Wie sollten die Kosten der Berufs(erst)ausbildung innerhalb der Überschusseinküfte behandelt werden? Dieser Frage wird in der vorliegenden Bachelorarbeit nachgegangen.
Grundlage der Bestimmung der jeweiligen Steuerbelastung innerhalb der Einkommensteuererklärung ist die Ermittlung des Überschusses über die Einkünfte. Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Darunter fallen dementsprechend Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Fahrweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Aufwendungen für Arbeitsmittel, wie Werkzeuge und typische Berufsbekleidung. Weiterhin können Aufwendungen für die Berufsausbildung als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern bereits eine abgeschlossene akademische oder nicht akademische Erstausbildung vorliegt oder eine Erstausbildung innerhalb eines Dienstverhältnisses absolviert wird gemäß § 9 Absatz 6 EStG (n.F.).
Sollte eine Erstausbildung noch nicht vorliegen, so können die Aufwendungen für eine Berufsausbildung jedoch als Sonderausgaben geltend gemacht werden, jährlich in Höhe von 6000 €. Auf den ersten Blick scheint dies ein guter Kompromiss zu sein. In der Praxis jedoch können entstandene Kosten für die Berufsausbildung dennoch nicht innerhalb des Sonderausgabenabzuges geltend gemacht werden, da im jeweiligen Zeitraum, in dem die Kosten entstanden sind, meistens keine Ein-nahmen vorliegen, die besteuert werden könnten. Da Sonderausgaben im Gegensatz zu den Werbungskosten nicht vortragsfähig sind, verfällt die Abzugsfähigkeit mit Ablauf des einnahmenlosen Veranlagungszeitraumes.
Besonders Studenten an Privatschulen sind davon betroffen. Die Kosten für ein Studium betragen häufig über 10.000 € jährlich, ohne dass diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. Auch der Bundesfinanzhof beschäftigte sich mit dieser offensichtlichen Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis und verfasste dazu acht Beschlüsse, die dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt worden sind.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung in die Thematik
- I. Problemstellung und Relevanz
- II. Gang der Untersuchung
- B. Systemische Grundlagen
- I. Werbungskosten, Sonderausgaben und Verlustabzug
- Der allgemeine Werbungskostenbegriff
- Der allgemeine Sonderausgaben-Begriff
- Der Verlustabzug
- II. Die Absetzbarkeit von Berufsausbildungskosten
- Die Rechtslage ab dem 1. Januar 2015
- Die Beschlüsse des Bundesfinanzhofes
- Der Betriebswirt (BFH-Beschluss v. 17. Juli 2014 - VI R 8/12)
- III. Kritische Würdigung
- I. Werbungskosten, Sonderausgaben und Verlustabzug
- C. Resultat
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die Kosten für die erstmalige Berufsausbildung im Rahmen der Überschusseinkünfte als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar sind. Sie analysiert die aktuelle Rechtslage und die relevanten Entscheidungen des Bundesfinanzhofes, um die Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbotes gemäß § 9 Absatz 6 EStG zu untersuchen.
- Die Absetzbarkeit von Berufsausbildungskosten innerhalb der Überschusseinkünfte
- Die Unterscheidung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben
- Die Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbotes gemäß § 9 Absatz 6 EStG
- Die Auswirkungen der Beschlüsse des Bundesfinanzhofes auf die Praxis
- Mögliche Lösungsansätze für die bestehende Problematik
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung in die Thematik
Die Einführung stellt die Problematik der Absetzbarkeit von Berufsausbildungskosten innerhalb der Überschusseinkünfte dar. Sie erläutert die Relevanz der Thematik und skizziert den Gang der Untersuchung.
B. Systemische Grundlagen
Dieses Kapitel definiert die grundlegenden Begriffe Werbungskosten, Sonderausgaben und Verlustabzug. Es beleuchtet die Rechtslage zur Absetzbarkeit von Berufsausbildungskosten und analysiert die Beschlüsse des Bundesfinanzhofes zur Thematik.
C. Resultat
Das Resultat fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen und bietet eine kritische Würdigung der Thematik.
Schlüsselwörter
Berufsausbildungskosten, Werbungskosten, Sonderausgaben, Verlustabzug, Überschusseinkünfte, § 9 Absatz 6 EStG, Bundesfinanzhof, Verfassungsmäßigkeit, Abzugsverbot.
- Citar trabajo
- Julia Glittenberg (Autor), 2016, Die Behandlung von Berufs(erst)ausbildungskosten innerhalb der Überschusseinkünfte, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/352476