Erstellung eines präventivorientierten Bewegungskonzeptes nach §20 SGB V für einen Bewegungsanbieter


Tesis (Bachelor), 2016

58 Páginas, Calificación: 1,5


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung und Problemstellung

2 Zielsetzung
2.1 Allgemeine Zielsetzung
2.2 Zielgruppe

3 Gegenwärtiger Kenntnisstand
3.1 Präventionsgesetz und Leitfaden Prävention
3.1.1 Präventionsgesetz
3.1.2 Leitfaden Prävention
3.1.3 Präventionsbericht 2014
3.2 Zahlen, Daten und Fakten zum Thema Rückenschmerzen und Prävention
3.2.1 Rückenschmerzen in Deutschland
3.2.2 Risikofaktoren für Rückenschmerzen
3.2.3 Studien zu bereits durchgeführten Rückenschulkonzepten
3.2.4 Das bio-psycho-soziale Schmerzkonzept
3.2.5 Teilnehmer der Präventionskurse

4 Methodik
4.1 Grobplanung des Konzepts
4.2 Berechnung des Break-Even Point

5 Ergebnisse
5.1 Präventionskurs nach §20 SGB V
5.2 Break-Even Point

6 Diskussion

7 Zusammenfassung

8 Literaturverzeichnis

9 Abbildungs-, Tabellen-, Abkürzungsverzeichnis
9.1 Abbildungsverzeichnis
9.2 Tabellenverzeichnis
9.3 Abkürzungsverzeichnis

Anhang

Kursmanuale

1 Einleitung und Problemstellung

Dieses Kapitel dient als Einstieg in das Thema Erstellung eines präventivorientierten Bewegungskonzeptes nach §20 SGB V für einen Bewegungsanbieter und liefert die ersten inhaltlichen Grundlagen und das nötige Hintergrundwissen für die anschließenden Kapitel. In dieser Einleitung wird deutlich, warum das Thema ausgewählt wurde und wo Probleme auftreten können.

„Die demografische Entwicklung mit einer anhaltenden Geburtenrate, einem erfreulichen Anstieg der Lebenserwartung und der damit verbundenen Alterung der Bevölkerung sowie der Wandel des Krankheitsspektrums hin zu chronisch-degenerativen und psychischen Erkrankungen und die veränderten Anforderungen in der Arbeitswelt erfordern eine effektive Gesundheitsförderung und Prävention“ (Gesetzentwurf der Bundesregierung, 2015, S 1).

Die Gesundheitsförderung und Prävention wird vom deutschen Staat für seine Bürger zugesichert. Verantwortlich für die Durchführung dieser Sollvorschrift sind die Kranken- und Rentenversicherungen. Diese beteiligen sich mit bis zu 80 Prozent an den Kosten für Präventionskurse.

Im fünften Sozialgesetzbuch (SGB) wird die Kernaufgabe der gesetzlichen Krankenversicherungen beschrieben. Diese sollen die „Gesundheit der Versicherten erhalten, wiederherstellen oder ihren Gesundheitszustand verbessern“ (§1 SGB V).

Im Bereich der Prävention wird die praktische Umsetzung im Leitfaden Prävention verankert. Der Leitfaden soll den allgemeinen Gesundheitszustand der Deutschen verbessern und insbesondere sozial bedingte Ungleichheiten von Gesundheitschancen vermeiden (Leitfaden Prävention). Der Leitfaden ist in verschiedene Präventionsprinzipien und Handlungsfelder unterteilt.

Die Handlungsfelder lauten Ernährung, Stressmanagement, Suchtmittelkonsum und Bewegungsgewohnheiten.

Das geplante Präventionskonzept gehört zum Interventionsfeld Bewegungsgewohnheiten und dem Präventionsprinzip „Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme“.

Das Konzept trägt den Titel „Aktiv vorbeugen - Rückentraining für eine gesunde Haltung“.

Das Wort „vorbeugen“ wird als Synonym für den Begriff „Prävention“ verwendet. Die Wörter „Rückentraining“ und „gesunde Haltung“ verdeutlichen nochmals, dass es sich um ein „aktives“ Programm handelt, indem die Teilnehmer eigenständig Sport machen.

Es soll bewusst die Rückengesundheit gefördert und die Entstehung und Chronifizierung von Rückenschmerzen vermieden werden.

