Die Federalist Papers als Vorbild für die Verfassung der Europäischen Union


Trabajo, 2015

19 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhalt

Einleitung

1. State of the Art

2. Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika
2.1 Entstehungshintergrund
2.2 Die Argumente der Federalists und der Anti-Federalists

3. Die Federalist Papers und die EU
3.1 Die Übertragung auf den europäischen Integrationsprozess
3.2 Die Zentralisierung politischer Macht

4. Fazit und Ausblick

Literatur- und Quellenverzeichnis

Einleitung

It is to re-create the European Family, or as much of it as we can, and provide it with a structure under which it can dwell in peace, in safety and in freedom. We must build a kind of United States of Europe. “ [1]

Winston Churchill, 1946.

In den Jahren 1787 und 1788 veröffentlichten die amerikanischen Gründerväter Alexander Hamilton, James Madison und John Jay die Verfassungskommentare Federalist Papers, die mit rhetorischem Geschick und sorgfältiger Argumentation die Vorteile eines neuen Verfassungsentwurfes für die dreizehn amerikanischen Staaten anpriesen und für diesen warben. Seit jeher zählen die Federalist -Artikel als „hervorragendster Text zur politischen Theorie“ (Bailyn 1992: 271), den die Vereinigten Staaten von Amerika hervorgebracht haben und die innovativen Theorien der Federalist Papers gelten bis heute als geistige Urheber der amerikanischen Demokratie. Der Begriff der Macht und die Frage nach der Organisation dieser, kann als elementare oder sogar zentrale Kategorie des Politischen bezeichnet werden. Die theoretischen Bestimmungen der Organisation der Macht sind dabei so facettenreich wie die Definitionen der Politik selbst. Die Ausprägung der Machtorganisation mit der sich die vorliegende Arbeit beschäftigt, stellt sich der Frage ob Macht zentral organisiert sein sollte, in Form eines Nationalstaates oder eines Bundesstaates, oder ob die Souveränität der einzelnen Einheiten (Länder) gewahrt wird und diese sich weitgehend eigenständig verwalten, beispielsweise in Form eines föderalen Staatenbundes. Vor diesem Hintergrund soll in der vorliegenden Arbeit überprüft werden, ob die politische Theorie der Federalist Papers als mögliches Vorbild für eine Verfassung der Europäischen Union (EU) und folglich für eine Vertiefung der Europäischen Integration im Sinne der „Vereinigten Staaten von Europa“ dienen kann (vgl. Habermas 2011: 64-66). Die gegenwärtige Situation in Europa und die gefühlte „Stagnation“ des Projekts der europäischen Integration laden förmlich dazu ein, eine Verfassung anlehnend an die Federalist Papers als Alternative und „genuin demokratische Konstituierung der Europäischen Union“ (Jörke 2015: 1) auszuarbeiten, mindestens jedoch diese Möglichkeit in Betracht zu ziehen.

Es stellt sich die berechtige Frage, warum man die gegenwärtige Situation der EU im Kontext der Federalist Papers betrachten sollte. Erfahrungsgemäß stößt man bei der Analyse letzterer auf gewisse liberale Ideen, freiheitlich-demokratische Überzeugungen sowie eine Transformation des Föderalismuskonzepts (vgl. Jörke 2015: 1). Darauf aufbauend sollen allerdings die unterschiedlichen und komplexen Entstehungshintergründe beleuchtet werden, wobei der historische Kontext sowie die individuellen Entwicklungen sui generis, sowohl der amerikanischen Verfassung als auch der Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft (EG) zur Europäischen Union berücksichtigt werden müssen. Ziel der Arbeit soll es sein, sich über die eingehende Beschäftigung mit der Rolle der Federalist Papers, ihren Zielen und Prinzipien im Prozess der amerikanischen Verfassungsgebung, der Möglichkeit einer europäischen Verfassung anzunähern und nicht durch die radikale Vereinfachung eine normative Gegenüberstellung der historischen Ereignisse und Prozesse auszuarbeiten, auf die Gefahr hin der Komplexität der Thematik nicht gerecht zu werden. Die zentralen Fragen der Federalis t-Artikel nach der Teilbarkeit gouvernementaler Souveränität sowie der Aufteilung von Machkompetenzen zwischen Bundesstaaten und Bundesregierung unter demokratischer Kontrolle der Regierenden, stellen sich im Hinblick gegenwärtiger europapolitischer Entwicklungen erneut. Bei der Suche nach diesen Antworten für die Probleme unserer Zeit, kann ein historischer Rückblick auf die Errungenschaften der amerikanischen Gründerväter unsere politische Perspektive möglicherweise ebenso beflügeln, wie auch schärfen (vgl. Adams 1994: ii). Dies geschieht im Folgenden durch einen Abriss des Entstehungshintergrunds der Federalist Papers und ihren Argumenten sowie einer Abgrenzung zu den Anti-Federalists und der anschließenden Übertragung der amerikanischen Verfassungsdebatte auf die Effektivität des Regierungshandelns und einer demokratischen Entscheidungsfindung innerhalb der Europäischen Union.

