Menschenrechte für die Großen Menschenaffen?


Thèse Scolaire, 2013

17 Pages, Note: 1,2


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vorbemerkung

3. Gleichheitsprinzip

4. Menschenrechte
4.1. Einleitung
4.2. Geschichte der Menschenrechten

5. Schöpfungstheorie

6. Die Ordnung der Säugetiere

7. Menschenaffen
7.1. Definition
7.2. Arten von Menschenaffen

8. Das Great Ape Projekt
8.1. Gründung und aktuelle Situation
8.2. Ziele
8.3. Forderungen
8.4. Begründung der Forderungen

9. Mensch-Tier-Vergleich
9.1. Definition Mensch
9.2. Argumente gegen den „Mensch-Tier-Vergleich“
a) Auf Grundlage des Schöpfungsbericht
b) Auf Grundlage der Biologie
9.3. Argumente für den „Mensch-Tier-Vergleich“

10. Haben Tiere Rechte?
10.1. Wenn Tiere Rechte hätten
10.2. Wieso Tiere keine Rechte haben

11.Schlussfolgerung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Beziehung zwischen Menschen und Tieren sowie die moralische Position von nicht- menschliche Tieren ist seit der Antike immer wieder Gegenstand von philosophischen und ethischen Nachdenkens und seit der Zeit der Aufklärung wird auch die Frage, ob nicht- menschliche Tiere Rechte haben erörtert. Darüber hinaus wird seit jüngster Zeit diskutiert, ob man einigen Tieren auch Menschenrechte zusprechen sollte.1 Um diese Frage überhaupt stel- len zu können, besteht eine der wesentlichen Voraussetzungen darin, Abkehr von der „natur- rechtlich“ geprägten Begründung der Menschenrechte zu nehmen, dem zufolge haben Menschen als Mitglieder der Spezies Homo sapiens besondere Rechte, die auf ihren eindeutigen ontologischen2 Status beruhen. Eine auf naturrechtlich geprägten Begründung der Menschenrechte verzichtet auf weitere Zuschreibungsvoraussetzungen, das heißt, um das Recht auf Menschenrechte zu haben, muss man lediglich Mensch sein. Alle anderen Lebewesen kommen als Träger für Menschenrechte grundsätzlich nicht in Betrachtung. Welchen Tieren, beziehungsweise ob man Tieren moralische Ansprüche, Rechte oder sogar Menschenrechte zuschreiben kann, ist davon abhängig, welche Kriterien man für die Integration einer Entität3 in die moralische Gemeinschaft, in der man keinem anderen etwas zufügen darf, was man selber nicht möchtet, für plausibel hält, beziehungsweise welche Attribute oder Fähigkeiten man für erforderlich erachtet, damit eine Entität ein Objekt der Moral sein kann.4

Auf diese Frage werde ich in der folgenden Seminararbeit eingehen und von verschiedenen Positionen aus betrachten, des Weiteren beschäftige ich mich mit der Legitimität der geson- derten Stellung des Menschen. Kernpunkt der Arbeit wird das Great Ape Projekt und dessen Forderung, die Großen Menschenaffen in die Gemeinschaft der Gleichen aufzunehmen, sein. Hierfür werde ich die Schöpfungstheorie betrachten und diese mit verschiedenen anderen Po- sitionen abwägen. Des Weiteren werde ich mich mit der Frage beschäftigten, welche möglichen Konsequenzen sich daraus ergeben könnten, wenn die Forderungen des Great Ape Projekts in die Realität umgesetzt werden und wie weit diese realisierbar wären.

