Mifegyne - Chancen und Risiken des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs


Tesis, 2004

96 Páginas, Calificación: gut


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Empfängnis und Schwangerschaft
2.1. Der Eisprung
2.2. Die Samenzellen auf dem Weg zur befruchteten Eizelle
2.3. Befruchtung und Einnistung
2.4. Die zeitliche Berechnung einer Schwangerschaft
2.5. Die Schwangerschaft
2.5.1. Die Embryonalphase
2.5.2. Die Fetalphase
2.6. Ausblick

3. Methoden des Schwangerschaftsabbruchs
3.1. Die Betäubung
3.1.1. Die Vollnarkose
3.1.2. Die örtliche Betäubung
3.2. Die Ausschabung (Abrasio)
3.3. Die Absaugung (Vakuumkürettage)
3.4. Die Abdominale Hystrotomie (Sectio parva)
3.5. Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch
3.6. Eine Gegenüberstellung der verschiedenen Methoden zum Abbruch einer Frühschwangerschaft
3.7. Zusammenfassung

4. Geschichte des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs
4.1. Die Hormonforschung beginnt
4.2. Die Anfänge der Forschung an der Fruchtbarkeitskontrolle
4.3. Der Durchbruch mit RU
4.4. Das Antiprogesteron und die Prostaglandine
4.5. Der lange Weg bis zur freien Nutzung
4.5.1. RU 486 im „Entdeckungsland“ Frankreich
4.5.2. RU 486 in China
4.5.3. RU 486 in England
4.5.4. RU 486 in den USA
4.5.5. RU 486 in Deutschland
4.6. Fazit

5. Wirkungsweise und Anwendung von Mifegyne
5.1. Die Rolle der Hormone
5.1.1. Die wichtigsten Hormone zur Steuerung der weiblichen Fortpflanzung
5.1.2. Der Menstruationszyklus
5.1.3. Die Hormone der Schwangerschaft
5.2. Die Antihormone
5.3. Die Prostaglandine
5.3.1. Aufgaben der Prostaglandine
5.3.2. Die Prostaglandine und das Progesteron
5.3.3. Die Prostaglandine und der Zyklus
5.3.4. Die Prostaglandine und die Schwangerschaft
5.3.5. Zusammenfassung
5.4. Die Wirkungsweise von Mifegyne
5.4.1. Nach der Einnahme von Mifegyne
5.4.2. Die „perfekte“ Kombination
5.5. Anwendungsgebiete von Mifegyne
5.6. Kontraindikationen bei einer Anwendung von Mifegyne
5.7. Zukünftige Anwendungsgebiete von Mifegyne
5.8. Neue Entwicklungen beim medikamentösen Schwangerschafts-abbruch
5.8.1. Die Einnahme von Prostaglandinen zu Hause
5.8.2. Die Erweiterung des Anwendungszeitraums von Mifegyne

6. Praktische Erfahrungen mit Mifegyne
6.1. Praktische Erfahrungen in Frankreich
6.2. Praktische Erfahrungen in Österreich
6.3. Praktische Erfahrungen in Deutschland
6.3.1. Warum ist der medikamentöse Abbruch mit Mifegyne und Prostaglandinen in Deutschland so wenig etabliert?
6.4. Zwei betroffene Frauen berichten
6.5. Psychische Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs
6.6. Fazit

7. Verantwortung und Selbstbestimmung der Frau bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch
7.1. Definition des Begriffs Verantwortung
7.2. Definition des Begriffs Selbstbestimmung
7.3. Gründe für und gegen einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch
7.4. Die Wahlfreiheit
7.5. Eine Chance die Verantwortung zu übernehmen
7.6. Zusammenfassung

8. Sozialpädagogische Konsequenzen
8.1. Konsequenzen für die Sexualpädagogik
8.1.1. Die Sexualaufklärung
8.1.2. Ziel der Sexualaufklärung
8.1.3. Was bedeutet Mifegyne für die Sexualaufklärung?
8.2. Konsequenzen für die Schwangerschaftskonfliktberatung
8.2.1. Die rechtliche Seite der Schwangerschaftskonfliktberatung
8.2.2. Die fachliche Seite der Schwangerschaftskonfliktberatung
8.2.3. Was bedeutet Mifegyne für die Schwangerschafts- konfliktberatung?
8.2.4. Fazit

9. Resümee

10. Quellenverzeichnis

Vorbemerkung

Für mich ganz persönlich stand eigentlich immer fest, ich will keine Kinder bekommen. Die Gründe dafür waren mir nicht klar, aber es stand einfach fest, diese Option im Leben will ich nicht wählen. Ich habe im Laufe der Jahre nicht viel darüber nachgedacht, aber jedes Mal wenn der Gedanke kam, dass ich schwanger werden könnte, war der zweite Gedanke sofort, das will ich nicht. Wenn es soweit kommt, werde ich die Schwangerschaft abbrechen lassen.

