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Das "ius ad bellum" in der Zeit 1880 bis 1914

Title: Das "ius ad bellum" in der Zeit 1880 bis 1914

Research Paper (undergraduate) , 2015 , 37 Pages , Grade: 15

Autor:in: Enno Mensching (Author)

Law - Philosophy, History and Sociology of Law
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Summary Excerpt Details

Einer verbreiteten Auffassung der völkerrechtswissenschaftlichen Literatur zufolge galt in der Zeit des späten 19. Jahrhunderts bis zu Beginn des Ersten Weltkrieges ein unbeschränktes ius ad bellum. Demnach hatten souveräne Staaten im Zeitalter des Imperialismus ein unbeschränktes Recht zum Kriege zu schreiten. Grund hierfür ist die Annahme, dass die Entscheidung über Krieg oder Frieden allein in der Macht des souveränen Staates stehe, der ungeachtet rechtlicher oder moralischer Schranken mittels des Krieges dazu berechtigt wäre, seine Ziele zu verfolgen. Gleichwohl lassen die Rechtfertigungsversuche der Kriege und die aufkommenden pazifistischen Bewegungen des 19. Jahrhunderts erkennen, dass die Frage nach der Legitimation des Krieges durchaus eine Rolle spielte. Dahingehend ist die Frage zu stellen, welche divergierenden Ansichten bezüglich der Existenz des ius ad bellum bestehen und ob nicht eine Beschränkung des ius ad bellum aus der Völkerrechtslehre der Zeit zwischen 1880 bis 1914 deduziert werden kann.

Nach einer historisch-politischen Kontextualisierung soll die grundsätzliche Existenz des ius ad bellum in der Zeit 1880 bis 1914 erläutert werden, wobei neben dem Begriff des ius ad bellum auf die Frage nach der rechtstheoretischen Begründung unter Einbezug der zugrunde liegenden Ideologien der zeitgenössischen Gelehrten eingegangen wird. Anschließend wird der Versuch unternommen, eine Beschränkung des ius ad bellum aus der Völkerrechtslehre der Zeit 1880 bis 1914 herzuleiten. Hierfür werden die vorherrschenden Ansichten der Literatur dargestellt und nach Elementen untersucht, die als Ausdruck eines beschränkten ius ad bellum zu interpretieren sein könnten. Dabei wird vor allem Bezug auf die Lehre vom bellum iustum und der Ansicht vom Krieg als ultima ratio hin hinsichtlich der vorherigen Ausschöpfung friedlicher Streiterledigungsmittel genommen. Gleichzeitig soll der Einfluss der Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 auf das ius ad bellum aufgezeigt werden.

Die vorliegende Arbeit verzichtet auf fachwissenschaftliche Rezensionen von Seiten der zeitgenössischen Völkerrechtsliteratur und erschöpft sich in der eigenen Beurteilung und Bewertung der herangezogenen Quellen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Historisch-politische Kontextualisierung

