Interventionen in zerfallende Staaten scheitern in der Regel nicht an völkerrechtlichen Überlegungen, sondern am politischen Willen potentieller Interventionsstaaten und der Begrenztheit der Ressourcen für diese Aufgabe. Die Arbeit beschäftigt sich mit Definitionen und Grundlagen für humanitäre Interventionen und beleuchtet Gründe, wieso Staaten in vielen Fällen nicht zur Hilfeleistung bereit sind. Der Autor kommt zu dem Fazit, dass humanitäre Interventionen das Gegenteil von Souveränität darstellen und immer eine Einmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten sind.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- Humanitäre Intervention im Blickwinkel von Völkerrecht und begrenzten Ressourcen
- Die Notwendigkeit einer humanitären Intervention
- Das Gewaltverbot und die Frage nach einem „gerechten Krieg“
- Interventionismus und die Interessen der intervenierenden Staaten
- Der Bedarf an Interventionen und die begrenzten Ressourcen
- Zerfallende und verfallende Staaten
- Die selektive Intervention
- Das Ende der fossilen Ressourcen und die Folgen für die Interventionen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Der Text analysiert die Problematik humanitärer Interventionen aus der Perspektive des Völkerrechts und der begrenzten Ressourcen. Dabei steht die Frage im Vordergrund, ob und unter welchen Bedingungen humanitäre Interventionen gerechtfertigt sind, angesichts der Tatsache, dass sie in der Regel gegen das Gewaltverbot des Völkerrechts verstoßen.
- Das Spannungsfeld zwischen dem Völkerrecht und der Notwendigkeit humanitärer Interventionen
- Die Bedeutung von „ius ad bellum“ und „ius in bello“ für die Legitimität von Interventionen
- Die Rolle von Interessen und Ressourcen in der Entscheidungsfindung über Interventionen
- Die Problematik von „State Failure“ und die Folgen für die internationale Sicherheit
- Die Bedeutung der Ressourcenpolitik in Bezug auf humanitäre Interventionen
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
- Der Text beginnt mit der Definition des Begriffs „humanitäre Intervention“ und stellt die zentrale These auf, dass Interventionen in zerfallende Staaten in erster Linie am politischen Willen und den Ressourcen der intervenierenden Staaten scheitern, nicht am Völkerrecht.
- Im Anschluss wird die Frage der Rechtmäßigkeit humanitärer Interventionen im Kontext des Gewaltverbots des Völkerrechts diskutiert. Dabei wird das Recht auf Selbstverteidigung als einzige Ausnahme des Gewaltverbots hervorgehoben.
- Der Text geht dann auf die Frage nach einem „gerechten Krieg“ ein und erläutert die Kriterien des „ius ad bellum“ und des „ius in bello“, die für eine Rechtfertigung von Interventionen relevant sind.
- Im nächsten Abschnitt wird die Problematik von Interventionismus und die Interessen der intervenierenden Staaten beleuchtet. Dabei werden die wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und ressourcenbedingten Interessen der intervenierenden Staaten als wichtige Motive für Interventionen herausgestellt.
- Der Text zeigt anschließend auf, dass der Bedarf an Interventionen in verfallende Staaten groß ist, aber gleichzeitig die Ressourcen für solche Interventionen begrenzt sind. Dies führt zu einer selektiven Intervention, bei der die Interessen der intervenierenden Staaten eine entscheidende Rolle spielen.
- Im letzten Kapitel wird das Ende der fossilen Ressourcen als ein weiterer Faktor angesprochen, der die Politik der Interventionen beeinflussen kann. Der Text argumentiert, dass Kriege um den Zugang zu fossilen Brennstoffen langfristig nicht sinnvoll sind, da die fossilen Reserven begrenzt sind.
Schlüsselwörter (Keywords)
Der Text fokussiert auf die Themen Humanitäre Intervention, Völkerrecht, Ressourcenpolitik, Staatliche Interessen, State Failure, „ius ad bellum“, „ius in bello“, Interventionismus, „illegale, aber legitime“ Interventionen, selektive Intervention, fossile Ressourcen, „Post-Oil-Ära“.
- Arbeit zitieren
- Armin Kofler (Autor:in), 2007, Humanitäre Interventionen im Spiegel von Völkerrecht und begrenzten Ressourcen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/353708