1. State of the Art

Um die gegenwärtige Situation der europäischen Integration exakt darzustellen, gilt es zunächst den Begriff der Integration zu definieren. Ernst Haas, einer der einflussreichsten Neofunktionalismus-Theoretiker, definiert Integration als “ the process whereby political actors in several distinct national settings are persuaded to shift their loyalties, expectations, and political activities toward a new centre, whose institutions possess or demand jurisdiction over the pre-existing national states ” (Haas 1958: 16).

Diese umfassende Definition beschreibt sowohl den sozialen Prozess der Verschiebung der Kompetenzen als auch den politischen Prozess der Konstruktion neuer politischer Institutionen. Nicht alle Integrations-Theoretiker interpretieren den sozialen Prozess ähnlich gewichtig wie Haas, allerdings sind aus neofunktionaler Perspektive die functionally defined actors elementar für den Integrationsprozess (vgl. Wiener 2004: 2). Die intergouvernementale Theorie beschränkt sich hingegen auf den politischen Prozess der Integration. Beide Theorien fokussieren bei ihrer Definition der Integration allerdings ausschließlich den Aspekt des Prozesses der Integration und nicht das politische System, zu welchem die Integration führt (Wiener 2004: 3). Das (ursprüngliche) Ziel der europäischen Integration war die Prävention möglicher Feindseligkeiten zwischen den europäischen Nationalstaaten durch einen integrativen Prozess (vgl. Campbell 2002: 38). Dieses Projekt galt als nicht in Frage zu stellendes, gesamteuropäisches Ziel vor dem Hintergrund zweier Weltkriege und dem Holocaust. Durch das europäische Integrationsprojekt versprach man sich eine „paneuropäische Zone des Friedens und die Rückkehr in die europäische Völkergemeinschaft.“ (Neyer 2013) Die meisten Vorschläge mit diesem Ziel, waren allerdings darauf bedacht, die Souveränität der beteiligten Staaten nicht für einen Ausbau der zwischenstaatlicher Kooperationsbeziehungen zu opfern.

Carlo Schmid nahm zu dieser Haltung der Nationen bereits 1949 in einer Rede vor dem Deutschen Rat der Europäischen Bewegung kritisch Stellung. Er bemängelte die fehlende Bereitschaft den Zustand der Zwischenstaatlichkeit zu überwinden. Es gelte eine „echte politische, ökonomische und konstitutionelle Einheit zu schaffen“ in dem man sich „künftig von dem Dogma (...) der Unteilbarkeit der Souveränität“ löse (Lipgens 1986: 271-273). Ausdrücklich plädierte Carlo Schmid für eine bundesstaatliche Konstruktion und für eine Verwerfung der Konföderation souverän bleibender Staaten (vgl. ebd.). Vor diesem Hintergrund entwickelte sich 1950 die erste Etappe der wirtschaftlichen Teilintegration in Form der Montanunion, ohne jedoch klare Leitlinien für eine europäische Integration vorzugeben. Auch die Römischen Verträge, die fünf Jahre später folgten, blieben ohne konkrete Formulierungen bezüglich der zukünftigen europäischen Föderation. Im Vertrag von Maastricht, aus dem Jahr 1992, wurden zwar zum ersten Mal nicht nur wirtschaftliche, sondern auch politische Ziele genannt, allerdings blieben die Formulierungen zur Finalität des Integrationsprozesses unverändert vage. So heißt es in der Präambel des Vertrags, dass die Gründung der Europäischen Union durch den Vertrag von Maastricht einer der weiteren Schritte sei, „die getan werden müssen, um die europäische Integration voranzutreiben. (Vertrag über Europäische Union 1992: 10)