2. Vorbemerkung

Wenn in der Literatur von Tierrechten die Rede ist, so ist dies zu vergleichen mit den Men- schenrechten. Im Grundgedanken geht es darum, dass jeder Anspruch auf eine bestimmte Be- handlung hat. Die Bewegung, die auch Tieren solche grundsätzliche Rechte zugestehen will, ist die Tierrechtsbewegung beziehungsweise Tierbefreiungsbewegung5. Die Rechte richten sich hierbei nach den Interessen und Bedürfnissen der Betroffenen.6 Zu einem der Ziele der Tierrechtsbewegung gehört die Beendigung jeglicher Exploitation7 von Tieren. Die Tierethik beruht auf der Beachtung des Gleichheitsprinzip, welches im Folgenden kurz vorgestellt wird.8

3. Gleichheitsprinzip

Der Gleichheitssatz stammt ursprünglich aus dem christlichen Gedankengut „Gleichheit vor Gott“ und entwickelte sich zu der Forderung einer „Gleichheit vor dem Gesetz“. Das Gleichheitsprinzip bezeichnet den Grundsatz, dass alle Menschen gleich zu behandeln sind, wenn man eine Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe begründen kann.9

Als Grundlage für das Gleichheitsprinzip, wonach Gleiches beziehungsweise Ähnliches auch gleich oder ähnlich behandelt werden muss, gilt der moralische Gleichheitsgrundsatz von Ari- stoteles10.11 Sowohl biologische als auch psychologische Forschungsergebnisse ergeben, dass uns Tiere, zum Beispiel Menschenaffen, sowohl körperlich als auch geistig ähnlich sind. Sie haben oftmals ähnliche komplexe und soziale Fähigkeiten wie der Mensch.12 Daraus ist zu schlussfolgern, dass, wenn sich Tiere und Menschen ähneln, sie auch ähnlich behandelt wer- den sollten. Es ist erforderlich, dass sie in den moralischen Bereich mit aufgenommen wer- den, das heißt in jenen Bereich, in der unsere moralischen Rücksichten und Regeln Geltung haben.13 In diesem Zusammenhang wird oftmals auf Jermey Bentham, ein englischer Philosoph und Sozialreformer und dessen berühmte Aussage verwiesen:14

„Der Tag wird kommen, an dem auch den übrigen lebenden Geschöpfen die Rechte gewährt werden, die man ihnen nur durch Tyranne vorenthalten konnte. Die Franzosen haben bereits erkannt, daß die Schwärze der Haut kein Grund ist, einen Menschen schutzlos den Launen eines Peinigers auszuliefern. Eines Tages wird man erkennen, daß die Zahl der Beine, die Behaarung der Haut und das Ende des os sacrum15 sämt- lich unzureichende Gründe sind, ein empfindendes Lebewesen dem gleichen Schicksal zu überlassen. Aber welches andere Merkmal könnte die unüberwindliche Grenzlinie sein? Ist es die Fähigkeit zu denken oder vielleicht die Fähigkeit zu sprechen? Doch ein erwachsenes Pferd oder ein erwachsener Hund sind weitaus verständiger und mit- teilsamer als ein Kind, das einen Tag, eine Woche oder sogar einen Monat alt ist? Doch selbst, wenn es nicht so wäre, was würde das ändern? Die Frage ist nicht: Kön- nen sie denken? oder: Können sie sprechen?, sondern: Können sie leiden?“16

4. Menschenrechte

Um die Forderungen des Great Ape Projekts17 nachvollziehen zu können, ist es notwendig sich zu Beginn mit den Menschenrechten zu beschäftigen. In den folgenden Unterpunkten wird kurz auf die Entstehung und die Geschichte der Menschenrechte eingegangen.

4.1. Einleitung

Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen, d.h. „erstens, dass die Rechtssubjekte als individuelle Einzelne darauf pochen dürfen, und zweitens, dass man diese Rechte selbst noch gegenüber jedem öffentlichen Rechtssystem hat, das einem diese und alle sonstigen Rechte zuallererst garantiert.“18

Die heutigen Menschenrechte wurden am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und werden als einen der wichtigsten Schritte in der Entwicklung des Menschenrechts angesehen. Erstmals wurden umfassend bürgerliche, politi- sche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Verträge zum Schutze der Menschenwürde verfasst.19 Anspruch auf diesen Schutz hat jeder Mensch. Zu diesen Rechten gehören unter anderem das Recht auf Freiheit und Leben, Religionsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf eine eigene Meinung und Bildung.20