Ich bin nicht auf die Idee gekommen, dass das mit irgendwelchen rechtlichen Problemen zusammen hängen könnte oder dass nicht ich allein ohne Schwierigkeiten darüber entscheiden kann. Diese Idee war mir völlig fremd, war ich doch total überzeugt, das ist mein Körper und da entscheide nur ich, was damit geschieht.

Mit Anfang zwanzig kannte ich zwei Frauen, die schon abgetrieben hatten und wo es für mich als Außenstehende ganz einfach aussah. Alles schien gar kein Problem zu sein und im Übrigen wurde über die Einzelheiten auch nicht weiter geredet. Ich ging automatisch davon aus, dass ein Schwangerschaftsabbruch rechtlich, physisch und psychisch kein Problem sein kann.

Zu Beginn des Studiums bin ich mit der deutschen Rechtsprechung zum ersten Mal intensiver in Kontakt gekommen, da ich mich zwangsläufig in den Rechtveranstaltungen damit beschäftigen musste. Dort stellte ich fest, dass es gar nicht so einfach ist und ein Schwangerschaftsabbruch sogar strafbar ist.

Strafbar? Wieso das denn? Interessant!

In meinem damaligen persönlichen Universum war mir das allerdings unverständlich und spielte selbst dann nur eine untergeordnete Rolle, da ich mir sicher war, irgendwie wird das schon gehen, wenn es sein muss.

1998 begannen in der Presse die Diskussionen um eine Zulassung von Mifegyne in Deutschland und damit auch um den Schwangerschaftsabbruch an sich. Es wurde sehr kontrovers und oft fern von jeder Sachlichkeit diskutiert. Mein Interesse war endgültig geweckt. Ich beschloss mich mit dem Thema intensiver zu beschäftigen und es zum Inhalt meiner Diplomarbeit zu machen. Das Ergebnis liegt hier vor.

Ich weiß heute so viel mehr und meine Meinung hat sich, wahrscheinlich nicht nur, aber ganz sicher auch, weil ich mich mit dem Thema des Schwangerschaftsabbruchs intensiv beschäftigt habe, mehrmals in dieser Zeit geändert.

Ich beginne diese Arbeit mit einer Einleitung, in der ich mich zur Einführung in das Thema, mit der Geschichte des Schwangerschaftsabbruchs beschäftige. Im anschließenden Kapitel erläutere ich die Entstehung und den Verlauf einer Schwangerschaft. Im dritten Teil stelle ich die verschiedenen Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs vor und im vierten Teil werde ich die Geschichte des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs beleuchten. Das fünfte Kapitel untersucht die Wirkungsweise und Anwendung von Mifegyne. Im sechsten Teil folgen die praktischen Erfahrungen im Bereich des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs und im Anschluss daran im siebenten Kapitel die Verantwortung und Selbstbestimmung der Frau bei einem medikamentösen Schwangerschafts-abbruch. Im achten Teil widme ich mich, als Resultat aus allen vorherigen Kapiteln, den sozialpädagogischen Konsequenzen. Ich schließe meine Arbeit in einem neunten Teil mit einem Resümee.

1. Einleitung

In der vorliegenden Diplomarbeit geht es um den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch durch Mifegyne in Verbindung mit Prostaglandinen. Dieser medikamentöse Schwangerschaftsabbruch ist in Frankreich bereits seit 1988 möglich. Im Laufe der Jahre erfolgte die Zulassung von Mifegyne, dem Mittel, das einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch ermöglicht, in verschiedenen anderen Ländern. In Deutschland schuf erstmalig der Regierungswechsel 1998 von der Christlich Demokratischen Union auf die Sozialdemokratische Partei Deutschlands die politischen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Zulassungsantrag. Die sich anschließende öffentliche Diskussion um Mifegyne wurde sehr emotional geführt und weckte bei mir erstmalig das Interesse, mich mit dem Thema des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs näher zu beschäftigen.

Vordergründig ging es in der öffentlichen Diskussion um die vermeintlich schonendere und bessere Methode eines Schwangerschaftsabbruchs. Sie wurde aber auch dazu benutzt, das Recht der Frauen auf Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft grundsätzlich in Frage zu stellen. Mir wurde schnell klar, dass zu der Diskussion um den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch auch die Geschichte des Schwangerschafts-abbruchs generell gehört. Im Folgenden werde ich deshalb zur Einführung die Geschichte des Schwangerschaftsabbruchs kurz darstellen.

