbeschreibung im Rettungsdienst stellt der Rettungssanitäter dar. Hierbei handelt es sich um eine bundeseinheitlich geregelte Qualifikation, die durch insgesamt 520 Stunden erreicht wird. Diese gliedert sich in160 Stunden Fachtheorie, 160 Stunden Rettungswachen-Praktikum, 160 Stunden Krankenhaus Praktikum und 40 Stunden Abschlusslehrgang inklusive Prüfung. Diese Qualifikation dient dazu, die Versorgung des Patienten einzuleiten und Notarzt und Rettungsassistent bei der Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen und der Herstellung der Transportfähigkeit des Patienten zu unterstützen (Becker et al. 2006; S. 374).

Die geringste Qualifikation stellt der Rettungshelfer dar; sie ist nicht einheitlich geregelt und beinhaltet meist 180 Stunden Fachtheorie und 80 Stunden Klinik- Praktikum. Ziel ist meist der Einsatz als Fahrer im qualifizierten Krankentransport und einer entsprechenden Unterstützungstätigkeit des Rettungssanitäters oder der Rettungsassistenten (Becker et al. 2006; S. 374).

Der Notarzt hat eine gewisse Sonderstellung innerhalb des Rettungsdienstes. Dieser gehört zum akademischen Fachpersonal und ist bis auf seltene Ausnahmen nicht hauptberuflich im Rettungsdienst tätig. Gängige Praxis ist, dass die notärztliche Versorgung als Teil der Arbeitsvertrages mit der jeweiligen Fachabteilung in einem Krankenhaus abgedeckt bzw. als Teilzeitbeschäftigung selbstständig ausgeübt wird (Becker et al., 2006; S. 319). Um als Notarzt tätig werden zu können, bedarf es neben der ärztlichen Ausbildung mindestens des Fachkundenachweises „Rettungsdienst“ bzw. der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ (bundeslandabhängig). Bei letzterem handelt es sich um eine zweijährige innerklinische Weiterbildung auf verschiedenen Fachgebieten, einem 80-stündigen Kurs mit den Inhalten der allgemeinen und speziellen Notfallmedizin und eine Hospitation bei 50 Einsätzen in der Notfallrettung unter notärztlicher Supervision (Kühn, et al. 2010; S. 694).

Bezüglich der Beschäftigtenstatistik im Rettungsdienst ist anzunehmen, dass das ärztliche Personal lediglich als „im Krankenhaus tätig“ gezählt wird. Vom Statistischen Bundesamt gibt es darüber leider keine genaueren Informationen. Die Nachfrage beim DBRD (Deutscher Berufsverband Rettungsdienst) bestätigt diese Vermutung. Auch bei den Teilzeitbeschäftigen soll laut deren Aussage lediglich das nichtärztliche Personal erfasst sein (König, 2016; Telefonkorrespondenz).

3 Bisheriger Forschungsstand zur Gewalt gegen Rettungsfachpersonal

Wie bereits im Vorwort thematisiert, hätten die Angriffe gegenüber BOS-Kräften in den letzten Jahren in der öffentlichen Meinung zugenommen und die Hemmschwelle gegenüber Gewalt sei deutlich gesunken. Dies könnte sich in der aktuellen medialen Berichterstattung bestätigt finden.

Zwar ist die Datenerfassung bei Gewalttaten gegen Polizeibeamte schon länger Thema und wird in Studien entsprechend belegt und analysiert (Pfeiffer, 2011), jedoch gibt es nur vereinzelt Untersuchungen und Studien, die die Thematik und dem Umgang mit stattfindender Gewalt gegen Rettungsfachpersonal in Deutschland untersuchen, so dass man aktuell nur auf eine sehr geringe Datenlage zurückgreifen kann. So wurde zum Beispiel auch erstmalig in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) von 2012 die Tabelle 943 (Geschädigtenspezifik Beruf/Tätigkeit: Vollstreckungsbeamte und Rettungsdienst) eingeführt. (Bundeskriminalamt, PKS, 2012) Das bedeutet, dass über die Jahre vor 2011 keinerlei Daten zu Straftaten gegen Rettungskräfte vorliegen.