4.2. Geschichte der Menschenrechten

Die Grundlage, auf der die Menschenrechte ruhen, reicht bis in das Naturdenken der griechi- schen Philosophie und das frühe Christentum zurück. Als Vorläufer der heutigen Menschen- rechte kann ohne Zweifel die US-amerikanische und die Französische Revolution angesehen werden, aus der mit der Virginia Bill of Rights (1776), der US-amerikanischen Unabhängig- keitserklärung (1787) und der Verfassung der Vereinigten Staaten (1789) sowie der D é clarati- on des droits de l'homme et du citoyen, welche in Frankreich im gleichen Jahr verfasst wurde, die Grunddokumente der heutigen Menschenrechtsdiskurses entstanden sind.21 Heute wird das Bestehen der Menschenrechte prinzipiell von fast allen Staaten anerkannt.22

5. Schöpfungstheorie

Die Schöpfungstheorie ist einer der Standpunkte, von denen aus die Tierrechtsdebatte betrach- tet und bewertet werden. Als Grundlage hierfür dient ein Bibelauszug aus 1. Moses 24 - 28:

„Und Gott sprach: Die Erde bringe lebende Wesen hervor nach ihrer Art: Vieh und kriechende Tiere und wilde Tiere der Erde nach ihrer Art! Und es geschah so. Und Gott machte die wilden Tiere der Erde nach ihrer Art und das Vieh nach seiner Art und alle kriechenden Tiere auf dem Erdboden nach ihrer Art. Und Gott sah, dass es gut war. Und Gott sprach: Lasst uns Menschen machen in unserm Bild, uns ähnlich! […] Und Gott schuf den Menschen nach seinem Bild, nach dem Bild Gottes schuf er ihn; als Mann und Frau schuf er sie.“23

Anhand dieses Auszuges aus der Bibel findet man beschrieben, dass die Erschaffung der Landtiere am selben Tag geschah, an dem auch der Mensch erschaffen wurde. Die Tiergrup- pen, welche hier erwähnt werden, sind: „Vieh“ (zahme Säugetiere, nicht nur Herdentiere, son- dern auch Zug-, Last-, und Reittier), „kriechende Tiere“ (kleine und größere Tiere auf dem Erdboden) und „wildes Getier“ (nicht zu zähmende Landtiere).24

6. Die Ordnung der Säugetiere

Neben dem Schöpfungsbericht gibt es weitere unterschiedliche Beweise, welche die Auffassung rechtfertigten, dass das Leben in einer großen Reihe Schöpfungsgruppen gleichzeitig entstanden ist, die einzelnen Schöpfungsgruppen aber nicht ineinander übergingen oder auseinander entstanden sind. Betrachtet man zum Beispiel die Ordnung der Fledermäuse, von der angenommen wird, dass sie aus der Ordnung der Insektivoren: Insektenfresser wie Molche, Igel und Spitzmäuse, hervorgeht. Die ältesten Fossilien, welche von Fledermäusen gefunden wurden, befanden sich in der Erdschicht des Tertiärs. Es handelte sich hierbei um voll entwickelte Fledermäuse. Dies könnte ein Hinweis dafür sein, dass es sich bei den Fledermäusen von Anfang an um eine eigene und voll entwickelte Art handelte.25

7. Menschenaffen

Diese Kapitel beschäftigt sich mit den Großen Menschenaffen, auf welche sich die Forderungen des Great Ape Projekts stützen. Es werden die unterschiedlichen Arten von Menschenaffen vorgestellt sowie deren natürlichen Lebensraum. Zu Beginn wird eine kurze Definition des Begriffs „Menschenaffen“ vorangestellt.

7.1. Definition

In dem Neuen Duden Lexikon wird der Menschenaffe folgendermaßen definiert: „Menschen- affen (Pongidae), die dem Menschen am nächsten stehenden Affen, mit gleichem Ursprung wie dieser jedoch nicht seine Vorfahren. Rezent sind Orang-Utan (Borneo und Sumatra), Gorilla und Schimpansen (Afrika)“.26 In der Biologie wird zwischen kleinen und großen Men- schenaffen unterschieden. Normalerweise verbindet man jedoch den Begriff nur mit den großen Menschenaffen.

[...]