Die Debatte um den Schwangerschaftsabbruch hat eine über Jahrtausende alte Geschichte. Der Schwangerschaftsabbruch selbst ist wahrscheinlich so alt wie die Menschheit. (Vgl. Jütte 1993, S. 27 und 28)

In allen Kulturen und Gesellschaften wurde das Wissen zum Thema der Geburtenkontrolle überliefert. Es waren pflanzliche und mechanische Mittel zur Empfängnisverhütung bekannt und es gab ebenfalls verschiedene Methoden eine Schwangerschaft abzubrechen. (Vgl. Jerouschek 1988, S. 26)

Als Beispiel möchte ich hier den Sadebaum nennen. Er steht heute als Immergrünpflanze auf vielen Friedhöfen. Das Gift des Strauches hat eine zweitausend Jahre alte Geschichte als Mittel eine Schwangerschaft abzubrechen. Es wurde aus den frischen Zweigtrieben gewonnen und als Trank eingenommen. In falscher Dosierung getrunken, konnte das Mittel wie viele andere jedoch tödlich sein. In alten Kräuterbüchern wird es, neben anderen Möglichkeiten, mit Anleitung zur Herstellung, als Abortivum (lateinisch = Abtreibungsmittel) genannt. Das Wissen um nahezu alle diese Mittel ist allmählich verlorengegangen. (Vgl. Jerouschek 1993, S. 14 und 17)

Von der frühen Geschichte bis in die Neuzeit hinein war das Wissen um Fruchtbarkeit und deren Verhinderung Frauensache. Dies wurde, und damit die Heilkunst generell, von Generation zu Generation überliefert und von Frauen ausgeübt. Zu den üblichen Praktiken im Leben der Frauen gehörten die Schwangerschaftsverhütung, der Schwangerschaftsabbruch und auch die Kindstötung. Die Entscheidung für oder gegen den Nachwuchs wurde bestimmt durch die realen Lebensbedingungen der Frauen und die damit verknüpfte Perspektive für den Nachwuchs. (Vgl. Heinsohn, Knieper und Steiger 1979, S. 10 bis 13)

Auf die jeweiligen Verhältnisse in der Gesellschaft und auf die Interessen der Herrschenden kam es an, wenn es darum ging wie ein Schwangerschafts-abbruch beurteilt wurde und ob er bei Entdeckung bestraft wurde oder nicht. Die Bevölkerungspolitik spielte hier ebenso eine Rolle wie ethische, religiöse oder soziale Kriterien. (Vgl. Jerouschek 1988, S. 26 )

Ab dem dreizehnten Jahrhundert, nach einem Bevölkerungsschwund durch mehrere Klimawechsel und durch die Pestepidemie, begann eine Epoche, in der die Frauen in ihrer Sexualität und in ihrem Gebärverhalten über mehrere Jahrhunderte beschnitten werden sollten. Es herrschte durch die Dezimierung der Bevölkerung Arbeitskräftemangel und auf Grund der entstandenen schlechten Lebensbedingungen, nutzten die Frauen ihr Wissen um Verhütung und Schwangerschaftsabbruch mit dem Ergebnis, dass keine neuen Arbeitskräfte geboren wurden. Klerus und Kirche entwickelten daraufhin verschiedene Methoden und Modelle, um den Frauen ihr Heilwissen zu nehmen, Medizinern zu übertragen und selbstständige und heilkundige Frauen konsequent und unter offensiver Gewaltanwendung zu vernichten. (Vgl. Heinsohn, Knieper und Steiger 1979, S. 42 bis 45)

Bis in die Neuzeit hinein hatte der Fötus kein personales Recht und keinen besonderen Schutz. Leib und Leben der schwangeren Frauen hingegen genossen Schutz und daran wurde ein Schwangerschaftsabbruch gemessen und beurteilt. Diese Beurteilung oblag allerdings dem Familienoberhaupt oder den Kirchenvätern, nicht der Frau. (Vgl. Jütte 1993. S. 15)

1532 wurde der Schwangerschaftsabbruch mit der Folge der Todesstrafe erstmals als Verbrechen in die Gerichtsordnung aufgenommen. Die ursprünglich christlich motivierte Verfolgung von Frauen bekam so einen Rechtscharakter und überregionale Bedeutung. Viele Heilkundige und Hebammen fielen dem schon begonnenen Hexenwahn zum Opfer. (Vgl. Langsdorff 1991, S. 106 bis 108)

Parallel zu den Hexenverbrennungen wurde die Tätigkeit der frei praktizierenden Hebammen plötzlich in gesundheitspolizeilichen Verordnungen staatlich kontrolliert und reglementiert. Die Hebammen durften keine Medikamente mehr herstellen und keine Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen. Verdächtige Frauen und nichteheliche Kinder mussten angezeigt werden. (Vgl. Jütte 1993, S. 71)

Zwischen 1550 und 1850 wuchs die europäische Bevölkerung deshalb um mehr als das doppelte. Dies hatte zur Folge, dass sich die Lebensbedingungen zunehmend weiter verschlechterten. (Vgl. Heinsohn und Steiger 1989, S. 248 bis 250)

1871 wurde im neu gegründeten Deutschen Reich der § 218 im Strafgesetzbuch (im Folgenden: StGB) verankert. Die vorher weitläufig praktizierte Todesstrafe war zwar abgeschafft, doch der § 218 StGB belegte einen Schwangerschaftsabbruch mit einer Höchststrafe im Zuchthaus von fünf Jahren. Gründe hierfür waren:

- Gesundheitliche: Ein Schwangerschaftsabbruch war ein gefährlicher Eingriff, die Sterblichkeitsrate hoch.
- Bevölkerungspolitische: Die wachsende Industrie brauchte neue Arbeitskräfte.
- Ethische: Die Medizin entdeckte, dass ein Fötus schon vor den ersten spürbaren Bewegungen lebt.
- Moralische: Sexualität hatte nur in der Ehe Berechtigung und die Ehe war zum Kinderkriegen da. Sexualität außerhalb der Ehe galt als unmoralisch und eine ungewollte Schwangerschaft als gerechte Strafe.
- Patriarchale: Die Übernahme der Frauenheilkunde als Wissenschaft durch die männlich dominierte Medizin. Die Hebammen wurden in dieser Zeit von den männlichen Medizinern verdrängt. Als Folge davon verschwanden die bisher bekannten Kräuter als treibende Mittel immer mehr aus dem Bewusstsein der Frauen und so wurde vermehrt mit Instrumenten wie Stricknadeln oder inneren Spülungen gearbeitet. (Vgl. Boston Women´s Health Book Collective 1980, S. 507)

Trotz der Strafandrohung durch den § 218 StGB war der Schwangerschaftsabbruch jedoch im Deutschen Reich zu einer gängigen Methode der Geburtenkontrolle geworden. In der Weimarer Republik waren Abtreibungen sogar alltägliche Praxis, woran die Strafbarkeit nichts änderte. Sie machte den Frauen die Wahl der Methode nur schwer und trieb viele, wenn zum Beispiel heiße Bäder, Spülungen oder Abführmittel nichts gebrachte hatten, zu illegalen Schwangerschaftsabbrüchen in die Hände von sogenannten „Engelmachern“. Verurteilungen wegen eines Verstoßes gegen den § 218 StGB waren selten und gab es in der Regel nur nach Denunziationen. Allerdings war die Solidarität unter den Frauen so groß, dass Denunziationen nicht häufig vorkamen. (Vgl. Jütte 1993, S. 143, 144 und 167)

Erste Reformbestrebungen des § 218 StGB wurden von Frauen unterschiedlichster Herkunft betrieben. 1905 gründete sich aus der Frauen-bewegung der „Bund für Mutterschutz und Sexualreform“ (siehe Abb. 1). Dieser entfachte einen öffentlich-politischen Kampf um die §§ 218 ff StGB mit der Forderung der ersatzlosen Streichung. Es schlossen sich dieser Bewegung verschiedenste Menschen, wie zum Beispiel Wissenschaftler und Künstler an. Es fand eine erste „Ich habe abgetrieben“ – Aktion in der Öffentlichkeit statt. Von den unterschiedlichen Gesetzesentwürfen, die zwischen 1909 und 1919 eingebracht wurden, konnte aber keiner umgesetzt werden. 1926 wurde die Umwandlung der Zuchthausstrafe in eine Gefängnisstrafe beschlossen und ein Jahr später wurde eine medizinische Indikation eingeführt. Das bedeutetet, von da an blieb ein Schwanger-schaftsabbruch, der durchgeführt wurde, weil Leib oder Leben der Frau gefährdet waren, ohne rechtliche Folgen. (Vgl. von Soden 1993, S. 41 bis 43; Saatz 1991, S. 42 bis 44 und 82)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Zeitschrift des Bundes für Mutterschutz und Sexualreform (aus Gerhard 1990, S. 272)

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden neue Gesetze geschaffen. Das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs (und auch der Verhütung) und der Zwang zum Schwangerschaftsabbruch existierten von nun an nebeneinander. Gesundheit oder der Wunsch der Frau war hierbei zu keinem Zeitpunkt von Interesse. Auf der einen Seite gab es Frauen, die Kinder als Nachwuchs für den Krieg bekommen sollten und auf der anderen Seite galt es die Geburt von „minderwertigen“ Kindern zu verhindern. Die Medizin, insbesondere die Gynäkologie und ihre Organisation wurden als Instrumentarium männlicher Kontrolle ausgebaut. 1943 wurde bei einem Verstoß gegen den § 218 StGB die Zuchthausstrafe wieder eingeführt und die Todesstrafe für die, die den Schwangerschaftsabbruch durchgeführt hatten, in das Strafgesetzbuch aufgenommen. (Vgl. Jütte 1993, S. 171 und 172)