Im November 2013 kam die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) in ihrem Arbeitskreis „Rettungsdienst“ ebenfalls zu dem Schluss, dass die Forschungsergebnisse bezüglich der Gewalt gegen Rettungsfachpersonal ehr dürftig sind. Er kam durch eine Masterarbeit aus dem Jahr 2013 mit dem Titel „ Aggression und Gewalt im Rettungsdienst“ zu dem Schluss, dass für Deutschland aktuell nur Erkenntnisse zur Qualität der Taten vorliegen, wohingegen die Quantität der Übergriffe in Österreich (Wien) unter 0,08 Prozent lag (AGBF Bund, 2013; S. 1). Unberücksichtigt blieb in diesem Positionspapier die Studie von Schmidt aus dem Jahr 2012.

Schmidt untersuchte im Auftrag der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gewalttätige Übergriffe auf Rettungskräfte im heimischen Bundesland innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten und befragte im Anschluss 2048 Rettungsdienstmitarbeiter. Mit einer Rücklaufquote von 41Prozent begründet sie das deutliche Interesse an der Thematik. Die Evaluierung ergab, dass 98 Prozent des teilnehmenden Rettungsfachpersonals bereits Gewalt im Einsatz widerfahren ist. Dabei wurde jedoch der Begriff „Gewalt“ sehr weit gefasst und beinhaltete sowohl Tätlichkeiten wie „wegschubsen“ und „anspucken“ (Schmidt, 2012; S. 14). Auf die verschiedenen Definitionen des Gewaltbegriffs wird in dieser Arbeit unter den Punkten 3.1-3.4 intensiver eingegangen.

Vergleicht man das Resultat der Studie von Schmidt (2012) mit den Ergebnissen der Arbeit von Auer „Aggressive Übergriffe auf Rettungsdienstmitarbeiter - Daten, Vergleiche, Erfassungsmöglichkeiten“(2009) kommt man zu einem nahezu ähnlichen Ergebnis. Auer beschäftigte sich mit dem Rettungsdienst der Stadt Wien und konstatierte, dass 80,3 Prozent der Befragten Opfer von gewalttätigen Übergriffen wurden. Er wies jedoch auf eine sehr niedrige Inzidenzrate hin und geht darüberhinaus aber von einer sehr hohen Dunkelfeldzahl aus. Dies wird später in dieser Arbeit aufgegriffen und näher thematisiert.

Zu einem sehr ähnlichen Ergebnis kommt Baumann in seiner Thesis: „ Aggressive Übergriffe auf Rettungskräfte an Einsatzstellen. Analyse von Umgang mit Gewalt gegen Rettungskräfte in Hamburg.“ (2014) Er betrachtete die Rettungsdiensteinsätze der Feuerwehr in der Hansestadt in dem Zeitraum 2011-2013 und stellte lediglich eine Fallzahl von 0,03 Prozent fest. Auch er sieht eine hohe Anzahl nicht gemeldeter Übergriffe und stellt dies schlüssig dar (Baumann, 2014; S. 34).

Bei einer nicht-repräsentativen Befragung von 265 Mitarbeitern des Malteser Hilfsdienstes e. V. aus den Bezirken Aachen, Bonn, Ruhrgebiet und Westfalen-Lippe mit einer Rücklaufquote von 36 Prozent kam Heinemann von der Ruhr- Universität Bochum 2011 zu dem Schluss, dass lediglich 9 Prozent der Befragten von einem körperlichen Übergriff berichteten, jedoch 90,46 Prozent bereits im Einsatz beleidigt (61,45 Prozent) und behindert (29,01 Prozent) wurden (Heinemann, 2011).

Nachfolgend werden die Studien von Schmidt (2012) und Auer (2009) sowie die Arbeit von Baumann (2014) als fundiert und geeignet erklärt.

3.1 Definition von Gewalt

Der Gewaltbegriff ist generell wissenschaftlich nicht interdisziplinär eindeutig definiert und wird je nach Kontext unterschiedlich verwendet. Der BGH und somit die strafrechtliche Definition sieht Gewalt „ als jede Art von körperlich wirkendem Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch eine physische Einwirkung sonstiger Art, die nach ihrer Zielrichtung, Intensität und Wirkungsweise dazu bestimmt und geeignet ist, die Freiheit der Willensentschließung oder der Willensbetätigung eines anderen aufzuheben oder zu beeinträchtigen“ ( BGH NJW 1995, 2643 .). Sie lässt somit psychisch wirkende Gewalt wie Beleidigungen, Bedrohung und Nötigung unbeachtet.