Aus dem Leitfaden der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ist zu entnehmen, dass Rückenbeschwerden durch primäre Prävention vorgebeugt werden können und somit Präventionskurse in diesem Bereich einen hohen Stellenwert haben (GKV- Spitzenverband, 2014, S. 49).

Rückenbeschwerden sind, besonders in Industrieländern, ein weit verbreitetes Thema und verursachen hohe Kosten für das gesamte System. Die hohen Kosten setzen sich aus Arbeitsunfähigkeit, Inanspruchnahme Medizinischer Maßnahmen, Frührente oder Erwerbsminderung zusammen (vgl. Robert-Koch Institut, 2012, S.7). Des Weiteren fand das Robert-Koch Institut (RKI) heraus, „dass etwa 60-80 Prozent der Erwachsenen über Rückenschmerzen klagen“ (Robert-Koch Institut, 2012, S. 19).

Folgende Fragestellungen werden behandelt:

Wie kann diesen hohen Kosten entgegengewirkt werden? Kann ein Bewegungskurs Rückenbeschwerden präventiv vorbeugen und somit den erhöhten Krankenstand und die hohen volkswirtschaftlichen Kosten senken? Gibt es bevorzugte Zielgruppen, welche einen besonders hohen Bedarf an Präventionskursen haben?

Neben den hohen Kosten für die Volkswirtschaft, müssen auch die Konzeptkosten und der Break-Even Point berechnet und betrachtet werden. Wie hoch sind die Ausgaben um einen Präventionskurs durchzuführen und ab welcher Teilnehmerzahl decken sich die Einnahmen mit den Ausgaben.

Des Weiteren stellt sich die Frage, ob das Kurskonzept wie geplant durchgeführt werden kann, oder ob Barrieren und Probleme entstehen können. In diesem Zusammenhang wird ermittelt, welche Barrieren und Probleme auftreten können und wie Sie behoben bzw. von vornherein vermieden werden können.

2 Zielsetzung

In diesem Kapitel werden die Zielsetzungen des Kurses vorgestellt. Diese werden in allgemeine Zielsetzung und kursspezifische Ziele unterteilt. Somit wird verdeutlicht, welche Zielgruppe der geplante Präventionskurs nach §20 SGB V ansprechen soll. Zu Beginn des Kapitels werden Allgemeine Ziele des Kurses auf dem Präventionsleitfaden erläutert, während im zweiten Teil des Kapitels kursspezifische Indikatoren und Kontraindikatoren festgelegt werden. Zudem wird die gewünscht Zielgruppe, berufstätige Männer und sozial Schwache explizit hervorgehoben.

2.1 Allgemeine Zielsetzung

Die allgemeine Zielsetzung des Kursangebotes orientiert sich an den sechs Kernzielen des individuellen Ansatzes nach §20 Abs. 1 SGB V, die im Präventionsleitfaden (GKV- Spitzenverband, 2014, S. 50) aufgeführt sind.

Diese tragen zur Erlangung von Gesundheits-, Verhaltens- und Verhältniswirkungen, sowie Handlungskompetenzen und Eigenverantwortung bei.

Im ersten Kernziel geht es um die Stärkung der physischen, also der körperlichen Ressourcen. Hierzu zählt zum Beispiel die Fitness, Ausdauer, Kraft und Dehnfähigkeit.

Das zweite Ziel thematisiert die Stärkung der psychosozialen Gesundheitsressourcen und beinhaltet insbesondere das Handlungs- und Effektwissen, die Selbstwirksamkeit und soziale Kompetenz und Einbindung.

Das dritte Ziel lautet „Verminderung von Risikofaktoren“. Hierbei wird besonders auf die Bereiche Herz-Kreislaufsystem und Muskel-Skelett-System hingewiesen.

Das vierte Kernziel behandelt die Bewältigung von psychosomatischen Beschwerden und Missbefinden.

Eine Bindung zur gesundheitssportlichen Aktivität bzw. zur Nachhaltigkeit wird im fünften Kernziel verankert. Das sechste Kernziel bestärkt die Nachhaltigkeit, indem es die Verbesserung der Bewegungsverhältnisse thematisiert. Durch den Aufbau von kooperativen Netzwerken beim Zugang zu einer gesundheitssportlichen Aktivität und bei deren Weiterführung soll die Nachhaltigkeit von Präventionskursen gesichert werden.