In der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden: BRD) wurde nach dem Krieg der § 218 StGB der Weimarer Republik wieder eingesetzt. Es gab eine medizinische Indikation und ansonsten ein Schwangerschaftsabbruchs-verbot. Viele ungewollt schwangere Frauen reisten nun nach England oder in die Niederlande um das restriktive Verbot zu umgehen, da es in diesen Ländern ein solches Abtreibungsverbot nicht gab beziehungsweise gibt. Die Hoffnungen auf eine Liberalisierung des § 218 StGB wuchsen, als die sozialliberale Koalition Ende der sechziger Jahre die Regierung übernahm. Die aufkommende Studentenbewegung und die neu entstandene Frauenbewegung hielten das Thema in der Öffentlichkeit und kämpften für eine ersatzlose Streichung des § 218 StGB. Es folgten verschiedene öffentliche Aktionen. So zum Beispiel 1971 wieder Aktionen wie „Ich habe abgetrieben“ im Magazin „Der Stern“ und im Magazin „Der Spiegel“. Es gab aber ebenfalls, nicht zuletzt bei Ärzten und Kirche, große Widerstände gegen eine Änderung des § 218 StGB. (Vgl. Langsdorff 1991, S. 113; Paczensky und Sadronski 1984, S. 156)

1974 wurde die Indikationsregelung verabschiedet. Es gab vier Indikationen, die eugenische, die kriminologische, die medizinische und die soziale. Durch die soziale Indikation (auch Notlagenindikation) wurde vielen Frauen ein legaler Schwangerschaftsabbruch ermöglicht. Frauen konnten, allerdings nur nach gesetzlicher Beratung, eine Schwangerschaft abbrechen lassen, wenn eine schwerwiegenden Notlage (die jede Frau individuell begründen musste) drohte und wenn diese Notlage nur durch einen Schwangerschaftsabbruch abgewendet werden konnte. Die Kosten für den Abbruch wurden von den Krankenkassen getragen. Die soziale Indikation wurde aus den genannten Gründen zunehmend von Kirchen und Konservativen kritisiert. In der Folge kam es zu einigen Aufsehen erregenden Strafverfolgungen gegen Frauen und Ärzte, zum Beispiel in Memmingen. (Vgl. Langsdorff 1991, S. 114; Paczensky und Sadronski 1984, S. 156)

In der Deutschen Demokratischen Republik (im Folgenden: DDR) hingegen wurde der Schwangerschaftsabbruch 1972 mit einer Fristenregelung legalisiert. Vor dieser Entscheidung gab es ein grundsätzliches Abbruchsverbot mit einer Indikationsregelung, die jeweils eine soziale, eine medizinische, eine kriminologische, eine eugenische und eine sozialmedizinische Indikationen beinhaltete. Ab 1972 hatten die Frauen in der DDR jedoch zusätzlich zu den Möglichkeiten der kostenlosen Verhütung (außer bei einer Verhütung mit Kondomen), auch die Möglichkeit der Unterbrechung einer Schwangerschaft. Der Schwangerschaftsabbruch musste innerhalb der ersten zwölf Wochen geschehen und von MedizinerInnen durchgeführt werden. Nach Ablauf dieser zwölf Wochen Frist hatte ein Expertengremium über einen gewünschten Schwangerschafts-abbruch zu entscheiden. Finanziert wurden die Verhütung und die Fristenregelung durch die Krankenkassen. (Vgl. Thietz 1992, S. 163)

Nach der Vereinigung galt bis 1996 in beiden Teilen Deutschlands unterschiedliches Recht. Im Osten DDR-Recht im Westen BRD-Recht. Erst 1996 wurde ein Kompromiss gefunden. Wir haben nun eine Fristenregelung mit Beratungszwang und parallel dazu ein Zwei-Indikationsmodell als Gesetzesgrundlage. Für die Praxis heißt das ein Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich strafbar. Nicht strafbar ist er nach medizinischer und kriminologischer Indikation. Hier gibt es keine Beratungspflicht und bei einer medizinischen Indikation gibt es keine Frist für die Durchführung. Die Kosten des Abbruchs nach medizinischer und kriminologischer Indikation sind nicht von der Frau zu tragen. (Vgl. Lunneborg 1996, S. 247 bis 253)

Ohne rechtliche Konsequenzen bleibt ein Schwangerschaftsabbruch auch dann, wenn die Frau folgende Bedingungen erfüllt:

- Eine Bescheinigung nach einer („Zwangs“-) Beratung (siehe Abb. 2) von einer anerkannten Beratungsstelle liegt vor.
- Der Schwangerschaftsabbruch wird frühestens am vierten Tag nach der Beratung durchgeführt.
- Der Schwangerschaftsabbruch wird innerhalb einer Frist von zwölf Wochen nach der Empfängnis von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt.
- Die Kosten für den tatsächlichen Abbruch sind nach Einkommens-grenzen gestaffelt von den Frauen zu tragen (Das Einkommen eines eventuell vorhandenen Partners wird nicht mit einbezogen, wenn die Frau kein oder nur ein geringes Einkommen besitzt, regelt eine Krankenkasse die Abwicklung der Kosten mit dem zuständigen Bundesland.).

