Aufgabe der Zensurbehörde im Zusammenhang mit ihrer Bedeutung zur Verbreitung und Unterstützung von aufgeklärter Literatur in Frankreich im 18. Jahrhundert


Term Paper, 2004

17 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhalt

I. Einleitung

1. Geschichte der Zensur in Frankreich
1.1 Warum eine Zensur?
1.2 Oberzensor Malesherbes
1.3 Zensur als Mittel der Politik

2. System und Struktur der Zensurbehörden
2.1 Die Vorzensur
2.1.1 Le Bureau contentieux de la librairie
2.1.2 Le Bureau gracieux de la librairie
2.2. Nachzensur: La Police des livres
2.3 Selbstzensur

3. Druckerlaubnisse und Einhaltung
3.1 Le Privilège général
3.2 La permission tacite
3.3 La simple tolérance
3.4 Nicht erlaubt und nicht verboten
3.5 Les Livres défendus

4. Fazit: Die Zensur steht im Zeichen der Aufklärung

5. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Die Zensur war im 18. Jahrhundert in Frankreich allgegenwärtig und sehr streng. Zeitgenössische Schriftsteller und Autoren empfanden sie häufig als tyrannisch und repressiv. Doch verdanken viele aufgeklärte Werke gerade dem Oberzensor Malesherbes ihre Zulassung . Wurde durch literaturinteressierte und intellektuelle Zensoren die Verbreitung aufgeklärter Literatur bedeutend gefördert?

Die Institution der Zensur war ein Kontrollorgan der Monarchie. Der König strebte mit der staatlichen Zensur eine Monopolstellung an, um Schriftsteller und Autoren durch Repression oder Förderung in den Dienst der Krone zu stellen. Vom 17. zum 18. Jahrhundert gelang der Zensur tatsächlich für kurze Zeit die totalitäre Verfügbarkeit über Mensch und Material. In dieser Zeit verlor die Kirche ihren Anspruch über die Bücherkontrolle.

Es ist auf Grund der komplexen und divergenten Handhabung der Zensur kaum möglich, eine vollständige Entwicklung der Zensurgeschichte darzustellen. Darum soll in dieser Arbeit auf einige wesentliche Entwicklungen eingegangen werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Oberzensor Malesherbes und den verschiedenen Druckerlaubnissen. Da die permission tacite eine ungewöhnliche Druckerlaubnis war, wird diese Genehmigung ausführlicher untersucht.

Die Frage ist zudem, ob belegt werden kann, dass die Librairie nicht gegen, sondern für die aufgeklärte Literatur arbeitete. Wie die Institutionen strukturiert waren und wie es um die Publizierungsmöglichkeiten stand, wird die Betrachtung der Druckerlaubnisse zeigen.

Trotz aller positiven Verhaltensweisen einzelner Zensoren, war die Zensurbehörde gleichermaßen für ihre Willkürlichkeit bekannt. Oftmals wurde die Machtstellung zur materiellen Bereicherung oder zur Austragung persönlicher Differenzen missbraucht. Dennoch war das Amt des Zensor nicht automatisch ein besonders sicheres. Durchaus konnten selbst Zensoren in die Schusslinie der Kritik geraten.

Durch diesen Umstand werfen weitere Fragen auf: Wie wurde zensiert? Was und warum wurde zensiert? Riskierten Zensoren für manche Werke ihre Stellung?

Ziel dieser Hausarbeit ist es, einen Eindruck über die Institution der Zensur in Frankreich im 18. Jahrhundert zu vermitteln.

1. Geschichte der Zensur in Frankreich

Jede Veröffentlichung im Ancien Régime musste die staatliche Zensurkontrolle durchlaufen. Diese wurde durch die Angestellten der obersten Zensurbehörde, der Direction de la Librairie, durchgeführt. Erfüllte ein Werk nicht die strengen Zensuranforderungen, drohte dessen Verbot oder sogar eine öffentliche Buchverbrennung. Am stärksten waren davon die Jahre von der absolutistischen Herrschaft König Ludwig XIV bis zur Französischen Revolution[1] betroffen. Die Autoren von staats-, kirchen- oder gesellschaftskritischen Schriften mussten während dieser Zeit stets mit einer Internierung[2] rechnen.