Neben den bereits erläuterten Zielen aus dem Leitfaden Prävention, soll das geplante Kurskonzept konkret Rückenbeschwerden vermeiden bzw. präventiv vorbeugen und somit hohe Kosten für das Gesundheitswesen vermeiden.

2.2 Zielgruppe

Diese primärpräventive Maßnahme steht im Prinzip allen Versicherten offen, dennoch wird die Zielgruppe im Folgenden genauer definiert.

Ein besonderer Fokus für die Präventionsmaßnahme „Aktiv vorbeugen - Rückentraining für eine gesunde Haltung“ liegt bei der Altersgruppe der 20-50 Jährigen. Da es sich um eine präventive Maßnahme handelt, gehören besonders jüngere Menschen zur Zielgruppe, welche noch keine akuten Erkrankungen bzw. Beschwerden im Rücken haben. Zudem werden Menschen aus sozial schwächeren Schichten bevorzugt, da diese ein höheres Risiko für Rückenprobleme aufweisen. Gründe hierfür sind die ungünstige Kombination aus sozialer Lebenssituation, gesundheitlicher Belastungen und gesundheitlichen Verhaltensweisen.

Die Maßnahme soll zusätzlich berufstätige Männer ansprechen, da besonders diese Zielgruppe ein erhöhtes Risiko für Rückenbeschwerden aufweist.

Kontraindikatoren und Ausschlusskriterien sind manifeste und akute Erkrankungen des Bewegungsapparats (z.B. Bandscheibenvorfall), Stoffwechsel- und neurologische Erkrankungen sowie ein Body-Maß-Index (BMI) über 26. Mit einer ärztlichen Bescheinigung bzw. Rücksprache mit dem Arzt, ist eine Teilnahme jedoch auch mit Kontraindikatoren möglich.

Der Konsum von Tabak oder Alkohol wird lediglich geduldet. Eine gesunde Ernährung während der Maßnahme und darüber hinaus wird empfohlen. Eine ausgewogene und angepasste Ernährung kann den Effekt des Konzeptes verstärken und verbessern.

Des Weiteren sollten die Teilnahmemotive bzw. Ziele und Beweggründe mit dem Konzept übereinstimmen:

- Rückenschmerzen vorbeugen und/oder lindern
- Rückenmuskulatur stärken und eigenständig Übungen durchführen können
- Tipps und Tricks für einen rückengerechten Alltag erlernen
- Handlungskompetenzen und Hintergrundwissen erlangen
- neue soziale Kontakte knüpfen

3 Gegenwärtiger Kenntnisstand

Im folgenden Kapitel wird das neue Präventionsgesetzes und der Leitfaden Prävention genauer vorgestellt. Somit werden Richtlinien, Handlungsfelder und weitere wichtige Kriterien erläutert. Darüber hinaus wird speziell auf den gegenwärtigen Kenntnisstand zum Thema Rücken eingegangen. Anhand von verschiedenen Studien wird herausgestellt, dass Rückenschmerz eine Volkskrankheit ist und der geplante Präventionskurs als sinnvoll bezeichnet werden kann.

Abschließend werden die bisher erreichten Teilnehmer nach Geschlecht, sozialer Schicht und Alter unterteilt. Hierbei wird verdeutlicht, dass Männer und sozial Schwache bisher meistens nicht zu den Teilnehmern gehörten, obwohl der Bedarf bei beiden Gruppen sehr hoch ist. Diese Erkenntnis wird mittels Literatur analysiert und erklärt.

3.1 Präventionsgesetz und Leitfaden Prävention

Im Jahre 2000 wurde der Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes zum ersten Mal veröffentlicht und seitdem regelmäßig verbessert und weiterentwickelt. Im Leitfaden werden Handlungsfelder, wie beispielsweise Bewegungsgewohnheiten oder Stress, und Kriterien festgelegt, welche von den Krankenkassen als Präventionsleistungen bezuschusst werden können. Durch diese verbindlichen Kriterien und die einheitliche Zertifizierung wird eine bundesweite Qualität bei der Durchführung gewährleistet. Dies ermöglicht eine genaue Evaluation dieser Programme und macht die Zielerreichung messbar. Das Gesetz ist die Vorgabe für den Leitfaden, welcher das Gesetz praktisch umsetzt.