C. Die grundsätzliche Existenz des ius ad bellum

I. Zum Begriff des ius ad bellum

II. Die rechtstheoretischen Begründungen nach der zeitgenössischen Völkerrechtslehre

1. Das „ausdrückliche“ ius ad bellum

2. Die „Indifferenztheorie“

3. Die Ablehnung eines ius ad bellum

4. Zwischenfazit

III. Die ideologischen Haltungen zwischen Bellizismus und Pazifismus

1. Die pazifistischen Haltungen

2. Die bellizistischen Haltungen

3. Zwischenfazit

D. Die Deduktion einer Beschränkung des ius ad bellum

I. Die Theorie des unbeschränkten ius ad bellum

II. Ausdruck der Beschränkung des ius ad bellum

1. Der Einfluss der Lehre vom bellum iustum

a. Historischer Abriss

b. Kritik der Lehre

c. Rezeption in der Völkerrechtsliteratur der Zeit 1880 bis 1914

d. Zwischenfazit

2. Krieg als ultima ratio

a. Die Mittel zur friedlichen Streitbeilegung

b. Bestehen einer Verpflichtung

3. Der Einfluss der Haager Friedenskonferenzen

a. Hintergrund

b. Ergebnisse der Konferenzen

(1) Zur ersten Konferenz im Jahre 1899

(2) Zur zweiten Konferenz im Jahre 1907

c. Zur Rolle der Schiedsgerichtsbarkeit

d. Zur Zulässigkeit des Krieges

e. Vergleich der Lehren von 1880 bis 1899 und 1899 bis 1914

f. Zusammenfassung

4. Die Bryan-Verträge

E. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Studienarbeit untersucht das Verständnis des Rechts zum Krieg (ius ad bellum) in der Völkerrechtslehre des Zeitraums zwischen 1880 und 1914. Das Hauptziel besteht darin zu hinterfragen, ob die in der Literatur verbreitete Auffassung eines historisch unbeschränkten ius ad bellum zutreffend ist oder ob aus der damaligen Völkerrechtslehre bereits Tendenzen zu einer Einschränkung dieses Rechts deduziert werden können.

  • Historisch-politische Einordnung der Ära des Imperialismus
  • Rechtstheoretische Begründungen des ius ad bellum (Bellizismus vs. Pazifismus)
  • Bedeutung der Lehre vom "gerechten Krieg" (bellum iustum) im 19. Jahrhundert
  • Einfluss der Haager Friedenskonferenzen auf die Schiedsgerichtsbarkeit
  • Rolle des Krieges als ultima ratio in der Konfliktlösung

Auszug aus dem Buch

C. Die grundsätzliche Existenz des ius ad bellum

Das ius ad bellum ist Bestandteil des Kriegsvölkerrechts. Die geläufige Terminologie differenziert das Kriegsvölkerrecht in das Recht, Krieg zu führen (ius ad bellum, Recht zum Krieg) und in das Recht, welches die Art und Weise der Kriegsführung regelt und begrenzt (ius in bello Recht im Krieg). In der zeitgenössischen Völkerrechtslehre setzt sich jene inhaltliche Trennung mit der Einteilung in „subjectives“ und „objectives“ Kriegsrecht durch. Die terminologische Differenzierung zwischen ius ad bellum und ius in bello wird erst in der „interwar period“ gebräuchlich.

Die vorliegende Arbeit behandelt das ius ad bellum, das zeitgenössisch bezeichnete „subjective“ Kriegsrecht. Das Recht zum Krieg befasst sich mit der Frage nach der Zulässigkeit des Krieges respektive dem Erlaubt- oder Verbotensein. Die zeitgenössische Völkerrechtslehre thematisiert das ius ad bellum lediglich formal über das Kriterium der Völkerrechtssubjektivität. Das Kriegsführungsrecht bedeute einen „mit Waffengewalt geführte[n] Kampf“ als „völkerrechtlich anerkanntes Subjekt, als kriegführende Partei führen zu können und zu dürfen.“ Grundsätzlich stehe dieses Recht lediglich Staaten als unmittelbare Völkerrechtssubjekte zu.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Einführung in die Thematik des ius ad bellum vor dem Ersten Weltkrieg und Erläuterung der Zielsetzung der Arbeit.

B. Historisch-politische Kontextualisierung: Darstellung des imperialistischen Zeitgeistes und dessen Einfluss auf das Verständnis von Souveränität und Krieg.

C. Die grundsätzliche Existenz des ius ad bellum: Analyse der zeitgenössischen Begriffe und rechtstheoretischen Begründungen, einschließlich der ideologischen Spannungen zwischen Bellizismus und Pazifismus.

D. Die Deduktion einer Beschränkung des ius ad bellum: Untersuchung von Beschränkungsansätzen durch die Lehre vom gerechten Krieg, dem Prinzip der ultima ratio sowie den Ergebnissen der Haager Friedenskonferenzen und Bryan-Verträge.