Die Ursprünge der Zensur finden sich bereits im Mittelalter: Philip der Kühne ermächtigte im Jahr 1275 die Pariser Universität Sorbonne, die Buchhändler in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. Die Kirche behielt sich das Zensurrecht vor, als der Buchdruck in Frankreich Einzug erhielt. Im 16. Jahrhundert stellte neben der Universität und der Kirche auch der oberste Gerichtshof in Paris Druckprivilegien aus.[3]

Gegen Ende des 17. Jahrhunderts beanspruchte der König von Frankreich das alleinige Zensurrecht. Diesen Anspruch setzte er konsequent um. Er entzog den Universitäten, dem Klerus und dem Pariser Parlament die Rechtsgrundlage ihrer Buchkontrollen. Trotz der Monopolstellung des Monarchen, intervenierten Klerus und Parlament immer wieder in den Zensuralltag.

Ein Beispiel stellte Mitte des 18. Jahrhunderts das berühmte Buch De l'Esprit von Hélvetius dar. Obwohl das Werk das Siegel privilège général im Namen des Königs erhalten hatte, protestierten der Pariser Erzbischof und Vertreter des obersten Gerichtshofs gegen diesen Beschluss. Schließlich musste der Oberzensor Malesherbes die Druckgenehmigung revidieren. Um ein Exempel zu statuieren wurden daraufhin alle Ausgaben öffentlich verbrannt.[4]

Die Kontrolle des Buchmarktes blieb weiterhin in der Hand des französischen Königs. Erst 1791 wurde durch die Erklärung der Menschenrechte die Zensur während der Französischen Revolution abgeschafft. Warum aber sahen die Könige im Absolutismus die unbedingte Notwendigkeit einer Zensurbehörde?

1.1 Warum eine Zensur?

Die Zensur darf nicht nur als Mittel der staatlichen Repression, sondern muss auch als Bemühung des Königs dargestellt werden, die politischen Interessen als staatliche Autorität bereits in der Produktion zu lenken. So wurde der Zensurbehörde zur totalitären Kontrolle des literarischen Marktes eine Rechtsgrundlage zur Wahrung des öffentlichen Bedürfnisses nach Rechtsfrieden zugeschrieben.[5] Der Monarch konnte jegliches oppositionelle Gedankengut bereits vor der Publikation ausschalten. Legitimiert wurden diese Maßnahmen mit der Abwendung von Gefahren vom Staat. Ebenfalls sollte die Intakthaltung des Staatsansehens gewährleistet werden. Da der König seine Macht durch Gottes Gnaden legitimierte, wurde die Zensur als Mittel zur Erfüllung der königlichen Pflicht und zum Wohlergehen von Kirche und Untertanen in der Öffentlichkeit gerechtfertigt.[6]

Der ursprüngliche Nutzen einer Kontrolle der Literatur bestand darin, Abschriften auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit hin zu überprüfen. Mit den Abschriften wurde Handel betrieben. Schon früh also fanden Literatur und Ökonomie zusammen. Damit der Verleger eines Buches vor illegalen Nachdrucken geschützt war, wurden Druckerlaubnisse erteilt. Damit wurde dem Verleger das Recht auf den eventuellen Gewinn gesichert. Da ein Druck mit hohem finanziellem Aufwand verbunden war, erfüllte die Druckerlaubnis eine ähnliche Funktion wie das moderne Copyright[7]. Erst später wurde diese Kontrolle zu einer „Zensur der Inhalte“ und damit als Mittel der Politik eingesetzt.

1.2 Oberzensor Malesherbes

Der Reformpolitiker und Staatsmann Chrétien-Guillaume Lamoingnon de Malesherbes wurde am 6. Dezember 1721 geboren. Er stammte aus einer traditionsreichen Familie. Malesherbes studierte Rechts- und Geschichtswissenschaften. Im Anschluss daran wurde er bereits in jungen Jahre Conseiller de Parlement in Paris.

Im Alter von 33 Jahren erhielt er den Posten des Präsidenten des Cour des Aides. Guillaume de Lamoingnon, Malesherbes Vater, wurde kurz darauf Kanzler. Ende 1750 ernannte Lamoingnon seinen Sohn zum Oberzensor, dem Directeur de la Librairie. So übernahm der junge Malesherbes die oberste Zensurbehörde Frankreichs. Bereits zu Beginn seiner Karriere wurde er in die Akademie der Wissenschaften aufgenommen. Später beriefen ihn auch die Académie des inscriptions und die Académie Francaise als Mitglied. Er behielt das Amt des Oberzensors bis 1763.