3.1.1 Präventionsgesetz

„(1) Die Krankenkasse sieht in der Satzung Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) vor. Die Leistungen sollen insbesondere zur Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen. Die Krankenkasse legt dabei die Handlungsfelder und Kriterien nach Absatz 2 zugrunde.

(2) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt unter Einbeziehung unabhängigen, insbesondere gesundheitswissenschaftlichen, ärztlichen, arbeitsmedizinischen, psychotherapeutischen, psychologischen, pflegerischen, ernährungs-, sport-, sucht-, erziehungs- und sozialwissenschaftlichen Sachverstandes sowie des Sachverstandes der Menschen mit Behinderung einheitliche Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen nach Absatz 1 fest, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalt, Methodik, Qualität, intersektoraler Zusammenarbeit, wissenschaftlicher Evaluation und der Messung der Erreichung der mit den Leistungen erfolgten Ziele. Er bestimmt außerdem die Anforderungen und ein einheitliches Verfahren für die Zertifizierung von Leistungsangeboten durch die Krankenkassen, um insbesondere die einheitliche Qualität von Leistungen (.) sicherzustellen. ()“ (§20 SGB V).

Das neue Präventionsgesetz, welches am 25.07.2015 in Kraft trat, soll die Gesundheitsförderung und Prävention stärken. Zudem soll es die Zusammenarbeit der Länder, Kommunen und Sozialversicherungsträger verbessern und stärken. In einer internationalen Präventionskonferenz wurden von Bund, Ländern und der Bundesagentur für Arbeit gemeinsame Ziele festgelegt und ein gemeinsames Vorgehen besprochen. Neben den gesetzlichen Krankenversicherungen werden auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung, die soziale Pflegeversicherung und auch die Unternehmen der privaten Krankenversicherungen eingebunden.

Für die Gesundheitsförderung und Prävention stehen zukünftig 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kranken- und Pflegekassen verwalten dieses Budget. Auch die finanzielle Unterstützung für gesundheitliche Selbsthilfe wird durch das Präventionsgesetz um rund 30 Millionen Euro erhöht (Bundesministerium für Gesundheit, 2015).

3.1.2 Leitfaden Prävention

Der Leitfaden Prävention legt Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §20 und §20a SGB V fest. Die aktuellste Version stammt vom 10.Dezember 2014. Dieser Leitfaden wird in Zusammenarbeit mit Verbänden und Krankenkassen auf Bundesebene erstellt.

Das Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten mit dem Präventionsprinzip „ Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme “ wird in Bedarf, Wirksamkeit, Zielgruppe, Ziel der Maßnahme, Inhalt, Ausschlusskriterien für Förderfähigkeit, Methodik und Anbieterqualifikation unterteilt.

Bedarf

Laut Statistiken gibt es viele Problembereiche und Krankheitsbilder, welche durch primäre Prävention vorgebeugt werden können. Hierzu gehören zum Beispiel Probleme des Muskel-Skelett-, sowie Herz-Kreislauf-Systems, anormale Werte des Blutzuckers oder Depressionen und Muskelverspannungen.

Wirksamkeit

Viele Studien belegen die hohe Evidenz der gesundheitlichen Wirksamkeit durch körperliche Aktivität.

Zielgruppe

„Versicherte mit speziellen Risiken im Bereich des Muskel-Skelett-Systems“ gehören unter anderem zur Zielgruppe dieses Präventionsprinzips. Die Versicherten dürfen jedoch keine akuten Erkrankungen vorweisen.

Ziel der Maßnahme

Die Ziele der Maßnahme sind zugleich die sechs Kernziele, welche in Aufgabe 2 bereits erläutert wurden.

Inhalt

Die Inhalte werden ausführlich in der Methodik und im Anhang durch die Stundenprotokolle dargestellt. Zusammenfassend sollen unter anderem physische und psychische Ressourcen gestärkt, ein Handlungs- und Effektwissen aufgebaut und Strategien für den Alltag vermittelt werden.