1 Pollmann Arnd, Menschenrechte ein interdisziplinäres Handbuch, Stuttgart 2012, Seite 453

2 Ontologie ist die Lehre vom Sein, von den Ordnungs-, Begriffs- und Wesensbestimmung des Seienden.

3 Entität ist in der Philosophie ein Grundbegriff der Ontologie, der in zwei Bedeutungen verwendet wird: Zum einen bezeichnet er etwas, das existiert, ein Seiendes, einen konkreten oder abstrakten Gegenstand. Zum anderen kann er auch für das Wesen eines Gegenstandes stehen.

4 Menschenrecht, Seite 454

5 Vgl. Kaplan Astrid, Zum Verhältnis von Menschen und Tieren unter Berücksichtigung der hierbei auftretenden rationalen und emotionalen Widersprüchen, online unter: http://www.google.de/url? sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=0CEsQFjAE&url=http%3A%2F %2F Error! Hyperlink reference not valid. %2FDiplom_AstridKaplan.pdf&ei=iwHOUIeOBsXEtQbun4HgDQ&usg=AFQjCNFN19j4kFNOGi uD0I9WeaukFB1NMw&bvm=bv.1355325884,d.Yms, zugriffen am 17.12.2012, Seite 52

6 Vgl. Kaplan Helmut, Tierrechte. Die Philosophie einer Befreiungsbewegung, Göttingen 2000, Seite 11

7 Ausbeutung

8 Vgl. Kaplan Astrid, Zum Verhältnis von Menschen und Tieren unter Berücksichtigung der hierbei auftretenden rationalen und emotionalen Widersprüchen

9 Vgl. Gleichheitssatz (2012), online unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitsprinzip, zugegriffen am 03.01.2013

10 Aristoteles war ein griechischen Philosoph. Sein universales wissenschaftliches Werk wurde Grundlage für die gesamte abendländische Philosophie

11 Vgl. Tierrechte. Eine interdiszplinäre Herausforderung, hrsg. von Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft Tierethik Erlangen 2007, Seite 149

12 Vgl. Evomaganzin (25.07.2011), Colin Goldner zum Great Ape Projekt, in: EVOMAGAZIN online unter: http://www.darwin-jahr.de/colin-goldner-great-ape-project, zugegriffen am 22.11.2012

13 Vgl. Kaplan Helmut, Tierrechte, Seite 53

14 Vgl. Kaplan Astrid, Seite 54

15 Es handelt sich hierbei um das Kreuzbein, dies ist ein Knochen der Landwirbeltiere. Es ist gleichzeitig Teil des Beckens und der Wirbelsäule.

16 Singer Peter, Animal Liberation. Die Befreiung der Tiere, Hamburg 1996, Seite 35

17 Siehe Kapitel 8

18 Menschenrechte, Seite 129

19 Vgl. politische bildung. Beiträge zur wissenschaftliche Grundlegung und zur Unterrichtspraxis. Menschenrechte, hrsg. Woyke Wichard, Seite 15

20 Vgl. politische Bildung, Seite 5

21 Vgl. politische Bildung, Seite 9/10

22 Vgl. Menschenrechte (2012), http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte#cite_ref-2, zugegriffen am 03.01.2013

23 Brockhaus Verlag Wuppertal, Stuttgart 31986, Die Heilige Schrift. Revidierte Elberfelder Bibel, Seite 1/2

24 Vgl. Glashouwer Willem J.J., Neuhausen-Stuttgart 1980, So entstanden die Welt, Seite 107

25 Vgl. So entstand die Welt, Seite 101/102

26 Das neue Duden Lexikon, Seite 2495

Fin de l'extrait de 17 pages

Résumé des informations

Titre
Menschenrechte für die Großen Menschenaffen?
Note
1,2
Auteur
Année
2013
Pages
17
N° de catalogue
V352156
ISBN (ebook)
9783668386532
ISBN (Livre)
9783668386549
Taille d'un fichier
534 KB
Langue
allemand
Mots clés
menschenrechte, großen, menschenaffen
Citation du texte
Tamar Römmelt (Auteur), 2013, Menschenrechte für die Großen Menschenaffen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/352156

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