Sind diese Bedingungen erfüllt, ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht mehr strafbar, er bleibt jedoch rechtswidrig. (Vgl. Kuhlmann 1996, S. 35)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Cartoon (aus Vogt-Hägerbäumer 1987, S. 119)

Die Geschichte des Schwangerschaftsabbruchs zeigt, dass Frauen selbst in der Regel nicht das Recht hatten zu entscheiden, ob sie ein Kind bekommen wollten oder nicht. Die Entscheidung für oder gegen ein Kind und die Beurteilung dieser getroffenen Entscheidung hing vom jeweiligen politischen, bevölkerungspolitischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kontext ab. Auch heute ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland strafbar. Er wird nur durch zu erfüllende Bedingungen legalisiert.

Die Zulassung von Mifegyne im Juli 1999 hat an den geltenden rechtlichen Bestimmungen nichts geändert. Lediglich die Methodenwahl hat sich erweitert und ich habe mich gefragt, ob und wenn ja, was diese Erweiterung an Veränderungen für die Frauen und für die Schwangerschaftskonflikt-beratung gebracht hat. Wie und warum funktioniert diese neue Methode? Welche Chancen und Risiken birgt ein Schwangerschaftsabbruch mit Mifegyne?

Ich werde mich in meiner Arbeit nicht weiter mit der Geschichte des Schwangerschaftsabbruchs und auch nicht mit der Diskussion ob ein Schwangerschaftsabbruch legal sein sollte oder nicht beschäftigen. Dazu ist an anderen Stellen genug geschrieben worden und würde den Rahmen dieser Diplomarbeit sprengen. Mein Interesse gilt dieser neuen Methode eines Schwangerschaftsabbruchs und darauf werde ich nun eingehen.

2. Empfängnis und Schwangerschaft

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist ein Arbeitsfeld für Sozialpädagog-Innen. Da die meisten Frauen nur vage Vorstellungen von den biologischen und hormonellen Abläufen in ihrem Körper haben, sollten die BeraterInnen, um angemessen und richtig beraten zu können, über alle Fragen rund um Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch gut informiert sein.

Wer diese Prozesse verstehen möchte und über diese Themen beraten will, muss sich über die biochemischen Zusammenhänge informieren. Da zum Schwangerschaftsabbruch die Schwangerschaft gehört, möchte ich im folgenden Kapitel die Körperfunktionen, die eine Schwangerschaft möglich machen, und die Schwangerschaft selbst erläutern. Empfängnis und Schwangerschaft sind ganz natürliche und doch sehr komplizierte Vorgänge. Ich werde hier möglichst den Idealfall schildern und alle Ausnahmen weitgehend außer Acht lassen.

2.1. Der Eisprung

In jedem Monatszyklus der Frau wachsen im Eierstock Follikel (lateinisch = Eibläschen) heran. Der am weitesten entwickelte Follikel (Graaf´sche Follikel) hemmt über hormonelle Steuerung die anderen und wandert nach und nach an die Oberfläche des Eierstocks. Mit voranschreitender Reifung bildet sich aus diesem Follikel der Bläschenfollikel. Dort im Inneren liegt die Eizelle mit 23 Chromosomen im Eihügel. Neben dem Eihügel bildet sich ein Hohlraum mit Flüssigkeit. Diese Flüssigkeit vermehrt sich mit zunehmendem Reifegrad. (Vgl. Semrau und Watzlawick 1999, S. 93 bis 95)

Die reife Eizelle im Bläschenfollikel wandert nun an dessen Oberfläche. Der Bläschenfollikel selbst liegt am oberen Rand des Eierstocks. Durch den immer höher werdenden Flüssigkeitsdruck im Inneren platzt der Follikel im Eierstock und setzt die Eizelle frei. Dieses Platzen wird auch Ovulation (lateinisch = Eisprung) genannt. Dabei bleibt die Eizelle umhüllt von einem Zellkranz. Manche Frauen spüren den Eisprung als leichtes Ziehen im Bauch, andere hingegen spüren nichts. Die Eizelle ist nun während der nächsten 12 bis 24 Stunden befruchtungsfähig. In dieser Zeit wandert sie vom Eierstock über den Eileiter in die Gebärmutter. (Vgl. Semrau und Watzlawick 1999, S. 93 bis 95)

2.2. Die Samenzellen auf dem Weg zur befruchteten Eizelle

Die Gebärmutter ist normalerweise durch einen Schleimpfropf am unteren Ende des Gebärmutterhalses verschlossen. Dies schützt sie vor dem Eindringen von Keimen. Um die Zeit des Eisprungs herum wird der Schleimpfropf durch Östrogene aufgelockert und flüssigkeitsreicher. Nur so ist es den Samenzellen möglich ihn zu durchqueren und zur Eizelle zu gelangen. Samenzellen sind geschwänzte, bewegliche Zellen, deren Kopf im wesentlichen aus einem Zellkern mit ebenfalls 23 Chromosomen besteht. Ihr Schwanz ermöglicht diesen Zellen die Fortbewegung. Die geschieht sehr schnell, ca. 3-4 Millimeter in der Minute, da das Scheidenklima zu sauer für die Spermien ist. (Vgl. Semrau und Watzlawick 1999, S. 96 und 97)

2.3. Befruchtung und Einnistung

Nach nur wenigen Stunden und etwa 17 bis 18 Zentimetern Strecke treffen die Spermien im Eileiter auf die Eizelle. Ein Spermium dringt in die Eizelle ein und damit ist die Befruchtung (Empfängnis) erfolgt. Unmittelbar danach bildet die Eizelle um sich selbst eine Schicht, die keine weiteren Spermien mehr eindringen lässt. (Vgl. ebd.)