Ausschlusskriterien für Förderfähigkeit

Laut der aktuellsten Fassung des Leitfadens Prävention sind die Ausschlusskriterien für eine Förderfähigkeit jene Angebote, welche nicht erkennbar auf die in Kapitel zwei aufgeführten sechs Kernziele ausgerichtet sind. Ebenso sind allgemeine Freizeit- und Breitensportangebote und Maßnahmen die vorwiegend dem Erlernen einer Sportart dienen von der Förderung ausgeschlossen. Es darf keine einseitige körperliche Belastung zu erkennen und kein reines oder überwiegend gerätegestütztes Angebot sein. Nicht förderfähig sind Angebote, deren Nutzung an Geräte einer bestimmten Firma gebunden sind, sowie Dauerangebote.

Methodik

Auch der Bereich der Methodik wird im gleichnamigen Kapitel 4 näher erläutert und beschrieben.

Anbieterqualifikation

Für die Zertifizierung muss die durchführende Fachkraft einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Bewegung vorweisen.

Hierzu zählen Sportwissenschaftler, Physiotherapeuten, Sport- und Gymnastiklehrer und Ärzte sofern eine Einführung in dem durchzuführenden Kursprogramm erfolgte. Ebenfalls dürfen lizenzierte Übungsleiter mit der zweiten Lizenzstufe, Sport in der Prävention, durchführen.

3.1.3 Präventionsbericht 2014

Neben dem Leitfaden für Prävention ist der GKV Spitzenverband auch für den Präventionsbericht 2014 verantwortlich. Auch hierfür wurde wieder mit Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene zusammengearbeitet. In dem Bericht werden über Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen im Bereich Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung berichtet. In dem Präventionsbericht von 2014 wird über das vergangene Jahr 2013 informiert.

In folgender Grafik wird die in Inanspruchnahme der Präventionskurse in den letzten 11 Jahren dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Anzahl der Kursteilnehmer insgesamt (GKV, 2014, S.67)

Die Kursteilnahmen zwischen den Jahren 2002 (352.961 Teilnehmer) und 2009 (2.105.409) nehmen stetig zu. Von 2009 bis 2012 ist eine Abnahme der Teilnehmerzahl zu erkennen. Im Jahre 2012 waren es nur noch 1.343.236 Teilnehmer. Ein Grund für die Zunahme im Berichtsjahr könnte in der „Rücknahme einer eingeschränkten Bezuschussungsregelung sein“ (GKV- Spitzenverband, 2014).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Inanspruchnahme nach Alter (GKV, 2014, S.69)

In diesem Kreisdiagramm wird der Anspruch an Präventionsprogrammen der jeweiligen Altersgruppen dargestellt. Hierzu wurden in diesem Bericht Kinder und Jugendliche zusammengefasst, während die hohen Altersgruppen stärker differenziert wurden. Mit 24 Prozent haben die 50-59 Jährigen prozentual das größte Interesse an Präventionskursen. Ein Grund dafür ist, dass in diesem Alter viele gesundheitliche Probleme auftreten, welche durch die Präventionskurse vorgebeugt werden können und sollen (GKV - Spitzenverband, 2014, S. 69).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Inanspruchnahme von Kursen in den Handlungsfeldern nach Geschlecht (GKV, 2014, S. 71)

Auch die Geschlechterverteilung wird im Präventionsbericht dargestellt. Unterteilt in die einzelnen Handlungsfelder wird deutlich, dass in allen Bereichen die meisten Teilnehmer weiblich waren. In dem Bereich Suchtmittelkonsum waren es 10 Prozent mehr Frauen, während es bei Stressbewältigung 66 Prozent, Ernährung 56 Prozent und Bewegung 54 Prozent waren. Diese geschlechterspezifische Ungleichheit wird im folgenden Kapitel näher erläutert (GKV- Spitzenverband, 2014).

3.2 Zahlen, Daten und Fakten zum Thema Rückenschmerzen und Prävention

3.2.1 Rückenschmerzen in Deutschland

Der Begriff „gesunder Rücken“ bzw. „Rückenschmerzen“ ist, besonders in den Industrieländern, ein weit verbreitetes Thema. Aus diesem Anlass veranlasste die Deutsche Sporthochschule mit dem Forschungs- und Präventionszentrum in Köln (FPZ) die größte „Deutsche Rückenstudie“ (Froböse, 2008). Hierfür wurden fast 60.000 Teilnehmer befragt um Informationen und Daten rund um das Thema Rückenleiden zu erhalten. Es wurden exakt 59.446 Personen befragt und die Daten im Anschluss ausgewertet und analysiert.