E. Fazit: Zusammenfassende Bewertung, dass das ius ad bellum im untersuchten Zeitraum keineswegs als vollständig unbeschränkt anzusehen war, sondern bereits durch diverse völkerrechtliche Elemente begrenzt wurde.

Schlüsselwörter

ius ad bellum, Völkerrecht, Imperialismus, bellum iustum, Haager Friedenskonferenzen, Schiedsgerichtsbarkeit, Souveränität, ultima ratio, Kriegsvölkerrecht, Pazifismus, Bellizismus, gerechter Krieg, Bryan-Verträge, Streiterledigung, Rechtsgeschichte.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit im Kern?

Die Arbeit analysiert, wie das Recht zum Krieg (ius ad bellum) zwischen 1880 und 1914 verstanden wurde und ob es in diesem Zeitraum bereits völkerrechtliche Einschränkungen gab.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Aspekte sind die imperialistische Epoche, die rechtstheoretischen Debatten zwischen Völkerrechtspositivismus und Naturrecht sowie die Institutionalisierung der friedlichen Konfliktlösung.

Welches Ziel verfolgt die Arbeit?

Das Ziel ist es, die verbreitete These eines "unbeschränkten ius ad bellum" zu hinterfragen und aufzuzeigen, dass zeitgenössische Lehren bereits Schranken für das Recht zum Krieg entwickelten.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Studie basiert auf einer Analyse zeitgenössischer völkerrechtswissenschaftlicher Quellen und Literatur, um die Ansichten der damaligen Gelehrten systematisch auszuwerten.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsklärung, die rechtstheoretische Herleitung, die ideologischen Kontraste und die detaillierte Untersuchung von Beschränkungselementen wie der Lehre vom gerechten Krieg und den Haager Konferenzen.

Was zeichnet die Arbeit inhaltlich besonders aus?

Die Arbeit beleuchtet spezifisch den Einfluss der Haager Friedenskonferenzen (1899/1907) und die Bedeutung des Prinzips der ultima ratio als Instrumente zur faktischen Begrenzung des Krieges.

Welche Rolle spielt die Lehre vom "bellum iustum" in der Untersuchung?

Sie wird als moralphilosophische Doktrin analysiert, die versuchte, die Zulässigkeit des Krieges von der Legitimität des Grundes abhängig zu machen, was auch kontinentaleuropäische Autoren beeinflusste.

Wie bewertet der Autor die Haager Friedenskonferenzen?

Der Autor sieht in ihnen einen wesentlichen Fortschritt, da sie zwar kein allgemeines Kriegsverbot aussprachen, aber durch die Institutionalisierung der Schiedsgerichtsbarkeit den Krieg als Mittel der Konfliktlösung in den Rang einer ultima ratio rückten.

Welche Bedeutung haben die Bryanschen Friedensverträge?

Diese Verträge werden als Pionierleistung gewertet, da sie erstmals eine explizite Verpflichtung zur friedlichen Streiterledigung vor Ausbruch gewaltsamer Konflikte vorsahen.

Ist das Fazit des Autors eindeutig?

Ja, der Autor kommt zu dem Schluss, dass das ius ad bellum zwischen 1880 und 1914 keineswegs als unbeschränkt betrachtet werden kann, da die Völkerrechtslehre das Kriegsrecht bereits an diverse Bedingungen knüpfte.

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Details

Title
Das "ius ad bellum" in der Zeit 1880 bis 1914
College
University of Tubingen
Grade
15
Author
Enno Mensching (Author)
Publication Year
2015
Pages
37
Catalog Number
V352676
ISBN (eBook)
9783668388635
ISBN (Book)
9783668388642
Language
German
Tags
zeit
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Enno Mensching (Author), 2015, Das "ius ad bellum" in der Zeit 1880 bis 1914, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/352676
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