Nach einer erfolgreichen Empfängnis wird die befruchtete Eizelle in die Gebärmutterhöhle transportiert. Auf dem Weg dorthin beginnt sie sich zu teilen. Eine innere und eine äußere Zellschicht entstehen. Aus den inneren Zellen entwickelt sich der Embryo, aus den äußeren Zellen bilden sich Mutterkuchen und Eihäute. Zwischen diesen Zellgruppen entsteht ein Spalt, der sich mit Flüssigkeit füllt. Dieses Stadium ist um den sechsten Tag nach der Befruchtung erreicht. (Vgl. Semrau und Watzlawick 1999, 100 und 101)

Der frühe Embryo, auch Blastozyste genannt, nistet sich nun in der Gebärmutterschleimhaut ein (siehe Abb. 3). Mit dem Ende der Implantation (lateinisch = Einnistung), ungefähr am achten Tag nach der Befruchtung beginnt die tatsächliche Schwangerschaft. (Vgl. Semrau und Watzlawick 1999, 100 und 101)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Von der Ovulation (Eisprung) bis zur Implantation (Einnistung). (aus Baulieu 1994, S.131)

2.4. Die zeitliche Berechnung einer Schwangerschaft

Ein normaler Monatszyklus (d.h. achtundzwanzig Tage) ist für eine Frau eher die Ausnahme. Eine genaue zeitliche Berechnung der Schwangerschaft ist daher sehr schwierig. Aus dem Grund der Vereinfachung werden die Schwangerschaftswochen ab dem ersten Tag der letzen Regel gerechnet. Die Befruchtung in einem normalen Zyklus geschieht nach dem Eisprung, um den vierzehnten Tag nach Beginn der letzten Regel. Das Entwicklungsalter des Embryos ist also um ca. zwei Wochen kürzer als die Schwangerschafts-wochenberechnung. Ist eine schwangere Frau rein rechnerisch in der vierten Schwangerschaftswoche, ist der Embryo tatsächlich erst zwei Wochen alt. Ein Schwangerschaftsabbruch mit Mifegyne ist in Deutschland bis zum neunundvierzigsten Tag nach Beginn der letzten Regel erlaubt. Der Embryo ist hier ungefähr in seiner fünften Entwicklungswoche also in der siebten Schwangerschaftswoche. (Vgl. Semrau und Watzlawick 1999, S. 103 und 104)

2.5. Die Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft beschreibt den Zustand einer Frau von der Empfängnis bis zur Geburt. Die Schwangerschaft selbst wird in zwei Phasen der Entwicklung unterteilt. Die erste Entwicklungsphase nennt sich Embryonalphase. An die Embryonalphase schließt sich die Fetalphase als zweite Phase an.

2.5.1. Die Embryonalphase

In der Embryonalphase (Entwicklung des Keimlings von der dritten bis zur zehnten Schwangerschaftswoche) entwickeln sich die einzelnen Organe und Gewebe. Während dieser Zeit ist der Embryo (griechisch = im Innern keimen) gegenüber schädigenden Einflüssen besonders anfällig, da diese zu bleibenden Schäden führen können. Nach der Einnistung entwickelt sich die befruchtete Eizelle sehr schnell. In der vierten Schwangerschaftswoche (im Folgenden: SSW) ist das befruchtete Ei im Durchmesser 0,2 mm groß. Es bilden sich Fruchtwasser und Mutterkuchen. Das Nervensystem wird angelegt und die Herzanlage bildet sich aus. Es ist jedoch noch keine menschliche Gestalt, sondern nur ein ovales dünnes Bläschen, erkennbar.[1]

In der fünften SSW ist der Embryo schon ca. 2 mm groß. Erste Blutzellen und Blutadern entwickeln sich. Ein rohrförmiges Herz hat sich gebildet und beginnt zu schlagen. Die Arm- und Beinanlagen werden gebildet. In der sechsten SSW entwickeln sich die Organe. Der Unterkiefer und die Stimmbänder nehmen Form an. Eine Mundöffnung wird geschaffen. Das innere Ohr wird gebildet und eine Scheidenwand im Herzen entsteht. Die Darmentwicklung beginnt. Die Nabelschnur zeichnet sich ab. Lunge, Leber, Bauspeicheldrüse und Schilddrüse entstehen (siehe Abb. 4, 28 Tage).[2]