Schwind definiert Gewalt in seinem Werk „Kriminologie“ als „ zielgerichtete Einwirkung eines Menschen auf einen anderen Menschen, die bei diesem zu einer physischen oder psychischen Schädigung führt“ und führt darüberhinaus auch das allgemeine Gewaltverständnis der Gesellschaft an, welches seiner Ansicht nach den körperlichen Angriff auf Sachen mit einbezieht (Schwind,1990; S. 34).

Schmidt sieht in ihrer Studie, dass durch eine reine Betrachtung unter der juristischen Begriffsdefinition das tatsächliche Einsatzgeschehen nicht realitätsgetreu abgebildet wird und nimmt als Konsequenz folgende Aspekte mit in die Erhebung auf:

- Anspucken
- Wegschubsen oder an
den den Haaren ziehen
- Bedrohung mit (vorgehaltenen) Waffen
- Körperlich-wirkende Gewalt im juristischen Sinn

(Schmidt, 2012; S. 6)

Der Autor folgt dieser Ansicht, berücksichtigt jedoch bei der Auswertung der PKS lediglich die straftatrelevanten Delikte, um eine verlässliche Aussage über eine eventuelle Zunahme dieser treffen zu können.

3.2 Ausweitung des § 112 StGB

Durch den medialen Druck bezüglich zunehmender Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte trat nach Verabschiedung durch den Bundestag am 30.06.2011 und den Bundesrat am 23.09.2011 in letzter Konsequenz ein Gesetz in Kraft, welches, die Verschärfung der Schutzparagraphen § 112 und § 114 StGB zur Folge hat. Diese Abschnitte regeln den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen. Fort an wären nach §114 (3) bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr Hilfeleistende wie der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder des Rettungsdienstes erfasst und geschützt, sollte ihnen im Rahmen einer solchen Handlung Gewalt angedroht oder tatsächlich angetan werden (Strafgesetzbuch, 2013; §§112,113 u. § 114). Darüberhinaus wurde ebenfalls die Strafobergrenze von zwei auf drei Jahre angehoben. Ziel war es, die entsprechenden Personengruppen über das bisherige Maß hinaus zu schützen und mit der deutlich erhöhten Strafandrohung die abschreckende Wirkung zu verstärken.

4 Datenanalyse und Auswertung

Um im späteren Verlauf spezifische Präventionsmaßnahmen zu erörtern und auf deren Durchführbarkeit hin zu überprüfen, muss zunächst einmal analysiert werden, ob es ein Muster der Übergreifenden gibt und ob diese Übergriffe von weiteren Faktoren abhängig sind oder bestimmte Umstände dies begünstigen. Ein vermehrtes Auftreten zu einer bestimmten Zeit bzw. eine bestimmte Tätergruppe (Geschlecht, Alter, Ethnie, etc.) könnte beispielsweise auf Seiten des eingesetzten Rettungsfachpersonals eine gewisse Wachsamkeit erzeugen.

Um ein möglichst genaues Bild der Realität zu haben, bezieht der Autor daher die bereits zitierten Arbeiten mit ein und stellt die Ergebnisse in den folgenden Kategorien dar.

4.1 Einsatzort

Bezüglich des Einsatzortes trifft Schmidt in ihrer Untersuchung drei sinnvolle Unterscheidungen. Zunächst betrachtete sie den Unterschied zwischen stark urbanisiertem und dem ländlichen Raum und kommt zu dem bereits naheliegendem Schluss, dass es, je dichtbesiedelter die Region ist, desto häufiger zu gewalttätigen Übergriffen kommt. So liegen die Zahlen für eine Metropole ( > 500.000 Einwohner) bei 53,8 Prozent und bei einer Kleinstadt (5.000-20.000. Einwohner) bei lediglich 8,4 Prozent (Schmidt, 2012; S. 12).

Abbildung 1: Einsatzort

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Schmidt (2012)

Die These, dass es in sogenannten „sozialen Brennpunkten“ vermehrt zu Übergriffen kommt, konnte durch Schmidt ebenfalls verifiziert werden. Zu 40 Prozent geschahen die Gewalttaten in genau solchen Gegenden. Sie konstatiert aber auch in ihrer Betrachtung der Einsatzgegend, dass bereits an Platz zwei, mit nahezu 30 Prozent der Übergriffe, die bürgerlichen Wohngegenden kommen (Schmidt, 2012; S. 12).

Der Aspekt des privaten versus des öffentlichen Raumes spielt eine untergeordnete Rolle, so dass hier kein deutlich dominantes Gefahrenmoment benannt werden konnte. Die Zahlen liegen bei 45 Prozent im privaten Raum und 49 Prozent im öffentlichen Raum (Schmidt, 2012; S. 12).