Erst Joschka Fischer konkretisierte, in seiner Rede an der Humboldt-Universität Berlin im Jahr 2000, das Ziel der europäischen Integration: Er thematisierte ausdrücklich die Finalität des Integrationsprozesses und gab diese als Leitbild vor (vgl. Hrbek 2003: 183). Fischer hielt in seiner Humboldt-Rede „ Vom Staatenbund zur F ö deration - Gedanken ü ber die Finalit ä t europ ä ischen Integration “ ein Plädoyer für einen „Verfassungsvertrag über die Europäische Föderation“ (Fischer 2000) welcher als letzter Baustein in das Gebäude der europäischen Integration eingefügt werden müsse, um „die neuen Mitgliedsstaaten integrieren zu können ohne dabei die Handlungsfähigkeit der EU substantiell in Frage zu stellen.“ (Fischer 2000) Der Anstoß, den Fischer mit seiner Grundsatzrede der öffentlichen Diskussion gab, war dennoch beträchtlich. Zwar unterstütze keine der großen Parteien der Bundesrepublik öffentlich seine Überlegungen, dennoch wäre ohne den Vorstoß von Fischer auf dem EU-Gipfel von Laeken im Dezember 2001 schwerlich der Beschluss gefasst worden, einen Konvent zu berufen, der eine Revision der europäischen Verträge mit dem Ziel konzipieren sollte, die Union demokratischer, transparenter und effizienter zu machen (vgl. Winkler 2008).

Am 20. Oktober 2004 konnten schließlich die Staats- und Regierungschefs den „ Vertrag ü ber eine Verfassung f ü r Europa “ unterzeichnen . Dieser sollte die bisherigen Verträge der EU und EG ersetzen und im Jahr 2006 in Kraft treten. Das Schicksal des Vertrags ist allerdings bekannt: 2005 lehnte die Mehrheit der Bevölkerung in Frankreich und den Niederlanden den Vertrag in Volksabstimmungen ab. Trotz des Scheiterns des Vertrag über eine Verfassung für Europa, konnten weite Teile in den Vertrag von Lissabon übernommen werden, welcher am 13. Dezember 2007 nach einer zweijährigen „Denkpause“ unterzeichnet wurde. Im Gegensatz dazu war der Vertrag von Lissabon allerdings ein Reformvertrag, der die bestehenden Verträge zwar ändern aber nicht ersetzten sollte. Auch dieser Vertrag scheiterte zunächst an einem Referendum in Irland, jedoch sprachen sich in einer Wiederholung des Referendum die Mehrheit der Iren für den Vertrag aus und so trat er schließlich am 1. Dezember 2009 in Kraft (vgl. ebd.).

[...]


[1] Aus Winston Churchills Rede an der Universität Zürich: The Tragedy of Europe (19. September 1946).

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Die Federalist Papers als Vorbild für die Verfassung der Europäischen Union
Universidad
University of Frankfurt (Main)
Curso
Die Größe der Demokratie
Calificación
2,3
Autor
Año
2015
Páginas
19
No. de catálogo
V351809
ISBN (Ebook)
9783668380974
ISBN (Libro)
9783668380981
Tamaño de fichero
604 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
federalist, papers, vorbild, verfassung, europäischen, union
Citar trabajo
David Breitwieser Alfaro (Autor), 2015, Die Federalist Papers als Vorbild für die Verfassung der Europäischen Union, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/351809

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