In der siebenten SSW werden Handgelenke und Finger, Hände und Füße angelegt. Das Gesicht nimmt Form an. Der Magen entwickelt sich. Die Augen werden als Vertiefungen sichtbar. Ein Schwangerschaftsabbruch mit Mifegyne plus Prostaglandinen wäre bis zu diesem Zeitpunkt in Deutschland möglich (siehe Abb. 4, 35 Tage).[3]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Stadien der embryonalen Entwicklung (aus van Braak 2001, S. 7)

In der achten SSW sind die Finger und Zehen deutlich zu sehen. Oberlippe und Nasenspitze werden gebildet. Die Augenlider sind sichtbar. Das Herz ist fertig angelegt. Am Ende der achten Woche sind Rückenmark und Gehirn fast vollständig angelegt. Der Embryo wächst nun monatlich um 5-6 cm. Das Skelett wird zunächst als Knorpel angelegt, da harte spitze Knochen in der Gebärmutter Schwierigkeiten mit sich bringen würden.[4]

In der neunten SSW nimmt der Hals Form an. Die Bildung der Körpermuskeln wird abgeschlossen. Der Kiefer ist vollständig entwickelt. Mundhöhle und Nase sind vereint. Der Mund und die Nase treten nun deutlich hervor. Die Ohren zeichnen sich ab. Die Embryonalphase ist hier beendet und der Embryo soweit entwickelt, dass er typisch menschliche Züge besitzt. Ein Schwangerschaftsabbruch mit Mifegyne plus Prostaglandinen ist bis zu diesem Zeitpunkt in Schweden, England und China möglich.[5]

2.5.2. Die Fetalphase

Fötus (Fetus, lateinisch = Nachkomme) wird das Ungeborene ab dem dritten Monat oder ab der zehnten SSW genannt. In der Fetalphase entstehen weniger Missbildungen als in der Embryonalphase, da schädigende Einflüsse und Substanzen nun Abwehrreaktionen des kindlichen Organismus hervorrufen. Fetalkrankheiten wie zum Beispiel Toxoplasmose, Röteln und Hepatitis können aber ebenfalls zu bleibenden Veränderungen führen. Je fortgeschrittener die Schwangerschaft zum Zeitpunkt des schädigenden Einflusses ist, umso geringer ist jedoch der Schweregrad dieser Fetalkrankheiten.[6]

In der zehnten SSW ist der Fötus ca. 28-30 mm groß. Die Größe wird vom Kopf bis zum Steiß gemessen, da der Fötus gekrümmt in der Gebärmutter liegt. Bei der Geburt ist er dann natürlich größer; ab diesem Zeitpunkt wird von Kopf bis Fuß gemessen. Die Finger und Zehen sind jetzt deutlich voneinander zu unterscheiden. Die Ohren sind am endgültigen Platz und erkennbar. Die Ausbildung der Geschmacksnerven beginnt. Die Anlage für die Milchzähne sind zu erkennen.[7]

[...]


[1] (Vgl. www.netdoktor.de/teste_dich_selbst/Entwicklung.asp 27.11.04, 12.31 Uhr; www. gesundheit.de/ roche/ro07500/r9613.html 27.11.04, 12.40 Uhr; www. gesundheit. de/ roche/ ro10000/r11553.html 27.11.04, 12.55 Uhr; Semrau und Watzlawick 1999, S. 99-103)

[2] (Vgl. www.netdoktor.de/teste_dich_selbst/Entwicklung.asp 27.11.04, 12.31 Uhr; www. gesundheit.de/ roche/ro07500/r9613.html, 27.11.04, 12.40 Uhr; www. gesundheit. de/ roche/ ro10000/r11553.html 27.11.04, 12.55 Uhr; Semrau und Watzlawick 1999, S. 99-103)

[3] (Vgl. ebd.)

[4] (Vgl. ebd.)

[5] (Vgl. www.netdoktor.de/teste_dich_selbst/Entwicklung.asp 27.11.04, 12.31 Uhr; www. gesundheit.de/ roche/ro07500/r9613.html, 27.11.04, 12.40 Uhr; www. gesundheit. de/ roche/ ro10000/r11553.html 27.11.04, 12.55 Uhr; Semrau und Watzlawick 1999, S. 99-103)

[6] (Vgl. ebd.)

[7] (Vgl. ebd.)

Final del extracto de 96 páginas

Detalles

Título
Mifegyne - Chancen und Risiken des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs
Universidad
Kiel University of Applied Sciences
Calificación
gut
Autor
Año
2004
Páginas
96
No. de catálogo
V35264
ISBN (Ebook)
9783638352345
Tamaño de fichero
1712 KB
Idioma
Alemán
Notas
Palabras clave
Mifegyne, Chancen, Risiken, Schwangerschaftsabbruchs
Citar trabajo
Natascha Böger (Autor), 2004, Mifegyne - Chancen und Risiken des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35264

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