Der Zusammenhang zwischen Großveranstaltungen jeglicher Art (politisch, sportlich oder kulturell) und gewalttätigen Übergriffen gegen Rettungsfachpersonal ließ sich nicht belegen. Diese Zahlen blieben bei lediglich 8 Prozent. Schmidt schreibt, dass dies erneut die Medien widerlege, die häufig von Hooligans und Demonstranten berichteten, welche vermehrt und hemmungslos das Rettungspersonal angriffen (Schmidt, 2012; S. 13).

Auers Ergebnisse ergänzen das Gesamtbild, da er feststellt, dass 33,5 Prozent der Übergriffe im Rettungsmittel selbst stattfanden. Mit nahezu ähnlicher Zahl eskaliert die Situation in Wohnungen (31,5 Prozent), dicht gefolgt vom öffentlichen Raum mit 31 Prozent, so dass eine präzise Aussage über ein erhöhtes Gefahrenmoment an einem bestimmten Ort nicht abschließend getroffen werden kann. Dies deckt sich mit Schmidts Resultat (Auer, 2009; S. 70).

4.2 Geschlecht der Täter

Schmidt beschreibt den Täter mit 70 Prozent als männlich. Handelt er darüberhinaus als Nicht-Patient, beispielsweise als Angehöriger oder unbeteiligter Schaulustiger, ist nach ihren Erkenntnissen der Täter immer männlich (Schmidt, 2012; S. 14).

Auer kommt in seiner Arbeit zu einem identischen Ergebnis und sieht den Täter mit 71 Prozent ebenfalls als überwiegend männlich an ( Auer, 2009; S. 51).

Auch Baumann konstatiert in seiner Thesis, dass in 83,1 Prozent der gemeldeten gewalttätigen Übergriffe der Täter männlich war (Baumann, 2014 S. 24).

Dies ließe somit den Schluss zu, dass Frauen bei der Betrachtung der Problematik kaum eine Rolle spielen.

4.2.1 Alter der Täter

Der „typische“ Täter, der laut Auer Gewalt gegen das Rettungsfachpersonal ausübt, befindet sich im Alter zwischen 21 und 40 Jahren (Auer, 2009; S. 52).

Auch hier gibt es zur Analyse von Schmidt keine nennenswerten Unterschiede, die eine ähnlich Altersspanne zwischen 20 und 40 Jahren als Hauptakteure benennt (Schmidt, 2012; S. 15).

Weiter führt sie aus, dass somit auch der durch die Medien postulierte allgemeine Glaube an eine stetig zunehmende Jugendkriminalität widerlegt sei und beruft sich auf eine KfN-Studie (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen) von 2009 „ Jugendliche in Deutschland als Opfer und Täter von Gewalt“ Laut ihren Erkenntnissen spielen Jugendliche bei den Übergriffen mit lediglich 8,8 Prozent ein deutlich untergeordnete Rolle.

Ein Aufzeigen der verzerrten medialen Berichterstattung bei Gewalttaten mit dem Hinweis auf diesen Aspekt wird durch den Autor erneut als starke Kritik der Medien gesehen, da somit ein deutlich manipuliertes Bild der Realität für die Öffentlichkeit geschaffen wird.

Baumanns Ergebnisse aus Hamburg wichen ebenfalls nicht ab. Im zweijährigen Betrachtungszeitraum waren in 38,3 Prozent die Täter zwischen 20 und 39 Jahre alt (Baumann, 2014; S. 23).

Zusammengefasst kann man feststellen, dass Übergriffe von unter 20 jährigen und über 60 jährigen keine Rolle spielen und die Hauptklientel in einem Alter von 20-40 angesiedelt ist.

4.2.2 Ethnische Herkunft

Einzig Schmidt trifft in ihrer Studie die vermeintlich brisante Entscheidung, die ethnische Herkunft des typischen Täters zu untersuchen, kommt aber zu dem Ergebnis, dass nicht bestätigt oder widerlegt werden kann, dass Menschen mit Migrationshintergrund vermehrt gewalttätig gegen Rettungsfachpersonal vorgehen (Schmidt, 2012; S. 16).

Als Basis ihrer Befragung zur Feststellung eines Täters mit Migrationshintergrund diente keine feste Definition sondern waren lediglich die subjektiven Erkenntnisse der Befragten bezüglich des Phänotyps, der Sprache bzw. Sprachkenntnisse und der Name von Bedeutung. Somit liegt keine eindeutige Definition vor, mit der man mögliche Täter kategorisieren könnte (Schmidt, 2012; S. 16).