Unter Malesherbes wurde die königlichen Zensurpolitik und die damit verbundene neue Richtung klar: Er praktizierte eine strenge, aber dennoch flexible und aufgeklärte Literaturkontrolle. Die Pressefreiheit und dessen Gewährung nahm der Directeur de la Librairie pragmatisch vor. Er definierte eindeutig, was an kritischen Inhalten noch zu vertreten und was vollständig zu verbieten sei. Dadurch wollte er die Buchproduktion ankurbeln und gleichzeitig die Literatur schützen. Ohne diesen Schutz wären die Buchdrucker mangels fehlender Druckerlaubnis verloren gewesen.

Doch war Malesherbes keinesfalls ein heimlicher Gegner der Zensur. Er nannte in seinen Werken[8] Bereiche, in denen er die Zensur für besonders sinnvoll hielt. Zum Druck nicht zugelassen werden durften Werke, die „Angriffe auf die Regierung enthalten oder königliche Autorität und die Gehorsamspflicht der Untertanen“[9] diskutierten. Zensur müsse ebenfalls Werke gegen Sitte und Anstand (ouvrages obscènes) uneingeschränkt verbieten. Mit besonderer strenge und einem absoluten Verbot zensierte er Bücher, die prinzipiell die Religion angriffen. Waren diese Schriften bereits im Umlauf, mussten sie aufgespürt und eingezogen werden. Diese Aufgabe übernahm die Buchpolizei, die Police des livres.

Trotz strenger Aufsicht gestatte er den Autoren ein weites Spektrum an Selbstverantwortung. Die Öffentlichkeit und vor allem die Verfasser sollten Bücher mit kritischen Inhalten selbst bewerten. Obwohl er die Pressefreiheit für sinnvoll erachtete und förderte, finden sich in seinen Schriften[10] keine Anzeichen der Respektlosigkeit oder Einbußen seiner Wertschätzung gegenüber dem König. Um die öffentliche Meinung anzuregen, forderte er mehr Nachsicht gegenüber politischen Aussagen. Er versuchte damit die bestehenden Normen dynamischer zu machen.

[...]


[1] Dies entspricht dem Zeitraum 1715 bis 1799.

[2] Viele Aufklärer verbrachten auf Grund ihrer staatskritischen Schriften einige Zeit in Gefängnissen.

[3] Vgl. Edgar Mass: Literatur und Zensur in der frühen Aufklärung. Produktion, Distribution und Rezeption der Lettres Persanes. Analecta Romanica; H. 46. Frankfurt am Main: Vittorio Klostermann Verlag 1981. S. 8

[4] Vgl. Gudrun Gersmann: Im Schatten der Bastille. Die Welt der Schriftsteller, Kolporteure und Buchhändler am Vorabend der Französischen Revolution. Stuttgart: Klett-Cotta Verlag 1993. S. 27 f

[5] Vgl. Gersmann, Gudrun und Schroeder, C.: Zensur, Zensoren und Zensierte im Ancien Régime. In: "Unmoralisch an sich ...": Zensur im 18. u. 19. Jh. Hrsg. v. H. G. Göpfert u. E. Weyrauch, Wiesbaden 1988. S. 34

[6] Vgl. Gudrun Gersmann: Im Schatten der Bastille. S. 10

[7] Vgl. Edgar Mass: Literatur und Zensur in der frühen Aufklärung. S. 13

[8] Die Mémoires von Malesherbes sind heute eine der wichtigsten Quellen für die Forschung zur Einstellung der königlichen Verwaltung gegenüber dem Problem der Publikation

[9] Vgl. Edgar Mass: Literatur und Zensur in der frühen Aufklärung. S. 9

[10] Mémoire sur la librairie sowie die Mémoire sur la libérte de la presse von 1758/59

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Details

Title
Aufgabe der Zensurbehörde im Zusammenhang mit ihrer Bedeutung zur Verbreitung und Unterstützung von aufgeklärter Literatur in Frankreich im 18. Jahrhundert
College
University of Mannheim
Course
Aufklärung und Gegenaufklärung
Grade
1,3
Author
Year
2004
Pages
17
Catalog Number
V35282
ISBN (eBook)
9783638352512
ISBN (Book)
9783638879705
File size
564 KB
Language
German
Keywords
Aufgabe, Zensurbehörde, Zusammenhang, Bedeutung, Verbreitung, Unterstützung, Literatur, Frankreich, Jahrhundert, Aufklärung, Gegenaufklärung
Quote paper
Master of Arts Alexander Monagas (Author), 2004, Aufgabe der Zensurbehörde im Zusammenhang mit ihrer Bedeutung zur Verbreitung und Unterstützung von aufgeklärter Literatur in Frankreich im 18. Jahrhundert, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35282

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