Die Studie ermittelte, dass Personen zwischen dem 40. und 49. Lebensjahr mit 28,5 Prozent am anfälligsten für Rückenschmerzen sind. Die Gruppe der 30 bis 39 Jährigen belegt mit 25,3 Prozent den zweiten Platz. Insgesamt treten 75 Prozent aller Rückenschmerzen in Deutschland bei den 30 bis 60 Jährigen auf.

Auch das Körpergewicht in Zusammenhang mit Rückenschmerzen wurde in der Studie betrachtet. 32,5 Prozent der Betroffenen weisen ein leichtes Übergewicht (BMI zwischen 25-30) auf, während 50 Prozent ein normales Verhältnis von Körpergewicht und Körpergröße haben. Ein deutlicher Zusammenhang zwischen Rückenschmerzen und Übergewicht konnte nicht festgestellt werden. Dennoch zeigt die Studie, dass Übergewicht ein Faktor für Rückenschmerzen sein kann.

Des Weiteren wurde der Zusammenhang von Bewegung und Rückenschmerzen überprüft. Drei Viertel der Befragten (76,2 Prozent) sind körperlich inaktiv und machen kein aktives Rückentraining. Betrachtet man nun, dass 80 Prozent der Befragten in dem Zeitraum der Befragung Rückenschmerzen hatten, lässt sich ein Zusammenhang von Bewegungsmangel und Rückenschmerzen feststellen.

Der Trainingszustand des Rückens und seiner Strukturen ist also entscheidend für das Auftreten von Problemen.

Eine Rückenschmerzperiode dauert in der Regel 5,88 Wochen. Danach verschwinden die Rückenschmerzen meist von alleine und kehren nach einiger Zeit wieder zurück. Die Betroffenen haben in der Regel 8,09 Jahre mit Rückenbeschwerden und 4,62 Jahre mit Nackenbeschwerden zu kämpfen (Froböse, 2008).

Rückenschmerzen lassen sich in spezifisch und nicht spezifisch unterteilen. Bei 15 Prozent der Rückenbeschwerden gibt es eine spezifische Ursache, welche fachspezifisch behandelt werden kann. Somit sind 85 Prozent der Rückenschmerzen unspezifisch. Diese 85 Prozent lassen sich nochmals unterteilen. Bei 80 Prozent gibt es eine Tendenz zur Selbstheilung innerhalb von 2 Monaten, während 20 Prozent durch spezielle Therapieformen geheilt werden können (Gesundheitsberichterstattung – Themenhefte).

Auch das Robert-Koch Institut hat sich im Rahmen der „Gesundheitsberichterstattung des Bundes“ mit dem Thema Rückenschmerzen befasst.

Rückenschmerzen wirken sich negativ auf die Leistungsfähigkeit im Alltag, Beruf und Freizeit aus. Die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) entwickelte im Jahre 2010 ein Ranking mit den zehn Erkrankungen mit den längsten Arbeitsunfähigkeitszeiten bei AOK-Pflichtmitgliedern (ohne Rentner). Dieses Ranking wird mit 14,5 Millionen Arbeitsunfähigkeitstagen von Rückenschmerzen angeführt. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 7,0 Prozent (Wissenschaftliches Institut der AOK, 2011).

Die Tabelle zeigt wie viel Prozent der Frauen und Männer in den Jahren 2003-2009 Rückenschmerzen hatten, welche mind. 3 Monate fast täglich auftraten. Zudem ist die Tabelle in verschiedene Altersgruppen unterteilt (RKI, 2012).

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Final del extracto de 58 páginas

Detalles

Título
Erstellung eines präventivorientierten Bewegungskonzeptes nach §20 SGB V für einen Bewegungsanbieter
Universidad
Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement GmbH
Calificación
1,5
Autor
Año
2016
Páginas
58
No. de catálogo
V352333
ISBN (Ebook)
9783668388734
ISBN (Libro)
9783668388741
Tamaño de fichero
843 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
§20, Konzept, Prävention, Präventionskurse, Leitfaden Prävention, Rückenkonzept, Volkskrankheit Nr. 1
Citar trabajo
SImon Nitschke (Autor), 2016, Erstellung eines präventivorientierten Bewegungskonzeptes nach §20 SGB V für einen Bewegungsanbieter, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/352333

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