Ein weiteres Ausschlusskriterium waren die fehlenden Zahlen bezüglich der Notrufe von Rettungskräften durch Personen mit vermeintlichem Migrationshintergrund. Da diese nicht erhoben werden und aus oben angesprochenem Problem auch schwer zu erheben sind, können sie nicht ins Verhältnis zu den Notrufen der restlichen Bevölkerung gesetzt werden. Was somit keine wissenschaftlich fundierte Aussage zulässt. Dies stellt Schmidt auch so fest (Schmidt, 2012; S. 16).

Somit kann nicht abschließend festgestellt werden, ob ein Migrationshintergrund Übergriffe auf das Rettungsfachpersonal wahrscheinlicher macht oder nicht.

4.2.3 Patient/ Nicht-Patient

Zu untersuchen ist auch unbedingt der Aspekt, ob es sich bei den Gewalttätern um den Patienten selbst, Angehörige/Freunde des Patienten oder um sogenannte Schaulustige, also unbeteiligte Dritte, handelt.

Schmidt erkennt diese Problematik und greift sie in ihrer Studie auf. Ihre Ergebnisse sehen Passanten oder Unbeteiligte bei den Übergriffen als zu vernachlässigende Größe. Mit fast einem Viertel gehen die Übergriffe von Personen aus, die mittelbar in das Einsatzgeschehen involviert sind (Schmidt, 2012; S. 14). Zu fast 60 Prozent ist jedoch die zu betreuende Person selbst der Aggressor. Interessant ist, dass laut Schmidts Ergebnis mehr als 50 Prozent der Übergriffe während der „Arbeit am Patienten“ stattfinden. Das heißt, es wird ein Anamnesegespräch geführt, Diagnostik in Form von „EKG ableiten“, „Blutdruckmessen“ und „Puls bestimmen“ betrieben beziehungsweise es werden erste medizinische (teils auch invasive) Maßnahmen getroffen, wie Schienung von Extremitäten, Legen von intravenösen Zugängen oder eine medikamentöse Therapie.

Schmidt stellt daher die These auf, dass diese Übergriffe eher als Abwehrversuche seitens des Patienten zu werten sind als gezielte tätliche Angriffe auf die Rettungskräfte (Schmidt, 2012; S. 1). Der Autor sieht dies ebenfalls als Möglichkeit, jedoch fehlt diesbezüglich ein eindeutiger Beleg. Nur die Tatbegehung, wie „um sich schlagen oder treten“ kann nicht aussagekräftig als lediglich (gerechtfertigte) Abwehrhandlung gesehen werden. Eine Befragung des rettungsdienstlich eingesetzten Personals stellt sich bei diesem Hintergrund als nicht zielführend dar.

In Baumanns Datenerhebung bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Hamburg ging die Aggression zu 64,1 Prozent von dem zu behandelnden Patienten aus. Auch in seinem Ergebnis spielen Passanten und Angehörige eine deutlich untergeordnete Rolle und erreichen insgesamt lediglich 31,6 Prozent. Eine Interpretation unterlässt er, bezieht sich aber auf die These von Schmidt (Baumann, 2014; S. 25).

Auers Ergebnisse aus Wien von 203 analysierten Fällen erbrachten ähnliche Ergebnisse. Der Patient selbst war in 79,6 Prozent der Fälle der Aggressor. In 15 Prozent der Übergriffe ging die Tat von einem Angehörigen aus und in 5 Prozent von einem unbeteiligten Dritten (Auer, 2009; S. 51).

[...]

Excerpt out of 46 pages

Details

Title
Zunehmende Gewalt gegen BOS-Kräfte am Beispiel Rettungsdienst
College
University of Applied Administrative Sciences Wiesbaden
Grade
11,5
Author
Year
2016
Pages
46
Catalog Number
V351283
ISBN (eBook)
9783668378988
ISBN (Book)
9783668378995
File size
681 KB
Language
German
Keywords
Gewalt, Rettungsdienst, BOS
Quote paper
Rüdiger Schneeberg (Author), 2016, Zunehmende Gewalt gegen BOS-Kräfte am Beispiel Rettungsdienst, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/351283

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Zunehmende Gewalt gegen BOS-Kräfte am Beispiel Rettungsdienst



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free